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GEMEINDEAMT FINKENBERG

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<strong>GEMEINDEAMT</strong> <strong>FINKENBERG</strong><br />

A-6292 <strong>FINKENBERG</strong> - BEZIRK SCHWAZ, TIROL<br />

E-mail: gemeinde@finkenberg.tirol.gv.at www.finkenberg.tirol.gv.at<br />

Tel. 05285/62668 Fax 05285/62668-4 Finkenberg, am 03.06.2009<br />

K u n d m a c h u n g<br />

zur 52. Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 19. Mai 2009,<br />

um 20.00 Uhr im Gemeindeamt Finkenberg.<br />

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat vorerst<br />

einstimmig, den TO-Punkt 5 dahingehend abzuändern, dass nicht<br />

die Gemeinde Finkenberg – Immobilien KG sondern die Gemeinde<br />

Finkenberg die Darlehensaufnahme tätigt.<br />

2. Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag Verkauf Liegenschaft<br />

TIWAG Untergroßdornau:<br />

Der Vertrag für die Veräußerung der Liegenschaft Untergroßdornau<br />

an die Käufer Heinrich Wechselberger, Andreas Kröll, VERBUND AHP<br />

AG sowie Gemeinde Finkenberg liegt in der Endfassung vor und<br />

wurde bereits von Wechselberger und Kröll unterfertigt.<br />

Der Bürgermeister erläutert wichtige Vertragsdetails, wobei die<br />

Gemeinde Finkenberg einen Grundanteil von 32.931 m2 zu einem<br />

wertgesicherten Kaufpreis von € 28.900,- erwirbt (Grundlage<br />

Preiskalkulation Dezember 2007). Die einzelnen Teilflächen werden<br />

anhand des vorliegenden Teilungsplanes GZl. 6113/08 erläutert und<br />

durchbesprochen. Die Verbücherung des Vertrages erfolgt erst,<br />

wenn der Käufer Wechselberger die erforderlichen Bewilligungen<br />

für die Errichtung der Reitarena rechtskräftig vorliegen hat,<br />

höchstens innerhalb von vier Jahren nach allseitiger Vertragsunterfertigung.<br />

