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VerbandsNachrichten 3 I 2021

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<strong>VerbandsNachrichten</strong><br />

3/<strong>2021</strong><br />

UNWETTERKATASTROPHE<br />

Starke tatkräftige Hilfe von Kollegen<br />

für Kollegen<br />

EXZELLENTE ARBEITGEBER<br />

Arbeitgebersiegel 2022 in<br />

den Startlöchern<br />

NEUER DSTV-PRÄSIDENT<br />

StB Torsten Lüth


Modernisierung des<br />

Körperschaftsteuerrechts - Option zur KSt<br />

Dieses Werk ist Bestandteil des<br />

Online-Fachportals Stotax First:<br />

www.stotax-first.de<br />

Darum geht es:<br />

• Steuerpolitische Einordnung und Bewertung des<br />

Optionsmodells aus Sicht der Wirtschaft<br />

• Laufende Besteuerung der optierenden<br />

Gesellschaft und deren Gesellschafter<br />

• Optierende Gesellschaft in besonderen<br />

Besteuerungssituationen<br />

• Beratungsempfehlungen und Checklisten von der<br />

Vorbereitung über die Antragstellung bis zur<br />

Rückoption<br />

• Qualifi ziertes Autorenteam aus Experten des BDI<br />

und von Warth & Klein Grant Thornton unter fachlicher<br />

Gesamtredaktion von Herrn Professor Schiffers<br />

Print<br />

BDI | WKGT<br />

Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts<br />

1. Auflage <strong>2021</strong>, kartoniert, ca. 300 Seiten.<br />

Preis € 54,80<br />

ISBN 978-3-08-319600-6<br />

Online<br />

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Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts<br />

Preis jährlich € 54,80<br />

ISBN 978-3-08-189500-0<br />

(Nutzungsdauer mind. 1 Jahr)<br />

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Editorial I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

EDITORIAL<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

auf der Mitgliederversammlung am 01. Juni <strong>2021</strong> haben Sie<br />

einen neuen Vorstand und einen neuen Präsidenten gewählt.<br />

Zuerst möchte ich noch einmal allen herzlich danken, die mir<br />

ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Es ist es mir eine besondere<br />

Freude, unseren beiden Ehrenpräsidenten Helmut Schmitz und<br />

Harald Elster in das Amt des Präsidenten des Steuerberater-Verbandes<br />

Köln nachfolgen zu dürfen. Mit dem qualifizierten und<br />

engagierten Team aus Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle<br />

werden wir die Herausforderungen für den Berufsstand in<br />

unserem Verbandsgebiet nun verzugslos weiter anpacken.<br />

Bitte gestatten Sie, dass ich mich Ihnen, die Sie mich vielleicht<br />

noch nicht so gut kennen, kurz vorstelle: Die Vorbereitung auf<br />

meine Steuerberaterprüfung begann ich 1998 bei der Akademie<br />

unseres Verbandes. Unmittelbar nach meiner Bestellung als<br />

Steuerberater trat ich im Jahr 2000 dem Verband als Mitglied bei.<br />

Nachdem ich im Jahr 2002 mein Wirtschaftsprüferexamen erfolgreich<br />

abgelegt hatte, übernahm ich einige Zeit später den Vorsitz<br />

unseres Arbeitskreises Prüfende Berufe. Dem Vorstand unseres<br />

Verbandes gehöre ich seit zwölf Jahren an. Als Vizepräsident war<br />

ich zuständig für die Facharbeit und die Arbeitskreise. Zudem bin<br />

ich im Kammervorstand aktiv. Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung<br />

des Deutschen Steuerberaterverbandes wurde ich<br />

zudem zu einem der Vizepräsidenten des DStV gewählt.<br />

Unser Berufsstand steht – eigentlich wie immer – vor großen<br />

Herausforderungen. Diese möchte ich gerne tatkräftig angehen.<br />

Als Hauptthemen, die uns beschäftigen, seien nur kurz der Personalmangel,<br />

die überbordende Regulierung, ein kaum noch<br />

handhabbares Steuerrecht und bisweilen unangemessene Reaktionen<br />

aus der Finanzverwaltung angemerkt. Hierzu wollen wir<br />

– gerne zusammen mit den anderen Akteuren unseres Berufsstandes<br />

– für die Attraktivität unseres Berufes werben. Weiter<br />

werden wir die lobenswerten Aktivitäten in den Bezirken stärken,<br />

den fachlichen Austausch über unsere hochqualifizierten<br />

Arbeitskreise ausbauen und dabei auch nichts unversucht lassen,<br />

jüngere Berufskolleginnen und -kollegen für unsere Verbandsarbeit<br />

zu begeistern. Mein persönliches Ziel ist dabei, die Vielfältigkeit<br />

der Steuerberatungspraxen in unserem Verbandsgebiet<br />

nachhaltig zu stärken und dies selbstverständlich auch in<br />

unserem Verband abzubilden.<br />

Eine weitere große Herausforderung liegt in der Bewältigung der<br />

Hochwasserkatastrophe. Fast unser gesamtes Verbandsgebiet<br />

wurde im links- und auch im rechtsrheinischen Bereich flächendeckend<br />

getroffen. Beeindruckend und begeisternd waren die<br />

schnellen und pragmatischen Hilfsangebote, die nach unserem<br />

Aufruf „Kollegen helfen Kollegen“ angeboten wurden. Dies zeigt,<br />

dass bei uns die Kollegialität und Hilfsbereitschaft unter den<br />

Berufskollegen hervorragend funktioniert. Gleichwohl wird uns<br />

und unsere Mandanten die Bewältigung der immensen Schäden<br />

noch lange beschäftigen.<br />

Sie sehen, es liegt einiges vor uns. Besonders freue ich mich auf<br />

die persönlichen Kontakte mit Ihnen und bitte Sie weiter um<br />

konstruktive und wohlwollende Hinweise, wie wir mit unserem<br />

Verband und unserer Akademie Sie als Berufsstand in unserer<br />

Region auch künftig wirkungsvoll unterstützen können.<br />

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen<br />

Ihr<br />

StB/WP Gero Hagemeister<br />

- Präsident -<br />

03


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Inhalt<br />

09<br />

32<br />

AUS DEM VERBANDSLEBEN<br />

AUS DER ARBEIT VON DSTV UND DSTI<br />

07<br />

08<br />

09<br />

14<br />

15<br />

Nachruf<br />

Wichtige Termine <strong>2021</strong><br />

Mitgliederversammlung am 01. Juni <strong>2021</strong><br />

Konstituierende Vorstandssitzung am 30. Juni <strong>2021</strong><br />

Pressespiegel<br />

30<br />

32<br />

33<br />

Neue Spitze gewählt: StB Torsten Lüth ist neuer<br />

DStV-Präsident<br />

Deutscher Steuerberatertag: Experten-WG und virtuelle<br />

Ausstellung öffnen ihre Türen<br />

Der DStV stellt sich vor<br />

Teil 3: Team Deutscher Steuerberatertag<br />

18<br />

22<br />

22<br />

24<br />

24<br />

26<br />

Feier zur Verleihung des Arbeitgebersiegels <strong>2021</strong><br />

Arbeitgebersiegel 2022<br />

Unwetterkatastrophe – Kollegen helfen Kollegen<br />

Großzügige Spende für die Flutopfer – ganz herzlichen<br />

Dank an unseren Kollegialverband Sachsen<br />

Akademie mit neuer Website! Onlinebuchungen<br />

einfach gemacht!<br />

Unternehmerstart <strong>2021</strong><br />

36<br />

38<br />

40<br />

41<br />

Der DStV stellt sich vor<br />

Teil 4: Fachberater – Aus- und Fortbildung –<br />

Ihre Spezialisierung für die Praxis<br />

DStV positioniert sich im BDI-Webtalk zur<br />

Modernisierung der Betriebsprüfung<br />

DStV-Kurzcheck - Die Wahlprogramme <strong>2021</strong> aus<br />

Steuersicht<br />

Qualitätssicherung in der Kanzlei: DStV und BStBK<br />

bieten Hilfestellung<br />

26<br />

Gehalts- und Praxiskostenumfrage 2020 –<br />

Restexemplare verfügbar<br />

41<br />

BMF-Entwurf zu Kryptowährungen: Ein „Buch“ mit<br />

sieben Siegeln?<br />

27<br />

Neuer Kooperationsvertrag mit Sonderkonditionen<br />

mit der Firma Fleischhauer, Audi<br />

42<br />

Der DStV-Praxenvergleich <strong>2021</strong> hat begonnen – Jetzt<br />

teilnehmen!<br />

28<br />

Neuer Ansprechpartner Rahmenvertrag Mercedes-Benz<br />

42<br />

Eingaben und Stellungnahmen<br />

28<br />

29<br />

UmsatzsteuerForum Digital<br />

Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und<br />

Arbeitskreise<br />

SONSTIGE BERUFSPOLITIK<br />

44<br />

Umfrage BFB (IFB): Freiberufler fürchten Jobverluste<br />

45<br />

45<br />

Mehr Mut zum Mittelstand<br />

DATEV wächst auch im Krisenjahr<br />

04


Inhalt I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

56<br />

AKTUELLES STEUERRECHT<br />

49<br />

49<br />

50<br />

Gesetz zur Modernisierung des<br />

Körperschaftsteuerrechts – KöMoG<br />

Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG<br />

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes<br />

58<br />

58<br />

59<br />

EU-Kommission legt umfangreiches Anti-<br />

Geldwäschepaket vor<br />

EU-Kommission plant Ausweitung nicht-finanzieller<br />

Berichtspflichten ab 2023<br />

Die Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf<br />

50<br />

50<br />

51<br />

51<br />

52<br />

52<br />

53<br />

ATAD-Umsetzungsgesetz – ATAD-UmsG<br />

Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung<br />

Fondsstandortgesetz – FoStoG<br />

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG<br />

Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz –<br />

AbzStEntModG<br />

Reform der Tabaksteuer<br />

BVerfG: Verzinsung von Steuernachforderungen und<br />

-erstattungen verfassungswidrig<br />

ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN<br />

60<br />

60<br />

60<br />

61<br />

Berufsstand erhält erweiterte Befugnisse vor den<br />

Verwaltungsgerichten<br />

Gesetz zur Modernisierung des<br />

Personengesellschaftsrechts – MoPeG<br />

Verbrauchergerechte Angebote im<br />

Rechtsdienstleistungsmarkt<br />

Neuregelung der anwaltlichen und steuerberatenden<br />

Berufsausübungsgesellschaften<br />

53 BFH X R 33/19: Doppelbesteuerung von Renten I<br />

54 BFH X R 20/19: Doppelbesteuerung von Renten II<br />

PRÜFUNGSWESEN<br />

SONSTIGES<br />

62<br />

Die Zukunft ist intelligent: Die neue Ära der<br />

Buchhaltung<br />

55<br />

55<br />

Stellungnahme zum Entwurf eines IDW<br />

Prüfungsstandards EPS 870<br />

Update für Prüfende Berufe 1/<strong>2021</strong><br />

AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />

64<br />

Behördenverzeichnisse<br />

EUROPA/INTERNATIONALES<br />

56<br />

56<br />

57<br />

57<br />

Ankündigung: Brüsseler Berufsrechtskonferenz der<br />

German Tax Advisers am 30.09.<strong>2021</strong><br />

Koordinierungskreis der German Tax Advisers<br />

Jahreshauptversammlung der EFAA<br />

Treffen der Mitglieder des BFB in Brüssel<br />

PERSONALIA<br />

64 Veränderungen<br />

66 Jubilare (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>)<br />

67 Neue Mitglieder (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>)<br />

KLEINANZEIGEN/WICHTIGE TERMINE<br />

05


MITARBEITER<br />

Seminare<br />

20<br />

22<br />

LIVE AM VORMITTAG<br />

IM ABONNEMENT<br />

Am 10. Januar 2022 beginnen die neuen Mitarbeiter-Seminare der Akademie für Steuerund<br />

Wirtschaftsrecht. Sie finden an 4 Veranstaltungsorten und an jährlich 8 Terminen - auch<br />

online - im Verbandsbereich statt, so dass jeder sich nach seinen Vorlieben fortbilden und<br />

so auf dem Laufenden bleiben kann. Erfahrene und praxisnahe Dozenten machen die Mitarbeiter<br />

in den Kanzleien für die tägliche Arbeit fit und vermitteln einen aktuellen Überblick<br />

über den Stand in Rechtsprechung und Verwaltung. Umfangreiche Skripte zu jedem Termin<br />

erleichtern die Nachbereitung und das Nachschlagen.<br />

www.akademie-stuw.de


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

AUS DEM VERBANDSLEBEN<br />

Nachruf<br />

Am 01. Juni <strong>2021</strong> verstarb<br />

Therese Watrin<br />

Steuerberaterin<br />

Ehrenmitglied des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln<br />

in Zülpich-Enzen.<br />

StB Therese Watrin, die 66 Jahre alt wurde, hat sich in besonderem Maße um den Steuerberater-Verband e. V. Köln,<br />

aber auch um den steuerberatenden Beruf insgesamt, verdient gemacht.<br />

Frau Kollegin Watrin, die 1979 zum Berufsstand zugelassen wurde, trat nach Gründung des Bezirks Euskirchen-Schleiden<br />

unseres Verbandes im März 1984 unserem Verband bei und gehörte ihm bis zuletzt, d. h. weit über 30 Jahre, an. Von<br />

Anfang an widmete sich Frau Kollegin Watrin den berufspolitischen Fragen; in der Zeit ihres Eintritts in den Verband<br />

ging es insbesondere um das sog. „Bilanzrichtliniengesetz“.<br />

1992 wurde Frau Kollegin Watrin zur Vorsitzenden des Bezirks Euskirchen-Schleiden gewählt. Sie übte dieses Amt bis<br />

2012, mithin 20 Jahre, aus. Die gleiche Zeit gehörte sie auch dem Gesamtvorstand des Steuerberater-Verbandes e. V.<br />

Köln an.<br />

Therese Watrin war für die Mitglieder ihres Bezirks bei Sorgen und Problemen stets ansprechbar und half, soweit es<br />

in ihrer Macht stand, Differenzen auszugleichen. Ihre Kollegialität war beispielhaft. So gelang es ihr, in ihrem Bezirk<br />

„Euskirchen-Schleiden“, der flächenmäßig der größte Bezirk in unserem Verbandsbereich ist, einen Organisationsgrad<br />

von über 60 % zu erreichen; es ist der am besten organisierte Bezirk unseres Verbandes.<br />

Für dieses ehrenamtliche Engagement haben der Steuerberater-Verband e. V. Köln, aber auch der Berufsstand insgesamt,<br />

Frau Kollegin Therese Watrin dankbar zu sein.<br />

Aufgrund ihrer Verdienste um den Verband wurde ihr im Jahre 2012 die Ehrenmitgliedschaft verliehen.<br />

Die Mitglieder des Steuerberater-Verbandes e. V. Köln, insbesondere der Bezirk Euskirchen-Schleiden, werden<br />

StB Therese Watrin stets ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

07


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Wichtige Termine <strong>2021</strong><br />

Verbandstag <strong>2021</strong><br />

Der Verbandstag <strong>2021</strong> findet am<br />

statt.<br />

Mittwoch, 29. September <strong>2021</strong>,<br />

im Gürzenich Köln,<br />

Martinstraße 29 - 37, 50667 Köln,<br />

Er wird mit einem Festakt aus Anlass der offiziellen Verabschiedung des bisherigen Präsidenten<br />

StB/WP Harald Elster und Einführung des neuen Präsidenten StB/WP Gero Hagemeister verbunden<br />

sein.<br />

Festredner zu diesem Anlass werden Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages<br />

a.D., zu dem Thema „Deutschland hat gewählt. Und nun?“ sowie Prof. Dr. h.c. Rudolf<br />

Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs a.D., und StB Torsten Lüth, Präsident des DStV, sein.<br />

Die zu diesem Zeitpunkt bestehende Corona-Lage wird berücksichtigt. Sie werden ggf. rechtzeitig<br />

informiert.<br />

Wir empfehlen die Wahrnehmung dieses Verbandstages und würden uns über Ihr zahlreiches<br />

Erscheinen freuen.<br />

Deutscher Steuerberatertag <strong>2021</strong><br />

Der Deutsche Steuerberatertag <strong>2021</strong> findet vom<br />

statt.<br />

17. – 19. Oktober <strong>2021</strong><br />

online<br />

Aufgrund der nach wie vor dominierenden Corona-Pandemie wird die Tagung diesem Jahr als<br />

Home-Edition durchgeführt.<br />

Einzelheiten des Programms finden Sie unter www.steuerberatertag.de<br />

Einladungsflyer diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> bei.<br />

. Zudem liegt der<br />

Wir empfehlen den Besuch dieser bewährten Tagung im neuen Format.<br />

08


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Mitgliederversammlung am 01. Juni <strong>2021</strong><br />

Von Antonie Schweitzer<br />

Präsident Elster begann seine Rede mit berufspolitischen<br />

Gedanken über steuerpolitische Veränderungen sowie die Entwicklung<br />

und Stellung des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln.<br />

Er schilderte die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie<br />

auf die tägliche Arbeit in den Kanzleien, die Sorgen und<br />

Existenzängste der Mandanten und ihren enormen betriebswirtschaftlichen<br />

Beratungsbedarf in der Krise, insbesondere<br />

zu den Themen Kurzarbeit und Soforthilfe, aber auch zu der<br />

Bewältigung finanzieller Engpässe.<br />

Ehrenpräsident Harald Elster: Der Berufsstand hat gerade in der<br />

Pandemie seine Bedeutung für das Allgemeinwohl gezeigt<br />

Das Wichtigste vorweg: StB/WP Harald Elster,<br />

seit 2008 Präsident des Steuerberater-Verbandes<br />

e.V. Köln, hat nach nahezu 13-jähriger Amtszeit<br />

nicht mehr für den Vorsitz kandidiert und sein<br />

Amt freigegeben. Zu seinem Nachfolger wurde<br />

in der Mitgliederversammlung vom 01. Juni <strong>2021</strong><br />

im Kölner Gürzenich der bisherige Vizepräsident,<br />

StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, gewählt,<br />

der als Regional Managing Partner RHEINLAND<br />

bei der BDO AG tätig ist. Der scheidende Präsident<br />

Harald Elster wurde von der Mitgliederversammlung<br />

einstimmig zum Ehrenpräsidenten<br />

auf Lebenszeit gewählt.<br />

Die Rede des Präsidenten<br />

Der noch amtierende Präsident Elster eröffnete die Mitgliederversammlung<br />

traditionell mit dem Totengedenken an die im<br />

letzten Jahr verstorbenen Mitglieder und einem Blick zurück.<br />

Die Mitgliederversammlung 2020 hatte, bedingt durch Corona,<br />

nicht wie geplant durchgeführt werden können. Den neu zu<br />

wählenden Präsidentschafts- und Vorstandskandidaten konnten<br />

daher, dank niedriger Inzidenzzahlen, erst am 01. Juni <strong>2021</strong><br />

in einer Präsenzveranstaltung im Kölner Gürzenich die Möglichkeit<br />

gegeben werden, sich persönlich den anwesenden<br />

Mitgliedern des Verbandes vorzustellen.<br />

„Die Politik in Deutschland hat sehr schnell auf die Pandemie<br />

mit Soforthilfen zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen<br />

reagiert“, lobte der Präsident und schilderte, wie aus dem<br />

Bundeswirtschaftsministerium telefonisch der Wunsch an ihn<br />

herangetragen wurde, eine mögliche finanzielle Förderung<br />

der betroffenen Unternehmen über den Berufsstand aktiv zu<br />

begleiten. Es sollte sichergestellt werden, dass nur die massiv<br />

Betroffenen eine zu ihrer Existenzsicherung notwendige Hilfe<br />

bekommen würden.<br />

„Zu diesem Zeitpunkt war der hieraus entstehende Aufwand<br />

für uns alle nicht vorhersehbar“, erklärte der Präsident und<br />

bedankte sich bei den Mitgliedern für ihr Engagement bei<br />

der Bewältigung der neuen Herausforderungen – neben der<br />

regulären Bearbeitung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.<br />

„Der Berufsstand hat gerade in der Pandemie<br />

gezeigt, welche Bedeutung er für die Mandanten und für das<br />

Gemeinwohl hat“, betonte er. „Die Kanzleien sind weit über<br />

ihre Belastungsgrenzen gegangen und gehen dies immer noch,<br />

um den Mandanten zu helfen und gleichzeitig den steuerlichen<br />

und deklaratorischen Pflichten zu entsprechen.“<br />

„Die Kanzleien sind weit über ihre<br />

Belastungsgrenzen gegangen und<br />

gehen dies immer noch, um den<br />

Mandanten zu helfen und gleichzeitig<br />

den steuerlichen und deklaratorischen<br />

Pflichten zu entsprechen.“<br />

StB/WP Harald Elster<br />

Erst auf massives Drängen gegenüber dem Bundesfinanzminister<br />

hin wurde die Abgabefrist für die Jahresabschlüsse und<br />

Steuererklärungen 2020 bis 31. März 2022 verlängert, führte<br />

Harald Elster aus. Wichtig sei, dass die Offenlegungs- bzw. Hinterlegungsfrist<br />

ebenfalls ohne Ordnungsgeldandrohung bis<br />

zum 31. Mai 2022 verlängert werde.<br />

09


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Positiv wertete der noch amtierende Präsident, dass für den<br />

Berufsstand eine neue Aufgabe entstand: „Im Zuge der Änderung<br />

des Insolvenzrechts wurde ein „Restrukturierungsbeauftragter“<br />

installiert, der helfen soll, Unternehmen geordnet vor<br />

der Insolvenz zu retten“. Die Bundessteuerberaterkammer und<br />

das BMF sind dabei, das Steuerberatungsgesetz anzupassen und<br />

den Restrukturierungsbeauftragten in die Vorbehaltsaufgaben<br />

mit aufzunehmen.<br />

Besonders in der Krise sei die betriebswirtschaftliche Beratung<br />

der Klienten und eine Fortbildung zum Restrukturierungsbeauftragten<br />

wichtig. Die Qualifizierung zum Fachberater für<br />

Sanierung und Insolvenzverwaltung sollte für diese Tätigkeit<br />

ausreichend sein.<br />

Insgesamt stärken die aus der Krise hervorgegangenen neuen<br />

Aufgaben wie auch die Bearbeitung von Kurzarbeitergeld oder<br />

die Beantragung diverser Hilfsprogramme die Organstellung<br />

der Steuerberater, merkte der Präsident an. Die Anerkennung<br />

als systemrelevant sei daher sehr wichtig gewesen. Die EU-Kommission<br />

werde jedoch nicht nachlassen, die Vorbehaltsaufgaben<br />

des Berufsstandes in Frage zu stellen, auch wenn die Bundesregierung<br />

dessen Leistungen anerkenne.<br />

Über das Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz werden weiterhin,<br />

wie der Präsident ausführte, einige für die Praxis wichtige<br />

steuerliche Änderungen erfolgen. So muss der Investitionsabzugsbetrag,<br />

der 2017 und 2018 gebildet wurde, erst bis Ende 2022<br />

aufgelöst werden, wenn keine Investitionen getätigt wurden.<br />

Abschließend warf Harald Elster einen Blick auf die Entwicklung<br />

des Verbandes, der bereits 2019 die Anzahl seiner Mitglieder auf<br />

über 3.000 steigern konnte und aktuell der fünftgrößte unter<br />

dem Dach des DStV ist. Die Gewinnung neuer Mitglieder sei<br />

schwierig, bemerkte der Präsident und wies darauf hin, dass der<br />

Verband sich insbesondere bei jungen, neu bestellten Berufsangehörigen<br />

bekannt machen müsse.<br />

Die Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern in NRW sind<br />

von Freundschaft, Offenheit und Vertraulichkeit geprägt, betonte<br />

Harald Elster, und auch zur Finanzverwaltung als sehr gut zu<br />

bezeichnen. Dies sei wichtig für den Umgang mit Fristen und<br />

die Beantwortung von Fragen zu steuerlichen Gestaltungen,<br />

für die Durchführung von Betriebsprüfungen wie zu den Konsequenzen<br />

von Home-Office. Die Verwaltung sei allerdings nur<br />

noch schwer direkt zu erreichen, was die Arbeitsabläufe in den<br />

Kanzleien massiv behindere.<br />

Auch die Kontakte zu Handwerks-, Industrie- und Handelskammern,<br />

Banken und Versicherungen konnten deutlich ausgebaut<br />

werden. Ausdrücklich bedankte Harald Elster sich bei dem Präsidenten<br />

der Steuerberaterkammer, StB Karl-Heinz Bonjean, dem<br />

Präsidium, dem Vorstand und der Geschäftsführung der Kammer<br />

für die von Offenheit und Vertraulichkeit getragene Zusammenarbeit<br />

mit dem Ziel, die Interessen des Berufsstandes gemeinsam<br />

zu verfolgen.<br />

In der Corona-Pandemie habe sich die Bedeutung des Verbandes<br />

für den Berufsstand gezeigt, betonte Elster. Es wurden Fortbildungsangebote<br />

konzipiert für die Bearbeitung des Kurzarbeitergeldes,<br />

die Beantragung der diversen Überbrückungshilfen<br />

und das neue Insolvenzrecht. Präsenzveranstaltungen für Auszubildende,<br />

Fachassistenten, Steuerberater und Fachberater<br />

wurden kurzfristig auf Online-Formate umgestellt, und zwar in<br />

allen Bereichen: im Steuer-, Gesellschafts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.<br />

Dozenten, Geschäftsstelle sowie der ganze<br />

Berufsstand – alle mussten dazulernen. Auch die betriebswirtschaftliche<br />

Beratung der Mandanten und Jahresabschlussbesprechungen<br />

erfolgen inzwischen häufig online.<br />

Diese Umstellungen im Veranstaltungsmanagement hatten gravierende<br />

Konsequenzen auch für die Geschäftsstelle, bemerkte<br />

Elster und bedankte sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

für ihr Engagement. „Jeder Einzelne war jederzeit<br />

gesprächsbereit, hilfsbereit und informativ“, so der scheidende<br />

Präsident, der die Qualität der Verbandsarbeit und das Verantwortungsbewusstsein<br />

der Mitarbeiter als „beispielhaft“ lobte.<br />

Darauf könnten die Mitglieder stolz sein!<br />

Berichte der Vizepräsidenten<br />

StB Egbert Dahley, Würselen, teilte mit, dass die einzigen Veranstaltungen,<br />

die pandemiebedingt in den Bezirken stattfinden<br />

konnten, die Vortragsveranstaltungen waren. Seminare zu<br />

Betriebswirtschaftlicher Auswertung oder Betriebswirtschaftslehre<br />

konnten nicht abgehalten werden.<br />

Auch StB Dipl.-Kfm. Harald Patt berichtete über abgesagte oder<br />

auf online umgestellte Veranstaltungen in seinem Bereich. Es<br />

gebe Überlegungen zu einem Tag der Betriebswirtschaftslehre,<br />

den er vorbereite. Auch eine engere Zusammenarbeit mit dem<br />

Ausschuss EDV kündigte er an.<br />

StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister teilte mit, dass es einen<br />

praxisorientierten Austausch mit den HWK, IHK und einigen<br />

Wirtschaftsorganisationen gebe. Ein großes Themenspektrum<br />

auf höchstem fachlichem Niveau kennzeichne auch die Zusammenarbeit<br />

mit den anderen Ausschüssen. Seit der letzten Mitgliederversammlung<br />

habe man 20 Arbeitskreise durchgeführt,<br />

davon viele online.<br />

StB/vBP Richard Deußen berichtete, dass fünf Sitzungen im EDV-Arbeitskreis<br />

im Rahmen des Workshops Business Intelligenz seit 2019<br />

stattgefunden haben. Geldwäsche, Hacker- und Cyberangriffe,<br />

Datenlöschung und -übertragung bei Beraterwechseln waren die<br />

dominanten Themen. Als Gast konnte man das DATEV-Vorstandsmitglied<br />

Prof. Dr. Krug zum Jahresende 2019 begrüßen.<br />

10


Einfach machen<br />

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Bericht des Hauptgeschäftsführers<br />

