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Amtsblatt_WasungenAmtSand_Nr1-2022

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Amtsblatt der

„Wasungen–Amt Verwaltungsgemeinschaft

Sand“

Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“

erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“

sowie Mitteilungen unserer Mitgliedsgemeinden: Wasungen, Schwallungen, Friedelshausen, Mehmels

Jahrgang 11 Freitag, den 25. März 2022 Nummer 1

Ostern

Frohe

wünscht Ihnen das gesamte Team der

Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen – Amt Sand“


Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ - 2 - Nr.1/2022

Gedanken zum Osterfest 2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden der VG „Wasungen - Amt Sand“,

wer erinnert sich nicht an seine Kindheit, an die Vorfreude

auf das Osterfest, das Basteln, Verstecken und Suchen der

Osternester, wie es lange schon Brauch und Tradition in der

Christlichen Welt ist. Wer freut sich nicht auf den damit verbundenen

Frühling, das Erwachen der Natur und die wärmen-

de Sonne, die man bei einem „Osterspaziergang“ genießen

kann. Es ist ein Fest, an dem die Familie zusammenkommt,

gemeinsam Zeit miteinander verbringt. Und vergessen wir

nicht, das Osterfest, höchsten Fest im Kirchenjahr, ist das

Fest der Auferstehung Jesu Christi.

Wir verbinden mit Ostern Hoffnung, Glaube und Zuversicht,

lassen Dunkelheit, Kälte und den Winter hinter uns. Nach

nun zwei Jahren der Pandemie sehnen wir uns sicher alle

danach, wünschen und hoffen, die erlebten Monate der Ein-

schränkungen tatsächlich hinter uns lassen zu können.

Aber wir haben in Europa Krieg. Menschen sterben durch

Bomben. Städte verwandeln sich in Schlachtfelder. Familien

trennen sich voneinander ohne zu wissen, ob sie sich jemals

wiedersehen werden. Alleine der Gedanke daran macht mich

sprachlos. Wir wollen eine schwere Zeit hinter uns lassen

und spüren deutlich, dass es schnell viel schlimmer kommen

kann, für viele Menschen viel schlimmer geworden ist. Bei

allem Respekt für unsere „Nöte“, vieles von dem was wir in

diesen Tagen tragen und ertragen müssen, verblasst im Ver-

gleich zu dieser Katastrophe. Es steht uns hier nicht zu - zu

richten. Wir kennen die Wahrheit nicht, diese geht wie man

weiß, im Krieg als erstes verloren. Es steht uns aber zu - zu

helfen. Krempeln wir die Ärmel hoch, blicken wir uns um, ver-

zagen nicht am eigenen Leid und an den eigenen Sorgen

sondern helfen jenen, denen Hoffnung, Zuversicht und die

Heimat an Ostern verloren gegangen ist. Bescheiden wir uns

- denn wir leben im Frieden, den ich Ihnen vor Allem was

ein jeder von Ihnen mit Ostern verbindet, wünschen möch-

te. Dies wünsche ich Ihnen, auch stellvertretend für meine

Kollegen der Gemeinden Schwallungen, Friedelshausen und

Mehmels, für das bevorstehende Osterfest in 2022.

Herzlichst

Thomas Kästner

Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender

VG „Wasungen - Amt Sand“

Bürgermeister der Stadt Wasungen

Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen der VG „Wasungen - Amt Sand“

Bekanntmachung

Auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und

Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)

vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der

Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), und

der zuletzt gültigen Fassung, hat die Gemeinschaftsversammlung

der VG Wasungen - Amt Sand in ihrer Sitzung am 09.01.2020

über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden und

dessen Stellvertreter für die Jahresrechnungen 2014 bis

2016 der VG Wasungen - Amt Sand beraten und beschlossen.

Zu den Jahresrechnungen 2014 bis 2016 liegt der Schlussbericht

vom 28.11.2019 des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen -

Rechnungsprüfungsamt - der Verwaltungsgemeinschaft vor.

Der Schlussbericht der Jahresrechnungen 2014 bis 2016 der VG

Wasungen - Amt Sand wird somit entsprechend des § 80 Abs. 4

der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - öffentlich bekannt

gemacht.

Die Jahresrechnungen 2014 bis 2016 mit seinen Anlagen sowie

der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

liegt in der Zeit

vom 28.03.2022 bis 11.04.2022

zu den Dienstzeiten:

Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

in der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“, Amt II

- Finanzverwaltung, Markt 9 und 11, 98634 Wasungen zu jedermanns

Einsichtnahme öffentlich aus.

