VerbandsNachrichten 3 I 2021
VerbandsNachrichten 3 I 2021
VerbandsNachrichten 3 I 2021
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<strong>VerbandsNachrichten</strong><br />
3/<strong>2021</strong><br />
UNWETTERKATASTROPHE<br />
Starke tatkräftige Hilfe von Kollegen<br />
für Kollegen<br />
EXZELLENTE ARBEITGEBER<br />
Arbeitgebersiegel 2022 in<br />
den Startlöchern<br />
NEUER DSTV-PRÄSIDENT<br />
StB Torsten Lüth
Modernisierung des<br />
Körperschaftsteuerrechts - Option zur KSt<br />
Dieses Werk ist Bestandteil des<br />
Online-Fachportals Stotax First:<br />
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Darum geht es:<br />
• Steuerpolitische Einordnung und Bewertung des<br />
Optionsmodells aus Sicht der Wirtschaft<br />
• Laufende Besteuerung der optierenden<br />
Gesellschaft und deren Gesellschafter<br />
• Optierende Gesellschaft in besonderen<br />
Besteuerungssituationen<br />
• Beratungsempfehlungen und Checklisten von der<br />
Vorbereitung über die Antragstellung bis zur<br />
Rückoption<br />
• Qualifi ziertes Autorenteam aus Experten des BDI<br />
und von Warth & Klein Grant Thornton unter fachlicher<br />
Gesamtredaktion von Herrn Professor Schiffers<br />
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Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts<br />
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Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts<br />
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Editorial I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
EDITORIAL<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
auf der Mitgliederversammlung am 01. Juni <strong>2021</strong> haben Sie<br />
einen neuen Vorstand und einen neuen Präsidenten gewählt.<br />
Zuerst möchte ich noch einmal allen herzlich danken, die mir<br />
ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Es ist es mir eine besondere<br />
Freude, unseren beiden Ehrenpräsidenten Helmut Schmitz und<br />
Harald Elster in das Amt des Präsidenten des Steuerberater-Verbandes<br />
Köln nachfolgen zu dürfen. Mit dem qualifizierten und<br />
engagierten Team aus Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle<br />
werden wir die Herausforderungen für den Berufsstand in<br />
unserem Verbandsgebiet nun verzugslos weiter anpacken.<br />
Bitte gestatten Sie, dass ich mich Ihnen, die Sie mich vielleicht<br />
noch nicht so gut kennen, kurz vorstelle: Die Vorbereitung auf<br />
meine Steuerberaterprüfung begann ich 1998 bei der Akademie<br />
unseres Verbandes. Unmittelbar nach meiner Bestellung als<br />
Steuerberater trat ich im Jahr 2000 dem Verband als Mitglied bei.<br />
Nachdem ich im Jahr 2002 mein Wirtschaftsprüferexamen erfolgreich<br />
abgelegt hatte, übernahm ich einige Zeit später den Vorsitz<br />
unseres Arbeitskreises Prüfende Berufe. Dem Vorstand unseres<br />
Verbandes gehöre ich seit zwölf Jahren an. Als Vizepräsident war<br />
ich zuständig für die Facharbeit und die Arbeitskreise. Zudem bin<br />
ich im Kammervorstand aktiv. Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung<br />
des Deutschen Steuerberaterverbandes wurde ich<br />
zudem zu einem der Vizepräsidenten des DStV gewählt.<br />
Unser Berufsstand steht – eigentlich wie immer – vor großen<br />
Herausforderungen. Diese möchte ich gerne tatkräftig angehen.<br />
Als Hauptthemen, die uns beschäftigen, seien nur kurz der Personalmangel,<br />
die überbordende Regulierung, ein kaum noch<br />
handhabbares Steuerrecht und bisweilen unangemessene Reaktionen<br />
aus der Finanzverwaltung angemerkt. Hierzu wollen wir<br />
– gerne zusammen mit den anderen Akteuren unseres Berufsstandes<br />
– für die Attraktivität unseres Berufes werben. Weiter<br />
werden wir die lobenswerten Aktivitäten in den Bezirken stärken,<br />
den fachlichen Austausch über unsere hochqualifizierten<br />
Arbeitskreise ausbauen und dabei auch nichts unversucht lassen,<br />
jüngere Berufskolleginnen und -kollegen für unsere Verbandsarbeit<br />
zu begeistern. Mein persönliches Ziel ist dabei, die Vielfältigkeit<br />
der Steuerberatungspraxen in unserem Verbandsgebiet<br />
nachhaltig zu stärken und dies selbstverständlich auch in<br />
unserem Verband abzubilden.<br />
Eine weitere große Herausforderung liegt in der Bewältigung der<br />
Hochwasserkatastrophe. Fast unser gesamtes Verbandsgebiet<br />
wurde im links- und auch im rechtsrheinischen Bereich flächendeckend<br />
getroffen. Beeindruckend und begeisternd waren die<br />
schnellen und pragmatischen Hilfsangebote, die nach unserem<br />
Aufruf „Kollegen helfen Kollegen“ angeboten wurden. Dies zeigt,<br />
dass bei uns die Kollegialität und Hilfsbereitschaft unter den<br />
Berufskollegen hervorragend funktioniert. Gleichwohl wird uns<br />
und unsere Mandanten die Bewältigung der immensen Schäden<br />
noch lange beschäftigen.<br />
Sie sehen, es liegt einiges vor uns. Besonders freue ich mich auf<br />
die persönlichen Kontakte mit Ihnen und bitte Sie weiter um<br />
konstruktive und wohlwollende Hinweise, wie wir mit unserem<br />
Verband und unserer Akademie Sie als Berufsstand in unserer<br />
Region auch künftig wirkungsvoll unterstützen können.<br />
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen<br />
Ihr<br />
StB/WP Gero Hagemeister<br />
- Präsident -<br />
03
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Inhalt<br />
09<br />
32<br />
AUS DEM VERBANDSLEBEN<br />
AUS DER ARBEIT VON DSTV UND DSTI<br />
07<br />
08<br />
09<br />
14<br />
15<br />
Nachruf<br />
Wichtige Termine <strong>2021</strong><br />
Mitgliederversammlung am 01. Juni <strong>2021</strong><br />
Konstituierende Vorstandssitzung am 30. Juni <strong>2021</strong><br />
Pressespiegel<br />
30<br />
32<br />
33<br />
Neue Spitze gewählt: StB Torsten Lüth ist neuer<br />
DStV-Präsident<br />
Deutscher Steuerberatertag: Experten-WG und virtuelle<br />
Ausstellung öffnen ihre Türen<br />
Der DStV stellt sich vor<br />
Teil 3: Team Deutscher Steuerberatertag<br />
18<br />
22<br />
22<br />
24<br />
24<br />
26<br />
Feier zur Verleihung des Arbeitgebersiegels <strong>2021</strong><br />
Arbeitgebersiegel 2022<br />
Unwetterkatastrophe – Kollegen helfen Kollegen<br />
Großzügige Spende für die Flutopfer – ganz herzlichen<br />
Dank an unseren Kollegialverband Sachsen<br />
Akademie mit neuer Website! Onlinebuchungen<br />
einfach gemacht!<br />
Unternehmerstart <strong>2021</strong><br />
36<br />
38<br />
40<br />
41<br />
Der DStV stellt sich vor<br />
Teil 4: Fachberater – Aus- und Fortbildung –<br />
Ihre Spezialisierung für die Praxis<br />
DStV positioniert sich im BDI-Webtalk zur<br />
Modernisierung der Betriebsprüfung<br />
DStV-Kurzcheck - Die Wahlprogramme <strong>2021</strong> aus<br />
Steuersicht<br />
Qualitätssicherung in der Kanzlei: DStV und BStBK<br />
bieten Hilfestellung<br />
26<br />
Gehalts- und Praxiskostenumfrage 2020 –<br />
Restexemplare verfügbar<br />
41<br />
BMF-Entwurf zu Kryptowährungen: Ein „Buch“ mit<br />
sieben Siegeln?<br />
27<br />
Neuer Kooperationsvertrag mit Sonderkonditionen<br />
mit der Firma Fleischhauer, Audi<br />
42<br />
Der DStV-Praxenvergleich <strong>2021</strong> hat begonnen – Jetzt<br />
teilnehmen!<br />
28<br />
Neuer Ansprechpartner Rahmenvertrag Mercedes-Benz<br />
42<br />
Eingaben und Stellungnahmen<br />
28<br />
29<br />
UmsatzsteuerForum Digital<br />
Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und<br />
Arbeitskreise<br />
SONSTIGE BERUFSPOLITIK<br />
44<br />
Umfrage BFB (IFB): Freiberufler fürchten Jobverluste<br />
45<br />
45<br />
Mehr Mut zum Mittelstand<br />
DATEV wächst auch im Krisenjahr<br />
04
Inhalt I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
56<br />
AKTUELLES STEUERRECHT<br />
49<br />
49<br />
50<br />
Gesetz zur Modernisierung des<br />
Körperschaftsteuerrechts – KöMoG<br />
Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG<br />
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes<br />
58<br />
58<br />
59<br />
EU-Kommission legt umfangreiches Anti-<br />
Geldwäschepaket vor<br />
EU-Kommission plant Ausweitung nicht-finanzieller<br />
Berichtspflichten ab 2023<br />
Die Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf<br />
50<br />
50<br />
51<br />
51<br />
52<br />
52<br />
53<br />
ATAD-Umsetzungsgesetz – ATAD-UmsG<br />
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung<br />
Fondsstandortgesetz – FoStoG<br />
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG<br />
Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz –<br />
AbzStEntModG<br />
Reform der Tabaksteuer<br />
BVerfG: Verzinsung von Steuernachforderungen und<br />
-erstattungen verfassungswidrig<br />
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN<br />
60<br />
60<br />
60<br />
61<br />
Berufsstand erhält erweiterte Befugnisse vor den<br />
Verwaltungsgerichten<br />
Gesetz zur Modernisierung des<br />
Personengesellschaftsrechts – MoPeG<br />
Verbrauchergerechte Angebote im<br />
Rechtsdienstleistungsmarkt<br />
Neuregelung der anwaltlichen und steuerberatenden<br />
Berufsausübungsgesellschaften<br />
53 BFH X R 33/19: Doppelbesteuerung von Renten I<br />
54 BFH X R 20/19: Doppelbesteuerung von Renten II<br />
PRÜFUNGSWESEN<br />
SONSTIGES<br />
62<br />
Die Zukunft ist intelligent: Die neue Ära der<br />
Buchhaltung<br />
55<br />
55<br />
Stellungnahme zum Entwurf eines IDW<br />
Prüfungsstandards EPS 870<br />
Update für Prüfende Berufe 1/<strong>2021</strong><br />
AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />
64<br />
Behördenverzeichnisse<br />
EUROPA/INTERNATIONALES<br />
56<br />
56<br />
57<br />
57<br />
Ankündigung: Brüsseler Berufsrechtskonferenz der<br />
German Tax Advisers am 30.09.<strong>2021</strong><br />
Koordinierungskreis der German Tax Advisers<br />
Jahreshauptversammlung der EFAA<br />
Treffen der Mitglieder des BFB in Brüssel<br />
PERSONALIA<br />
64 Veränderungen<br />
66 Jubilare (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>)<br />
67 Neue Mitglieder (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>)<br />
KLEINANZEIGEN/WICHTIGE TERMINE<br />
05
MITARBEITER<br />
Seminare<br />
20<br />
22<br />
LIVE AM VORMITTAG<br />
IM ABONNEMENT<br />
Am 10. Januar 2022 beginnen die neuen Mitarbeiter-Seminare der Akademie für Steuerund<br />
Wirtschaftsrecht. Sie finden an 4 Veranstaltungsorten und an jährlich 8 Terminen - auch<br />
online - im Verbandsbereich statt, so dass jeder sich nach seinen Vorlieben fortbilden und<br />
so auf dem Laufenden bleiben kann. Erfahrene und praxisnahe Dozenten machen die Mitarbeiter<br />
in den Kanzleien für die tägliche Arbeit fit und vermitteln einen aktuellen Überblick<br />
über den Stand in Rechtsprechung und Verwaltung. Umfangreiche Skripte zu jedem Termin<br />
erleichtern die Nachbereitung und das Nachschlagen.<br />
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Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
AUS DEM VERBANDSLEBEN<br />
Nachruf<br />
Am 01. Juni <strong>2021</strong> verstarb<br />
Therese Watrin<br />
Steuerberaterin<br />
Ehrenmitglied des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln<br />
in Zülpich-Enzen.<br />
StB Therese Watrin, die 66 Jahre alt wurde, hat sich in besonderem Maße um den Steuerberater-Verband e. V. Köln,<br />
aber auch um den steuerberatenden Beruf insgesamt, verdient gemacht.<br />
Frau Kollegin Watrin, die 1979 zum Berufsstand zugelassen wurde, trat nach Gründung des Bezirks Euskirchen-Schleiden<br />
unseres Verbandes im März 1984 unserem Verband bei und gehörte ihm bis zuletzt, d. h. weit über 30 Jahre, an. Von<br />
Anfang an widmete sich Frau Kollegin Watrin den berufspolitischen Fragen; in der Zeit ihres Eintritts in den Verband<br />
ging es insbesondere um das sog. „Bilanzrichtliniengesetz“.<br />
1992 wurde Frau Kollegin Watrin zur Vorsitzenden des Bezirks Euskirchen-Schleiden gewählt. Sie übte dieses Amt bis<br />
2012, mithin 20 Jahre, aus. Die gleiche Zeit gehörte sie auch dem Gesamtvorstand des Steuerberater-Verbandes e. V.<br />
Köln an.<br />
Therese Watrin war für die Mitglieder ihres Bezirks bei Sorgen und Problemen stets ansprechbar und half, soweit es<br />
in ihrer Macht stand, Differenzen auszugleichen. Ihre Kollegialität war beispielhaft. So gelang es ihr, in ihrem Bezirk<br />
„Euskirchen-Schleiden“, der flächenmäßig der größte Bezirk in unserem Verbandsbereich ist, einen Organisationsgrad<br />
von über 60 % zu erreichen; es ist der am besten organisierte Bezirk unseres Verbandes.<br />
Für dieses ehrenamtliche Engagement haben der Steuerberater-Verband e. V. Köln, aber auch der Berufsstand insgesamt,<br />
Frau Kollegin Therese Watrin dankbar zu sein.<br />
Aufgrund ihrer Verdienste um den Verband wurde ihr im Jahre 2012 die Ehrenmitgliedschaft verliehen.<br />
Die Mitglieder des Steuerberater-Verbandes e. V. Köln, insbesondere der Bezirk Euskirchen-Schleiden, werden<br />
StB Therese Watrin stets ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
07
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Wichtige Termine <strong>2021</strong><br />
Verbandstag <strong>2021</strong><br />
Der Verbandstag <strong>2021</strong> findet am<br />
statt.<br />
Mittwoch, 29. September <strong>2021</strong>,<br />
im Gürzenich Köln,<br />
Martinstraße 29 - 37, 50667 Köln,<br />
Er wird mit einem Festakt aus Anlass der offiziellen Verabschiedung des bisherigen Präsidenten<br />
StB/WP Harald Elster und Einführung des neuen Präsidenten StB/WP Gero Hagemeister verbunden<br />
sein.<br />
Festredner zu diesem Anlass werden Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages<br />
a.D., zu dem Thema „Deutschland hat gewählt. Und nun?“ sowie Prof. Dr. h.c. Rudolf<br />
Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs a.D., und StB Torsten Lüth, Präsident des DStV, sein.<br />
Die zu diesem Zeitpunkt bestehende Corona-Lage wird berücksichtigt. Sie werden ggf. rechtzeitig<br />
informiert.<br />
Wir empfehlen die Wahrnehmung dieses Verbandstages und würden uns über Ihr zahlreiches<br />
Erscheinen freuen.<br />
Deutscher Steuerberatertag <strong>2021</strong><br />
Der Deutsche Steuerberatertag <strong>2021</strong> findet vom<br />
statt.<br />
17. – 19. Oktober <strong>2021</strong><br />
online<br />
Aufgrund der nach wie vor dominierenden Corona-Pandemie wird die Tagung diesem Jahr als<br />
Home-Edition durchgeführt.<br />
Einzelheiten des Programms finden Sie unter www.steuerberatertag.de<br />
Einladungsflyer diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> bei.<br />
. Zudem liegt der<br />
Wir empfehlen den Besuch dieser bewährten Tagung im neuen Format.<br />
08
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Mitgliederversammlung am 01. Juni <strong>2021</strong><br />
Von Antonie Schweitzer<br />
Präsident Elster begann seine Rede mit berufspolitischen<br />
Gedanken über steuerpolitische Veränderungen sowie die Entwicklung<br />
und Stellung des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln.<br />
Er schilderte die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie<br />
auf die tägliche Arbeit in den Kanzleien, die Sorgen und<br />
Existenzängste der Mandanten und ihren enormen betriebswirtschaftlichen<br />
Beratungsbedarf in der Krise, insbesondere<br />
zu den Themen Kurzarbeit und Soforthilfe, aber auch zu der<br />
Bewältigung finanzieller Engpässe.<br />
Ehrenpräsident Harald Elster: Der Berufsstand hat gerade in der<br />
Pandemie seine Bedeutung für das Allgemeinwohl gezeigt<br />
Das Wichtigste vorweg: StB/WP Harald Elster,<br />
seit 2008 Präsident des Steuerberater-Verbandes<br />
e.V. Köln, hat nach nahezu 13-jähriger Amtszeit<br />
nicht mehr für den Vorsitz kandidiert und sein<br />
Amt freigegeben. Zu seinem Nachfolger wurde<br />
in der Mitgliederversammlung vom 01. Juni <strong>2021</strong><br />
im Kölner Gürzenich der bisherige Vizepräsident,<br />
StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, gewählt,<br />
der als Regional Managing Partner RHEINLAND<br />
bei der BDO AG tätig ist. Der scheidende Präsident<br />
Harald Elster wurde von der Mitgliederversammlung<br />
einstimmig zum Ehrenpräsidenten<br />
auf Lebenszeit gewählt.<br />
Die Rede des Präsidenten<br />
Der noch amtierende Präsident Elster eröffnete die Mitgliederversammlung<br />
traditionell mit dem Totengedenken an die im<br />
letzten Jahr verstorbenen Mitglieder und einem Blick zurück.<br />
Die Mitgliederversammlung 2020 hatte, bedingt durch Corona,<br />
nicht wie geplant durchgeführt werden können. Den neu zu<br />
wählenden Präsidentschafts- und Vorstandskandidaten konnten<br />
daher, dank niedriger Inzidenzzahlen, erst am 01. Juni <strong>2021</strong><br />
in einer Präsenzveranstaltung im Kölner Gürzenich die Möglichkeit<br />
gegeben werden, sich persönlich den anwesenden<br />
Mitgliedern des Verbandes vorzustellen.<br />
„Die Politik in Deutschland hat sehr schnell auf die Pandemie<br />
mit Soforthilfen zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen<br />
reagiert“, lobte der Präsident und schilderte, wie aus dem<br />
Bundeswirtschaftsministerium telefonisch der Wunsch an ihn<br />
herangetragen wurde, eine mögliche finanzielle Förderung<br />
der betroffenen Unternehmen über den Berufsstand aktiv zu<br />
begleiten. Es sollte sichergestellt werden, dass nur die massiv<br />
Betroffenen eine zu ihrer Existenzsicherung notwendige Hilfe<br />
bekommen würden.<br />
„Zu diesem Zeitpunkt war der hieraus entstehende Aufwand<br />
für uns alle nicht vorhersehbar“, erklärte der Präsident und<br />
bedankte sich bei den Mitgliedern für ihr Engagement bei<br />
der Bewältigung der neuen Herausforderungen – neben der<br />
regulären Bearbeitung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.<br />
„Der Berufsstand hat gerade in der Pandemie<br />
gezeigt, welche Bedeutung er für die Mandanten und für das<br />
Gemeinwohl hat“, betonte er. „Die Kanzleien sind weit über<br />
ihre Belastungsgrenzen gegangen und gehen dies immer noch,<br />
um den Mandanten zu helfen und gleichzeitig den steuerlichen<br />
und deklaratorischen Pflichten zu entsprechen.“<br />
„Die Kanzleien sind weit über ihre<br />
Belastungsgrenzen gegangen und<br />
gehen dies immer noch, um den<br />
Mandanten zu helfen und gleichzeitig<br />
den steuerlichen und deklaratorischen<br />
Pflichten zu entsprechen.“<br />
StB/WP Harald Elster<br />
Erst auf massives Drängen gegenüber dem Bundesfinanzminister<br />
hin wurde die Abgabefrist für die Jahresabschlüsse und<br />
Steuererklärungen 2020 bis 31. März 2022 verlängert, führte<br />
Harald Elster aus. Wichtig sei, dass die Offenlegungs- bzw. Hinterlegungsfrist<br />
ebenfalls ohne Ordnungsgeldandrohung bis<br />
zum 31. Mai 2022 verlängert werde.<br />
09
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Positiv wertete der noch amtierende Präsident, dass für den<br />
Berufsstand eine neue Aufgabe entstand: „Im Zuge der Änderung<br />
des Insolvenzrechts wurde ein „Restrukturierungsbeauftragter“<br />
installiert, der helfen soll, Unternehmen geordnet vor<br />
der Insolvenz zu retten“. Die Bundessteuerberaterkammer und<br />
das BMF sind dabei, das Steuerberatungsgesetz anzupassen und<br />
den Restrukturierungsbeauftragten in die Vorbehaltsaufgaben<br />
mit aufzunehmen.<br />
Besonders in der Krise sei die betriebswirtschaftliche Beratung<br />
der Klienten und eine Fortbildung zum Restrukturierungsbeauftragten<br />
wichtig. Die Qualifizierung zum Fachberater für<br />
Sanierung und Insolvenzverwaltung sollte für diese Tätigkeit<br />
ausreichend sein.<br />
Insgesamt stärken die aus der Krise hervorgegangenen neuen<br />
Aufgaben wie auch die Bearbeitung von Kurzarbeitergeld oder<br />
die Beantragung diverser Hilfsprogramme die Organstellung<br />
der Steuerberater, merkte der Präsident an. Die Anerkennung<br />
als systemrelevant sei daher sehr wichtig gewesen. Die EU-Kommission<br />
werde jedoch nicht nachlassen, die Vorbehaltsaufgaben<br />
des Berufsstandes in Frage zu stellen, auch wenn die Bundesregierung<br />
dessen Leistungen anerkenne.<br />
Über das Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz werden weiterhin,<br />
wie der Präsident ausführte, einige für die Praxis wichtige<br />
steuerliche Änderungen erfolgen. So muss der Investitionsabzugsbetrag,<br />
der 2017 und 2018 gebildet wurde, erst bis Ende 2022<br />
aufgelöst werden, wenn keine Investitionen getätigt wurden.<br />
Abschließend warf Harald Elster einen Blick auf die Entwicklung<br />
des Verbandes, der bereits 2019 die Anzahl seiner Mitglieder auf<br />
über 3.000 steigern konnte und aktuell der fünftgrößte unter<br />
dem Dach des DStV ist. Die Gewinnung neuer Mitglieder sei<br />
schwierig, bemerkte der Präsident und wies darauf hin, dass der<br />
Verband sich insbesondere bei jungen, neu bestellten Berufsangehörigen<br />
bekannt machen müsse.<br />
Die Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern in NRW sind<br />
von Freundschaft, Offenheit und Vertraulichkeit geprägt, betonte<br />
Harald Elster, und auch zur Finanzverwaltung als sehr gut zu<br />
bezeichnen. Dies sei wichtig für den Umgang mit Fristen und<br />
die Beantwortung von Fragen zu steuerlichen Gestaltungen,<br />
für die Durchführung von Betriebsprüfungen wie zu den Konsequenzen<br />
von Home-Office. Die Verwaltung sei allerdings nur<br />
noch schwer direkt zu erreichen, was die Arbeitsabläufe in den<br />
Kanzleien massiv behindere.<br />
Auch die Kontakte zu Handwerks-, Industrie- und Handelskammern,<br />
Banken und Versicherungen konnten deutlich ausgebaut<br />
werden. Ausdrücklich bedankte Harald Elster sich bei dem Präsidenten<br />
der Steuerberaterkammer, StB Karl-Heinz Bonjean, dem<br />
Präsidium, dem Vorstand und der Geschäftsführung der Kammer<br />
für die von Offenheit und Vertraulichkeit getragene Zusammenarbeit<br />
mit dem Ziel, die Interessen des Berufsstandes gemeinsam<br />
zu verfolgen.<br />
In der Corona-Pandemie habe sich die Bedeutung des Verbandes<br />
für den Berufsstand gezeigt, betonte Elster. Es wurden Fortbildungsangebote<br />
konzipiert für die Bearbeitung des Kurzarbeitergeldes,<br />
die Beantragung der diversen Überbrückungshilfen<br />
und das neue Insolvenzrecht. Präsenzveranstaltungen für Auszubildende,<br />
Fachassistenten, Steuerberater und Fachberater<br />
wurden kurzfristig auf Online-Formate umgestellt, und zwar in<br />
allen Bereichen: im Steuer-, Gesellschafts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.<br />
Dozenten, Geschäftsstelle sowie der ganze<br />
Berufsstand – alle mussten dazulernen. Auch die betriebswirtschaftliche<br />
Beratung der Mandanten und Jahresabschlussbesprechungen<br />
erfolgen inzwischen häufig online.<br />
Diese Umstellungen im Veranstaltungsmanagement hatten gravierende<br />
Konsequenzen auch für die Geschäftsstelle, bemerkte<br />
Elster und bedankte sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
für ihr Engagement. „Jeder Einzelne war jederzeit<br />
gesprächsbereit, hilfsbereit und informativ“, so der scheidende<br />
Präsident, der die Qualität der Verbandsarbeit und das Verantwortungsbewusstsein<br />
der Mitarbeiter als „beispielhaft“ lobte.<br />
Darauf könnten die Mitglieder stolz sein!<br />
Berichte der Vizepräsidenten<br />
StB Egbert Dahley, Würselen, teilte mit, dass die einzigen Veranstaltungen,<br />
die pandemiebedingt in den Bezirken stattfinden<br />
konnten, die Vortragsveranstaltungen waren. Seminare zu<br />
Betriebswirtschaftlicher Auswertung oder Betriebswirtschaftslehre<br />
konnten nicht abgehalten werden.<br />
Auch StB Dipl.-Kfm. Harald Patt berichtete über abgesagte oder<br />
auf online umgestellte Veranstaltungen in seinem Bereich. Es<br />
gebe Überlegungen zu einem Tag der Betriebswirtschaftslehre,<br />
den er vorbereite. Auch eine engere Zusammenarbeit mit dem<br />
Ausschuss EDV kündigte er an.<br />
StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister teilte mit, dass es einen<br />
praxisorientierten Austausch mit den HWK, IHK und einigen<br />
Wirtschaftsorganisationen gebe. Ein großes Themenspektrum<br />
auf höchstem fachlichem Niveau kennzeichne auch die Zusammenarbeit<br />
mit den anderen Ausschüssen. Seit der letzten Mitgliederversammlung<br />
habe man 20 Arbeitskreise durchgeführt,<br />
davon viele online.<br />
StB/vBP Richard Deußen berichtete, dass fünf Sitzungen im EDV-Arbeitskreis<br />
im Rahmen des Workshops Business Intelligenz seit 2019<br />
stattgefunden haben. Geldwäsche, Hacker- und Cyberangriffe,<br />
Datenlöschung und -übertragung bei Beraterwechseln waren die<br />
dominanten Themen. Als Gast konnte man das DATEV-Vorstandsmitglied<br />
Prof. Dr. Krug zum Jahresende 2019 begrüßen.<br />
10
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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Bericht des Hauptgeschäftsführers<br />
Eindrucksvoll schilderte RA Dr. Dominik Scheuerer die Situation<br />
nach dem 16. März 2020, als klar wurde, dass das bisherige<br />
Geschäftsmodell des Verbandes nicht mehr funktionierte.<br />
„Damals haben wir einen riesigen Berg vor uns gesehen, aber<br />
wir haben uns geschüttelt und umgeschaltet“, bemerkte er<br />
und dankte allen Kolleginnen und Kollegen, auch dem DStV,<br />
der bei der Umstellung der EDV mitgeholfen habe.<br />
HGF RA Dr. Dominik Scheuerer<br />
„Damals haben wir einen riesigen<br />
Berg vor uns gesehen, aber wir haben<br />
uns geschüttelt und umgeschaltet“<br />
Dr. Dominik Scheuerer<br />
Am 01. Mai galt es dann, sich wieder umzustellen – auf Präsenzveranstaltungen<br />
mit Desinfektionsmaßnahmen. Auf<br />
diese spannenden Monate schaue man heute stolz zurück<br />
