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Amtsblatt_WasungenAmtSand_Nr3-2022

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POSTAKTUELL – Alle Haushalte

Amtsblatt der

„Wasungen–Amt Verwaltungsgemeinschaft

Sand“

Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“

erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“

sowie Mitteilungen unserer Mitgliedsgemeinden: Wasungen, Schwallungen, Friedelshausen, Mehmels

Jahrgang 11 Freitag, den 23. September 2022 Nummer 3

Schwarzbach

Schwarzbach wurde erstmalig im Mai des Jahres 1183

urkundlich erwähnt. Seinen Namen erhielt die Gemeinde

nach dem Bach, der im engen, dunklen Waldtal anscheinend

dunkles Wasser führt.

Der Ort liegt zwischen bewaldeten Bergen im Grund der

Schwarzbach und längs derselben. Von 1350 bis 1829

gehörte das Dorf zum Amt Sand, von 1829 bis 1869 zum

Verwaltungsamt Wasungen, von 1869 bis 1872 zum Verwaltungsamt

Meiningen und seitdem zum Kreis Meiningen.

Die ehemalige Dorfschule wurde am 19. März 1992 bezogen.

In den geschmackvoll eingerichteten Räumlichkeiten

befinden sich in der oberen Etage eine Mietwohnung und

im unteren Bereich des Gebäudes ein Mehrzweckraum und

ein Büro für den Ortsbürgermeister.

Der Mehrzweckraum wird von Vereinen oder beispielsweise

dem Kirchenchor für Veranstaltungen genutzt.

Das Baujahr der Dorfkirche ist nicht mehr genau nachweisbar.

Die Form des Turmes weist auf die Zeit um das Jahr

1600 hin, was durch die Inschrift „Anno 16.20 H. S. HHHRMK

VS“ im Stein an der Nordoststrecke des Hauptraumes bestätigt

wird. Der Ausstattungszeitraum ist über dem runden

Triumphbogen mit 1724 angegeben.

Seit 1994 bildet Schwarzbach mit den Orten Eckardts, Zillbach

und Schwallungen die Einheitsgemeinde Schwallungen.


Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ - 2 - Nr.3/2022

Nichtamtlicher Teil

Wohnung zu vermieten

Vermietet wird in der Stadt Wasungen, OT Hümpfershausen,

Ortskernlage, eine ca.100 m² große Dachgeschosswohnung,

bestehend aus 2 Schlafzimmern, Wohnküche, Bad/WC.

Die Wohnung steht ab sofort zur Verfügung.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft

„Wasungen-Amt Sand“, Bauamt, E-Mail: bauwesen@vg-wasungen.de

oder Tel. 036941 79443.

SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen

in der Kommune Wasungen

Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant den

Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell

befindet sich SuedLink im Abschnitt D1 (Südlich Landesgrenze

Hessen/Thüringen bis Südlich Landesgrenze Thüringen/

Bayern) im Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur

hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz

(NABEG) festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens

sind verschiedene Vorarbeiten, wie z.

B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern

und zu Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu,

einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von

Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Im Zuge

des Planfeststellungsverfahrens finden in den kommenden Monaten

Baugrunduntersuchungen statt. Mithilfe der Untersuchungen

vertiefen die Übertragungsnetz betreiber ihre Kenntnisse der

jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln

u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender

Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche

Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach

§ 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der

Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen

konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen

ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Informationen zu den Baugrunduntersuchungen

Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät

(Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 150 mm) oder einem

Raupenbohrgerät Bodenproben von ca. 1 Meter Länge bis in

68 Meter Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst

gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung

erfolgen. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu

den Kernbohrungen werden Drucksondierungen und Rammsondierungen

durchgeführt. Bei den Drucksondierungen wird ein Messkopf

an einem Gestänge (Durchmesser ca. 35 mm) bis zu 20 Meter,

bei den Rammsondierungen ein Gestänge (Durchmesser ca.

50 mm) bis zu ca. 46 Meter in den Untergrund eingebracht. Nach

Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher entsprechend

der angetroffenen Bodenschichten wieder fachgerecht verfüllt.

Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung

notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker

nach § 20 SprenG). Für die Ausführung der Bohrungen

sind pro Untersuchungsstelle wenige Tage Dauer zu erwarten.

Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN

ISO 22475-1) und Drucksondierungen oder Rammsondierungen

(DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Ergänzt werden die

vorgenannten Maßnahmen an ausgewählten Stellen durch oberflächengeophysikalische

Untersu chungen. Hierzu werden Messgeräte

an der Geländeoberfläche händisch ausgelegt, um die

Untergrundschichten ohne Eingriff in den Boden zu untersuchen.

Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten

erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien

müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf.

temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Die

Zuwegungen zu den Untersuchungspunkten finden innerhalb

des nach §12 NABEG festgelegten 1.000 m Korridors statt. Die

konkrete Zuwegung wird im Vorfeld mit den sonstigen Nutzungsberechtigten

abgestimmt. Bei den Baugrunduntersuchungen

sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz, des Weiteren

werden Mitarbeitende der ausführenden Firmen per Pkw/Quad/

Rad/Fuß unterwegs sein. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen,

Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen

kommen, werden diese durch die TransnetBW

GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entspre chend den

gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz

(EnWG) angemessen entschädigt.

Weitere Maßnahmen

Die Baugrunduntersuchungen werden von ökologischen, bodenkundlichen

sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht.

Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, bodenkundlichen

und archäologischen Standards und Auflagen mit

dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden auszuschließen

sowie Schäden an archäologischen Denkmälern

und Objekten zu vermeiden. Zur Erfassung der topographischen

Verhältnisse des Geländes werden ergänzend Vermessungsarbeiten

mit GPS oder traditionellen Einmessverfahren sowie ggf.

nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar,

Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt.

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich

aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in

Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen

Bekanntmachung werden den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten

die Zuwegungen zu den Untersuchungspunkten

mitgeteilt. Die Vorarbeiten erfolgen in der Kommune Wasungen

im Zeitraum von 12.10.2022 bis 11.04.2023.

Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten

und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die

Untersuchungspunkte, z.B. für Kernbohrungen, sind den Eigentümern

oder sonstigen Nutzungsberechtigten individuell bekannt

gemacht worden. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets

und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es

leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten

persönlich vor dem Betreten ihrer Grundstücke bzw.

Wege einzeln über die Zuwegungen zu informieren.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste

und für die Zuwegungen aus der beigelegten Segmentkarte.

Diese liegen am Auslageort der Verwaltungsgemeinschaft

Wasungen - Amt Sand, Markt 9/11, 98634 Wasungen nur nach

telefonischer Terminvereinbarung unter 036941 79411 zur öffentlichen

Einsicht aus.

Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Bestimmungen in der Kommune.

Die Unterlagen liegen bis zum 11.04.2023 zur Einsichtnahme

aus. Mitarbeitende von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte

Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen

berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden

Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW

GmbH zur Verfügung: TransnetBW GmbH Tel.: 0800 380 470-1

E-Mail: suedlink@transnetbw.de

SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen

in der Kommune Schwallungen

Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant den

Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell

befindet sich SuedLink im Abschnitt D1 (Südlich Landesgrenze

Hessen/Thüringen bis Südlich Landesgrenze Thüringen/

Bayern) im Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur

hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz

(NABEG) festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens

sind verschiedene Vorarbeiten, wie z.

B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern

und zu Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu,

einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von

Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Im Zuge

des Planfeststellungsverfahrens finden in den kommenden Monaten

Baugrunduntersuchungen statt. Mithilfe der Untersuchungen

vertiefen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kenntnisse der

jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln

u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender

Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche

Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach

§ 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der

Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen

konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen

ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.


Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ - 3 - Nr.3/2022

Informationen zu den Baugrunduntersuchungen

Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät

(Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 150 mm) oder einem

Raupenbohrgerät Bodenproben von ca. 1 Meter Länge bis in

41 Meter Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst

gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung

erfolgen. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu

den Kernbohrungen werden Drucksondierungen und Rammsondierungen

durchgeführt. Bei den Drucksondierungen wird ein Messkopf

an einem Gestänge (Durchmesser ca. 35 mm) bis zu 15 Meter,

bei den Rammsondierungen ein Gestänge (Durchmesser ca.