Wasungen, 25.03.2022

Thomas Kästner

Stellvertreter Vorsitzender

der Gemeinschaftsversammlung

Bekanntmachung

Auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeindeund

Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO

-) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung

der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41),

und der zuletzt gültigen Fassung, hat die Gemeinschaftsversammlung

der VG Wasungen - Amt Sand in ihrer Sitzung am

09.01.2020 über die Feststellung und Entlastung der geprüften

Jahresrechnungen 2014 bis 2016 der VG Wasungen - Amt

Sand beraten und beschlossen.

Zu den Jahresrechnungen 2014 bis 2016 liegt der Schlussbericht

vom 28.11.2019 des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen -

Rechnungsprüfungsamt - der Verwaltungsgemeinschaft vor.

Der Schlussbericht der Jahresrechnungen 2014 bis 2016 der VG

Wasungen - Amt Sand wird somit entsprechend des § 80 Abs. 4

der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - öffentlich bekannt

gemacht.

Die Jahresrechnungen 2014 bis 2016 mit seinen Anlagen sowie

der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

liegt in der Zeit

vom 28.03.2022 bis 11.04.2022

zu den Dienstzeiten:

Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

in der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“, Amt II

- Finanzverwaltung, Markt 9 und 11, 98634 Wasungen zu jedermanns

Einsichtnahme öffentlich aus.

Wasungen, 25.03.2022

Thomas Kästner

Stellvertreter Vorsitzender

der Gemeinschaftsversammlung


Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ - 3 - Nr.1/2022

Bekanntmachung

Nichtamtlicher Teil

über die Aktualisierung der Außengrenzen der Bodenschätzung

zur Vorbereitung der Grundsteuerreform

und über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung

infolge Aktualisierung der Außengrenzen

der Bodenschätzung

Finanzamt Suhl Aktenzeichen: S 3353 - ALS

In den Gemarkungen Hümpfershausen, Friedelshausen, Mehmels,

Metzels, Öpfershausen, Schwarzbach, Unterkatz, Dörrensolz,

Wahns, Wasungen, Bonndorf, Eckardts, Schwallungen

und Zillbach ist zur Vorbereitung der Grundsteuerreform

in Anlehnung an § 229 Abs. 2 Satz 1 des Bewertungsgesetzes

eine Aktualisierung der Außengrenzen der Bodenschätzung von

landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1

des Bodenschätzungsgesetzes erforderlich.

Im Rahmen der Aktualisierung wurden die Außengrenzen der

vorliegenden Bodenschätzung aus den Jahren 1938 (Wasungen),

1940 (Friedelshausen, Mehmels, Schwarzbach, Eckardts,

Zillbach), 1941 (Hümpfershausen, Metzels, Öpfershausen, Unterkatz,

Dörrensolz, Bonndorf, Schwallungen,) und 1948 (Wahns)

durch den Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen

des Finanzamtes Suhl aktualisiert; inhaltliche Veränderungen an

der Bodenschätzung, welche über § 11 Abs. 2 Satz 1 des Bodenschätzungsgesetzes

hinausgehen, wurden nicht vorgenommen.

Offenlegung

Die vorgenommenen Veränderungen gegenüber dem bisherigen

Datenbestand der Bodenschätzung können Sie als Grundstückseigentümer

oder Nutzungsberechtigter (m/w/d) in Karten und

Listen auf der Internetseite grundsteuer.thueringen.de einsehen.

Die Offenlegung erfolgt vom 28.03.2022 bis zum 29.04.2022 im

Internet auf der vorgenannten Internetseite.

Offengelegt werden Differenzkarten und eine Flurstücksliste, in

denen die Flächen dargelegt sind, welche als ehemals bodengeschätzte

Flächen infolge von Bebauung, Flächenversiegelung,

Aufforstung usw. aus den Bodenschätzungsunterlagen ausgeschieden

worden sind

(§ 11 Abs. 2 Satz 1 Bodenschätzungsgesetz). Die Ergebnisse

der Aktualisierung der Außengrenzen der Bodenschätzung werden

den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke

nicht gesondert bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die im Rahmen der Aktualisierung der Außengrenzen der Bodenschätzung

vorgenommenen Veränderungen können von

den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der betreffenden

Grundstücke mit Einspruch angefochten werden. Der Einspruch

ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen,

diesem elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift

zu erklären.

Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat.

Sie beginnt mit Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist.

Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten

Außengrenzen der Bodenschätzung unanfechtbar, soweit nicht

Einspruch eingelegt worden ist.

Auskünfte zur Aktualisierung der Außengrenzen der Bodenschätzung

in den oben genannten Gemarkungen sowie zur Offenlegung

erteilt Ihnen der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige

des Finanzamtes Suhl unter der Telefonnummer

0361 57 361 9462.

