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ZinshausWelt 2021

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immobilien verstehen. ideen entwickeln. informationen liefern

iii...

WOHNUNGSGEBERBESTÄTIGUNG

Seit dem 1. November 2015 müssen Vermieter dem neuen Mieter,

also der meldepfl ichtigen Person, eine sogenannte Wohnungsgeber

bestätigung aushändigen. Die Inhalte der Bestätigung ergeben sich

aus dem behördlichen Formular: der Name und die Anschrift des

Wohnungsgebers, das Einzugsdatum (nicht das Datum des Vertragsschlusses),

die Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller dort

einziehenden meldepfl ichtigen Personen. Sollte der Wohnungsgeber

nicht der Eigentümer der Wohnung sein, muss zusätzlich der Name

des Wohnungseigentümers angegeben werden. Beim Ausfüllen darf

der Wohnungsgeber sich auf die Angaben des Meldepfl ichtigen verlassen,

es sei denn, ihm liegen Anhaltspunkte vor, dass diese Angaben

nicht stimmen.

ENERGIEAUSWEISE, PLAU-

SIBILITÄTSPRÜFUNGEN AB

2021

KAPPUNGSGRENZEN

In folgenden Gebieten ist die Kappungsgrenze

gemäß § 558 Absatz

3 des Bürgerlichen Gesetzbuches

auf 15 Prozent begrenzt,

da die ausreichende Versorgung

der Bevölkerung mit Mietwohnungen

zu angemessenen Bedingungen

gefährdet ist: Dortmund,

Bochum, Essen...

MIETSPIEGELREFORM

Mietspiegel sollen transparenter

und vor allem rechtssicherer werden.

Der Gesetzgeber will Mieter

und Vermieter dazu verpfl ichten,

Daten zu liefern.

Energieausweise werden im neuen

GEG gestärkt. Damit verbunden

sind strengere Sorgfaltspfl ichten.

So müssen z.B. vom Eigentümer

bereitstellte Unterlagen und Berechnungen

durch den Aussteller

des Energieausweises auf Plausibilität

geprüft werden. Um die Aussagekraft

von Modernisierungsempfehlungen

zu verbessern, muss

der Energieausweisersteller bei Bestandsgebäuden

eine Vor-Ort-Begehung

durchführen oder sich

geeignete Fotos zur Verfügung

stellenlassen, nach denen eine Bewertung

der energetischen Qualität

erfolgen kann.

Die Anforderungen zur Vorlage

eines Energieausweises bei Verkauf

oder Vermietung sowie zu

Pfl ichtangaben in Immobilienanzeigen

werden auch auf Immobilienmakler

ausgeweitet. Für die Erstellung

von Energieausweisen sind

übergangsweise die Vorschriften

der Energieeinsparverordnung bis

zum 1.5.2021 weiter anzuwenden.

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