Fischerei
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Information<br />
für Fischen am Thiersee<br />
Fischen am Thiersee ist in der Zeit vom 1. Mai bis Oktober möglich. Zur Ausübung<br />
des Angelsports ist unbedingt eine amtliche Gastkarte notwendig.<br />
1) <strong>Fischerei</strong> - Gastkarten mit Boot<br />
• Nur an zur Ausübung der <strong>Fischerei</strong> berechtigte Personen<br />
• Tageskarten zum Preis von 19,00 €, Boote 11,00 €<br />
• Fischerboote und –karten werden ab 06.45 Uhr ausgegeben<br />
Die Fischerkarten & -boote können bei Herrn Fuchs, Haus Sophie, Lechen 43, Tel.:<br />
05376 - 5337 bestellt bzw. reserviert werden.<br />
2) Der Thiersee ist mit folgenden Fischarten besetzt:<br />
• Hecht, • Zander, • Waller (Wels), • Seeforelle, • Barsch, • Karpfen, • Schleie, •<br />
Rotauge, • Rotfeder und • Laube.<br />
Das Fangen von Krebsen ist ausnahmslos verboten !!!<br />
3) Fangbeschränkungen:<br />
• 2 Raubfische (Hecht, Zander oder Wels)<br />
• 1 Stück Seeforelle, 2 Friedfische (Karpfen oder Schleien)<br />
• Rotfedern, Rotaugen. Lauben und Barsche zusammen max. 15 Stück<br />
Zum Raubfischfang mittels toter Köderfische dürfen nur Köderfische aus dem<br />
Thiersee verwendet werden.<br />
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben und wünschen ein<br />
kräftiges<br />
PETRI HEIL!<br />
Gemeindeamt Thiersee &<br />
<strong>Fischerei</strong>gemeinschaft Thiersee
Zusätzliche Bedingungen zur amtlichen Gastkarte:<br />
1. Die <strong>Fischerei</strong> - Gastkarte ist mitzufahren. Sie ist nicht übertragbar und den Aufsichtsorganen auf<br />
Verlangen vorzuweisen.<br />
2. Einzuhalten sind nachstehende Schonzeiten und Schonmaße:<br />
Schonzeiten: Hecht - 1. Mai, Zander - 1. Juni, Wels - 1. August, Schleien vom 1. -30. Juni,<br />
Karpfen - keine Schonzeit<br />
Schonmaße: Hecht 55 cm, Zander 50 cm, Wels 70 cm, Karpfen 40 cm, Schleien 30 cm,<br />
Seeforelle 55 cm<br />
Erlaubt ist das Fischen:<br />
a) von Mai bis 31. August von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr<br />
im September von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr<br />
b) gleichzeitig eine Angel zum Raubfischfang und eine<br />
Angel zum<br />
Friedfischfang mit je einem Köder, oder zwei Angeln<br />
mit je einem Köder<br />
zum Friedfischfang<br />
c) mit Hegene (nur 3 Hacken) zum Köderfischfang und<br />
Einhaltung der<br />
Rutenzahl (2 Ruten)<br />
d) Schleppfischen nur mit einer Rute (ein Köder)<br />
_______________________ Verboten ist: _____________________<br />
# Krebsfangen; # Auslegen von Legschnüren; # Fischen mit Netzen oder Reusen; # das<br />
Anködern lebender Köder; # das Verwenden von nicht aus dem Thiersee stammenden Köderfischen; #<br />
das Verwenden von Fischortunsgeräten; # Motorboote und E-Motoren, das Fischen im Inselbereich<br />
(Einfluss Riedbach), siehe Hinweistafeln, # Bootsfischer haben einen Mindestabstand von 50 m<br />
einzuhalten; # Laichschongebiet!!!<br />
Sonstige Bestimmungen:<br />
Brachsen (Brassen) dürfen nicht zurückgesetzt werden. Untermaßige Fische sind sofort schonend zurück<br />
zu setzen. Die amtliche Gastkarte ist mit der Fangmeldung nach Beendigung der <strong>Fischerei</strong> unverzüglich<br />
abzugeben. Bei Verlust sind Kosten in der Höhe von 73 € zu ersetzten.<br />
Hältern von Fischen:<br />
Nur im geeigneten Setzkescher (kein Drahtkescher) in der erlaubten Fangzahl und den festgesetzten<br />
Mindestmaß<br />
Jeder Fischer ist verpflichtet, den Angelplatz bzw. das Fischerboot sauber zu halten und die Uferzone<br />
(Weiden, Bäume, Schilfzone, etc.) größtmöglich zu schonen.<br />
Bei Ausübung der <strong>Fischerei</strong> ist auf Badegäste besondere Rücksicht zu nehmen. Für Schäden &<br />
Verletzungen jeglicher Art, die durch Sorglosigkeit (Boot, Schleppen, Werfen oder Blinken) verursacht<br />
werden, haftet der Gastfischer ausschließlich alleine und persönlich.<br />
Die <strong>Fischerei</strong>gemeinschaft Thiersee lehnt jede Haftung gegenüber Geschädigte sowie Dritte ab.<br />
Vielen Dank für Ihr Verständnis!