Eindrucksvoll schilderte RA Dr. Dominik Scheuerer die Situation<br />

nach dem 16. März 2020, als klar wurde, dass das bisherige<br />

Geschäftsmodell des Verbandes nicht mehr funktionierte.<br />

„Damals haben wir einen riesigen Berg vor uns gesehen, aber<br />

wir haben uns geschüttelt und umgeschaltet“, bemerkte er<br />

und dankte allen Kolleginnen und Kollegen, auch dem DStV,<br />

der bei der Umstellung der EDV mitgeholfen habe.<br />

HGF RA Dr. Dominik Scheuerer<br />

„Damals haben wir einen riesigen<br />

Berg vor uns gesehen, aber wir haben<br />

uns geschüttelt und umgeschaltet“<br />

Dr. Dominik Scheuerer<br />

Am 01. Mai galt es dann, sich wieder umzustellen – auf Präsenzveranstaltungen<br />

mit Desinfektionsmaßnahmen. Auf<br />

diese spannenden Monate schaue man heute stolz zurück<br />

und blicke wieder nach vorn – auf Präsenzveranstaltungen.<br />

Dr. Scheuerer verwies für das vergangene Jahr auf den vorliegenden<br />

Geschäftsbericht und kündigte an, dass auch das<br />

laufende Geschäftsjahr gute Zahlen aufweise. Die Teilnehmerzahlen<br />

der Seminare und Webinare, besonders zu den<br />

Themen Home-Office und Kurzarbeit seien stabil. Die Veranstaltungen<br />

seien positiv angenommen worden, und auch<br />

neue Kommunikations-Kanäle wie Facebook und Instagram<br />

hätten sich bewährt in der Krise. Abschließend bedankte er<br />

sich bei seinem Team, bei Vorstand, Präsidium und dem noch<br />

amtierenden Präsidenten für die gute Zusammenarbeit.<br />

Neuer Vorstand für <strong>2021</strong> – 2025<br />

Nach Abwicklung der weiteren Regularien kam es zur Neuwahl des Vorstandes für die Amtsperiode <strong>2021</strong> bis 2025. Die<br />

Bezirksvorsitzenden, die zu den „geborenen“ Vorstandmitgliedern zählen, waren bereits in 2020 in den Bezirken gewählt<br />

worden. Dies sind:<br />

• StB Dipl.-Fw. Peter Bonczek, Oberberg<br />

• StBin Dipl.-Fw. Ursula Bordihn, Düren-Jülich<br />

• StB/WP Dipl.-Kfm. Dirk Bremen, Euskirchen-Schleiden<br />

• StB/vBP Richard Deußen, Selfkant<br />

• StB Dipl.-Kfm. Ralf Forné, Aachen<br />

• StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder, Rhein-Erft-Kreis<br />

• StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars Nottelmann, Siegburg<br />

• StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, Bonn<br />

• StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch, Köln<br />

• StBin Birgit Striegan, Rhein.-Berg. Kreis<br />

In der Mitgliederversammlung wurden außerdem die folgenden Mitglieder für die Jahre <strong>2021</strong> - 2025 in den Vorstand<br />

gewählt:<br />

• StB/WP Stefanie Blome, Bonn<br />

• StB Egbert Dahley, Würselen<br />

• StBin Dipl.-Vw. Gisela Eichler, Rheinbach<br />

• StB/WP Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck, Köln<br />

• StB Timo Göttert, M.A., Köln<br />

• StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn<br />

• StBin Regina Kurscheid, Königswinter<br />

• StBin Dipl.-Fw. Petra Nolden, Bonn<br />

• StB Dipl.-Kfm. Helmut Offermanns, Troisdorf<br />

• StB Dipl.-Fw. Thomas Pelzer, Düren<br />

• StB Dipl.-Fw. Norbert Tholl, Wipperfürth<br />

12


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Neuwahl des Präsidenten<br />

Die beiden Kandidaten, StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister,<br />

Bonn, und StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, Bonn, nahmen die<br />

Gelegenheit wahr, sich dem Auditorium vorzustellen. Bei<br />

der anschließenden geheimen Wahl setzte sich Hagemeister<br />

gegen Patt durch. Gero Hagemeister bedankte sich und nahm<br />

die Wahl an.<br />

Das übrige Präsidium wird vom Vorstand anlässlich der konstituierenden<br />

Sitzung gewählt. S. nachfolgenden kurzen Bericht.<br />

Wahl Ehrenpräsident und Ehrenmitglieder<br />

Abschließend standen die Ernennung von Ehrenmitgliedern<br />

sowie des Ehrenpräsidenten an.<br />

Die folgenden langjährigen Vorstandsmitglieder wurden zu<br />

Ehrenmitgliedern ernannt:<br />

• StB Karl-Heinz Bonjean<br />

(Präsident der Steuerberaterkammer Köln)<br />

• StBin Margret Esser<br />

• StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger<br />

• StB/vBP Walburga Hansen<br />

Zum Ehrenpräsidenten des Verbandes wurde auf Vorschlag<br />

seines Nachfolgers Gero Hagemeister einstimmig der bisherige<br />

Verbandspräsident StB/WP Harald Elster ernannt.<br />

Harald Elster beteuerte sichtbar bewegt, er habe das Amt<br />

des Präsidenten „mit sehr viel Herzblut ausgeführt“. Es sei<br />

für ihn keine Belastung gewesen, sondern aus einem inneren<br />

Bedürfnis heraus erwachsen. Man brauche allerdings Rückendeckung<br />

– in der Kanzlei und in der Familie. Entscheidend sei,<br />

dass man bei der Ausübung dieser Tätigkeiten Freundschaften<br />

schließen könne, die Türen öffnen. „Wenn man mit der Politik<br />

und anderen Organisationen arbeitet, muss man im Vertrauen<br />

Präsident StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister<br />

arbeiten. Das ist wichtig, um etwas zu bewegen.“ Er sei auch<br />

froh, dass der Verband neu aufgestellt werde. „Vieles, was<br />

angestoßen wurde, sollte umgesetzt werden“, empfahl<br />

Harald Elster. Er dankte Präsidium und Vorstand für die gute<br />

Zusammenarbeit sowie in der Geschäftsstelle Dr. Dominik<br />

Scheuerer, Dr. Wilfried Bachem und allen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern.<br />

„Wenn man mit der Politik und<br />

anderen Organisationen arbeitet,<br />

muss man im Vertrauen arbeiten. Das<br />

ist wichtig, um etwas zu bewegen.“<br />

StB/WP Harald Elster<br />

StB/WP Harald Elster, nun<br />

Ehrenpräsident, und<br />

Präsident StB/WP Dipl.-Kfm.<br />

Gero Hagemeister<br />

13


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Konstituierende Vorstandssitzung am 30. Juni <strong>2021</strong><br />

Das neue Präsidium (v.l.n.r.): StB/WP Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck, StB/vBP Richard Deußen,<br />

StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars Nottelmann, StB Egbert Dahley<br />

Am 30.06.<strong>2021</strong> fand die konstituierende Vorstandssitzung<br />

statt. Aus den Reihen der Vorstandsmitglieder wurden vor<br />

allem neue Vizepräsidenten in separaten, jeweils geheimen<br />

Wahlgängen gewählt.<br />

• StB Egbert Dahley,<br />

• StB/vBP Richard Deußen,<br />

• StB/WP Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck und<br />

• StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars Nottelmann.<br />

Zu Vizepräsidenten für die Periode <strong>2021</strong> bis 2025 wurden<br />

gewählt:<br />

Darüber hinaus waren weitere Funktionen zu besetzen. Zu<br />

Vertretern bei den Finanzämtern wurden neu bestimmt:<br />

Bezirk Finanzamt Bisherige Vertreter Neue Vertreter<br />

Aachen FA Aachen-Kreis StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger StB Egbert Dahley<br />

FA für Steuerstrafsachen und<br />

Steuerfahndung Aachen<br />

StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger<br />

StB Dipl.-Kfm. Ralf Forné<br />

Hauptzollamt Aachen StB Egbert Dahley StB Dipl.-Fw. Thomas Pelzer<br />

Bonn FA Bonn-Innenstadt StB Dipl.-Kfm. Harald Patt StBin Dipl.-Vw. Gisela Eichler<br />

Düren-Jülich FA Jülich StBin Dipl.-Fw. Ursula Bordihn StB Dipl.-Fw. Thomas Pelzer<br />

Köln FA Köln-Altstadt StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister StB/WP Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck<br />

FA Köln-Nord StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister StB M.A.Timo Göttert<br />

FA Köln-Porz StB Dipl.-Kfm. Harald Patt StB M.A.Timo Göttert<br />

FA für Groß- und<br />

Konzernbetriebsprüfung Köln<br />

FA für Groß- und<br />

Konzernbetriebsprüfung Bonn<br />

StB/WP Stefanie Claire Blome<br />

StB/WP Stefanie Claire Blome<br />

StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister<br />

StB/WP Stefanie Claire Blome<br />

StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister<br />

StB/WP Stefanie Claire Blome<br />

Rhein-Erft-Kreis FA Bergheim StBin Cathrin Wachten StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder<br />

FA Brühl StBin Cathrin Wachten StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder<br />

Die übrigen Vertreter des Verbandes bei den Finanzämtern bleiben unverändert.<br />

14


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Pressespiegel<br />

Personen Medien Themen Termine<br />

P. Hagemeister<br />

P. Elster<br />

P. Hagemeister<br />

P. Elster<br />

P. Hagemeister<br />

P. Elster<br />

P. Hagemeister<br />

P. Elster<br />

Kölner Stadt-Anzeiger Neuer Chef des Verbands der Steuerberater 08.06.<strong>2021</strong><br />

Bonner General-Anzeiger<br />

Bonner General-Anzeiger<br />

Oberbergische Zeitung<br />

Mitgliederversammlung: Wechsel beim<br />

Steuerberater-Verband in Köln<br />

Personalie<br />

Wie ein Manager und Pastor - Harald Elster war<br />

13 Jahre Präsident des Steuerberaterverbands<br />

10.06.<strong>2021</strong><br />

10.06.<strong>2021</strong><br />

21.06.<strong>2021</strong><br />

Bonner General-Anzeiger / 10.03.<strong>2021</strong><br />

Kölner Stadt-Anzeiger / 08.06.<strong>2021</strong><br />

Bonner General-Anzeiger / 10.06.<strong>2021</strong><br />

15


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Oberbergische Zeitung /<br />

21.06.<strong>2021</strong><br />

16


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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Feier zur Verleihung des Arbeitgebersiegels <strong>2021</strong><br />

Von Antonie Schweitzer<br />

Am Nachmittag des 19.08.<strong>2021</strong> fand im Gebäude der Akademie<br />

für Steuer- und Wirtschaftsrecht des Steuerberater-Verbandes<br />

Köln die Feier zur Verleihung des Arbeitgebersiegels<br />

<strong>2021</strong> statt. Eingeladen waren die Träger des „Platin“- und<br />

„Diamant“-Siegels. Die Urkunden und Trophäen des Arbeitgebersiegels<br />

waren bereits Anfang des Jahres per Post an<br />

die ausgezeichneten Kanzleien verschickt worden. Coronabedingt<br />

war die Feier über längere Zeit verschoben worden<br />

und fand nun unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen<br />

im kleinen Rahmen statt.<br />

Vormittags hatte das zum Programm des Arbeitgebersiegels<br />

gehörende Arbeitgeberseminar zum Thema „Die richtigen<br />

Mitarbeiter/innen für Ihre Kanzlei finden und binden“ stattgefunden.<br />

Für Träger des „Platin“- und „Diamant“-Siegels<br />

kostenlos. Für weitere Interessenten war das Seminar kostenpflichtig<br />

geöffnet worden.<br />

Coronabedingt fand die Feier in kleinem Rahmen statt.<br />

Die Begrüßung des Präsidenten<br />

„Das Arbeitgebersiegel ist ein exzellentes Instrument für Personalgewinnung<br />

und -marketing der Kanzleien“, betonte StB/<br />

WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, neu gewählter Präsident<br />

des Steuerberater-Verbandes Köln, in seiner Begrüßungsansprache.<br />

Der Kampf um erstklassige Arbeitskräfte wird immer<br />

schwieriger, und auf dem Markt herrscht ein gnadenloser<br />

Wettbewerb um die besten Mitarbeiter, betonte er.<br />

„Der Kampf um erstklassige<br />

Arbeitskräfte wird immer schwieriger,<br />

und auf dem Markt herrscht ein<br />

gnadenloser Wettbewerb um die<br />

besten Mitarbeiter.“<br />

StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister<br />

Präsident Hagemeister begrüßte die Teilnehmer der Feier zur Verleihung des<br />

Arbeitgebersiegels <strong>2021</strong><br />

18


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Um das Arbeitgebersiegel hatten sich im Zuge der Online-Befragung<br />

im Oktober 2020 insgesamt 400 Kanzleien aller Größen<br />

aus den sieben Landesverbänden des DStV beworben.<br />

Im Bereich des Steuerberater-Verbandes Köln waren es insgesamt<br />

39 Kanzleien: 20 aus dem Bezirk Köln, fünf aus dem<br />

Bezirk Aachen, zwei aus dem Bezirk Bonn, zwei aus dem<br />

Bezirk Düren-Jülich, drei aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis,<br />

drei aus dem Bezirk Oberberg, eine aus dem Bezirk Euskirchen-Schleiden,<br />

eine aus dem Rhein-Erft-Kreis und zwei aus<br />

dem Bezirk Selfkant. Fast alle Bewerber aus dem Kölner Verbandsbereich<br />

haben das Siegel auch erhalten.<br />

Präsident Hagemeister ermunterte die Ausgezeichneten, die<br />

hiermit verbundene Werbewirkung für die Kanzleien und den<br />

Berufsstand – gut sichtbar im Empfangsbereich, aber auch auf<br />

den Websites und Social Media – effektiv zu nutzen: „Tragen Sie<br />

das Siegel stolz nach außen, und werben Sie für den Berufsstand!“.<br />

Arbeitsmarkt Steuerberatung<br />

„Tue Gutes und sprich darüber! Wenn etwas nicht sichtbar ist,<br />

kann auch nicht darüber geredet werden“, betonte Keynotespeaker<br />

Uwe Loof, Geschäftsführer der PAON GmbH, einer<br />

Beratungsfirma zu Kanzlei-Entwicklung, Personalarbeit und<br />

Arbeitsorganisation, die die Umfrage umfassend betreut hat.<br />

In seinem Fachvortrag „Arbeitsmarkt Steuerberatung“ riet er<br />

eindringlich dazu, die Personalrekrutierung kontinuierlich zu<br />

verfolgen und nicht erst damit anzufangen, wenn eine Kündigung<br />

eingeht: „Wir rekrutieren ab jetzt immer!“ Als optimale<br />

Marketingmaßnahme empfahl er, sich als exzellenter Arbeitgeber<br />

zu positionieren und Besonderheiten hervorzuheben:<br />

„Stellen Sie das Siegel nicht in den Hinterschrank, sondern<br />

vorne auf den Empfangstresen!“<br />

„Stellen Sie das Siegel nicht in den<br />

Hinterschrank, sondern vorne auf den<br />

Empfangstresen!“<br />

Uwe Loof, Geschäftsführer der PAON GmbH<br />

der Steuerberater und Steuerberaterinnen folgten an zweiter<br />

Stelle der Vakanzen die Lohnbuchhalter und Lohnbuchhalterinnen.<br />

Als Ursache hierfür gab der Referent an, dass man vor<br />

fünf Jahren begonnen hatte, diesem Beruf die Zukunft abzusprechen.<br />

Somit wurde ein Teil des Problems selbst geschaffen,<br />

das seine besondere Dringlichkeit dadurch erhält, dass von 259<br />

Lohnbuchhaltern knapp 210 älter als 51 Jahre sind; die übrigen<br />

49 sind älter als 61 Jahre.<br />

Durch diese demographischen Strukturen erhöhen sich der<br />

Personalbedarf und der Wettbewerb in den nächsten Jahren<br />

weiter, erläuterte Uwe Loof. Personalmarketing, -gewinnung,<br />

-entwicklung und -bindung sind somit wichtige Zukunftsthemen.<br />

Die Corona-Krise hat, wie der Referent ausführte, die Arbeit<br />

in der Steuerberatung verändert. Vor der Krise stand die Automatisierung<br />

im Fokus: die Vereinfachung der Geschäftsprozesse<br />

und der Aufbau digitaler Schnittstellen. Während der<br />

Krise waren es die aktive Betreuung der Mandanten und die<br />

Entwicklung digitaler Services. Nach der Krise wird, so die Prognose,<br />

die Wettbewerbsfähigkeit im Fokus stehen: die Neuausrichtung<br />

des Geschäftsmodells und die Weiterentwicklung der<br />

Organisations- und Personalstrukturen.<br />

Als entscheidende Engpassfaktoren in den Beschäftigungsstrukturen<br />

definierte der Referent die Demographie,<br />

aber auch die Rentabilität bei steigenden Gehältern und notwendigen<br />

Investitionen in die Personalentwicklung. Zum<br />

Stichwort New Work betonte er, dass Home-Office nicht mehr<br />

umkehrbar ist. Eigenverantwortung und Führung müssen<br />

daher in Einklang gebracht werden, neue Funktionen und<br />

Qualifikationen aufgebaut und die Arbeitgeberattraktivität<br />

gesteigert werden. Uwe Loof ermunterte die Anwesenden,<br />

kreative Modelle zuzulassen, querzudenken und Talente zu<br />

fördern: „Schauen Sie bewusst über den Tellerrand hinaus.“<br />

Die meisten Bewerbungen um das Arbeitgebersiegel gingen<br />

aus kleinen bis mittelständischen Kanzleien ein: fünf Bewerbungen<br />

aus Kanzleien mit bis zu fünf Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,<br />

16 Bewerbungen aus Kanzleien mit sechs bis 15<br />

Mitarbeitern, neun Bewerbungen aus Kanzleien mit 16 - 24<br />

Mitarbeitern, vier Bewerbungen aus Kanzleien mit 25 - 50<br />

Mitarbeitern, zwei Bewerbungen aus Kanzleien mit 51 - 100<br />

Mitarbeitern und zwei Bewerbungen aus Kanzleien mit mehr<br />

als 100 Mitarbeitern.<br />

Diese 39 Kanzleien beschäftigten zum Zeitpunkt der Befragung<br />

inklusive Auszubildender insgesamt 979 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen<br />

und hatten 139 Vakanzen. Auf die Top-Position<br />

Uwe Loof, Geschäftsführer der PAON GmbH<br />

19


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Offenbar treffen die Vereinbarkeitsangebote häufig nicht den Bedarf<br />

der Beschäftigten oder sind nicht bekannt. Sie scheinen der Führungsebene<br />

nicht wichtig genug zu sein, sind nicht in der Unternehmenskultur<br />

verankert, oder es fehlen verbindliche Regeln.<br />

Unter dem Leitsatz „Wir müssen uns als Unternehmen hübsch<br />

machen, wenn wir Fachkräfte gewinnen wollen“ (Zitat Inge<br />

Brünger-Mylius, SMV Sitzmöbel) stellte der Referent vier Bausteine<br />

vor, um diesen Missstand zu beheben:<br />

Erik Bodenstein vom Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor<br />

Familie“<br />

Erfolgsfaktor Familie<br />

Erik Bodenstein stellte anschließend das – für die Mitglieder<br />

kostenfreie und unter anderem vom Bundesfamilienministerium<br />

geförderte – Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ vor. Es versammelt<br />

deutschlandweit Unternehmen, die sich für eine familienorientierte<br />

Zusammenarbeit einsetzen. Als größte Wissens- und Austauschplattform<br />

zu diesem Thema setzt es den Fokus auf kleine und<br />

mittelständische Unternehmen und hat aktuell 7.935 Mitglieder.<br />

„Der Fachkräftemangel stellt ein sehr großes Risiko dar“, betonte<br />

der Referent. „Sie müssen sich bemühen, die Zukunftsfähigkeit<br />

des Unternehmens sicherzustellen“. Die Ausgangslage beschrieb<br />

er anhand einer DIHK-Studie von 2020, der zufolge in 2019 allein<br />

47 % der Unternehmen offene Stellen nicht besetzen konnten,<br />

weil sie keine passenden Arbeitsplätze fanden.<br />

• Passgenaue Angebote durch persönliche Gespräche, Mitarbeiterbefragung,<br />

Auswertung von Veranstaltungen und die<br />

Bildung von Fokusgruppen.<br />

• Kommunikation durch Flyer, Broschüren, Handzettel, Zeitschriften,<br />

Versammlungen und andere Kanäle.<br />

• Sensible Führungskräfte, die selbst als Vorbild vorangehen<br />

und das Thema in ihren Treffen, Zielvereinbarungen und Workshops<br />

berücksichtigen.<br />

• Verbindliche Regeln in Unternehmensleitbildern, Betriebsvereinbarungen<br />

und Ritualen (Firmenfeste).<br />

Erik Bodenstein empfahl, aus der Pandemie zu lernen und flexible,<br />

individuell vereinbarte Tages- und Wochenarbeitszeiten auf<br />

Vertrauensbasis nachhaltig zu etablieren. Berücksichtigt werden<br />

müssten auch Jahres- und Lebenszeiten, z. B. der Wunsch nach<br />

Elternzeiten und Sabbaticals. Mit deutlich geringerer Krankheitsund<br />

Fehlzeitenquote bei erhöhter Motivation und Produktivität<br />

der Mitarbeiter profitieren hiervon auch die Unternehmen, versicherte<br />

er abschließend.<br />

„Sie müssen sich bemühen, die<br />

Zukunftsfähigkeit des Unternehmens<br />

sicherzustellen“<br />

Erik Bodenstein<br />

Der Anteil der Beschäftigten, für die familienfreundliche Maßnahmen<br />

wichtig sind, lag im Jahre 2018 bei 96,3 % der Beschäftigten<br />

mit Kindern und bei 89,3 % der Beschäftigten mit pflegebedürftigen<br />

Angehörigen; weiterhin bei 78,3 % der Beschäftigten ohne<br />

Kinder und pflegebedürftige Angehörige.<br />

Einer 2017 mit 300 Unternehmen und insgesamt 1.085 Beschäftigten<br />

erstellten Umfrage zufolge sagten im Jahr 2015 noch<br />

36,1 % der Beschäftigten aus, dass sie in einem familienfreundlichen<br />

Unternehmen arbeiten; 2018 waren es bereits 39,4 %.<br />

Von den Unternehmen schätzten sich 2015 41,2 % als familienfreundlich<br />

ein; 2018 waren es 45,9 %.<br />

Präsident Hagemeister und Uwe Loof (r.) im Gespräch mit<br />

exzellenten Arbeitgebern<br />

Siegelüberreichung<br />

Im Anschluss an diese Vorträge trafen sich die anwesenden Siegelträger<br />

zu einem Umtrunk unter Coronabedingungen. Zudem<br />

fanden Fototermine statt, bei denen Präsident StB/WP Dipl.Kfm.<br />

Gero Hagemeister die Trophäen und Urkunden (noch einmal)<br />

offiziell an diejenigen Kanzleivertreter überreichte, die zur Siegelverleihung<br />

erscheinen waren:<br />

20


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

EXZELLENTE ARBEITGEBER<br />

WIR SIND AUSGEZEICHNET!<br />

MIT BRIEF UND SIEGEL.<br />

Wir gratulieren allen Siegelträgern, auch denjenigen, die terminlich oder coronabedingt verhindert<br />

waren, herzlich zu ihrer Auszeichnung und wünschen ihnen weiterhin besonderen Erfolg in der<br />

Außendarstellung des Berufsstandes als Exzellente Arbeitgeber.<br />

21


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Arbeitgebersiegel 2022<br />

Ab Oktober dieses Jahres wird die Ausschreibung<br />

des Arbeitgebersiegels 2022<br />

stattfinden.<br />

Bitte merken Sie sich diesen Zeitraum bereits<br />

jetzt vor. Alle Mitglieder werden per E-Mail<br />

angeschrieben.<br />

Unwetterkatastrophe – Kollegen helfen Kollegen<br />

Das Ausmaß der Unwetterkatastrophe in unserem Verbandsbezirk<br />

ist erst nach und nach deutlich geworden. Die Zahl der Toten<br />

stieg permanent und unerbittlich an, mittlerweile wissen wir<br />

um sehr zahlreiche Todesopfer. Auch die materiellen Schäden<br />

sind unermesslich; es wird Jahre dauern, bis diese beseitigt sind.<br />

Wir wollten im Rahmen unserer Möglichkeiten schnell und unbürokratisch<br />

helfen und haben hierzu den Steuerberater-Verband<br />

Köln als Verbindungsplattform für Kolleginnen und Kollegen<br />

angeboten, die dringend Unterstützung benötigen, weil ihre<br />

Arbeiten in den Kanzleien zur Zeit nicht oder nur sehr eingeschränkt<br />

erledigt werden können. Hierzu hatten wir alle unsere<br />

Mitglieder am 16. Juli <strong>2021</strong> per Newsletter StBdirekt und über<br />

die sozialen Medien aufgerufen, uns mitzuteilen, ob und wie den<br />

betroffenen Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung gegeben<br />

werden kann.<br />

Auf der Liste fanden sich schnell über hundert Anbieter von Hilfeleistungen.<br />

Wir haben dann die Kontakte zu den Hilfesuchenden<br />

hergestellt und hierbei den individuellen Anforderungen<br />

Rechnung tragen können.<br />

Wir danken auch der Steuerberaterkammer Köln, die unsere Hilfeaktion<br />

tatkräftig unterstützt und diese an alle Berufskollegen<br />

und -kolleginnen im Kammerbezirk gespiegelt hat.<br />

Wir erhielten ein überwältigendes Feedback auf diesen Anruf,<br />

der alle unsere Erwartungen übertroffen hat. Wir haben tatsächlich<br />

viel Unterstützung von den Kolleginnen und Kollegen erwartet,<br />

aber nicht so viel. Es ist wunderbar und ermutigend zu sehen,<br />

wie der Berufsstand in dieser außerordentlichen Notsituation<br />

zusammensteht.<br />

Geboten wurden Hilfestellungen aller Art, wie z.B. die kostenlose<br />

und kurzfristige zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten,<br />

technischer Kanzleistruktur oder aber sogar personeller Unterstützung.<br />

22


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Großzügige Spende für die Flutopfer – ganz herzlichen Dank an unseren<br />

Kollegialverband Sachsen<br />

Von den schrecklichen Bildern der Flutkatastrophe an der Ahr<br />

und im Rheinland zeigte sich der Präsident des Steuerberaterverbandes<br />

Sachsen, StB/WP Hans-Joachim Kraatz, zutiefst betroffen.<br />

Erinnerungen an das Elbe-Hochwasser im Jahre 2002 kamen<br />

hoch. Damals folgte der Katastrophe eine Welle der Hilfsbereitschaft<br />

aus ganz Deutschland, auch von den Organisationen der<br />

steuerberatenden Berufe.<br />

Der Bereich des Steuerberater-Verbandes Köln, dem Gründungspaten<br />

des 1990 gegründeten Steuerberaterverbandes Sachsen,<br />

war neben der Ahr besonders stark betroffen. Dies gilt insbesondere<br />

für das Rheinland, die Eifel und den Raum Aachen.<br />

Der Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln, StB/WP Dipl.-<br />

Kfm. Gero Hagemeister, dankte Hans-Joachim Kraatz herzlich für<br />

seine Initiative und stockte die Spendenbeträge auf 15.000,- €<br />

auf. Darüber hinaus engagiert sich der Kölner Verband auf vielfältige<br />

Art bei der Bewältigung der Katastrophe im Verbandsgebiet.<br />

Die Spendenempfänger sind gemeinnützige Institutionen vor<br />

Ort, die die Verhältnisse kennen und für die Linderung der größten<br />

Not sorgen.<br />

Der Steuerberaterverband Sachsen spendete 10.000,- € für dort<br />

stark betroffene Ortschaften.<br />

Akademie mit neuer Website! Onlinebuchungen einfach gemacht!<br />

Ende Juli <strong>2021</strong> ging die neue Website der Akademie online. Sie<br />

erscheint in einem neuen Design und entspricht nun den aktuellen<br />

technischen – und Sicherheitsanforderungen im Internet.<br />

Mit den Ihnen bereits zugegangenen Printprodukten hatten<br />

Sie bereits einen ersten Eindruck zum neuen Design gewinnen<br />

können, welches wir nun auch digital für Sie umgesetzt haben.<br />

Als Beilage in diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> finden Sie eine Kurzanleitung<br />

zur Benutzung der neuen Website. Hier wollen wir<br />

Ihnen wichtige Tipps und Tricks mitteilen, mit denen die Bedienung<br />

noch einfacher wird. Schließlich haben wir auch einen<br />

Fokus auf eine hohe Automatisierung und einen hohen Komfort<br />

für unsere Mitglieder gelegt.<br />

Unser Ziel ist es, Ihnen – und das natürlich mit allen internetfähigen<br />

Geräten – das Auffinden und die Buchung Ihrer persönlichen<br />

Fortbildung noch leichter zu gestalten. Dies umschließt<br />

natürlich auch den Bereich der Lehrgänge und der Praktiker, den<br />

wir ebenfalls neu entwickelt haben. Die neuen Websites der Vorbereitungslehrgänge<br />

