POPSCENE Oktober 10/21
Das total umsonste Popkulturmagazin.
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JOBS<br />
SCHRIFTFORM<br />
DER KÜNDIGUNG<br />
Papier mit Unterschrift<br />
Gerade durch die ganze Digitalisierung geht<br />
es manchmal unter, dass noch Rechtgeschäftes<br />
gibt die einer bestimmen Form bedürfen.<br />
Auch wenn man mittlerweile als Verbrauche<br />
zahlreiche Verträge via Textform kündigen<br />
kann, so gilt das für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses<br />
nicht.<br />
Sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber<br />
als auch den Arbeitnehmer muss<br />
die Schriftform eingehalten werden. Das bedeutet<br />
es muss ein Schriftstück erstellt und<br />
unterschrieben werden vom Kündigungsberechtigten.<br />
Digitale Signatur genüg nicht<br />
Um diese Schriftform einzahlten genügt auch<br />
keine digitale Signatur, denn die elektronische<br />
Form ist explizit ausgeschlossen.<br />
ÜBER DIE AUTORIN:<br />
Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten<br />
Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin<br />
und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de<br />
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