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Pfarrbrief Kleinrinderfeld 2021

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24 Pfarrbrief

Pfarrgemeinderatswahl

im März 2022

Die Amtszeit des derzeitigen Pfarrgemeinderates

endet im März 2022. Daher

muss ein neuer Pfarrgemeinderat

gewählt werden. Die Wahl wurde für

Bayern und somit auch im Bistum Würzburg

für den 20. März 2022 festgelegt.

Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen

und Katholiken, die am Wahltag das

14. Lebensjahr vollendet und in der

Pfarreiengemeinschaft ihren ständigen

Wohnsitz haben.

Wählbar sind Katholikinnen und Katholiken,

die am Wahltag das 16. Lebensjahr

vollendet haben, in der Pfarreiengemeinschaft

ihren Wohnsitz haben

oder in ihr bereits mitarbeiten und die

nicht durch kirchliche Entscheidung in

der Ausübung der allen Kirchenmitgliedern

zustehenden Rechte behindert

sind.

Was ist der Pfarrgemeinderat (PGR)?

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau

einer lebendigen Gemeinde und der

Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags

der Kirche. Er ist der vom Bischof

eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde

und das vom Bischof anerkannte Organ

zur Koordinierung des Laienapostolats

und zur Förderung der apostolischen

Tätigkeit der Pfarrgemeinde.

Der Pfarrgemeinderat ist als ein Gremium

der Mitverantwortung der ganzen

Gemeinde bei wichtigen Fragen der

Pastoral und des Lebens der Gemeinde

in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Dabei hat er teils beratende,

teils beschließende Kompetenz. So

beschließt der PGR einvernehmlich mit

dem zuständigen Pfarrer und anderen

hauptberuflichen pastoralen Diensten

in der Gemeinde. Beschlussrecht

besitzt der PGR bei wichtigen Fragen

der drei Grunddienste (Verkündigung,

Liturgie und Diakonie) in der Pfarrei. Er

beschließt zum Beispiel über

• Gottesdienstzeiten an Sonn- und

Feiertagen,

• Rahmen und Verlauf kirchlicher

und pfarrlicher Festtage,

• Öffentliche Veranstaltungen der

Pfarrgemeinde,

• vor den Beratungen über den

Haushaltsplan der Kirchenstiftung

beschließt der PGR pastorale

Richtlinien für die Erstellung dieses

Haushaltsplans. Nach der Erstellung

nimmt der PGR zum Haushaltsplan

Stellung.

Der PGR wirkt u. a. mit bei

• der Gestaltung von Gottesdiensten,

• der Öffentlichkeitsarbeit in der

Pfarrei

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