Steuerfachwirt und Steuerfachangestellte<br />

kennen Sie vielleicht bereits:<br />

KURZANLEITUNG – ANMELDE- UND BUCHUNGSPROZESS DER AKADEMIE-WEBSITE<br />

1. ePortal - Anmeldeprozess<br />

STEUERFACHWIRT-<br />

LEHRGANG <br />

STEUERFACHANGESTELLTEN-<br />

LEHRGANG <br />

Der Login erfolgt über das ePortal mit Ihrer Mitgliedsnummer Nach dem Login erscheint das ePortal in grün. Nun haben Sie Zugriff<br />

und dem bereits bekannten Passwort. Haben Sie Ihr Passwort auf Ihr Profil, Newsletter und Buchungen. Letzter Punkt enthält alle<br />

nicht zur Hand, nutzen Sie die „Passwort-vergessen-Funktion“. wichtigen Infos und Dokumente zu Ihren gebuchten Seminaren<br />

Erscheint der Hinweis „E-Mail-Adresse mehrfach vergeben“ (Rechnung, Skript etc.).<br />

melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle 02203 – 993218 / Unter dem Profil können Seminarteilnehmer, Kontodaten, Rechnungsadressen,<br />

E-Mail-Adressen nebst Newsletter-Einstellungen<br />

radwan@stbverband-koeln.de<br />

verwaltet und unter Bescheinigungen der Fortbildungspass heruntergeladen<br />

werden.<br />

1.1 ePortal - Buchungen<br />

Buchungsansicht: Es stehen alle buchungsrelevanten Informationen<br />

wie Teilnehmer, Seminardatum und Preis unter dem jeweilifalls<br />

herunterladen können. Eine Gutschrift erfolgt auf das für die<br />

Im Fall einer Stornierung erhalten Sie eine Gutschrift, die Sie ebengen<br />

Seminar. Die Rechnung kann hier heruntergeladen und auch Rechnung genutzte Konto.<br />

Stornierungen / Kündigungen vorgenommen werden.<br />

Seminaransicht: Alle seminarbezogenen Inhalte finden Sie hier. Unter<br />

Downloads stehen Ihnen die Seminarunterlagen zur Verfügung.<br />

Die Teilnahmebescheinigungen können unter dem Register Teilnehmer<br />

heruntergeladen werden.<br />

bitte wenden<br />

24


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Wir danken Ihnen außerdem für das erste positive Feedback<br />

auf unsere neue Website. Aber natürlich wissen wir, dass die<br />

Umstellung von einem alten System auf eine neue Struktur für<br />

die langjährigen Nutzer immer auch schwierig sein kann. Deswegen<br />

stehen wir Ihnen gerne bei Rückfragen zur Verfügung<br />

und helfen Ihnen persönlich mit dem Login und der Bedienung<br />

des neuen Systems. Bitte rufen Sie uns gerne an oder schreiben<br />

Sie uns: Tel.: 02203/99 32-18, radwan@stbverband-koeln.de.<br />

Wenn Sie Anregungen haben, freuen wir uns auf diese. Ein neues<br />

System lebt natürlich auch von Verbesserungen seitens der Nutzer,<br />

deren Umsetzung wir gerne prüfen. Auch jetzt haben wir<br />

schon einige Verbesserungen für Sie vorgemerkt und bauen<br />

diese gerade ein.<br />

Schauen Sie doch einfach vorbei: www.akademie-stuw.de<br />

25


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

Unternehmerstart <strong>2021</strong><br />

Der UnternehmerSTART Köln e.V. organisiert mit dem Gründertag<br />

Köln jährlich eine große Kölner Messe zum Thema Existenzgründung.<br />

Der Steuerberater-Verband e.V. Köln ist als Gründungsmitglied<br />

seit fast dreißig Jahren mit am Start.<br />

Der Gründertag <strong>2021</strong> fand am 28. Mai <strong>2021</strong> statt. Coronabedingt<br />

fand er erstmals als digitale Messe statt. Der Kölner Verband war<br />

wie in den Vorjahren mit StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger<br />

sowie StBin Birgit Striegan statt. In diesem Jahr nicht an unserem<br />

Messestand, sondern am Bildschirm vor einem Notebook.<br />

Einzelheiten sind unter www.gruendertag-koeln.de/gruendertag<strong>2021</strong><br />

beschrieben. StB Groeger hielt einen Vortrag zum<br />

Thema „Wichtige Steuerarten für Unternehmer in Deutschland“.<br />

StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger<br />

StBin Birgit Striegan<br />

Gehalts- und Praxiskostenumfrage 2020 – Restexemplare verfügbar<br />

Die Gehalts- und Praxiskostenumfrage 2020 ist im Sommer 2020<br />

abgeschlossen worden. Hierüber ist mehrfach berichtet worden.<br />

Da die Umfrage im Zweijahresrhythmus stattfindet, werden wir<br />

in 2022 die nächste Umfrage durchführen.<br />

Dabei handelt es sich um einen Tabellenband sowie einen Mehrjahresvergleich.<br />

Im Hinblick auf weitere Einzelheiten wird auf VN<br />

3/2020, S. 20, und VN 4/2020, S. 14, verwiesen.<br />

Restexemplare der Umfrage 2020 können auf anliegendem<br />

Revers für 39,00 € netto (zzgl. 7,41 € USt) erworben werden.<br />

Gehalts- und<br />

Praxiskostenumfrage 2020<br />

im Mehrjahresvergleich<br />

NOMINALE UND REALE STEIGERUNG FAST<br />

ALLER DURCHSCHNITTSGEHÄLTER<br />

15 % Inflation seit 2009 und 2,1 % seit 2018<br />

STÄRKSTE ZUWÄCHSE BEI AUSZUBILDENDEN<br />

UND BILANZBUCHHALTERN<br />

Bilanzbuchhalter verdienen wieder mehr<br />

als Steuerfachwirte<br />

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SONDERLEISTUNGEN<br />

80 % aller Kanzleien übernehmen die<br />

Fortbildungskosten<br />

26


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Neuer Kooperationsvertrag mit Sonderkonditionen mit der Firma Fleischhauer, Audi<br />

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Mitgliedschaft<br />

im Steuerberater-Verband Köln ab sofort noch werthaltiger<br />

ist!<br />

Denn, ab sofort können Sie im Rahmen der neuen Kooperation<br />

mit der Firma Fleischhauer Fahrzeuge der Marke Audi zu besonders<br />

günstigen Konditionen erwerben oder leasen.<br />

Die Firmengruppe Fleischhauser ist einer der führenden Autohandelspartner<br />

in Deutschland. Gegründet 1924 in Köln-Raderberg,<br />

umfasst das Unternehmen inzwischen sieben Marken an<br />

13 Standorten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die<br />

Firmengruppe steht für hochwertige Produkte und kundenorientierte<br />

Beratungs- und Serviceleistung. Mit annähernd 1.200<br />

Mitarbeitern stellt sie eine der größten Firmengruppen der Automobilbranche<br />

dar und hat ein Ziel vor Augen: Die Mobilität ihrer<br />

Kunden zu sichern.<br />

Wir freuen uns deswegen besonders, dass wir die Firma Fleischhauer<br />

als unseren neuen Partner gewinnen konnten. Nachfolgend<br />

finden Sie einen Auszug aus den aktuellen Nachlässen für<br />

Neufahrzeuge der Marke Audi:<br />

Modellname Nachlass in %<br />

A1 – alle Modelle 12,0 %<br />

A3 – alle Modelle 12,5 %<br />

A4 – alle Modelle 13,5 %<br />

A5 – alle Modelle 13,5 %<br />

TT Roadster 12,0 %<br />

TT Coupe 12,0 %<br />

Q2 12,0 %<br />

Q3 – alle Modelle 12,0 %<br />

Q4 10,0 %<br />

Modellname Nachlass in %<br />

Q5 – alle Modelle 12,5 %<br />

A6 – alle Modelle 13,5 %<br />

Q7 13,0 %<br />

Q8 13,0 %<br />

A7 Sportback 13,5 %<br />

A8 14,5 %<br />

e-tron 10,5 %<br />

e-tron Sportback 10,5 %<br />

e-tron GT 0,0 %<br />

Die Nachlässe beziehen sich auf den zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses<br />

gültigen Listenpreis des jeweiligen Fahrzeugs. Eventuell<br />

verfügbare Herstelleraktionen werden noch zusätzlich<br />

rabattiert!<br />

Herr Hellmann ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:<br />

Tel.: 02203/37 07-24 I Fax: 02203/37 07-44<br />

E-Mail: tom.hellmann@fleischhauer.com<br />

Die Nachlässe sind nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar<br />

und gelten nicht auf bereits reduzierte Ware.<br />

Darüber hinaus haben wir mit der Firma Fleischhauer-Franz folgende<br />

Sonderkonditionen für einen Aufenthalt zur Reparatur<br />

oder Wartung eines Fahrzeugs der Marken Audi, Volkswagen<br />

oder Skoda vereinbart:<br />

• Abrechnung der Werkstattstunden mit einem Nachlass von<br />

50 % auf den aktuell gültigen Stundenverrechnungssatz.<br />

• Berechnung der benötigten Ersatzteile zu Großkundenkonditionen<br />

und<br />

• Kostenlose Fahrzeugreinigung (Außenwäsche).<br />

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu dieser Kooperation ist<br />

Herr Tom Hellmann, Autohaus Jacob Fleischhauer GmbH &<br />

Co.KG, Frankfurter Straße 665 – 675, 51145 Köln-Porz.<br />

In der Geschäftsstelle des Steuerberater-Verbandes ist Ihre<br />

Ansprechpartnerin zum Thema Kooperationen Frau Ramona<br />

Schmitz, Tel.: 02203/993097, E-Mail: mitglieder@stbverband-koeln.de.<br />

Frau Schmitz hält auch immer eine aktuelle<br />

Tabelle für die verhandelten Nachlässe für Sie bereit.<br />

27


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />

UmsatzsteuerForum Digital<br />

Das Umsatzsteuerforum e.V., Vereinigung zur wissenschaftlichen<br />

Pflege des Umsatzsteuerrechts, dessen Vorsitz Prof. Dr. Hans<br />

Nieskens innehat, führt am 23. September <strong>2021</strong> wieder seine<br />

jährliche Tagung durch. Zum zweiten Mal in digitaler Form. Es<br />

sind drei Impulsreferate mit jeweils anschließender Diskussion<br />

vorgesehen.<br />

Das erste Impulsreferat hält StB Dipl.-Fw., M.B.L.-HSG Jürgen<br />

Scholz, WTS, zum Thema „Chancen: Umsatzsteuer im digitalen<br />

Zeitalter – One-Stop-Shop, E-Invoicing, Realtime reporting. Unter<br />

der Moderation von Prof. Dr. Joachim Englisch, WWU Münster,<br />

diskutieren Karl-Heinz Haydl, Global VAT/GST Practitioner, Dr. Stefanie<br />

Becker, Steuerberaterin, Augsburg, und Prof. Dr. Bettina<br />

Spilker, Universität Würzburg.<br />

Dr. Thomas Bieber von der Johannes Kepler Universität Linz. Teilnehmer<br />

der Diskussion werden sein: StBin Dr. Heidi Friedrich-Vache,<br />

Rödl & Partner, Dipl.-Fwin Eva Rehberg, Ebner Stolz, und<br />

Dr. Nathalie Harksen, AWB Rechtsanwaltsgesellschaft Münster.<br />

Bitte melden Sie sich unter<br />

www.umsatzsteuerforum.de/digital an.<br />

Verbindliche Anmeldung<br />

Zweites UmsatzsteuerForum Digital<br />

Die Umsatzsteuer im Zeitalter digitaler Herausforderungen<br />

– Chancen – Risiken – Unwägbarkeiten<br />

Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Karl-Franzens-Universität Graz, hält das<br />

zweite Impulsreferat. Ihr Thema ist „Risiken: Die Missbrauchrechtsprechung<br />

des EuGH im Fokus der deutschen Finanzverwaltung<br />

– Missbrauch, Hinterziehung und Beteiligung an einer Hinterziehung.<br />

Andreas Treiber, RiBFH München, wird moderieren. An der<br />

Diskussion nehmen teil: Dr. Sabine Grommes, RiAG München, Dr.<br />

Martin Kemper, RiFG München, und Ferdinand Huschens, Oberamtsrat,<br />

Berlin.<br />

Bitte Online-Anmeldung nutzen!<br />

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung<br />

den folgenden Link:<br />

www.umsatzsteuerforum.de/digital<br />

Alternativ bitte per Fax an: +49 (0)2203 993099<br />

Die Tagung ist für Mitglieder kostenfrei und setzt eine Mitgliedschaft im Verein voraus.<br />

Ich bin Mitglied im UmsatzsteuerForum e.V.<br />

Ich bin kein Mitglied im UmsatzsteuerForum e.V. und möchte eine Personenmitgliedschaft im UmsatzsteuerForum e.V.<br />

abschließen.(Der Beitrag beträgt derzeit 75,- € pro Jahr.)<br />

Name<br />

Vorname<br />

Unternehmen/Behörde/etc.<br />

E-Mail (unbedingt angeben!)<br />

Datum/Unterschrift<br />

Mit der Anmeldung erkläre ich mich mit den Datenschutz-Informationen<br />

einverstanden.<br />

Das abschließende dritte Impulsreferat hält Dr. Tobias Bender,<br />

RiFG Hamburg, zum Thema „Unwägbarkeiten: Die Emanzipation<br />

der Einfuhrumsatzsteuer vom Zollrecht“. Die Moderation hat Prof.<br />

Eine Veranstaltung des:<br />

Von-der-Wettern-Straße 17 | D-51149 Köln<br />

Tel: +49(0)2203 9930960<br />

Fax: +49(0)2203 993099<br />

Vereinigung zur wissenschaftlichen Mail: office@umsatzsteuerforum.de<br />

Pflege des Umsatzsteuerrechts Web: www.umsatzsteuerforum.de<br />

Zweites UmsatzsteuerForum Digital<br />

Die Umsatzsteuer im Zeitalter digitaler Herausforderungen<br />

– Chancen – Risiken – Unwägbarkeiten<br />

23. September <strong>2021</strong><br />

www.umsatzsteuerforum.de/digital<br />

Von-der-Wettern-Str. 17 51149 Köln Tel. 02203 9930960 www.umsatzsteuerforum.de<br />

28


Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und Arbeitskreise<br />

Im Berichtszeitraum (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>) haben die nachfolgend aufgelisteten Veranstaltungen in den Bezirken und<br />

Arbeitskreisen stattgefunden.<br />

Aktivitäten in den Bezirken und den Arbeitskreisen (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>)<br />

Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />

18.05.<strong>2021</strong> Bonn Online-Stammtisch<br />

07.06.<strong>2021</strong> AK Unternehmensnachfolge Die internationale Patchworkunternehmerfamilie in der Nachfolgeberatung<br />

08.06.<strong>2021</strong> AK Restrukturierung und<br />

Unternehmensplanung<br />

Update Restschuldbefreiung: Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des<br />

Restschuldbefreiungsverfahrens<br />

03.08.<strong>2021</strong> Aachen Steuerberaterstammtisch<br />

Nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe werden voraussichtlich die nachfolgenden Veranstaltungen stattfinden:<br />

Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />

06.09.<strong>2021</strong> Siegburg Online-Steuerberaterstammtisch<br />

13.09.<strong>2021</strong> AK Unternehmensnachfolge Neuere Entwicklungen im Steuerrecht – Unternehmensnachfolge bei der GmbH<br />

& Co. KG, Optionsmodell und Betriebsaufspaltung<br />

Neuwahlen zum AK-Vorstand<br />

16.09.<strong>2021</strong> AK EDV<br />

AK Qualitätsmanagement<br />

27.09.<strong>2021</strong> AK Restrukturierung und<br />

Unternehmensplanung<br />

Auswirkungen der Coronakrise auf die QM-Systeme<br />

Wertvolle Tipps und Tricks für die Beantragung und Abrechnung der Coronahilfen<br />

Neuwahlen zu den AK-Vorständen<br />

Aktuelles zum Insolvenzrecht<br />

Neuwahlen zum AK-Vorstand<br />

30.09.<strong>2021</strong> Bonn Neuwahlen zum Bezirksvorstand<br />

04.10.<strong>2021</strong> AK JuSt Gute Mitarbeiter suchen - finden - halten<br />

So bauen Sie ein Team qualifizierter und motivierter Mitarbeiter auf<br />

Neuwahlen zum AK-Vorstand<br />

29.10.<strong>2021</strong> AK Gemeinnützigkeit und Vereine Aktuelle Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht - Erste Erfahrungen<br />

Neuwahlen zum AK-Vorstand<br />

02.11.<strong>2021</strong> Aachen Steuerberaterstammtisch<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

Insoweit werden wie üblich gesonderte Einladungen versendet oder sind bereits versendet worden.<br />

29


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

AUS DER ARBEIT VON DSTV UND DSTI<br />

Neue Spitze gewählt: StB Torsten Lüth ist neuer DStV-Präsident<br />

achtjährigen Amtszeit mit ganzem Engagement und überaus<br />

erfolgreich geprägt hat.<br />

Der Dachverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden<br />

Berufe hat nun eine neue starke Stimme. Mit dem 49-jährigen<br />

Lüth an der Spitze erhält der Verband zwar ein neues, aber<br />

durchaus bereits bekanntes Führungsgesicht: Der ambitionierte<br />

Läufer ist seit 2016 Präsident des Steuerberaterverbands Mecklenburg-Vorpommern<br />

e.V., DStV-Vorstandsmitglied und seit 2017<br />

Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterinstituts e.V. (DStI). In<br />

den vergangenen Monaten hat er sich in zahlreichen Beratungsrunden<br />

des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Corona-Wirtschaftshilfen<br />

für die Positionen des Berufsstands und praxisnahe<br />

Vereinfachungen starkgemacht.<br />

StB Torsten Lüth<br />

Am 18.06.<strong>2021</strong> fanden in Hannover die diesjährigen Mitgliederversammlungen<br />

des DStV und seines DStI statt. In Präsenz, jedoch<br />

coronabedingt unter eingeschränkten Bedingungen.<br />

Neben der Abwicklung der Regularien standen turnusgemäß<br />

Neuwahlen zum Präsidium an. StB/WP Harald Elster hatte entschieden,<br />

nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung<br />

zu stehen.<br />

Die Delegierten der Mitgliederversammlung wählten einstimmig<br />

StB Torsten Lüth zum Präsidenten des Deutschen Steuerberaterverbands<br />

e.V. (DStV). Er tritt damit die Nachfolge von WP/StB<br />

Harald Elster an, der den politischen Einfluss des DStV in seiner<br />

Lüth dankte seinem Vorgänger für dessen entschlossenes Wirken<br />

auf dem nationalen und internationalen Parkett. Auch habe Elster<br />

den Verband dank seines ausgezeichneten politischen und wirtschaftlichen<br />

Netzwerks nach außen und innen hervorragend positioniert.<br />

Lüth betonte, die konstruktiven und ehrgeizigen Pläne<br />

und Ziele Elsters zur Stärkung des wirtschaftlichen Mittelstands<br />

in Deutschland sowie der Präsenz der steuerberatenden Berufe<br />

in Europa fortsetzen und seinen Fokus auf eine transparente<br />

und faire Gesetzgebung richten zu wollen. Die schwierige wirtschaftliche<br />

Situation sieht Lüth mit Blick auf die herausfordernden,<br />

aber zugleich vielversprechenden digitalen Trends durchaus als<br />

Chance, Unternehmen und Kanzleien moderner aufzustellen.<br />

WP/StB Harald Elster wurde von der Mitgliederversammlung<br />

einstimmig zum Ehrenpräsidenten des DStV gewählt.<br />

In das DStV-Präsidium wählte die Mitgliederversammlung außerdem<br />

• WP/StB Dipl.-Kfm. Christian Böke, Steuerberaterverband Niedersachsen*Sachsen-Anhalt e.V.<br />

• StB/RB Manfred F. Klar, Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V.<br />

• StB/vBP Dipl.-Bw. Franz Plankermann, Steuerberaterverband Düsseldorf e.V.<br />

• WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen, Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.V.<br />

• StB Carsten Butenschön, Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und<br />

wirtschaftsprüfenden Berufe e. V.<br />

• StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Steuerberater-Verband e.V. Köln, Verband der steuerberatenden und<br />

wirtschaftsprüfenden Berufe<br />

Lüth wurde zudem als Präsident des Deutschen Steuerberaterinstituts e.V. (DStI) gewählt. Dem DStI-Präsidium gehören<br />

zukünftig an:<br />

• StB Carsten Butenschön, Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und<br />

wirtschaftsprüfenden Berufe e. V.<br />

• StB/WP Dipl.-Vw. Michael Weidenfeller, Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

30


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unter steuerberater.de<br />

Profitieren Sie von unseren neuen Features und<br />

optimieren Sie die Auffindbarkeit Ihrer Kanzlei<br />

gegenüber potentiellen Mandanten im Web!<br />

ein kostenloser Service des DStV e.V. *<br />

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*kostenfreies Basis-Paket<br />

31


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Deutscher Steuerberatertag: Experten-WG und virtuelle Ausstellung öffnen ihre Türen<br />

Modern, innovativ, interaktiv – auch mit der<br />

Home Edition des Deutschen Steuerberatertags<br />

bleibt die Konferenz ihren Ansprüchen treu. Eine<br />

virtuelle WG und eine ansprechende Fachausstellung<br />

in 3D laden Sie ebenso zum Austausch<br />

ein wie die vielen interaktiven Angebote der<br />

Konferenz.<br />

Neue Kulisse, bewährter Themenmix. Das Fachprogramm des<br />

Deutschen Steuerberatertags bleibt auch in seiner Online-Ausgabe<br />

das Zentrum der Konferenz. In diesem Jahr heißt es: Hereinspaziert<br />

in die Experten-WG!<br />

Moderator Marc Bator wird die Konferenz gemeinsam mit StB<br />

Torsten Lüth, DStV-Präsident, eröffnen. Die Keynote-Vorträge von<br />

StB/WP Dr. Robert Mayr, Vorstandsvorsitzender der DATEV eG, und<br />

Prof. Dr. Volker Busch, Facharzt für Neurologie und Facharzt für<br />

Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Regensburg,<br />

bieten spannende Impulse und Blicke über den Tellerrand.<br />

Im Arbeitszimmer erwarten Sie dann unsere Experten aus den<br />

Bereichen Steuerrecht. Digitale Betriebsprüfung, Brennpunkt<br />

Umsatzsteuer, Ertragsteuerliche Praxisprobleme, Aktuelle Stunde<br />

– die Highlights der Konferenz ziehen selbstverständlich mit in<br />

die virtuelle WG. Parallel dazu erleben Sie im Wohnzimmer Vorträge<br />

und Talk-Formate zu den Themen Kanzleimanagement.<br />

Im Konfi rauchen die Köpfe: Nehmen Sie teil an interaktiven<br />

Fortbildungen zu den Themen Unternehmensnachfolge und<br />

Körpersprache. Und im Gästezimmer bringen Sie die Aussteller<br />

auf den neuesten Stand. In kurzen Vorträgen erfahren Sie alle<br />

Neuigkeiten aus den Bereichen Software, Versicherungen, Verlage<br />

und Start-Ups.<br />

Natürlich hat jeder gute Haushalt auch eine Bibliothek. In unserer<br />

finden Sie nicht nur die Aufzeichnungen aller Programmpunkte<br />

der beiden Konferenztage, sondern auch zusätzliche Vorträge.<br />

Alle Videos stehen Ihnen bis zum 31.10.<strong>2021</strong> zur Verfügung.<br />

Parallel zum Fachprogramm laden wir Sie herzlich ein, virtuell<br />

durch die Fachausstellung zu schlendern. Sie werden bekannte<br />

Gesichter treffen und können die Messestände ebenso zum Informationserwerb<br />

wie zum Austausch mit den Ausstellern nutzen.<br />

Sprechen Sie die Damen und Herren dort gern an und lassen Sie<br />

sich beraten!<br />

Ausstellung und Vortragsräume befinden sich auch in diesem Jahr<br />

in einem Konferenzzentrum. Das Konferenzportal wird am 17.10.<br />

seine Türen öffnen. Dort erwarten Sie zusätzlich viele interaktive<br />

Angebote wie (Video-)Chats, ein Chat-Roulette, eine Pinnwand<br />

und das Anzeigen von für Sie relevanten Kontakten. Außerdem<br />

ist das Portal Treffpunkt für das virtuelle Rahmenprogramm, das<br />

in diesem Jahr ganz ohne Bustransfers funktioniert. Yoga, Cocktailabend<br />

und ein Dinner kommen in diesem Jahr zu Ihnen.<br />

Das virtuelle Konferenzzentrum öffnet seine Türen am 17.10.<strong>2021</strong>.<br />

32


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Beteiligung, Austausch, Unterhaltung<br />