Anderenfalls wird der Vertrag nicht wirksam,<br />

wobei sich die TIWAG bei Nichteinhaltung auch ein Wiederkaufsrecht<br />

vorbehält. Bis dahin werden die Grundstücke den Käufern zur<br />

Nutzung bis auf Widerruf überlassen.<br />

Erläutert werden auch die gegenseitigen Nutzungsrechte, die für<br />

Wegbauten zu Reitzwecken sowie auch zur land- und forstwirtschaftlichen<br />

Bewirtschaftung vereinbart wurden. Eine Rechtseinräumung<br />

zu Gunsten der Gemeinde wurde auch hinsichtlich des<br />

Sammelbehälters samt Wasserzuleitungen bzw. -ableitungen auf der<br />

Gp. 414/4 (wird mit der Gp. 410 vereinigt) getroffen, die zur<br />

Versorgung der unterliegenden Liegenschaften dienen.<br />

Dem Vertrag liegt weiters eine Finanzierungsbestätigung hinsicht-<br />

lich der projektierten Reitanlage zu Grunde, wobei sich der<br />

Käufer Wechselberger zu einem Betrieb der Reitarena bis zumindest<br />

Ende 2033 verpflichtet.<br />

Im Zuge der Grundablösen werden auch Wegverbreiterungen bei der<br />

Kehre oberhalb des Ausgleichsbeckens berücksichtigt. GR Gruber<br />

spricht sich für eine großzügigere Verbreiterung des Jochberg-


- 2 -<br />

weges aus, um für die Zukunft vorzusorgen. Der Bürgermeister<br />

berichtet von den umfangreichen Vertragsverhandlungen, die<br />

nunmehr nach Kompromissen zu diesem Ergebnis geführt haben.<br />

Der Jochbergweg wurde bereits vermessen und mögliche Verbreiterungen<br />

berücksichtigt. Auf Anfrage stellt der Bürgermeister<br />

fest, dass entsprechende Voraussetzungen hinsichtlich der Aufschließung<br />

bei einer notwendigen Flächenwidmungsplanänderung<br />

berücksichtigt werden können.<br />

Hannes Huber stellt dazu die Anfrage, wie sich die Zufahrts-<br />

situation zu seiner Liegenschaft über die Gp. 414/1 darstellt,<br />

da ein bestehender Vertrag seitens der TIWAG aufgekündigt wurde.<br />

Der Bürgermeister spricht sich dazu für eine gemeinschaftliche<br />

Regelung aus, die sämtliche Liegenschaftsanrainer einschließt.<br />

Entsprechende Details sind dazu noch zu vereinbaren.<br />

Der Gemeinderat beschließt sodann nach eingehender Beratung den<br />

vorliegenden Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag, abgeschlossen<br />

zwischen TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG, Heinrich Wechselberger,<br />

Andreas Kröll, Gemeinde Finkenberg und VERBUND AHP AG einstimmig.<br />

3. 14. Flächenwidmungsplanänderung mit Änderung des örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes: Umwidmung 500 m2 der Gp. 1614/1 von<br />

Freiland in Wohngebiet (Bauplatz Fam. Eder, Dornauberg)<br />

Fam. Hedwig Eder und Mitbesitzer, Dornauberg 15, beantragen mit<br />

Schreiben vom 23.4.2009 die Umwidmung einer Teilfläche der Gp.<br />

1614/1 im Ausmaß von rund 500 m2 von Freiland in Wohngebiet zur<br />

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Die Zufahrt zum Bauplatz<br />

ist über den bestehenden Lippenastlweg sowie über Eigengrund<br />

gegeben. Die Wasserversorgung erfolgt aus der Interessentschaftsleitung,<br />

die Abwässer werden in die öffentliche Kanalisation<br />

eingeleitet. Der Umwidmung wird ein positives Gutachten der<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung vorausgesetzt.<br />

Der Gemeinderat beschließt somit einstimmig die Auflegung dieser<br />

Entwürfe über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

und des Flächenwidmungsplanes sowie gleichzeitig die Änderung<br />

gemäß § 68 Abs. 1 lit. a TROG 2006.<br />

4. Schwimmbad Finkenberg:<br />

b) Vergabe Zaunerneuerung Spielplatz:<br />

Für die notwendige Erneuerung des Gitterzaunes um den Spielplatzbereich<br />

beim Schwimmbad haben folgende Firmen ein Angebot<br />

abgegeben (incl. MwSt.):<br />

Fa. Egon Trinkl € 7.246,80 abzgl. 5 % Skonto<br />

Fa. Amor GmbH € 7.214,40 abzgl. 3 % Skonto<br />

Schlosserei Gruber € 9.324,38<br />

Der Gemeinderat beschließt somit eine Beauftragung der Fa.<br />

Egon Trinkl mit einem Angebotspreis von € 6.884,46 incl. MwSt.<br />

einstimmig.<br />

c) Vergabe Neuanschaffung Spielgeräte:<br />

Laut vorliegendem Gutachten von DI Fankhauser werden bei den<br />

Spielgeräten zahlreiche Mängel aufgelistet. Von der Fa. Moser


- 3 -<br />

Spielgeräte GmbH & CoKG wurde ein Vorschlag für eine Erneuerung<br />

des Spielplatzes unterbreitet, wobei noch einige intakte Geräte<br />

weiter verwendet werden können.<br />

Der Gemeinderat berät den Vorschlag der Fa. Moser und trifft eine<br />

Auswahl von einzelnen Spielgeräten mit einem Kostenaufwand von<br />

€ 32.473,68 incl. MwSt. (Turmkombination – Rutsche bauseits,<br />

Karussell, Pergola/Erneuerung Sandspielplatz, Rutschenplattform<br />

mit Dach, Kleinkinderschaukel). Für den Fallschutz werden entsprechende<br />

Matten verlegt.<br />

Beim Tourismusverband sollte noch wegen einer Kostenbeteiligung<br />

angefragt werden, da grundsätzlich auch die Pachtung dieses<br />

Areals vom Verband erfolgt. Ebenso hat sich die Frauenrunde mit<br />

einer Spende für diese Investition angekündigt.<br />

Der Gemeinderat berät dazu auch die ständige Öffnung des Spielplatzes<br />

und ist der Meinung, dass mit Schließung des Schwimmbades<br />

am Abend auch der Spielplatz abgesperrt werden sollte.<br />

d) Vergabe Sanierung Rutsche:<br />

Nach aktuellen Überprüfungen haben sich für die Rutsche einige<br />

Mängel mit dringendem Sanierungsbedarf ergeben. Laut Angebot der<br />

Fa. Gastl Freizeitanlagen belaufen sich die Kosten auf € 4.031,-<br />

incl. MwSt., wobei eine längere Garantie für die Haltbarkeit<br />

nicht gewährleistet wird (angerissene Flansche). Es muss daher<br />

auch ein kompletter Austausch der Rutschenanlage für die kommende<br />

Saison ins Auge gefasst werden, wozu entsprechende Angebote vorbereitet<br />

werden.<br />

Der Gemeinderat stellt die Notwendigkeit der Sanierungsarbeiten<br />

fest und beschließt eine Auftragsvergabe an die Fa. Gastl Freizeitanlagen<br />

gemäß Angebot vom 6.5.2009 einstimmig.<br />

5. Darlehensaufnahme der Gemeinde Finkenberg über € 300.000,-<br />

zur Restfinanzierung Neubau Gemeindehaus<br />

Der Bürgermeister erläutert vorerst die Gesamtbaukosten, die sich<br />

aktuell für dieses Bauvorhaben auf rund € 1,5 Mio. ohne MwSt.<br />

belaufen. Davon wurden bisher € 700.000,- mittels Darlehen und<br />

der Rest aus dem ordentlichen Haushalt mit einer Bedarfszuweisung<br />

in Höhe von € 150.000,- finanziert. Laut vorliegender Aufstellung<br />

des Planungsbüro Kotai vom 17.12.2008 haben sich Mehrkosten<br />

gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung aufgrund folgender<br />

Umstände ergeben:<br />

größerer Baugrubenaushub, zusätzlicher Bodenaustausch (kein trag-<br />

fähiger Boden), Baugrubensicherung bei Straße – Verankerung und<br />

Spritzbeton, mehr Putzflächen (Entfall Verglasung Stiegenhaus),<br />

Mehraufwand Außenanlage (Natursteinmauern, Asphaltflächen usw.).<br />

Zur Restfinanzierung des Gemeindehausneubaues ist es erforderlich,<br />

ein weiteres Darlehen in Höhe von € 300.000,- aufzunehmen,<br />

womit insgesamt € 1 Mio. über Darlehen finanziert werden.<br />

Die Darlehensaufnahme erfolgt zur Verringerung des Finanzierungs-<br />

aufwandes durch die Gemeinde, wodurch sich auch keine steuerlichen<br />

Nachteile ergeben. Nach einer Anfrage bei verschiedenen<br />

Kreditinstituten liegen insgesamt drei Angebote vor, wobei die<br />

Raiffeisenbank kein Angebot abgegeben hat.


