Amtsblatt_WasungenAmtSand_Nr1-2022
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Amtsblatt der
„Wasungen–Amt Verwaltungsgemeinschaft
Sand“
Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“
erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“
sowie Mitteilungen unserer Mitgliedsgemeinden: Wasungen, Schwallungen, Friedelshausen, Mehmels
Jahrgang 11 Freitag, den 25. März 2022 Nummer 1
Ostern
Frohe
wünscht Ihnen das gesamte Team der
Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen – Amt Sand“
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ - 2 - Nr.1/2022
Gedanken zum Osterfest 2022
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden der VG „Wasungen - Amt Sand“,
wer erinnert sich nicht an seine Kindheit, an die Vorfreude
auf das Osterfest, das Basteln, Verstecken und Suchen der
Osternester, wie es lange schon Brauch und Tradition in der
Christlichen Welt ist. Wer freut sich nicht auf den damit verbundenen
Frühling, das Erwachen der Natur und die wärmen-
de Sonne, die man bei einem „Osterspaziergang“ genießen
kann. Es ist ein Fest, an dem die Familie zusammenkommt,
gemeinsam Zeit miteinander verbringt. Und vergessen wir
nicht, das Osterfest, höchsten Fest im Kirchenjahr, ist das
Fest der Auferstehung Jesu Christi.
Wir verbinden mit Ostern Hoffnung, Glaube und Zuversicht,
lassen Dunkelheit, Kälte und den Winter hinter uns. Nach
nun zwei Jahren der Pandemie sehnen wir uns sicher alle
danach, wünschen und hoffen, die erlebten Monate der Ein-
schränkungen tatsächlich hinter uns lassen zu können.
Aber wir haben in Europa Krieg. Menschen sterben durch
Bomben. Städte verwandeln sich in Schlachtfelder. Familien
trennen sich voneinander ohne zu wissen, ob sie sich jemals
wiedersehen werden. Alleine der Gedanke daran macht mich
sprachlos. Wir wollen eine schwere Zeit hinter uns lassen
und spüren deutlich, dass es schnell viel schlimmer kommen
kann, für viele Menschen viel schlimmer geworden ist. Bei
allem Respekt für unsere „Nöte“, vieles von dem was wir in
diesen Tagen tragen und ertragen müssen, verblasst im Ver-
gleich zu dieser Katastrophe. Es steht uns hier nicht zu - zu
richten. Wir kennen die Wahrheit nicht, diese geht wie man
weiß, im Krieg als erstes verloren. Es steht uns aber zu - zu
helfen. Krempeln wir die Ärmel hoch, blicken wir uns um, ver-
zagen nicht am eigenen Leid und an den eigenen Sorgen
sondern helfen jenen, denen Hoffnung, Zuversicht und die
Heimat an Ostern verloren gegangen ist. Bescheiden wir uns
- denn wir leben im Frieden, den ich Ihnen vor Allem was
ein jeder von Ihnen mit Ostern verbindet, wünschen möch-
te. Dies wünsche ich Ihnen, auch stellvertretend für meine
Kollegen der Gemeinden Schwallungen, Friedelshausen und
Mehmels, für das bevorstehende Osterfest in 2022.
Herzlichst
Thomas Kästner
Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender
VG „Wasungen - Amt Sand“
Bürgermeister der Stadt Wasungen
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen der VG „Wasungen - Amt Sand“
Bekanntmachung
Auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)
vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), und
der zuletzt gültigen Fassung, hat die Gemeinschaftsversammlung
der VG Wasungen - Amt Sand in ihrer Sitzung am 09.01.2020
über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden und
dessen Stellvertreter für die Jahresrechnungen 2014 bis
2016 der VG Wasungen - Amt Sand beraten und beschlossen.
Zu den Jahresrechnungen 2014 bis 2016 liegt der Schlussbericht
vom 28.11.2019 des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen -
Rechnungsprüfungsamt - der Verwaltungsgemeinschaft vor.
Der Schlussbericht der Jahresrechnungen 2014 bis 2016 der VG
Wasungen - Amt Sand wird somit entsprechend des § 80 Abs. 4
der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - öffentlich bekannt
gemacht.
Die Jahresrechnungen 2014 bis 2016 mit seinen Anlagen sowie
der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
liegt in der Zeit
vom 28.03.2022 bis 11.04.2022
zu den Dienstzeiten:
Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
in der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“, Amt II
- Finanzverwaltung, Markt 9 und 11, 98634 Wasungen zu jedermanns
Einsichtnahme öffentlich aus.