Erleben Sie den Deutschen Steuerberatertag fast so, wie Sie ihn<br />

kennen: Lassen Sie sich überraschen. Lassen Sie sich fortbilden.<br />

Lassen Sie sich unterhalten. Werden Sie Teil der Experten-WG.<br />

Und sichern sie sich bis zum 20.09.<strong>2021</strong> das Frühbucherticket<br />

inklusive Willkommenspaket!<br />

Alle Informationen und das gesamte Fachprogramm finden Sie<br />

unter www.steuerberatertag.de .<br />

Der DStV stellt sich vor<br />

Teil 3: Team Deutscher Steuerberatertag<br />

Von Anke Schäfer M. A., Leiterin Events beim DStV<br />

„Abteilung Holiday“ – so werden Eventmanager in Werbeagenturen<br />

zuweilen despektierlich genannt. Und es sieht ja<br />

auch verlockend aus: Eine Reise nach Kopenhagen hier, ein<br />

Probeessen mit Weinverkostung da. Was sonst alles noch dazu<br />

gehört, um Veranstaltungen wie den Deutschen Steuerberatertag<br />

auf die Beine zu stellen? Die Abteilung Events des<br />

Deutschen Steuerberaterverbands e. V. (DStV) bietet einen<br />

Blick hinter die Kulissen.<br />

Auch Sponsoren und Aussteller haben Fragen – dieses Jahr noch<br />

mehr als sonst. Denn der Deutsche Steuerberatertag findet<br />

<strong>2021</strong> online statt. Dieses Format gemeinsam mit Leben zu füllen,<br />

ist wichtig. Kurz vor Feierabend dann werden die letzten<br />

Bilder live in einer Videokonferenz von der Grafikerin platziert<br />

und Korrekturen vorgenommen. Das spart Zeit und garantiert,<br />

dass die fertige Broschüre tatsächlich rechtzeitig bei der Druckerei<br />

eingehen wird.<br />

Ein ganz normaler Arbeitstag<br />

Die Grafikerin schreibt: Um die Abgabe der neuen Broschüre<br />

an die Druckerei zu schaffen, braucht sie die Texte und Inhalte<br />

schon heute. Was soll genau auf welcher Seite stehen? Liegt<br />

der Gruß des DStV-Präsidenten bereits vor? Das wird also ein<br />

Schreibtag heute. Die entstehenden Texte sollen parallel auf<br />

der Homepage veröffentlicht werden. Und vielleicht eignen<br />

sich einige auch für die Social-Media-Kanäle.<br />

Eine halbe Stunde später meldet sich ein Referent und fragt, für<br />

welchen Konferenztag er eingeplant ist. Kurze Abstimmung zu<br />

Vortragsformat und zeitlichem Umfang, damit er seine anderen<br />

Termine rund um die Konferenz planen kann. Nächster Anruf.<br />

„Gibt es bereits eine Entscheidung zur Location?“, will eine der<br />

Anbieterinnen wissen?<br />

Zurück zur Arbeit an der Broschüre – bis der Terminkalender an<br />

die Abstimmungen mit dem Datenschutzbeauftragten erinnert.<br />

Denn dass die Daten der Teilnehmer sowohl während der<br />

Buchung als auch der Konferenz absolut sicher sind, ist für den<br />

DStV essenziell. Alles ist geklärt und abgestimmt, da klingelt<br />

es wieder: Der technische Leiter will wissen, wie viele parallele<br />

Bühnen es nun werden sollen. Und ist der Vertrag für das<br />

Kongresszentrum 2024 schon unterschrieben?<br />

Alle Fäden zusammenhalten<br />

Es sind zwei erfahrene Eventmanagerinnen, die all diese Fäden<br />

in der Eventabteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes<br />

zusammenhalten.<br />

Dipl.-Bw. (FH) Sonja Kiel war zuvor in Eventlocations und Eventagenturen<br />

tätig. Dort betreute sie Kunden wie Microsoft und<br />

Volkswagen. Sie ist also bestens vertraut mit den Abläufen in<br />

Veranstaltungsräumen und -häusern und weiß um die Bedürfnisse<br />

der Gäste und Partner. Beim DStV ist Sonja Kiel vor allem<br />

Ansprechpartnerin für bis zu 80 Fachaussteller. Gemeinsam mit<br />

ihnen entwickelt sie den Lageplan der größten Fachausstellung<br />

der Branche und Ideen der Darstellung im Rahmen der<br />

Konferenz. Wie haben sowohl Teilnehmer als auch die Partner<br />

einen Mehrwert und kommen in Kontakt? Welches Rahmenprogramm<br />

eignet sich dafür? Sonja Kiel koordiniert alle beteiligten<br />

Gewerke – und das sind viele. Dabei den Überblick zu<br />

bewahren, das ist die Kunst von Veranstaltungsprofis. Denn es<br />

reicht nicht, wenn man weiß, wieviel Platz, Strom und Technik<br />

jeder Aussteller braucht – man muss die Informationen auch<br />

weitergeben und Schnittstelle sein zwischen allen Parteien.<br />

Die zweite Schnittstelle im Projekt ist Anke Schäfer M. A. Auch<br />

sie verfügt über viel Agenturerfahrung und lernte durch Kunden<br />

wie die Europäische Kommission und das Presse und<br />

33


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Informationsamt der Bundesregierung die Besonderheiten<br />

politischer Kommunikation kennen.<br />

In ihrer Hand liegen vor allem die Konzeption und inhaltliche<br />

Abstimmung des Fachprogramms und die Werbemaßnahmen.<br />

Damit ist sie wichtige Ansprechpartnerin für das Präsidium und<br />

die Geschäftsstelle des DStV, die selbstverständlich fachlichen<br />

Input und inhaltliche Schwerpunkte beitragen. Wie lang aber<br />

sollten Vorträge und Workshops sein? Wer sind geeignete Talkgäste?<br />

Und welcher Blick über den Tellerrand lohnt sich? Antworten<br />

auf diese Fragen findet Anke Schäfer – und koordiniert<br />

bis zum Tagungsende die beteiligten Akteure.<br />

Stichwort Tagungsende: Das ist unerreichbar ohne die Unterstützung<br />

der gesamten DStV-Geschäftsstelle, die schon in den<br />

Wochen vor der Konferenz, besonders aber auch vor Ort tatkräftig<br />

unterstützt. Gut informiert, gut gelaunt und gut sichtbar<br />

mit orangenen Krawatten und Tüchern sorgt das gesamte<br />

Team für einen reibungslosen Ablauf und hält Präsidium und<br />

Geschäftsführung den Rücken frei.<br />

Jenseits der bekannten Wege: Die Home Edition<br />

Der Deutsche Steuerberatertag hat sich in den letzten Jahren<br />

zum Leuchtturm-Event der Branche entwickelt. Der Zuspruch<br />

des Publikums und der ausstellenden Partner war groß. Eine<br />

Entwicklung, auf die der DStV stolz ist – und die durch die Corona-Pandemie<br />

zum Stillstand kam. Wie im ersten Jahr der Pandemie<br />

ist auch <strong>2021</strong> völlig unklar, ob und in welchem Umfang<br />

Veranstaltungen im Oktober möglich sein werden.<br />

Und wenngleich glücklicherweise Grund zur Hoffnung auf<br />

Lockerung der Beschränkungen besteht, ist ein Event von der<br />

Größe des Steuerberatertages unter diesen Bedingungen nicht<br />

umsetzbar. Die Anzahl der erlaubten Teilnehmer wäre wohl bis<br />

September <strong>2021</strong> ebenso wenig bekannt wie die Auflagen für<br />

die Durchführung einer Fachausstellung. Die Umsetzung des<br />

für alle so wichtigen Rahmenprogramms – jährlich begrüßt<br />

der DStV mehrere hundert Gäste bei Empfang, Galadinner und<br />

Party – gilt als unwahrscheinlich.<br />

Abstand, Masken, kaum Raum für ausgelassenes Netzwerken<br />

und wenig Planungssicherheit entsprechen nicht dem Deutschen<br />

Steuerberatertag, den alle kennen und schätzen. Und<br />

so zieht die Konferenz dieses Jahr um in den virtuellen Raum.<br />

Das bedeutet nicht nur für die Gäste und Partner ein Umdenken.<br />

Auch das Projektteam des DStV muss neue Wege beschreiten.<br />

Eine neue Gestaltung, andere rechtliche Vorgaben, neue Vortragsformate,<br />

technische Herausforderungen – und immer das<br />

Streben danach, es für alle Beteiligten anregend und vor allem<br />

interessant zu gestalten.<br />

Auch bei der Home Edition sind die Ansprüche hoch! Nach dann<br />

mehr als 16 Monaten Pandemie darf und wird es keinen langweiligen<br />

Live-Stream vor schlichter Kulisse geben. Das Team<br />

sitzt längst an modernen und ansprechenden Konzepten. Wie<br />

gewohnt wird es parallele Bühnen geben und eine Fachausstellung,<br />

die ein kompaktes Update zu den Neuerungen der<br />

Verlage, Software-Unternehmen, Versicherer und Start-Ups<br />

gibt. Lassen Sie sich überraschen!<br />

Die Wartezeit überbrücken<br />

Bis die Home Edition ihre Türen öffnet, steht allen Lesern der<br />

Podcast Deutscher SteuerberaterTALK zur Überbrückung der<br />

Wartezeit zur Verfügung. Akteure der Konferenz geben Einblick<br />

in ihre Themen und liefern spannende Einsichten und<br />

Anregungen für den Kanzleialltag. All das in kompaktem<br />

Gesprächsformat für unterwegs – überall da, wo es Podcasts<br />

gibt.<br />

Alle Informationen zum Podcast und zum Deutschen Steuerberatertag,<br />

der vom 17. bis 19. Oktober <strong>2021</strong> stattfinden wird,<br />

finden Sie unter www.steuerberatertag.de . Das gesamte<br />

Team des DStV und ganz besonders die Eventabteilung freuen<br />

sich auf Ihre Teilnahme!<br />

Anke Schäfer M. A.<br />

Dipl.-Bw. (FH) Sonja Kiel<br />

34


Endlich digital<br />

& rechtskonform:<br />

Reisekosten<br />

und Spesen<br />

Essensmarken<br />

Barauslagen<br />

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www.circula.com/steuerberater<br />

steuerberater@circula.com<br />

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Der DStV stellt sich vor<br />

Teil 4: Fachberater – Aus- und Fortbildung<br />

Der Beratungsmarkt der Steuerberatung verändert sich: E-Government,<br />

Digitalisierung, Demografie sind nur einige Gründe.<br />

Zeit, sich Gedanken zu machen, was Steuerberater neben der<br />

klassischen Beratung ihren Mandanten bieten können. Es gibt<br />

viele Geschäftsfelder, die eine zukunftsfähige Kanzlei entwickeln<br />

kann. Das Fachberater-Konzept des Deutschen Steuerberaterverbandes<br />

(DStV e. V.) unterstützt Steuerberater dabei,<br />

fachkundiger Begleiter mit einem PLUS an Themenkompetenz<br />

zu sein.<br />

Controlling und Finanzwirtschaft –<br />

unternehmerische Zukunft qualifiziert steuern<br />

Sie kennen die Daten und die persönliche Situation Ihrer Mandanten<br />

am besten. Lernen Sie alle Grundlagen der Geschäftsplanung<br />

sowie der Existenzgründung. Sie erhalten das Werkzeug<br />

für das Kosten- und Krisenmanagement und können so<br />

Investitionsentscheidungen und Finanzierungen Ihrer Mandanten<br />

qualifiziert steuern.<br />

Vermögens- und Finanzplanung – Vermögen absichern<br />

Der finanzielle Status quo ist nicht unbedingt von Dauer. Das<br />

wissen auch Ihre Mandanten. Sie stehen deshalb vor der Entscheidung,<br />

die Weichen für ihre Zukunft zu stellen. Erwerben<br />

Sie das Rüstzeug, mit Ihrem Beraterwissen die Absicherung und<br />

Erweiterung des Vermögens Ihrer Mandanten zu unterstützen.<br />

Als Fachinstitut des Verbandes bietet das Deutsche Steuerberaterinstitut<br />

e. V. (DStI) die verschiedenen Lehrgänge an.<br />

Die Spezialisierungen:<br />

Unternehmensnachfolge – rechtzeitig die Weichen stellen<br />

Sie unterstützen Unternehmen, eine passende Nachfolge zu<br />

finden oder helfen potenziellen Interessierten, ein passendes<br />

Unternehmen zu finden? Steuern Sie die Zukunft und ermöglichen<br />

Sie den von Ihnen betreuten Unternehmen einen strukturierten<br />

Nachfolgeprozess.<br />

Restrukturierung und Unternehmensplanung –<br />

Unternehmen sichern<br />

Sie erkennen erste Warnzeichen einer kritischen Situation in<br />

einem von Ihnen betreuten Unternehmen? Begleiten Sie Ihren<br />

Mandanten als vertrauter Partner qualifiziert durch diesen<br />

Prozess und ergreifen Sie Maßnahmen zur Krisenbewältigung.<br />

Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung –<br />

Unternehmerisches Erbe bewahren<br />

Keine notwendigen, wenn auch schwierigen Entscheidungen<br />

aufschieben! Bereiten Sie Ihre Mandanten auf die Zukunftsfragen<br />

vor; auf eine ordnungsgemäße Abwicklung des betrieblichen<br />

und privaten Vermögens im Sinne des Erblassers.<br />

Gesundheitswesen – eine Zukunftsbranche verstehen<br />

Das Gesundheitswesen ist hochkomplex. Von Arzthonorar bis<br />

zum Zulassungsrecht – erwerben Sie Kenntnisse aller spezifischen<br />

Eigenheiten und Anforderungen, die es aus Beratersicht<br />

zu verstehen und in der Ausübung der Beratungstätigkeit zu<br />

beachten gilt.<br />

Mediation und Rating<br />

Auch eine Tätigkeit in der Wirtschaftsmediation oder in der<br />

Ratingberatung kann eine lohnende Investition in die Zukunft<br />

darstellen. Durch den DStV akkreditierte Lehrgänge spezialisierter<br />

Anbieter ergänzen hier das Angebot des DStI.<br />

Aus- und Fortbildung<br />

Besuchen Sie einen vom DStI angebotenen Fachberaterlehrgang<br />

mit 120 Zeitstunden Wissensvermittlung pur. Ausgewählte<br />

Referenten lehren juristisches und betriebswirtschaftliches<br />

Fachwissen und stehen den Teilnehmern mit Rede und<br />

Antwort zur Seite. Zu Jahresbeginn <strong>2021</strong> hat der DStV seine<br />

Richtlinien angepasst. Seither ist eine Ausbildung in Präsenz,<br />

aber auch als Fernlehrgang möglich.<br />

Von München bis Hamburg wandert das DStI mit seinen Präsenzlehrgängen<br />

durch die Republik. Dabei steht die direkte<br />

Wissensvermittlung im Fokus. Lernen Sie in der Gruppe und<br />

bauen Sie langwährende Verbindungen zu Kollegen und<br />

Referenten auf. Sie besuchen sechs Lehrgangseinheiten á drei<br />

Unterrichtstage. Zwei Prüfungen, in Form von schriftlichen<br />

Leistungskontrollen, gilt es in einem Lehrgang zu bestehen.<br />

Im Jahr <strong>2021</strong> hatte der erste Fernlehrgang des DStI Premiere.<br />

In dieser Lehrgangsform absolvieren Sie die 120 Lehrgangsstunden<br />

ganz bequem aus Ihrer Kanzlei oder dem Homeoffice.<br />

Nutzen Sie dafür die eigens erstellten Selbstlernmaterialien<br />

und treten Sie bei den Live-Seminaren in direkten Kontakt mit<br />

den Referierenden.<br />

Festigen und vertiefen Sie Ihr Wissen auf Ihrem Spezialgebiet.<br />

Die Präsenzveranstaltungen leben von dem persönlichen Kontakt<br />

zu Kollegen und Referierenden. Das DStI bietet dafür in<br />

den jährlichen Pflichtfortbildungen deutschlandweit Zwei-Tages-Seminare<br />

an. Seit 2020 kann die Pflichtfortbildung auch im<br />

36


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

komfortablen Online-Format besucht werden. Zweieinhalbstündige<br />

Kompaktseminare lassen sich unkompliziert in Ihren<br />

beruflichen Alltag integrieren.<br />

Eine Ausbildung zum Fachberater (DStV e.V.) bietet eine einzigartige<br />

Möglichkeit, sich durch eine Spezialqualifikation von<br />

Mitbewerbern abzuheben. Bauen Sie Ihr persönliches Knowhow<br />

aus und machen Sie sich, Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten<br />

mit dem speziellen Wissensangebot fit für die Zukunft. Die Zahl<br />

von über 2.500 anerkannten Fachberatern (DStV e. V.) spricht<br />

für sich. Entscheiden Sie selbst, welches Fachgebiet am besten<br />

zu Ihnen passt. Auf dem Weg zur Anerkennung durch den DStV<br />

begleitet Sie das DStI entweder in einer Stadt in Ihrer Nähe oder<br />

im Distanzlernen.<br />

Das DStI hat die Herausforderungen der letzten Monate dafür<br />

genutzt, die Digitalisierung der Lehrgänge und Pflichtfortbildungen<br />

dynamisch und nutzerfreundlich zu gestalten. Gleichwohl<br />

besteht der Wunsch nach persönlichem Austausch in<br />

einem Präsenzseminar nach den vielen Monaten des digitalen<br />

Miteinanders.<br />

Wer hat ein offenes Ohr beim DStI und DStV für Sie?<br />

Um die organisatorische Vorbereitung und Betreuung der Lehrgänge<br />

und Fortbildungen bemühen sich drei Kolleginnen.<br />

• Aranka Pirl ist das Urgestein in der Seminarabteilung und<br />

begleitet seit vielen Jahren Fachberater und die, die es noch<br />

werden wollen.<br />

• Franziska Bröcking hat wesentlichen Anteil an der Modernisierung<br />

des Ausbildungsformates.<br />

• Stefanie Keitel ist neu im Team. Sie kümmert sich federführend<br />

um den Aufbau des Social Media Auftritts der Abteilung<br />

Aus- und Weiterbildung.<br />

Aranka Pirl Franziska Bröcking Stefanie Keitel<br />

Die Anerkennung zum Fachberater (DStV e. V.) erfolgt durch den<br />

DStV. Hier stehen Ihnen RA Christian Michel, Referatsleiter Recht<br />

und Berufsrecht, sowie Anke Töpper für alle Fragen rund um<br />

das Antragsverfahren schnell und kompetent zur Seite.<br />

Besuchen Sie uns gerne auf www.fachberaterdstv.de oder<br />

bei Facebook: Fachberater DStV e. V.<br />

Anke Töpper<br />

RA Christian Michel<br />

37


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

DStV positioniert sich im BDI-Webtalk zur Modernisierung der Betriebsprüfung<br />

Obere Reihe v.l.: RAin/StBin Sylvia Mein (DStV-Geschäftsführerin), Benjamin Koller (BDI-Referent Steuern und Finanzpolitik)<br />

Untere Reihe v.l.: MR Dr. Thomas Eisgruber (Referatsleiter IV A 8, BMF), Syndikus-StB Knut Christians (Director Corporate Tax,<br />

Wieland-Werke AG), MdB StB Sebastian Brehm (CDU/CSU-Fraktion)<br />

Der DStV diskutierte im Webtalk mit Vertretern des Deutschen<br />

Bundestags, des BMF und der Wirtschaft über den Status Quo<br />

und dringenden Reformbedarf bei der steuerlichen Außenprüfung.<br />

Wie steht es um die steuerliche Betriebsprüfung? Welche<br />

Reformüberlegungen gibt es? Diesen Fragen ging der Bundesverband<br />

der Deutschen Industrie e.V. (BDI) in seiner Reihe<br />

„Digital Deep Dive“ unter dem Titel „Tax Certainty – Cooperative<br />

Compliance – Außenprüfung“ auf die Spur. Benjamin<br />

Koller (Referent Steuern und Finanzpolitik, BDI) moderierte<br />

den gelungenen Webtalk und diskutierte mit Vertretern des<br />

Bundestags, des BMF, der Wirtschaft und dem Deutschen Steuerberaterverband<br />

e.V. (DStV), der durch RAin/StBin Sylvia Mein<br />

(DStV-Geschäftsführerin) vertreten war.<br />

Status quo: Verbesserungswürdig<br />

Die Berichte aus der Praxis von MdB StB Sebastian Brehm (CDU/<br />

CSU-Fraktion) sowie Syndikus-StB Knut Christians (Director<br />

Corporate Tax, Wieland-Werke AG), verdeutlichten: Der<br />

Wunsch nach frühzeitiger Rechtssicherheit ist hoch. Je zeitnäher<br />

eine Betriebsprüfung abgeschlossen werden kann,<br />

desto besser.<br />

Mein unterstrich dieses Ansinnen. Eine zeitlich erst spät durchgeführte<br />

Prüfung habe schließlich auch rein praktische Probleme.<br />

Zu denken sei hier etwa an Anteilseigner- oder schlicht<br />

Abteilungsleiterwechsel, die eine zügige, strukturierte Aufarbeitung<br />

bei lang zurückliegenden Sachverhalten erschweren.<br />

Hinzu würden für Steuerpflichtige unliebsame Zinsbelastungen<br />

kommen. Der Bericht des Bundesministeriums der Finanzen<br />

aus Oktober 2020 zeige, dass 16,7 % der erzielten Mehrergebnisse<br />

bei Betriebsprüfungen 2019 aus Zinsen resultierten.<br />

Durch die sich über die Jahre ständig im Wandel befindliche<br />

Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen entstehe eine<br />

die Unternehmen und deren steuerliche Berater belastende<br />

Rechtsunsicherheit.<br />

Neben der langen Dauer stand auch die zum Teil umständliche<br />

Kommunikation mit den Finanzbehörden im Fokus der Kritik.<br />

Brehm monierte die vielfach schwierige elektronische Kommunikation<br />

mit den Finanzbehörden und war ganz auf einer Linie<br />

mit Mein. Auch sie bemängelte digitale Ausstattungsdefizite<br />

bei der Finanzverwaltung. So müssten etwa durch die in vielen<br />

Fällen gewählte Z3-Zugrifssmethode die Daten auf einer<br />

DVD oder CD nach wie vor per Post an die Finanzverwaltung<br />

geschickt werden. Auch der Kontakt zum Prüfer während der<br />

38


agenda-steuerberater.de<br />

Was Steuerberater heute so<br />

im Kopf haben?<br />

CHIPS<br />

Denn mit Software-Lösungen von Agenda geht die tägliche Arbeit ganz leicht<br />

von der Hand. So haben Sie vor allem eines im Kopf: den Erfolg Ihrer Mandanten. Zum<br />

Beispiel den des IT-Start-ups und wie es am besten von öffentlichen Fördergeldern<br />

profitiert.


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Prüfung gelinge nur über Umwege – etwa über ein zentrales<br />

E-Mail-Postfach der Finanzverwaltung. Dies verzögere den<br />

Ablauf. Die von Bund und Ländern geplante, datenschutzsichere<br />

Container-Lösung wäre hier eine immense Erleichterung<br />

und müsse zügig eingeführt werden.<br />

Ansätze für eine Modernisierung der Betriebsprüfung<br />

Darüber, dass steuerliche Betriebsprüfungen effizienter ablaufen<br />

könnten, schienen sich die Diskutanten einig. MR Dr. Thomas<br />

Eisgruber (Leiter Referat IV A 8, Bundesministerium der<br />

Finanzen) betonte, dass Bund und Länder sich bereits intensiv<br />

Gedanken zu dem Thema machten. Er habe beispielsweise<br />

großes Verständnis für den Wunsch nach einer schnellen, medienbruchfreien<br />

Kommunikation. Gleichzeitig wies er darauf hin,<br />

dass nicht aufeinander abgestimmte Sicherheitssysteme dieses<br />

Vorhaben erschweren würden.<br />

Auch müsse nach seiner Auffassung zwischen großen und<br />

kleinen bzw. mittleren Unternehmen (KMU) unterschieden<br />

werden. Während bei KMU die steuerliche Betriebsprüfung<br />

bereits durch kleinere Anpassungen verbessert werden könne,<br />

müsse man bei großen Unternehmen gegebenenfalls an die<br />

Grundlagen der Prüfung ran. Dabei könne die Rolle von innerbetrieblichen<br />

Kontrollsystemen zunehmen. Zudem könne eine<br />

Teilbestandskraft für bestimmte Sachverhalte angedacht werden.<br />

Im Zusammenhang mit Verbesserungen müsse gleichfalls<br />

das Sanktionssystem novelliert werden. Unabhängig von der<br />

genauen Ausgestaltung der Reformansätze sei für ihn aber<br />

klar: Man werde an dem System „erst Erklären, dann Prüfen“<br />

festhalten.<br />

Zeitnahe Betriebsprüfung stärken<br />

Mein zeigte sich grundsätzlich interessiert. Gleichzeitig wies sie<br />

aber darauf hin, dass es im Falle eines umfassenden Systemwechsels<br />

wichtig sei, dass dieser konsistent in das System der<br />

Abgabenordnung eingebettet werde. Er dürfe nicht zulasten<br />

der Rechtspositionen der Steuerpflichtigen gehen. Insofern sei<br />

eine eingehende Diskussion mit den Betroffenen im Rahmen<br />

des Gesetzgebungsprozesses geboten. Kritisch äußerte sich<br />

Mein ferner zu der angedeuteten unterschiedlichen Behandlung<br />

abhängig von der Unternehmensgröße.<br />

Mein hob hervor, dass statt eines Systemwechsels bereits<br />

Neuerungen an vorhandenen Instrumenten helfen würden.<br />

Das bestehende System der zeitnahen Betriebsprüfung solle<br />

gestärkt werden, indem es beispielsweise auch KMU eröffnet<br />

und durch ein Antragsrecht ergänzt würde.<br />

Die Diskutanten schienen sich im Ergebnis alle für einen stärkeren<br />

kooperativen Ansatz auszusprechen. Der Webtalk ist zum<br />

Nachschauen in voller Länge auf YouTube abrufbar.<br />

DStV-Kurzcheck - Die Wahlprogramme <strong>2021</strong> aus Steuersicht<br />

Am 26.09.<strong>2021</strong> ist es so weit. Die Wähler entscheiden mit<br />

ihren Kreuzchen über die politische Richtung der kommenden<br />

Legislaturperiode und damit nicht zuletzt auch über die<br />

Steuerpolitik. Der DStV hat sich die Programme der Parteien<br />

zur Bundestagswahl aus Steuersicht angesehen und sie einem<br />

Kurzcheck unterzogen.<br />

Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen, Betriebsprüfung,<br />

Solidaritätszuschlag – die Vorschläge der Parteien sind<br />

mitunter umfangreich. Da kann man schnell den Überblick verlieren.<br />

Zur Orientierung hat der DStV eine Übersicht erstellt. Sie<br />

bietet einen Anhaltspunkt über ausgewählte steuerpolitische<br />

Pläne der einzelnen Parteien: Von A wie „Abschreibung“ bis V<br />

wie „Vermögensteuer“.<br />

www.dstv.de<br />

DStV-Positionen zur Bundestagswahl <strong>2021</strong><br />

Wer es genauer wissen möchte, findet nachfolgend ausführlichere<br />

DStV-Analysen der Steuerpläne der einzelnen Parteien.<br />

Sie bilden die relevanten Passagen der Programme im Wortlaut<br />

ab:<br />

Unter www.dstv.de/bundestagswahl-<strong>2021</strong>-dstv-fordert-praxisgerechtere-und-sicherere-rahmenbedingungen/<br />

finden<br />

Sie die Positionen des DStV zur Bundestagswahl <strong>2021</strong>.<br />

40


Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Qualitätssicherung in der Kanzlei: DStV und BStBK bieten Hilfestellung<br />

Für Steuerberatungskanzleien steht eine aktualisierte Fassung<br />

der Verlautbarung zur Qualitätssicherung in der Steuerberatungspraxis<br />

der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zur Verfügung.<br />

Die Verlautbarung entstand in einer engen Kooperation<br />

zwischen dem DStV und der BStBK. Sie bildet weiterhin die<br />

Grundlage für das bekannte DStV-Qualitätssiegel.<br />

Die Verlautbarung gibt den Berufsangehörigen eine grundlegende<br />

Hilfestellung für die tägliche Kanzleiarbeit und<br />

umfasst Empfehlungen zu besonderen Qualitätssicherungsmaßnahmen.<br />

Neben den bereits bekannten Prozessen zur<br />

Kanzleiorganisation und Mandantenbetreuung sind etwa auch<br />

Aspekte zur Geldwäschebekämpfung sowie zu Datenschutzfragen<br />

enthalten.<br />

Nur durch ein kanzleispezifisches Qualitätsmanagement sowie<br />

standardisierte und strukturierte Prozesse lassen sich verbesserte<br />

Arbeitsabläufe in den Kanzleien etablieren. Mit dem<br />

DStV-Qualitätssiegel bietet der DStV interessierten Kanzleien<br />

seit vielen Jahren die Möglichkeit, ein solches QM-System konkret<br />

in die Praxis umzusetzen. So können Fehler minimiert und<br />

die Mandate möglichst störungsfrei gestaltet werden. Davon<br />

profitieren nicht nur die Mandantinnen und Mandanten. Eine<br />

nachhaltige Qualitätssicherung fördert zugleich die Zufriedenheit<br />

der Mitarbeitenden und kann in Zeiten des Fachkräftemangels<br />

ein entscheidendes Plus für die Kanzlei bedeuten.<br />

Mit einer Zertifizierung nach dem DStV-Qualitätssiegel lässt<br />

sich dies auch für die Außendarstellung zielgerichtet nutzen.<br />

Weitere Informationen<br />

zum DStV-Qualitätssiegel<br />

sind auf der DStV-Webseite<br />

abrufbar.<br />

BMF-Entwurf zu Kryptowährungen: Ein „Buch“ mit sieben Siegeln?<br />

Das Ziel: Mehr Rechtssicherheit<br />

Bereits seit langem wird das nun auf der Zielgeraden befindliche<br />

BMF-Schreiben in der Hoffnung auf mehr Rechtsklarheit<br />

in der Praxis erwartet. Dennoch: Die in ihn gesetzten großen<br />

Erwartungen kann der gegenwärtige Entwurf an vielen Stellen<br />

nicht erfüllen.<br />

Die Umsetzung: Viele Widerspüche<br />

Vielfach widerspricht das dargelegte technische Verständnis<br />

der Finanzverwaltung dem tatsächlichen praktischen Geschehen.<br />

So dürften beispielsweise die Ausführungen zum Prozess<br />

des Staking, aber auch die Einschätzungen in Bezug auf<br />

Airdrops unzutreffende steuerliche Beurteilungen seitens der<br />

Finanzbehörden nach sich ziehen.<br />

Mining. Blockchain, Staking oder Airdrop – obgleich die Bedeutung<br />

von Kryptowährungen in der Wirtschafts- und Finanzwelt stetig<br />

steigt, sind die damit verbundenen Begrifflichkeiten und Möglichkeiten<br />

für viele Steuerpflichtige nach wie vor kryptische Botschaften.<br />

Auch für viele Finanzbeamte blieb die Welt der virtuellen<br />

Währungen bislang verschlossen. Dies will das BMF nun ändern.<br />

Als steuerlicher Schlüssel zu der rätselhaften Welt soll das<br />

vom BMF geplante Schreiben zu „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen<br />