und blicke wieder nach vorn – auf Präsenzveranstaltungen.<br />
Dr. Scheuerer verwies für das vergangene Jahr auf den vorliegenden<br />
Geschäftsbericht und kündigte an, dass auch das<br />
laufende Geschäftsjahr gute Zahlen aufweise. Die Teilnehmerzahlen<br />
der Seminare und Webinare, besonders zu den<br />
Themen Home-Office und Kurzarbeit seien stabil. Die Veranstaltungen<br />
seien positiv angenommen worden, und auch<br />
neue Kommunikations-Kanäle wie Facebook und Instagram<br />
hätten sich bewährt in der Krise. Abschließend bedankte er<br />
sich bei seinem Team, bei Vorstand, Präsidium und dem noch<br />
amtierenden Präsidenten für die gute Zusammenarbeit.<br />
Neuer Vorstand für <strong>2021</strong> – 2025<br />
Nach Abwicklung der weiteren Regularien kam es zur Neuwahl des Vorstandes für die Amtsperiode <strong>2021</strong> bis 2025. Die<br />
Bezirksvorsitzenden, die zu den „geborenen“ Vorstandmitgliedern zählen, waren bereits in 2020 in den Bezirken gewählt<br />
worden. Dies sind:<br />
• StB Dipl.-Fw. Peter Bonczek, Oberberg<br />
• StBin Dipl.-Fw. Ursula Bordihn, Düren-Jülich<br />
• StB/WP Dipl.-Kfm. Dirk Bremen, Euskirchen-Schleiden<br />
• StB/vBP Richard Deußen, Selfkant<br />
• StB Dipl.-Kfm. Ralf Forné, Aachen<br />
• StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder, Rhein-Erft-Kreis<br />
• StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars Nottelmann, Siegburg<br />
• StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, Bonn<br />
• StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch, Köln<br />
• StBin Birgit Striegan, Rhein.-Berg. Kreis<br />
In der Mitgliederversammlung wurden außerdem die folgenden Mitglieder für die Jahre <strong>2021</strong> - 2025 in den Vorstand<br />
gewählt:<br />
• StB/WP Stefanie Blome, Bonn<br />
• StB Egbert Dahley, Würselen<br />
• StBin Dipl.-Vw. Gisela Eichler, Rheinbach<br />
• StB/WP Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck, Köln<br />
• StB Timo Göttert, M.A., Köln<br />
• StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn<br />
• StBin Regina Kurscheid, Königswinter<br />
• StBin Dipl.-Fw. Petra Nolden, Bonn<br />
• StB Dipl.-Kfm. Helmut Offermanns, Troisdorf<br />
• StB Dipl.-Fw. Thomas Pelzer, Düren<br />
• StB Dipl.-Fw. Norbert Tholl, Wipperfürth<br />
12
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Neuwahl des Präsidenten<br />
Die beiden Kandidaten, StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister,<br />
Bonn, und StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, Bonn, nahmen die<br />
Gelegenheit wahr, sich dem Auditorium vorzustellen. Bei<br />
der anschließenden geheimen Wahl setzte sich Hagemeister<br />
gegen Patt durch. Gero Hagemeister bedankte sich und nahm<br />
die Wahl an.<br />
Das übrige Präsidium wird vom Vorstand anlässlich der konstituierenden<br />
Sitzung gewählt. S. nachfolgenden kurzen Bericht.<br />
Wahl Ehrenpräsident und Ehrenmitglieder<br />
Abschließend standen die Ernennung von Ehrenmitgliedern<br />
sowie des Ehrenpräsidenten an.<br />
Die folgenden langjährigen Vorstandsmitglieder wurden zu<br />
Ehrenmitgliedern ernannt:<br />
• StB Karl-Heinz Bonjean<br />
(Präsident der Steuerberaterkammer Köln)<br />
• StBin Margret Esser<br />
• StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger<br />
• StB/vBP Walburga Hansen<br />
Zum Ehrenpräsidenten des Verbandes wurde auf Vorschlag<br />
seines Nachfolgers Gero Hagemeister einstimmig der bisherige<br />
Verbandspräsident StB/WP Harald Elster ernannt.<br />
Harald Elster beteuerte sichtbar bewegt, er habe das Amt<br />
des Präsidenten „mit sehr viel Herzblut ausgeführt“. Es sei<br />
für ihn keine Belastung gewesen, sondern aus einem inneren<br />
Bedürfnis heraus erwachsen. Man brauche allerdings Rückendeckung<br />
– in der Kanzlei und in der Familie. Entscheidend sei,<br />
dass man bei der Ausübung dieser Tätigkeiten Freundschaften<br />
schließen könne, die Türen öffnen. „Wenn man mit der Politik<br />
und anderen Organisationen arbeitet, muss man im Vertrauen<br />
Präsident StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister<br />
arbeiten. Das ist wichtig, um etwas zu bewegen.“ Er sei auch<br />
froh, dass der Verband neu aufgestellt werde. „Vieles, was<br />
angestoßen wurde, sollte umgesetzt werden“, empfahl<br />
Harald Elster. Er dankte Präsidium und Vorstand für die gute<br />
Zusammenarbeit sowie in der Geschäftsstelle Dr. Dominik<br />
Scheuerer, Dr. Wilfried Bachem und allen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern.<br />
„Wenn man mit der Politik und<br />
anderen Organisationen arbeitet,<br />
muss man im Vertrauen arbeiten. Das<br />
ist wichtig, um etwas zu bewegen.“<br />
StB/WP Harald Elster<br />
StB/WP Harald Elster, nun<br />
Ehrenpräsident, und<br />
Präsident StB/WP Dipl.-Kfm.<br />
Gero Hagemeister<br />
13
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Konstituierende Vorstandssitzung am 30. Juni <strong>2021</strong><br />
Das neue Präsidium (v.l.n.r.): StB/WP Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck, StB/vBP Richard Deußen,<br />
StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars Nottelmann, StB Egbert Dahley<br />
Am 30.06.<strong>2021</strong> fand die konstituierende Vorstandssitzung<br />
statt. Aus den Reihen der Vorstandsmitglieder wurden vor<br />
allem neue Vizepräsidenten in separaten, jeweils geheimen<br />
Wahlgängen gewählt.<br />
• StB Egbert Dahley,<br />
• StB/vBP Richard Deußen,<br />
• StB/WP Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck und<br />
• StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars Nottelmann.<br />
Zu Vizepräsidenten für die Periode <strong>2021</strong> bis 2025 wurden<br />
gewählt:<br />
Darüber hinaus waren weitere Funktionen zu besetzen. Zu<br />
Vertretern bei den Finanzämtern wurden neu bestimmt:<br />
Bezirk Finanzamt Bisherige Vertreter Neue Vertreter<br />
Aachen FA Aachen-Kreis StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger StB Egbert Dahley<br />
FA für Steuerstrafsachen und<br />
Steuerfahndung Aachen<br />
StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger<br />
StB Dipl.-Kfm. Ralf Forné<br />
Hauptzollamt Aachen StB Egbert Dahley StB Dipl.-Fw. Thomas Pelzer<br />
Bonn FA Bonn-Innenstadt StB Dipl.-Kfm. Harald Patt StBin Dipl.-Vw. Gisela Eichler<br />
Düren-Jülich FA Jülich StBin Dipl.-Fw. Ursula Bordihn StB Dipl.-Fw. Thomas Pelzer<br />
Köln FA Köln-Altstadt StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister StB/WP Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck<br />
FA Köln-Nord StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister StB M.A.Timo Göttert<br />
FA Köln-Porz StB Dipl.-Kfm. Harald Patt StB M.A.Timo Göttert<br />
FA für Groß- und<br />
Konzernbetriebsprüfung Köln<br />
FA für Groß- und<br />
Konzernbetriebsprüfung Bonn<br />
StB/WP Stefanie Claire Blome<br />
StB/WP Stefanie Claire Blome<br />
StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister<br />
StB/WP Stefanie Claire Blome<br />
StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister<br />
StB/WP Stefanie Claire Blome<br />
Rhein-Erft-Kreis FA Bergheim StBin Cathrin Wachten StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder<br />
FA Brühl StBin Cathrin Wachten StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder<br />
Die übrigen Vertreter des Verbandes bei den Finanzämtern bleiben unverändert.<br />
14
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Pressespiegel<br />
Personen Medien Themen Termine<br />
P. Hagemeister<br />
P. Elster<br />
P. Hagemeister<br />
P. Elster<br />
P. Hagemeister<br />
P. Elster<br />
P. Hagemeister<br />
P. Elster<br />
Kölner Stadt-Anzeiger Neuer Chef des Verbands der Steuerberater 08.06.<strong>2021</strong><br />
Bonner General-Anzeiger<br />
Bonner General-Anzeiger<br />
Oberbergische Zeitung<br />
Mitgliederversammlung: Wechsel beim<br />
Steuerberater-Verband in Köln<br />
Personalie<br />
Wie ein Manager und Pastor - Harald Elster war<br />
13 Jahre Präsident des Steuerberaterverbands<br />
10.06.<strong>2021</strong><br />
10.06.<strong>2021</strong><br />
21.06.<strong>2021</strong><br />
Bonner General-Anzeiger / 10.03.<strong>2021</strong><br />
Kölner Stadt-Anzeiger / 08.06.<strong>2021</strong><br />
Bonner General-Anzeiger / 10.06.<strong>2021</strong><br />
15
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Oberbergische Zeitung /<br />
21.06.<strong>2021</strong><br />
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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Feier zur Verleihung des Arbeitgebersiegels <strong>2021</strong><br />
Von Antonie Schweitzer<br />
Am Nachmittag des 19.08.<strong>2021</strong> fand im Gebäude der Akademie<br />
für Steuer- und Wirtschaftsrecht des Steuerberater-Verbandes<br />
Köln die Feier zur Verleihung des Arbeitgebersiegels<br />
<strong>2021</strong> statt. Eingeladen waren die Träger des „Platin“- und<br />
„Diamant“-Siegels. Die Urkunden und Trophäen des Arbeitgebersiegels<br />
waren bereits Anfang des Jahres per Post an<br />
die ausgezeichneten Kanzleien verschickt worden. Coronabedingt<br />
war die Feier über längere Zeit verschoben worden<br />
und fand nun unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen<br />
im kleinen Rahmen statt.<br />
Vormittags hatte das zum Programm des Arbeitgebersiegels<br />
gehörende Arbeitgeberseminar zum Thema „Die richtigen<br />
Mitarbeiter/innen für Ihre Kanzlei finden und binden“ stattgefunden.<br />
Für Träger des „Platin“- und „Diamant“-Siegels<br />
kostenlos. Für weitere Interessenten war das Seminar kostenpflichtig<br />
geöffnet worden.<br />
Coronabedingt fand die Feier in kleinem Rahmen statt.<br />
Die Begrüßung des Präsidenten<br />
„Das Arbeitgebersiegel ist ein exzellentes Instrument für Personalgewinnung<br />
und -marketing der Kanzleien“, betonte StB/<br />
WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, neu gewählter Präsident<br />
des Steuerberater-Verbandes Köln, in seiner Begrüßungsansprache.<br />
Der Kampf um erstklassige Arbeitskräfte wird immer<br />
schwieriger, und auf dem Markt herrscht ein gnadenloser<br />
Wettbewerb um die besten Mitarbeiter, betonte er.<br />
„Der Kampf um erstklassige<br />
Arbeitskräfte wird immer schwieriger,<br />
und auf dem Markt herrscht ein<br />
gnadenloser Wettbewerb um die<br />
besten Mitarbeiter.“<br />
StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister<br />
Präsident Hagemeister begrüßte die Teilnehmer der Feier zur Verleihung des<br />
Arbeitgebersiegels <strong>2021</strong><br />
18
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Um das Arbeitgebersiegel hatten sich im Zuge der Online-Befragung<br />
im Oktober 2020 insgesamt 400 Kanzleien aller Größen<br />
aus den sieben Landesverbänden des DStV beworben.<br />
Im Bereich des Steuerberater-Verbandes Köln waren es insgesamt<br />
39 Kanzleien: 20 aus dem Bezirk Köln, fünf aus dem<br />
Bezirk Aachen, zwei aus dem Bezirk Bonn, zwei aus dem<br />
Bezirk Düren-Jülich, drei aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis,<br />
drei aus dem Bezirk Oberberg, eine aus dem Bezirk Euskirchen-Schleiden,<br />
eine aus dem Rhein-Erft-Kreis und zwei aus<br />
dem Bezirk Selfkant. Fast alle Bewerber aus dem Kölner Verbandsbereich<br />
haben das Siegel auch erhalten.<br />
Präsident Hagemeister ermunterte die Ausgezeichneten, die<br />
hiermit verbundene Werbewirkung für die Kanzleien und den<br />
Berufsstand – gut sichtbar im Empfangsbereich, aber auch auf<br />
den Websites und Social Media – effektiv zu nutzen: „Tragen Sie<br />
das Siegel stolz nach außen, und werben Sie für den Berufsstand!“.<br />
Arbeitsmarkt Steuerberatung<br />
„Tue Gutes und sprich darüber! Wenn etwas nicht sichtbar ist,<br />
kann auch nicht darüber geredet werden“, betonte Keynotespeaker<br />
Uwe Loof, Geschäftsführer der PAON GmbH, einer<br />
Beratungsfirma zu Kanzlei-Entwicklung, Personalarbeit und<br />
Arbeitsorganisation, die die Umfrage umfassend betreut hat.<br />
In seinem Fachvortrag „Arbeitsmarkt Steuerberatung“ riet er<br />
eindringlich dazu, die Personalrekrutierung kontinuierlich zu<br />
verfolgen und nicht erst damit anzufangen, wenn eine Kündigung<br />
eingeht: „Wir rekrutieren ab jetzt immer!“ Als optimale<br />
Marketingmaßnahme empfahl er, sich als exzellenter Arbeitgeber<br />
zu positionieren und Besonderheiten hervorzuheben:<br />
„Stellen Sie das Siegel nicht in den Hinterschrank, sondern<br />
vorne auf den Empfangstresen!“<br />
„Stellen Sie das Siegel nicht in den<br />
Hinterschrank, sondern vorne auf den<br />
Empfangstresen!“<br />
Uwe Loof, Geschäftsführer der PAON GmbH<br />
der Steuerberater und Steuerberaterinnen folgten an zweiter<br />
Stelle der Vakanzen die Lohnbuchhalter und Lohnbuchhalterinnen.<br />
Als Ursache hierfür gab der Referent an, dass man vor<br />
fünf Jahren begonnen hatte, diesem Beruf die Zukunft abzusprechen.<br />
Somit wurde ein Teil des Problems selbst geschaffen,<br />
das seine besondere Dringlichkeit dadurch erhält, dass von 259<br />
Lohnbuchhaltern knapp 210 älter als 51 Jahre sind; die übrigen<br />
49 sind älter als 61 Jahre.<br />
Durch diese demographischen Strukturen erhöhen sich der<br />
Personalbedarf und der Wettbewerb in den nächsten Jahren<br />
weiter, erläuterte Uwe Loof. Personalmarketing, -gewinnung,<br />
-entwicklung und -bindung sind somit wichtige Zukunftsthemen.<br />
Die Corona-Krise hat, wie der Referent ausführte, die Arbeit<br />
in der Steuerberatung verändert. Vor der Krise stand die Automatisierung<br />
im Fokus: die Vereinfachung der Geschäftsprozesse<br />
und der Aufbau digitaler Schnittstellen. Während der<br />
Krise waren es die aktive Betreuung der Mandanten und die<br />
Entwicklung digitaler Services. Nach der Krise wird, so die Prognose,<br />
die Wettbewerbsfähigkeit im Fokus stehen: die Neuausrichtung<br />
des Geschäftsmodells und die Weiterentwicklung der<br />
Organisations- und Personalstrukturen.<br />
Als entscheidende Engpassfaktoren in den Beschäftigungsstrukturen<br />
definierte der Referent die Demographie,<br />
aber auch die Rentabilität bei steigenden Gehältern und notwendigen<br />
Investitionen in die Personalentwicklung. Zum<br />
Stichwort New Work betonte er, dass Home-Office nicht mehr<br />
umkehrbar ist. Eigenverantwortung und Führung müssen<br />
daher in Einklang gebracht werden, neue Funktionen und<br />
Qualifikationen aufgebaut und die Arbeitgeberattraktivität<br />
gesteigert werden. Uwe Loof ermunterte die Anwesenden,<br />
kreative Modelle zuzulassen, querzudenken und Talente zu<br />
fördern: „Schauen Sie bewusst über den Tellerrand hinaus.“<br />
Die meisten Bewerbungen um das Arbeitgebersiegel gingen<br />
aus kleinen bis mittelständischen Kanzleien ein: fünf Bewerbungen<br />
aus Kanzleien mit bis zu fünf Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,<br />
16 Bewerbungen aus Kanzleien mit sechs bis 15<br />
Mitarbeitern, neun Bewerbungen aus Kanzleien mit 16 - 24<br />
Mitarbeitern, vier Bewerbungen aus Kanzleien mit 25 - 50<br />
Mitarbeitern, zwei Bewerbungen aus Kanzleien mit 51 - 100<br />
Mitarbeitern und zwei Bewerbungen aus Kanzleien mit mehr<br />
als 100 Mitarbeitern.<br />
Diese 39 Kanzleien beschäftigten zum Zeitpunkt der Befragung<br />
inklusive Auszubildender insgesamt 979 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen<br />
und hatten 139 Vakanzen. Auf die Top-Position<br />
Uwe Loof, Geschäftsführer der PAON GmbH<br />
19
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Offenbar treffen die Vereinbarkeitsangebote häufig nicht den Bedarf<br />
der Beschäftigten oder sind nicht bekannt. Sie scheinen der Führungsebene<br />
nicht wichtig genug zu sein, sind nicht in der Unternehmenskultur<br />
verankert, oder es fehlen verbindliche Regeln.<br />
Unter dem Leitsatz „Wir müssen uns als Unternehmen hübsch<br />
machen, wenn wir Fachkräfte gewinnen wollen“ (Zitat Inge<br />
Brünger-Mylius, SMV Sitzmöbel) stellte der Referent vier Bausteine<br />
vor, um diesen Missstand zu beheben:<br />
Erik Bodenstein vom Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor<br />
Familie“<br />
Erfolgsfaktor Familie<br />
Erik Bodenstein stellte anschließend das – für die Mitglieder<br />
kostenfreie und unter anderem vom Bundesfamilienministerium<br />
geförderte – Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ vor. Es versammelt<br />
deutschlandweit Unternehmen, die sich für eine familienorientierte<br />
Zusammenarbeit einsetzen. Als größte Wissens- und Austauschplattform<br />
zu diesem Thema setzt es den Fokus auf kleine und<br />
mittelständische Unternehmen und hat aktuell 7.935 Mitglieder.<br />
„Der Fachkräftemangel stellt ein sehr großes Risiko dar“, betonte<br />
der Referent. „Sie müssen sich bemühen, die Zukunftsfähigkeit<br />
des Unternehmens sicherzustellen“. Die Ausgangslage beschrieb<br />
er anhand einer DIHK-Studie von 2020, der zufolge in 2019 allein<br />
47 % der Unternehmen offene Stellen nicht besetzen konnten,<br />
weil sie keine passenden Arbeitsplätze fanden.<br />
• Passgenaue Angebote durch persönliche Gespräche, Mitarbeiterbefragung,<br />
Auswertung von Veranstaltungen und die<br />
Bildung von Fokusgruppen.<br />
• Kommunikation durch Flyer, Broschüren, Handzettel, Zeitschriften,<br />
Versammlungen und andere Kanäle.<br />
• Sensible Führungskräfte, die selbst als Vorbild vorangehen<br />
und das Thema in ihren Treffen, Zielvereinbarungen und Workshops<br />
berücksichtigen.<br />
• Verbindliche Regeln in Unternehmensleitbildern, Betriebsvereinbarungen<br />
und Ritualen (Firmenfeste).<br />
Erik Bodenstein empfahl, aus der Pandemie zu lernen und flexible,<br />
individuell vereinbarte Tages- und Wochenarbeitszeiten auf<br />
Vertrauensbasis nachhaltig zu etablieren. Berücksichtigt werden<br />
müssten auch Jahres- und Lebenszeiten, z. B. der Wunsch nach<br />
Elternzeiten und Sabbaticals. Mit deutlich geringerer Krankheitsund<br />
Fehlzeitenquote bei erhöhter Motivation und Produktivität<br />
der Mitarbeiter profitieren hiervon auch die Unternehmen, versicherte<br />
er abschließend.<br />
„Sie müssen sich bemühen, die<br />
Zukunftsfähigkeit des Unternehmens<br />
sicherzustellen“<br />
Erik Bodenstein<br />
Der Anteil der Beschäftigten, für die familienfreundliche Maßnahmen<br />
wichtig sind, lag im Jahre 2018 bei 96,3 % der Beschäftigten<br />
mit Kindern und bei 89,3 % der Beschäftigten mit pflegebedürftigen<br />
Angehörigen; weiterhin bei 78,3 % der Beschäftigten ohne<br />
Kinder und pflegebedürftige Angehörige.<br />
Einer 2017 mit 300 Unternehmen und insgesamt 1.085 Beschäftigten<br />
erstellten Umfrage zufolge sagten im Jahr 2015 noch<br />
36,1 % der Beschäftigten aus, dass sie in einem familienfreundlichen<br />
Unternehmen arbeiten; 2018 waren es bereits 39,4 %.<br />
Von den Unternehmen schätzten sich 2015 41,2 % als familienfreundlich<br />
ein; 2018 waren es 45,9 %.<br />
Präsident Hagemeister und Uwe Loof (r.) im Gespräch mit<br />
exzellenten Arbeitgebern<br />
Siegelüberreichung<br />
Im Anschluss an diese Vorträge trafen sich die anwesenden Siegelträger<br />
zu einem Umtrunk unter Coronabedingungen. Zudem<br />
fanden Fototermine statt, bei denen Präsident StB/WP Dipl.Kfm.<br />
Gero Hagemeister die Trophäen und Urkunden (noch einmal)<br />
offiziell an diejenigen Kanzleivertreter überreichte, die zur Siegelverleihung<br />
erscheinen waren:<br />
20
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
EXZELLENTE ARBEITGEBER<br />
WIR SIND AUSGEZEICHNET!<br />
MIT BRIEF UND SIEGEL.<br />
Wir gratulieren allen Siegelträgern, auch denjenigen, die terminlich oder coronabedingt verhindert<br />
waren, herzlich zu ihrer Auszeichnung und wünschen ihnen weiterhin besonderen Erfolg in der<br />
Außendarstellung des Berufsstandes als Exzellente Arbeitgeber.<br />
21
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Arbeitgebersiegel 2022<br />
Ab Oktober dieses Jahres wird die Ausschreibung<br />
des Arbeitgebersiegels 2022<br />
stattfinden.<br />
Bitte merken Sie sich diesen Zeitraum bereits<br />
jetzt vor. Alle Mitglieder werden per E-Mail<br />
angeschrieben.<br />
Unwetterkatastrophe – Kollegen helfen Kollegen<br />
Das Ausmaß der Unwetterkatastrophe in unserem Verbandsbezirk<br />
ist erst nach und nach deutlich geworden. Die Zahl der Toten<br />
stieg permanent und unerbittlich an, mittlerweile wissen wir<br />
um sehr zahlreiche Todesopfer. Auch die materiellen Schäden<br />
sind unermesslich; es wird Jahre dauern, bis diese beseitigt sind.<br />
Wir wollten im Rahmen unserer Möglichkeiten schnell und unbürokratisch<br />
helfen und haben hierzu den Steuerberater-Verband<br />
Köln als Verbindungsplattform für Kolleginnen und Kollegen<br />
angeboten, die dringend Unterstützung benötigen, weil ihre<br />
Arbeiten in den Kanzleien zur Zeit nicht oder nur sehr eingeschränkt<br />
erledigt werden können. Hierzu hatten wir alle unsere<br />
Mitglieder am 16. Juli <strong>2021</strong> per Newsletter StBdirekt und über<br />
die sozialen Medien aufgerufen, uns mitzuteilen, ob und wie den<br />
betroffenen Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung gegeben<br />
werden kann.<br />
Auf der Liste fanden sich schnell über hundert Anbieter von Hilfeleistungen.<br />
Wir haben dann die Kontakte zu den Hilfesuchenden<br />
hergestellt und hierbei den individuellen Anforderungen<br />
Rechnung tragen können.<br />
Wir danken auch der Steuerberaterkammer Köln, die unsere Hilfeaktion<br />
tatkräftig unterstützt und diese an alle Berufskollegen<br />
und -kolleginnen im Kammerbezirk gespiegelt hat.<br />
Wir erhielten ein überwältigendes Feedback auf diesen Anruf,<br />
der alle unsere Erwartungen übertroffen hat. Wir haben tatsächlich<br />
viel Unterstützung von den Kolleginnen und Kollegen erwartet,<br />
aber nicht so viel. Es ist wunderbar und ermutigend zu sehen,<br />
wie der Berufsstand in dieser außerordentlichen Notsituation<br />
zusammensteht.<br />
Geboten wurden Hilfestellungen aller Art, wie z.B. die kostenlose<br />
und kurzfristige zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten,<br />
technischer Kanzleistruktur oder aber sogar personeller Unterstützung.<br />
22
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Großzügige Spende für die Flutopfer – ganz herzlichen Dank an unseren<br />
Kollegialverband Sachsen<br />
Von den schrecklichen Bildern der Flutkatastrophe an der Ahr<br />
und im Rheinland zeigte sich der Präsident des Steuerberaterverbandes<br />
Sachsen, StB/WP Hans-Joachim Kraatz, zutiefst betroffen.<br />
Erinnerungen an das Elbe-Hochwasser im Jahre 2002 kamen<br />
hoch. Damals folgte der Katastrophe eine Welle der Hilfsbereitschaft<br />
aus ganz Deutschland, auch von den Organisationen der<br />
steuerberatenden Berufe.<br />
Der Bereich des Steuerberater-Verbandes Köln, dem Gründungspaten<br />
des 1990 gegründeten Steuerberaterverbandes Sachsen,<br />
war neben der Ahr besonders stark betroffen. Dies gilt insbesondere<br />
für das Rheinland, die Eifel und den Raum Aachen.<br />
Der Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln, StB/WP Dipl.-<br />
Kfm. Gero Hagemeister, dankte Hans-Joachim Kraatz herzlich für<br />
seine Initiative und stockte die Spendenbeträge auf 15.000,- €<br />
auf. Darüber hinaus engagiert sich der Kölner Verband auf vielfältige<br />
Art bei der Bewältigung der Katastrophe im Verbandsgebiet.<br />
Die Spendenempfänger sind gemeinnützige Institutionen vor<br />
Ort, die die Verhältnisse kennen und für die Linderung der größten<br />
Not sorgen.<br />
Der Steuerberaterverband Sachsen spendete 10.000,- € für dort<br />
stark betroffene Ortschaften.<br />
Akademie mit neuer Website! Onlinebuchungen einfach gemacht!<br />
Ende Juli <strong>2021</strong> ging die neue Website der Akademie online. Sie<br />
erscheint in einem neuen Design und entspricht nun den aktuellen<br />
technischen – und Sicherheitsanforderungen im Internet.<br />
Mit den Ihnen bereits zugegangenen Printprodukten hatten<br />
Sie bereits einen ersten Eindruck zum neuen Design gewinnen<br />
können, welches wir nun auch digital für Sie umgesetzt haben.<br />
Als Beilage in diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> finden Sie eine Kurzanleitung<br />
zur Benutzung der neuen Website. Hier wollen wir<br />
Ihnen wichtige Tipps und Tricks mitteilen, mit denen die Bedienung<br />
noch einfacher wird. Schließlich haben wir auch einen<br />
Fokus auf eine hohe Automatisierung und einen hohen Komfort<br />
für unsere Mitglieder gelegt.<br />
Unser Ziel ist es, Ihnen – und das natürlich mit allen internetfähigen<br />
Geräten – das Auffinden und die Buchung Ihrer persönlichen<br />
Fortbildung noch leichter zu gestalten. Dies umschließt<br />
natürlich auch den Bereich der Lehrgänge und der Praktiker, den<br />
wir ebenfalls neu entwickelt haben. Die neuen Websites der Vorbereitungslehrgänge<br />
Steuerfachwirt und Steuerfachangestellte<br />
kennen Sie vielleicht bereits:<br />
KURZANLEITUNG – ANMELDE- UND BUCHUNGSPROZESS DER AKADEMIE-WEBSITE<br />
1. ePortal - Anmeldeprozess<br />
STEUERFACHWIRT-<br />
LEHRGANG <br />
STEUERFACHANGESTELLTEN-<br />
LEHRGANG <br />
Der Login erfolgt über das ePortal mit Ihrer Mitgliedsnummer Nach dem Login erscheint das ePortal in grün. Nun haben Sie Zugriff<br />
und dem bereits bekannten Passwort. Haben Sie Ihr Passwort auf Ihr Profil, Newsletter und Buchungen. Letzter Punkt enthält alle<br />
nicht zur Hand, nutzen Sie die „Passwort-vergessen-Funktion“. wichtigen Infos und Dokumente zu Ihren gebuchten Seminaren<br />
Erscheint der Hinweis „E-Mail-Adresse mehrfach vergeben“ (Rechnung, Skript etc.).<br />
melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle 02203 – 993218 / Unter dem Profil können Seminarteilnehmer, Kontodaten, Rechnungsadressen,<br />
E-Mail-Adressen nebst Newsletter-Einstellungen<br />
radwan@stbverband-koeln.de<br />
verwaltet und unter Bescheinigungen der Fortbildungspass heruntergeladen<br />
werden.<br />
1.1 ePortal - Buchungen<br />
Buchungsansicht: Es stehen alle buchungsrelevanten Informationen<br />
wie Teilnehmer, Seminardatum und Preis unter dem jeweilifalls<br />
herunterladen können. Eine Gutschrift erfolgt auf das für die<br />
Im Fall einer Stornierung erhalten Sie eine Gutschrift, die Sie ebengen<br />
Seminar. Die Rechnung kann hier heruntergeladen und auch Rechnung genutzte Konto.<br />
Stornierungen / Kündigungen vorgenommen werden.<br />
Seminaransicht: Alle seminarbezogenen Inhalte finden Sie hier. Unter<br />
Downloads stehen Ihnen die Seminarunterlagen zur Verfügung.<br />
Die Teilnahmebescheinigungen können unter dem Register Teilnehmer<br />
heruntergeladen werden.<br />
bitte wenden<br />
24
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Wir danken Ihnen außerdem für das erste positive Feedback<br />
auf unsere neue Website. Aber natürlich wissen wir, dass die<br />
Umstellung von einem alten System auf eine neue Struktur für<br />
die langjährigen Nutzer immer auch schwierig sein kann. Deswegen<br />
stehen wir Ihnen gerne bei Rückfragen zur Verfügung<br />
und helfen Ihnen persönlich mit dem Login und der Bedienung<br />
des neuen Systems. Bitte rufen Sie uns gerne an oder schreiben<br />
Sie uns: Tel.: 02203/99 32-18, radwan@stbverband-koeln.de.<br />
Wenn Sie Anregungen haben, freuen wir uns auf diese. Ein neues<br />
System lebt natürlich auch von Verbesserungen seitens der Nutzer,<br />
deren Umsetzung wir gerne prüfen. Auch jetzt haben wir<br />
schon einige Verbesserungen für Sie vorgemerkt und bauen<br />
diese gerade ein.<br />
Schauen Sie doch einfach vorbei: www.akademie-stuw.de<br />
25
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Unternehmerstart <strong>2021</strong><br />
Der UnternehmerSTART Köln e.V. organisiert mit dem Gründertag<br />
Köln jährlich eine große Kölner Messe zum Thema Existenzgründung.<br />
Der Steuerberater-Verband e.V. Köln ist als Gründungsmitglied<br />
seit fast dreißig Jahren mit am Start.<br />
Der Gründertag <strong>2021</strong> fand am 28. Mai <strong>2021</strong> statt. Coronabedingt<br />
fand er erstmals als digitale Messe statt. Der Kölner Verband war<br />
wie in den Vorjahren mit StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger<br />
sowie StBin Birgit Striegan statt. In diesem Jahr nicht an unserem<br />
Messestand, sondern am Bildschirm vor einem Notebook.<br />
Einzelheiten sind unter www.gruendertag-koeln.de/gruendertag<strong>2021</strong><br />
beschrieben. StB Groeger hielt einen Vortrag zum<br />
Thema „Wichtige Steuerarten für Unternehmer in Deutschland“.<br />
StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger<br />
StBin Birgit Striegan<br />
Gehalts- und Praxiskostenumfrage 2020 – Restexemplare verfügbar<br />
Die Gehalts- und Praxiskostenumfrage 2020 ist im Sommer 2020<br />
abgeschlossen worden. Hierüber ist mehrfach berichtet worden.<br />
Da die Umfrage im Zweijahresrhythmus stattfindet, werden wir<br />
in 2022 die nächste Umfrage durchführen.<br />
Dabei handelt es sich um einen Tabellenband sowie einen Mehrjahresvergleich.<br />
Im Hinblick auf weitere Einzelheiten wird auf VN<br />
3/2020, S. 20, und VN 4/2020, S. 14, verwiesen.<br />
Restexemplare der Umfrage 2020 können auf anliegendem<br />
Revers für 39,00 € netto (zzgl. 7,41 € USt) erworben werden.<br />
Gehalts- und<br />
Praxiskostenumfrage 2020<br />
im Mehrjahresvergleich<br />
NOMINALE UND REALE STEIGERUNG FAST<br />
ALLER DURCHSCHNITTSGEHÄLTER<br />
15 % Inflation seit 2009 und 2,1 % seit 2018<br />
STÄRKSTE ZUWÄCHSE BEI AUSZUBILDENDEN<br />
UND BILANZBUCHHALTERN<br />
Bilanzbuchhalter verdienen wieder mehr<br />
als Steuerfachwirte<br />
ANSTIEG FAST ALLER FREIWILLIGEN<br />
SONDERLEISTUNGEN<br />
80 % aller Kanzleien übernehmen die<br />
Fortbildungskosten<br />
26
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Neuer Kooperationsvertrag mit Sonderkonditionen mit der Firma Fleischhauer, Audi<br />
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Mitgliedschaft<br />
im Steuerberater-Verband Köln ab sofort noch werthaltiger<br />
ist!<br />
Denn, ab sofort können Sie im Rahmen der neuen Kooperation<br />
mit der Firma Fleischhauer Fahrzeuge der Marke Audi zu besonders<br />
günstigen Konditionen erwerben oder leasen.<br />
Die Firmengruppe Fleischhauser ist einer der führenden Autohandelspartner<br />
in Deutschland. Gegründet 1924 in Köln-Raderberg,<br />
umfasst das Unternehmen inzwischen sieben Marken an<br />
13 Standorten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die<br />
Firmengruppe steht für hochwertige Produkte und kundenorientierte<br />
Beratungs- und Serviceleistung. Mit annähernd 1.200<br />
Mitarbeitern stellt sie eine der größten Firmengruppen der Automobilbranche<br />
dar und hat ein Ziel vor Augen: Die Mobilität ihrer<br />
Kunden zu sichern.<br />
Wir freuen uns deswegen besonders, dass wir die Firma Fleischhauer<br />
als unseren neuen Partner gewinnen konnten. Nachfolgend<br />
finden Sie einen Auszug aus den aktuellen Nachlässen für<br />
Neufahrzeuge der Marke Audi:<br />
Modellname Nachlass in %<br />
A1 – alle Modelle 12,0 %<br />
A3 – alle Modelle 12,5 %<br />
A4 – alle Modelle 13,5 %<br />
A5 – alle Modelle 13,5 %<br />
TT Roadster 12,0 %<br />
TT Coupe 12,0 %<br />
Q2 12,0 %<br />
Q3 – alle Modelle 12,0 %<br />
Q4 10,0 %<br />
Modellname Nachlass in %<br />
Q5 – alle Modelle 12,5 %<br />
A6 – alle Modelle 13,5 %<br />
Q7 13,0 %<br />
Q8 13,0 %<br />
A7 Sportback 13,5 %<br />
A8 14,5 %<br />
e-tron 10,5 %<br />
e-tron Sportback 10,5 %<br />
e-tron GT 0,0 %<br />
Die Nachlässe beziehen sich auf den zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses<br />
gültigen Listenpreis des jeweiligen Fahrzeugs. Eventuell<br />
verfügbare Herstelleraktionen werden noch zusätzlich<br />
rabattiert!<br />
Herr Hellmann ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:<br />
Tel.: 02203/37 07-24 I Fax: 02203/37 07-44<br />
E-Mail: tom.hellmann@fleischhauer.com<br />
Die Nachlässe sind nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar<br />
und gelten nicht auf bereits reduzierte Ware.<br />
Darüber hinaus haben wir mit der Firma Fleischhauer-Franz folgende<br />
Sonderkonditionen für einen Aufenthalt zur Reparatur<br />
oder Wartung eines Fahrzeugs der Marken Audi, Volkswagen<br />
oder Skoda vereinbart:<br />
• Abrechnung der Werkstattstunden mit einem Nachlass von<br />
50 % auf den aktuell gültigen Stundenverrechnungssatz.<br />
• Berechnung der benötigten Ersatzteile zu Großkundenkonditionen<br />
und<br />
• Kostenlose Fahrzeugreinigung (Außenwäsche).<br />
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu dieser Kooperation ist<br />
Herr Tom Hellmann, Autohaus Jacob Fleischhauer GmbH &<br />
Co.KG, Frankfurter Straße 665 – 675, 51145 Köln-Porz.<br />
In der Geschäftsstelle des Steuerberater-Verbandes ist Ihre<br />
Ansprechpartnerin zum Thema Kooperationen Frau Ramona<br />
Schmitz, Tel.: 02203/993097, E-Mail: mitglieder@stbverband-koeln.de.<br />
Frau Schmitz hält auch immer eine aktuelle<br />
Tabelle für die verhandelten Nachlässe für Sie bereit.<br />
27
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
UmsatzsteuerForum Digital<br />
Das Umsatzsteuerforum e.V., Vereinigung zur wissenschaftlichen<br />
Pflege des Umsatzsteuerrechts, dessen Vorsitz Prof. Dr. Hans<br />
Nieskens innehat, führt am 23. September <strong>2021</strong> wieder seine<br />
jährliche Tagung durch. Zum zweiten Mal in digitaler Form. Es<br />
sind drei Impulsreferate mit jeweils anschließender Diskussion<br />
vorgesehen.<br />
Das erste Impulsreferat hält StB Dipl.-Fw., M.B.L.-HSG Jürgen<br />
Scholz, WTS, zum Thema „Chancen: Umsatzsteuer im digitalen<br />
Zeitalter – One-Stop-Shop, E-Invoicing, Realtime reporting. Unter<br />
der Moderation von Prof. Dr. Joachim Englisch, WWU Münster,<br />
diskutieren Karl-Heinz Haydl, Global VAT/GST Practitioner, Dr. Stefanie<br />
Becker, Steuerberaterin, Augsburg, und Prof. Dr. Bettina<br />
Spilker, Universität Würzburg.<br />
Dr. Thomas Bieber von der Johannes Kepler Universität Linz. Teilnehmer<br />
der Diskussion werden sein: StBin Dr. Heidi Friedrich-Vache,<br />
Rödl & Partner, Dipl.-Fwin Eva Rehberg, Ebner Stolz, und<br />
Dr. Nathalie Harksen, AWB Rechtsanwaltsgesellschaft Münster.<br />
Bitte melden Sie sich unter<br />
www.umsatzsteuerforum.de/digital an.<br />
Verbindliche Anmeldung<br />
Zweites UmsatzsteuerForum Digital<br />
Die Umsatzsteuer im Zeitalter digitaler Herausforderungen<br />
– Chancen – Risiken – Unwägbarkeiten<br />
Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Karl-Franzens-Universität Graz, hält das<br />
zweite Impulsreferat. Ihr Thema ist „Risiken: Die Missbrauchrechtsprechung<br />
des EuGH im Fokus der deutschen Finanzverwaltung<br />
– Missbrauch, Hinterziehung und Beteiligung an einer Hinterziehung.<br />
Andreas Treiber, RiBFH München, wird moderieren. An der<br />
Diskussion nehmen teil: Dr. Sabine Grommes, RiAG München, Dr.<br />
Martin Kemper, RiFG München, und Ferdinand Huschens, Oberamtsrat,<br />
Berlin.<br />
Bitte Online-Anmeldung nutzen!<br />
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung<br />
den folgenden Link:<br />
www.umsatzsteuerforum.de/digital<br />
Alternativ bitte per Fax an: +49 (0)2203 993099<br />
Die Tagung ist für Mitglieder kostenfrei und setzt eine Mitgliedschaft im Verein voraus.<br />
Ich bin Mitglied im UmsatzsteuerForum e.V.<br />
Ich bin kein Mitglied im UmsatzsteuerForum e.V. und möchte eine Personenmitgliedschaft im UmsatzsteuerForum e.V.<br />
abschließen.(Der Beitrag beträgt derzeit 75,- € pro Jahr.)<br />
Name<br />
Vorname<br />
Unternehmen/Behörde/etc.<br />
E-Mail (unbedingt angeben!)<br />
Datum/Unterschrift<br />
Mit der Anmeldung erkläre ich mich mit den Datenschutz-Informationen<br />
einverstanden.<br />
Das abschließende dritte Impulsreferat hält Dr. Tobias Bender,<br />
RiFG Hamburg, zum Thema „Unwägbarkeiten: Die Emanzipation<br />
der Einfuhrumsatzsteuer vom Zollrecht“. Die Moderation hat Prof.<br />
Eine Veranstaltung des:<br />
Von-der-Wettern-Straße 17 | D-51149 Köln<br />
Tel: +49(0)2203 9930960<br />
Fax: +49(0)2203 993099<br />
Vereinigung zur wissenschaftlichen Mail: office@umsatzsteuerforum.de<br />
Pflege des Umsatzsteuerrechts Web: www.umsatzsteuerforum.de<br />
Zweites UmsatzsteuerForum Digital<br />
Die Umsatzsteuer im Zeitalter digitaler Herausforderungen<br />
– Chancen – Risiken – Unwägbarkeiten<br />
23. September <strong>2021</strong><br />
www.umsatzsteuerforum.de/digital<br />
Von-der-Wettern-Str. 17 51149 Köln Tel. 02203 9930960 www.umsatzsteuerforum.de<br />
28
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und Arbeitskreise<br />
Im Berichtszeitraum (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>) haben die nachfolgend aufgelisteten Veranstaltungen in den Bezirken und<br />
Arbeitskreisen stattgefunden.<br />
Aktivitäten in den Bezirken und den Arbeitskreisen (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>)<br />
Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />
18.05.<strong>2021</strong> Bonn Online-Stammtisch<br />
07.06.<strong>2021</strong> AK Unternehmensnachfolge Die internationale Patchworkunternehmerfamilie in der Nachfolgeberatung<br />
08.06.<strong>2021</strong> AK Restrukturierung und<br />
Unternehmensplanung<br />
Update Restschuldbefreiung: Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des<br />
Restschuldbefreiungsverfahrens<br />
03.08.<strong>2021</strong> Aachen Steuerberaterstammtisch<br />
Nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe werden voraussichtlich die nachfolgenden Veranstaltungen stattfinden:<br />
Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />
06.09.<strong>2021</strong> Siegburg Online-Steuerberaterstammtisch<br />
13.09.<strong>2021</strong> AK Unternehmensnachfolge Neuere Entwicklungen im Steuerrecht – Unternehmensnachfolge bei der GmbH<br />
& Co. KG, Optionsmodell und Betriebsaufspaltung<br />
Neuwahlen zum AK-Vorstand<br />
16.09.<strong>2021</strong> AK EDV<br />
AK Qualitätsmanagement<br />
27.09.<strong>2021</strong> AK Restrukturierung und<br />
Unternehmensplanung<br />
Auswirkungen der Coronakrise auf die QM-Systeme<br />
Wertvolle Tipps und Tricks für die Beantragung und Abrechnung der Coronahilfen<br />
Neuwahlen zu den AK-Vorständen<br />
Aktuelles zum Insolvenzrecht<br />
Neuwahlen zum AK-Vorstand<br />
30.09.<strong>2021</strong> Bonn Neuwahlen zum Bezirksvorstand<br />
04.10.<strong>2021</strong> AK JuSt Gute Mitarbeiter suchen - finden - halten<br />
So bauen Sie ein Team qualifizierter und motivierter Mitarbeiter auf<br />
Neuwahlen zum AK-Vorstand<br />
29.10.<strong>2021</strong> AK Gemeinnützigkeit und Vereine Aktuelle Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht - Erste Erfahrungen<br />
Neuwahlen zum AK-Vorstand<br />
02.11.<strong>2021</strong> Aachen Steuerberaterstammtisch<br />
(Änderungen vorbehalten)<br />
Insoweit werden wie üblich gesonderte Einladungen versendet oder sind bereits versendet worden.<br />
29
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
AUS DER ARBEIT VON DSTV UND DSTI<br />
Neue Spitze gewählt: StB Torsten Lüth ist neuer DStV-Präsident<br />
achtjährigen Amtszeit mit ganzem Engagement und überaus<br />
erfolgreich geprägt hat.<br />
Der Dachverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden<br />
Berufe hat nun eine neue starke Stimme. Mit dem 49-jährigen<br />
Lüth an der Spitze erhält der Verband zwar ein neues, aber<br />
durchaus bereits bekanntes Führungsgesicht: Der ambitionierte<br />
Läufer ist seit 2016 Präsident des Steuerberaterverbands Mecklenburg-Vorpommern<br />
e.V., DStV-Vorstandsmitglied und seit 2017<br />
Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterinstituts e.V. (DStI). In<br />
den vergangenen Monaten hat er sich in zahlreichen Beratungsrunden<br />
des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Corona-Wirtschaftshilfen<br />
für die Positionen des Berufsstands und praxisnahe<br />
Vereinfachungen starkgemacht.<br />
StB Torsten Lüth<br />
Am 18.06.<strong>2021</strong> fanden in Hannover die diesjährigen Mitgliederversammlungen<br />
des DStV und seines DStI statt. In Präsenz, jedoch<br />
coronabedingt unter eingeschränkten Bedingungen.<br />
Neben der Abwicklung der Regularien standen turnusgemäß<br />
Neuwahlen zum Präsidium an. StB/WP Harald Elster hatte entschieden,<br />
nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung<br />
zu stehen.<br />
Die Delegierten der Mitgliederversammlung wählten einstimmig<br />
StB Torsten Lüth zum Präsidenten des Deutschen Steuerberaterverbands<br />
e.V. (DStV). Er tritt damit die Nachfolge von WP/StB<br />
Harald Elster an, der den politischen Einfluss des DStV in seiner<br />
Lüth dankte seinem Vorgänger für dessen entschlossenes Wirken<br />
auf dem nationalen und internationalen Parkett. Auch habe Elster<br />
den Verband dank seines ausgezeichneten politischen und wirtschaftlichen<br />
Netzwerks nach außen und innen hervorragend positioniert.<br />
Lüth betonte, die konstruktiven und ehrgeizigen Pläne<br />
und Ziele Elsters zur Stärkung des wirtschaftlichen Mittelstands<br />
in Deutschland sowie der Präsenz der steuerberatenden Berufe<br />
in Europa fortsetzen und seinen Fokus auf eine transparente<br />
und faire Gesetzgebung richten zu wollen. Die schwierige wirtschaftliche<br />
Situation sieht Lüth mit Blick auf die herausfordernden,<br />
aber zugleich vielversprechenden digitalen Trends durchaus als<br />
Chance, Unternehmen und Kanzleien moderner aufzustellen.<br />
WP/StB Harald Elster wurde von der Mitgliederversammlung<br />
einstimmig zum Ehrenpräsidenten des DStV gewählt.<br />
In das DStV-Präsidium wählte die Mitgliederversammlung außerdem<br />
• WP/StB Dipl.-Kfm. Christian Böke, Steuerberaterverband Niedersachsen*Sachsen-Anhalt e.V.<br />
• StB/RB Manfred F. Klar, Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V.<br />
• StB/vBP Dipl.-Bw. Franz Plankermann, Steuerberaterverband Düsseldorf e.V.<br />
• WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen, Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.V.<br />
• StB Carsten Butenschön, Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und<br />
wirtschaftsprüfenden Berufe e. V.<br />
• StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Steuerberater-Verband e.V. Köln, Verband der steuerberatenden und<br />
wirtschaftsprüfenden Berufe<br />
Lüth wurde zudem als Präsident des Deutschen Steuerberaterinstituts e.V. (DStI) gewählt. Dem DStI-Präsidium gehören<br />
zukünftig an:<br />
• StB Carsten Butenschön, Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und<br />
wirtschaftsprüfenden Berufe e. V.<br />
• StB/WP Dipl.-Vw. Michael Weidenfeller, Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />
30
Stellen Sie Ihre Kanzlei in den Fokus<br />
unter steuerberater.de<br />
Profitieren Sie von unseren neuen Features und<br />
optimieren Sie die Auffindbarkeit Ihrer Kanzlei<br />
gegenüber potentiellen Mandanten im Web!<br />
ein kostenloser Service des DStV e.V. *<br />
steuerberater.de<br />
*kostenfreies Basis-Paket<br />
31
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Deutscher Steuerberatertag: Experten-WG und virtuelle Ausstellung öffnen ihre Türen<br />
Modern, innovativ, interaktiv – auch mit der<br />
Home Edition des Deutschen Steuerberatertags<br />
bleibt die Konferenz ihren Ansprüchen treu. Eine<br />
virtuelle WG und eine ansprechende Fachausstellung<br />
in 3D laden Sie ebenso zum Austausch<br />
ein wie die vielen interaktiven Angebote der<br />
Konferenz.<br />
Neue Kulisse, bewährter Themenmix. Das Fachprogramm des<br />
Deutschen Steuerberatertags bleibt auch in seiner Online-Ausgabe<br />
das Zentrum der Konferenz. In diesem Jahr heißt es: Hereinspaziert<br />
in die Experten-WG!<br />
Moderator Marc Bator wird die Konferenz gemeinsam mit StB<br />
Torsten Lüth, DStV-Präsident, eröffnen. Die Keynote-Vorträge von<br />
StB/WP Dr. Robert Mayr, Vorstandsvorsitzender der DATEV eG, und<br />
Prof. Dr. Volker Busch, Facharzt für Neurologie und Facharzt für<br />
Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Regensburg,<br />
bieten spannende Impulse und Blicke über den Tellerrand.<br />
Im Arbeitszimmer erwarten Sie dann unsere Experten aus den<br />
Bereichen Steuerrecht. Digitale Betriebsprüfung, Brennpunkt<br />
Umsatzsteuer, Ertragsteuerliche Praxisprobleme, Aktuelle Stunde<br />
– die Highlights der Konferenz ziehen selbstverständlich mit in<br />
die virtuelle WG. Parallel dazu erleben Sie im Wohnzimmer Vorträge<br />
und Talk-Formate zu den Themen Kanzleimanagement.<br />
Im Konfi rauchen die Köpfe: Nehmen Sie teil an interaktiven<br />
Fortbildungen zu den Themen Unternehmensnachfolge und<br />
Körpersprache. Und im Gästezimmer bringen Sie die Aussteller<br />
auf den neuesten Stand. In kurzen Vorträgen erfahren Sie alle<br />
Neuigkeiten aus den Bereichen Software, Versicherungen, Verlage<br />
und Start-Ups.<br />
Natürlich hat jeder gute Haushalt auch eine Bibliothek. In unserer<br />
finden Sie nicht nur die Aufzeichnungen aller Programmpunkte<br />
der beiden Konferenztage, sondern auch zusätzliche Vorträge.<br />
Alle Videos stehen Ihnen bis zum 31.10.<strong>2021</strong> zur Verfügung.<br />
Parallel zum Fachprogramm laden wir Sie herzlich ein, virtuell<br />
durch die Fachausstellung zu schlendern. Sie werden bekannte<br />
Gesichter treffen und können die Messestände ebenso zum Informationserwerb<br />
wie zum Austausch mit den Ausstellern nutzen.<br />
Sprechen Sie die Damen und Herren dort gern an und lassen Sie<br />
sich beraten!<br />
Ausstellung und Vortragsräume befinden sich auch in diesem Jahr<br />
in einem Konferenzzentrum. Das Konferenzportal wird am 17.10.<br />
seine Türen öffnen. Dort erwarten Sie zusätzlich viele interaktive<br />
Angebote wie (Video-)Chats, ein Chat-Roulette, eine Pinnwand<br />
und das Anzeigen von für Sie relevanten Kontakten. Außerdem<br />
ist das Portal Treffpunkt für das virtuelle Rahmenprogramm, das<br />
in diesem Jahr ganz ohne Bustransfers funktioniert. Yoga, Cocktailabend<br />
und ein Dinner kommen in diesem Jahr zu Ihnen.<br />
Das virtuelle Konferenzzentrum öffnet seine Türen am 17.10.<strong>2021</strong>.<br />
32
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Beteiligung, Austausch, Unterhaltung<br />
Erleben Sie den Deutschen Steuerberatertag fast so, wie Sie ihn<br />
kennen: Lassen Sie sich überraschen. Lassen Sie sich fortbilden.<br />
Lassen Sie sich unterhalten. Werden Sie Teil der Experten-WG.<br />
Und sichern sie sich bis zum 20.09.<strong>2021</strong> das Frühbucherticket<br />
inklusive Willkommenspaket!<br />
Alle Informationen und das gesamte Fachprogramm finden Sie<br />
unter www.steuerberatertag.de .<br />
Der DStV stellt sich vor<br />
Teil 3: Team Deutscher Steuerberatertag<br />
Von Anke Schäfer M. A., Leiterin Events beim DStV<br />
„Abteilung Holiday“ – so werden Eventmanager in Werbeagenturen<br />
zuweilen despektierlich genannt. Und es sieht ja<br />
auch verlockend aus: Eine Reise nach Kopenhagen hier, ein<br />
Probeessen mit Weinverkostung da. Was sonst alles noch dazu<br />
gehört, um Veranstaltungen wie den Deutschen Steuerberatertag<br />
auf die Beine zu stellen? Die Abteilung Events des<br />
Deutschen Steuerberaterverbands e. V. (DStV) bietet einen<br />
Blick hinter die Kulissen.<br />
Auch Sponsoren und Aussteller haben Fragen – dieses Jahr noch<br />
mehr als sonst. Denn der Deutsche Steuerberatertag findet<br />
<strong>2021</strong> online statt. Dieses Format gemeinsam mit Leben zu füllen,<br />
ist wichtig. Kurz vor Feierabend dann werden die letzten<br />
Bilder live in einer Videokonferenz von der Grafikerin platziert<br />
und Korrekturen vorgenommen. Das spart Zeit und garantiert,<br />
dass die fertige Broschüre tatsächlich rechtzeitig bei der Druckerei<br />
eingehen wird.<br />
Ein ganz normaler Arbeitstag<br />
Die Grafikerin schreibt: Um die Abgabe der neuen Broschüre<br />
an die Druckerei zu schaffen, braucht sie die Texte und Inhalte<br />
schon heute. Was soll genau auf welcher Seite stehen? Liegt<br />
der Gruß des DStV-Präsidenten bereits vor? Das wird also ein<br />
Schreibtag heute. Die entstehenden Texte sollen parallel auf<br />
der Homepage veröffentlicht werden. Und vielleicht eignen<br />
sich einige auch für die Social-Media-Kanäle.<br />
Eine halbe Stunde später meldet sich ein Referent und fragt, für<br />
welchen Konferenztag er eingeplant ist. Kurze Abstimmung zu<br />
Vortragsformat und zeitlichem Umfang, damit er seine anderen<br />
Termine rund um die Konferenz planen kann. Nächster Anruf.<br />
„Gibt es bereits eine Entscheidung zur Location?“, will eine der<br />
Anbieterinnen wissen?<br />
Zurück zur Arbeit an der Broschüre – bis der Terminkalender an<br />
die Abstimmungen mit dem Datenschutzbeauftragten erinnert.<br />
Denn dass die Daten der Teilnehmer sowohl während der<br />
Buchung als auch der Konferenz absolut sicher sind, ist für den<br />
DStV essenziell. Alles ist geklärt und abgestimmt, da klingelt<br />
es wieder: Der technische Leiter will wissen, wie viele parallele<br />
Bühnen es nun werden sollen. Und ist der Vertrag für das<br />
Kongresszentrum 2024 schon unterschrieben?<br />
Alle Fäden zusammenhalten<br />
Es sind zwei erfahrene Eventmanagerinnen, die all diese Fäden<br />
in der Eventabteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes<br />
zusammenhalten.<br />
Dipl.-Bw. (FH) Sonja Kiel war zuvor in Eventlocations und Eventagenturen<br />
tätig. Dort betreute sie Kunden wie Microsoft und<br />
Volkswagen. Sie ist also bestens vertraut mit den Abläufen in<br />
Veranstaltungsräumen und -häusern und weiß um die Bedürfnisse<br />
der Gäste und Partner. Beim DStV ist Sonja Kiel vor allem<br />
Ansprechpartnerin für bis zu 80 Fachaussteller. Gemeinsam mit<br />
ihnen entwickelt sie den Lageplan der größten Fachausstellung<br />
der Branche und Ideen der Darstellung im Rahmen der<br />
Konferenz. Wie haben sowohl Teilnehmer als auch die Partner<br />
einen Mehrwert und kommen in Kontakt? Welches Rahmenprogramm<br />
eignet sich dafür? Sonja Kiel koordiniert alle beteiligten<br />
Gewerke – und das sind viele. Dabei den Überblick zu<br />
bewahren, das ist die Kunst von Veranstaltungsprofis. Denn es<br />
reicht nicht, wenn man weiß, wieviel Platz, Strom und Technik<br />
jeder Aussteller braucht – man muss die Informationen auch<br />
weitergeben und Schnittstelle sein zwischen allen Parteien.<br />
Die zweite Schnittstelle im Projekt ist Anke Schäfer M. A. Auch<br />
sie verfügt über viel Agenturerfahrung und lernte durch Kunden<br />
wie die Europäische Kommission und das Presse und<br />
33
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Informationsamt der Bundesregierung die Besonderheiten<br />
politischer Kommunikation kennen.<br />
In ihrer Hand liegen vor allem die Konzeption und inhaltliche<br />
Abstimmung des Fachprogramms und die Werbemaßnahmen.<br />
Damit ist sie wichtige Ansprechpartnerin für das Präsidium und<br />
die Geschäftsstelle des DStV, die selbstverständlich fachlichen<br />
Input und inhaltliche Schwerpunkte beitragen. Wie lang aber<br />
sollten Vorträge und Workshops sein? Wer sind geeignete Talkgäste?<br />
Und welcher Blick über den Tellerrand lohnt sich? Antworten<br />
