GEMEINDEAMT FINKENBERG
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<strong>GEMEINDEAMT</strong> <strong>FINKENBERG</strong><br />
A-6292 <strong>FINKENBERG</strong> - BEZIRK SCHWAZ, TIROL<br />
E-mail: gemeinde@finkenberg.tirol.gv.at www.finkenberg.tirol.gv.at<br />
Tel. 05285/62668 Fax 05285/62668-4 Finkenberg, am 03.06.2009<br />
K u n d m a c h u n g<br />
zur 52. Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 19. Mai 2009,<br />
um 20.00 Uhr im Gemeindeamt Finkenberg.<br />
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat vorerst<br />
einstimmig, den TO-Punkt 5 dahingehend abzuändern, dass nicht<br />
die Gemeinde Finkenberg – Immobilien KG sondern die Gemeinde<br />
Finkenberg die Darlehensaufnahme tätigt.<br />
2. Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag Verkauf Liegenschaft<br />
TIWAG Untergroßdornau:<br />
Der Vertrag für die Veräußerung der Liegenschaft Untergroßdornau<br />
an die Käufer Heinrich Wechselberger, Andreas Kröll, VERBUND AHP<br />
AG sowie Gemeinde Finkenberg liegt in der Endfassung vor und<br />
wurde bereits von Wechselberger und Kröll unterfertigt.<br />
Der Bürgermeister erläutert wichtige Vertragsdetails, wobei die<br />
Gemeinde Finkenberg einen Grundanteil von 32.931 m2 zu einem<br />
wertgesicherten Kaufpreis von € 28.900,- erwirbt (Grundlage<br />
Preiskalkulation Dezember 2007). Die einzelnen Teilflächen werden<br />
anhand des vorliegenden Teilungsplanes GZl. 6113/08 erläutert und<br />
durchbesprochen. Die Verbücherung des Vertrages erfolgt erst,<br />
wenn der Käufer Wechselberger die erforderlichen Bewilligungen<br />
für die Errichtung der Reitarena rechtskräftig vorliegen hat,<br />
höchstens innerhalb von vier Jahren nach allseitiger Vertragsunterfertigung.<br />
Anderenfalls wird der Vertrag nicht wirksam,<br />
wobei sich die TIWAG bei Nichteinhaltung auch ein Wiederkaufsrecht<br />
vorbehält. Bis dahin werden die Grundstücke den Käufern zur<br />
Nutzung bis auf Widerruf überlassen.<br />
Erläutert werden auch die gegenseitigen Nutzungsrechte, die für<br />
Wegbauten zu Reitzwecken sowie auch zur land- und forstwirtschaftlichen<br />
Bewirtschaftung vereinbart wurden. Eine Rechtseinräumung<br />
zu Gunsten der Gemeinde wurde auch hinsichtlich des<br />
Sammelbehälters samt Wasserzuleitungen bzw. -ableitungen auf der<br />
Gp. 414/4 (wird mit der Gp. 410 vereinigt) getroffen, die zur<br />
Versorgung der unterliegenden Liegenschaften dienen.<br />
Dem Vertrag liegt weiters eine Finanzierungsbestätigung hinsicht-<br />
lich der projektierten Reitanlage zu Grunde, wobei sich der<br />
Käufer Wechselberger zu einem Betrieb der Reitarena bis zumindest<br />
Ende 2033 verpflichtet.<br />
Im Zuge der Grundablösen werden auch Wegverbreiterungen bei der<br />
Kehre oberhalb des Ausgleichsbeckens berücksichtigt. GR Gruber<br />
spricht sich für eine großzügigere Verbreiterung des Jochberg-
- 2 -<br />
weges aus, um für die Zukunft vorzusorgen. Der Bürgermeister<br />
berichtet von den umfangreichen Vertragsverhandlungen, die<br />