Behandlung von virtuellen Währungen und von<br />

Token“ dienen. Der DStV hat einen Blick auf das Entwurfsschreiben<br />

gewagt und in seiner Stellungnahme S 04/21 einige Differenzierungen,<br />

Konkretisierungen und Ergänzungen angeregt.<br />

Darüber hinaus geht die Rechtsauffassung im BMF-Entwurf mitunter<br />

deutlich über die bisherige Verwaltungsauffassung (vgl.<br />

u.a. die FAQ zu Kryptowährungen der Senatsverwaltung für<br />

Finanzen des Landes Berlin) hinaus. Dies zeigt u.a. die grundsätzliche<br />

Einordnung des Mining als gewerbliche Tätigkeit.<br />

Die Konsequenz: Nachbesserungen und stetige Aktualisierung.<br />

Der DStV hält folglich diverse Konkretisierungen und Ergänzungen<br />

im BMF-Entwurf für unerlässlich. Erfreulicherweise<br />

plant das BMF zudem – in Anbetracht der Dynamik in diesem<br />

Bereich – eine sukzessive Fortentwicklung des Anwendungsschreibens<br />

nach dessen Veröffentlichung.<br />

41


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Der DStV-Praxenvergleich <strong>2021</strong> hat begonnen – Jetzt teilnehmen!<br />

Das größte Steuerberater-Benchmarking, der DStV-Praxenvergleich,<br />

hat begonnen. Nehmen Sie jetzt teil und vergleichen<br />

Sie Ihre Kennzahlen mit aussagekräftigen Daten Ihrer<br />

Mitbewerber und profitieren Sie als Teilnehmer der Vorjahre<br />

besonders vom Mehrjahresvergleich.<br />

Der DStV-Praxenvergleich umfasst die bewährten aussagekräftigen<br />

Auswertungen wie den Personalkostenvergleich<br />

je Qualifikation der Mitarbeiter und Berufserfahrung sowie<br />

das Kosten-Umsatz-Verhältnis. Nutzen Sie die sehr umfangreichen<br />

und aktuellen Daten, um Ihre Kanzlei am Markt besser<br />

zu positionieren.<br />

Jetzt NEU im Bereich der Beratungsleistungen der Kanzlei:<br />

Ist-Stundensatz sowie Stückzahl in den Bereichen: FiBu, Lohn/<br />

Mitarbeiter, Jahresabschluss, Erklärungen sowie betriebswirtschaftliche<br />

Beratung.<br />

Vorjahresteilnehmer können sich mit ihrem Benutzernamen<br />

und ihrem Passwort auf dem DStV-Praxenvergleichsportal<br />

unter www.dstv-praxenvergleich.de einloggen. Über das<br />

gleiche Portal können sich Kanzleien, die noch nicht am Praxenvergleich<br />

teilgenommen haben, registrieren und erhalten<br />

die Zugangsdaten. Die Teilnahme ist für Verbandsmitglieder<br />

selbstverständlich kostenfrei und ist bis zum 31.10.<strong>2021</strong><br />

möglich.<br />

Eingaben und Stellungnahmen<br />

Der DStV sowie das Verbändeforum IT des DStV haben im Berichtszeitraum die nachfolgenden Stellungnahmen und Berichte<br />

verfasst. Auf der Homepage des DStV (www.dstv.de ) sowie unter StBdirekt können Sie im vollen Wortlaut nachgelesen<br />

werden:<br />

• 15.06.<strong>2021</strong> Newsletter des Verbändeforums IT: Datenübertragung<br />

bei Beraterwechsel (Teil II: Praktische Aspekte)<br />

• 13.07.<strong>2021</strong> Newsletter des Verbändeforums IT: GAIA-X – Was ist<br />

das eigentlich?<br />

• Stellungnahme S 04/21: Entwurf des BMF-Schreibens „Einzelfragen<br />

zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen<br />

Währungen und von Token“<br />

• Stellungnahme B 01/21: Entwurf eines IDW Prüfungsstandards:<br />

Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW<br />

EPS 870)<br />

42


Der DStV-Praxenvergleich <strong>2021</strong><br />

Jetzt kostenlos mitmachen<br />

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Jahresabschluss • Erklärungen • betriebswirtschaftliche Beratung<br />

Teilnahme unter<br />

WWW.DSTV-PRAXENVERGLEICH.DE<br />

Teilnahme bis: 31. Oktober <strong>2021</strong>. Die Auswertung stellen wir Ihnen per Portal zu Verfügung.<br />

Hinweis: Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Die Umfrageergebnisse sind nur anonymisiert abrufbar.


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />

SONSTIGE BERUFSORGANISATIONEN<br />

Umfrage BFB (IFB): Freiberufler fürchten Jobverluste<br />

Zwischen Ende Juni und Mitte Juli <strong>2021</strong> führte der Bundesverband<br />

für Freie Berufe (BFB) über das Institut für Freie Berufe (IFB) unter<br />

rund 1.300 selbstständigen Freiberuflern eine repräsentative<br />

Schnellumfrage zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie<br />

in den Freien Berufen, ihren Erwartungen für dieses Jahr<br />

und erforderlichen Wachstumsimpulsen durch.<br />

Im Vergleich zu den vorangegangenen Umfragen zur Corona-Krise<br />

sind die befragten Freiberufler zuversichtlicher, bleiben<br />

aber zurückhaltend. Mit Blick auf eine mögliche Verschärfung<br />

der Situation im Herbst ist jeder Zweite der befragten Freiberufler<br />

verunsichert und entsprechend skeptisch. „Diese insgesamt<br />

leichte Entspannung“, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer,<br />

„kann zum einen auf die bisherigen Lockerungen zurückgeführt<br />

werden. Zum anderen haben sich viele Freiberufler, die naturgemäß<br />

innovativ sind, auf die veränderte Situation eingestellt<br />

und auch ihre Angebote angepasst.“<br />

Schnellumfrage zu wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen<br />

Auftragsrückgang<br />

Schnellumfrage zu wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen<br />

So stark sind die Unternehmen betroffen<br />

5,8 % 5,3 %<br />

9,9 %<br />

44,5 %<br />

15,5 %<br />

28,9 %<br />

über 75 – 100 %<br />

über 50 – 75 %<br />

über 25 – 50 %<br />

über 5 – 25 %<br />

0 – 5 %<br />

20,3 %<br />

28,6 %<br />

Sehr stark<br />

Stark<br />

Kaum<br />

Gar nicht<br />

41,2 %<br />

Quelle: Institut für Freie Berufe (IFB)<br />

Quelle: Institut für Freie Berufe (IFB)<br />

Schnellumfrage zu wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen<br />

Existenzbedrohung<br />

Schnellumfrage zu wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen<br />

Stellenabbau<br />

Aktuell bedroht<br />

Bedroht binnen des nächsten<br />

halben Jahres<br />

Bereits erfolgt<br />

Befürchtet binnen des<br />

nächsten halben Jahres<br />

10,0 % 18,8 %<br />

10,8 % 14,3 %<br />

Ja<br />

Ja<br />

Nein<br />

Mittlerer Abbau:<br />

1,7 Stellen<br />

Mittlerer Abbau:<br />

1,1 Stellen<br />

Nein<br />

90,0 % 81,2 %<br />

89,2 %<br />

85,7 %<br />

Quelle: Institut für Freie Berufe (IFB)<br />

Quelle: Institut für Freie Berufe (IFB)<br />

Auch diese Umfrage zeichnet ein unverändert differenziertes<br />

Bild. Während Teile der Freien Berufe weiterhin enorm gefordert<br />

sind, sind andere von den wirtschaftlichen Folgen der<br />

Pandemie stark betroffen. Das gilt besonders für die freien<br />

Kulturberufe, solo-selbstständige Freiberufler, kleine Freiberufler-Einheiten<br />

mit bis zu fünf Mitarbeitern und ganz junge<br />

Unternehmen. Hier ist die Politik besonders gefragt, bei den<br />

Hilfen nachzusteuern, sollte das erforderlich werden. Mit der<br />

verlängerten und verbesserten Neustarthilfe etwa hat die<br />

Bundesregierung bereits wichtige Impulse gegeben. Demgegenüber<br />

bleibt die Arbeitsauslastung besonders bei den<br />

freien Heilberufen und den beratenden Freiberuflern ausgesprochen<br />

hoch. Das zeigt einmal mehr, wie elementar sie sind,<br />

um die Krise einzudämmen und den Weg aus der Krise heraus<br />

zu gestalten. Die Freien Berufe sind für die Gesellschaft, die<br />

Daseinsvorsorge und das Gemeinwohl unverzichtbar. So halten<br />

die technischen Freiberufler die Infrastruktur am Laufen und<br />

bereichern die freien Kulturberufe unser Leben.<br />

44


Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Dem gilt es, so der BFB, Rechnung zu tragen: Gefragt nach den<br />

drängendsten Themen, die die Politik angehen sollte, sagen 74 %<br />

der Befragten und damit mit Abstand die meisten, dass sie sich<br />

mehr Wertschätzung der Freiberuflichkeit wünschen. Rund jeder<br />

Zweite meint, dass Selbstständigkeit besser gefördert werden<br />

muss. 48,2 % mahnen mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit der<br />

Gesetzgebung an. 47,7 % verlangen wirksame Konzepte zur<br />

Fachkräftesicherung. Für 43,2 % müssen öffentliche Verwaltungsprozesse<br />

beschleunigt und weiter digitalisiert werden.<br />

Zu weiteren Einzelheiten wird auf www.Freie-Berufe.de<br />

(BFB-Corona-Schnellumfrage IV) verwiesen.<br />

Mehr Mut zum Mittelstand<br />

Dies fordern die Verbände der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand<br />

in ihrem Jahresmittelstandsbericht <strong>2021</strong>, den sie am 25. Juni<br />

<strong>2021</strong> veröffentlichten. Die Corona-Krise habe tiefe Spuren hinterlassen.<br />

Um den Aufhol- und Wiederaufbauprozess in Gang<br />

zu setzen, brauche es jetzt eine Politik, die kleine und mittlere<br />

Betriebe mit ihren qualifizierten Beschäftigten als Wohlstandsmotor<br />

und Wettbewerbsvorteil begreift. Eine wirtschaftliche<br />

Erholung werde es nur mit einem starken Mittelstand geben.<br />

(Quelle: www.Freie-Berufe.de)<br />

DATEV wächst auch im Krisenjahr!<br />

Von Antonie Schweitzer<br />

Die Krise als Digitalisierungsmotor<br />

Mit positiven Nachrichten begrüßte der DATEV-Vorstandsvorsitzende<br />

Dr. Robert Mayr die Teilnehmer der Online-Jahrespressekonferenz.<br />

Als „Verfechter und Mahner der digitalen Transformation“<br />

stellte er gleich zu Beginn seiner Rede heraus, „wie<br />

stark die Digitalisierung in dieser Ausnahmesituation vorangekommen<br />

ist“.<br />

Bedingt durch Kontaktbeschränkungen, Betriebsschließungen,<br />

Lieferprobleme und ähnliche Herausforderungen waren der<br />

Berufsstand und seine Genossenschaft in der Krise besonders<br />

gefragt als „Partner der mittelständischen Wirtschaft“, resümierte<br />

der CEO, bevor er die Ergebnisse der zehnten Welle des<br />

(Ende März 2020 gestarteten) Corona-Barometers vorstellte.<br />

Nach Meinung der befragten Mitgliedskanzleien entspanne<br />

sich die Situation nach dem deutlichen Anstieg der Insolvenzgefahr<br />

infolge des Winter-Lockdowns derzeit wieder deutlich.<br />

Immerhin 90 % der Kanzleien haben der Befragung zufolge<br />

über den gesamten Pandemieverlauf hinweg keine oder nur<br />

geringe Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit verspürt.<br />

Schwieriger war für viele die Aufrechterhaltung der Qualität<br />

ihrer Leistung – aufgrund erhöhter Arbeitsbelastung, verstärktem<br />

Informationsbedarf durch gesetzliche Änderungen<br />

und der Etablierung neuer Prozesse. Der steuerberatende<br />

Berufsstand werde gestärkt aus dieser Krise hervorgehen:<br />

„Der vielfach diskutierte Digitalisierungsschub durch Corona<br />

in Deutschland zeigt sich auch (zu Teilen) im steuerberatenden<br />

Berufsstand.“<br />

„Der vielfach diskutierte<br />

Digitalisierungsschub durch Corona<br />

in Deutschland zeigt sich auch (zu<br />

Teilen) im steuerberatenden<br />

Berufsstand.“<br />

Dr. Robert Mayr<br />

Der aktuelle Digitalisierungsindex<br />

Als Beleg führte Dr. Mayr den Digitalisierungsindex für Steuerberater<br />

an, der zwischen März 2019 und September 2020 einen<br />

„regelrechten Digitalisierungssprung mit einem Plus von elf<br />

Prozentpunkten“ verzeichnet. In den Kanzleien ist dieser Wert<br />

im März <strong>2021</strong> aktuell wieder um 3,7 Punkte gesunken – vermutlich<br />

infolge der enormen Arbeitsbelastung durch Kurzarbeitergeld<br />

sowie der Beantragung von Sofort- und Überbrückungs-<br />

45


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />

hilfen. Wurden diese Aspekte im September noch von 27 %<br />

als negative Veränderungen in der Pandemie angegeben, so<br />

ist dieser Anteil nun auf 43 % angestiegen. Darunter „leiden“<br />

vor allem kleine Kanzleien, die mit ihren knappen Ressourcen<br />

besonders haushalten müssen.<br />

Aktuell sagen 53 % der Kanzleien, dass durch die Krise für sie<br />

ein positiver Schub zu mehr Digitalisierung ausgelöst wurde;<br />

für weitere 21 % trifft das zumindest teilweise zu. 64 % sowohl<br />

kleine als auch große Kanzleien berichten, dass die Unternehmen<br />

der Digitalisierung gegenüber infolge der Krise aufgeschlossener<br />

geworden sind, insbesondere im Hinblick auf den<br />

Datenaustausch und die Bereitstellung von Unterlagen über<br />

digitale Kanäle.<br />

Die Gesellschaft und die Wirtschaft haben mehr Akzeptanz und<br />

Offenheit im Umgang mit Tools und Prozessen der digitalen<br />

Kollaboration entwickelt, betonte der Vorstandsvorsitzende<br />

und forderte eine „vorausschauende Digitalisierungspolitik,<br />

die koordiniert vorgeht“, auch im Verwaltungs- und Bildungsbereich.<br />

Hierzu gehöre nicht nur ein Gesetz zum Unternehmensbasisdatenregister,<br />

sondern auch ein Registermodernisierungsgesetz.<br />

Angebote für Mitarbeiter<br />

Dass die DATEV in den vergangenen Wochen allen Mitarbeitenden,<br />

die Impfinteresse hatten und noch nicht auf anderem<br />

Weg versorgt waren, ein Angebot machen konnte, wertete<br />

Dr. Mayr als wichtigen Schritt in Richtung Normalität. Zusätzlich<br />

habe man einen eigenen Laborcontainer angeschafft, um<br />

das bestmögliche Testkonzept zum Einsatz zu bringen, das<br />

mithilfe von PCR-Test-Pools schnell sehr viele Proben auswerten<br />

kann. Unternehmen sowie Schulen und Kindergärten der<br />

Region habe man gerne das Angebot gemacht, diese Laborinfrastruktur<br />

kostenfrei mit zu nutzen. Mittlerweile sind rund 50<br />

Einrichtungen dabei.<br />

Stärke und Leistungsfähigkeit habe die DATEV in der Pandemie<br />

nicht nur gegenüber dem Berufsstand und der mittelständischen<br />

Wirtschaft gezeigt, sondern auch intern. 801 Mitarbeitende<br />

wurden neu eingestellt, darunter 74 Auszubildende<br />

und Dual Studierende. Im sogenannten Mobil-Modus arbeiten<br />

knapp 90 % der Belegschaft nicht im Büro – mit insgesamt positiven<br />

Erfahrungen. Gemeinsam mit dem Betriebsrat habe man<br />

vor zwei Wochen eine neue Gesamtbetriebsvereinbarung zum<br />

Thema „mobiles Arbeiten“ geschlossen. Demnach gestalten<br />

die Teams ihren Arbeitsmodus selbst, so wie er für kreative<br />

Prozesse und sozialen Austausch sinnvoll und notwendig ist.<br />

Tools für Mitglieder und ihre Klienten<br />

Nicht nur Mitgliedern, auch der mittelständischen Wirtschaft<br />

habe man, resümierte der DATEV-CEO, das notwendige Handwerkszeug<br />

gegeben, um in dieser Ausnahmesituation rechtssicher<br />

und erfolgreich zu navigieren.<br />

Im Lockdown, mit Hygieneregeln und Home-Office-Gebot<br />

waren verlässliche Informationen gefragt. Die hierzu erstellten<br />

Info-Dokumente mit gesetzeskonformen Lösungen und<br />

ständig aktualisierten Inhalten wurden zwischen Juni 2020<br />

und Mai <strong>2021</strong> insgesamt fast 1,9 Millionen Mal aufgerufen.<br />

Die vier relevanten Dokumente zur Mehrwertsteuersenkung<br />

wurden allein im Juli und August letzten Jahres über 500.000<br />

mal abgerufen, bis heute über 800.000 mal. Die Informationen<br />

zu den Corona-Wirtschaftshilfen wurden in den vergangenen<br />

zwölf Monaten rund 560.000 mal eingesehen.<br />

Als Highlight bezeichnete Dr. Mayr den seit April <strong>2021</strong> verfügbaren<br />

Automatisierungsservice Rechnungen. Damit habe man<br />

das Tor zu einer Zukunft aufgestoßen, in der künstliche Intelligenz<br />

Teile der Buchführung automatisiert. In der DATEV-Cloud<br />

werden dazu aus den in Unternehmen online hochgeladenen<br />

Belegen und dem Wissen aus früheren Vorgängen Buchungsvorschläge<br />

erstellt. Gibt es neben den sicheren Vorschlägen<br />

auch noch Belege, die nachzubearbeiten oder zu kontrollieren<br />

sind, werden die Anwender über einfache Symbole im Kanzlei-Rechnungswesen<br />

intuitiv zu den relevanten Buchungsfeldern<br />

geführt. Aus den Bestätigungen und Korrekturen<br />

lernt die KI kontinuierlich weiter und erhöht die Qualität der<br />

Buchungsvorschläge. Die zur Erfassung und Überwachung der<br />

Finanzbuchführung erforderlichen Tätigkeiten lassen sich so<br />

zunächst im Bereich der Ein- und Ausgangsrechnungen nachhaltig<br />

optimieren. Dieser positive Effekt wird gleichzeitig noch<br />

durch die digitale Verarbeitung von Massendaten, wie zum<br />

Beispiel bei Nutzung der Paypal-Schnittstelle oder der für dieses<br />

Jahr noch geplanten Amazon-Schnittstelle, verstärkt. Das<br />

hat auch zur Folge, dass die Informationen in der Buchführung<br />

zunehmend aktueller bzw. schneller verfügbar sind, beispielsweise<br />

in Form von Auswertungen.<br />

Pilotprojekte<br />

Aktuell pilotiert die DATEV ein Tool, das Kanzleien und Mandanten<br />

einen tagesaktuellen Überblick rund um das Thema<br />

Liquidität auf Basis der Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen<br />

und der Bankkontoumsätze bietet. Spätestens seit der Corona-Pandemie<br />

sei deutlich geworden, wie wichtig die kontinuierliche<br />

Überwachung der Liquidität ist.<br />

So konnte man auch in der Pandemie strategische Projekte weiter<br />

vorantreiben, insbesondere die Weiterentwicklung eines<br />

Lösungsportfolios, das Mitglieder, Partner und deren Kunden<br />

auf die Herausforderungen der Zukunft besser vorbereiten soll.<br />

Die DATEV Cloud Welt<br />

Damit DATEV-Lösungen künftig noch effizienter Prozesse und<br />

die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftsmodelle<br />

unterstützen können, sollen bestehende On-Premises-Lösungen<br />

in die DATEV-Cloud-Welt überführt werden. Ineinandergreifende<br />

Prozesse sollen mit umfangreichen Kollaborationsszenarien<br />

und zunehmender Automatisierung verbunden<br />

46


Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

werden. Bei dieser Umstellung orientiere man sich an den aktuellen<br />

und künftigen Bedürfnissen der Kunden, was zu einer<br />

neuen Anwendungslandschaft führe. „Damit bauen wir die<br />

Möglichkeiten für verteiltes Arbeiten, Interaktion in digitalen<br />

Ökosystemen und Kollaboration aus“, erläuterte Dr. Mayr.<br />

„Damit bauen wir die Möglichkeiten<br />

für verteiltes Arbeiten, Interaktion in<br />

digitalen Ökosystemen und<br />

Kollaboration aus“<br />

Dr. Robert Mayr<br />

Der Ausbau des DATEV-Ökosystems<br />

Über die Entwicklung des DATEV-Marktplatzes wurden mittlerweile<br />

knapp 250 Partnerlösungen an die DATEV-Software<br />

angebunden, erläuterte Dr. Mayr. So können schnell und effizient<br />

auch Kundenbedarfe erfüllt werden, die nicht unbedingt<br />

in den Kernfeldern des Unternehmens liegen. Während es<br />

in diesem digitalen Ökosystem zunächst um Effizienz in der<br />

Leistungserbringung und Kostenreduktion ging, steht nun die<br />

nächste Evolutionsstufe an: „Ein Ökosystem funktioniert auf<br />

Dauer nur, wenn alle Beteiligten in diesem Ökosystem einen<br />

Vorteil haben – auch die Mitglieder, Partner und mittelständischen<br />

Unternehmen“, erläuterte der CEO, und betonte den<br />

genossenschaftlichen Gedanken. Mit Partnern wie Elo, Personio<br />

und Circula arbeite man seit vergangenem Jahr an integrierten<br />

Prozessen – mit dem Ziel, dass auf dieser Basis neue<br />

digitale Geschäftsmodelle entstehen.<br />

Prognosen für 2022<br />

Abschließend äußerte sich Dr. Mayr optimistisch und zitierte<br />

führende Wirtschaftsforscher, die für voraussichtlich Anfang<br />

2022 das wirtschaftliche Niveau aus der Zeit vor der Pandemie<br />

erreicht sehen – sofern uns mit der Delta-Variante nicht eine<br />

vierte Welle ins Haus steht. Man habe die richtigen Weichen<br />

gestellt und sei die ersten Schritte der eigenen Transformation<br />

sehr erfolgreich gegangen. Mit einer wirtschaftlich sehr soliden<br />

Basis sei die Organisation zukunftsfähig aufgestellt.<br />

Personelle Veränderungen im Vorstand<br />

Abschließend ging Dr. Mayr auf personelle Veränderungen im<br />

Vorstand ein: In den Ruhestand gegangen ist als langjähriges<br />

Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorstandsvorsitzender<br />

Eckhard Schwarzer, dem er herzlich für sein Engagement<br />

dankte. Seine Nachfolge hat zum 01. Juli sowohl als CMO und<br />

stellvertretender Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Peter Krug<br />

angetreten, der zuvor als CTO agiert hat. Die CTO-Rolle hat Prof.<br />

Dr. Christian Bär übernommen, der schon lange im Unternehmen<br />

ist und sowohl die Kundenperspektive als auch die Softwareentwicklung<br />

kennt.<br />

Das Geschäftsjahr 2020<br />

Diana Windmeißer betonte in ihrer Rede, dass Nachhaltigkeit<br />

für die DATEV keine Modeerscheinung, sondern seit jeher ein<br />

wesentlicher Teil der Unternehmensphilosophie ist, in der<br />

Ökonomie, Ökologie und Soziales gleichrangig nebeneinanderstehen.<br />

DATEV-Vorstand (v.l.n.r.): Prof. Dr. Peter Krug, Julia Bangerth, Dr. Robert Mayr,<br />

Diana Windmeißer, Prof. Dr. Christian Bär<br />

47


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />

„Druckfrisch“ präsentierte sie den finalen Jahresabschluss für<br />

2020, der bereits im März als noch „vorläufig“ bekannt gegeben<br />

worden war, und einige Geschäftszahlen aus dem ersten<br />

Halbjahr <strong>2021</strong>.<br />

Mit einem Umsatzwachstum von 5,1 % lag der Gesamtumsatz<br />

2020 bei rund 1,156 Milliarden €. Das Betriebsergebnis betrug<br />

mit 71,6 Mio. € elf Mio. € mehr als 2019. Die Ursachen hierfür<br />

sah die Finanzvorständin in dem weniger stark gestiegenen<br />

Betriebsaufwand aufgrund unter anderem deutlich geringeren<br />

Mobilitäts- und Reisekosten sowie weniger Veranstaltungen<br />

und Fremdleistungen.<br />

Die Investitionen in Höhe von 78 Mio. €, zum Beispiel in das<br />

Rechenzentrum, seien ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie,<br />

denn neue Server und Speichersysteme sind leistungsfähiger<br />

und energieeffizienter. Als Argument führte Diana<br />

Windmeißer die Wachstumsraten bei cloudbezogenen Dienstleistungen<br />

und Lösungen an, die über alle Produktgruppen hinweg<br />

um knapp 20 % zulegten. Weiterhin konnten rund 55.000<br />

neue Kunden hinzugewonnen werden: neben Mitgliedern<br />

auch Unternehmen und andere Institutionen. Ende des Jahres<br />

waren es fast 406.000.<br />

Die genossenschaftliche Rückvergütung der Mitglieder betrug<br />

5,0 % des rückvergütungsfähigen Umsatzes, insgesamt 47,1<br />

Mio. € netto (im Vorjahr waren es 45,4 Mio. €).<br />

Zum wirtschaftlichen Erfolg hat, wie Diana Windmeißer ausführte,<br />

auch das Auslandsgeschäft beigetragen, dessen Umsatz<br />

über alle Vertriebsgesellschaften hinweg bei über 26 Mio. € lag<br />

(2019 waren es noch 23,9 Mio.).<br />

Das 1. Halbjahr <strong>2021</strong><br />

Im ersten Halbjahr <strong>2021</strong> hat sich der positive Trend fortgesetzt:<br />

