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Die Biostoffverordnung - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ...

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Schutzmaßnahmen:<br />

Im Vordergr<strong>und</strong> der Schutzmaßnahmen steht der<br />

Atemschutz. Schon bei der Auswahl des Arbeitsverfahrens<br />

ist möglichst auf eine Vermeidung <strong>und</strong> Reduzierung<br />

der Staubentwicklung zu achten.<br />

Zur Gestaltung der Arbeitsplätze (Sortierarbeitsplätze,<br />

Radlader) zählt die Installation von Schutzbelüftungen.<br />

Zum persönlichen Körperschutz zählen Atemschutz<br />

(FFP 2), Handschutz (u.U. auch stichfest), geeignete<br />

Hilfsmittel zur Handsortierung, leicht zu reinigende<br />

Arbeitskleidung.<br />

Gr<strong>und</strong>legend sind die Maßgaben der TRBA 500<br />

(siehe Anhang Seite 44–48) umzusetzen.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

(H 10 »Kompostierungsanlagen«) sind durchzuführen<br />

bei Mitarbeitern mit allergischen Vorerkrankungen.<br />

Weiterhin bei allen übrigen Beschäftigten, die<br />

Expositionen in offenen Anlagen mit <strong>und</strong> ohne Überdachung<br />

von mehr als 100 Tagen/Jahr, oder Expositionen<br />

in Räumen (geschlossenen Anlagen) von mehr als 50<br />

Tagen/Jahr ausgesetzt sind.<br />

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