nunmehr nach Kompromissen zu diesem Ergebnis geführt haben.<br />
Der Jochbergweg wurde bereits vermessen und mögliche Verbreiterungen<br />
berücksichtigt. Auf Anfrage stellt der Bürgermeister<br />
fest, dass entsprechende Voraussetzungen hinsichtlich der Aufschließung<br />
bei einer notwendigen Flächenwidmungsplanänderung<br />
berücksichtigt werden können.<br />
Hannes Huber stellt dazu die Anfrage, wie sich die Zufahrts-<br />
situation zu seiner Liegenschaft über die Gp. 414/1 darstellt,<br />
da ein bestehender Vertrag seitens der TIWAG aufgekündigt wurde.<br />
Der Bürgermeister spricht sich dazu für eine gemeinschaftliche<br />
Regelung aus, die sämtliche Liegenschaftsanrainer einschließt.<br />
Entsprechende Details sind dazu noch zu vereinbaren.<br />
Der Gemeinderat beschließt sodann nach eingehender Beratung den<br />
vorliegenden Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag, abgeschlossen<br />
zwischen TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG, Heinrich Wechselberger,<br />
Andreas Kröll, Gemeinde Finkenberg und VERBUND AHP AG einstimmig.<br />
3. 14. Flächenwidmungsplanänderung mit Änderung des örtlichen<br />
Raumordnungskonzeptes: Umwidmung 500 m2 der Gp. 1614/1 von<br />
Freiland in Wohngebiet (Bauplatz Fam. Eder, Dornauberg)<br />
Fam. Hedwig Eder und Mitbesitzer, Dornauberg 15, beantragen mit<br />
Schreiben vom 23.4.2009 die Umwidmung einer Teilfläche der Gp.<br />
1614/1 im Ausmaß von rund 500 m2 von Freiland in Wohngebiet zur<br />
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Die Zufahrt zum Bauplatz<br />
ist über den bestehenden Lippenastlweg sowie über Eigengrund<br />
gegeben. Die Wasserversorgung erfolgt aus der Interessentschaftsleitung,<br />
die Abwässer werden in die öffentliche Kanalisation<br />
eingeleitet. Der Umwidmung wird ein positives Gutachten der<br />
Wildbach- und Lawinenverbauung vorausgesetzt.<br />
Der Gemeinderat beschließt somit einstimmig die Auflegung dieser<br />
Entwürfe über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
und des Flächenwidmungsplanes sowie gleichzeitig die Änderung<br />
gemäß § 68 Abs. 1 lit. a TROG 2006.<br />
4. Schwimmbad Finkenberg:<br />
b) Vergabe Zaunerneuerung Spielplatz:<br />
Für die notwendige Erneuerung des Gitterzaunes um den Spielplatzbereich<br />
beim Schwimmbad haben folgende Firmen ein Angebot<br />
abgegeben (incl. MwSt.):<br />
Fa. Egon Trinkl € 7.246,80 abzgl. 5 % Skonto<br />
Fa. Amor GmbH € 7.214,40 abzgl. 3 % Skonto<br />
Schlosserei Gruber € 9.324,38<br />
Der Gemeinderat beschließt somit eine Beauftragung der Fa.<br />
Egon Trinkl mit einem Angebotspreis von € 6.884,46 incl. MwSt.<br />
einstimmig.<br />
c) Vergabe Neuanschaffung Spielgeräte:<br />
Laut vorliegendem Gutachten von DI Fankhauser werden bei den<br />
Spielgeräten zahlreiche Mängel aufgelistet. Von der Fa. Moser
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Spielgeräte GmbH & CoKG wurde ein Vorschlag für eine Erneuerung<br />
des Spielplatzes unterbreitet, wobei noch einige intakte Geräte<br />
