KAB Impuls 4/2021
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28 GESELLSCHAFT / RECHT
04 I 2021
Theresia Erdmann
Kämpferin für Familienbildung
„Wir erwarten, dass Kirche auch weiterhin ihren
Bildungsauftrag wahrnimmt und mit ihren Angeboten
für Familien da ist“, fordert Theresia Erdmann,
KAB-Diözesanvorstandsmitglied in Würzburg.
Allein vier Bildungshäuser stehen im Bistum
Würzburg vor der Schließung. „Familie braucht
Heimat“ lautet ein Motto. Mit der Schließung
auch der Arbeitnehmerbildungsstätte Retzbach
Wer
bricht ein wichtiges Stück
Bildung für Arbeitnehmer*innen
und ihre Familien weg.
„Gerade die Familienbildungsangebote
haben einen entscheidenden
Was
Wann
Wo
Einfluss auf den Alltag der Menschen“, betont die
Aschaffenburger KAB-Frau gegenüber dem
Würzburger Bischof Franz Jung. Die Zukunft der
Kirchen ist eng mit Familien verbunden, meint die
engagierte KAB-Frau Erdmann.
Detlef Franzke
Spontaner Helfer
KAB-Mitglied Detlef Franzke aus Vechta war zufällitg
mit dem Lkw in der Nähe der Ahr unterwegs,
als die Flutkatastrophe die Menschen
überraschte. „Ich habe selbst gesehen, was dort
an Wasser herunterkam, und spontan beschlossen
zu helfen“, erzählt der gelernte Maurer, der
seit 30 Jahren als Berufskraftfahrer auf den Straßen
unterwegs ist. Das Leid der Betroffenen ließen
ihn nicht zögern. „Ich habe sofort zusätzlich
eine Woche Urlaub genommen“, erzählte er der
Oldenburger Volkszeitung. Geschirrspüler,
Waschmaschinen oder auch ein Herd bringt er
ins Katastrophengebiet. „Viele Freundschaften
sind durch den Einsatz im Krisengebiet entstanden“,
erzählt der 56-jährige Franzke von der
KAB- Gruppe Maria Frieden.
RECHT
Corona im Betrieb – Was tun?
Ist eine Ansteckung mit Corona
im Betrieb ein Arbeitsunfall?
Bei der Ansteckung mit Corona am Arbeitsplatz wird je
nach Betrieb unterschieden. Wichtig ist dabei die Beweiserleichterung.
Wer in Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege
oder Labor arbeitet und sich infiziert, kann eine
Berufskrankheit melden. Es muss nicht unbedingt belegt
werden, wo die Ansteckung erfolgte, da diese Bereiche
eine höhere Ansteckungsgefahr beinhalten. Auch der Friseur
und Kosmetikbereich zählen dazu.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
sieht dies nicht bei den systemrelevanten Bereichen Lehrer*innen
und Kassierer*innen und spricht dann von einem
Arbeitsunfall. Da es „keine wissenschaftlich gesicherten
Hinweise darauf gibt, dass bestimmte Berufsgruppen
(Kassierer*innen, ÖPNV-Beschäftigte, etc.) bei
ihren Tätigkeiten einem vergleichbar erhöhten Infektionsrisiko
ausgesetzt sind“. Damit wird der „Arbeitsunfall“
stärker untersucht und geprüft.
Muss eine Corona-Infektion im Betrieb
gemeldet werden?
Die Infektion
mit dem Coronavirus
muss
beim zuständigen
Unfallversicherungsträger
gemeldet
werden. Im
Pflegebereich Coronagefährdete Kellner. Foto:pixabay
wäre das die
Berufs genossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW). Notwendig sind ein PCR-Test und
das Auftreten leichter Symptome. Auch ein milder Verlauf
der Infektion sollte gemeldet werden, um bei
späteren Langzeitfolgen registriert zu sein. Wer keine
Symptome hat, sollte den Arbeitgeber bitten, die Infektion
auch nachträglich ins sogenannte Verbandbuch einzutragen.