Finanzamtsleitung

des Finanzamtes Suhl

Hausanschrift:

Finanzamt Suhl, Karl-Liebknecht-Str. 4, 98527 Suhl

E-Mail-Adresse:

poststelle@finanzamt-suhl.thueringen.de

Verwaltung geschlossen

Die Ämter der Verwaltungsgemeinschaft

„Wasungen - Amt Sand“

bleiben wegen des Brückentages

am Freitag, 27.05.2022 geschlossen!

Zur Sprechzeit am Dienstag, 31.05.2022

sind alle Ämter der VG wieder erreichbar.

Wasungen, 25.03.2022

Th. Kästner

Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender

Nachruf

Die Verwaltung der VG „Wasungen - Amt Sand“ erinnert an

Bürgermeister a. D.

Herbert Kühlhorn

09.11.1944 - 03.01.2022

zwischen den Jahren 1990 - 1999

stellvertretender Bürgermeister und

zwischen 1999 - 2016

Bürgermeister der Gemeinde Metzels

sowie 1995 - 2016

ordentliches Mitglied

der Gemeinschaftsversammlung

der VG „Wasungen - Amt Sand“.

Herbert Kühlhorn beteiligte sich nach der Wiedervereinigung

als ehrenamtlicher Mandatsträger am Aufbau neuer

Verwaltungsstrukturen und übernahm dabei viele Herausforderungen

und Aufgaben des gemeindlichen Lebens von

Metzels sowie unserer Verwaltungsgemeinschaft. Sein

Handeln war dabei stets von Sachlichkeit geprägt. Er stand

für das Verbinden, für den Dialog und für die Suche nach

Lösungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Er genoss

in seiner Heimatgemeinde nicht zuletzt durch seine

Arbeit als Bürgermeister wie auch als Mitglied in verschiedenen

Vereinen ein hohes Ansehen.

Seine Arbeit für das Gemeinwohl, für die Bürgerinnen und

Bürger der ehemaligen Gemeinde Metzels sowie der Region

„Amt Sand“ werden wir in wacher, dankbarer Erinnerung

behalten.

Unser Mitgefühl und unsere Gedanken sind bei seinen

Angehörigen.

Thomas Kästner

Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender

VG „Wasungen - Amt Sand“

Spenden für die Ukraine

Unser Landkreis hilft

Vor dem Hintergrund der enormen Hilfsbereitschaft

für die vom Krieg in der Ukraine Betroffenen,

appellieren Hilfsorganisationen und Verantwortliche:

Spenden Sie gezielt!

Wichtig ist vor allem, sich vorab zu informieren, welche Spenden

derzeit am dringendsten gefragt sind.

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird KEINE eigene

Spendenaktion ins Leben rufen, sondern in erster Linie koordinierend

tätig sein und ruft dazu auf, Geld statt Sachspenden

zu leisten.

Das Landratsamt hat eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet,

in der alle bereits existierenden Hilfsangebote vernetzt

und gebündelt werden.


Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ - 4 - Nr.1/2022

Spenden können Sie hier:

„Bündnis Entwicklung Hilft“ und „Aktion Deutschland Hilft“ rufen

mit folgendem Konto gemeinsam zu Spenden für die vom

Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen auf.

BEH und ADH

IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600

BIC:

COBADEFFXXX

Commerzbank

Stichwort: ARD/ Nothilfe Ukraine

www.spendenkonto-nothilfe.de

Nähere Informationen finden sich auf den Webseiten der

Hilfsorganisationen:

www.entwicklung-hilft.de

www.aktion-deutschland-hilft.de

Wer beabsichtigt, Kriegsflüchtlinge bei sich unterzubringen,

sollte sich im Vorfeld wegen rechtlicher Konsequenzen und

Fragen mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen.

Folgende Ansprechpartner stehen hierbei zur Verfügung:

Frau Steinmetz

Telefon: +49 3693 485-8790; E-Mail: ukraine@lra-sm.de

Frau Lange (spricht fließend ukrainisch)

Telefon: +49 3693 485-8791; E-Mail: ukraine(at)lra-sm(dot)de

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des

Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen:

https://www.lra-sm.de/?p=34404

Grundsteuerreform

Alle Informationen zur bevorstehenden Grundsteuerreform

finden Sie unter

http://grundsteuer.thueringen.de.

Impressum

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

„Wasungen-Amt Sand“, Sitz Wasungen

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“,

Markt 9/11, 98634 Wasungen

Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,

98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21

Verantwortlich für amtlichen Teil:

stellv. Gemeinschaftsvorsitzender Th. Kästner

Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar unter

Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Yasmin Hohmann – Erreichbar unter der Anschrift

des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine

Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet

werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen

und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.

Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von

uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso

wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue

Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen

verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.

Verlagsleiter: Mirko Reise

Erscheinungsweise: nach Bedarf, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet:

Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von

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Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/

oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische

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