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Kraftfahrt-Bundesamt - avalon-dynamics-shop.de

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GUTACHTEN NR.: 2011-ABE-PSA-0019<br />

ZUR ERTEILUNG EINER ABE 48255<br />

ANLAGE -10- Typ SP8519 GRÖSSE 8,5Jx19H2<br />

HERSTELLER Reifen GO! OHG DATUM 28.03.2011<br />

Verkaufsbezeichnung : 5-ER<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

5L<br />

e1*2007/46*0363*.. 150 - 225 245/35R19 93Y 11A; 24J; 248; 51J Stufenheck;<br />

245/40R19 94Y 11A; 24J; 248; 51J Heckantrieb;<br />

255/35R19 96Y 11A; 24M; 241; 246; 51J 10B; 11B; 11G;<br />

255/40R19 96Y 11A; 24M; 241; 246; 51J 11H;12A; 51A; 71C;<br />

71K; 723; 729; 73C;<br />

74A; 74P; 765<br />

Auflagen<br />

10B)<br />

Die min<strong>de</strong>stens erfor<strong>de</strong>rlichen Geschwindigkeitsbereiche <strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Reifen sind unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Loadindizes, mit Ausnahme <strong>de</strong>r Reifen mit M+S-Profil, <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren zu<br />

entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.<br />

Anlage Betriebshinweise<br />

11A)<br />

Der vorschriftsmäßige Zustand <strong>de</strong>s Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen o<strong>de</strong>r<br />

Prüfer für <strong>de</strong>n Kraftfahrzeugverkehr o<strong>de</strong>r einen Kraftfahrzeugsachverständigen o<strong>de</strong>r einen Angestellten nach<br />

Abschnitt 4 <strong>de</strong>r Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und<br />

FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend <strong>de</strong>m im Beispielkatalog zum<br />

§19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.<br />

11B)<br />

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwen<strong>de</strong>t, die nicht bereits in <strong>de</strong>r<br />

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so<br />

sind die Angaben über die Reifengrößen in <strong>de</strong>n Fahrzeugpapieren bei <strong>de</strong>r nächsten Befassung mit <strong>de</strong>n<br />

Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage <strong>de</strong>r Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. <strong>de</strong>r<br />

Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 <strong>de</strong>r StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, wenn die ABE <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rra<strong>de</strong>s eine Freistellung von <strong>de</strong>r Pflicht zur Berichtigung <strong>de</strong>r<br />

Fahrzeugpapiere enthält.<br />

11G)<br />

Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Son<strong>de</strong>r-Fahrwerksfe<strong>de</strong>rn müssen,<br />

sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Serienstand entsprechen. Für die Son<strong>de</strong>r-<br />

Fahrwerksfe<strong>de</strong>rn muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis o<strong>de</strong>r ein Teilegutachten vorliegen; gegen die<br />

Verwendung <strong>de</strong>r Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Be<strong>de</strong>nken bestehen. Wird gleichzeitig mit<br />

<strong>de</strong>m Anbau <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrä<strong>de</strong>r eine Fahrwerksän<strong>de</strong>rung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf <strong>de</strong>n<br />

Anbau <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrä<strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rt zu beurteilen.<br />

11H)<br />

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwen<strong>de</strong>t, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erfor<strong>de</strong>rlich<br />

gefahren wer<strong>de</strong>n. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Bei<br />

Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung <strong>de</strong>s Ersatzra<strong>de</strong>s darauf zu achten, dass nur Reifen<br />

mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.<br />

12A)<br />

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei <strong>de</strong>nn, dass für <strong>de</strong>n hier aufgeführten Fahrzeugtyp<br />

eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit <strong>de</strong>r Einschränkung in<br />

Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.<br />

Seite 4 von 10<br />

Eine auszugsweise Vervielfältigung o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rgabe dieses Schriftstückes bedarf <strong>de</strong>r<br />

schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>r Prüflabor Süd GmbH.

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