- 4 -<br />

Die günstigste Darlehensvariante bietet die Bindung des Zinssatzes<br />

an den 6-Monats-EURIBOR mit den angebotenen Aufschlägen,<br />

wozu die Hypo Tirol Bank AG das Darlehen mit einem Aufschlag von<br />

0,30 % ohne Rundung am günstigsten anbietet.<br />

Der Gemeinderat beschließt somit einstimmig, für die Gemeinde<br />

Finkenberg ein Darlehen in Höhe von € 300.000,- mit einer Laufzeit<br />

von 10 Jahren, Zinssatz gebunden an den 6-Monats-EURIBOR mit<br />

einem Aufschlag von 0,30 % ohne Rundung, bei der Hypo Tirol Bank<br />

AG aufzunehmen. Die Verzinsung erfolgt halbjährlich, Zinssatz<br />

derzeit aktuell 1,853 %.<br />

6. Neuerrichtung Amtstafel Musikpavillon:<br />

Da die bestehende Amtstafel sehr abgenutzt ist wurde für eine<br />

Neuerrichtung ein Angebot von der Schlosserei Gruber mit einem<br />

Kostenaufwand von € 3.340,- ohne MwSt. eingeholt. Gegenüber den<br />

angebotenen günstigeren Normschaukästen wird im Eigenbau eine<br />

entsprechende Größe der Amtstafel gewährleistet, wobei diese auch<br />

beleuchtet und beschriftet werden kann.<br />

Der Gemeinderat stellt die Notwendigkeit einer Neuerrichtung fest<br />

und beschließt eine Auftragsvergabe an die Schlosserei Gruber<br />

gemäß Angebot vom 4.5.2009 einstimmig.<br />

7. Wohnungsvermietungen Bücherei- und Kindergartengebäude:<br />

Da der Interessent Brunner sein Wohnungsinteresse wieder zurück-<br />

gezogen hat, erfolgte eine neuerliche Ausschreibung der Wohnungs-<br />

vermietung im Büchereigebäude. Es liegen nunmehr drei Bewerbungen<br />

vor, wobei eine Interessentin derzeit in Finkenberg wohnhaft ist.<br />

Der Gemeinderat beschließt somit eine Vergabe der Wohnung an Frau<br />

Alexandra Geisler, dzt. wohnhaft in Persal 210, einstimmig. Die<br />

Vermietung erfolgt zu den Bedingungen, die für die Vormieter<br />

gegolten haben. Der Mietvertrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt.<br />

Frau Maria Rieder informiert mit Schreiben vom 28.4.2009, dass<br />

sie mit Herbst d.J. eine Eigentumswohnung bezieht und ersucht<br />

dazu, die Wohnung im Kindergartengebäude an ihren Sohn Manfred<br />

weiterzuvermieten. Der Mietvertrag ist jährlich bis 31.7.2009<br />

befristet, wobei eine längerfristige Vermietung erwünscht wird.<br />

GR Dr. Wechselberger informiert, dass ein Vertrag mit einer 3jährigen<br />

Laufzeit dem Mietrechtsgesetz entspricht.<br />

Der Gemeinderat spricht sich für eine Vermietung an Manfred<br />

Rieder mit dieser Laufzeit bei Beibehaltung der bisherigen<br />

Bedingungen samt Indexanpassung aus. Der Mietvertrag wird dem<br />

Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />

9. Anträge, Anfragen und Allfälliges:<br />

Weitere Beschlüsse gem. § 35 Abs. 3 TGO:<br />

a) Gestaltungsvorschlag Areal alte Sennerei:<br />

Vom Planungsbüro Hofer & Heim liegt ein Vorschlag für die<br />

Gestaltung des Areals im Bereich des abgebrochenen Sennerei-


- 5 -<br />

gebäudes vor. Entsprechend den vorhandenen Platzmöglichkeiten<br />

entstehen zusätzliche Parkplätze, besonders gegenüber dem Haus<br />

Geisler entlang der Zufahrtsstraße Dornau bei Entfernung der<br />

bestehenden Mauer. Ein Ruhebereich mit Sitzbänken und ein Wartehaus<br />

für die Bushaltestelle werden ebenfalls berücksichtigt. Die<br />

Bauarbeiten könnten von der Fa. Rieder im Zuge des Gehsteigbaues<br />

Dorf ausgeführt werden.<br />

Der Gemeinderat spricht sich nach Beratung für den vorliegenden<br />

Gestaltungsvorschlag aus und stimmt einer Vergabe der Bauarbeiten<br />

an die Fa. Rieder einstimmig zu. Die Kosten werden nach den<br />

Angebotspreisen für den Gehsteigbau Dorf abgerechnet.<br />

Soweit der Wortlaut der gemäß § 60 Abs.1 TGO 2001 kundzumachenden<br />

Beschlüsse. Gemeindebewohner, die behaupten, dass Organe der<br />

Gemeinde Gesetze oder Verordnungen verletzt haben, können gemäß<br />

§ 115 Abs.2 TGO 2001 beim Gemeindeamt Finkenberg schriftlich<br />

Aufsichtsbeschwerde erheben.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Mathias Eberl e.h.

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