Bis zum 30. Juni lag der Umsatz bei 594,1 Mio. €. Das entspricht<br />

einem Plus von 4,4 % im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 (damals<br />

waren es 569,3 Mio. €). Einen Ausblick auf das 2. Halbjahr gab<br />

die Finanzvorständin nicht, da Prognosen pandemiebedingt<br />

kaum möglich sind.<br />

Einen kräftigen Wachstumsschub erkannte Diana Windmeißer<br />

bei den cloudbezogenen Angeboten, unter anderem bei<br />

Unternehmen online, der digitalen Lösung für die Zusammenarbeit<br />

zwischen Kanzlei und Unternehmen: Mehr als 310.000<br />

Unternehmen nutzen die Lösung inzwischen – 40.000 mehr<br />

als noch zum Jahresanfang. Die Nutzungszahlen des Portals<br />

Arbeitnehmer online haben sich in weniger als zwei Jahren<br />

verdoppelt: Im Juni waren es erstmals mehr als zwei Millionen<br />

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die darüber einen rein<br />

digitalen Entgeltnachweis erhalten haben.<br />

Auch der Wachstumstrend bei der Anzahl der Kundinnen und<br />

Kunden hält an: Inzwischen sind es mehr als 444.000, also fast<br />

40.000 mehr als zum Jahresanfang. Die Anzahl der Mitarbeitenden<br />

betrug zum 30. Juni 8202. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie<br />

machen sich allerdings in der Anzahl der über<br />

DATEV laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen spürbar,<br />

die konjunkturbedingt rund 610.000 Lohn- und Gehaltsabrechnungen<br />

weniger als im ersten Halbjahr 2020 betragen, was sich<br />

natürlich auch auf den Umsatz auswirkt.<br />

Zu verzögerten Umsatzeffekten führen Sondermaßnahmen<br />

wie die Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen<br />

oder die geduldete spätere Offenlegung der Jahresabschlüsse.<br />

Präsenzseminare, Vor-Ort-Beratungen und Veranstaltungen<br />

werden erst jetzt – mit steigenden Impfraten und<br />

niedrigeren Inzidenzen – langsam wieder möglich.<br />

Klimaneutralität bis 2030<br />

Eine schnelle Digitalisierung als wichtige Voraussetzung für<br />

die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft trage zu<br />

Umwelt- und Klimaschutz bei, betonte die Finanzvorständin<br />

mit Blick auf die Wechselwirkung, denn zusätzlich treiben die<br />

stärkeren Bemühungen für mehr Klimaschutz die Digitalisierung<br />

weiter voran.<br />

Bis 2030 will DATEV klimaneutral sein. Es wurde eine umfassende<br />

Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, die in alle Planungs-<br />

und Entscheidungsprozesse hineinspielt: DATEV bezieht<br />

schon seit 2014 ausschließlich Ökostrom – ergänzt durch vier<br />

eigene Photovoltaikanlagen. Gleichzeitig arbeitet man an<br />

Green-IT-Maßnahmen, um die Rechenzentren energieeffizienter<br />

zu machen – etwa durch den Einbau neuer Lüftungsanlagen,<br />

die deutlich weniger Strom verbrauchen oder indem man<br />

die Abwärme des Rechenzentrums zur Beheizung der Bürogebäude<br />

nutzt. Im Rahmen einer umfassenden Gebäudestrategie<br />

werden Büros mit Geothermie geheizt und gekühlt. Ressourcenschonende<br />

Mobilität wird durch Jobtickets, Bikeleasing und<br />

Ladestationen für E-Bikes und E-Autos gefördert.<br />

Diese internen Ziele werden von unabhängigen Prüfern beurteilt,<br />

und freiwillig erfolgt eine Erklärung nach dem Deutschen<br />

Nachhaltigkeitskodex, einem branchenübergreifenden Transparenzstandard.<br />

Nachhaltiges Handeln und Wirtschaften bietet<br />

große Chancen, betonte die Finanzvorständin abschließend:<br />

ökonomische, ökologische und soziale.<br />

„Nachhaltiges Handeln und<br />

Wirtschaften bietet große Chancen,<br />

ökonomische, ökologische und<br />

soziale.“<br />

Diana Windmeißer<br />

48


Aktuelles Steuerrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

AKTUELLES STEUERRECHT<br />

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts – KöMoG<br />

Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom<br />

25.06.<strong>2021</strong> ist im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 2050, vom 30.06.<strong>2021</strong> veröffentlicht<br />

worden. Es tritt grundsätzlich am 01.01.2022 in Kraft.<br />

Dieses Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG)<br />

gewährt Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften<br />

die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen<br />

in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Dies soll die<br />

internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen<br />

Familienunternehmen in der Rechtsform der KG oder einer OHG<br />

stärken.<br />

Zudem soll das Gesetz Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung<br />

von Währungskursgewinnen bzw. -verlusten bei Gesellschafterdarlehen<br />

beseitigen und den Bürokratieaufwand bei<br />

der steuerbilanziellen Nachverfolgung von organschaftlichen<br />

Mehr- und Minderabführungen verringern.<br />

(Quelle: BeraterDepesche 08 I <strong>2021</strong>)<br />

BeraterDepesche 08 | <strong>2021</strong><br />

PRAXISRELEVANTE ENTWICKLUNGEN · GESETZE · ERLASSE<br />

EINZELFRAGEN · GERICHTSENTSCHEIDUNGEN<br />

Hintergrund ist, dass Personengesellschaften zwar gewerbesteuerrechtlich<br />

als eigenständige Steuersubjekte behandelt werden;<br />

für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind dies nach dem sog.<br />

Transparenzprinzip hingegen ausschließlich die an ihr beteiligten<br />

Mitunternehmer. Dies kann im Einzelfall zu teils erheblichen<br />

Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand im<br />

Vergleich zu Kapitalgesellschaften führen.<br />

Darüber hinaus wird durch das Gesetz der räumliche Anwendungsbereich<br />

des UmwStG über den EWR hinaus erweitert.<br />

GESETZE UND VERORDNUNGEN<br />

• Bundesrat verabschiedet Gesetz zur Modernisierung<br />

des Körperschaftsteuerrechts<br />

• Bundesrat billigt Gesetz zur Modernisierung des<br />

Personengesellschaftsrechts<br />

• OECD: Einigung zur Reform der internationalen<br />

Unternehmensbesteuerung<br />

• Bundesrat stimmt Kassensicherungsverordnung zu<br />

• Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes<br />

• Katastrophenerlass des FinMin NRW: Steuerliche<br />

Entlastung für Flutopfer<br />

• URTEILE DES BFH UND DER FINANZGERICHTE<br />

• Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von<br />

Betriebsveranstaltungen<br />

• Zuzahlungen des Arbeitnehmers für den Dienstwagen<br />

• Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an<br />

Mitunternehmer<br />

• Verwendung einer Excel-Tabelle nicht zwingend Mangel<br />

der Kassenführung<br />

Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG<br />

Das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer<br />

und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften<br />

(Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz – GrStRefUG) vom<br />

16.07.<strong>2021</strong> ist im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 2931, vom 22.07.<strong>2021</strong> veröffentlicht<br />

und damit verkündet worden. Es tritt grundsätzlich<br />

am Tag nach der Verkündung in Kraft.<br />

Das GrStRefUG (BT-Drucks. 19/28902) reformiert wesentliche<br />

Regelungen des Grundsteuergesetzes (z.B. Anlage 39 zu § 254<br />

BewG) und passt die Regelungen zur Bewertung für Zwecke der<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer an<br />

verschiedene Urteile des BVerfG und des BFH an. Das Gesetz<br />

schafft u.a. eine Regelung, die es erlaubt, dass bestehende<br />

wirtschaftliche Einheiten, die für Zwecke der Einheitsbewertung<br />

unter Anwendung des § 26 oder des § 34 Abs. 4 bis 6 BewG<br />

gebildet wurden, weiterhin für Zwecke der Feststellung von<br />

Grundsteuerwerten zugrunde gelegt werden.<br />

Darüber hinaus wird über Art. 4 des GrStRefG das Finanzausgleichgesetz<br />

geändert. Der Länder- und Gemeindeanteil an der<br />

Finanzierung des Kinderbonus <strong>2021</strong> des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes<br />

werden erstattet. Die Erstattung soll über die<br />

Änderung der Festbeträge der vertikalen Umsatzsteuerverteilung<br />

des Jahres <strong>2021</strong> im Finanzausgleichsgesetz zulasten des<br />

Bundes im Rahmen dieses Gesetzes erfolgen.<br />

Nordrhein-Westfalen wird von der Öffnungsklausel bei der<br />

Grundsteuer keinen Gebrauch machen. Damit wird künftig<br />

das Bundesmodell in NRW gelten. Dies hat das Ministerium<br />

der Finanzen des Landes NRW mitgeteilt. Das BVerfG hatte die<br />

gesetzlichen Regelungen aufgrund der veralteten Wertmaßstäbe<br />

für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber musste<br />

die Grundsteuer daher reformieren, um das Steueraufkommen<br />

für die Kommunen verlässlich zu sichern.<br />

Das BVerfG hatte eine Frist für die Neuregelung bis zum<br />

31.12.2019 gesetzt. Dem ist der Bundesgesetzgeber mit dem<br />

Ende 2019 verabschiedeten, sog. Bundesmodell nachgekommen,<br />

welches bundesweit gilt, sofern ein Land nicht von der<br />

im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzten Möglichkeit<br />

Gebrauch macht, eine Öffnungsklausel zu nutzen und ein eigenes<br />

Grundsteuermodell zu beschließen.<br />

49


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuerrecht<br />

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes<br />

Das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom<br />

12.05.<strong>2021</strong> ist im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 986, veröffentlicht worden und<br />

am 01.07.<strong>2021</strong> in Kraft getreten.<br />

Zur Eindämmung von missbräuchlichen Steuergestaltungen<br />

mittels sog. „Share Deals“ im Grunderwerbsteuerrecht hatte<br />

die Bundesregierung bereits am 31.07.2019 einen Gesetzentwurf<br />

zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen.<br />

Die Koalitionsfraktionen hatten die Reform immer wieder<br />

verschoben. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Änderungen<br />

zum 01.01.2020 in Kraft treten sollten.<br />

Das Gesetz sieht nun eine Absenkung der Beteiligungsgrenze in<br />

den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG<br />

von 95 % auf 90 % sowie eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums<br />

von 5 auf 10 Jahre in § 1 Abs. 2a GrEStG vor. Gleiches<br />

gilt für die Nachbehaltensfristen in § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 S. 2<br />

GrEStG. Auch die sog. Vorbehaltsfrist ist auf 15 Jahre verlängert<br />

worden.<br />

Durch Einfügung neuer § 1 Abs. 2b und Abs. 2c GrEStG wird die<br />

Funktionsweise des § 1 Abs. 2a GrEStG, der nur für Personengesellschaften<br />

gilt, auf Kapitalgesellschaften übertragen.<br />

ATAD-Umsetzungsgesetz – ATAD-UmsG<br />

Das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie<br />

(ATAD-Umsetzungsgesetz – ATAD-UmsG) vom 25.06.<strong>2021</strong><br />

ist im BGBl. I <strong>2021</strong>, S. 2035, vom 30.06.<strong>2021</strong> veröffentlicht und<br />

damit verkündet worden. Es ist grundsätzlich am Tag nach seiner<br />

Verkündung, also am 01.07.<strong>2021</strong>, in Kraft getreten.<br />

Die im Gesetz enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es<br />

Personen und Unternehmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen<br />

zu Staaten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen<br />

Steuergebiete geführt werden, in Deutschland Steuern<br />

zu vermeiden.<br />

Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört etwa die Versagung<br />

von steuerlichen Vorteilen oder Abzügen. Das Gesetz basiert<br />

auf den Schlussfolgerungen des Rates der EU zur sog. Schwarzen<br />

Liste sowie den verhandelten Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex<br />

(Unternehmensbesteuerung). Die Umsetzung<br />

der Maßnahmen in nationales Recht dient einem koordinierten<br />

Vorgehen der Mitgliedstaaten. Bislang agieren global agierende<br />

Konzerne oftmals strategisch und verlagern ihren Firmensitz<br />

in die Länder, welche niedrige Unternehmenssteuern<br />

vorweisen. Trotz Rekordgewinnen zahlen die Konzerne folglich<br />

häufig kaum Steuern. Im europäischen Raum verlangen vor<br />

allem Irland, Luxemburg und die Niederlande relativ niedrige<br />

Steuersätze. Um Steueroasen trockenzulegen, hatten sich die<br />

G7-Finanzminister nach jahrelangen Verhandlungen auf ein<br />

Grundgerüst für eine weltweite Steuerreform geeinigt; u.a.<br />

soll eine globale Mindeststeuer von 15 % für Großkonzerne<br />

eingeführt werden. (Quelle: BeraterDepesche 07 I <strong>2021</strong>)<br />

Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung<br />

Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem<br />

Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom<br />

25.06.<strong>2021</strong> ist im BGBl. I <strong>2021</strong>, S. 2056, veröffentlicht worden<br />

und am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Dieses<br />

regelmäßig als Steueroasen-Abwehrgesetz bezeichnete<br />

Gesetz geht gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung<br />

und unfairen Steuerwettbewerb durch Steueroasen vor.<br />

Das Gesetz soll zunächst die Schlussfolgerungen des Rates der<br />

Europäischen Union zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und<br />

Gebiete für Steuerzwecke (sog. „schwarze Liste“) sowie die<br />

seitdem in diesem Zusammenhang durch die Gruppe Verhaltenskodex<br />

(„Code of Conduct Group“) verhandelten und vom<br />

Rat gebilligten Maßnahmen durch die Schaffung eines neuen<br />

Stammgesetzes in das deutsche Recht umsetzen. Ziel ist es,<br />

nicht kooperative Staaten und Steuergebiete (Steueroasen)<br />

durch gezielte Abwehrmaßnahmen dazu anzuhalten, internationale<br />

Standards im Steuerbereich umzusetzen und Steuervermeidung<br />

zu verhindern, um so für mehr Steuergerechtigkeit zu<br />

sorgen. Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen<br />

davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen in diesen<br />

Gebieten fortzusetzen oder neu aufzunehmen. Zu den Abwehrmaßnahmen<br />

gehören u.a.:<br />

• Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs:<br />

Aufwendungen aus Geschäftsvorgängen mit Bezug zu<br />

Steueroasen sollen steuerlich nicht mehr geltend gemacht<br />

werden können.<br />

• Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung: Es soll eine<br />

verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung zur Anwendung<br />

kommen, wenn in einer Steueroase eine sog. Zwischengesellschaft<br />

ansässig ist. Unternehmen können so Steuerzah-<br />

50


Aktuelles Steuerrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

lungen nicht mehr umgehen, indem sie Einkünfte auf eine<br />

Gesellschaft in einer Steueroase verlagern, weil sämtliche<br />

aktive und passive Einkünfte der Zwischengesellschaft der<br />

Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen.<br />

• Verschärfte Quellensteuermaßnahmen: Zudem sollen verschärfte<br />

Quellensteuermaßnahmen greifen, wenn bspw.<br />

Zinsaufwendungen an in Steueroasen ansässige Personen<br />

geleistet werden. Damit soll die beschränkte Steuerpflicht<br />

von in Steueroasen ansässigen Personen auf bestimmte<br />

Einkünfte (insb. für sämtliche Finanzierungsentgelte)<br />

erweitert werden, die außerdem dem Steuerabzug nach<br />

§ 50a EStG unterworfen werden.<br />

• Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen:<br />

Bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen<br />

sollen Steuerbefreiungen und Vorschriften in<br />

Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eingeschränkt<br />

bzw. versagt werden, wenn diese Bezüge von<br />

einer Körperschaft geleistet werden, die in einer Steueroase<br />

ansässig ist, oder Anteile an einer in einer Steueroase<br />

ansässigen Gesellschaft veräußert werden.<br />

Das Gesetzgebungsverfahren dient ferner der Überführung<br />

der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vom<br />

29.07.2009 (SteuerHinBekG) und durch die Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung<br />

vom 18.09.2009 (SteuerHin-<br />

BekVO) im EStG, KStG und der AO aufgenommenen Regelungen<br />

in das zu schaffende Stammgesetz, soweit diese mit den Vorgaben<br />

des Rates weiterhin kompatibel sind. Im Übrigen sollen<br />

die Vorschriften ersatzlos aufgehoben werden.<br />

(Quelle: BeraterDepesche 05 I <strong>2021</strong>)<br />

Fondsstandortgesetz – FoStoG<br />

Das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und<br />

zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zu Änderung der<br />

Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EG im Hinblick auf den<br />

grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) vom 03.06.<strong>2021</strong><br />

ist im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 1498, veröffentlicht worden. Die Inkrafttretenszeitpunkte<br />

sind unterschiedlich geregelt: überwiegend<br />

ist es der 02.08.<strong>2021</strong>. Die Änderungen betr. das EStG sind zum<br />

01.07.<strong>2021</strong> in Kraft getreten.<br />

Mit dem Gesetz sollen das deutsche Recht an EU-Vorgaben<br />

angepasst sowie steuerliche und aufsichtsrechtliche Regelungen<br />

gebündelt werden. Die Umsatzsteuerbefreiung für die<br />

Verwaltungsleistung von Investmentfonds wird auf die Verwaltung<br />

von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden.<br />

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden attraktiver gemacht.<br />

Mit Wirkung zum 01.07.<strong>2021</strong> wird der steuerfreie Höchstbetrag<br />

für Vermögensbeteiligungen von 360 € auf 1.440 € pro Jahr<br />

angehoben werden (§ 3 Nr. 39 EStG).<br />

Für Arbeitnehmer von Start-ups sieht § 19a EStG neu vor, dass<br />

die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen<br />

am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht<br />

besteuert werden.<br />

Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch sollen darüber<br />

hinaus weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung der Aufsicht<br />

ermöglichen. So werden u.a. zahlreiche Schriftformerfordernisse<br />

abgeschafft werden, um Anlegern Kosten zu ersparen.<br />

(Quelle: BeraterDepesche 7 I <strong>2021</strong>)<br />

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG<br />

Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz<br />

– FISG) vom 03.06.<strong>2021</strong> ist im<br />

BGBl. I <strong>2021</strong>, S. 1534, veröffentlicht worden und grundsätzlich<br />

am 01.07.<strong>2021</strong> in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Bilanzkontrolle<br />

verbessern und damit auch Konsequenzen aus dem<br />

Bilanzskandal beim insolventen Finanzdienstleister Wirecard<br />

ziehen.<br />

Die Bilanzkontrolle wird künftig bei der BaFin gebündelt. Sie<br />

erhält hoheitliche Befugnisse, um bei Verdacht von Bilanzverstößen<br />

direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen<br />

auftreten zu können. Zudem hat die BaFin künftig<br />

ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten<br />

Unternehmen. Sie darf die Öffentlichkeit früher als bisher über<br />

ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren. Um Zweifel<br />

an der Integrität der BaFin auszuschließen, ist deren Beschäftigten<br />

der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt.<br />

Auch für Kapitalmarktunternehmen gilt künftig eine verpflichtende<br />

externe Prüferrotation nach zehn Jahren. Dies soll die<br />

Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken. Eine Verschärfung<br />

der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber<br />

dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll<br />

die Qualität der Abschlussprüfung fördern. Der Gesetzentwurf<br />

sieht zudem eine Verschärfung des Bilanzstrafrechts vor, um<br />

eine ausreichend abschreckende Ahndung der Unternehmensverantwortlichen<br />

bei Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids zu<br />

ermöglichen. (Quelle: BeraterDepesche 07 I <strong>2021</strong>)<br />

51


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuerrecht<br />

Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG<br />

Das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern<br />

und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz<br />

– AbzStEnt-ModG)<br />

vom 02.06.<strong>2021</strong> ist im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 1259, veröffentlicht worden<br />

und grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft<br />

getreten.<br />

Das Gesetz zielt darauf ab, das Verfahren zur Entlastung<br />

beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer und<br />

vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt effizienter zu gestalten<br />

und bestmöglich gegen Missbrauch und Betrug zu schützen.<br />

Hierzu wird u.a. die gesetzliche Vorbereitung auf eine vollständig<br />

digitalisierte Antragsbearbeitung beim BZSt ab dem Jahr 2024<br />

geschaffen. Das Gesetz sieht in den §§ 45b und 45c EStG sowohl<br />

für beschränkt als auch für unbeschränkt Stpfl. erweiterte elektronische<br />

Meldepflichten der zum Kapitalertragsteuerabzug<br />

Verpflichteten vor.<br />

Zudem wird die Haftung der Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen<br />

in § 45a Abs. 7 EStG verschärft. Zur Effizienzsteigerung<br />

des Entlastungsverfahrens wird auch eine Anpassung<br />

der beschränkten Steuerpflicht im Bereich der Überlassung von<br />

Rechten beitragen. Außerdem war es aufgrund von EuGH-Entscheidungen<br />

erforderlich, die Missbrauchsverhinderungsnorm<br />

des § 50d Abs. 3 EStG im Bereich der Entlastung von Abzugsteuern<br />

neu zu regeln.<br />

Das Gesetz beinhaltet unter anderem folgende ertragsteuerliche<br />

Änderungen:<br />

• Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung der „Corona-Prämie“<br />

nach § 3 Nr. 11a EStG wird bis zum 31.03.2022 verlängert.<br />

Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass die<br />

1.500 € mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden könnte.<br />

• Mit Wirkung ab VZ <strong>2021</strong> führt die Übertragung des Kinderfreibetrags<br />

auch stets zur Übertragung des Freibetrags für den<br />

Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (§ 32<br />

Absatz 6 Satz 6 EStG).<br />

• In § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStDV wird klargestellt, dass der Nachweis<br />

des Grads der Behinderung unter 50 weiterhin durch Vorlage<br />

eines Rentenbescheids oder den die anderen laufenden<br />

Bezüge nachweisenden Bescheid erfolgen kann.<br />

• In § 141 AO erfolgt eine Angleichung der Berechnungsmethoden<br />

für die Buchführungspflicht an die Kleinunternehmer-Umsatzschwelle<br />

nach § 19 Abs. 3 Sastz 1 UStG<br />

(600.000 €).<br />

• Die Regelungen zu den Verrechnungspreisen (§§ 1, 1a AStG)<br />

wird neu ausgestaltet, und das Vorabverständigungsverfahrens<br />

(§ 89a AO) wird normiert.<br />

Reform der Tabaksteuer<br />

Am 17.08.<strong>2021</strong> ist das Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts<br />

(BT-Drucks. 19/28655) im BGBl I <strong>2021</strong>, S. 3411,<br />

veröffentlicht worden. Ergänzend ist die Tabaksteuerverordnung,<br />

BGBl I <strong>2021</strong>, S. 3602, geändert worden.<br />

Die Bundesregierung plant Steuermehreinnahmen, beginnend<br />

bei 1,3 € Milliarden Mehreinnahmen im Jahr 2022 bis zu 3,5<br />

Milliarden € im Jahr 2026.<br />

Ab 2022 sollen Zigaretten, Zigarren und Zigarillos, E-Zigaretten<br />

und Tabakerhitzer höher besteuert werden. Für Zigaretten und<br />

Feinschnitt ist über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend<br />

ab 2022, eine jährliche Tabaksteuererhöhung geplant. Pro Verkaufspackung<br />

mit einem Inhalt von 20 Stück herkömmlicher<br />

Zigaretten soll die Steuer im Jahr um durchschnittlich acht<br />

Cent steigen. Die bestehende Mindeststeuer für Zigarren und<br />

Zigarillos soll in zwei Schritten, 2022 und 2023, um jeweils<br />

0,9 Cent je Stück erhöht werden. Der Entwurf sieht zudem vor,<br />

nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten<br />

künftig der Tabaksteuer zu unterwerfen; bisher gilt für sie die<br />

Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak wird eine zusätzliche Steuer<br />

eingeführt, sodass er künftig wie Zigaretten besteuert wird.<br />

Außerdem soll eine zusätzliche Steuer für Wasserpfeifentabak<br />

eingeführt werden.<br />

52


Aktuelles Steuerrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

BVerfG: Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen verfassungswidrig<br />

Die typisierende Festlegung des Zinssatzes ist trotz grundsätzlicher<br />

Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers nicht<br />

mehr zu rechtfertigen, wenn dieser Zinssatz unter veränderten<br />

tatsächlichen Bedingungen oder angesichts einer<br />

veränderten Erkenntnislage weder durch die maßstabsbildend<br />

zugrunde gelegten noch durch sonstige geeignete<br />

Kriterien getragen ist.<br />

BVerfG, Beschl. v. 08.07.21, 1 BvR 2237/14 u. 1 BvR 2422/17<br />

Die Verfassungsbeschwerden hatten die Festsetzung von<br />

Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO auf Gewerbesteuer<br />

nach einer Außenprüfung zum Gegenstand. Die Beschwerdeführerinnen<br />

wendeten sich gegen die Höhe der Verzinsung<br />

der bestätigenden fachgerichtlichen Urteile. Gegenstand der<br />

verfassungsrechtlichen Prüfung waren Verzinsungszeiträume<br />

vom 01.01.2010 bis zum 14.07.2014.<br />

Das BVerfG stellte zunächst fest, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen<br />

nach § 233a AO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1<br />

AO ursprünglich verfassungsgemäß war. Dies gelte grundsätzlich<br />

auch unter Berücksichtigung der Höhe des Zinssatzes<br />

bis einschließlich VZ 2013, da jedenfalls bis in das Jahr 2014<br />

noch regelmäßig Habenzinsen erzielt werden konnten. Jedoch<br />

habe sich nach dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 ein<br />

strukturelles Niedrigzinsniveau entwickelt. Dies führte dazu,<br />

dass der typisierte Zinssatz von jährlich 6 % spätestens ab<br />

dem VZ 2014 „evident realitätsfern“ bemessen wurde. Somit<br />

sei die Regelung des § 233a AO nicht mehr mit Art. 3 Abs. 1<br />

GG vereinbar, soweit der Zinsberechnung für in das Jahr 2014<br />

fallende Verzinsungszeiträume ein Zinssatz von monatlich<br />

0,5 % zugrunde gelegt wurde. Zwar sei der Gesetzgeber dem<br />

Grunde nach berechtigt, den durch eine späte Steuerfestsetzung<br />

erzielten Zinsvorteil der Steuerpflichtigen zum Zweck<br />

der Verwaltungsvereinfachung typisierend zu bestimmen.<br />

Allerdings dürfe er keinen atypischen Fall als Leitbild wählen,<br />

sondern müsse bei seiner Maßstabsbildung realitätsgerecht<br />

den typischen Fall zugrunde legen. Aufgrund des einheitlichen<br />

Regelungskonzepts des Gesetzgebers beschränke sich die<br />

Unvereinbarkeit der Verzinsung nach § 233a AO nicht nur auf<br />

Nachzahlungszinsen zulasten der Steuerpflichtigen, sondern<br />

umfasse ebenso die Erstattungszinsen zugunsten der Steuerpflichtigen.<br />

BERATERHINWEISE<br />

(BeraterDepesche 09 I <strong>2021</strong>): Für Verzinsungszeiträume vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 bleibt der verfassungswidrige<br />

§ 233a AO nach dem Beschluss des BVerfG jedoch weiter anwendbar. Erst für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume<br />

ist der Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung bis zum 31.07.2022 zu treffen, die sich rückwirkend auf alle Verzinsungszeiträume<br />

ab dem Jahr 2019 erstreckt und alle noch nicht bestandskräftigen Bescheide erfasst.<br />

BFH X R 33/19: Doppelbesteuerung von Renten I<br />

Eine doppelte Besteuerung ist nicht gegeben, wenn die<br />

Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse<br />

mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der<br />

aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen.<br />

BFH, Urt. v. 19.05.21, X R 33/19, StBdirekt, DStR <strong>2021</strong>, 1291<br />

Der Kläger war während seiner aktiven Erwerbstätigkeit überwiegend<br />

selbständig als Steuerberater tätig. Auf seinen Antrag<br />

hin war er in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.<br />

Er zahlte seine Rentenbeiträge größtenteils<br />

aus eigenem Einkommen. Diese Aufwendungen konnte er nur<br />

begrenzt als Sonderausgaben abziehen. Seit 2007 erhielt der<br />

Kläger eine Altersrente. Im vorliegenden Verfahren wandte<br />

er sich gegen deren Besteuerung im Jahr 2008. Das FA hatte<br />

– entsprechend der gesetzlichen Übergangsregelung – 46 %<br />

der ausgezahlten Rente als steuerfrei behandelt und die verbleibenden<br />

54 % der ESt unterworfen. Der Kläger hat eine<br />

eigene Berechnung vorgelegt, nach der er rechnerisch deutlich<br />

mehr als 46 % seiner Rentenversicherungsbeiträge aus seinem<br />

bereits versteuerten Einkommen geleistet hatte. Nach seiner<br />

Ansicht lag deshalb eine verfassungswidrige doppelte Besteuerung<br />

von Teilen seiner Rente vor. Das FG wies die Klage ab.<br />

Auch der BFH hat die Revision des Klägers als unbegründet<br />

abgewiesen. Der BFH hält im Grundsatz an seiner bisherigen,<br />

vom BVerfG bestätigten Rechtsprechung zur Rentenbesteuerung<br />

fest, nach der sowohl der mit dem Alterseinkünftegesetz<br />

eingeleitete Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung<br />

von Altersbezügen als auch die gesetzlichen Übergangsregelungen<br />

verfassungskonform sind. Einem Stpfl., der nachweisen<br />

kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall zu einer doppelten<br />