auf diese Fragen findet Anke Schäfer – und koordiniert<br />
bis zum Tagungsende die beteiligten Akteure.<br />
Stichwort Tagungsende: Das ist unerreichbar ohne die Unterstützung<br />
der gesamten DStV-Geschäftsstelle, die schon in den<br />
Wochen vor der Konferenz, besonders aber auch vor Ort tatkräftig<br />
unterstützt. Gut informiert, gut gelaunt und gut sichtbar<br />
mit orangenen Krawatten und Tüchern sorgt das gesamte<br />
Team für einen reibungslosen Ablauf und hält Präsidium und<br />
Geschäftsführung den Rücken frei.<br />
Jenseits der bekannten Wege: Die Home Edition<br />
Der Deutsche Steuerberatertag hat sich in den letzten Jahren<br />
zum Leuchtturm-Event der Branche entwickelt. Der Zuspruch<br />
des Publikums und der ausstellenden Partner war groß. Eine<br />
Entwicklung, auf die der DStV stolz ist – und die durch die Corona-Pandemie<br />
zum Stillstand kam. Wie im ersten Jahr der Pandemie<br />
ist auch <strong>2021</strong> völlig unklar, ob und in welchem Umfang<br />
Veranstaltungen im Oktober möglich sein werden.<br />
Und wenngleich glücklicherweise Grund zur Hoffnung auf<br />
Lockerung der Beschränkungen besteht, ist ein Event von der<br />
Größe des Steuerberatertages unter diesen Bedingungen nicht<br />
umsetzbar. Die Anzahl der erlaubten Teilnehmer wäre wohl bis<br />
September <strong>2021</strong> ebenso wenig bekannt wie die Auflagen für<br />
die Durchführung einer Fachausstellung. Die Umsetzung des<br />
für alle so wichtigen Rahmenprogramms – jährlich begrüßt<br />
der DStV mehrere hundert Gäste bei Empfang, Galadinner und<br />
Party – gilt als unwahrscheinlich.<br />
Abstand, Masken, kaum Raum für ausgelassenes Netzwerken<br />
und wenig Planungssicherheit entsprechen nicht dem Deutschen<br />
Steuerberatertag, den alle kennen und schätzen. Und<br />
so zieht die Konferenz dieses Jahr um in den virtuellen Raum.<br />
Das bedeutet nicht nur für die Gäste und Partner ein Umdenken.<br />
Auch das Projektteam des DStV muss neue Wege beschreiten.<br />
Eine neue Gestaltung, andere rechtliche Vorgaben, neue Vortragsformate,<br />
technische Herausforderungen – und immer das<br />
Streben danach, es für alle Beteiligten anregend und vor allem<br />
interessant zu gestalten.<br />
Auch bei der Home Edition sind die Ansprüche hoch! Nach dann<br />
mehr als 16 Monaten Pandemie darf und wird es keinen langweiligen<br />
Live-Stream vor schlichter Kulisse geben. Das Team<br />
sitzt längst an modernen und ansprechenden Konzepten. Wie<br />
gewohnt wird es parallele Bühnen geben und eine Fachausstellung,<br />
die ein kompaktes Update zu den Neuerungen der<br />
Verlage, Software-Unternehmen, Versicherer und Start-Ups<br />
gibt. Lassen Sie sich überraschen!<br />
Die Wartezeit überbrücken<br />
Bis die Home Edition ihre Türen öffnet, steht allen Lesern der<br />
Podcast Deutscher SteuerberaterTALK zur Überbrückung der<br />
Wartezeit zur Verfügung. Akteure der Konferenz geben Einblick<br />
in ihre Themen und liefern spannende Einsichten und<br />
Anregungen für den Kanzleialltag. All das in kompaktem<br />
Gesprächsformat für unterwegs – überall da, wo es Podcasts<br />
gibt.<br />
Alle Informationen zum Podcast und zum Deutschen Steuerberatertag,<br />
der vom 17. bis 19. Oktober <strong>2021</strong> stattfinden wird,<br />
finden Sie unter www.steuerberatertag.de . Das gesamte<br />
Team des DStV und ganz besonders die Eventabteilung freuen<br />
sich auf Ihre Teilnahme!<br />
Anke Schäfer M. A.<br />
Dipl.-Bw. (FH) Sonja Kiel<br />
34
Endlich digital<br />
& rechtskonform:<br />
Reisekosten<br />
und Spesen<br />
Essensmarken<br />
Barauslagen<br />
Jetzt Sonderkonditionen für<br />
Steuerberater & Mandanten sichern:<br />
www.circula.com/steuerberater<br />
steuerberater@circula.com<br />
030 215 028 64
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Der DStV stellt sich vor<br />
Teil 4: Fachberater – Aus- und Fortbildung<br />
Der Beratungsmarkt der Steuerberatung verändert sich: E-Government,<br />
Digitalisierung, Demografie sind nur einige Gründe.<br />
Zeit, sich Gedanken zu machen, was Steuerberater neben der<br />
klassischen Beratung ihren Mandanten bieten können. Es gibt<br />
viele Geschäftsfelder, die eine zukunftsfähige Kanzlei entwickeln<br />
kann. Das Fachberater-Konzept des Deutschen Steuerberaterverbandes<br />
(DStV e. V.) unterstützt Steuerberater dabei,<br />
fachkundiger Begleiter mit einem PLUS an Themenkompetenz<br />
zu sein.<br />
Controlling und Finanzwirtschaft –<br />
unternehmerische Zukunft qualifiziert steuern<br />
Sie kennen die Daten und die persönliche Situation Ihrer Mandanten<br />
am besten. Lernen Sie alle Grundlagen der Geschäftsplanung<br />
sowie der Existenzgründung. Sie erhalten das Werkzeug<br />
für das Kosten- und Krisenmanagement und können so<br />
Investitionsentscheidungen und Finanzierungen Ihrer Mandanten<br />
qualifiziert steuern.<br />
Vermögens- und Finanzplanung – Vermögen absichern<br />
Der finanzielle Status quo ist nicht unbedingt von Dauer. Das<br />
wissen auch Ihre Mandanten. Sie stehen deshalb vor der Entscheidung,<br />
die Weichen für ihre Zukunft zu stellen. Erwerben<br />
Sie das Rüstzeug, mit Ihrem Beraterwissen die Absicherung und<br />
Erweiterung des Vermögens Ihrer Mandanten zu unterstützen.<br />
Als Fachinstitut des Verbandes bietet das Deutsche Steuerberaterinstitut<br />
e. V. (DStI) die verschiedenen Lehrgänge an.<br />
Die Spezialisierungen:<br />
Unternehmensnachfolge – rechtzeitig die Weichen stellen<br />
Sie unterstützen Unternehmen, eine passende Nachfolge zu<br />
finden oder helfen potenziellen Interessierten, ein passendes<br />
Unternehmen zu finden? Steuern Sie die Zukunft und ermöglichen<br />
Sie den von Ihnen betreuten Unternehmen einen strukturierten<br />
Nachfolgeprozess.<br />
Restrukturierung und Unternehmensplanung –<br />
Unternehmen sichern<br />
Sie erkennen erste Warnzeichen einer kritischen Situation in<br />
einem von Ihnen betreuten Unternehmen? Begleiten Sie Ihren<br />
Mandanten als vertrauter Partner qualifiziert durch diesen<br />
Prozess und ergreifen Sie Maßnahmen zur Krisenbewältigung.<br />
Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung –<br />
Unternehmerisches Erbe bewahren<br />
Keine notwendigen, wenn auch schwierigen Entscheidungen<br />
aufschieben! Bereiten Sie Ihre Mandanten auf die Zukunftsfragen<br />
vor; auf eine ordnungsgemäße Abwicklung des betrieblichen<br />
und privaten Vermögens im Sinne des Erblassers.<br />
Gesundheitswesen – eine Zukunftsbranche verstehen<br />
Das Gesundheitswesen ist hochkomplex. Von Arzthonorar bis<br />
zum Zulassungsrecht – erwerben Sie Kenntnisse aller spezifischen<br />
Eigenheiten und Anforderungen, die es aus Beratersicht<br />
zu verstehen und in der Ausübung der Beratungstätigkeit zu<br />
beachten gilt.<br />
Mediation und Rating<br />
Auch eine Tätigkeit in der Wirtschaftsmediation oder in der<br />
Ratingberatung kann eine lohnende Investition in die Zukunft<br />
darstellen. Durch den DStV akkreditierte Lehrgänge spezialisierter<br />
Anbieter ergänzen hier das Angebot des DStI.<br />
Aus- und Fortbildung<br />
Besuchen Sie einen vom DStI angebotenen Fachberaterlehrgang<br />
mit 120 Zeitstunden Wissensvermittlung pur. Ausgewählte<br />
Referenten lehren juristisches und betriebswirtschaftliches<br />
Fachwissen und stehen den Teilnehmern mit Rede und<br />
Antwort zur Seite. Zu Jahresbeginn <strong>2021</strong> hat der DStV seine<br />
Richtlinien angepasst. Seither ist eine Ausbildung in Präsenz,<br />
aber auch als Fernlehrgang möglich.<br />
Von München bis Hamburg wandert das DStI mit seinen Präsenzlehrgängen<br />
durch die Republik. Dabei steht die direkte<br />
Wissensvermittlung im Fokus. Lernen Sie in der Gruppe und<br />
bauen Sie langwährende Verbindungen zu Kollegen und<br />
Referenten auf. Sie besuchen sechs Lehrgangseinheiten á drei<br />
Unterrichtstage. Zwei Prüfungen, in Form von schriftlichen<br />
Leistungskontrollen, gilt es in einem Lehrgang zu bestehen.<br />
Im Jahr <strong>2021</strong> hatte der erste Fernlehrgang des DStI Premiere.<br />
In dieser Lehrgangsform absolvieren Sie die 120 Lehrgangsstunden<br />
ganz bequem aus Ihrer Kanzlei oder dem Homeoffice.<br />
Nutzen Sie dafür die eigens erstellten Selbstlernmaterialien<br />
und treten Sie bei den Live-Seminaren in direkten Kontakt mit<br />
den Referierenden.<br />
Festigen und vertiefen Sie Ihr Wissen auf Ihrem Spezialgebiet.<br />
Die Präsenzveranstaltungen leben von dem persönlichen Kontakt<br />
zu Kollegen und Referierenden. Das DStI bietet dafür in<br />
den jährlichen Pflichtfortbildungen deutschlandweit Zwei-Tages-Seminare<br />
an. Seit 2020 kann die Pflichtfortbildung auch im<br />
36
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
komfortablen Online-Format besucht werden. Zweieinhalbstündige<br />
Kompaktseminare lassen sich unkompliziert in Ihren<br />
beruflichen Alltag integrieren.<br />
Eine Ausbildung zum Fachberater (DStV e.V.) bietet eine einzigartige<br />
Möglichkeit, sich durch eine Spezialqualifikation von<br />
Mitbewerbern abzuheben. Bauen Sie Ihr persönliches Knowhow<br />
aus und machen Sie sich, Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten<br />
mit dem speziellen Wissensangebot fit für die Zukunft. Die Zahl<br />
von über 2.500 anerkannten Fachberatern (DStV e. V.) spricht<br />
für sich. Entscheiden Sie selbst, welches Fachgebiet am besten<br />
zu Ihnen passt. Auf dem Weg zur Anerkennung durch den DStV<br />
begleitet Sie das DStI entweder in einer Stadt in Ihrer Nähe oder<br />
im Distanzlernen.<br />
Das DStI hat die Herausforderungen der letzten Monate dafür<br />
genutzt, die Digitalisierung der Lehrgänge und Pflichtfortbildungen<br />
dynamisch und nutzerfreundlich zu gestalten. Gleichwohl<br />
besteht der Wunsch nach persönlichem Austausch in<br />
einem Präsenzseminar nach den vielen Monaten des digitalen<br />
Miteinanders.<br />
Wer hat ein offenes Ohr beim DStI und DStV für Sie?<br />
Um die organisatorische Vorbereitung und Betreuung der Lehrgänge<br />
und Fortbildungen bemühen sich drei Kolleginnen.<br />
• Aranka Pirl ist das Urgestein in der Seminarabteilung und<br />
begleitet seit vielen Jahren Fachberater und die, die es noch<br />
werden wollen.<br />
• Franziska Bröcking hat wesentlichen Anteil an der Modernisierung<br />
des Ausbildungsformates.<br />
• Stefanie Keitel ist neu im Team. Sie kümmert sich federführend<br />
um den Aufbau des Social Media Auftritts der Abteilung<br />
Aus- und Weiterbildung.<br />
Aranka Pirl Franziska Bröcking Stefanie Keitel<br />
Die Anerkennung zum Fachberater (DStV e. V.) erfolgt durch den<br />
DStV. Hier stehen Ihnen RA Christian Michel, Referatsleiter Recht<br />
und Berufsrecht, sowie Anke Töpper für alle Fragen rund um<br />
das Antragsverfahren schnell und kompetent zur Seite.<br />
Besuchen Sie uns gerne auf www.fachberaterdstv.de oder<br />
bei Facebook: Fachberater DStV e. V.<br />
Anke Töpper<br />
RA Christian Michel<br />
37
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
DStV positioniert sich im BDI-Webtalk zur Modernisierung der Betriebsprüfung<br />
Obere Reihe v.l.: RAin/StBin Sylvia Mein (DStV-Geschäftsführerin), Benjamin Koller (BDI-Referent Steuern und Finanzpolitik)<br />
Untere Reihe v.l.: MR Dr. Thomas Eisgruber (Referatsleiter IV A 8, BMF), Syndikus-StB Knut Christians (Director Corporate Tax,<br />
Wieland-Werke AG), MdB StB Sebastian Brehm (CDU/CSU-Fraktion)<br />
Der DStV diskutierte im Webtalk mit Vertretern des Deutschen<br />
Bundestags, des BMF und der Wirtschaft über den Status Quo<br />
und dringenden Reformbedarf bei der steuerlichen Außenprüfung.<br />
Wie steht es um die steuerliche Betriebsprüfung? Welche<br />
Reformüberlegungen gibt es? Diesen Fragen ging der Bundesverband<br />
der Deutschen Industrie e.V. (BDI) in seiner Reihe<br />
„Digital Deep Dive“ unter dem Titel „Tax Certainty – Cooperative<br />
Compliance – Außenprüfung“ auf die Spur. Benjamin<br />
Koller (Referent Steuern und Finanzpolitik, BDI) moderierte<br />
den gelungenen Webtalk und diskutierte mit Vertretern des<br />
Bundestags, des BMF, der Wirtschaft und dem Deutschen Steuerberaterverband<br />
e.V. (DStV), der durch RAin/StBin Sylvia Mein<br />
(DStV-Geschäftsführerin) vertreten war.<br />
Status quo: Verbesserungswürdig<br />
Die Berichte aus der Praxis von MdB StB Sebastian Brehm (CDU/<br />
CSU-Fraktion) sowie Syndikus-StB Knut Christians (Director<br />
Corporate Tax, Wieland-Werke AG), verdeutlichten: Der<br />
Wunsch nach frühzeitiger Rechtssicherheit ist hoch. Je zeitnäher<br />
eine Betriebsprüfung abgeschlossen werden kann,<br />
desto besser.<br />
Mein unterstrich dieses Ansinnen. Eine zeitlich erst spät durchgeführte<br />
Prüfung habe schließlich auch rein praktische Probleme.<br />
Zu denken sei hier etwa an Anteilseigner- oder schlicht<br />
Abteilungsleiterwechsel, die eine zügige, strukturierte Aufarbeitung<br />
bei lang zurückliegenden Sachverhalten erschweren.<br />
Hinzu würden für Steuerpflichtige unliebsame Zinsbelastungen<br />
kommen. Der Bericht des Bundesministeriums der Finanzen<br />
aus Oktober 2020 zeige, dass 16,7 % der erzielten Mehrergebnisse<br />
bei Betriebsprüfungen 2019 aus Zinsen resultierten.<br />
Durch die sich über die Jahre ständig im Wandel befindliche<br />
Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen entstehe eine<br />
die Unternehmen und deren steuerliche Berater belastende<br />
Rechtsunsicherheit.<br />
Neben der langen Dauer stand auch die zum Teil umständliche<br />
Kommunikation mit den Finanzbehörden im Fokus der Kritik.<br />
Brehm monierte die vielfach schwierige elektronische Kommunikation<br />
mit den Finanzbehörden und war ganz auf einer Linie<br />
mit Mein. Auch sie bemängelte digitale Ausstattungsdefizite<br />
bei der Finanzverwaltung. So müssten etwa durch die in vielen<br />
Fällen gewählte Z3-Zugrifssmethode die Daten auf einer<br />
DVD oder CD nach wie vor per Post an die Finanzverwaltung<br />
geschickt werden. Auch der Kontakt zum Prüfer während der<br />
38
agenda-steuerberater.de<br />
Was Steuerberater heute so<br />
im Kopf haben?<br />
CHIPS<br />
Denn mit Software-Lösungen von Agenda geht die tägliche Arbeit ganz leicht<br />
von der Hand. So haben Sie vor allem eines im Kopf: den Erfolg Ihrer Mandanten. Zum<br />
Beispiel den des IT-Start-ups und wie es am besten von öffentlichen Fördergeldern<br />
profitiert.
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Prüfung gelinge nur über Umwege – etwa über ein zentrales<br />
E-Mail-Postfach der Finanzverwaltung. Dies verzögere den<br />
Ablauf. Die von Bund und Ländern geplante, datenschutzsichere<br />
Container-Lösung wäre hier eine immense Erleichterung<br />
und müsse zügig eingeführt werden.<br />
Ansätze für eine Modernisierung der Betriebsprüfung<br />
Darüber, dass steuerliche Betriebsprüfungen effizienter ablaufen<br />
könnten, schienen sich die Diskutanten einig. MR Dr. Thomas<br />
Eisgruber (Leiter Referat IV A 8, Bundesministerium der<br />
Finanzen) betonte, dass Bund und Länder sich bereits intensiv<br />
Gedanken zu dem Thema machten. Er habe beispielsweise<br />
großes Verständnis für den Wunsch nach einer schnellen, medienbruchfreien<br />
Kommunikation. Gleichzeitig wies er darauf hin,<br />
dass nicht aufeinander abgestimmte Sicherheitssysteme dieses<br />
Vorhaben erschweren würden.<br />
Auch müsse nach seiner Auffassung zwischen großen und<br />
kleinen bzw. mittleren Unternehmen (KMU) unterschieden<br />
werden. Während bei KMU die steuerliche Betriebsprüfung<br />
bereits durch kleinere Anpassungen verbessert werden könne,<br />
müsse man bei großen Unternehmen gegebenenfalls an die<br />
Grundlagen der Prüfung ran. Dabei könne die Rolle von innerbetrieblichen<br />
Kontrollsystemen zunehmen. Zudem könne eine<br />
Teilbestandskraft für bestimmte Sachverhalte angedacht werden.<br />
Im Zusammenhang mit Verbesserungen müsse gleichfalls<br />
das Sanktionssystem novelliert werden. Unabhängig von der<br />
genauen Ausgestaltung der Reformansätze sei für ihn aber<br />
klar: Man werde an dem System „erst Erklären, dann Prüfen“<br />
festhalten.<br />
Zeitnahe Betriebsprüfung stärken<br />
Mein zeigte sich grundsätzlich interessiert. Gleichzeitig wies sie<br />
aber darauf hin, dass es im Falle eines umfassenden Systemwechsels<br />
wichtig sei, dass dieser konsistent in das System der<br />
Abgabenordnung eingebettet werde. Er dürfe nicht zulasten<br />
der Rechtspositionen der Steuerpflichtigen gehen. Insofern sei<br />
eine eingehende Diskussion mit den Betroffenen im Rahmen<br />
des Gesetzgebungsprozesses geboten. Kritisch äußerte sich<br />
Mein ferner zu der angedeuteten unterschiedlichen Behandlung<br />
abhängig von der Unternehmensgröße.<br />
Mein hob hervor, dass statt eines Systemwechsels bereits<br />
Neuerungen an vorhandenen Instrumenten helfen würden.<br />
Das bestehende System der zeitnahen Betriebsprüfung solle<br />
gestärkt werden, indem es beispielsweise auch KMU eröffnet<br />
und durch ein Antragsrecht ergänzt würde.<br />
Die Diskutanten schienen sich im Ergebnis alle für einen stärkeren<br />
kooperativen Ansatz auszusprechen. Der Webtalk ist zum<br />
Nachschauen in voller Länge auf YouTube abrufbar.<br />
DStV-Kurzcheck - Die Wahlprogramme <strong>2021</strong> aus Steuersicht<br />
Am 26.09.<strong>2021</strong> ist es so weit. Die Wähler entscheiden mit<br />
ihren Kreuzchen über die politische Richtung der kommenden<br />
Legislaturperiode und damit nicht zuletzt auch über die<br />
Steuerpolitik. Der DStV hat sich die Programme der Parteien<br />
zur Bundestagswahl aus Steuersicht angesehen und sie einem<br />
Kurzcheck unterzogen.<br />
Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen, Betriebsprüfung,<br />
Solidaritätszuschlag – die Vorschläge der Parteien sind<br />
mitunter umfangreich. Da kann man schnell den Überblick verlieren.<br />
Zur Orientierung hat der DStV eine Übersicht erstellt. Sie<br />
bietet einen Anhaltspunkt über ausgewählte steuerpolitische<br />
Pläne der einzelnen Parteien: Von A wie „Abschreibung“ bis V<br />
wie „Vermögensteuer“.<br />
www.dstv.de<br />
DStV-Positionen zur Bundestagswahl <strong>2021</strong><br />
Wer es genauer wissen möchte, findet nachfolgend ausführlichere<br />
DStV-Analysen der Steuerpläne der einzelnen Parteien.<br />
Sie bilden die relevanten Passagen der Programme im Wortlaut<br />
ab:<br />
Unter www.dstv.de/bundestagswahl-<strong>2021</strong>-dstv-fordert-praxisgerechtere-und-sicherere-rahmenbedingungen/<br />
finden<br />
Sie die Positionen des DStV zur Bundestagswahl <strong>2021</strong>.<br />
40
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Qualitätssicherung in der Kanzlei: DStV und BStBK bieten Hilfestellung<br />
Für Steuerberatungskanzleien steht eine aktualisierte Fassung<br />
der Verlautbarung zur Qualitätssicherung in der Steuerberatungspraxis<br />
der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zur Verfügung.<br />
Die Verlautbarung entstand in einer engen Kooperation<br />
zwischen dem DStV und der BStBK. Sie bildet weiterhin die<br />
Grundlage für das bekannte DStV-Qualitätssiegel.<br />
Die Verlautbarung gibt den Berufsangehörigen eine grundlegende<br />
Hilfestellung für die tägliche Kanzleiarbeit und<br />
umfasst Empfehlungen zu besonderen Qualitätssicherungsmaßnahmen.<br />
Neben den bereits bekannten Prozessen zur<br />
Kanzleiorganisation und Mandantenbetreuung sind etwa auch<br />
Aspekte zur Geldwäschebekämpfung sowie zu Datenschutzfragen<br />
enthalten.<br />
Nur durch ein kanzleispezifisches Qualitätsmanagement sowie<br />
standardisierte und strukturierte Prozesse lassen sich verbesserte<br />
Arbeitsabläufe in den Kanzleien etablieren. Mit dem<br />
DStV-Qualitätssiegel bietet der DStV interessierten Kanzleien<br />
seit vielen Jahren die Möglichkeit, ein solches QM-System konkret<br />
in die Praxis umzusetzen. So können Fehler minimiert und<br />
die Mandate möglichst störungsfrei gestaltet werden. Davon<br />
profitieren nicht nur die Mandantinnen und Mandanten. Eine<br />
nachhaltige Qualitätssicherung fördert zugleich die Zufriedenheit<br />
der Mitarbeitenden und kann in Zeiten des Fachkräftemangels<br />
ein entscheidendes Plus für die Kanzlei bedeuten.<br />
Mit einer Zertifizierung nach dem DStV-Qualitätssiegel lässt<br />
sich dies auch für die Außendarstellung zielgerichtet nutzen.<br />
Weitere Informationen<br />
zum DStV-Qualitätssiegel<br />
sind auf der DStV-Webseite<br />
abrufbar.<br />
BMF-Entwurf zu Kryptowährungen: Ein „Buch“ mit sieben Siegeln?<br />
Das Ziel: Mehr Rechtssicherheit<br />
Bereits seit langem wird das nun auf der Zielgeraden befindliche<br />
BMF-Schreiben in der Hoffnung auf mehr Rechtsklarheit<br />
in der Praxis erwartet. Dennoch: Die in ihn gesetzten großen<br />
Erwartungen kann der gegenwärtige Entwurf an vielen Stellen<br />
nicht erfüllen.<br />
Die Umsetzung: Viele Widerspüche<br />
Vielfach widerspricht das dargelegte technische Verständnis<br />
der Finanzverwaltung dem tatsächlichen praktischen Geschehen.<br />
So dürften beispielsweise die Ausführungen zum Prozess<br />
des Staking, aber auch die Einschätzungen in Bezug auf<br />
Airdrops unzutreffende steuerliche Beurteilungen seitens der<br />
Finanzbehörden nach sich ziehen.<br />
Mining. Blockchain, Staking oder Airdrop – obgleich die Bedeutung<br />
von Kryptowährungen in der Wirtschafts- und Finanzwelt stetig<br />
steigt, sind die damit verbundenen Begrifflichkeiten und Möglichkeiten<br />
für viele Steuerpflichtige nach wie vor kryptische Botschaften.<br />
Auch für viele Finanzbeamte blieb die Welt der virtuellen<br />
Währungen bislang verschlossen. Dies will das BMF nun ändern.<br />
Als steuerlicher Schlüssel zu der rätselhaften Welt soll das<br />
vom BMF geplante Schreiben zu „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen<br />
Behandlung von virtuellen Währungen und von<br />
Token“ dienen. Der DStV hat einen Blick auf das Entwurfsschreiben<br />
gewagt und in seiner Stellungnahme S 04/21 einige Differenzierungen,<br />
Konkretisierungen und Ergänzungen angeregt.<br />
Darüber hinaus geht die Rechtsauffassung im BMF-Entwurf mitunter<br />
deutlich über die bisherige Verwaltungsauffassung (vgl.<br />
u.a. die FAQ zu Kryptowährungen der Senatsverwaltung für<br />
Finanzen des Landes Berlin) hinaus. Dies zeigt u.a. die grundsätzliche<br />
Einordnung des Mining als gewerbliche Tätigkeit.<br />
Die Konsequenz: Nachbesserungen und stetige Aktualisierung.<br />
Der DStV hält folglich diverse Konkretisierungen und Ergänzungen<br />
im BMF-Entwurf für unerlässlich. Erfreulicherweise<br />
plant das BMF zudem – in Anbetracht der Dynamik in diesem<br />
Bereich – eine sukzessive Fortentwicklung des Anwendungsschreibens<br />
nach dessen Veröffentlichung.<br />
41
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Der DStV-Praxenvergleich <strong>2021</strong> hat begonnen – Jetzt teilnehmen!<br />
Das größte Steuerberater-Benchmarking, der DStV-Praxenvergleich,<br />
hat begonnen. Nehmen Sie jetzt teil und vergleichen<br />
Sie Ihre Kennzahlen mit aussagekräftigen Daten Ihrer<br />
Mitbewerber und profitieren Sie als Teilnehmer der Vorjahre<br />
besonders vom Mehrjahresvergleich.<br />
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Auswertungen wie den Personalkostenvergleich<br />
je Qualifikation der Mitarbeiter und Berufserfahrung sowie<br />
das Kosten-Umsatz-Verhältnis. Nutzen Sie die sehr umfangreichen<br />
und aktuellen Daten, um Ihre Kanzlei am Markt besser<br />
zu positionieren.<br />
Jetzt NEU im Bereich der Beratungsleistungen der Kanzlei:<br />
Ist-Stundensatz sowie Stückzahl in den Bereichen: FiBu, Lohn/<br />
Mitarbeiter, Jahresabschluss, Erklärungen sowie betriebswirtschaftliche<br />
Beratung.<br />
Vorjahresteilnehmer können sich mit ihrem Benutzernamen<br />
und ihrem Passwort auf dem DStV-Praxenvergleichsportal<br />
unter www.dstv-praxenvergleich.de einloggen. Über das<br />
gleiche Portal können sich Kanzleien, die noch nicht am Praxenvergleich<br />
teilgenommen haben, registrieren und erhalten<br />
die Zugangsdaten. Die Teilnahme ist für Verbandsmitglieder<br />
selbstverständlich kostenfrei und ist bis zum 31.10.<strong>2021</strong><br />
möglich.<br />
Eingaben und Stellungnahmen<br />
Der DStV sowie das Verbändeforum IT des DStV haben im Berichtszeitraum die nachfolgenden Stellungnahmen und Berichte<br />
verfasst. Auf der Homepage des DStV (www.dstv.de ) sowie unter StBdirekt können Sie im vollen Wortlaut nachgelesen<br />
werden:<br />
• 15.06.<strong>2021</strong> Newsletter des Verbändeforums IT: Datenübertragung<br />
bei Beraterwechsel (Teil II: Praktische Aspekte)<br />
• 13.07.<strong>2021</strong> Newsletter des Verbändeforums IT: GAIA-X – Was ist<br />
das eigentlich?<br />
• Stellungnahme S 04/21: Entwurf des BMF-Schreibens „Einzelfragen<br />
zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen<br />
Währungen und von Token“<br />
• Stellungnahme B 01/21: Entwurf eines IDW Prüfungsstandards:<br />
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW<br />
EPS 870)<br />
42
Der DStV-Praxenvergleich <strong>2021</strong><br />
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NEU! Aufschlüsselung der Beratungsleistungen: FiBu • Lohn/Mitarbeiter<br />
Jahresabschluss • Erklärungen • betriebswirtschaftliche Beratung<br />
Teilnahme unter<br />
WWW.DSTV-PRAXENVERGLEICH.DE<br />
Teilnahme bis: 31. Oktober <strong>2021</strong>. Die Auswertung stellen wir Ihnen per Portal zu Verfügung.<br />
Hinweis: Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Die Umfrageergebnisse sind nur anonymisiert abrufbar.
