Die Biostoffverordnung - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ...
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Überall dort, wo direkter<br />
Kontakt (Tierhaltung)<br />
oder indirekter Kontakt<br />
(Arbeiten in naturnahen<br />
Bereichen) zu Tieren<br />
besteht, besteht die<br />
Möglichkeit, sich mit<br />
Tollwut zu infizieren.<br />
Tollwut kann durch<br />
Speichel oder den Biss<br />
erkrankter Tiere, aber<br />
auch durch Inhalation<br />
von Fellstäuben übertragen<br />
werden. Insbesondere<br />
in Bereichen,<br />
in denen Füchse auftreten,<br />
ist verstärkt mit<br />
dem Auftreten der Tollwut<br />
zu rechnen.<br />
Hier bleibt oft der<br />
unbemerkte Kontakt zu<br />
Biostoffen nicht aus.<br />
Tollwut<br />
Mögliche Schutzmaßnahmen:<br />
Besonderes Verhalten in tollwutgefährdeten<br />
Bezirken (keine Wildfrüchte<br />
verzehren, ggf. Handschuhe<br />
bei der Arbeit tragen),<br />
verdächtige Tierkadaver nicht berühren,<br />
Kontakt zu scheinbar zahmen Wildtieren<br />
meiden, ausgelegte Impfköder<br />
für Wildtiere nicht anfassen,<br />
ggf. das Verhalten von Tieren in<br />
Wildgehegen im Hinblick auf Tollwut<br />
beobachten,<br />
anhand der Erkenntnisse aus Ihrer<br />
Gefährdungsbeurteilung sollten den<br />
Mitarbeitern arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
bzw. Schutzimpfungen<br />
angeboten werden.<br />
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