weiter verwendet werden können.<br />
Der Gemeinderat berät den Vorschlag der Fa. Moser und trifft eine<br />
Auswahl von einzelnen Spielgeräten mit einem Kostenaufwand von<br />
€ 32.473,68 incl. MwSt. (Turmkombination – Rutsche bauseits,<br />
Karussell, Pergola/Erneuerung Sandspielplatz, Rutschenplattform<br />
mit Dach, Kleinkinderschaukel). Für den Fallschutz werden entsprechende<br />
Matten verlegt.<br />
Beim Tourismusverband sollte noch wegen einer Kostenbeteiligung<br />
angefragt werden, da grundsätzlich auch die Pachtung dieses<br />
Areals vom Verband erfolgt. Ebenso hat sich die Frauenrunde mit<br />
einer Spende für diese Investition angekündigt.<br />
Der Gemeinderat berät dazu auch die ständige Öffnung des Spielplatzes<br />
und ist der Meinung, dass mit Schließung des Schwimmbades<br />
am Abend auch der Spielplatz abgesperrt werden sollte.<br />
d) Vergabe Sanierung Rutsche:<br />
Nach aktuellen Überprüfungen haben sich für die Rutsche einige<br />
Mängel mit dringendem Sanierungsbedarf ergeben. Laut Angebot der<br />
Fa. Gastl Freizeitanlagen belaufen sich die Kosten auf € 4.031,-<br />
incl. MwSt., wobei eine längere Garantie für die Haltbarkeit<br />
nicht gewährleistet wird (angerissene Flansche). Es muss daher<br />
auch ein kompletter Austausch der Rutschenanlage für die kommende<br />
Saison ins Auge gefasst werden, wozu entsprechende Angebote vorbereitet<br />
werden.<br />
Der Gemeinderat stellt die Notwendigkeit der Sanierungsarbeiten<br />
fest und beschließt eine Auftragsvergabe an die Fa. Gastl Freizeitanlagen<br />
gemäß Angebot vom 6.5.2009 einstimmig.<br />
5. Darlehensaufnahme der Gemeinde Finkenberg über € 300.000,-<br />
zur Restfinanzierung Neubau Gemeindehaus<br />
Der Bürgermeister erläutert vorerst die Gesamtbaukosten, die sich<br />
aktuell für dieses Bauvorhaben auf rund € 1,5 Mio. ohne MwSt.<br />
belaufen. Davon wurden bisher € 700.000,- mittels Darlehen und<br />
der Rest aus dem ordentlichen Haushalt mit einer Bedarfszuweisung<br />
in Höhe von € 150.000,- finanziert. Laut vorliegender Aufstellung<br />
des Planungsbüro Kotai vom 17.12.2008 haben sich Mehrkosten<br />
gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung aufgrund folgender<br />
Umstände ergeben:<br />
größerer Baugrubenaushub, zusätzlicher Bodenaustausch (kein trag-<br />
fähiger Boden), Baugrubensicherung bei Straße – Verankerung und<br />
Spritzbeton, mehr Putzflächen (Entfall Verglasung Stiegenhaus),<br />
Mehraufwand Außenanlage (Natursteinmauern, Asphaltflächen usw.).<br />
Zur Restfinanzierung des Gemeindehausneubaues ist es erforderlich,<br />
ein weiteres Darlehen in Höhe von € 300.000,- aufzunehmen,<br />
womit insgesamt € 1 Mio. über Darlehen finanziert werden.<br />
Die Darlehensaufnahme erfolgt zur Verringerung des Finanzierungs-<br />
aufwandes durch die Gemeinde, wodurch sich auch keine steuerlichen<br />
Nachteile ergeben. Nach einer Anfrage bei verschiedenen<br />
Kreditinstituten liegen insgesamt drei Angebote vor, wobei die<br />
Raiffeisenbank kein Angebot abgegeben hat.