Besteuerung von Altersbezügen kommt, könne allerdings ein<br />

Anspruch auf eine Milderung des Steuerzugriffs in der Rentenbezugsphase<br />

zustehen. Eine solche doppelte Besteuerung sei<br />

nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steu-<br />

53


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aktuelles Steuerrecht<br />

erfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch<br />

ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten<br />

Altersvorsorgeaufwendungen. Die erforderliche<br />

Vergleichsrechnung sei jedoch – entgegen der Auffassung des<br />

Klägers – auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen.<br />

Als steuerfrei bleibende Rentenzuflüsse seien die<br />

infolge der gesetzlichen Übergangsregelung zu beanspruchenden<br />

Rentenfreibeträge für die Rente des Steuerpflichtigen<br />

sowie für eine etwaige Hinterbliebenenrente seines<br />

statistisch voraussichtlich länger lebenden Ehegatten anzusetzen.<br />

Weitere Beträge, die im Rahmen der Ermittlung des zu<br />

versteuernden Einkommens des Rentners abziehbar sind oder<br />

steuerfrei gestellt werden, sind nach Ansicht des BFH nicht einzubeziehen<br />

(u.a. Grundfreibetrag, Werbungskosten- bzw. Sonderausgaben-Pauschbetrag).<br />

Bei Anwendung dieser Berechnungsgrundsätze<br />

ergab sich im konkreten Fall angesichts des<br />

relativ hohen Rentenfreibetrags von 46 % der Rentenbezüge<br />

des Klägers keine doppelte Besteuerung.<br />

BERATERHINWEISE<br />

(BeraterDepesche 07 I <strong>2021</strong>): Der BFH hat erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung<br />

von Renten festgelegt. Hieraus ergibt sich, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten<br />

betroffen sein dürften. Dies folgt daraus, dass der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr<br />

kleiner wird. Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen<br />

geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren.<br />

BFH X R 20/19: Doppelbesteuerung von Renten II<br />

Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung zur<br />

gesetzlichen Altersrente (§ 269 Abs. 1 SGB VI) sind als Teil<br />

der Rente einheitlich mit den regulären Rentenbezügen zu<br />

versteuern.<br />

BFH, Urt. v. 19.05.21, X R 20/19, StBdirekt, DB <strong>2021</strong>, 1244<br />

Der BFH hat in einer zweiten Entscheidung zahlreiche weitere<br />

Streitfragen zum Problem der sog. doppelten Rentenbesteuerung<br />

geklärt (u.a. zur Behandlung von Leistungen aus der<br />

freiwilligen Höherversicherung zur gesetzlichen Altersrente<br />

und zur sog. Öffnungsklausel). So seien Steigerungsbeträge aus<br />

der Höherversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

nach § 269 Abs. 1 SGB VI als akzessorische Zusatzleistungen<br />

einer gesetzlichen Altersrente der Basisversorgung anzusehen<br />

und unterliegen daher der nachgelagerten Besteuerung<br />

gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG. Die<br />

Öffnungsklausel für eine zumindest teilweise Ertragsanteilsbesteuerung<br />

von Basisversorgungsrenten sei nur auf Antrag<br />

des Steuerpflichtigen und nicht von Amts wegen anzuwenden.<br />

Der BFH hat zudem klargestellt, dass es bei Renten aus privaten<br />

Kapitalanlageprodukten außerhalb der Basisversorgung, die<br />

– anders als gesetzliche Altersrenten – lediglich mit dem jeweiligen<br />

Ertragsanteil besteuert werden, systembedingt keine<br />

Doppelbesteuerung geben kann. Darüber hinaus hat der BFH<br />

entschieden, dass zum steuerfreien Rentenbezug nicht nur die<br />

jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers gehören,<br />

sondern auch die eines etwaig länger lebenden Ehegatten aus<br />

dessen Hinterbliebenenrente.<br />

BERATERHINWEISE<br />

(BeraterDepesche 07 I <strong>2021</strong>): Da die Kläger im Streitjahr nicht mehr, sondern weniger Steuern als vom BFH berechnet gezahlt<br />

haben, musste im vorliegenden Fall nicht darüber entschieden werden, wie bei einer konkreten (verfassungswidrigen) doppelten<br />

Besteuerung einer Rente weiter zu verfahren wäre.<br />

54


Prüfungswesen I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

PRÜFUNGSWESEN<br />

Stellungnahme zum Entwurf eines IDW Prüfungsstandards EPS 870<br />

Der Arbeitskreis Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung<br />

des DStV hat mit Schreiben vom 29.06.<strong>2021</strong> an das IDW,<br />

Düsseldorf, zum IDW EPS 270 n.F. [Die Prüfung des Vergütungsberichts<br />

nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW EPS 870)] Stellung<br />

genommen. Nach Auswertung und Erörterung der Prüfung<br />

des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG legte er die<br />

Erkenntnisse der Praxis zu Tz. 6 im Hinblick auf inhaltliche<br />

Prüfung versus materielle Prüfung dar.<br />

Unter Tz. 6 des Entwurfs wird ausgeführt, dass die inhaltliche<br />

Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der<br />

Einzelangaben (materielle Vollständigkeit) oder die angemessene<br />

Darstellung des Vergütungsberichts somit nicht<br />

Gegenstand der Prüfung seien. Es solle lediglich geprüft werden,<br />

ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht<br />

wurden.<br />

die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit<br />

der einzelnen Angaben oder die angemessene<br />

Darstellung des Vergütungsberichts enthält. Dies steht in<br />

Widerspruch zu Tz 6.<br />

Der Arbeitskreis Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung<br />

des DStV bittet deshalb um Klarstellung in dem IDW EPS 870,<br />

wie genau bei diesem offensichtlichen Widerspruch zu Verfahren<br />

ist.<br />

Es stellt sich die Frage, so der Arbeitskreis des DStV, wie man<br />

feststellen kann, dass die Angabe der Anzahl der gewährten<br />

oder zugesagten Aktien und Aktienoptionen „gemacht<br />

wurde“, ohne diese Angabe auf ihre inhaltliche Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit, die nach Tz 6 nicht Gegenstand der Prüfung<br />

ist, zu prüfen. Schließlich wird in dem Vermerk über die<br />

Prüfung des Vergütungsberichts die Verantwortung dafür<br />

übernommen, dass es keine Anzeichen gibt, dass der Vergütungsbericht<br />

irreführende Darstellungen in Bezug auf<br />

Update für Prüfende Berufe 1/<strong>2021</strong><br />

Am 15.09.<strong>2021</strong> wird das Update 1/<strong>2021</strong> für prüfende Berufe<br />

stattfinden. Mit diesem Update wird es schwerpunktmäßig<br />

um die Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Prüfung<br />

in Corona-Zeiten, das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz<br />

und die daraus folgende Verschärfung der Haftung des<br />

Abschlussprüfers, die Auswirkungen des neuen Sanierungsund<br />

Insolvenzrechts (SanInsFoG) auf den WP-Berufsstand und<br />

um die Krisenwarnpflicht versus Verschwiegenheitspflicht des<br />

WP sowie Offenlegung des Prüfungsberichts im Insolvenzfall<br />

gehen. Weitere Themen sind:<br />

• Neues von WPK, IDW, DRSC und Gesetzgeber<br />

• Neues zur Geldwäscheprävention in der WP-Praxis<br />

• Erstellung von JA in Corona-Zeiten<br />

(Fachl. Hinweis des IDW Teil 3 v. 06.04.<strong>2021</strong>)<br />

• Abschlussprüfung in Corona-Zeiten<br />

(Fachl. Hinweis des IDW Teil 3 v. 06.04.<strong>2021</strong>)<br />

• Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz<br />

(FISG; „Lex Wirecard“)<br />

• Haftung des WP<br />

(Verschärfung durch FISG; Neues zur Dritthaftung)<br />

• Auswirkungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts<br />

(SanlnsFoG) auf den WP-Berufsstand<br />

• Prüfung des Risikofrüherkennungssystems<br />

(IDW PS 340 n.F.)<br />

• Krisenwarnpflicht (neu § 102 StaRUG) versus<br />

Verschwiegenheitspflicht des WP<br />

• Offenlegung des Prüfungsberichts im Insolvenzfall<br />

(§ 321a HGB)<br />

• Prüfung von Treuhandkonten durch den Abschlussprüfer<br />

55


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Europa<br />

EUROPA<br />

Ankündigung: Brüsseler Berufsrechtskonferenz der German Tax Advisers am 30.09.<strong>2021</strong><br />

Seit über drei Jahren ist das Vertragsverletzungsverfahren<br />

gegen Deutschland wegen der Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater<br />

und Steuerberaterinnen mittlerweile anhängig.<br />

Jüngst forderte die EU-Kommission zudem, dass „einfache“<br />

Steuererklärungen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen<br />

nicht mehr dem Berufsstand vorbehalten sein sollen. Auch im<br />

EU-Parlament wird der verstärkte Abbau von Hindernissen im<br />

EU-Binnenmarkt in verschiedenen Berichten diskutiert:<br />

Verbraucherschutz und Qualitätssicherung<br />

durch das Berufsrecht der<br />

Steuerberater in Europa<br />

Donnerstag, 30. September <strong>2021</strong>,<br />

11:00 - 13:00<br />

Haben Steuerberater und Steuerberaterinnen mit der Erbringung<br />

hochwertiger Dienstleistungen noch eine Zukunft im<br />

Europäischen Binnenmarkt?<br />

Über diese Frage und weitere berufsrechtliche Fragen wird der<br />

DStV-Präsident, StB Torsten Lüth, mit hochkarätigen Gästen aus<br />

der europäischen Politik am 30.9.<strong>2021</strong> in Brüssel diskutieren:<br />

Live-Übertragung der Paneldiskussion in der<br />

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

bei der EU, Rue Montoyer 47, 1000 Brüssel<br />

Koordinierungskreis der German Tax Advisers<br />

Als ersten Schwerpunkt stimmten die Beteiligten anstehende<br />

Handlungsstrategien zu den wichtigsten Ankündigungen der<br />

EU-Kommission ab. Darunter die Aktualisierung der Empfehlungen<br />

zur Berufsreglementierung und der Prüfung gemeinsamer<br />

Normen für unternehmensnahe Dienstleistungen.<br />

Der Koordinierungskreis Europa ist die Schaltzentrale der<br />

German Tax Advisers, der Kooperation zwischen dem Deutschen<br />

Steuerberaterverband (DStV) und der Bundessteuerberaterkammer<br />

(BStBK) in Europa. Das Gremium beschließt die<br />

gemeinsame strategische Planung für die EU- Interessenvertretung.<br />

Bereits zum sechsten Mal tagte am 27.05.<strong>2021</strong> der Koordinierungskreis<br />

Europa, der sich neben den zuständigen Mitarbeitern<br />

und Mitarbeiterinnen insbesondere aus StB/WP Harald<br />

Elster und StB Torsten Lüth für den DStV sowie dem Präsidenten<br />

der BStBK, StB Prof. Dr. Hartmut Schwab und BStBK-Präsidiumsmitglied<br />

StB Dr. Holger Stein zusammensetzt. Turnusgemäß<br />

leitete Harald Elster die Sitzung.<br />

Im weiteren Verlauf wurde der Stand der Erstellung einer eigenen<br />

Website der German Tax Advisers besprochen. Diese soll<br />

zeitnah online gestellt werden und als digitale Visitenkarte<br />

des Berufsstands, insbesondere über die Positionen der German<br />

Tax Advisers und über deren Veranstaltungen in Brüssel<br />

informieren.<br />

Die erste auf der neuen Homepage anzukündigende Veranstaltung<br />

wird die während des Meetings auf den 30.09.<strong>2021</strong><br />

festgesetzte Brüsseler Berufsrechtskonferenz der German<br />

Tax Advisers sein. Im neuen Format soll die Veranstaltung als<br />

sogenanntes Hybrid-Event mit einer beschränkten Teilnehmerzahl<br />

in den Räumlichkeiten der Landesvertretung von<br />

Nordrhein-Westfalen stattfinden. Wie gewohnt, wird die Veranstaltung<br />

zeitgleich mit englischer Simultanübersetzung auch<br />

online übertragen.<br />

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Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Jahreshauptversammlung der EFAA<br />

Am 29.06.<strong>2021</strong> fand die Jahreshauptversammlung der EFAA<br />

(European Federation of Accountants and Auditors for SME)<br />

statt. Mit dem Spanier Salvador Marin (Economistas) wurde der<br />

bisherige Präsident der EFAA in seinem Amt bestätigt.<br />

Neben Salvador Marin, dem wiedergewählten Präsidenten,<br />

wurden mit dem Belgier Johan de Coster (ITAA) und dem Niederländer<br />

Gerard van Ijzendoorn (NBA) zwei neue Mitglieder<br />

in den Vorstand der EFAA gewählt, dem auch WP/StB Dipl.-Kfm.<br />

Marcus Tuschen weiterhin angehört.<br />

Mit der Entwicklung und der Ausrichtung der EFAA zeigte sich<br />

Tuschen nach der Jahreshauptversammlung sehr zufrieden:<br />

„Trotz der Pandemie kann die EFAA auf ein sehr erfolgreiches<br />

Jahr zurückblicken“, erklärte der DStV-Vizepräsident. „Mit<br />

neuen strategischen Partnern gelang es etwa die Weichen für<br />

eine zukünftige erfolgreiche Interessenvertretung des Berufsstands<br />

zu stellen.“<br />

Tatsächlich konnte die EFAA im vergangenen Jahr ihr Tätigkeitsfeld<br />

wesentlich erweitern und ihr Netzwerk mit vielversprechenden<br />

Partnerschaften, wie der International Federation<br />

of Accountants (ifac.org) mit Sitz in New York, dem Amt der<br />

Europäischen Union für geistiges Eigentum (euipo.eu) und<br />

Accountancy Europe (accountancyeurope.eu) mit Sitz in Brüssel<br />

ausbauen.<br />

Treffen der Mitglieder des BFB in Brüssel<br />

Nachdem die EU-Kommission am 09.07.<strong>2021</strong> ihre aktualisierten<br />

Reformempfehlungen für reglementierte Berufe veröffentlicht<br />

hatte, trafen sich die Repräsentanten der Mitglieder des Bundesverbands<br />

der Freien Berufe (BFB) bereits am 13.07.<strong>2021</strong><br />

erstmals nach Ausbruch der Pandemie wieder in Brüssel.<br />

Co-Gastgeber war der DStV.<br />

Gleich zwei Premieren standen beim Treffen der Repräsentanten<br />

der Mitglieder des BFB am 13.07.<strong>2021</strong> in Brüssel an.<br />

Corona-bedingt war es die erste Präsenzveranstaltung der<br />

Interessenvertreter seit 21 Monaten. Gleichzeitig war es auch<br />

die erste echte Veranstaltung in den Räumlichkeiten der German<br />

Tax Advisers, der europapolitischen Kooperation des DStV<br />

und der BStBK. Als Co-Gastgeber hatte der DStV das Treffen im<br />

Brüsseler Europaviertel angeregt. Schließlich war das Thema<br />

brisant, denn nur wenige Tage zuvor hatte die EU-Kommission<br />

ihre aktualisierten Reformempfehlungen für einige reglementierte<br />

Berufe, darunter auch der Steuerberater, veröffentlicht.<br />

Danach bleibt die zentrale Botschaft der EU-Kommission an<br />

die Bundesregierung, dass Aufgaben der Steuerberatung in<br />

Deutschland, wie die Lohn- und Gehaltsabrechnung oder die<br />

Erstellung sogenannter „einfacher“ Steuererklärungen, nicht<br />

länger den Steuerberatern vorbehalten sein sollten. Neu dagegen<br />

ist die Argumentation der EU-Kommission, die sich nun<br />

auch darauf stützt, dass die in der Branche stattfindenden Entwicklungen<br />

auf dem Gebiet der Digitalisierung eine Durchführung<br />

dieser Aufgaben durch hochqualifizierte Fachkräfte nicht<br />

mehr zu rechtfertigen wäre. Dieser Ansicht widerspricht der<br />

DStV vehement, da selbst bei fortschreitender Digitalisierung<br />

die letztendliche Kontrolle dieser vermeintlich „einfachen“<br />

Tätigkeiten nicht bei Algorithmen, sondern beim Experten und<br />

damit dem Steuerberater selbst liegen muss.<br />

Ziel des Treffens der BFB-Repräsentanten, bei dem der Büroleiter<br />

des Brüsseler Verbindungsbüros, Marc Lemanczyk, den<br />

DStV vertrat, war deshalb, den Schulterschluss gegenüber der<br />

EU-Kommission zu proben und künftig mit gleicher Stimme in<br />

Brüssel aufzutreten. Dies gelang, weil auch andere Mitgliedsorganisationen<br />

der Freien Berufe mit den Empfehlungen der<br />

EU-Kommission hadern, die teils als praxisuntauglich oder als<br />

zu tiefen Eingriff in berufsrechtliche Belange der Berufsstände<br />

wahrgenommen werden.<br />

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Europa<br />

EU-Kommission legt umfangreiches Anti-Geldwäschepaket vor<br />

Es sind unvorstellbare Summen. Illegale Geschäftspraktiken<br />

wie Geldwäschedelikte machen rund 1 % der jährlichen Wirtschaftsleistung<br />

der EU aus. Die EU-Kommission startet ein<br />

umfangreiches EU-Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung<br />

der Geldwäschedelikte in Europa.<br />

„Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bevölkerung,<br />

demokratische Institutionen und das Finanzsystem“ sagte<br />

Mairead McGuiness, die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen,<br />

Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion. Gemeinsam<br />

mit dem Exekutiv-Vizepräsidenten der EU-Kommission, Vladis<br />

Dombrovskis, stellte die EU-Kommissarin am 20.07.<strong>2021</strong> das<br />

neue Anti-Geldwäschepaket in Brüssel vor. Dieses besteht aus<br />

vier Gesetzgebungsvorschlägen:<br />

1. Die Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />

mit unmittelbar geltenden Vorschriften.<br />

Die EU-Kommission wünscht sich die Harmonisierung der<br />

einschlägigen Vorschriften im Bereich der Bestimmungen zur<br />

Kundensorgfaltspflicht, zum wirtschaftlichen Eigentum und<br />

den Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und<br />

zentralen Meldestellen. Bislang musste die EU-Kommission<br />

zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender<br />

oder verspäteter Umsetzung gegen mehrere Mitgliedstaaten<br />

starten.<br />

2. Die 6. Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,<br />

die die RL 2015/849/EU ersetzen soll<br />

und Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und<br />

den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten enthält.<br />

3. Eine überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung<br />

von 2015 (VO 2015/847), die die Rückverfolgung von weiteren<br />

Krypto-Transfers ermöglichen soll. Mit der vorgeschlagenen<br />

Reform sollen diese Vorschriften auf den gesamten<br />

Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter der<br />

Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität<br />

unterworfen werden.<br />

4. Eine Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für<br />

die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />

(AMLA). Zahlreiche Finanz- und Betrugsskandale haben<br />

die Schwächen der bisherigen Aufsichtsmethoden in verschiedenen<br />

EU-Mitgliedstaaten offengelegt. Ab 2023 soll die<br />

AMLA die Anti-Geldwäschemaßnahmen der EU27 koordinieren<br />

und auf die einheitliche und ordnungsgemäße Umsetzung<br />

der europarechtlichen Vorgaben achten. Ihre Kompetenzen<br />

reichen von direkten Überwachungsbefugnissen im<br />

Finanzsektor bis zur indirekten Aufsicht von Verpflichteten im<br />

Nicht-Finanzsektor. Für die Einrichtung der Behörde haben<br />

sich u.a. die deutsche, französische, italienische und spanische<br />

Regierung bereits 2019 eingesetzt.<br />

Ab September werden die Verhandlungen zwischen Ministerrat<br />

und Europäischem Parlament zur Ausgestaltung des Gesetzespakets<br />

beginnen. Ein zügiger Abschluss ist aufgrund der Tragweite<br />

des vorgelegten Pakets nicht zu erwarten. Der DStV wird<br />

die Beratungen durch sein Brüsseler Büro begleiten.<br />

EU-Kommission plant Ausweitung nicht-finanzieller Berichtspflichten ab 2023<br />

Die EU-Kommission will ab 2023 die Qualität der jährlichen<br />

Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit steigern, um eine bessere<br />

Vergleichbarkeit zu erzielen. Außerdem werden künftig deutlich<br />

mehr Unternehmen vom Anwendungsbereich erfasst. Für<br />

kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) soll ein sogenannter<br />

freiwilliger Standard eingeführt werden.<br />

Als Konsequenz aus der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene<br />

Offenlegungsfristen im Finanzdienstleistungssektor<br />

(SFDR) lieferte die EU-Kommission im 2. Quartal pünktlich<br />

ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die<br />

Angabe nichtfinanzieller Informationen (2014/95/EU), kurz:<br />

NFRD. Damit will die EU-Kommission nach eigenen Angaben<br />

dem Interesse von Investoren in Bezug auf Nachhaltigkeit<br />

gerecht werden und gleichzeitig durch eine qualitativ hochwertige<br />

und einer EU-weiten Prüfanforderung unterliegenden<br />

öffentlichen Berichtserstattung der Unternehmen zu einer ausgeprägten<br />

Rechenschaftskultur beitragen.<br />

58


Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Bisher waren rund 11.700 Großunternehmen mit mehr als<br />

500 Beschäftigten vom Anwendungsbereich der NFRD betroffen.<br />

Nach dem Willen der EU-Kommission soll diese Schwelle<br />

von 500 Beschäftigten abgeschafft werden, damit zukünftig<br />

ca. 50.000 (Groß-) Unternehmen, davon allein ca. 15.000 in<br />

Deutschland, zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet<br />

werden.<br />

Außerdem soll die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung<br />

(EFRAG) Standardentwürfe zur freiwilligen Angabe von<br />

nachhaltigem Wirtschaften für KMU ausarbeiten. Inwieweit solche<br />

Angaben für KMU allerdings tatsächlich freiwillig bleiben,<br />

darf bezweifelt werden. Vielmehr befürchtet der DStV, dass<br />

viele KMU, etwa als Lieferanten von Großunternehmen oder<br />

zur Finanzierung bei Kreditinstituten zur Übernahme entsprechender<br />

Nachhaltigkeitsstandards gedrängt werden.<br />

Einen Punkt des Kommissionsvorschlags sieht der DStV besonders<br />

kritisch: Den Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit eingeräumt<br />

werden, den Markt für Dienstleistungen im Bereich der<br />

Nachhaltigkeitsbestätigung für sogenannte „unabhängige<br />

Bestätigungsdienstleister“ zu öffnen. Dadurch könnten auch<br />

geringqualifizierte Dienstleister anstelle der Abschlussprüfer<br />

damit beauftragt werden, die Qualität ihrer Nachhaltigkeitsinformationen<br />

zu bestätigen. Der DStV sieht im Falle der Verabschiedung<br />

einer solchen Neuerung insbesondere den deutschen<br />

Gesetzgeber in der Pflicht, die Vorbehaltsaufgaben der<br />

beratenden und prüfenden Berufe zu wahren. Insbesondere<br />

während der Pandemie hat sich das deutsche System mit seinen<br />

hochqualifizierten und praxiserfahrenen Steuerberatern und<br />

Wirtschaftsprüfern bestens bewährt.<br />

Die Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf<br />

Die EU rüstet im Kampf gegen Straftaten weiter auf. Seit dem<br />

01.06.<strong>2021</strong> verfolgt die Europäische Staatsanwaltschaft<br />

(EUStA) grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität.<br />

Es sind beeindruckende Zahlen, die das europaweit aktive<br />

Recherchenetzwerk correctiv.org zusammenfasst: Der EU entgehen<br />

durch Korruption, Geldwäsche und Betrug mit EU-Finanzmitteln<br />

jährlich bis zu 50 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.<br />

Umsatzsteuerkarusselle verursachen zusätzlich in<br />

Deutschland einen jährlichen Schaden von geschätzt 5 bis 14<br />

Milliarden Euro.<br />

Der EU fehlte bis jetzt eine effektive Möglichkeit, Betrugsfälle<br />

im EU-Binnenmarkt grenzüberschreitend strafrechtlich zu<br />

verfolgen. Bestehende Behörden wie Europol, Eurojust, die<br />

Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)<br />

und das Betrugsbekämpfungsamt der EU (OLAF) können zwar<br />

Verdachtsfälle an die nationalen Strafermittlungsbehörden<br />

weitergeben; grenzüberschreitend verfügen diese Agenturen<br />

jedoch über keine eigenen Ermittlungskompetenzen. Hier setzt<br />

die EUStA an und führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen<br />

zu folgenden, gegen die finanziellen Interessen<br />

der EU gerichteten Betrugsdelikten und weiteren Straftaten<br />

durch:<br />

• Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,<br />

• betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuerabgaben,<br />

die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten<br />

verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens<br />

10 Millionen Euro verursachen,<br />

• Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt<br />

gerichteten Betrugsdelikten stammt,<br />

• Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil<br />

der finanziellen Interessen der EU,<br />

• Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen<br />

sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten<br />

zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.<br />

Unter Leitung der Europäischen Generalstaatsanwältin und<br />

ausgewiesenen Anti-Korruptionsexpertin Laura Kövesi entsendet<br />

jedes der 22 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zwei<br />

Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte an den luxemburgischen<br />

Sitz der neuen EU-Behörde.<br />

Der frühere Rostocker Staatsanwalt Andrés Ritter ist einer von<br />

ihnen und gleichzeitig ein Stellvertreter Kövesis. Den europäischen<br />

Staatsanwälten in Luxemburg werden sogenannte<br />

„delegierte Staatsanwälte“ in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten<br />

zur Seite stehen. Die nationalen Justizsysteme<br />

komplementieren den überstaatlichen EuStA-Ansatz mit den<br />

nötigen finanziellen und administrativen Ressourcen unter<br />

Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften.<br />

Insgesamt soll die Behörde auf 140 ermittelnde Staatsanwälte<br />

in den nächsten Jahren anwachsen.<br />

Das Zustandekommen der EuStA<br />

Nachdem ein einstimmiger Beschluss im Europäischen Rat<br />

zur Schaffung der EuStA nicht zustande gekommen war, entschlossen<br />

sich 22 der 27 EU-Mitglieder im Zuge der „Verstärkten<br />

Zusammenarbeit“ zur Gründung der europäischen Staatsanwaltschaft.<br />

Polen, Ungarn, Schweden, Dänemark und Irland<br />

nehmen bislang nicht teil. Eine Mitgliedschaft zu einem späteren<br />

Zeitpunkt ist möglich. Die Nicht-Teilnahme entlässt die<br />

fünf Mitgliedstaaten jedoch nicht aus der Verantwortung, bei<br />

Verdachtsmomenten, wie bisher auch, über das etablierte<br />

System der Rechtshilfe und vertrauensvollen Zusammenarbeit<br />

im europäischen Rechtsraum mitzuwirken.<br />

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Allgemeine Rechtsfragen<br />

ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN<br />

Berufsstand erhält erweiterte Befugnisse vor den Verwaltungsgerichten<br />

In Fragen der Corona-Hilfen erhalten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />

künftig die Befugnis, ihre Mandanten vor den<br />

Verwaltungsgerichten zu vertreten. Der DStV hatte sich für die<br />

Gesetzesänderung stark gemacht. Die Änderung stellt erneut<br />

die erfolgreiche Arbeit der Gemeinschaft der Steuerberaterverbände<br />

unter Beweis.<br />

Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts<br />

und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 26.06.<strong>2021</strong> ist im<br />

