ZinshausWelt 2021
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WOHNUNGSGEBERBESTÄTIGUNG
Seit dem 1. November 2015 müssen Vermieter dem neuen Mieter,
also der meldepfl ichtigen Person, eine sogenannte Wohnungsgeber
bestätigung aushändigen. Die Inhalte der Bestätigung ergeben sich
aus dem behördlichen Formular: der Name und die Anschrift des
Wohnungsgebers, das Einzugsdatum (nicht das Datum des Vertragsschlusses),
die Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller dort
einziehenden meldepfl ichtigen Personen. Sollte der Wohnungsgeber
nicht der Eigentümer der Wohnung sein, muss zusätzlich der Name
des Wohnungseigentümers angegeben werden. Beim Ausfüllen darf
der Wohnungsgeber sich auf die Angaben des Meldepfl ichtigen verlassen,
es sei denn, ihm liegen Anhaltspunkte vor, dass diese Angaben
nicht stimmen.
ENERGIEAUSWEISE, PLAU-
SIBILITÄTSPRÜFUNGEN AB
2021
KAPPUNGSGRENZEN
In folgenden Gebieten ist die Kappungsgrenze
gemäß § 558 Absatz
3 des Bürgerlichen Gesetzbuches
auf 15 Prozent begrenzt,
da die ausreichende Versorgung
der Bevölkerung mit Mietwohnungen
zu angemessenen Bedingungen
gefährdet ist: Dortmund,
Bochum, Essen...
MIETSPIEGELREFORM
Mietspiegel sollen transparenter
und vor allem rechtssicherer werden.
Der Gesetzgeber will Mieter
und Vermieter dazu verpfl ichten,
Daten zu liefern.
Energieausweise werden im neuen
GEG gestärkt. Damit verbunden
sind strengere Sorgfaltspfl ichten.
So müssen z.B. vom Eigentümer
bereitstellte Unterlagen und Berechnungen
durch den Aussteller
des Energieausweises auf Plausibilität
geprüft werden. Um die Aussagekraft
von Modernisierungsempfehlungen
zu verbessern, muss
der Energieausweisersteller bei Bestandsgebäuden
eine Vor-Ort-Begehung
durchführen oder sich
geeignete Fotos zur Verfügung
stellenlassen, nach denen eine Bewertung
der energetischen Qualität
erfolgen kann.
Die Anforderungen zur Vorlage
eines Energieausweises bei Verkauf
oder Vermietung sowie zu
Pfl ichtangaben in Immobilienanzeigen
werden auch auf Immobilienmakler
ausgeweitet. Für die Erstellung
von Energieausweisen sind
übergangsweise die Vorschriften
der Energieeinsparverordnung bis
zum 1.5.2021 weiter anzuwenden.
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