Wasungen, 25.03.2022
Thomas Kästner
Stellvertreter Vorsitzender
der Gemeinschaftsversammlung
Bekanntmachung
Auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeindeund
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO
-) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung
der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41),
und der zuletzt gültigen Fassung, hat die Gemeinschaftsversammlung
der VG Wasungen - Amt Sand in ihrer Sitzung am
09.01.2020 über die Feststellung und Entlastung der geprüften
Jahresrechnungen 2014 bis 2016 der VG Wasungen - Amt
Sand beraten und beschlossen.
Zu den Jahresrechnungen 2014 bis 2016 liegt der Schlussbericht
vom 28.11.2019 des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen -
Rechnungsprüfungsamt - der Verwaltungsgemeinschaft vor.
Der Schlussbericht der Jahresrechnungen 2014 bis 2016 der VG
Wasungen - Amt Sand wird somit entsprechend des § 80 Abs. 4
der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - öffentlich bekannt
gemacht.
Die Jahresrechnungen 2014 bis 2016 mit seinen Anlagen sowie
der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
liegt in der Zeit
vom 28.03.2022 bis 11.04.2022
zu den Dienstzeiten:
Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
in der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“, Amt II
- Finanzverwaltung, Markt 9 und 11, 98634 Wasungen zu jedermanns
Einsichtnahme öffentlich aus.
Wasungen, 25.03.2022
Thomas Kästner
Stellvertreter Vorsitzender
der Gemeinschaftsversammlung
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ - 3 - Nr.1/2022
Bekanntmachung
Nichtamtlicher Teil
über die Aktualisierung der Außengrenzen der Bodenschätzung
zur Vorbereitung der Grundsteuerreform
und über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
infolge Aktualisierung der Außengrenzen
der Bodenschätzung
Finanzamt Suhl Aktenzeichen: S 3353 - ALS
In den Gemarkungen Hümpfershausen, Friedelshausen, Mehmels,
Metzels, Öpfershausen, Schwarzbach, Unterkatz, Dörrensolz,
Wahns, Wasungen, Bonndorf, Eckardts, Schwallungen
und Zillbach ist zur Vorbereitung der Grundsteuerreform
in Anlehnung an § 229 Abs. 2 Satz 1 des Bewertungsgesetzes
eine Aktualisierung der Außengrenzen der Bodenschätzung von
landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1
des Bodenschätzungsgesetzes erforderlich.
Im Rahmen der Aktualisierung wurden die Außengrenzen der
vorliegenden Bodenschätzung aus den Jahren 1938 (Wasungen),
1940 (Friedelshausen, Mehmels, Schwarzbach, Eckardts,
Zillbach), 1941 (Hümpfershausen, Metzels, Öpfershausen, Unterkatz,
Dörrensolz, Bonndorf, Schwallungen,) und 1948 (Wahns)
durch den Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen
des Finanzamtes Suhl aktualisiert; inhaltliche Veränderungen an
der Bodenschätzung, welche über § 11 Abs. 2 Satz 1 des Bodenschätzungsgesetzes
hinausgehen, wurden nicht vorgenommen.
Offenlegung
Die vorgenommenen Veränderungen gegenüber dem bisherigen
Datenbestand der Bodenschätzung können Sie als Grundstückseigentümer
oder Nutzungsberechtigter (m/w/d) in Karten und
Listen auf der Internetseite grundsteuer.thueringen.de einsehen.
Die Offenlegung erfolgt vom 28.03.2022 bis zum 29.04.2022 im
Internet auf der vorgenannten Internetseite.
Offengelegt werden Differenzkarten und eine Flurstücksliste, in
denen die Flächen dargelegt sind, welche als ehemals bodengeschätzte
Flächen infolge von Bebauung, Flächenversiegelung,
Aufforstung usw. aus den Bodenschätzungsunterlagen ausgeschieden
worden sind
(§ 11 Abs. 2 Satz 1 Bodenschätzungsgesetz). Die Ergebnisse
der Aktualisierung der Außengrenzen der Bodenschätzung werden
den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke
nicht gesondert bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die im Rahmen der Aktualisierung der Außengrenzen der Bodenschätzung
vorgenommenen Veränderungen können von
den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der betreffenden
Grundstücke mit Einspruch angefochten werden. Der Einspruch
ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen,
diesem elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift
zu erklären.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat.
Sie beginnt mit Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist.
Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten
Außengrenzen der Bodenschätzung unanfechtbar, soweit nicht
Einspruch eingelegt worden ist.
Auskünfte zur Aktualisierung der Außengrenzen der Bodenschätzung
in den oben genannten Gemarkungen sowie zur Offenlegung
erteilt Ihnen der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige
des Finanzamtes Suhl unter der Telefonnummer
0361 57 361 9462.