BGBl I <strong>2021</strong>, S. 2154, v. 02.07.<strong>2021</strong> veröffentlicht worden.<br />

Mit der Einfügung eines neuen § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO<br />

wird die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis,<br />

die bislang allein für Abgabenangelegenheiten bestand,<br />

ausdrücklich auch auf die Vertretung zu den Corona-Hilfen<br />

ausgeweitet. Zuvor hatte sich bereits der Rechtsausschuss<br />

des Deutschen Bundestages für diese Anpassung ausgesprochen.<br />

Er betonte in seiner Beschlussempfehlung, dass bei<br />

den prüfenden Dritten von einer besonderen Kenntnis der<br />

Hilfsprogramme auszugehen sei. Deshalb sprächen Gründe<br />

der Verfahrensökonomie dafür, diese Expertise auch in die<br />

verwaltungsgerichtlichen Verfahren einzubringen.<br />

Der DStV hatte sich in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium<br />

für eine entsprechende Ausweitung des gesetzlichen<br />

Befugnisrahmens für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />

eingesetzt, die als prüfende Dritte ihre Mandanten<br />

im Antragsverfahren zu den staatlichen Hilfsprogrammen<br />

unterstützen. Flankiert wurde diese Forderung durch ein<br />

Schreiben des seinerzeitigen DStV-Präsidenten StB/WP Harald<br />

Elster an die zuständigen Entscheidungsträger im Deutschen<br />

Bundestag.<br />

Die Neuregelung ist am 03.07.<strong>2021</strong> in Kraft getreten (Art. 25<br />

i.V.m. Art. 16 Nr. 2 des Gesetzes).<br />

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG<br />

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts<br />

(Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz -<br />

MoPeG) vom 10.08.<strong>2021</strong> ist im BGBl. I <strong>2021</strong>, S. 3436 veröffentlicht<br />

worden. Es tritt grundsätzlich am 01.01.2024 in Kraft.<br />

Dieses „Artikelgesetz“ sieht in 136 Artikeln Änderungen von<br />

136 Gesetzen und Verordnungen vor. Das MoPeG (BR-Drucks.<br />

567/21) erkennt die GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften<br />

an und passt aus diesem Anlass das teils<br />

noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaft<br />

insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen<br />

Wirtschaftslebens an. Dabei soll das Recht der GbR innerhalb<br />

des bestehenden Systems, das heißt unter Anerkennung des<br />

grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und<br />

nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidiert<br />

werden.<br />

Verbrauchergerechte Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt<br />

Am 10.08.<strong>2021</strong> ist auch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter<br />

Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt im BGBl<br />

I <strong>2021</strong>, 3415, veröffentlicht worden. Es tritt am 01.10.<strong>2021</strong><br />

in Kraft.<br />

Es sieht Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung,<br />

des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Rechtsdienstleistungsgesetzes<br />

und auch des StBerG und der WPO vor. Im<br />

Vordergrund stehen Vorschriften zu Inkassodienstleistungen<br />

der Rechtsanwälte und zum RVG. In § 9a StBerG sowie in § 55a<br />

WPO werden die Wörter „aufgrund seiner wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse“ gestrichen.<br />

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Allgemeine Rechtsfragen I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Neuregelung der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften<br />

Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen<br />

und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie<br />

zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden<br />

Berufe vom 07.07.<strong>2021</strong> ist im BGBl. I <strong>2021</strong>, S. 2363,<br />

veröffentlicht worden. Es tritt grundsätzlich am 01.08.2022<br />

in Kraft.<br />

Das Gesetz ist mit dem Handlungsbedarf begründet worden<br />

(BT-Drucks. 19/27670), nachdem das BVerfG die Regelungen<br />

zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen<br />

in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften<br />

unter Beteiligung von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen<br />

für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte.<br />

Zudem sei das geltende Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften<br />

unvollständig und inkohärent.<br />

Mit diesem Gesetz wird das Recht der Berufsausübungsgesellschaften<br />

in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung<br />

und dem Steuerberatungsgesetz umfassend<br />

neu geregelt. Ziel ist es, der Anwaltschaft und den Steuerberatern<br />

gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu<br />

gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale<br />

Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und<br />

steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen<br />

und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern.<br />

Außerdem wird die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale<br />

Organisationsform anwaltlichen, patentanwaltlichen und<br />

steuerberatenden Handelns anerkannt. Über die Neuregelung<br />

des Gesellschaftsrechts hinaus soll das Berufsrecht modernisiert<br />

werden.<br />

Ferner ist § 86c StBerG betr. die „Steuerberaterplattform“ eingefügt<br />

worden. § 86d StBerG sieht die Einrichtung eines Besonderen<br />

elektronischen Steuerberaterpostfaches vor.<br />

61


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Sonstiges<br />

SONSTIGES<br />

Die Zukunft ist intelligent: Die neue Ära der Buchhaltung<br />

Das intelligente Buchen mit der Simba Software (Simba Computer<br />

Systeme GmbH) nutzt hierfür eine abgewandelte Form eines<br />

speziellen Verfahrens des maschinellen Lernens, das auch bei<br />

unklarer Datenausgangslage und kleinen Datenbasen herausragende<br />

Vorhersagen erstellt. Somit ist die unbeschränkte<br />

Nutzbarkeit sowohl bei beliebigen Mandatsgrößen als auch<br />

bei höchst individuellen Buchungstatbeständen gewährleistet.<br />

Es bestehen keinerlei Limitierungen hinsichtlich etwaiger spezieller<br />

Mandatstypen, Buchungsspezifika oder Rechtsformen.<br />

Selbstverständlich kann die Aktivierung und Nutzung mandatsbezogen<br />

erfolgen. Die Datenbestände werden lokal erzeugt<br />

und verbleiben ausschließlich auf dem jeweiligen Kanzleisystem.<br />

Sie werden in keinem Fall mit Fremddaten anderer<br />

Kanzleien zur Ergebniserzielung konsolidiert. Im Bedarfsfall<br />

kann jedoch ein Rückgriff auf Datenergebnisse vergleichbarer<br />

Mandate mit gleichem SKR in ihrem Datenbestand unter Nutzung<br />

dieser artverwandten Modelle zur Ergebnisoptimierung<br />

wahlweise aktiviert werden.<br />

Die Weichen zur Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) in der<br />

Buchhaltung sind gestellt. Wer überleben will, muss sich fortentwickeln.<br />

Selten passen Aussagen wie diese so gut wie <strong>2021</strong>.<br />

Begriffe wie Digitalisierung und KI begleiten uns mittlerweile<br />

seit einigen Jahren. Zukünftig wird sich die traditionelle Rolle<br />

des steuerlichen Beraters um die betriebswirtschaftliche Beratung<br />

ergänzen. Um dieser Wandlung Rechnung zu tragen, ist<br />

die Nutzung von KI-Komponenten in besonderer Weise zielführend.<br />

Seit längerem existieren in verschiedenen Buchhaltungssystemen<br />

Lösungen zum automatischen Belegimport und dessen<br />

Interpretation. Mit der Implementation bestimmter Verfahren<br />

des maschinellen Lernens als Teilgebiet des Themenkomplexes<br />

künstlicher Intelligenz werden nun sachgerechte Zuordnungen<br />

der Daten und somit systemseitig vollständige Buchungssätze<br />

erzeugt. Dabei konzentrieren sich aktuelle KI-Lösungen auf<br />

für den jeweils aktuellen konkreten Bedarfsfall konstruierte<br />

technische Softwaremodelle, die auf mathematischen Verfahren<br />

der Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung basieren.<br />

Die Vorteile dieses lokalen, mandatsbezogen zur Anwendung<br />

kommenden Verfahrens liegen auf der Hand. Während zentralisierte<br />

Systeme in Fragen des Datenschutzes explizite Einwilligungen<br />

jedes einzelnen Mandanten zwecks Freigabe und<br />

Nutzung erforderlich machen, ist dies beim Verbleib der Daten<br />

in der Domäne der Steuerkanzlei nicht erforderlich.<br />

Außerdem führen oftmals genutzte mathematisch-statistische<br />

Verfahren mit steigender Grundgesamtheit zur Nivellierung<br />

von mandatsspezifischen Individualitäten. Demgegenüber<br />

berücksichtigt eine mandantenbezogene Lösung wie die in der<br />

Simba Software angewandte, dauerhaft sämtliche Individualitäten<br />

und lässt dies korrekt in die Buchungslogik einfließen.<br />

In der Konsequenz bedeutet dies, dass durch die Automatisierung<br />

der Datenerfassung und der eigentlichen Buchungsvorgänge<br />

erheblich mehr Zeit zur Beratung und Betreuung Ihrer<br />

Mandanten bleibt.<br />

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Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Aus der Finanzverwaltung<br />

AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />

Behördenverzeichnisse<br />

Folgende Finanzämter haben neue Telefonverzeichnisse/Geschäftsverteilungspläne herausgegeben, die mit beigefügtem<br />

Revers oder per E-Mail unentgeltlich bei der Geschäftsstelle angefordert werden können:<br />

Finanzamt<br />

Verzeichnis<br />

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.03.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Köln-Mitte Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.07.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Köln-Ost Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.07.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Köln-Süd Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.05.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.07.<strong>2021</strong><br />

Finanzamt Siegburg Geschäftsverteilungsplan, Stand 01.07.<strong>2021</strong><br />

Im Übrigen können die Telefonverzeichnisse der Finanzämter auch über die Internetseiten der Finanzverwaltung<br />

– www.finanzamt-nrw.de – abgerufen werden.<br />

PERSONALIA<br />

Veränderungen<br />

Nadine Hoff leitet seit dem 01. April <strong>2021</strong> das Finanzamt Köln-Porz.<br />

Sie trat die Nachfolge von Dorothea Müller an, die das Finanzamt fast neun Jahre leitete und Ende März in den Ruhestand ging.<br />

Bevor die 45-jährige Nadine Hoff die Leitung des Finanzamtes Köln-Porz übernahm, war sie zuletzt stellvertretende Dienststellenleiterin<br />

des Finanzamtes Siegburg.<br />

Anneliese Gäbler feierte am 01. Juni <strong>2021</strong> ihr 25-jähriges<br />

Betriebsjubiläum beim Steuerberater-Verband e.V. Köln.<br />

Sie ist für die Bereiche Organisation, Rechnungswesen<br />

und Controlling verantwortlich und unmittelbare<br />

Ansprechpartnerin des Schatzmeisters des Verbandes.<br />

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und vorbildlichen<br />

Arbeitsweise trug sie auch maßgeblich zu der ISO-Zertifizierung<br />

des Verbandes sowie zu den späteren Auditierungen<br />

bei.<br />

HGF Dr. Dominik Scheurer gratulierte Anne Gäbler mit<br />

Corona-üblichem Abstand zum 25-jährigen Betriebsjubiläum<br />

im Verband.<br />

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Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

Der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Michael Wendt ist Ende August <strong>2021</strong> in den Ruhestand getreten.<br />

Der gebürtige Münsteraner begann seine berufliche Laufbahn zunächst mit einer Ausbildung im gehobenen Dienst der<br />

Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und studierte im Anschluss daran Rechtswissenschaften an der Universität<br />

in Münster. 1987 begann er seine Laufbahn als Richter am FG Münster. 1991 wurde er an das Justizministerium des<br />

Landes Brandenburg abgeordnet. Dort war er zunächst als Pressesprecher und später als Leiter des Ministerbüros tätig. 1995<br />

wechselte er als Vorsitzender Richter an das FG des Landes Brandenburg. Am 28.03.1996 wurde Michael Wendt zum Richter<br />

am BFH ernannt. Das Präsidium wies Michael Wendt dem IV. Senat zu, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Besteuerung<br />

der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Personengesellschaften befasst. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter<br />

am BFH übernahm er im Jahr 2010 auch den Vorsitz dieses Senats.<br />

Michael Wendt, unbestritten ein ausgewiesener und allseits anerkannter Fachmann der beim IV. Senat angesiedelten Rechtsmaterien,<br />

hat in den 25 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit die Rechtsprechung deutlich geprägt und einen wichtigen<br />

Beitrag zur Fortentwicklung dieser Rechtsgebiete geleistet.<br />

Neben seiner eigentlichen richterlichen Arbeit engagierte er sich in zahlreichen Funktionen beim BFH. So verantwortete er von<br />

2006 bis 2011 als Pressesprecher die Öffentlichkeitsarbeit des BFH. Zwischen Juli 2018 und April 2019 nahm er vertretungsweise<br />

die Aufgaben des ständigen Vertreters des Präsidenten wahr. Als dienstältester Senatsvorsitzender leitete er seit dem<br />

01.11.2020 bis zum Eintritt in den Ruhestand das Gericht, da in diesem Zeitraum weder ein Vizepräsident noch ein Präsident<br />

bestellt war. In dieser für den BFH schwierigen Umbruchphase setzte er sich erfolgreich für die Stabilität und Kontinuität des<br />

gesamten Dienstbetriebes ein.<br />

Der steuerlichen Fachwelt ist Michael Wendt als Mitherausgeber von Standardkommentaren zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz<br />

sowie zum Gewerbesteuergesetz und außerdem durch zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften<br />

und Vorträge auf wissenschaftlichen Fachveranstaltungen bekannt. Er ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Deutschen<br />

Steuerjuristischen Gesellschaft und seit vielen Jahren Vorstandsmitglied der Münchner Steuerfachtagung e.V. Zudem<br />

nahm er Lehrtätigkeiten an Universitäten in München und Münster wahr.<br />

Präsidentenwechsel am Finanzgericht Düsseldorf<br />

Der Präsident des FG Düsseldorf, Harald Junker, ist mit Ablauf des 30. Juni <strong>2021</strong> wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze<br />

aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Zwei Jahre führte Harald Junker das Düsseldorfer FG, eines der größten deutschen FGs.<br />

Zuvor war er über zehn Jahre dessen Vizepräsident. Junker blickt auf eine fast vierzigjährige Tätigkeit im richterlichen Dienst<br />

zurück. 1982 trat er in den richterlichen Dienst des Landes NRW ein. Zunächst war er am Verwaltungsgericht Düsseldorf tätig.<br />

1991 wechselte er an das FG Düsseldorf, wo er im Jahr 2005 zum Vorsitzenden Richter am FG ernannt wurde.<br />

Harald Junker hat die Digitalisierung der Finanzgerichtsbarkeit stark vorangetrieben. In seine Amtszeit fiel die flächendeckende<br />

Einführung der elektronischen Gerichtsakte bei den drei Finanzgerichten in NRW. An dem Einführungsprozess, dem<br />

eine ausführliche Pilotierungsphase vorangegangen war, war Junker maßgeblich beteiligt. Junker begleitete in der Zeit seiner<br />

Präsidentschaft zudem den andauernden Generationenwechsel der Düsseldorfer Finanzrichterschaft. Von den derzeit aktiven<br />

49 Richterinnen und Richtern wurden in den vergangenen zwei Jahren acht neue Richter eingestellt.<br />

Am 09. Juli <strong>2021</strong> ernannte der Minister der Justiz Peter Biesenbach, MdL, den 59-jährigen Dr. Klaus J. Wagner zum neuen Präsidenten.<br />

Auch Dr. Wagner begann seine richterliche Laufbahn im Jahr 1991 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. 1993<br />

wechselte er an das FG Düsseldorf. Dort übernahm er frühzeitig Aufgaben in der Gerichtsverwaltung. Von 2003 bis 2005 war<br />

er am Bundesministerium der Justiz tätig. 2009 wurde er zum Vorsitzenden Richter am FG ernannt. Seit dem 10. Juli 2019 war<br />

er Vizepräsident des FG Düsseldorf.<br />

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Dr. Wagner Herausgeber und Mitautor diverser steuerrechtlicher Fachliteratur. Ferner<br />

ist er Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und seit vielen Jahren Prüfer im zweiten juristischen<br />

Staatsexamen.<br />

65


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Personalia<br />

Seit dem 01. September <strong>2021</strong> leitet Dipl.-Vw. Dr. Uwe Vetterlein die IHK Köln als neuer Hauptgeschäftsführer. Er tritt die<br />

Nachfolge von Ulf Reichardt an, der dieses Amt von 2012 bis 2020 innehatte.<br />

Vetterlein war bereits von 1996 - 2004 in der IHK Köln als Geschäftsführer für Standortpolitik, Unternehmensförderung, Handel<br />

und Verkehr tätig und im Anschluss bis August dieses Jahres als Hauptgeschäftsführer der IHK Darmstadt tätig. Im Dachverband<br />

DIHK ist Vetterlein seit langen Jahren in verschiedenen relevanten Funktionen engagiert.<br />

Jubilare (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>)<br />

50-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

2 17.06.1971<br />

Helmut Schmitz<br />

Steuerberater, Aachen<br />

01.07.1971<br />

Manfred Nelles<br />

Steuerberater, Siegburg<br />

40-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

02.07.1981<br />

Franz-Leo Schmitz<br />

Steuerberater, Übach-Palenberg<br />

35-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

16.05.1986<br />

Klaus-Dieter Beckmann<br />

Steuerberater, Leichlingen<br />

23.05.1986<br />

Dipl.-Kfm. Joachim Künstler<br />

Steuerberater WP, Zülpich<br />

14.07.1986<br />

Arnold Greven<br />

Steuerberater, Eschweiler<br />

14.07.1986<br />

Dipl.-Vw. Marga Großbernd<br />

Steuerberaterin, Bonn<br />

14.07.1986<br />

Claus Koppen<br />

Steuerberater, Siegburg<br />

15.07.1986<br />

Dipl.-Bw. Gertrud Harmann<br />

Steuerberaterin, Sankt Augustin<br />

15.07.1986<br />

Dipl.-Kfm. Rainer Irrgang<br />

Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />

16.07.1986<br />

Dieter H. Meyer<br />

Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />

17.07.1986<br />

Margot Keppeler<br />

Steuerberaterin, Köln<br />

23.07.1986<br />

Wilfried Korte<br />

Steuerberater WP, Köln<br />

25.07.1986<br />

Robert Pressentin<br />

Steuerberater, Aachen<br />

25.07.1986<br />

Ingeborg Worsch<br />

Steuerberaterin, Köln<br />

13.08.1986<br />

Peter Hellberg<br />

Steuerberater, Kürten-Bechen<br />

14.08.1986<br />

Horst Buchholz<br />

Steuerberater, Bad Honnef<br />

15.08.1986<br />

Dipl.-Kfm. Theo Rhiel<br />

Steuerberater, Wuppertal<br />

30-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

05.06.1991<br />

Ekkehard Behnke<br />

Steuerberater RA FA f. StR, Burscheid<br />

05.06.1991<br />

Horst D. Keller<br />

Steuerberater vBP, Korschenbroich<br />

01.07.1991<br />

Klaus Beyer<br />

Steuerberater, Düren<br />

01.07.1991<br />

Dipl.-Bw. Maike Caldewey-Friebe<br />

Steuerberaterin, Hennef<br />

01.07.1991<br />

Annemie Hövelmann<br />

Steuerberaterin, Leverkusen<br />

01.07.1991<br />

Hasso Kühnast<br />

Steuerberater, Köln<br />

01.07.1991<br />

Dipl.-Ing. Heinz-Arno Plum<br />

Steuerberater, Geilenkirchen-Gillrath<br />

01.07.1991<br />

Dipl.-Bw. Roswitha Reuscher<br />

Steuerberaterin, Kreuzau<br />

15.07.1991<br />

Anette Mommertz<br />

Steuerberaterin, Köln<br />

25.07.1991<br />

Dipl.-Fw. Gerd Schmitt<br />

Steuerberater, Leverkusen<br />

09.08.1991<br />

Beate Kalker<br />

Steuerberaterin, St. Augustin<br />

25-jährige Verbandszugehörigkeit<br />

19.05.1996<br />

Karl Geisen<br />

Steuerberater, Polch<br />

19.05.1996<br />

Bernhard Schneider<br />

Steuerberater, Bonn<br />

20.05.1996<br />

Dipl.-Ök. Brigitte Frings-Hardt<br />

Steuerberaterin, Aachen<br />

20.05.1996<br />

Dipl.-Kfm. Kai Langel<br />

Steuerberater WP, Köln<br />

23.05.1996<br />

Dipl.-Kffr. Elisabeth Gutmann<br />

Steuerberaterin, Leverkusen<br />

66


Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong><br />

23.05.1996<br />

Prof. Dr. Axel Pestke<br />

Rechtsanwalt/FAStR, Berlin<br />

28.05.1996<br />

Wolfgang Aymans<br />

Steuerberater, Waldbröl<br />

29.05.1996<br />

Dipl.-Kfm. Dieter Sauerwein<br />

Steuerberater, Brühl<br />

30.05.1996<br />

Ute Jalas<br />

Steuerberaterin, Köln<br />

03.06.1996<br />

Dipl.-Fw. Bernd Seidel<br />

Steuerberater, Remscheid<br />

05.06.1996<br />

Dipl.-Fw. Petra Nolden<br />

Steuerberaterin, Bonn<br />

17.06.1996<br />

Dipl.-Kfm. Friedhelm Roelen<br />

Steuerberater, Aachen<br />

01.07.1996<br />

Dipl.-Vw. Anne Wasserberg<br />

Steuerberaterin, Bonn<br />

09.07.1996<br />

Dipl.-Fw. Sabine Thieler<br />

Steuerberaterin, Köln<br />

06.08.1996<br />

Dipl.-Vw. Gabriela Scholz<br />

Steuerberaterin WPin, Sankt Augustin<br />

Neue Mitglieder (16.05.<strong>2021</strong> – 15.08.<strong>2021</strong>)<br />

Bezirk Aachen<br />

StB Marcel Brust<br />

Aachen<br />

StBGmbH Prinzen<br />

Aachen<br />

StBin B.A. Katharina Sichermann<br />

Herzogenrath<br />

Bezirk Köln<br />

StBin Christine Evers<br />

Köln<br />

StB Volker Galle<br />

Köln<br />

StB Nils Klatt<br />

Wuppertal<br />

StB WP Nicolas Kubitzki<br />

Köln<br />

StB Stefan Schellenberg<br />

Grevenbroich<br />

StB Jens Wiediger<br />

Ratingen<br />

Bezirk Oberberg<br />

StBG ADVISIO Gummersbach GmbH<br />

Gummersbach<br />

StB Marc Bubenzer<br />

Gummersbach<br />

StBG Höing & Theile<br />

Reichshof<br />

StBin Nicola Maria Hungenberg<br />

Lindlar<br />

StB Dr. Marc Zielinski<br />

Bergneustadt<br />

Bezirk Rhein-Erft-Kreis<br />

StBin LL.M. Stefanie Faust<br />

Erftstadt<br />

Bezirk Siegburg<br />

StBin Johanna Hegemann<br />

Troisdorf<br />

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67


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Wichtige Termine<br />

WICHTIGE TERMINE<br />

Verband<br />

Datum<br />

Thema<br />

23. Sept. <strong>2021</strong> Zweites Umsatzsteuerforum Digital<br />

29. Sept. <strong>2021</strong> Verbandstag<br />

17. - 19. Oktober <strong>2021</strong> Deutscher Steuerberatertag - online<br />

VORBEREITUNGSLEHRGANG<br />

auf die Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten<br />

I | 2022<br />

Lehrgangsbeginn: 22.10.<strong>2021</strong><br />

www.akademie-steuerfachangestellte.de<br />

STEUERFACHWIRTPRÜFUNG<br />

Vorbereitungslehrgang auf die Qualifikationsprüfung<br />

2022 | 2023<br />

Lehrgangsbeginn: 09.10.<strong>2021</strong><br />

www.akademie-steuerfachwirte.de<br />

68


SEMINAR- UND VERANSTALTUNGSÜBERSICHT<br />

10 | 21 – 12 | 21<br />

GANZTAGSSEMINARE<br />

jeweils von 09.30 Uhr bis 16.45 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />

Datum Thema Dozent/en<br />

19.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Lohn- und Gehaltsabrechnung - Grundkurs (Teil 1) BiBu Franke<br />

25.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Lohn- und Gehaltsabrechnung - Aufbaukurs (Teil 1) BiBu Franke<br />

26.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Lohn- und Gehaltsabrechnung - Aufbaukurs (Teil 2) BiBu Franke<br />

25.11.<strong>2021</strong> HYBRID: Beratungsakzente <strong>2021</strong> / 2022 Prof. Dr. Brüggemann<br />

StB Dipl.-Fw. Dickmann<br />

07.12.<strong>2021</strong> HYBRID: Ein- und Austritt eines Gesellschafters einer Personengesellschaft in der<br />

Gestaltungsberatung*<br />

RA FAStR Dr. Stenert<br />

HALBTAGSSEMINARE<br />

jeweils von 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />

Datum Thema Dozent/en<br />

05.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Aktuelles zur Grunderwerbsteuer StB RA FAStR Dipl.-Fw. Schley<br />

20.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Lohn- und Gehaltsabrechnung - Grundkurs (Teil 2) / 09.30 - 13.30 Uhr BiBu Franke<br />

28.10.<strong>2021</strong> HYBRID: Verfahrensrecht: Dein Freund und Helfer RA FAStR StB Dr. Wollweber<br />

15.11.<strong>2021</strong> HYBRID: Sozialversicherung 2022 KK-Bw. Dondrup<br />

18.11.<strong>2021</strong> HYBRID: Lohnsteuer 2022 StB Dipl.-Fwin Küch<br />

22.11.<strong>2021</strong> HYBRID: Aktuelle Fragen zur Besteuerung der Land- und Forstwirte RA Hartmann, GF HLBS<br />

23.11.<strong>2021</strong> HYBRID: Was man zur digitalen Prüfung durch die Finanzverwaltung<br />

wissen muss<br />

Dipl.-Fw. Kampschulte<br />

* Das Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) geeignet.<br />

Von-der-Wettern-Straße 17 · 51149 Köln<br />

Telefon: 02203 993216 · Telefax: 02203 993222<br />

info@akademie-stuw.de<br />

www.akademie-stuw.de


<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3/<strong>2021</strong> I Impressum<br />

Die Literaturhinweise sind diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> als Anlage beigefügt. Wir empfehlen ihre Beachtung. Wir weisen darauf hin,<br />

dass sämtliche Werke, die in den Literaturhinweisen beschrieben werden, in unserer Verbandsbibliothek zur Verfügung stehen und<br />

von den Mitgliedern unseres Verbandes eingesehen und ggf. auch ausgeliehen werden können.<br />

Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, Tel. 02203-993090.<br />

Anlagen:<br />

• Anforderungsrevers<br />

• Literaturhinweise<br />

• Kurzanleitung Anmelde- und Buchungsprozesse der Akademie-Website<br />

• Einladung zum 44. Deutschen Steuerberatertag<br />

• Beileger Rahmen- und Kooperationspartner – Hotels und Autovermietungen<br />

Beilagen:<br />

• Flyer Lexware/lexoffice<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

IMPRESSUM<br />

<strong>VerbandsNachrichten</strong> des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />

Herausgeber: Steuerberater-Verband e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />

Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln · Telefon: 02203-993090 · Telefax: 02203-993099<br />

E-Mail: geschaeftsstelle@stbverband-koeln.de · Internet: www.stbverband-koeln.de<br />

Chefredakteur: Dr. Wilfried Bachem<br />

Redaktion:<br />

Manfred Hofstede, Dr. Dominik Scheuerer<br />

Redaktionsschluss: 15.08.<strong>2021</strong><br />

Anzeigen:<br />

Zurzeit ist die Anzeigenpreisliste vom 01. März 2019 gültig. Sie kann beim Herausgeber angefordert und auf der<br />

Homepage des Verbandes eingesehen werden.<br />

Bildnachweis: Titelbild © BillionPhotos.com / S. 30 - 38, 40 - 42 © DStV / S. 44 © IFB / S. 47 © DATEV / S. 62 © Simba / © istockphoto.de /<br />

© stock.adobe.com<br />

Alle Angaben ohne Gewähr.<br />

Weibliche/männliche Schreibweise: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Regel grundsätzlich die männliche Schreibweise<br />

verwendet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies auch die weibliche Schreibweise impliziert.<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge anderer Autoren brauchen nicht mit der Auffassung des Verbandes übereinzustimmen.<br />

70


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