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POPSCENE Oktober 10/21

Das total umsonste Popkulturmagazin.

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JOBS<br />

SCHRIFTFORM<br />

DER KÜNDIGUNG<br />

Papier mit Unterschrift<br />

Gerade durch die ganze Digitalisierung geht<br />

es manchmal unter, dass noch Rechtgeschäftes<br />

gibt die einer bestimmen Form bedürfen.<br />

Auch wenn man mittlerweile als Verbrauche<br />

zahlreiche Verträge via Textform kündigen<br />

kann, so gilt das für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses<br />

nicht.<br />

Sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber<br />

als auch den Arbeitnehmer muss<br />

die Schriftform eingehalten werden. Das bedeutet<br />

es muss ein Schriftstück erstellt und<br />

unterschrieben werden vom Kündigungsberechtigten.<br />

Digitale Signatur genüg nicht<br />

Um diese Schriftform einzahlten genügt auch<br />

keine digitale Signatur, denn die elektronische<br />

Form ist explizit ausgeschlossen.<br />

ÜBER DIE AUTORIN:<br />

Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten<br />

Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin<br />

und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de<br />

Kein Job? Kein Geld? Alles doof?<br />

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