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Sozialversicherungsrechtlicher Status von mitarbeitenden ...

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IV. Abgrenzungskriterien zur Unterscheidung <strong>von</strong> abhängiger Beschäftigung und<br />

Selbständigkeit <strong>von</strong> Familienangehörigen<br />

Für die Feststellung der Arbeitnehmerstellung eines Ehegatten oder sonstigen<br />

Familienangehörigen, der bei seinem Partner beschäftigt ist, haben sich in der<br />

Rechtsprechung verschiedene Kriterien herausgebildet, die jedoch nicht abschließend sind.<br />

Diese Kriterien können auch nur Indizien für eine Arbeitnehmerstellung sein, so dass eine<br />

Prüfung für jeden konkreten Einzelfall zu erfolgen hat. Das Arbeitsverhältnis bei<br />

Ehegattenbeschäftigung wird anhand sehr formaler Merkmale geprüft.<br />

Wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich<br />

durchgeführt worden ist.<br />

1. Für eine Arbeitnehmerstellung sprechen <strong>von</strong> Familienangehörigen:<br />

• Zahlung des ortsüblichen oder tariflichen Lohnes auf ein eigenes Konto und freie<br />

Verfügung über das Gehalt<br />

• Ersatz einer fremden Arbeitskraft<br />

• Fremdbestimmte, weisungsgebundene Tätigkeit<br />

• Abführung <strong>von</strong> Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen<br />

• Verbuchung des Entgelts als Betriebsausgabe<br />

• Umfang der Arbeitsleistung geht über familienrechtliche Verpflichtungen hinaus, es<br />

liegt gerade nicht die bloße Erfüllung familiärer Pflichten vor ( z. B. wegen<br />

Personalmangels, Erkrankung des Ehepartners, Liquiditätsschwierigkeiten, aus<br />

unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten)<br />

2. Gegen eine Arbeitnehmerstellung und für eine Mitunternehmereigenschaft sprechen:<br />

• Mehrarbeit auch an Sonn- und Feiertagen ohne finanziellen oder Freizeitausgleich<br />

• Herausgehobene Position im Unternehmen<br />

• Selbständige Entscheidungen im Familienbetrieb<br />

• Eigenes unternehmerisches Risiko (z.B. Zeichnung <strong>von</strong> Krediten,<br />

Ehegattenbürgschaften)<br />

Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei RKKM<br />

Berlin und Dresden<br />

Rechtsanwälte und Fachanwälte<br />

Knaackstraße 22/24 10405 Berlin (am Wasserturm)<br />

Tel.: 030/484882-0 Fax: 030/48488248<br />

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