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KAB Impuls 4/2021

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28 GESELLSCHAFT / RECHT

04 I 2021

Theresia Erdmann

Kämpferin für Familienbildung

„Wir erwarten, dass Kirche auch weiterhin ihren

Bildungsauftrag wahrnimmt und mit ihren Angeboten

für Familien da ist“, fordert Theresia Erdmann,

KAB-Diözesanvorstandsmitglied in Würzburg.

Allein vier Bildungshäuser stehen im Bistum

Würzburg vor der Schließung. „Familie braucht

Heimat“ lautet ein Motto. Mit der Schließung

auch der Arbeitnehmerbildungsstätte Retzbach

Wer

bricht ein wichtiges Stück

Bildung für Arbeitnehmer*innen

und ihre Familien weg.

„Gerade die Familienbildungsangebote

haben einen entscheidenden

Was

Wann

Wo

Einfluss auf den Alltag der Menschen“, betont die

Aschaffenburger KAB-Frau gegenüber dem

Würzburger Bischof Franz Jung. Die Zukunft der

Kirchen ist eng mit Familien verbunden, meint die

engagierte KAB-Frau Erdmann.

Detlef Franzke

Spontaner Helfer

KAB-Mitglied Detlef Franzke aus Vechta war zufällitg

mit dem Lkw in der Nähe der Ahr unterwegs,

als die Flutkatastrophe die Menschen

überraschte. „Ich habe selbst gesehen, was dort

an Wasser herunterkam, und spontan beschlossen

zu helfen“, erzählt der gelernte Maurer, der

seit 30 Jahren als Berufskraftfahrer auf den Straßen

unterwegs ist. Das Leid der Betroffenen ließen

ihn nicht zögern. „Ich habe sofort zusätzlich

eine Woche Urlaub genommen“, erzählte er der

Oldenburger Volkszeitung. Geschirrspüler,

Waschmaschinen oder auch ein Herd bringt er

ins Katastrophengebiet. „Viele Freundschaften

sind durch den Einsatz im Krisengebiet entstanden“,

erzählt der 56-jährige Franzke von der

KAB- Gruppe Maria Frieden.

RECHT

Corona im Betrieb – Was tun?

Ist eine Ansteckung mit Corona

im Betrieb ein Arbeitsunfall?

Bei der Ansteckung mit Corona am Arbeitsplatz wird je

nach Betrieb unterschieden. Wichtig ist dabei die Beweiserleichterung.

Wer in Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege

oder Labor arbeitet und sich infiziert, kann eine

Berufskrankheit melden. Es muss nicht unbedingt belegt

werden, wo die Ansteckung erfolgte, da diese Bereiche

eine höhere Ansteckungsgefahr beinhalten. Auch der Friseur

und Kosmetikbereich zählen dazu.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

sieht dies nicht bei den systemrelevanten Bereichen Lehrer*innen

und Kassierer*innen und spricht dann von einem

Arbeitsunfall. Da es „keine wissenschaftlich gesicherten

Hinweise darauf gibt, dass bestimmte Berufsgruppen

(Kassierer*innen, ÖPNV-Beschäftigte, etc.) bei

ihren Tätigkeiten einem vergleichbar erhöhten Infektionsrisiko

ausgesetzt sind“. Damit wird der „Arbeitsunfall“

stärker untersucht und geprüft.

Muss eine Corona-Infektion im Betrieb

gemeldet werden?

Die Infektion

mit dem Coronavirus

muss

beim zuständigen

Unfallversicherungsträger

gemeldet

werden. Im

Pflegebereich Coronagefährdete Kellner. Foto:pixabay

wäre das die

Berufs genossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

(BGW). Notwendig sind ein PCR-Test und

das Auftreten leichter Symptome. Auch ein milder Verlauf

der Infektion sollte gemeldet werden, um bei

späteren Langzeitfolgen registriert zu sein. Wer keine

Symptome hat, sollte den Arbeitgeber bitten, die Infektion

auch nachträglich ins sogenannte Verbandbuch einzutragen.

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