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Die günstigste Darlehensvariante bietet die Bindung des Zinssatzes<br />
an den 6-Monats-EURIBOR mit den angebotenen Aufschlägen,<br />
wozu die Hypo Tirol Bank AG das Darlehen mit einem Aufschlag von<br />
0,30 % ohne Rundung am günstigsten anbietet.<br />
Der Gemeinderat beschließt somit einstimmig, für die Gemeinde<br />
Finkenberg ein Darlehen in Höhe von € 300.000,- mit einer Laufzeit<br />
von 10 Jahren, Zinssatz gebunden an den 6-Monats-EURIBOR mit<br />
einem Aufschlag von 0,30 % ohne Rundung, bei der Hypo Tirol Bank<br />
AG aufzunehmen. Die Verzinsung erfolgt halbjährlich, Zinssatz<br />
derzeit aktuell 1,853 %.<br />
6. Neuerrichtung Amtstafel Musikpavillon:<br />
Da die bestehende Amtstafel sehr abgenutzt ist wurde für eine<br />
Neuerrichtung ein Angebot von der Schlosserei Gruber mit einem<br />
Kostenaufwand von € 3.340,- ohne MwSt. eingeholt. Gegenüber den<br />
angebotenen günstigeren Normschaukästen wird im Eigenbau eine<br />
entsprechende Größe der Amtstafel gewährleistet, wobei diese auch<br />
beleuchtet und beschriftet werden kann.<br />
Der Gemeinderat stellt die Notwendigkeit einer Neuerrichtung fest<br />
und beschließt eine Auftragsvergabe an die Schlosserei Gruber<br />
gemäß Angebot vom 4.5.2009 einstimmig.<br />
7. Wohnungsvermietungen Bücherei- und Kindergartengebäude:<br />
Da der Interessent Brunner sein Wohnungsinteresse wieder zurück-<br />
gezogen hat, erfolgte eine neuerliche Ausschreibung der Wohnungs-<br />
vermietung im Büchereigebäude. Es liegen nunmehr drei Bewerbungen<br />
vor, wobei eine Interessentin derzeit in Finkenberg wohnhaft ist.<br />
Der Gemeinderat beschließt somit eine Vergabe der Wohnung an Frau<br />
Alexandra Geisler, dzt. wohnhaft in Persal 210, einstimmig. Die<br />
Vermietung erfolgt zu den Bedingungen, die für die Vormieter<br />
gegolten haben. Der Mietvertrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt.<br />
Frau Maria Rieder informiert mit Schreiben vom 28.4.2009, dass<br />
sie mit Herbst d.J. eine Eigentumswohnung bezieht und ersucht<br />
dazu, die Wohnung im Kindergartengebäude an ihren Sohn Manfred<br />
weiterzuvermieten. Der Mietvertrag ist jährlich bis 31.7.2009<br />
befristet, wobei eine längerfristige Vermietung erwünscht wird.<br />
GR Dr. Wechselberger informiert, dass ein Vertrag mit einer 3jährigen<br />
Laufzeit dem Mietrechtsgesetz entspricht.<br />
Der Gemeinderat spricht sich für eine Vermietung an Manfred<br />
Rieder mit dieser Laufzeit bei Beibehaltung der bisherigen<br />
Bedingungen samt Indexanpassung aus. Der Mietvertrag wird dem<br />
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />
9. Anträge, Anfragen und Allfälliges:<br />
Weitere Beschlüsse gem. § 35 Abs. 3 TGO:<br />
a) Gestaltungsvorschlag Areal alte Sennerei:<br />
Vom Planungsbüro Hofer & Heim liegt ein Vorschlag für die<br />
Gestaltung des Areals im Bereich des abgebrochenen Sennerei-
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gebäudes vor. Entsprechend den vorhandenen Platzmöglichkeiten<br />
entstehen zusätzliche Parkplätze, besonders gegenüber dem Haus<br />
Geisler entlang der Zufahrtsstraße Dornau bei Entfernung der<br />
bestehenden Mauer. Ein Ruhebereich mit Sitzbänken und ein Wartehaus<br />
für die Bushaltestelle werden ebenfalls berücksichtigt. Die<br />
Bauarbeiten könnten von der Fa. Rieder im Zuge des Gehsteigbaues<br />
Dorf ausgeführt werden.<br />
Der Gemeinderat spricht sich nach Beratung für den vorliegenden<br />
Gestaltungsvorschlag aus und stimmt einer Vergabe der Bauarbeiten<br />
an die Fa. Rieder einstimmig zu. Die Kosten werden nach den<br />
Angebotspreisen für den Gehsteigbau Dorf abgerechnet.<br />
Soweit der Wortlaut der gemäß § 60 Abs.1 TGO 2001 kundzumachenden<br />
Beschlüsse. Gemeindebewohner, die behaupten, dass Organe der<br />
Gemeinde Gesetze oder Verordnungen verletzt haben, können gemäß<br />
§ 115 Abs.2 TGO 2001 beim Gemeindeamt Finkenberg schriftlich<br />
Aufsichtsbeschwerde erheben.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Mathias Eberl e.h.