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GEMEINDEAMT FINKENBERG A-6292 FINKENBERG - BEZIRK ...

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<strong>GEMEINDEAMT</strong> <strong>FINKENBERG</strong><br />

A-<strong>6292</strong> <strong>FINKENBERG</strong> - <strong>BEZIRK</strong> SCHWAZ, TIROL<br />

e-mail: gemeinde@finkenberg.tirol.gv.at www.finkenberg.tirol.gv.at<br />

Tel. 05285/62668 Fax 05285/62668-4 Finkenberg, am 11.10.2006<br />

K u n d m a c h u n g<br />

zur 27. Gemeinderatssitzung am Samstag, den 30. September 2006,<br />

um 14.00 Uhr in der Volksschule Finkenberg, Persal 225.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner 27. Sitzung beschlossen:<br />

1. Planungswettbewerb Neubau Gemeindehaus Bereich alte<br />

Volksschule: Begutachtung der Entwürfe und Vergabe der<br />

Planungsarbeiten<br />

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Fachleute Ing. Alfred<br />

Geisler und DI Marco Fiegl, die eine Vorbegutachtung der eingereichten<br />

Projekte zum Neubau eines Gemeindehauses im Bereich<br />

der alten Volksschule vorgenommen haben. Zum Abgabetermin haben<br />

insgesamt 4 von 8 geladenen Teilnehmern die Unterlagen laut Wettbewerbsausschreibung<br />

abgegeben. Die Projekte wurden insbesondere<br />

auf die Einhaltung der Ausschreibungskriterien vorgeprüft, wobei<br />

die schriftliche Beurteilung allen Gemeinderäten mit der Einladung<br />

zur Sitzung übermittelt wurde. Die Beurteilung erfolgte<br />

anonym ohne die jeweiligen Projektanten zu kennen. Die Bekanntgabe<br />

des jeweiligen Projektanten erfolgt erst nach Festlegung<br />

des Siegerprojektes durch den Gemeinderat.<br />

Der Bürgermeister stellt kurz die einzelnen Entwürfe vor, die<br />

nach dem Eingabedatum mit der Nummer 1, 2, 3 und 4 bezeichnet<br />

sind.<br />

Die Fachleute erläutern sodann ihre Beurteilungskriterien, wobei<br />

die Prüfung besonders hinsichtlich der Erfüllung des Raum- und<br />

Funktionsprogrammes sowie der baurechtlichen Kriterien erfolgte.<br />

Der Gesamtbeurteilung wurden insbesondere Baumasse, Kosten,<br />

Wirtschaftlichkeit, Erhaltungskosten und bauphysikalische<br />

Probleme zu Grunde gelegt.<br />

Laut Ausschreibung war besonders auf die landschaftliche Gestaltung<br />

und auf die Anpassung an die bereits bestehenden bzw.<br />

angrenzenden Gebäude zu achten. Eine wesentliche Vorgabe für die<br />

Planer ergab sich auch durch die festgelegten Baufluchtlinien<br />

(Außenwand zur Landesstraße und zur Nordseite) sowie durch die<br />

Höhen des Bestandes. Grundsätzlich wird festgestellt, dass noch<br />

kein Projekt ausführungsreif ist, die Mängel aber in der Detailplanung<br />

zu beheben sind.<br />

Nach Vorbringen von genaueren Ausführungen zu den einzelnen<br />

Projekten herrscht einhellig die Meinung, dass die Gestaltung<br />

des Baukörpers auf das einheitliche Erscheinungsbild des Dorfes<br />

Rücksicht nehmen soll. Allen Projekten wird hohe baukünstlerische<br />

Qualität bescheinigt.


- 2 -<br />

Die Fachleute geben daher folgenden Vorschlag für eine Reihung<br />

der Projekte ab (Nr. in Klammer = Verfasser-Nr.):<br />

1. Projekt Nr. 2 (17109)<br />

2. Projekt Nr. 1 (45451) und<br />

Projekt Nr. 4 (72843) gleichwertig<br />

3. Projekt Nr. 3 (26272)<br />

Der Bürgermeister bringt diesen Vorschlag nach eingehender<br />

Beratung zur Abstimmung. Der Gemeinderat bestätigt diesen<br />

Vorschlag einstimmig, vorbehaltlich der Überarbeitung der festgestellten<br />

Mängel sowie des Funktionsprogrammes entsprechend den<br />

Vorstellungen bzw. Bedürfnissen der Gemeinde. Vorausgesetzt wird<br />

auch, dass die wesentlichen Planungsmerkmale des Siegerprojektes<br />

nicht verändert werden.<br />

Sodann werden die verschlossenen Verfasserbriefe geöffnet und die<br />

Projekte namentlich wie folgt bekanntgegeben:<br />

1. Projekt Nr. 2 (17109): DI Christian Kotai, 6200 Jenbach<br />

2. Projekt Nr. 1 (45451): Z-BAU LUXNER GmbH, 6283 Ramsau<br />

Projekt Nr. 4 (72843): DI Bernhard Stoehr, 6200 Jenbach<br />

3. Projekt Nr. 3 (26272): DI Michael Schwärzler, 6130 Schwaz<br />

Damit ist das Modell von DI Christian Kotai zum Siegerprojekt<br />

auserwählt. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass als weitere<br />

Vorgangsweise Verhandlung bezüglich des Honorarangebotes geführt<br />

wird und in weiterer Folge eine Beschlussfassung für den<br />

Planungsauftrag erfolgen sollte.<br />

Abschließend bedankt sich der Bürgermeister bei den Herren<br />

Geisler und Fiegl für ihre Unterstützung.<br />

Soweit der Wortlaut der gemäß § 60 Abs.1 TGO 2001 kundzumachenden<br />

Beschlüsse. Gemeindebewohner, die behaupten, dass Organe der<br />

Gemeinde Gesetze oder Verordnungen verletzt haben, können gemäß<br />

§ 115 Abs.2 TGO 2001 beim Gemeindeamt Finkenberg schriftlich<br />

Aufsichtsbeschwerde erheben.<br />

Der Bürgermeister:

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