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />
SONSTIGE BERUFSORGANISATIONEN<br />
Umfrage BFB (IFB): Freiberufler fürchten Jobverluste<br />
Zwischen Ende Juni und Mitte Juli <strong>2021</strong> führte der Bundesverband<br />
für Freie Berufe (BFB) über das Institut für Freie Berufe (IFB) unter<br />
rund 1.300 selbstständigen Freiberuflern eine repräsentative<br />
Schnellumfrage zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie<br />
in den Freien Berufen, ihren Erwartungen für dieses Jahr<br />
und erforderlichen Wachstumsimpulsen durch.<br />
Im Vergleich zu den vorangegangenen Umfragen zur Corona-Krise<br />
sind die befragten Freiberufler zuversichtlicher, bleiben<br />
aber zurückhaltend. Mit Blick auf eine mögliche Verschärfung<br />
der Situation im Herbst ist jeder Zweite der befragten Freiberufler<br />
verunsichert und entsprechend skeptisch. „Diese insgesamt<br />
leichte Entspannung“, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer,<br />
„kann zum einen auf die bisherigen Lockerungen zurückgeführt<br />
werden. Zum anderen haben sich viele Freiberufler, die naturgemäß<br />
innovativ sind, auf die veränderte Situation eingestellt<br />
und auch ihre Angebote angepasst.“<br />
Schnellumfrage zu wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen<br />
Auftragsrückgang<br />
Schnellumfrage zu wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen<br />
So stark sind die Unternehmen betroffen<br />
5,8 % 5,3 %<br />
9,9 %<br />
44,5 %<br />
15,5 %<br />
28,9 %<br />
über 75 – 100 %<br />
über 50 – 75 %<br />
über 25 – 50 %<br />
über 5 – 25 %<br />
0 – 5 %<br />
20,3 %<br />
28,6 %<br />
Sehr stark<br />
Stark<br />
Kaum<br />
Gar nicht<br />
41,2 %<br />
Quelle: Institut für Freie Berufe (IFB)<br />
Quelle: Institut für Freie Berufe (IFB)<br />
Schnellumfrage zu wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen<br />
Existenzbedrohung<br />
Schnellumfrage zu wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen<br />
Stellenabbau<br />
Aktuell bedroht<br />
Bedroht binnen des nächsten<br />
halben Jahres<br />
Bereits erfolgt<br />
Befürchtet binnen des<br />
nächsten halben Jahres<br />
10,0 % 18,8 %<br />
10,8 % 14,3 %<br />
Ja<br />
Ja<br />
Nein<br />
Mittlerer Abbau:<br />
1,7 Stellen<br />
Mittlerer Abbau:<br />
1,1 Stellen<br />
Nein<br />
90,0 % 81,2 %<br />
89,2 %<br />
85,7 %<br />
Quelle: Institut für Freie Berufe (IFB)<br />
Quelle: Institut für Freie Berufe (IFB)<br />
Auch diese Umfrage zeichnet ein unverändert differenziertes<br />
Bild. Während Teile der Freien Berufe weiterhin enorm gefordert<br />
sind, sind andere von den wirtschaftlichen Folgen der<br />
Pandemie stark betroffen. Das gilt besonders für die freien<br />
Kulturberufe, solo-selbstständige Freiberufler, kleine Freiberufler-Einheiten<br />
mit bis zu fünf Mitarbeitern und ganz junge<br />
Unternehmen. Hier ist die Politik besonders gefragt, bei den<br />
Hilfen nachzusteuern, sollte das erforderlich werden. Mit der<br />
verlängerten und verbesserten Neustarthilfe etwa hat die<br />
Bundesregierung bereits wichtige Impulse gegeben. Demgegenüber<br />
bleibt die Arbeitsauslastung besonders bei den<br />
freien Heilberufen und den beratenden Freiberuflern ausgesprochen<br />
hoch. Das zeigt einmal mehr, wie elementar sie sind,<br />
um die Krise einzudämmen und den Weg aus der Krise heraus<br />
zu gestalten. Die Freien Berufe sind für die Gesellschaft, die<br />
Daseinsvorsorge und das Gemeinwohl unverzichtbar. So halten<br />
die technischen Freiberufler die Infrastruktur am Laufen und<br />
bereichern die freien Kulturberufe unser Leben.<br />
44
Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Dem gilt es, so der BFB, Rechnung zu tragen: Gefragt nach den<br />
drängendsten Themen, die die Politik angehen sollte, sagen 74 %<br />
der Befragten und damit mit Abstand die meisten, dass sie sich<br />
mehr Wertschätzung der Freiberuflichkeit wünschen. Rund jeder<br />
Zweite meint, dass Selbstständigkeit besser gefördert werden<br />
muss. 48,2 % mahnen mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit der<br />
Gesetzgebung an. 47,7 % verlangen wirksame Konzepte zur<br />
Fachkräftesicherung. Für 43,2 % müssen öffentliche Verwaltungsprozesse<br />
beschleunigt und weiter digitalisiert werden.<br />
Zu weiteren Einzelheiten wird auf www.Freie-Berufe.de<br />
(BFB-Corona-Schnellumfrage IV) verwiesen.<br />
Mehr Mut zum Mittelstand<br />
Dies fordern die Verbände der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand<br />
in ihrem Jahresmittelstandsbericht <strong>2021</strong>, den sie am 25. Juni<br />
<strong>2021</strong> veröffentlichten. Die Corona-Krise habe tiefe Spuren hinterlassen.<br />
Um den Aufhol- und Wiederaufbauprozess in Gang<br />
zu setzen, brauche es jetzt eine Politik, die kleine und mittlere<br />
Betriebe mit ihren qualifizierten Beschäftigten als Wohlstandsmotor<br />
und Wettbewerbsvorteil begreift. Eine wirtschaftliche<br />
Erholung werde es nur mit einem starken Mittelstand geben.<br />
(Quelle: www.Freie-Berufe.de)<br />
DATEV wächst auch im Krisenjahr!<br />
Von Antonie Schweitzer<br />
Die Krise als Digitalisierungsmotor<br />
Mit positiven Nachrichten begrüßte der DATEV-Vorstandsvorsitzende<br />
Dr. Robert Mayr die Teilnehmer der Online-Jahrespressekonferenz.<br />
Als „Verfechter und Mahner der digitalen Transformation“<br />
stellte er gleich zu Beginn seiner Rede heraus, „wie<br />
stark die Digitalisierung in dieser Ausnahmesituation vorangekommen<br />
ist“.<br />
Bedingt durch Kontaktbeschränkungen, Betriebsschließungen,<br />
Lieferprobleme und ähnliche Herausforderungen waren der<br />
Berufsstand und seine Genossenschaft in der Krise besonders<br />
gefragt als „Partner der mittelständischen Wirtschaft“, resümierte<br />
der CEO, bevor er die Ergebnisse der zehnten Welle des<br />
(Ende März 2020 gestarteten) Corona-Barometers vorstellte.<br />
Nach Meinung der befragten Mitgliedskanzleien entspanne<br />
sich die Situation nach dem deutlichen Anstieg der Insolvenzgefahr<br />
infolge des Winter-Lockdowns derzeit wieder deutlich.<br />
Immerhin 90 % der Kanzleien haben der Befragung zufolge<br />
über den gesamten Pandemieverlauf hinweg keine oder nur<br />
geringe Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit verspürt.<br />
Schwieriger war für viele die Aufrechterhaltung der Qualität<br />
ihrer Leistung – aufgrund erhöhter Arbeitsbelastung, verstärktem<br />
Informationsbedarf durch gesetzliche Änderungen<br />
und der Etablierung neuer Prozesse. Der steuerberatende<br />
Berufsstand werde gestärkt aus dieser Krise hervorgehen:<br />
„Der vielfach diskutierte Digitalisierungsschub durch Corona<br />
in Deutschland zeigt sich auch (zu Teilen) im steuerberatenden<br />
Berufsstand.“<br />
„Der vielfach diskutierte<br />
Digitalisierungsschub durch Corona<br />
in Deutschland zeigt sich auch (zu<br />
Teilen) im steuerberatenden<br />
Berufsstand.“<br />
Dr. Robert Mayr<br />
Der aktuelle Digitalisierungsindex<br />
Als Beleg führte Dr. Mayr den Digitalisierungsindex für Steuerberater<br />
an, der zwischen März 2019 und September 2020 einen<br />
„regelrechten Digitalisierungssprung mit einem Plus von elf<br />
Prozentpunkten“ verzeichnet. In den Kanzleien ist dieser Wert<br />
im März <strong>2021</strong> aktuell wieder um 3,7 Punkte gesunken – vermutlich<br />
infolge der enormen Arbeitsbelastung durch Kurzarbeitergeld<br />
sowie der Beantragung von Sofort- und Überbrückungs-<br />
45
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />
hilfen. Wurden diese Aspekte im September noch von 27 %<br />
als negative Veränderungen in der Pandemie angegeben, so<br />
ist dieser Anteil nun auf 43 % angestiegen. Darunter „leiden“<br />
vor allem kleine Kanzleien, die mit ihren knappen Ressourcen<br />
besonders haushalten müssen.<br />
Aktuell sagen 53 % der Kanzleien, dass durch die Krise für sie<br />
ein positiver Schub zu mehr Digitalisierung ausgelöst wurde;<br />
für weitere 21 % trifft das zumindest teilweise zu. 64 % sowohl<br />
kleine als auch große Kanzleien berichten, dass die Unternehmen<br />
der Digitalisierung gegenüber infolge der Krise aufgeschlossener<br />
geworden sind, insbesondere im Hinblick auf den<br />
Datenaustausch und die Bereitstellung von Unterlagen über<br />
digitale Kanäle.<br />
Die Gesellschaft und die Wirtschaft haben mehr Akzeptanz und<br />
Offenheit im Umgang mit Tools und Prozessen der digitalen<br />
Kollaboration entwickelt, betonte der Vorstandsvorsitzende<br />
und forderte eine „vorausschauende Digitalisierungspolitik,<br />
die koordiniert vorgeht“, auch im Verwaltungs- und Bildungsbereich.<br />
Hierzu gehöre nicht nur ein Gesetz zum Unternehmensbasisdatenregister,<br />
sondern auch ein Registermodernisierungsgesetz.<br />
Angebote für Mitarbeiter<br />
Dass die DATEV in den vergangenen Wochen allen Mitarbeitenden,<br />
die Impfinteresse hatten und noch nicht auf anderem<br />
Weg versorgt waren, ein Angebot machen konnte, wertete<br />
Dr. Mayr als wichtigen Schritt in Richtung Normalität. Zusätzlich<br />
habe man einen eigenen Laborcontainer angeschafft, um<br />
das bestmögliche Testkonzept zum Einsatz zu bringen, das<br />
mithilfe von PCR-Test-Pools schnell sehr viele Proben auswerten<br />
kann. Unternehmen sowie Schulen und Kindergärten der<br />
Region habe man gerne das Angebot gemacht, diese Laborinfrastruktur<br />
kostenfrei mit zu nutzen. Mittlerweile sind rund 50<br />
Einrichtungen dabei.<br />
Stärke und Leistungsfähigkeit habe die DATEV in der Pandemie<br />
nicht nur gegenüber dem Berufsstand und der mittelständischen<br />
Wirtschaft gezeigt, sondern auch intern. 801 Mitarbeitende<br />
wurden neu eingestellt, darunter 74 Auszubildende<br />
und Dual Studierende. Im sogenannten Mobil-Modus arbeiten<br />
knapp 90 % der Belegschaft nicht im Büro – mit insgesamt positiven<br />
Erfahrungen. Gemeinsam mit dem Betriebsrat habe man<br />
vor zwei Wochen eine neue Gesamtbetriebsvereinbarung zum<br />
Thema „mobiles Arbeiten“ geschlossen. Demnach gestalten<br />
die Teams ihren Arbeitsmodus selbst, so wie er für kreative<br />
Prozesse und sozialen Austausch sinnvoll und notwendig ist.<br />
Tools für Mitglieder und ihre Klienten<br />
Nicht nur Mitgliedern, auch der mittelständischen Wirtschaft<br />
habe man, resümierte der DATEV-CEO, das notwendige Handwerkszeug<br />
gegeben, um in dieser Ausnahmesituation rechtssicher<br />
und erfolgreich zu navigieren.<br />
Im Lockdown, mit Hygieneregeln und Home-Office-Gebot<br />
waren verlässliche Informationen gefragt. Die hierzu erstellten<br />
Info-Dokumente mit gesetzeskonformen Lösungen und<br />
ständig aktualisierten Inhalten wurden zwischen Juni 2020<br />
und Mai <strong>2021</strong> insgesamt fast 1,9 Millionen Mal aufgerufen.<br />
Die vier relevanten Dokumente zur Mehrwertsteuersenkung<br />
wurden allein im Juli und August letzten Jahres über 500.000<br />
mal abgerufen, bis heute über 800.000 mal. Die Informationen<br />
zu den Corona-Wirtschaftshilfen wurden in den vergangenen<br />
zwölf Monaten rund 560.000 mal eingesehen.<br />
Als Highlight bezeichnete Dr. Mayr den seit April <strong>2021</strong> verfügbaren<br />
Automatisierungsservice Rechnungen. Damit habe man<br />
das Tor zu einer Zukunft aufgestoßen, in der künstliche Intelligenz<br />
Teile der Buchführung automatisiert. In der DATEV-Cloud<br />
werden dazu aus den in Unternehmen online hochgeladenen<br />
Belegen und dem Wissen aus früheren Vorgängen Buchungsvorschläge<br />
erstellt. Gibt es neben den sicheren Vorschlägen<br />
auch noch Belege, die nachzubearbeiten oder zu kontrollieren<br />
sind, werden die Anwender über einfache Symbole im Kanzlei-Rechnungswesen<br />
intuitiv zu den relevanten Buchungsfeldern<br />
geführt. Aus den Bestätigungen und Korrekturen<br />
lernt die KI kontinuierlich weiter und erhöht die Qualität der<br />
Buchungsvorschläge. Die zur Erfassung und Überwachung der<br />
Finanzbuchführung erforderlichen Tätigkeiten lassen sich so<br />
zunächst im Bereich der Ein- und Ausgangsrechnungen nachhaltig<br />
optimieren. Dieser positive Effekt wird gleichzeitig noch<br />
durch die digitale Verarbeitung von Massendaten, wie zum<br />
Beispiel bei Nutzung der Paypal-Schnittstelle oder der für dieses<br />
Jahr noch geplanten Amazon-Schnittstelle, verstärkt. Das<br />
hat auch zur Folge, dass die Informationen in der Buchführung<br />
zunehmend aktueller bzw. schneller verfügbar sind, beispielsweise<br />
in Form von Auswertungen.<br />
Pilotprojekte<br />
Aktuell pilotiert die DATEV ein Tool, das Kanzleien und Mandanten<br />
einen tagesaktuellen Überblick rund um das Thema<br />
Liquidität auf Basis der Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen<br />
und der Bankkontoumsätze bietet. Spätestens seit der Corona-Pandemie<br />
sei deutlich geworden, wie wichtig die kontinuierliche<br />
Überwachung der Liquidität ist.<br />
So konnte man auch in der Pandemie strategische Projekte weiter<br />
vorantreiben, insbesondere die Weiterentwicklung eines<br />
Lösungsportfolios, das Mitglieder, Partner und deren Kunden<br />
auf die Herausforderungen der Zukunft besser vorbereiten soll.<br />
Die DATEV Cloud Welt<br />
Damit DATEV-Lösungen künftig noch effizienter Prozesse und<br />
die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftsmodelle<br />
unterstützen können, sollen bestehende On-Premises-Lösungen<br />
in die DATEV-Cloud-Welt überführt werden. Ineinandergreifende<br />
Prozesse sollen mit umfangreichen Kollaborationsszenarien<br />
und zunehmender Automatisierung verbunden<br />
46
Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
werden. Bei dieser Umstellung orientiere man sich an den aktuellen<br />
und künftigen Bedürfnissen der Kunden, was zu einer<br />
neuen Anwendungslandschaft führe. „Damit bauen wir die<br />
Möglichkeiten für verteiltes Arbeiten, Interaktion in digitalen<br />
Ökosystemen und Kollaboration aus“, erläuterte Dr. Mayr.<br />
„Damit bauen wir die Möglichkeiten<br />
für verteiltes Arbeiten, Interaktion in<br />
digitalen Ökosystemen und<br />
Kollaboration aus“<br />
Dr. Robert Mayr<br />
Der Ausbau des DATEV-Ökosystems<br />
Über die Entwicklung des DATEV-Marktplatzes wurden mittlerweile<br />
knapp 250 Partnerlösungen an die DATEV-Software<br />
angebunden, erläuterte Dr. Mayr. So können schnell und effizient<br />
auch Kundenbedarfe erfüllt werden, die nicht unbedingt<br />
in den Kernfeldern des Unternehmens liegen. Während es<br />
in diesem digitalen Ökosystem zunächst um Effizienz in der<br />
Leistungserbringung und Kostenreduktion ging, steht nun die<br />
nächste Evolutionsstufe an: „Ein Ökosystem funktioniert auf<br />
Dauer nur, wenn alle Beteiligten in diesem Ökosystem einen<br />
Vorteil haben – auch die Mitglieder, Partner und mittelständischen<br />
Unternehmen“, erläuterte der CEO, und betonte den<br />
genossenschaftlichen Gedanken. Mit Partnern wie Elo, Personio<br />
und Circula arbeite man seit vergangenem Jahr an integrierten<br />
Prozessen – mit dem Ziel, dass auf dieser Basis neue<br />
digitale Geschäftsmodelle entstehen.<br />
Prognosen für 2022<br />
Abschließend äußerte sich Dr. Mayr optimistisch und zitierte<br />
führende Wirtschaftsforscher, die für voraussichtlich Anfang<br />
2022 das wirtschaftliche Niveau aus der Zeit vor der Pandemie<br />
erreicht sehen – sofern uns mit der Delta-Variante nicht eine<br />
vierte Welle ins Haus steht. Man habe die richtigen Weichen<br />
gestellt und sei die ersten Schritte der eigenen Transformation<br />
sehr erfolgreich gegangen. Mit einer wirtschaftlich sehr soliden<br />
Basis sei die Organisation zukunftsfähig aufgestellt.<br />
Personelle Veränderungen im Vorstand<br />
Abschließend ging Dr. Mayr auf personelle Veränderungen im<br />
Vorstand ein: In den Ruhestand gegangen ist als langjähriges<br />
Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorstandsvorsitzender<br />
Eckhard Schwarzer, dem er herzlich für sein Engagement<br />
dankte. Seine Nachfolge hat zum 01. Juli sowohl als CMO und<br />
stellvertretender Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Peter Krug<br />
angetreten, der zuvor als CTO agiert hat. Die CTO-Rolle hat Prof.<br />
Dr. Christian Bär übernommen, der schon lange im Unternehmen<br />
ist und sowohl die Kundenperspektive als auch die Softwareentwicklung<br />
kennt.<br />
Das Geschäftsjahr 2020<br />
Diana Windmeißer betonte in ihrer Rede, dass Nachhaltigkeit<br />
für die DATEV keine Modeerscheinung, sondern seit jeher ein<br />
wesentlicher Teil der Unternehmensphilosophie ist, in der<br />
Ökonomie, Ökologie und Soziales gleichrangig nebeneinanderstehen.<br />
DATEV-Vorstand (v.l.n.r.): Prof. Dr. Peter Krug, Julia Bangerth, Dr. Robert Mayr,<br />
Diana Windmeißer, Prof. Dr. Christian Bär<br />
47
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />
„Druckfrisch“ präsentierte sie den finalen Jahresabschluss für<br />
2020, der bereits im März als noch „vorläufig“ bekannt gegeben<br />
worden war, und einige Geschäftszahlen aus dem ersten<br />
Halbjahr <strong>2021</strong>.<br />
Mit einem Umsatzwachstum von 5,1 % lag der Gesamtumsatz<br />
2020 bei rund 1,156 Milliarden €. Das Betriebsergebnis betrug<br />
mit 71,6 Mio. € elf Mio. € mehr als 2019. Die Ursachen hierfür<br />
sah die Finanzvorständin in dem weniger stark gestiegenen<br />
Betriebsaufwand aufgrund unter anderem deutlich geringeren<br />
Mobilitäts- und Reisekosten sowie weniger Veranstaltungen<br />
und Fremdleistungen.<br />
Die Investitionen in Höhe von 78 Mio. €, zum Beispiel in das<br />
Rechenzentrum, seien ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie,<br />
denn neue Server und Speichersysteme sind leistungsfähiger<br />
und energieeffizienter. Als Argument führte Diana<br />
Windmeißer die Wachstumsraten bei cloudbezogenen Dienstleistungen<br />
und Lösungen an, die über alle Produktgruppen hinweg<br />
um knapp 20 % zulegten. Weiterhin konnten rund 55.000<br />
neue Kunden hinzugewonnen werden: neben Mitgliedern<br />
auch Unternehmen und andere Institutionen. Ende des Jahres<br />
waren es fast 406.000.<br />
Die genossenschaftliche Rückvergütung der Mitglieder betrug<br />
5,0 % des rückvergütungsfähigen Umsatzes, insgesamt 47,1<br />
Mio. € netto (im Vorjahr waren es 45,4 Mio. €).<br />
Zum wirtschaftlichen Erfolg hat, wie Diana Windmeißer ausführte,<br />
auch das Auslandsgeschäft beigetragen, dessen Umsatz<br />
über alle Vertriebsgesellschaften hinweg bei über 26 Mio. € lag<br />
(2019 waren es noch 23,9 Mio.).<br />
Das 1. Halbjahr <strong>2021</strong><br />
Im ersten Halbjahr <strong>2021</strong> hat sich der positive Trend fortgesetzt:<br />
Bis zum 30. Juni lag der Umsatz bei 594,1 Mio. €. Das entspricht<br />
einem Plus von 4,4 % im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 (damals<br />
waren es 569,3 Mio. €). Einen Ausblick auf das 2. Halbjahr gab<br />
die Finanzvorständin nicht, da Prognosen pandemiebedingt<br />
kaum möglich sind.<br />
Einen kräftigen Wachstumsschub erkannte Diana Windmeißer<br />
bei den cloudbezogenen Angeboten, unter anderem bei<br />
Unternehmen online, der digitalen Lösung für die Zusammenarbeit<br />
zwischen Kanzlei und Unternehmen: Mehr als 310.000<br />
Unternehmen nutzen die Lösung inzwischen – 40.000 mehr<br />
als noch zum Jahresanfang. Die Nutzungszahlen des Portals<br />
Arbeitnehmer online haben sich in weniger als zwei Jahren<br />
verdoppelt: Im Juni waren es erstmals mehr als zwei Millionen<br />
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die darüber einen rein<br />
digitalen Entgeltnachweis erhalten haben.<br />
Auch der Wachstumstrend bei der Anzahl der Kundinnen und<br />
Kunden hält an: Inzwischen sind es mehr als 444.000, also fast<br />
40.000 mehr als zum Jahresanfang. Die Anzahl der Mitarbeitenden<br />
betrug zum 30. Juni 8202. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie<br />
machen sich allerdings in der Anzahl der über<br />
DATEV laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen spürbar,<br />
die konjunkturbedingt rund 610.000 Lohn- und Gehaltsabrechnungen<br />
weniger als im ersten Halbjahr 2020 betragen, was sich<br />
natürlich auch auf den Umsatz auswirkt.<br />
Zu verzögerten Umsatzeffekten führen Sondermaßnahmen<br />
wie die Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen<br />
oder die geduldete spätere Offenlegung der Jahresabschlüsse.<br />
Präsenzseminare, Vor-Ort-Beratungen und Veranstaltungen<br />
werden erst jetzt – mit steigenden Impfraten und<br />
niedrigeren Inzidenzen – langsam wieder möglich.<br />
Klimaneutralität bis 2030<br />
Eine schnelle Digitalisierung als wichtige Voraussetzung für<br />
die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft trage zu<br />
Umwelt- und Klimaschutz bei, betonte die Finanzvorständin<br />
mit Blick auf die Wechselwirkung, denn zusätzlich treiben die<br />
stärkeren Bemühungen für mehr Klimaschutz die Digitalisierung<br />
weiter voran.<br />
Bis 2030 will DATEV klimaneutral sein. Es wurde eine umfassende<br />
Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, die in alle Planungs-<br />
und Entscheidungsprozesse hineinspielt: DATEV bezieht<br />
schon seit 2014 ausschließlich Ökostrom – ergänzt durch vier<br />
eigene Photovoltaikanlagen. Gleichzeitig arbeitet man an<br />
Green-IT-Maßnahmen, um die Rechenzentren energieeffizienter<br />
zu machen – etwa durch den Einbau neuer Lüftungsanlagen,<br />
die deutlich weniger Strom verbrauchen oder indem man<br />
die Abwärme des Rechenzentrums zur Beheizung der Bürogebäude<br />
nutzt. Im Rahmen einer umfassenden Gebäudestrategie<br />
werden Büros mit Geothermie geheizt und gekühlt. Ressourcenschonende<br />
Mobilität wird durch Jobtickets, Bikeleasing und<br />
Ladestationen für E-Bikes und E-Autos gefördert.<br />
Diese internen Ziele werden von unabhängigen Prüfern beurteilt,<br />
und freiwillig erfolgt eine Erklärung nach dem Deutschen<br />
Nachhaltigkeitskodex, einem branchenübergreifenden Transparenzstandard.<br />
Nachhaltiges Handeln und Wirtschaften bietet<br />
große Chancen, betonte die Finanzvorständin abschließend:<br />
ökonomische, ökologische und soziale.<br />
„Nachhaltiges Handeln und<br />
Wirtschaften bietet große Chancen,<br />
ökonomische, ökologische und<br />
soziale.“<br />
Diana Windmeißer<br />
48
Aktuelles Steuerrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
AKTUELLES STEUERRECHT<br />
Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts – KöMoG<br />
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom<br />
25.06.<strong>2021</strong> ist im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 2050, vom 30.06.<strong>2021</strong> veröffentlicht<br />
worden. Es tritt grundsätzlich am 01.01.2022 in Kraft.<br />
Dieses Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG)<br />
gewährt Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften<br />
die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen<br />
in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Dies soll die<br />
internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen<br />
Familienunternehmen in der Rechtsform der KG oder einer OHG<br />
stärken.<br />
Zudem soll das Gesetz Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung<br />
von Währungskursgewinnen bzw. -verlusten bei Gesellschafterdarlehen<br />
beseitigen und den Bürokratieaufwand bei<br />
der steuerbilanziellen Nachverfolgung von organschaftlichen<br />
Mehr- und Minderabführungen verringern.<br />
(Quelle: BeraterDepesche 08 I <strong>2021</strong>)<br />
BeraterDepesche 08 | <strong>2021</strong><br />
PRAXISRELEVANTE ENTWICKLUNGEN · GESETZE · ERLASSE<br />
EINZELFRAGEN · GERICHTSENTSCHEIDUNGEN<br />
Hintergrund ist, dass Personengesellschaften zwar gewerbesteuerrechtlich<br />
als eigenständige Steuersubjekte behandelt werden;<br />
für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind dies nach dem sog.<br />
Transparenzprinzip hingegen ausschließlich die an ihr beteiligten<br />
Mitunternehmer. Dies kann im Einzelfall zu teils erheblichen<br />
Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand im<br />
Vergleich zu Kapitalgesellschaften führen.<br />
Darüber hinaus wird durch das Gesetz der räumliche Anwendungsbereich<br />
des UmwStG über den EWR hinaus erweitert.<br />
GESETZE UND VERORDNUNGEN<br />
• Bundesrat verabschiedet Gesetz zur Modernisierung<br />
des Körperschaftsteuerrechts<br />
• Bundesrat billigt Gesetz zur Modernisierung des<br />
Personengesellschaftsrechts<br />
• OECD: Einigung zur Reform der internationalen<br />
Unternehmensbesteuerung<br />
• Bundesrat stimmt Kassensicherungsverordnung zu<br />
• Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes<br />
• Katastrophenerlass des FinMin NRW: Steuerliche<br />
Entlastung für Flutopfer<br />
• URTEILE DES BFH UND DER FINANZGERICHTE<br />
• Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von<br />
Betriebsveranstaltungen<br />
• Zuzahlungen des Arbeitnehmers für den Dienstwagen<br />
• Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an<br />
Mitunternehmer<br />
• Verwendung einer Excel-Tabelle nicht zwingend Mangel<br />
der Kassenführung<br />
Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG<br />
Das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer<br />
und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften<br />
(Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz – GrStRefUG) vom<br />
16.07.<strong>2021</strong> ist im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 2931, vom 22.07.<strong>2021</strong> veröffentlicht<br />
und damit verkündet worden. Es tritt grundsätzlich<br />
am Tag nach der Verkündung in Kraft.<br />
Das GrStRefUG (BT-Drucks. 19/28902) reformiert wesentliche<br />
Regelungen des Grundsteuergesetzes (z.B. Anlage 39 zu § 254<br />
BewG) und passt die Regelungen zur Bewertung für Zwecke der<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer an<br />
verschiedene Urteile des BVerfG und des BFH an. Das Gesetz<br />
schafft u.a. eine Regelung, die es erlaubt, dass bestehende<br />
wirtschaftliche Einheiten, die für Zwecke der Einheitsbewertung<br />
unter Anwendung des § 26 oder des § 34 Abs. 4 bis 6 BewG<br />
gebildet wurden, weiterhin für Zwecke der Feststellung von<br />
Grundsteuerwerten zugrunde gelegt werden.<br />
Darüber hinaus wird über Art. 4 des GrStRefG das Finanzausgleichgesetz<br />
geändert. Der Länder- und Gemeindeanteil an der<br />
Finanzierung des Kinderbonus <strong>2021</strong> des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes<br />
werden erstattet. Die Erstattung soll über die<br />
Änderung der Festbeträge der vertikalen Umsatzsteuerverteilung<br />
des Jahres <strong>2021</strong> im Finanzausgleichsgesetz zulasten des<br />
Bundes im Rahmen dieses Gesetzes erfolgen.<br />
Nordrhein-Westfalen wird von der Öffnungsklausel bei der<br />
Grundsteuer keinen Gebrauch machen. Damit wird künftig<br />
das Bundesmodell in NRW gelten. Dies hat das Ministerium<br />
der Finanzen des Landes NRW mitgeteilt. Das BVerfG hatte die<br />
gesetzlichen Regelungen aufgrund der veralteten Wertmaßstäbe<br />
für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber musste<br />
die Grundsteuer daher reformieren, um das Steueraufkommen<br />
für die Kommunen verlässlich zu sichern.<br />
Das BVerfG hatte eine Frist für die Neuregelung bis zum<br />
31.12.2019 gesetzt. Dem ist der Bundesgesetzgeber mit dem<br />
Ende 2019 verabschiedeten, sog. Bundesmodell nachgekommen,<br />
welches bundesweit gilt, sofern ein Land nicht von der<br />
im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzten Möglichkeit<br />
Gebrauch macht, eine Öffnungsklausel zu nutzen und ein eigenes<br />
Grundsteuermodell zu beschließen.<br />
49
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuerrecht<br />
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes<br />
Das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom<br />
12.05.<strong>2021</strong> ist im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 986, veröffentlicht worden und<br />
am 01.07.<strong>2021</strong> in Kraft getreten.<br />
Zur Eindämmung von missbräuchlichen Steuergestaltungen<br />
mittels sog. „Share Deals“ im Grunderwerbsteuerrecht hatte<br />
die Bundesregierung bereits am 31.07.2019 einen Gesetzentwurf<br />
zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen.<br />
Die Koalitionsfraktionen hatten die Reform immer wieder<br />
verschoben. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Änderungen<br />
zum 01.01.2020 in Kraft treten sollten.<br />
Das Gesetz sieht nun eine Absenkung der Beteiligungsgrenze in<br />
den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG<br />
von 95 % auf 90 % sowie eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums<br />
von 5 auf 10 Jahre in § 1 Abs. 2a GrEStG vor. Gleiches<br />
gilt für die Nachbehaltensfristen in § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 S. 2<br />
GrEStG. Auch die sog. Vorbehaltsfrist ist auf 15 Jahre verlängert<br />
worden.<br />
Durch Einfügung neuer § 1 Abs. 2b und Abs. 2c GrEStG wird die<br />
Funktionsweise des § 1 Abs. 2a GrEStG, der nur für Personengesellschaften<br />
gilt, auf Kapitalgesellschaften übertragen.<br />
ATAD-Umsetzungsgesetz – ATAD-UmsG<br />
Das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie<br />
(ATAD-Umsetzungsgesetz – ATAD-UmsG) vom 25.06.<strong>2021</strong><br />
ist im BGBl. I <strong>2021</strong>, S. 2035, vom 30.06.<strong>2021</strong> veröffentlicht und<br />
damit verkündet worden. Es ist grundsätzlich am Tag nach seiner<br />
Verkündung, also am 01.07.<strong>2021</strong>, in Kraft getreten.<br />
Die im Gesetz enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es<br />
Personen und Unternehmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen<br />
zu Staaten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen<br />
Steuergebiete geführt werden, in Deutschland Steuern<br />
zu vermeiden.<br />
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört etwa die Versagung<br />
von steuerlichen Vorteilen oder Abzügen. Das Gesetz basiert<br />
auf den Schlussfolgerungen des Rates der EU zur sog. Schwarzen<br />
Liste sowie den verhandelten Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex<br />
(Unternehmensbesteuerung). Die Umsetzung<br />
der Maßnahmen in nationales Recht dient einem koordinierten<br />
Vorgehen der Mitgliedstaaten. Bislang agieren global agierende<br />
Konzerne oftmals strategisch und verlagern ihren Firmensitz<br />
in die Länder, welche niedrige Unternehmenssteuern<br />
vorweisen. Trotz Rekordgewinnen zahlen die Konzerne folglich<br />
häufig kaum Steuern. Im europäischen Raum verlangen vor<br />
allem Irland, Luxemburg und die Niederlande relativ niedrige<br />
Steuersätze. Um Steueroasen trockenzulegen, hatten sich die<br />
G7-Finanzminister nach jahrelangen Verhandlungen auf ein<br />
Grundgerüst für eine weltweite Steuerreform geeinigt; u.a.<br />
soll eine globale Mindeststeuer von 15 % für Großkonzerne<br />
eingeführt werden. (Quelle: BeraterDepesche 07 I <strong>2021</strong>)<br />
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung<br />
Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem<br />
Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom<br />
25.06.<strong>2021</strong> ist im BGBl. I <strong>2021</strong>, S. 2056, veröffentlicht worden<br />
und am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Dieses<br />
regelmäßig als Steueroasen-Abwehrgesetz bezeichnete<br />
Gesetz geht gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung<br />
und unfairen Steuerwettbewerb durch Steueroasen vor.<br />
Das Gesetz soll zunächst die Schlussfolgerungen des Rates der<br />
Europäischen Union zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und<br />
Gebiete für Steuerzwecke (sog. „schwarze Liste“) sowie die<br />
seitdem in diesem Zusammenhang durch die Gruppe Verhaltenskodex<br />
(„Code of Conduct Group“) verhandelten und vom<br />
Rat gebilligten Maßnahmen durch die Schaffung eines neuen<br />
Stammgesetzes in das deutsche Recht umsetzen. Ziel ist es,<br />
nicht kooperative Staaten und Steuergebiete (Steueroasen)<br />
durch gezielte Abwehrmaßnahmen dazu anzuhalten, internationale<br />
Standards im Steuerbereich umzusetzen und Steuervermeidung<br />
zu verhindern, um so für mehr Steuergerechtigkeit zu<br />
sorgen. Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen<br />
davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen in diesen<br />
Gebieten fortzusetzen oder neu aufzunehmen. Zu den Abwehrmaßnahmen<br />
gehören u.a.:<br />
• Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs:<br />
Aufwendungen aus Geschäftsvorgängen mit Bezug zu<br />
Steueroasen sollen steuerlich nicht mehr geltend gemacht<br />
werden können.<br />
• Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung: Es soll eine<br />
verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung zur Anwendung<br />
kommen, wenn in einer Steueroase eine sog. Zwischengesellschaft<br />
ansässig ist. Unternehmen können so Steuerzah-<br />
50
Aktuelles Steuerrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
lungen nicht mehr umgehen, indem sie Einkünfte auf eine<br />
Gesellschaft in einer Steueroase verlagern, weil sämtliche<br />
aktive und passive Einkünfte der Zwischengesellschaft der<br />
Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen.<br />
• Verschärfte Quellensteuermaßnahmen: Zudem sollen verschärfte<br />
Quellensteuermaßnahmen greifen, wenn bspw.<br />
Zinsaufwendungen an in Steueroasen ansässige Personen<br />
geleistet werden. Damit soll die beschränkte Steuerpflicht<br />
von in Steueroasen ansässigen Personen auf bestimmte<br />
Einkünfte (insb. für sämtliche Finanzierungsentgelte)<br />
erweitert werden, die außerdem dem Steuerabzug nach<br />
§ 50a EStG unterworfen werden.<br />
• Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen:<br />
Bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen<br />
sollen Steuerbefreiungen und Vorschriften in<br />
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eingeschränkt<br />
bzw. versagt werden, wenn diese Bezüge von<br />
einer Körperschaft geleistet werden, die in einer Steueroase<br />
ansässig ist, oder Anteile an einer in einer Steueroase<br />
ansässigen Gesellschaft veräußert werden.<br />
Das Gesetzgebungsverfahren dient ferner der Überführung<br />
der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vom<br />
29.07.2009 (SteuerHinBekG) und durch die Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung<br />
vom 18.09.2009 (SteuerHin-<br />
BekVO) im EStG, KStG und der AO aufgenommenen Regelungen<br />
in das zu schaffende Stammgesetz, soweit diese mit den Vorgaben<br />
des Rates weiterhin kompatibel sind. Im Übrigen sollen<br />
die Vorschriften ersatzlos aufgehoben werden.<br />
(Quelle: BeraterDepesche 05 I <strong>2021</strong>)<br />
Fondsstandortgesetz – FoStoG<br />
Das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und<br />
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zu Änderung der<br />
Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EG im Hinblick auf den<br />
grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) vom 03.06.<strong>2021</strong><br />
ist im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 1498, veröffentlicht worden. Die Inkrafttretenszeitpunkte<br />
sind unterschiedlich geregelt: überwiegend<br />
ist es der 02.08.<strong>2021</strong>. Die Änderungen betr. das EStG sind zum<br />
01.07.<strong>2021</strong> in Kraft getreten.<br />
Mit dem Gesetz sollen das deutsche Recht an EU-Vorgaben<br />
angepasst sowie steuerliche und aufsichtsrechtliche Regelungen<br />
gebündelt werden. Die Umsatzsteuerbefreiung für die<br />
Verwaltungsleistung von Investmentfonds wird auf die Verwaltung<br />
von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden.<br />
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden attraktiver gemacht.<br />
Mit Wirkung zum 01.07.<strong>2021</strong> wird der steuerfreie Höchstbetrag<br />
für Vermögensbeteiligungen von 360 € auf 1.440 € pro Jahr<br />
angehoben werden (§ 3 Nr. 39 EStG).<br />
Für Arbeitnehmer von Start-ups sieht § 19a EStG neu vor, dass<br />
die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen<br />
am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht<br />
besteuert werden.<br />
Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch sollen darüber<br />
hinaus weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung der Aufsicht<br />
ermöglichen. So werden u.a. zahlreiche Schriftformerfordernisse<br />
abgeschafft werden, um Anlegern Kosten zu ersparen.<br />
(Quelle: BeraterDepesche 7 I <strong>2021</strong>)<br />
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG<br />
Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz<br />
– FISG) vom 03.06.<strong>2021</strong> ist im<br />
BGBl. I <strong>2021</strong>, S. 1534, veröffentlicht worden und grundsätzlich<br />
am 01.07.<strong>2021</strong> in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Bilanzkontrolle<br />
verbessern und damit auch Konsequenzen aus dem<br />
Bilanzskandal beim insolventen Finanzdienstleister Wirecard<br />
ziehen.<br />
Die Bilanzkontrolle wird künftig bei der BaFin gebündelt. Sie<br />
erhält hoheitliche Befugnisse, um bei Verdacht von Bilanzverstößen<br />
direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen<br />
auftreten zu können. Zudem hat die BaFin künftig<br />
ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten<br />
Unternehmen. Sie darf die Öffentlichkeit früher als bisher über<br />
ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren. Um Zweifel<br />
an der Integrität der BaFin auszuschließen, ist deren Beschäftigten<br />
der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt.<br />
Auch für Kapitalmarktunternehmen gilt künftig eine verpflichtende<br />
externe Prüferrotation nach zehn Jahren. Dies soll die<br />
Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken. Eine Verschärfung<br />
der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber<br />
dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll<br />
die Qualität der Abschlussprüfung fördern. Der Gesetzentwurf<br />
sieht zudem eine Verschärfung des Bilanzstrafrechts vor, um<br />
eine ausreichend abschreckende Ahndung der Unternehmensverantwortlichen<br />
bei Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids zu<br />
ermöglichen. (Quelle: BeraterDepesche 07 I <strong>2021</strong>)<br />
51
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuerrecht<br />
Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG<br />
Das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern<br />
und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz<br />
– AbzStEnt-ModG)<br />
vom 02.06.<strong>2021</strong> ist im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 1259, veröffentlicht worden<br />
und grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft<br />
getreten.<br />
Das Gesetz zielt darauf ab, das Verfahren zur Entlastung<br />
beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer und<br />
vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt effizienter zu gestalten<br />
und bestmöglich gegen Missbrauch und Betrug zu schützen.<br />
Hierzu wird u.a. die gesetzliche Vorbereitung auf eine vollständig<br />
digitalisierte Antragsbearbeitung beim BZSt ab dem Jahr 2024<br />
geschaffen. Das Gesetz sieht in den §§ 45b und 45c EStG sowohl<br />
für beschränkt als auch für unbeschränkt Stpfl. erweiterte elektronische<br />
Meldepflichten der zum Kapitalertragsteuerabzug<br />
Verpflichteten vor.<br />
Zudem wird die Haftung der Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen<br />
in § 45a Abs. 7 EStG verschärft. Zur Effizienzsteigerung<br />
des Entlastungsverfahrens wird auch eine Anpassung<br />
der beschränkten Steuerpflicht im Bereich der Überlassung von<br />
Rechten beitragen. Außerdem war es aufgrund von EuGH-Entscheidungen<br />
erforderlich, die Missbrauchsverhinderungsnorm<br />
des § 50d Abs. 3 EStG im Bereich der Entlastung von Abzugsteuern<br />
neu zu regeln.<br />
Das Gesetz beinhaltet unter anderem folgende ertragsteuerliche<br />
Änderungen:<br />
• Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung der „Corona-Prämie“<br />
nach § 3 Nr. 11a EStG wird bis zum 31.03.2022 verlängert.<br />
Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass die<br />
1.500 € mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden könnte.<br />
• Mit Wirkung ab VZ <strong>2021</strong> führt die Übertragung des Kinderfreibetrags<br />
auch stets zur Übertragung des Freibetrags für den<br />
Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (§ 32<br />
Absatz 6 Satz 6 EStG).<br />
• In § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStDV wird klargestellt, dass der Nachweis<br />
des Grads der Behinderung unter 50 weiterhin durch Vorlage<br />
eines Rentenbescheids oder den die anderen laufenden<br />
Bezüge nachweisenden Bescheid erfolgen kann.<br />
• In § 141 AO erfolgt eine Angleichung der Berechnungsmethoden<br />
für die Buchführungspflicht an die Kleinunternehmer-Umsatzschwelle<br />
nach § 19 Abs. 3 Sastz 1 UStG<br />
(600.000 €).<br />
• Die Regelungen zu den Verrechnungspreisen (§§ 1, 1a AStG)<br />
wird neu ausgestaltet, und das Vorabverständigungsverfahrens<br />
(§ 89a AO) wird normiert.<br />
Reform der Tabaksteuer<br />
Am 17.08.<strong>2021</strong> ist das Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts<br />
(BT-Drucks. 19/28655) im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 3411,<br />
veröffentlicht worden. Ergänzend ist die Tabaksteuerverordnung,<br />
BGBl I <strong>2021</strong>, S. 3602, geändert worden.<br />
Die Bundesregierung plant Steuermehreinnahmen, beginnend<br />
bei 1,3 € Milliarden Mehreinnahmen im Jahr 2022 bis zu 3,5<br />
Milliarden € im Jahr 2026.<br />
Ab 2022 sollen Zigaretten, Zigarren und Zigarillos, E-Zigaretten<br />
und Tabakerhitzer höher besteuert werden. Für Zigaretten und<br />
Feinschnitt ist über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend<br />
ab 2022, eine jährliche Tabaksteuererhöhung geplant. Pro Verkaufspackung<br />
mit einem Inhalt von 20 Stück herkömmlicher<br />
Zigaretten soll die Steuer im Jahr um durchschnittlich acht<br />
Cent steigen. Die bestehende Mindeststeuer für Zigarren und<br />
Zigarillos soll in zwei Schritten, 2022 und 2023, um jeweils<br />
0,9 Cent je Stück erhöht werden. Der Entwurf sieht zudem vor,<br />
nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten<br />
künftig der Tabaksteuer zu unterwerfen; bisher gilt für sie die<br />
Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak wird eine zusätzliche Steuer<br />
eingeführt, sodass er künftig wie Zigaretten besteuert wird.<br />
Außerdem soll eine zusätzliche Steuer für Wasserpfeifentabak<br />
eingeführt werden.<br />
52
Aktuelles Steuerrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
BVerfG: Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen verfassungswidrig<br />
Die typisierende Festlegung des Zinssatzes ist trotz grundsätzlicher<br />
Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers nicht<br />
mehr zu rechtfertigen, wenn dieser Zinssatz unter veränderten<br />
tatsächlichen Bedingungen oder angesichts einer<br />
veränderten Erkenntnislage weder durch die maßstabsbildend<br />
zugrunde gelegten noch durch sonstige geeignete<br />
Kriterien getragen ist.<br />
BVerfG, Beschl. v. 08.07.21, 1 BvR 2237/14 u. 1 BvR 2422/17<br />
Die Verfassungsbeschwerden hatten die Festsetzung von<br />
Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO auf Gewerbesteuer<br />
nach einer Außenprüfung zum Gegenstand. Die Beschwerdeführerinnen<br />
wendeten sich gegen die Höhe der Verzinsung<br />
der bestätigenden fachgerichtlichen Urteile. Gegenstand der<br />
verfassungsrechtlichen Prüfung waren Verzinsungszeiträume<br />
vom 01.01.2010 bis zum 14.07.2014.<br />
Das BVerfG stellte zunächst fest, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen<br />
nach § 233a AO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1<br />
AO ursprünglich verfassungsgemäß war. Dies gelte grundsätzlich<br />
auch unter Berücksichtigung der Höhe des Zinssatzes<br />
bis einschließlich VZ 2013, da jedenfalls bis in das Jahr 2014<br />
noch regelmäßig Habenzinsen erzielt werden konnten. Jedoch<br />
habe sich nach dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 ein<br />
strukturelles Niedrigzinsniveau entwickelt. Dies führte dazu,<br />
dass der typisierte Zinssatz von jährlich 6 % spätestens ab<br />
dem VZ 2014 „evident realitätsfern“ bemessen wurde. Somit<br />
sei die Regelung des § 233a AO nicht mehr mit Art. 3 Abs. 1<br />
GG vereinbar, soweit der Zinsberechnung für in das Jahr 2014<br />
fallende Verzinsungszeiträume ein Zinssatz von monatlich<br />
0,5 % zugrunde gelegt wurde. Zwar sei der Gesetzgeber dem<br />
Grunde nach berechtigt, den durch eine späte Steuerfestsetzung<br />
erzielten Zinsvorteil der Steuerpflichtigen zum Zweck<br />
der Verwaltungsvereinfachung typisierend zu bestimmen.<br />
Allerdings dürfe er keinen atypischen Fall als Leitbild wählen,<br />
sondern müsse bei seiner Maßstabsbildung realitätsgerecht<br />
den typischen Fall zugrunde legen. Aufgrund des einheitlichen<br />
Regelungskonzepts des Gesetzgebers beschränke sich die<br />
Unvereinbarkeit der Verzinsung nach § 233a AO nicht nur auf<br />
Nachzahlungszinsen zulasten der Steuerpflichtigen, sondern<br />
umfasse ebenso die Erstattungszinsen zugunsten der Steuerpflichtigen.<br />
BERATERHINWEISE<br />
(BeraterDepesche 09 I <strong>2021</strong>): Für Verzinsungszeiträume vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 bleibt der verfassungswidrige<br />
§ 233a AO nach dem Beschluss des BVerfG jedoch weiter anwendbar. Erst für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume<br />
ist der Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung bis zum 31.07.2022 zu treffen, die sich rückwirkend auf alle Verzinsungszeiträume<br />
ab dem Jahr 2019 erstreckt und alle noch nicht bestandskräftigen Bescheide erfasst.<br />
BFH X R 33/19: Doppelbesteuerung von Renten I<br />
Eine doppelte Besteuerung ist nicht gegeben, wenn die<br />
Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse<br />
mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der<br />
aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen.<br />
BFH, Urt. v. 19.05.21, X R 33/19, StBdirekt, DStR <strong>2021</strong>, 1291<br />
Der Kläger war während seiner aktiven Erwerbstätigkeit überwiegend<br />
selbständig als Steuerberater tätig. Auf seinen Antrag<br />
hin war er in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.<br />
Er zahlte seine Rentenbeiträge größtenteils<br />
aus eigenem Einkommen. Diese Aufwendungen konnte er nur<br />
begrenzt als Sonderausgaben abziehen. Seit 2007 erhielt der<br />
Kläger eine Altersrente. Im vorliegenden Verfahren wandte<br />
er sich gegen deren Besteuerung im Jahr 2008. Das FA hatte<br />
– entsprechend der gesetzlichen Übergangsregelung – 46 %<br />
der ausgezahlten Rente als steuerfrei behandelt und die verbleibenden<br />
54 % der ESt unterworfen. Der Kläger hat eine<br />
eigene Berechnung vorgelegt, nach der er rechnerisch deutlich<br />
mehr als 46 % seiner Rentenversicherungsbeiträge aus seinem<br />
bereits versteuerten Einkommen geleistet hatte. Nach seiner<br />
Ansicht lag deshalb eine verfassungswidrige doppelte Besteuerung<br />
von Teilen seiner Rente vor. Das FG wies die Klage ab.<br />
Auch der BFH hat die Revision des Klägers als unbegründet<br />
abgewiesen. Der BFH hält im Grundsatz an seiner bisherigen,<br />
vom BVerfG bestätigten Rechtsprechung zur Rentenbesteuerung<br />
fest, nach der sowohl der mit dem Alterseinkünftegesetz<br />
eingeleitete Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung<br />
von Altersbezügen als auch die gesetzlichen Übergangsregelungen<br />
verfassungskonform sind. Einem Stpfl., der nachweisen<br />
kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall zu einer doppelten<br />
Besteuerung von Altersbezügen kommt, könne allerdings ein<br />
Anspruch auf eine Milderung des Steuerzugriffs in der Rentenbezugsphase<br />
zustehen. Eine solche doppelte Besteuerung sei<br />
nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steu-<br />
53
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuerrecht<br />
erfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch<br />
ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten<br />
Altersvorsorgeaufwendungen. Die erforderliche<br />
Vergleichsrechnung sei jedoch – entgegen der Auffassung des<br />
Klägers – auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen.<br />
Als steuerfrei bleibende Rentenzuflüsse seien die<br />
infolge der gesetzlichen Übergangsregelung zu beanspruchenden<br />
Rentenfreibeträge für die Rente des Steuerpflichtigen<br />
sowie für eine etwaige Hinterbliebenenrente seines<br />
statistisch voraussichtlich länger lebenden Ehegatten anzusetzen.<br />
Weitere Beträge, die im Rahmen der Ermittlung des zu<br />
versteuernden Einkommens des Rentners abziehbar sind oder<br />
steuerfrei gestellt werden, sind nach Ansicht des BFH nicht einzubeziehen<br />
(u.a. Grundfreibetrag, Werbungskosten- bzw. Sonderausgaben-Pauschbetrag).<br />
Bei Anwendung dieser Berechnungsgrundsätze<br />
ergab sich im konkreten Fall angesichts des<br />
relativ hohen Rentenfreibetrags von 46 % der Rentenbezüge<br />
des Klägers keine doppelte Besteuerung.<br />
BERATERHINWEISE<br />
(BeraterDepesche 07 I <strong>2021</strong>): Der BFH hat erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung<br />
von Renten festgelegt. Hieraus ergibt sich, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten<br />
betroffen sein dürften. Dies folgt daraus, dass der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr<br />
kleiner wird. Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen<br />
geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren.<br />
BFH X R 20/19: Doppelbesteuerung von Renten II<br />
Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung zur<br />
gesetzlichen Altersrente (§ 269 Abs. 1 SGB VI) sind als Teil<br />
der Rente einheitlich mit den regulären Rentenbezügen zu<br />
versteuern.<br />
BFH, Urt. v. 19.05.21, X R 20/19, StBdirekt, DB <strong>2021</strong>, 1244<br />
Der BFH hat in einer zweiten Entscheidung zahlreiche weitere<br />
Streitfragen zum Problem der sog. doppelten Rentenbesteuerung<br />
geklärt (u.a. zur Behandlung von Leistungen aus der<br />
freiwilligen Höherversicherung zur gesetzlichen Altersrente<br />
und zur sog. Öffnungsklausel). So seien Steigerungsbeträge aus<br />
der Höherversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
nach § 269 Abs. 1 SGB VI als akzessorische Zusatzleistungen<br />
einer gesetzlichen Altersrente der Basisversorgung anzusehen<br />
und unterliegen daher der nachgelagerten Besteuerung<br />
gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG. Die<br />
Öffnungsklausel für eine zumindest teilweise Ertragsanteilsbesteuerung<br />
von Basisversorgungsrenten sei nur auf Antrag<br />
des Steuerpflichtigen und nicht von Amts wegen anzuwenden.<br />
Der BFH hat zudem klargestellt, dass es bei Renten aus privaten<br />
Kapitalanlageprodukten außerhalb der Basisversorgung, die<br />
– anders als gesetzliche Altersrenten – lediglich mit dem jeweiligen<br />
Ertragsanteil besteuert werden, systembedingt keine<br />
Doppelbesteuerung geben kann. Darüber hinaus hat der BFH<br />
entschieden, dass zum steuerfreien Rentenbezug nicht nur die<br />
jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers gehören,<br />
sondern auch die eines etwaig länger lebenden Ehegatten aus<br />
dessen Hinterbliebenenrente.<br />
BERATERHINWEISE<br />
(BeraterDepesche 07 I <strong>2021</strong>): Da die Kläger im Streitjahr nicht mehr, sondern weniger Steuern als vom BFH berechnet gezahlt<br />
haben, musste im vorliegenden Fall nicht darüber entschieden werden, wie bei einer konkreten (verfassungswidrigen) doppelten<br />
Besteuerung einer Rente weiter zu verfahren wäre.<br />
54
Prüfungswesen I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
PRÜFUNGSWESEN<br />
Stellungnahme zum Entwurf eines IDW Prüfungsstandards EPS 870<br />
Der Arbeitskreis Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung<br />
des DStV hat mit Schreiben vom 29.06.<strong>2021</strong> an das IDW,<br />
Düsseldorf, zum IDW EPS 270 n.F. [Die Prüfung des Vergütungsberichts<br />
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW EPS 870)] Stellung<br />
genommen. Nach Auswertung und Erörterung der Prüfung<br />
des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG legte er die<br />
Erkenntnisse der Praxis zu Tz. 6 im Hinblick auf inhaltliche<br />
Prüfung versus materielle Prüfung dar.<br />
Unter Tz. 6 des Entwurfs wird ausgeführt, dass die inhaltliche<br />
Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der<br />
Einzelangaben (materielle Vollständigkeit) oder die angemessene<br />
Darstellung des Vergütungsberichts somit nicht<br />
Gegenstand der Prüfung seien. Es solle lediglich geprüft werden,<br />
ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht<br />
wurden.<br />
die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit<br />
der einzelnen Angaben oder die angemessene<br />
Darstellung des Vergütungsberichts enthält. Dies steht in<br />
Widerspruch zu Tz 6.<br />
Der Arbeitskreis Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung<br />
des DStV bittet deshalb um Klarstellung in dem IDW EPS 870,<br />
wie genau bei diesem offensichtlichen Widerspruch zu Verfahren<br />
ist.<br />
Es stellt sich die Frage, so der Arbeitskreis des DStV, wie man<br />
feststellen kann, dass die Angabe der Anzahl der gewährten<br />
oder zugesagten Aktien und Aktienoptionen „gemacht<br />
wurde“, ohne diese Angabe auf ihre inhaltliche Richtigkeit<br />
und Vollständigkeit, die nach Tz 6 nicht Gegenstand der Prüfung<br />
ist, zu prüfen. Schließlich wird in dem Vermerk über die<br />
Prüfung des Vergütungsberichts die Verantwortung dafür<br />
übernommen, dass es keine Anzeichen gibt, dass der Vergütungsbericht<br />
irreführende Darstellungen in Bezug auf<br />
Update für Prüfende Berufe 1/<strong>2021</strong><br />
Am 15.09.<strong>2021</strong> wird das Update 1/<strong>2021</strong> für prüfende Berufe<br />
stattfinden. Mit diesem Update wird es schwerpunktmäßig<br />
um die Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Prüfung<br />
in Corona-Zeiten, das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz<br />
und die daraus folgende Verschärfung der Haftung des<br />
Abschlussprüfers, die Auswirkungen des neuen Sanierungsund<br />
Insolvenzrechts (SanInsFoG) auf den WP-Berufsstand und<br />
um die Krisenwarnpflicht versus Verschwiegenheitspflicht des<br />
WP sowie Offenlegung des Prüfungsberichts im Insolvenzfall<br />
gehen. Weitere Themen sind:<br />
• Neues von WPK, IDW, DRSC und Gesetzgeber<br />
• Neues zur Geldwäscheprävention in der WP-Praxis<br />
• Erstellung von JA in Corona-Zeiten<br />
(Fachl. Hinweis des IDW Teil 3 v. 06.04.<strong>2021</strong>)<br />
• Abschlussprüfung in Corona-Zeiten<br />
(Fachl. Hinweis des IDW Teil 3 v. 06.04.<strong>2021</strong>)<br />
• Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz<br />
(FISG; „Lex Wirecard“)<br />
• Haftung des WP<br />
(Verschärfung durch FISG; Neues zur Dritthaftung)<br />
• Auswirkungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts<br />
(SanlnsFoG) auf den WP-Berufsstand<br />
• Prüfung des Risikofrüherkennungssystems<br />
(IDW PS 340 n.F.)<br />
• Krisenwarnpflicht (neu § 102 StaRUG) versus<br />
Verschwiegenheitspflicht des WP<br />
• Offenlegung des Prüfungsberichts im Insolvenzfall<br />
(§ 321a HGB)<br />
• Prüfung von Treuhandkonten durch den Abschlussprüfer<br />
55
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Europa<br />
EUROPA<br />
Ankündigung: Brüsseler Berufsrechtskonferenz der German Tax Advisers am 30.09.<strong>2021</strong><br />
Seit über drei Jahren ist das Vertragsverletzungsverfahren<br />
gegen Deutschland wegen der Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater<br />
und Steuerberaterinnen mittlerweile anhängig.<br />
Jüngst forderte die EU-Kommission zudem, dass „einfache“<br />
Steuererklärungen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen<br />
nicht mehr dem Berufsstand vorbehalten sein sollen. Auch im<br />
EU-Parlament wird der verstärkte Abbau von Hindernissen im<br />
EU-Binnenmarkt in verschiedenen Berichten diskutiert:<br />
Verbraucherschutz und Qualitätssicherung<br />
durch das Berufsrecht der<br />
Steuerberater in Europa<br />
Donnerstag, 30. September <strong>2021</strong>,<br />
11:00 - 13:00<br />
Haben Steuerberater und Steuerberaterinnen mit der Erbringung<br />
hochwertiger Dienstleistungen noch eine Zukunft im<br />
Europäischen Binnenmarkt?<br />
Über diese Frage und weitere berufsrechtliche Fragen wird der<br />
DStV-Präsident, StB Torsten Lüth, mit hochkarätigen Gästen aus<br />
der europäischen Politik am 30.9.<strong>2021</strong> in Brüssel diskutieren:<br />
Live-Übertragung der Paneldiskussion in der<br />
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
bei der EU, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel<br />
Koordinierungskreis der German Tax Advisers<br />
Als ersten Schwerpunkt stimmten die Beteiligten anstehende<br />
Handlungsstrategien zu den wichtigsten Ankündigungen der<br />
EU-Kommission ab. Darunter die Aktualisierung der Empfehlungen<br />
zur Berufsreglementierung und der Prüfung gemeinsamer<br />
Normen für unternehmensnahe Dienstleistungen.<br />
Der Koordinierungskreis Europa ist die Schaltzentrale der<br />
German Tax Advisers, der Kooperation zwischen dem Deutschen<br />
Steuerberaterverband (DStV) und der Bundessteuerberaterkammer<br />
(BStBK) in Europa. Das Gremium beschließt die<br />
gemeinsame strategische Planung für die EU- Interessenvertretung.<br />
Bereits zum sechsten Mal tagte am 27.05.<strong>2021</strong> der Koordinierungskreis<br />
Europa, der sich neben den zuständigen Mitarbeitern<br />
und Mitarbeiterinnen insbesondere aus StB/WP Harald<br />
Elster und StB Torsten Lüth für den DStV sowie dem Präsidenten<br />
der BStBK, StB Prof. Dr. Hartmut Schwab und BStBK-Präsidiumsmitglied<br />
StB Dr. Holger Stein zusammensetzt. Turnusgemäß<br />
leitete Harald Elster die Sitzung.<br />
Im weiteren Verlauf wurde der Stand der Erstellung einer eigenen<br />
Website der German Tax Advisers besprochen. Diese soll<br />
zeitnah online gestellt werden und als digitale Visitenkarte<br />
des Berufsstands, insbesondere über die Positionen der German<br />
Tax Advisers und über deren Veranstaltungen in Brüssel<br />
informieren.<br />
Die erste auf der neuen Homepage anzukündigende Veranstaltung<br />
wird die während des Meetings auf den 30.09.<strong>2021</strong><br />
festgesetzte Brüsseler Berufsrechtskonferenz der German<br />
Tax Advisers sein. Im neuen Format soll die Veranstaltung als<br />
sogenanntes Hybrid-Event mit einer beschränkten Teilnehmerzahl<br />
in den Räumlichkeiten der Landesvertretung von<br />
Nordrhein-Westfalen stattfinden. Wie gewohnt, wird die Veranstaltung<br />
zeitgleich mit englischer Simultanübersetzung auch<br />
online übertragen.<br />
56
Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Jahreshauptversammlung der EFAA<br />
Am 29.06.<strong>2021</strong> fand die Jahreshauptversammlung der EFAA<br />
(European Federation of Accountants and Auditors for SME)<br />
statt. Mit dem Spanier Salvador Marin (Economistas) wurde der<br />
bisherige Präsident der EFAA in seinem Amt bestätigt.<br />
Neben Salvador Marin, dem wiedergewählten Präsidenten,<br />
wurden mit dem Belgier Johan de Coster (ITAA) und dem Niederländer<br />
Gerard van Ijzendoorn (NBA) zwei neue Mitglieder<br />
in den Vorstand der EFAA gewählt, dem auch WP/StB Dipl.-Kfm.<br />
Marcus Tuschen weiterhin angehört.<br />
Mit der Entwicklung und der Ausrichtung der EFAA zeigte sich<br />
Tuschen nach der Jahreshauptversammlung sehr zufrieden:<br />
„Trotz der Pandemie kann die EFAA auf ein sehr erfolgreiches<br />
Jahr zurückblicken“, erklärte der DStV-Vizepräsident. „Mit<br />
neuen strategischen Partnern gelang es etwa die Weichen für<br />
eine zukünftige erfolgreiche Interessenvertretung des Berufsstands<br />
zu stellen.“<br />
Tatsächlich konnte die EFAA im vergangenen Jahr ihr Tätigkeitsfeld<br />
wesentlich erweitern und ihr Netzwerk mit vielversprechenden<br />
Partnerschaften, wie der International Federation<br />
of Accountants (ifac.org) mit Sitz in New York, dem Amt der<br />
Europäischen Union für geistiges Eigentum (euipo.eu) und<br />
Accountancy Europe (accountancyeurope.eu) mit Sitz in Brüssel<br />
ausbauen.<br />
Treffen der Mitglieder des BFB in Brüssel<br />
Nachdem die EU-Kommission am 09.07.<strong>2021</strong> ihre aktualisierten<br />
Reformempfehlungen für reglementierte Berufe veröffentlicht<br />
hatte, trafen sich die Repräsentanten der Mitglieder des Bundesverbands<br />
der Freien Berufe (BFB) bereits am 13.07.<strong>2021</strong><br />
erstmals nach Ausbruch der Pandemie wieder in Brüssel.<br />
Co-Gastgeber war der DStV.<br />
Gleich zwei Premieren standen beim Treffen der Repräsentanten<br />
der Mitglieder des BFB am 13.07.<strong>2021</strong> in Brüssel an.<br />
Corona-bedingt war es die erste Präsenzveranstaltung der<br />
Interessenvertreter seit 21 Monaten. Gleichzeitig war es auch<br />
die erste echte Veranstaltung in den Räumlichkeiten der German<br />
Tax Advisers, der europapolitischen Kooperation des DStV<br />
und der BStBK. Als Co-Gastgeber hatte der DStV das Treffen im<br />
Brüsseler Europaviertel angeregt. Schließlich war das Thema<br />
brisant, denn nur wenige Tage zuvor hatte die EU-Kommission<br />
ihre aktualisierten Reformempfehlungen für einige reglementierte<br />
Berufe, darunter auch der Steuerberater, veröffentlicht.<br />
Danach bleibt die zentrale Botschaft der EU-Kommission an<br />
die Bundesregierung, dass Aufgaben der Steuerberatung in<br />
Deutschland, wie die Lohn- und Gehaltsabrechnung oder die<br />
Erstellung sogenannter „einfacher“ Steuererklärungen, nicht<br />
länger den Steuerberatern vorbehalten sein sollten. Neu dagegen<br />
ist die Argumentation der EU-Kommission, die sich nun<br />
auch darauf stützt, dass die in der Branche stattfindenden Entwicklungen<br />
auf dem Gebiet der Digitalisierung eine Durchführung<br />
dieser Aufgaben durch hochqualifizierte Fachkräfte nicht<br />
mehr zu rechtfertigen wäre. Dieser Ansicht widerspricht der<br />
DStV vehement, da selbst bei fortschreitender Digitalisierung<br />
die letztendliche Kontrolle dieser vermeintlich „einfachen“<br />
Tätigkeiten nicht bei Algorithmen, sondern beim Experten und<br />
damit dem Steuerberater selbst liegen muss.<br />
Ziel des Treffens der BFB-Repräsentanten, bei dem der Büroleiter<br />
des Brüsseler Verbindungsbüros, Marc Lemanczyk, den<br />
DStV vertrat, war deshalb, den Schulterschluss gegenüber der<br />
EU-Kommission zu proben und künftig mit gleicher Stimme in<br />
Brüssel aufzutreten. Dies gelang, weil auch andere Mitgliedsorganisationen<br />
der Freien Berufe mit den Empfehlungen der<br />
EU-Kommission hadern, die teils als praxisuntauglich oder als<br />
zu tiefen Eingriff in berufsrechtliche Belange der Berufsstände<br />
wahrgenommen werden.<br />
57
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Europa<br />
EU-Kommission legt umfangreiches Anti-Geldwäschepaket vor<br />
Es sind unvorstellbare Summen. Illegale Geschäftspraktiken<br />
wie Geldwäschedelikte machen rund 1 % der jährlichen Wirtschaftsleistung<br />
der EU aus. Die EU-Kommission startet ein<br />
umfangreiches EU-Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung<br />
der Geldwäschedelikte in Europa.<br />
„Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bevölkerung,<br />
demokratische Institutionen und das Finanzsystem“ sagte<br />
Mairead McGuiness, die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen,<br />
Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion. Gemeinsam<br />
mit dem Exekutiv-Vizepräsidenten der EU-Kommission, Vladis<br />
Dombrovskis, stellte die EU-Kommissarin am 20.07.<strong>2021</strong> das<br />
neue Anti-Geldwäschepaket in Brüssel vor. Dieses besteht aus<br />
vier Gesetzgebungsvorschlägen:<br />
1. Die Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />
mit unmittelbar geltenden Vorschriften.<br />
Die EU-Kommission wünscht sich die Harmonisierung der<br />
einschlägigen Vorschriften im Bereich der Bestimmungen zur<br />
Kundensorgfaltspflicht, zum wirtschaftlichen Eigentum und<br />
den Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und<br />
zentralen Meldestellen. Bislang musste die EU-Kommission<br />
zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender<br />
oder verspäteter Umsetzung gegen mehrere Mitgliedstaaten<br />
starten.<br />
2. Die 6. Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,<br />
die die RL 2015/849/EU ersetzen soll<br />
und Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und<br />
den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten enthält.<br />
3. Eine überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung<br />
von 2015 (VO 2015/847), die die Rückverfolgung von weiteren<br />
Krypto-Transfers ermöglichen soll. Mit der vorgeschlagenen<br />
Reform sollen diese Vorschriften auf den gesamten<br />
Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter der<br />
Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität<br />
unterworfen werden.<br />
4. Eine Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für<br />
die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />
(AMLA). Zahlreiche Finanz- und Betrugsskandale haben<br />
die Schwächen der bisherigen Aufsichtsmethoden in verschiedenen<br />
EU-Mitgliedstaaten offengelegt. Ab 2023 soll die<br />
AMLA die Anti-Geldwäschemaßnahmen der EU27 koordinieren<br />
und auf die einheitliche und ordnungsgemäße Umsetzung<br />
der europarechtlichen Vorgaben achten. Ihre Kompetenzen<br />
reichen von direkten Überwachungsbefugnissen im<br />
Finanzsektor bis zur indirekten Aufsicht von Verpflichteten im<br />
Nicht-Finanzsektor. Für die Einrichtung der Behörde haben<br />
sich u.a. die deutsche, französische, italienische und spanische<br />
Regierung bereits 2019 eingesetzt.<br />
Ab September werden die Verhandlungen zwischen Ministerrat<br />
und Europäischem Parlament zur Ausgestaltung des Gesetzespakets<br />
beginnen. Ein zügiger Abschluss ist aufgrund der Tragweite<br />
des vorgelegten Pakets nicht zu erwarten. Der DStV wird<br />
die Beratungen durch sein Brüsseler Büro begleiten.<br />
EU-Kommission plant Ausweitung nicht-finanzieller Berichtspflichten ab 2023<br />
Die EU-Kommission will ab 2023 die Qualität der jährlichen<br />
Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit steigern, um eine bessere<br />
Vergleichbarkeit zu erzielen. Außerdem werden künftig deutlich<br />
mehr Unternehmen vom Anwendungsbereich erfasst. Für<br />
kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) soll ein sogenannter<br />
freiwilliger Standard eingeführt werden.<br />
Als Konsequenz aus der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene<br />
Offenlegungsfristen im Finanzdienstleistungssektor<br />
(SFDR) lieferte die EU-Kommission im 2. Quartal pünktlich<br />
ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die<br />
Angabe nichtfinanzieller Informationen (2014/95/EU), kurz:<br />
NFRD. Damit will die EU-Kommission nach eigenen Angaben<br />
dem Interesse von Investoren in Bezug auf Nachhaltigkeit<br />
gerecht werden und gleichzeitig durch eine qualitativ hochwertige<br />
und einer EU-weiten Prüfanforderung unterliegenden<br />
öffentlichen Berichtserstattung der Unternehmen zu einer ausgeprägten<br />
Rechenschaftskultur beitragen.<br />
58
Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Bisher waren rund 11.700 Großunternehmen mit mehr als<br />
500 Beschäftigten vom Anwendungsbereich der NFRD betroffen.<br />
Nach dem Willen der EU-Kommission soll diese Schwelle<br />
von 500 Beschäftigten abgeschafft werden, damit zukünftig<br />
ca. 50.000 (Groß-) Unternehmen, davon allein ca. 15.000 in<br />
Deutschland, zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet<br />
werden.<br />
Außerdem soll die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung<br />
(EFRAG) Standardentwürfe zur freiwilligen Angabe von<br />
nachhaltigem Wirtschaften für KMU ausarbeiten. Inwieweit solche<br />
Angaben für KMU allerdings tatsächlich freiwillig bleiben,<br />
darf bezweifelt werden. Vielmehr befürchtet der DStV, dass<br />
viele KMU, etwa als Lieferanten von Großunternehmen oder<br />
zur Finanzierung bei Kreditinstituten zur Übernahme entsprechender<br />
Nachhaltigkeitsstandards gedrängt werden.<br />
Einen Punkt des Kommissionsvorschlags sieht der DStV besonders<br />
kritisch: Den Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit eingeräumt<br />
werden, den Markt für Dienstleistungen im Bereich der<br />
Nachhaltigkeitsbestätigung für sogenannte „unabhängige<br />
Bestätigungsdienstleister“ zu öffnen. Dadurch könnten auch<br />
geringqualifizierte Dienstleister anstelle der Abschlussprüfer<br />
damit beauftragt werden, die Qualität ihrer Nachhaltigkeitsinformationen<br />
zu bestätigen. Der DStV sieht im Falle der Verabschiedung<br />
einer solchen Neuerung insbesondere den deutschen<br />
Gesetzgeber in der Pflicht, die Vorbehaltsaufgaben der<br />
beratenden und prüfenden Berufe zu wahren. Insbesondere<br />
während der Pandemie hat sich das deutsche System mit seinen<br />
hochqualifizierten und praxiserfahrenen Steuerberatern und<br />
Wirtschaftsprüfern bestens bewährt.<br />
Die Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf<br />
Die EU rüstet im Kampf gegen Straftaten weiter auf. Seit dem<br />
01.06.<strong>2021</strong> verfolgt die Europäische Staatsanwaltschaft<br />
(EUStA) grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität.<br />
Es sind beeindruckende Zahlen, die das europaweit aktive<br />
Recherchenetzwerk correctiv.org zusammenfasst: Der EU entgehen<br />
durch Korruption, Geldwäsche und Betrug mit EU-Finanzmitteln<br />
jährlich bis zu 50 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.<br />
Umsatzsteuerkarusselle verursachen zusätzlich in<br />
Deutschland einen jährlichen Schaden von geschätzt 5 bis 14<br />
Milliarden Euro.<br />
Der EU fehlte bis jetzt eine effektive Möglichkeit, Betrugsfälle<br />
im EU-Binnenmarkt grenzüberschreitend strafrechtlich zu<br />
verfolgen. Bestehende Behörden wie Europol, Eurojust, die<br />
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)<br />
und das Betrugsbekämpfungsamt der EU (OLAF) können zwar<br />
Verdachtsfälle an die nationalen Strafermittlungsbehörden<br />
weitergeben; grenzüberschreitend verfügen diese Agenturen<br />
jedoch über keine eigenen Ermittlungskompetenzen. Hier setzt<br />
die EUStA an und führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen<br />
zu folgenden, gegen die finanziellen Interessen<br />
der EU gerichteten Betrugsdelikten und weiteren Straftaten<br />
durch:<br />
• Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,<br />
• betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuerabgaben,<br />
die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten<br />
verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens<br />
10 Millionen Euro verursachen,<br />
• Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt<br />
gerichteten Betrugsdelikten stammt,<br />
• Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil<br />
der finanziellen Interessen der EU,<br />
• Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen<br />
sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten<br />
zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.<br />
Unter Leitung der Europäischen Generalstaatsanwältin und<br />
ausgewiesenen Anti-Korruptionsexpertin Laura Kövesi entsendet<br />
jedes der 22 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zwei<br />
Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte an den luxemburgischen<br />
Sitz der neuen EU-Behörde.<br />
Der frühere Rostocker Staatsanwalt Andrés Ritter ist einer von<br />
ihnen und gleichzeitig ein Stellvertreter Kövesis. Den europäischen<br />
Staatsanwälten in Luxemburg werden sogenannte<br />
„delegierte Staatsanwälte“ in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten<br />
zur Seite stehen. Die nationalen Justizsysteme<br />
komplementieren den überstaatlichen EuStA-Ansatz mit den<br />
nötigen finanziellen und administrativen Ressourcen unter<br />
Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften.<br />
Insgesamt soll die Behörde auf 140 ermittelnde Staatsanwälte<br />
in den nächsten Jahren anwachsen.<br />
Das Zustandekommen der EuStA<br />
Nachdem ein einstimmiger Beschluss im Europäischen Rat<br />
zur Schaffung der EuStA nicht zustande gekommen war, entschlossen<br />
sich 22 der 27 EU-Mitglieder im Zuge der „Verstärkten<br />
Zusammenarbeit“ zur Gründung der europäischen Staatsanwaltschaft.<br />
Polen, Ungarn, Schweden, Dänemark und Irland<br />
nehmen bislang nicht teil. Eine Mitgliedschaft zu einem späteren<br />
Zeitpunkt ist möglich. Die Nicht-Teilnahme entlässt die<br />
fünf Mitgliedstaaten jedoch nicht aus der Verantwortung, bei<br />
Verdachtsmomenten, wie bisher auch, über das etablierte<br />
System der Rechtshilfe und vertrauensvollen Zusammenarbeit<br />
im europäischen Rechtsraum mitzuwirken.<br />
59
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Allgemeine Rechtsfragen<br />
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN<br />
Berufsstand erhält erweiterte Befugnisse vor den Verwaltungsgerichten<br />
In Fragen der Corona-Hilfen erhalten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />
künftig die Befugnis, ihre Mandanten vor den<br />
Verwaltungsgerichten zu vertreten. Der DStV hatte sich für die<br />
Gesetzesänderung stark gemacht. Die Änderung stellt erneut<br />
die erfolgreiche Arbeit der Gemeinschaft der Steuerberaterverbände<br />
unter Beweis.<br />
Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts<br />
und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 26.06.<strong>2021</strong> ist im<br />
BGBl I <strong>2021</strong>, S. 2154, v. 02.07.<strong>2021</strong> veröffentlicht worden.<br />
Mit der Einfügung eines neuen § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO<br />
wird die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis,<br />
die bislang allein für Abgabenangelegenheiten bestand,<br />
ausdrücklich auch auf die Vertretung zu den Corona-Hilfen<br />
ausgeweitet. Zuvor hatte sich bereits der Rechtsausschuss<br />
des Deutschen Bundestages für diese Anpassung ausgesprochen.<br />
Er betonte in seiner Beschlussempfehlung, dass bei<br />
den prüfenden Dritten von einer besonderen Kenntnis der<br />
Hilfsprogramme auszugehen sei. Deshalb sprächen Gründe<br />
der Verfahrensökonomie dafür, diese Expertise auch in die<br />
verwaltungsgerichtlichen Verfahren einzubringen.<br />
Der DStV hatte sich in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium<br />
für eine entsprechende Ausweitung des gesetzlichen<br />
Befugnisrahmens für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />
eingesetzt, die als prüfende Dritte ihre Mandanten<br />
im Antragsverfahren zu den staatlichen Hilfsprogrammen<br />
unterstützen. Flankiert wurde diese Forderung durch ein<br />
Schreiben des seinerzeitigen DStV-Präsidenten StB/WP Harald<br />
Elster an die zuständigen Entscheidungsträger im Deutschen<br />
Bundestag.<br />
Die Neuregelung ist am 03.07.<strong>2021</strong> in Kraft getreten (Art. 25<br />
i.V.m. Art. 16 Nr. 2 des Gesetzes).<br />
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG<br />