50 mm) bis zu ca. 15 Meter in den Untergrund eingebracht. Nach

Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher entsprechend

der angetroffenen Bodenschichten wieder fachgerecht verfüllt.

Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung

notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker

nach § 20 SprenG). Für die Ausführung der Bohrungen

sind pro Untersuchungsstelle wenige Tage Dauer zu erwarten.

Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN

ISO 22475-1) und Drucksondierungen oder Rammsondierungen

(DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Ergänzt werden die

vorgenannten Maßnahmen an ausgewählten Stellen durch oberflächengeophysikalische

Untersuchungen. Hierzu werden Messgeräte

an der Geländeoberfläche händisch ausgelegt, um die

Untergrundschichten ohne Eingriff in den Boden zu untersuchen.

Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten

erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien

müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf.

temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Die

Zuwegungen zu den Untersuchungspunkten finden innerhalb

des nach §12 NABEG festgelegten 1.000 m Korridors statt. Die

konkrete Zuwegung wird im Vorfeld mit den sonstigen Nutzungsberechtigten

abgestimmt. Bei den Baugrunduntersuchungen

sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz, des Weiteren

werden Mitarbeitende der ausführenden Firmen per Pkw/Quad/

Rad/Fuß unterwegs sein. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen,

Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren

Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die

TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend

den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz

(EnWG) angemessen entschädigt.

Weitere Maßnahmen

Die Baugrunduntersuchungen werden von ökologischen, bodenkundlichen

sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht.

Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, bodenkundlichen

und archäologischen Standards und Auflagen mit

dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden auszuschließen

sowie Schäden an archäologischen Denkmälern

und Objekten zu vermeiden. Zur Erfassung der topographischen

Verhältnisse des Geländes werden ergänzend Vermessungsarbeiten

mit GPS oder traditionellen Einmessverfahren sowie ggf.

nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar,

Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt.

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich

aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in

Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen

Bekanntmachung werden den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten

die Zuwegungen zu den Untersuchungspunkten

mitgeteilt. Die Vorarbeiten erfolgen in der Kommune Schwallungen

im Zeitraum von 12.10.2022 bis 11.04.2023.

Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten

und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die

Untersuchungspunkte, z.B. für Kernbohrungen, sind den Eigentümern

oder sonstigen Nutzungsberechtigten individuell bekannt

gemacht worden. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets

und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es

leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten

persönlich vor dem Betreten ihrer Grundstücke bzw.

Wege einzeln über die Zuwegungen zu informieren.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste

und für die Zuwegungen aus der beigelegten Segmentkarte.

Diese liegen am Auslageort der Verwaltungsgemeinschaft

Wasungen - Amt Sand, Markt 9/11, 98634 Wasungen nur nach

telefonischer Terminvereinbarung unter 036941 79411 zur öffentlichen

Einsicht aus.

Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Bestimmungen in der Kommune.

Die Unterlagen liegen bis zum 11.04.2023 zur Einsichtnahme

aus. Mitarbeitende von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte

Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen

berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden

Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW

GmbH zur Verfügung: TransnetBW GmbH Tel.: 0800 380 470-1

E-Mail: suedlink@transnetbw.de

SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen

in der Kommune Mehmels

Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant den

Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell

befindet sich SuedLink im Abschnitt D1 (Südlich Landesgrenze

Hessen/Thüringen bis Südlich Landesgrenze Thüringen/

Bayern) im Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur

hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz

(NABEG) festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens

sind verschiedene Vorarbeiten, wie z.

B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern

und zu Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu,

einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von

Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Im Zuge

des Planfeststellungsverfahrens finden in den kommenden Monaten

Baugrunduntersuchungen statt. Mithilfe der Untersuchungen

vertiefen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kenntnisse der

jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln

u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender

Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche

Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach

§ 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der

Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen

konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen

ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Informationen zu den Baugrunduntersuchungen

Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät

(Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 150 mm) oder einem

Raupenbohrgerät Bodenproben von ca. 1 Meter Länge bis in

55 Meter Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst

gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung

erfolgen. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu

den Kernbohrungen werden Drucksondierungen und Rammsondierungen

durchgeführt. Bei den Drucksondierungen wird ein Messkopf

an einem Gestänge (Durchmesser ca. 35 mm) bis zu 15 Meter,

bei den Rammsondierungen ein Gestänge (Durchmesser ca.

