GEMEINDEAMT FINKENBERG A-6292 FINKENBERG - BEZIRK ...
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<strong>GEMEINDEAMT</strong> <strong>FINKENBERG</strong><br />
A-<strong>6292</strong> <strong>FINKENBERG</strong> - <strong>BEZIRK</strong> SCHWAZ, TIROL<br />
e-mail: gemeinde@finkenberg.tirol.gv.at www.finkenberg.tirol.gv.at<br />
Tel. 05285/62668 Fax 05285/62668-4 Finkenberg, am 11.10.2006<br />
K u n d m a c h u n g<br />
zur 27. Gemeinderatssitzung am Samstag, den 30. September 2006,<br />
um 14.00 Uhr in der Volksschule Finkenberg, Persal 225.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner 27. Sitzung beschlossen:<br />
1. Planungswettbewerb Neubau Gemeindehaus Bereich alte<br />
Volksschule: Begutachtung der Entwürfe und Vergabe der<br />
Planungsarbeiten<br />
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Fachleute Ing. Alfred<br />
Geisler und DI Marco Fiegl, die eine Vorbegutachtung der eingereichten<br />
Projekte zum Neubau eines Gemeindehauses im Bereich<br />
der alten Volksschule vorgenommen haben. Zum Abgabetermin haben<br />
insgesamt 4 von 8 geladenen Teilnehmern die Unterlagen laut Wettbewerbsausschreibung<br />
abgegeben. Die Projekte wurden insbesondere<br />
auf die Einhaltung der Ausschreibungskriterien vorgeprüft, wobei<br />
die schriftliche Beurteilung allen Gemeinderäten mit der Einladung<br />
zur Sitzung übermittelt wurde. Die Beurteilung erfolgte<br />
anonym ohne die jeweiligen Projektanten zu kennen. Die Bekanntgabe<br />
des jeweiligen Projektanten erfolgt erst nach Festlegung<br />
des Siegerprojektes durch den Gemeinderat.<br />
Der Bürgermeister stellt kurz die einzelnen Entwürfe vor, die<br />
nach dem Eingabedatum mit der Nummer 1, 2, 3 und 4 bezeichnet<br />
sind.<br />
Die Fachleute erläutern sodann ihre Beurteilungskriterien, wobei<br />
die Prüfung besonders hinsichtlich der Erfüllung des Raum- und<br />
Funktionsprogrammes sowie der baurechtlichen Kriterien erfolgte.<br />
Der Gesamtbeurteilung wurden insbesondere Baumasse, Kosten,<br />
Wirtschaftlichkeit, Erhaltungskosten und bauphysikalische<br />
Probleme zu Grunde gelegt.<br />
Laut Ausschreibung war besonders auf die landschaftliche Gestaltung<br />
und auf die Anpassung an die bereits bestehenden bzw.<br />
angrenzenden Gebäude zu achten. Eine wesentliche Vorgabe für die<br />
Planer ergab sich auch durch die festgelegten Baufluchtlinien<br />
(Außenwand zur Landesstraße und zur Nordseite) sowie durch die<br />
Höhen des Bestandes. Grundsätzlich wird festgestellt, dass noch<br />
kein Projekt ausführungsreif ist, die Mängel aber in der Detailplanung<br />
zu beheben sind.<br />
Nach Vorbringen von genaueren Ausführungen zu den einzelnen<br />
Projekten herrscht einhellig die Meinung, dass die Gestaltung<br />
des Baukörpers auf das einheitliche Erscheinungsbild des Dorfes<br />
Rücksicht nehmen soll. Allen Projekten wird hohe baukünstlerische<br />
Qualität bescheinigt.
- 2 -<br />
Die Fachleute geben daher folgenden Vorschlag für eine Reihung<br />
der Projekte ab (Nr. in Klammer = Verfasser-Nr.):<br />
1. Projekt Nr. 2 (17109)<br />
2. Projekt Nr. 1 (45451) und<br />
Projekt Nr. 4 (72843) gleichwertig<br />
3. Projekt Nr. 3 (26272)<br />
Der Bürgermeister bringt diesen Vorschlag nach eingehender<br />
Beratung zur Abstimmung. Der Gemeinderat bestätigt diesen<br />
Vorschlag einstimmig, vorbehaltlich der Überarbeitung der festgestellten<br />
Mängel sowie des Funktionsprogrammes entsprechend den<br />
Vorstellungen bzw. Bedürfnissen der Gemeinde. Vorausgesetzt wird<br />
auch, dass die wesentlichen Planungsmerkmale des Siegerprojektes<br />
nicht verändert werden.<br />
Sodann werden die verschlossenen Verfasserbriefe geöffnet und die<br />
Projekte namentlich wie folgt bekanntgegeben:<br />
1. Projekt Nr. 2 (17109): DI Christian Kotai, 6200 Jenbach<br />
2. Projekt Nr. 1 (45451): Z-BAU LUXNER GmbH, 6283 Ramsau<br />
Projekt Nr. 4 (72843): DI Bernhard Stoehr, 6200 Jenbach<br />
3. Projekt Nr. 3 (26272): DI Michael Schwärzler, 6130 Schwaz<br />
Damit ist das Modell von DI Christian Kotai zum Siegerprojekt<br />
auserwählt. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass als weitere<br />
Vorgangsweise Verhandlung bezüglich des Honorarangebotes geführt<br />
wird und in weiterer Folge eine Beschlussfassung für den<br />
Planungsauftrag erfolgen sollte.<br />
Abschließend bedankt sich der Bürgermeister bei den Herren<br />
Geisler und Fiegl für ihre Unterstützung.<br />
Soweit der Wortlaut der gemäß § 60 Abs.1 TGO 2001 kundzumachenden<br />
Beschlüsse. Gemeindebewohner, die behaupten, dass Organe der<br />
Gemeinde Gesetze oder Verordnungen verletzt haben, können gemäß<br />
§ 115 Abs.2 TGO 2001 beim Gemeindeamt Finkenberg schriftlich<br />
Aufsichtsbeschwerde erheben.<br />
Der Bürgermeister: