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Sozialversicherungsrechtlicher Status von mitarbeitenden ...

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insolvenzbedingte Arbeitslosigkeit), dass in ihrem Fall kein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigtenverhältnis vorgelegen haben soll und dem entsprechend keine<br />

Leistungsanspruche bestehen.<br />

Die finanziellen Auswirkungen können erheblich sein.<br />

II. Altregelung<br />

Die Einzugstellen für die Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche Krankenkassen) nehmen<br />

auch die Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung entgegen, ohne eine<br />

gesamtverbindliche <strong>Status</strong>prüfung des Betroffenen vorzunehmen.<br />

Insbesondere bei der Beantragung <strong>von</strong> Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung wurde<br />

dann aber eine Prüfung der Arbeitnehmer- bzw. Beschäftigtenstellung vorgenommen.<br />

Wurde in diesem Zeitpunkt eine Mitunternehmereigenschaft festgestellt, blieb die<br />

vormalige Einstufung der Betroffenen durch die Krankenkassen ohne Bindungswirkung für<br />

die Agentur für Arbeit. Folge der Verneinung der Arbeitnehmerstellung war, dass der<br />

Antragsteller keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder -hilfe hatte, obwohl oft jahrelang<br />

Versicherungsbeiträge gezahlt worden waren. Eine Rückforderung der gezahlten Beiträge<br />

war und ist wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist maximal für nur vier Jahre möglich.<br />

III. Neuregelung seit dem 1. Januar 2005<br />

Die Neuregelung der Problematik der Sozialversicherungspflicht für mitarbeitende<br />

Familienangehörige erfolgte mit dem IV. Gesetz für moderne Dienstleistungen am<br />

Arbeitsmarkt, das allgemein als „Hartz IV“ bekannt ist und zum 1. Januar 2005 in Kraft<br />

trat.<br />

Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 wird das bei der Bundesversicherungsanstalt für<br />

Angestellte (BfA) angesiedelte Clearingstellenverfahren (<strong>Status</strong>feststellungsverfahren) auf<br />

mitarbeitende Familienangehörige und geschäftsführende GmbH-Gesellschafter<br />

ausgeweitet. Der Hintergrund dieser Änderung ist die fehlende leistungsrechtliche Bindung<br />

der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) an die Entscheidungen der Einzugsstellen und<br />

die sich daraus ergebende Rechtsunsicherheit auf Seiten der Betroffenen.<br />

Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei RKKM<br />

Berlin und Dresden<br />

Rechtsanwälte und Fachanwälte<br />

Knaackstraße 22/24 10405 Berlin (am Wasserturm)<br />

Tel.: 030/484882-0 Fax: 030/48488248<br />

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