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts<br />
(Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz -<br />
MoPeG) vom 10.08.<strong>2021</strong> ist im BGBl. I <strong>2021</strong>, S. 3436 veröffentlicht<br />
worden. Es tritt grundsätzlich am 01.01.2024 in Kraft.<br />
Dieses „Artikelgesetz“ sieht in 136 Artikeln Änderungen von<br />
136 Gesetzen und Verordnungen vor. Das MoPeG (BR-Drucks.<br />
567/21) erkennt die GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften<br />
an und passt aus diesem Anlass das teils<br />
noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft<br />
insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen<br />
Wirtschaftslebens an. Dabei soll das Recht der GbR innerhalb<br />
des bestehenden Systems, das heißt unter Anerkennung des<br />
grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und<br />
nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidiert<br />
werden.<br />
Verbrauchergerechte Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt<br />
Am 10.08.<strong>2021</strong> ist auch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter<br />
Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt im BGBl<br />
I <strong>2021</strong>, 3415, veröffentlicht worden. Es tritt am 01.10.<strong>2021</strong><br />
in Kraft.<br />
Es sieht Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung,<br />
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Rechtsdienstleistungsgesetzes<br />
und auch des StBerG und der WPO vor. Im<br />
Vordergrund stehen Vorschriften zu Inkassodienstleistungen<br />
der Rechtsanwälte und zum RVG. In § 9a StBerG sowie in § 55a<br />
WPO werden die Wörter „aufgrund seiner wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse“ gestrichen.<br />
60
Allgemeine Rechtsfragen I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Neuregelung der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften<br />
Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen<br />
und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie<br />
zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden<br />
Berufe vom 07.07.<strong>2021</strong> ist im BGBl. I <strong>2021</strong>, S. 2363,<br />
veröffentlicht worden. Es tritt grundsätzlich am 01.08.2022<br />
in Kraft.<br />
Das Gesetz ist mit dem Handlungsbedarf begründet worden<br />
(BT-Drucks. 19/27670), nachdem das BVerfG die Regelungen<br />
zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen<br />
in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften<br />
unter Beteiligung von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen<br />
für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte.<br />
Zudem sei das geltende Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften<br />
unvollständig und inkohärent.<br />
Mit diesem Gesetz wird das Recht der Berufsausübungsgesellschaften<br />
in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung<br />
und dem Steuerberatungsgesetz umfassend<br />
neu geregelt. Ziel ist es, der Anwaltschaft und den Steuerberatern<br />
gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu<br />
gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale<br />
Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und<br />
steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen<br />
und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern.<br />
Außerdem wird die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale<br />
Organisationsform anwaltlichen, patentanwaltlichen und<br />
steuerberatenden Handelns anerkannt. Über die Neuregelung<br />
des Gesellschaftsrechts hinaus soll das Berufsrecht modernisiert<br />
werden.<br />
Ferner ist § 86c StBerG betr. die „Steuerberaterplattform“ eingefügt<br />
worden. § 86d StBerG sieht die Einrichtung eines Besonderen<br />
elektronischen Steuerberaterpostfaches vor.<br />
61
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Sonstiges<br />
SONSTIGES<br />
Die Zukunft ist intelligent: Die neue Ära der Buchhaltung<br />
Das intelligente Buchen mit der Simba Software (Simba Computer<br />
Systeme GmbH) nutzt hierfür eine abgewandelte Form eines<br />
speziellen Verfahrens des maschinellen Lernens, das auch bei<br />
unklarer Datenausgangslage und kleinen Datenbasen herausragende<br />
Vorhersagen erstellt. Somit ist die unbeschränkte<br />
Nutzbarkeit sowohl bei beliebigen Mandatsgrößen als auch<br />
bei höchst individuellen Buchungstatbeständen gewährleistet.<br />
Es bestehen keinerlei Limitierungen hinsichtlich etwaiger spezieller<br />
Mandatstypen, Buchungsspezifika oder Rechtsformen.<br />
Selbstverständlich kann die Aktivierung und Nutzung mandatsbezogen<br />
erfolgen. Die Datenbestände werden lokal erzeugt<br />
und verbleiben ausschließlich auf dem jeweiligen Kanzleisystem.<br />
Sie werden in keinem Fall mit Fremddaten anderer<br />
Kanzleien zur Ergebniserzielung konsolidiert. Im Bedarfsfall<br />
kann jedoch ein Rückgriff auf Datenergebnisse vergleichbarer<br />
Mandate mit gleichem SKR in ihrem Datenbestand unter Nutzung<br />
dieser artverwandten Modelle zur Ergebnisoptimierung<br />
wahlweise aktiviert werden.<br />
Die Weichen zur Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) in der<br />
Buchhaltung sind gestellt. Wer überleben will, muss sich fortentwickeln.<br />
Selten passen Aussagen wie diese so gut wie <strong>2021</strong>.<br />
Begriffe wie Digitalisierung und KI begleiten uns mittlerweile<br />
seit einigen Jahren. Zukünftig wird sich die traditionelle Rolle<br />
des steuerlichen Beraters um die betriebswirtschaftliche Beratung<br />
ergänzen. Um dieser Wandlung Rechnung zu tragen, ist<br />
die Nutzung von KI-Komponenten in besonderer Weise zielführend.<br />
Seit längerem existieren in verschiedenen Buchhaltungssystemen<br />
Lösungen zum automatischen Belegimport und dessen<br />
Interpretation. Mit der Implementation bestimmter Verfahren<br />
des maschinellen Lernens als Teilgebiet des Themenkomplexes<br />
künstlicher Intelligenz werden nun sachgerechte Zuordnungen<br />
der Daten und somit systemseitig vollständige Buchungssätze<br />
erzeugt. Dabei konzentrieren sich aktuelle KI-Lösungen auf<br />
für den jeweils aktuellen konkreten Bedarfsfall konstruierte<br />
technische Softwaremodelle, die auf mathematischen Verfahren<br />
der Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung basieren.<br />
Die Vorteile dieses lokalen, mandatsbezogen zur Anwendung<br />
kommenden Verfahrens liegen auf der Hand. Während zentralisierte<br />
Systeme in Fragen des Datenschutzes explizite Einwilligungen<br />
jedes einzelnen Mandanten zwecks Freigabe und<br />
Nutzung erforderlich machen, ist dies beim Verbleib der Daten<br />
in der Domäne der Steuerkanzlei nicht erforderlich.<br />
Außerdem führen oftmals genutzte mathematisch-statistische<br />
Verfahren mit steigender Grundgesamtheit zur Nivellierung<br />
von mandatsspezifischen Individualitäten. Demgegenüber<br />
berücksichtigt eine mandantenbezogene Lösung wie die in der<br />
Simba Software angewandte, dauerhaft sämtliche Individualitäten<br />
und lässt dies korrekt in die Buchungslogik einfließen.<br />
In der Konsequenz bedeutet dies, dass durch die Automatisierung<br />
der Datenerfassung und der eigentlichen Buchungsvorgänge<br />
erheblich mehr Zeit zur Beratung und Betreuung Ihrer<br />
Mandanten bleibt.<br />
62
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
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63
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Finanzverwaltung<br />
AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />
Behördenverzeichnisse<br />
Folgende Finanzämter haben neue Telefonverzeichnisse/Geschäftsverteilungspläne herausgegeben, die mit beigefügtem<br />
Revers oder per E-Mail unentgeltlich bei der Geschäftsstelle angefordert werden können:<br />
Finanzamt<br />
Verzeichnis<br />
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.03.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Köln-Mitte Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.07.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Köln-Ost Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.07.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Köln-Süd Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.05.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.07.<strong>2021</strong><br />
Finanzamt Siegburg Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.07.<strong>2021</strong><br />
Im Übrigen können die Telefonverzeichnisse der Finanzämter auch über die Internetseiten der Finanzverwaltung<br />
– www.finanzamt-nrw.de – abgerufen werden.<br />
PERSONALIA<br />
Veränderungen<br />
Nadine Hoff leitet seit dem 01. April <strong>2021</strong> das Finanzamt Köln-Porz.<br />
Sie trat die Nachfolge von Dorothea Müller an, die das Finanzamt fast neun Jahre leitete und Ende März in den Ruhestand ging.<br />
Bevor die 45-jährige Nadine Hoff die Leitung des Finanzamtes Köln-Porz übernahm, war sie zuletzt stellvertretende Dienststellenleiterin<br />
des Finanzamtes Siegburg.<br />
Anneliese Gäbler feierte am 01. Juni <strong>2021</strong> ihr 25-jähriges<br />
Betriebsjubiläum beim Steuerberater-Verband e.V. Köln.<br />
Sie ist für die Bereiche Organisation, Rechnungswesen<br />
und Controlling verantwortlich und unmittelbare<br />
Ansprechpartnerin des Schatzmeisters des Verbandes.<br />
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und vorbildlichen<br />
Arbeitsweise trug sie auch maßgeblich zu der ISO-Zertifizierung<br />
des Verbandes sowie zu den späteren Auditierungen<br />
bei.<br />
HGF Dr. Dominik Scheurer gratulierte Anne Gäbler mit<br />
Corona-üblichem Abstand zum 25-jährigen Betriebsjubiläum<br />
im Verband.<br />
64
Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
Der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Michael Wendt ist Ende August <strong>2021</strong> in den Ruhestand getreten.<br />
Der gebürtige Münsteraner begann seine berufliche Laufbahn zunächst mit einer Ausbildung im gehobenen Dienst der<br />
Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und studierte im Anschluss daran Rechtswissenschaften an der Universität<br />
in Münster. 1987 begann er seine Laufbahn als Richter am FG Münster. 1991 wurde er an das Justizministerium des<br />
Landes Brandenburg abgeordnet. Dort war er zunächst als Pressesprecher und später als Leiter des Ministerbüros tätig. 1995<br />
wechselte er als Vorsitzender Richter an das FG des Landes Brandenburg. Am 28.03.1996 wurde Michael Wendt zum Richter<br />
am BFH ernannt. Das Präsidium wies Michael Wendt dem IV. Senat zu, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Besteuerung<br />
der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Personengesellschaften befasst. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter<br />
am BFH übernahm er im Jahr 2010 auch den Vorsitz dieses Senats.<br />
Michael Wendt, unbestritten ein ausgewiesener und allseits anerkannter Fachmann der beim IV. Senat angesiedelten Rechtsmaterien,<br />
hat in den 25 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit die Rechtsprechung deutlich geprägt und einen wichtigen<br />
Beitrag zur Fortentwicklung dieser Rechtsgebiete geleistet.<br />
Neben seiner eigentlichen richterlichen Arbeit engagierte er sich in zahlreichen Funktionen beim BFH. So verantwortete er von<br />
2006 bis 2011 als Pressesprecher die Öffentlichkeitsarbeit des BFH. Zwischen Juli 2018 und April 2019 nahm er vertretungsweise<br />
die Aufgaben des ständigen Vertreters des Präsidenten wahr. Als dienstältester Senatsvorsitzender leitete er seit dem<br />
01.11.2020 bis zum Eintritt in den Ruhestand das Gericht, da in diesem Zeitraum weder ein Vizepräsident noch ein Präsident<br />
bestellt war. In dieser für den BFH schwierigen Umbruchphase setzte er sich erfolgreich für die Stabilität und Kontinuität des<br />
gesamten Dienstbetriebes ein.<br />
Der steuerlichen Fachwelt ist Michael Wendt als Mitherausgeber von Standardkommentaren zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz<br />
sowie zum Gewerbesteuergesetz und außerdem durch zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften<br />
und Vorträge auf wissenschaftlichen Fachveranstaltungen bekannt. Er ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Deutschen<br />
Steuerjuristischen Gesellschaft und seit vielen Jahren Vorstandsmitglied der Münchner Steuerfachtagung e.V. Zudem<br />
nahm er Lehrtätigkeiten an Universitäten in München und Münster wahr.<br />
Präsidentenwechsel am Finanzgericht Düsseldorf<br />
Der Präsident des FG Düsseldorf, Harald Junker, ist mit Ablauf des 30. Juni <strong>2021</strong> wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze<br />
aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Zwei Jahre führte Harald Junker das Düsseldorfer FG, eines der größten deutschen FGs.<br />
Zuvor war er über zehn Jahre dessen Vizepräsident. Junker blickt auf eine fast vierzigjährige Tätigkeit im richterlichen Dienst<br />
zurück. 1982 trat er in den richterlichen Dienst des Landes NRW ein. Zunächst war er am Verwaltungsgericht Düsseldorf tätig.<br />
1991 wechselte er an das FG Düsseldorf, wo er im Jahr 2005 zum Vorsitzenden Richter am FG ernannt wurde.<br />
Harald Junker hat die Digitalisierung der Finanzgerichtsbarkeit stark vorangetrieben. In seine Amtszeit fiel die flächendeckende<br />
Einführung der elektronischen Gerichtsakte bei den drei Finanzgerichten in NRW. An dem Einführungsprozess, dem<br />
eine ausführliche Pilotierungsphase vorangegangen war, war Junker maßgeblich beteiligt. Junker begleitete in der Zeit seiner<br />
Präsidentschaft zudem den andauernden Generationenwechsel der Düsseldorfer Finanzrichterschaft. Von den derzeit aktiven<br />
49 Richterinnen und Richtern wurden in den vergangenen zwei Jahren acht neue Richter eingestellt.<br />
Am 09. Juli <strong>2021</strong> ernannte der Minister der Justiz Peter Biesenbach, MdL, den 59-jährigen Dr. Klaus J. Wagner zum neuen Präsidenten.<br />
Auch Dr. Wagner begann seine richterliche Laufbahn im Jahr 1991 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. 1993<br />
wechselte er an das FG Düsseldorf. Dort übernahm er frühzeitig Aufgaben in der Gerichtsverwaltung. Von 2003 bis 2005 war<br />
er am Bundesministerium der Justiz tätig. 2009 wurde er zum Vorsitzenden Richter am FG ernannt. Seit dem 10. Juli 2019 war<br />
er Vizepräsident des FG Düsseldorf.<br />
Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Dr. Wagner Herausgeber und Mitautor diverser steuerrechtlicher Fachliteratur. Ferner<br />
ist er Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und seit vielen Jahren Prüfer im zweiten juristischen<br />
Staatsexamen.<br />
65
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Personalia<br />
Seit dem 01. September <strong>2021</strong> leitet Dipl.-Vw. Dr. Uwe Vetterlein die IHK Köln als neuer Hauptgeschäftsführer. Er tritt die<br />
Nachfolge von Ulf Reichardt an, der dieses Amt von 2012 bis 2020 innehatte.<br />
Vetterlein war bereits von 1996 - 2004 in der IHK Köln als Geschäftsführer für Standortpolitik, Unternehmensförderung, Handel<br />
und Verkehr tätig und im Anschluss bis August dieses Jahres als Hauptgeschäftsführer der IHK Darmstadt tätig. Im Dachverband<br />
DIHK ist Vetterlein seit langen Jahren in verschiedenen relevanten Funktionen engagiert.<br />
Jubilare (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>)<br />
50-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
2 17.06.1971<br />
Helmut Schmitz<br />
Steuerberater, Aachen<br />
01.07.1971<br />
Manfred Nelles<br />
Steuerberater, Siegburg<br />
40-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
02.07.1981<br />
Franz-Leo Schmitz<br />
Steuerberater, Übach-Palenberg<br />
35-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
16.05.1986<br />
Klaus-Dieter Beckmann<br />
Steuerberater, Leichlingen<br />
23.05.1986<br />
Dipl.-Kfm. Joachim Künstler<br />
Steuerberater WP, Zülpich<br />
14.07.1986<br />
Arnold Greven<br />
Steuerberater, Eschweiler<br />
14.07.1986<br />
Dipl.-Vw. Marga Großbernd<br />
Steuerberaterin, Bonn<br />
14.07.1986<br />
Claus Koppen<br />
Steuerberater, Siegburg<br />
15.07.1986<br />
Dipl.-Bw. Gertrud Harmann<br />
Steuerberaterin, Sankt Augustin<br />
15.07.1986<br />
Dipl.-Kfm. Rainer Irrgang<br />
Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />
16.07.1986<br />
Dieter H. Meyer<br />
Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />
17.07.1986<br />
Margot Keppeler<br />
Steuerberaterin, Köln<br />
23.07.1986<br />
Wilfried Korte<br />
Steuerberater WP, Köln<br />
25.07.1986<br />
Robert Pressentin<br />
Steuerberater, Aachen<br />
25.07.1986<br />
Ingeborg Worsch<br />
Steuerberaterin, Köln<br />
13.08.1986<br />
Peter Hellberg<br />
Steuerberater, Kürten-Bechen<br />
14.08.1986<br />
Horst Buchholz<br />
Steuerberater, Bad Honnef<br />
15.08.1986<br />
Dipl.-Kfm. Theo Rhiel<br />
Steuerberater, Wuppertal<br />
30-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
05.06.1991<br />
Ekkehard Behnke<br />
Steuerberater RA FA f. StR, Burscheid<br />
05.06.1991<br />
Horst D. Keller<br />
Steuerberater vBP, Korschenbroich<br />
01.07.1991<br />
Klaus Beyer<br />
Steuerberater, Düren<br />
01.07.1991<br />
Dipl.-Bw. Maike Caldewey-Friebe<br />
Steuerberaterin, Hennef<br />
01.07.1991<br />
Annemie Hövelmann<br />
Steuerberaterin, Leverkusen<br />
01.07.1991<br />
Hasso Kühnast<br />
Steuerberater, Köln<br />
01.07.1991<br />
Dipl.-Ing. Heinz-Arno Plum<br />
Steuerberater, Geilenkirchen-Gillrath<br />
01.07.1991<br />
Dipl.-Bw. Roswitha Reuscher<br />
Steuerberaterin, Kreuzau<br />
15.07.1991<br />
Anette Mommertz<br />
Steuerberaterin, Köln<br />
25.07.1991<br />
Dipl.-Fw. Gerd Schmitt<br />
Steuerberater, Leverkusen<br />
09.08.1991<br />
Beate Kalker<br />
Steuerberaterin, St. Augustin<br />
25-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
19.05.1996<br />
Karl Geisen<br />
Steuerberater, Polch<br />
19.05.1996<br />
Bernhard Schneider<br />
Steuerberater, Bonn<br />
20.05.1996<br />
Dipl.-Ök. Brigitte Frings-Hardt<br />
Steuerberaterin, Aachen<br />
20.05.1996<br />
Dipl.-Kfm. Kai Langel<br />
Steuerberater WP, Köln<br />
23.05.1996<br />
Dipl.-Kffr. Elisabeth Gutmann<br />
Steuerberaterin, Leverkusen<br />
66
Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />
23.05.1996<br />
Prof. Dr. Axel Pestke<br />
Rechtsanwalt/FAStR, Berlin<br />
28.05.1996<br />
Wolfgang Aymans<br />
Steuerberater, Waldbröl<br />
29.05.1996<br />
Dipl.-Kfm. Dieter Sauerwein<br />
Steuerberater, Brühl<br />
30.05.1996<br />
Ute Jalas<br />
Steuerberaterin, Köln<br />
03.06.1996<br />
Dipl.-Fw. Bernd Seidel<br />
Steuerberater, Remscheid<br />
05.06.1996<br />
Dipl.-Fw. Petra Nolden<br />
Steuerberaterin, Bonn<br />
17.06.1996<br />
Dipl.-Kfm. Friedhelm Roelen<br />
Steuerberater, Aachen<br />
01.07.1996<br />
Dipl.-Vw. Anne Wasserberg<br />
Steuerberaterin, Bonn<br />
09.07.1996<br />
Dipl.-Fw. Sabine Thieler<br />
Steuerberaterin, Köln<br />
06.08.1996<br />
Dipl.-Vw. Gabriela Scholz<br />
Steuerberaterin WPin, Sankt Augustin<br />
Neue Mitglieder (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>)<br />
Bezirk Aachen<br />
StB Marcel Brust<br />
Aachen<br />
StBGmbH Prinzen<br />
Aachen<br />
StBin B.A. Katharina Sichermann<br />
Herzogenrath<br />
Bezirk Köln<br />
StBin Christine Evers<br />
Köln<br />
StB Volker Galle<br />
Köln<br />
StB Nils Klatt<br />
Wuppertal<br />
StB WP Nicolas Kubitzki<br />
Köln<br />
StB Stefan Schellenberg<br />
Grevenbroich<br />
StB Jens Wiediger<br />
Ratingen<br />
Bezirk Oberberg<br />
StBG ADVISIO Gummersbach GmbH<br />
Gummersbach<br />
StB Marc Bubenzer<br />
Gummersbach<br />
StBG Höing & Theile<br />
Reichshof<br />
StBin Nicola Maria Hungenberg<br />
Lindlar<br />
StB Dr. Marc Zielinski<br />
Bergneustadt<br />
Bezirk Rhein-Erft-Kreis<br />
StBin LL.M. Stefanie Faust<br />
Erftstadt<br />
Bezirk Siegburg<br />
StBin Johanna Hegemann<br />
Troisdorf<br />
KLEINANZEIGEN<br />
Stellenangebot<br />
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67
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Wichtige Termine<br />
WICHTIGE TERMINE<br />
Verband<br />
Datum<br />
Thema<br />
23. Sept. <strong>2021</strong> Zweites Umsatzsteuerforum Digital<br />
29. Sept. <strong>2021</strong> Verbandstag<br />
17. - 19. Oktober <strong>2021</strong> Deutscher Steuerberatertag - online<br />
VORBEREITUNGSLEHRGANG<br />
auf die Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten<br />
I | 2022<br />
Lehrgangsbeginn: 22.10.<strong>2021</strong><br />
www.akademie-steuerfachangestellte.de<br />
STEUERFACHWIRTPRÜFUNG<br />
Vorbereitungslehrgang auf die Qualifikationsprüfung<br />
2022 | 2023<br />
Lehrgangsbeginn: 09.10.<strong>2021</strong><br />
www.akademie-steuerfachwirte.de<br />
68
SEMINAR- UND VERANSTALTUNGSÜBERSICHT<br />
10 | 21 – 12 | 21<br />
GANZTAGSSEMINARE<br />
jeweils von 09.30 Uhr bis 16.45 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />
Datum Thema Dozent/en<br />
19.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Lohn- und Gehaltsabrechnung - Grundkurs (Teil 1) BiBu Franke<br />
25.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Lohn- und Gehaltsabrechnung - Aufbaukurs (Teil 1) BiBu Franke<br />
26.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Lohn- und Gehaltsabrechnung - Aufbaukurs (Teil 2) BiBu Franke<br />
25.11.<strong>2021</strong> HYBRID: Beratungsakzente <strong>2021</strong> / 2022 Prof. Dr. Brüggemann<br />
StB Dipl.-Fw. Dickmann<br />
07.12.<strong>2021</strong> HYBRID: Ein- und Austritt eines Gesellschafters einer Personengesellschaft in der<br />
Gestaltungsberatung*<br />
RA FAStR Dr. Stenert<br />
HALBTAGSSEMINARE<br />
jeweils von 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />
Datum Thema Dozent/en<br />
05.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Aktuelles zur Grunderwerbsteuer StB RA FAStR Dipl.-Fw. Schley<br />
20.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Lohn- und Gehaltsabrechnung - Grundkurs (Teil 2) / 09.30 - 13.30 Uhr BiBu Franke<br />
28.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Verfahrensrecht: Dein Freund und Helfer RA FAStR StB Dr. Wollweber<br />
15.11.<strong>2021</strong> HYBRID: Sozialversicherung 2022 KK-Bw. Dondrup<br />
18.11.<strong>2021</strong> HYBRID: Lohnsteuer 2022 StB Dipl.-Fwin Küch<br />
22.11.<strong>2021</strong> HYBRID: Aktuelle Fragen zur Besteuerung der Land- und Forstwirte RA Hartmann, GF HLBS<br />
23.11.<strong>2021</strong> HYBRID: Was man zur digitalen Prüfung durch die Finanzverwaltung<br />
wissen muss<br />
Dipl.-Fw. Kampschulte<br />
* Das Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) geeignet.<br />
Von-der-Wettern-Straße 17 · 51149 Köln<br />
Telefon: 02203 993216 · Telefax: 02203 993222<br />
info@akademie-stuw.de<br />
www.akademie-stuw.de
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Impressum<br />
Die Literaturhinweise sind diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> als Anlage beigefügt. Wir empfehlen ihre Beachtung. Wir weisen darauf hin,<br />
dass sämtliche Werke, die in den Literaturhinweisen beschrieben werden, in unserer Verbandsbibliothek zur Verfügung stehen und<br />
von den Mitgliedern unseres Verbandes eingesehen und ggf. auch ausgeliehen werden können.<br />
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, Tel. 02203-993090.<br />
Anlagen:<br />
• Anforderungsrevers<br />
• Literaturhinweise<br />
• Kurzanleitung Anmelde- und Buchungsprozesse der Akademie-Website<br />
• Einladung zum 44. Deutschen Steuerberatertag<br />
• Beileger Rahmen- und Kooperationspartner – Hotels und Autovermietungen<br />
Beilagen:<br />
• Flyer Lexware/lexoffice<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
IMPRESSUM<br />
<strong>VerbandsNachrichten</strong> des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />
Herausgeber: Steuerberater-Verband e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />
Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln · Telefon: 02203-993090 · Telefax: 02203-993099<br />
E-Mail: geschaeftsstelle@stbverband-koeln.de · Internet: www.stbverband-koeln.de<br />
Chefredakteur: Dr. Wilfried Bachem<br />
Redaktion:<br />
Manfred Hofstede, Dr. Dominik Scheuerer<br />
Redaktionsschluss: 15.08.<strong>2021</strong><br />
Anzeigen:<br />
Zurzeit ist die Anzeigenpreisliste vom 01. März 2019 gültig. Sie kann beim Herausgeber angefordert und auf der<br />
Homepage des Verbandes eingesehen werden.<br />
Bildnachweis: Titelbild © BillionPhotos.com / S. 30 - 38, 40 - 42 © DStV / S. 44 © IFB / S. 47 © DATEV / S. 62 © Simba / © istockphoto.de /<br />
© stock.adobe.com<br />
Alle Angaben ohne Gewähr.<br />
Weibliche/männliche Schreibweise: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Regel grundsätzlich die männliche Schreibweise<br />
verwendet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies auch die weibliche Schreibweise impliziert.<br />
Namentlich gekennzeichnete Beiträge anderer Autoren brauchen nicht mit der Auffassung des Verbandes übereinzustimmen.<br />
70
Freie Berufe<br />
> Verbandsvorteile für Steuerberater<br />
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Gründen.<br />
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T 0221 144-4733<br />
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