50 mm) bis zu ca. 30 Meter in den Untergrund eingebracht. Nach

Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher entsprechend

der angetroffenen Bodenschichten wieder fachgerecht verfüllt.

Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung

notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker

nach § 20 SprenG). Für die Ausführung der Bohrungen

sind pro Untersuchungsstelle wenige Tage Dauer zu erwarten.

Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN

ISO 22475-1) und Drucksondierungen oder Rammsondierungen

(DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Ergänzt werden die

vorgenannten Maßnahmen an ausgewählten Stellen durch oberflächengeophysikalische

Untersuchungen. Hierzu werden Messgeräte

an der Geländeoberfläche händisch ausgelegt, um die

Untergrundschichten ohne Eingriff in den Boden zu untersuchen.

Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten

erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien

müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf.

temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Die

Zuwegungen zu den Untersuchungspunkten finden innerhalb

des nach §12 NABEG festgelegten 1.000 m Korridors statt. Die

konkrete Zuwegung wird im Vorfeld mit den sonstigen Nutzungsberechtigten

abgestimmt. Bei den Baugrunduntersuchungen

sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz, des Weiteren

werden Mitarbeitende der ausführenden Firmen per Pkw/Quad/

Rad/Fuß unterwegs sein. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen,

Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren

Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die

TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend

den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz

(EnWG) angemessen entschädigt.


Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ - 4 - Nr.3/2022

Weitere Maßnahmen

Die Baugrunduntersuchungen werden von ökologischen, bodenkundlichen

sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht.

Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, bodenkundlichen

und archäologischen Standards und Auflagen mit

dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden auszuschließen

sowie Schäden an archäologischen Denkmälern

und Objekten zu vermeiden. Zur Erfassung der topographischen

Verhältnisse des Geländes werden ergänzend Vermessungsarbeiten

mit GPS oder traditionellen Einmessverfahren sowie ggf.

nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar,

Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt.

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich

aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in

Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen

Bekanntmachung werden den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten

die Zuwegungen zu den Untersuchungspunkten

mitgeteilt. Die Vorarbeiten erfolgen in der Kommune Mehmels

im Zeitraum von 12.10.2022 bis 11.04.2023.

Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten

und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die

Untersuchungspunkte, z.B. für Kernbohrungen, sind den Eigentümern

oder sonstigen Nutzungsberechtigten individuell bekannt

gemacht worden. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets

und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es

leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten

persönlich vor dem Betreten ihrer Grundstücke bzw.

Wege einzeln über die Zuwegungen zu informieren.

Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste

und für die Zuwegungen aus der beigelegten Segmentkarte.

Diese liegen am Auslageort der Verwaltungsgemeinschaft

Wasungen - Amt Sand, Markt 9/11, 98634 Wasungen nur nach

telefonischer Terminvereinbarung unter 036941 79411 zur öffentlichen

Einsicht aus.

Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Bestimmungen in der Kommune.

Die Unterlagen liegen bis zum 11.04.2023 zur Einsichtnahme

aus. Mitarbeitende von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte

Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen

berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden

Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW

GmbH zur Verfügung: TransnetBW GmbH Tel.: 0800 380 470-1

E-Mail: suedlink@transnetbw.de

Impressum

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

„Wasungen-Amt Sand“, Sitz Wasungen

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“,

Markt 9/11, 98634 Wasungen

Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,

98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21

Verantwortlich für amtlichen Teil:

ehrenamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender Th. Kästner

Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar unter

Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Yasmin Hohmann – Erreichbar unter der Anschrift

des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine

Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet

werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen

und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.

Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von

uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso

wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue

Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen

verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.

Verlagsleiter: Mirko Reise

Erscheinungsweise: nach Bedarf, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet:

Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von

2,75 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/

oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische

Gruppierung verantwortlich.

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