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TSV-Echo 2021

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des Vereinsjugendtages. Der Jugendausschuss ist für seine Beschlüsse

dem Vereinsjugendtag und dem Vereinsvorstand gegenüber verantwortlich.

Die Jugendordnung sieht als Vertreter der Vereinsjugend im Vereinsvorstand

den 1. Jugendsprecher sowie den 2. Jugendsprecher vor, die dort

mit Sitz und Stimme vertreten sind.

Die Jugendordnung räumt den Kindern und Jugendlichen im Verein ein

gebotenes Maß an Eigenständigkeit, Mitverantwortung und Mitbestimmung

zu den Fragen der Vereins- und insbesondere der Jugendarbeit ein.

§ 17 Ehrungsordnung

Ordentliche Mitglieder können für langjährige Mitgliedschaft oder durch

besondere Verdienste um den Sport oder den Verein durch den Vorstand

mit der TSV-Urkunde für besondere Verdienste und den Ehrennadeln

Bronze, Silber und Gold ausgezeichnet werden.

Eine Ehrennadel können auch Personen erhalten, die sich besondere

Verdienste um die Förderung der Vereins erworben haben. Zu Ehrenmitgliedern

können ernannt werden, die die in § 4 der Satzung

genannten Voraussetzungen erfüllen.

Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft werden verliehen bei ununterbrochener

Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied, gerechnet ab dem 16. Lebensjahr:

- von 10 Jahren: Bronze

- von 20 Jahren: Silber

- von 40 Jahren: Gold

§ 18 Kassenprüfer

Vier Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer

von einem Jahr gewählt. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.

Sie haben das Recht und ggfls. die Pflicht, die Vereinskasse und die

Buchführung zu überprüfen. Über die Prüfung der gesamten Buch- und

Kassenführung haben sie in der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

Das Prüfungsrecht erstreckt sich nur auf die buchhalterische

Richtigkeit, nicht auf die Zweckmäßigkeit der Vorgänge. Die Kassenprüfer

können nur einmal wiedergewählt werden.

§ 19 Protokollierung

Der Verlauf der Mitgliederversammlung sowie Sitzungen des Vorstands

sind zu protokollieren. Das Protokoll der Mitgliederversammlung und die

Protokolle der Vorstandssitzungen sind vom jeweiligen Versammlungs-/

Sitzungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Die Protokolle hat

der Vorstand aufzubewahren.

§ 20 Datenschutzklausel, Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Der Verein darf die persönlichen Daten der Mitglieder für eigene Zwecke aus

dieser Satzung gemäß den Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung

(DSGVO) speichern, verändern, bearbeiten und löschen (Art. 6

Abs.1 Lit. b DSGVO). Das Mitglied erhält mit dem Eintritt in den Verein die entsprechenden

datenschutzrechtlichen Informationen im Sinne der DSGVO. Die

Übermittlung von gespeicherten Daten innerhalb des Vereins und an die entsprechenden

Verbände, mit denen der Verein zur Erledigung seiner Aufgaben

zusammenarbeitet, ist nur den Personen erlaubt, die mit Ämtern gemäß dieser

Satzung betraut sind und entsprechende Aufgaben wahrzunehmen haben.

Der Kassierer darf die notwendigen Daten an ein Bankinstitut übermitteln, um

den Zahlungsverkehr des Vereins zu ermöglichen. Daten der betreuten Mitgliedergruppen

dürfen im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben

den im Verein angestellten und ehrenamtlich tätigen Personen, insbesondere

den Übungsleitern übermittelt werden.

Der Verein ist berechtigt, Lichtbilder von Vereinsmitgliedern im Sinne des Vereinszweckes

gem. § 2 anzufertigen und diese zu veröffentlichen, wenn nicht das

Mitglied ausdrücklich und in Schriftform seinen Widerspruch hiergegen gegenüber

dem Vereinsvorstand erklärt.

Im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Minderheitenbegehrens

gem. § 37 BGB in Verbindung mit § 8 der Satzung ist dem Minderheitenbegehren

geltend machende Mitglied die von ihm begehrte Mitgliederliste in beglaubigter

Abschrift gegen Erstattung der Kosten für die Erstellung der beglaubigten

Abschrift spätestens binnen drei Wochen nach Eingang des Begehrens des Mitglieds

auszuhändigen. Das Mitglied hat mit seinem Auskunftsbegehren gegenüber

dem Verein eine schriftliche datenschutzrechtliche Versicherung

dahingehend abzugeben, dass die begehrte Mitgliederliste ausschließlich im Zusammenhang

mit der Geltendmachung des Minderheitenbegehrens Verwendung

finden wird. (Art. 6 Abs.1 Lit. f DSGVO)

Ausnahmen bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, der die

Regelungen der DSGVO zu berücksichtigen hat."

§ 21 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins kann eine zu diesem Zweck auf Antrag von

51 % der Mitglieder besonders einberufene Mitgliederversammlung mit

einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten

Mitglieder, vorausgesetzt mindestens ein Viertel aller stimmberechtigten

Vereinsmitglieder ist anwesend, beschliessen.

Ist diese Zahl nicht erreicht, muss innerhalb von zwei Wochen eine neue

Mitgliederversammlung einberufen werden, die alsdann mit einer Mehrheit

von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder die

Auflösung beschliessen kann.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins hat

nach den Vorschriften über die Einladung zur ordentlichen

Mitgliederversammlung zu erfolgen und muss unter Angabe des Antrages

auf Auflösung des Vereins und seiner Begründung ausgesprochen werden.

Die Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins ernennt zur

Abwicklung der Geschäfte Liquidatoren.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die

Gemeinde Knüllwald, die es unmittelbar und ausschließlich nur für gemeinnützige

Zwecke des Sports im Ortsteil Remsfeld zu verwenden hat.

Die abgedruckte Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung am

25. Januar 2019 in Knüllwald-Remsfeld beschlossen. Sie trat mit

Eintragung in das Vereinsregister in Kraft und ersetzt die bisherige

Satzung einschließlich sämtlicher Änderungen.

Als eine gepflegte

Anlage präsentiert

sich der Sportplatz

des TSV 05 Remsfeld.

Viel Arbeit und

Idealismus steckt

hinter diesen

wenigen Worten!

In 1964 wurde die neu

erbaute Anlage eingeweiht.

Das Vereinsheim

konnte in 1971

seiner Bestimmung

übergeben werden.

1975 wurde mit dem

Bau einer provisorischen

Flutlichtanlage

begonnen. Der Bau

des Verkaufs- und

Geräteraumes begann

in 1977. 1986

begann die Installation

der Bandenwerbung.

In 1991 wurden

die leichtathletischen

Anlagen wegen Kieselrot

gesperrt. Die

Sportplatz-Barriere

wurde in 1992 erneuert.

1994 wurden die neuen Leichtathletik anlagen fertig gestellt. 230 Sport lerinnen und Sportler testeten

die neuen Anlagen. Der Trainingsplatz/Festplatz neben dem Sportplatz wurde in 2002/2003 ausgebaut.

Der Unterstellschuppen ist in 2004 gebaut worden. In 2012 konnte der behindertengerechte

Anbau an das Vereinsheim feierlich eingeweiht werden. Mit Verbundsteinpflaster wurde die Diskuswurfanlage

in 2017 erneuert. Eine Teilsanierung der Laufbahn erfolgte in 2018. Ein Holzhaus bauten

die Leichtathleten in 2019 zur Unterbringung der Gerätschaften. Die neue Stützmauer wurde in 2021

errichtet. Die TSV-Verantwortlichen legten schon immer größten Wert auf eine gepflegte Sportanlage.

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