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Broschüre 2021

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Ausgabe 2021

Seite 14

Freie Wähler fordern Herausgabe des BuGa– Gutachtens an alle

Stadtverordneten

Am Ende des Jahres wird der

Stadtrat darüber abstimmen, ob

Wuppertal im Jahr 2031 eine

Bundesgartenschau ausrichten soll

oder nicht. Als Grundlage dieser

Entscheidung soll eine überarbeitete

Machbarkeitsstudie dienen,

die der Stadtverwaltung nun seit

einigen Tagen vorliegt.

Eine Weiterleitung an die Stadtverordneten

wird von Oberbürgermeister

Schneidewind aber

blockiert, da eine erste Bewertung

der Ergebnisse vom neu gegründeten

Bewerbungsbeirat durchgeführt

werden soll.

Henrik Dahlmann, Fraktionsgeschäftsführer

und Bundestagskandidat

der Freien Wähler betont:

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum

die nun vorliegende Machbarkeitsstudie

nicht umgehend an

die Stadtverordneten weitergereicht

wird. Bevor diese die

Studie irgendwann einmal zu

sehen bekommen, soll sogar

der Förderverein Einblick erhalten.

Die Frage, ob in Wuppertal

eine BuGa stattfindet

oder nicht entscheidet aber

weder der Oberbürgermeister,

der Förderverein noch Wuppertalaktiv!,

sondern einzig und

allein der Stadtrat!“

Gegen die Überlegung, den

Bewerbungsbeirat als erstes

Gremium über die Angelegenheit

beraten zu lassen, ist nichts

einzuwenden.

„Die Verwaltung sollte allerdings

nicht außeracht lassen,

dass knapp 10% der Stadtverordneten

keine eigene Vertretung

in diesem Gremium haben,

da man dieses bewusst klein

halten wollte und so Ratsgruppen

und Einzelstadtverordnete

außen vor blieben. Wenn man

– aus welchen Gründen auch

immer – nicht möchte, dass Details

der Studie an die Öffentlichkeit

kommen, dann muss

man sie eben als nichtöffentlich

einstufen.“

Da im November zwingend

über die Bewerbung entschieden

werden muss, da sonst das

Bewerbungsfenster schließt,

sollte eine frühzeitige Weiterleitung

aller relevanten Informationen

an die Stadtverordneten

eigentlich selbstverständlich

sein. Dementsprechend erwägen

die Freien Wähler bei

fortdauernder Weigerung der

Verwaltung, das Gutachten

weiterzuleiten, eine Überprüfung

des Vorgangs an die Bezirksregierung.

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