21.09.2021 Aufrufe

BAH-Geschäftsbericht 2020/2021

Der Geschäftsbericht des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller erläutert das Wirken des Verbandes im Auftrag der Arzneimittel-Hersteller in all seiner Vielfalt. Auch dieses Jahr haben wir den politischen Diskurs zu Themen wie Selbstmedikation, Originalpräparate, Generika, stoffliche Medizinprodukte und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) begleitet und große Zukunftsfragen wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz in unsere Arbeit integriert.

Der Geschäftsbericht des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller erläutert das Wirken des Verbandes im Auftrag der Arzneimittel-Hersteller in all seiner Vielfalt. Auch dieses Jahr haben wir den politischen Diskurs zu Themen wie Selbstmedikation, Originalpräparate, Generika, stoffliche Medizinprodukte und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) begleitet und große Zukunftsfragen wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz in unsere Arbeit integriert.

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Diskussionsrunde zum Thema

„Freistellung von Arzneimitteln

aus der Verschreibungspflicht:

Ist mehr Harmonisierung möglich?“

auf der High-Level-Konferenz mit

Dr. Christa Wirthumer-Hoche,

Vorsitzende des Verwaltungsrates

der EMA und Leiterin der österreichischen

Zulassungsbehörde

AGES, Dr. Oliver Freichel, Vizepräsident

bei Sanofi Consumer Care,

Ilaria Passarani, Generalsekretärin

der Europäischen Apothekerorganisation

PGEU, Dr. Martin Huber,

BfArM, Leiter der OTC Task Force

der Heads of Medicines Agencies

(HMA) (v.l.o.n.r.u.), geleitet vom

BAH-Geschäftsführer Wissenschaft

Dr. Elmar Kroth (stehend).

Rx

OTC

2

neue

im Jahr

2020

Switches 2020 – zwei neue

rezeptfreie Medikamente:

Sumatriptan gegen

Migräne und Desloratadin

gegen Heuschnupfen

Doppelregulierung für

CMR-Stoffe abgewendet

Das Thema Fernaudits stand ebenfalls

weit oben auf der Agenda. Da in Zeiten der

COVID-19-Pandemie und weltweiter Reisebeschränkungen

physische Vor-Ort-Audits

vielfach unmöglich sind, stellen Fernaudits

eine effiziente und sichere Alternative dar.

Vor dem Hintergrund drohender Versorgungsengpässe

hat die EU-Kommission

deshalb im letzten Jahr virtuelle Überwachungs-,

Rezertifizierungs- und Änderungsaudits

gestattet. Allerdings: Erstzertifizierungen

gemäß MDR wurden von dieser

Regelung zunächst nicht erfasst. Dabei

sind sie zwingend erforderlich, um Medizinprodukte

in Verkehr zu bringen.

Der BAH hat sich daher zusammen mit den

anderen deutschen Industrieverbänden

intensiv dafür eingesetzt, auf europäischer

Ebene Fernaudits für sämtliche Produkte,

die in den Geltungsbereich der beiden

Verordnungen MDR und IVDR fallen, zu ermöglichen.

Unsere Argumentation war erfolgreich:

Im Januar 2021 hat die EU-Kommission

klargestellt, dass die Benannten

Stellen MDR-konforme

Fernaudits zur Bewertung

des QM-Systems

durchführen können.

Switch: Viel

erreicht – und

noch viel zu tun!

Seit Jahren kämpft der

BAH für bessere Beteiligungsmöglichkeiten

von Arzneimittel-Herstellern, die Wirkstoffe

aus der Verschreibungs- in die Apothekenpflicht

überführen wollen. Mitte Oktober

2020 haben wir einen wichtigen Teilerfolg

auf dem Weg zu einer umfassenden

Reformierung des Switch-Verfahrens erzielt:

Antragsteller dürfen seither bei der

Sitzung des Sachverständigenausschusses

persönlich ihre Argumente vortragen. Außerdem

erhalten sie sowie weitere betroffene

Unternehmen im Vorfeld die Stellungnahme

des BfArM – ein unerlässlicher Schritt,

damit sich die Unternehmen auf die Sitzung

angemessen vorbereiten können.

MDR-Produkte werden von der

REACH-Verordnung ausgenommen.

Dies entspricht einem Vorschlag des

BAH – den wir gemeinsam mit den

anderen deutschen Medizinprodukteverbänden

erarbeitet haben. Sonst

hätte mit Geltungsbeginn der MDR eine

Doppelregulierung für die Verwendung

von CMR-Stoffen in Medizinprodukten

gedroht.

Regulatorik

15

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