Finanzamtsleitung
des Finanzamtes Suhl
Hausanschrift:
Finanzamt Suhl, Karl-Liebknecht-Str. 4, 98527 Suhl
E-Mail-Adresse:
poststelle@finanzamt-suhl.thueringen.de
Verwaltung geschlossen
Die Ämter der Verwaltungsgemeinschaft
„Wasungen - Amt Sand“
bleiben wegen des Brückentages
am Freitag, 27.05.2022 geschlossen!
Zur Sprechzeit am Dienstag, 31.05.2022
sind alle Ämter der VG wieder erreichbar.
Wasungen, 25.03.2022
Th. Kästner
Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender
Nachruf
Die Verwaltung der VG „Wasungen - Amt Sand“ erinnert an
Bürgermeister a. D.
Herbert Kühlhorn
09.11.1944 - 03.01.2022
zwischen den Jahren 1990 - 1999
stellvertretender Bürgermeister und
zwischen 1999 - 2016
Bürgermeister der Gemeinde Metzels
sowie 1995 - 2016
ordentliches Mitglied
der Gemeinschaftsversammlung
der VG „Wasungen - Amt Sand“.
Herbert Kühlhorn beteiligte sich nach der Wiedervereinigung
als ehrenamtlicher Mandatsträger am Aufbau neuer
Verwaltungsstrukturen und übernahm dabei viele Herausforderungen
und Aufgaben des gemeindlichen Lebens von
Metzels sowie unserer Verwaltungsgemeinschaft. Sein
Handeln war dabei stets von Sachlichkeit geprägt. Er stand
für das Verbinden, für den Dialog und für die Suche nach
Lösungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Er genoss
in seiner Heimatgemeinde nicht zuletzt durch seine
Arbeit als Bürgermeister wie auch als Mitglied in verschiedenen
Vereinen ein hohes Ansehen.
Seine Arbeit für das Gemeinwohl, für die Bürgerinnen und
Bürger der ehemaligen Gemeinde Metzels sowie der Region
„Amt Sand“ werden wir in wacher, dankbarer Erinnerung
behalten.
Unser Mitgefühl und unsere Gedanken sind bei seinen
Angehörigen.
Thomas Kästner
Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender
VG „Wasungen - Amt Sand“
Spenden für die Ukraine
Unser Landkreis hilft
Vor dem Hintergrund der enormen Hilfsbereitschaft
für die vom Krieg in der Ukraine Betroffenen,
appellieren Hilfsorganisationen und Verantwortliche:
Spenden Sie gezielt!
Wichtig ist vor allem, sich vorab zu informieren, welche Spenden
derzeit am dringendsten gefragt sind.
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird KEINE eigene
Spendenaktion ins Leben rufen, sondern in erster Linie koordinierend
tätig sein und ruft dazu auf, Geld statt Sachspenden
zu leisten.
Das Landratsamt hat eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet,
in der alle bereits existierenden Hilfsangebote vernetzt
und gebündelt werden.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ - 4 - Nr.1/2022
Spenden können Sie hier:
„Bündnis Entwicklung Hilft“ und „Aktion Deutschland Hilft“ rufen
mit folgendem Konto gemeinsam zu Spenden für die vom
Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen auf.
BEH und ADH
IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC:
COBADEFFXXX
Commerzbank
Stichwort: ARD/ Nothilfe Ukraine
www.spendenkonto-nothilfe.de
Nähere Informationen finden sich auf den Webseiten der
Hilfsorganisationen:
www.entwicklung-hilft.de
www.aktion-deutschland-hilft.de
Wer beabsichtigt, Kriegsflüchtlinge bei sich unterzubringen,
sollte sich im Vorfeld wegen rechtlicher Konsequenzen und
Fragen mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen.
Folgende Ansprechpartner stehen hierbei zur Verfügung:
Frau Steinmetz
Telefon: +49 3693 485-8790; E-Mail: ukraine@lra-sm.de
Frau Lange (spricht fließend ukrainisch)
Telefon: +49 3693 485-8791; E-Mail: ukraine(at)lra-sm(dot)de
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des
Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen:
https://www.lra-sm.de/?p=34404
Grundsteuerreform
Alle Informationen zur bevorstehenden Grundsteuerreform
finden Sie unter
http://grundsteuer.thueringen.de.
Impressum
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
„Wasungen-Amt Sand“, Sitz Wasungen
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“,
Markt 9/11, 98634 Wasungen
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen Teil:
stellv. Gemeinschaftsvorsitzender Th. Kästner
Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar unter
Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Yasmin Hohmann – Erreichbar unter der Anschrift
des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
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