23.05.2022 Aufrufe

Gemeindeblatt Untergriesbach Nr. 165

  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Wirtschaftliche Einheit des land- und

forstwirtschaftlichen Betriebs

Für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss

jeweils eine eigene Grundsteuererklärung abgegeben

werden. Es sind Angaben zur Hofstelle, Acker- und

Forstflächen sowie ggf. zu, Tierbestand notwendig.

Bereits das Eigentum an einzelnen land- oder

forstwirtschaftlichen Flächen begründet in grundsteuerrechtlicher

Hinsicht eine wirtschaftliche Einheit

des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs. Für die

Grundsteuererklärung spielt es keine Rolle, ob die

Flächen verpachtet sind oder ob sie aktiv bewirtschaftet

sind. In jedem Fall hat der Eigentümer die Erklärung

abzugeben.

WICHTIG: Ein Wohngebäude mit dem zugehörigen Grund

und Boden ist nicht der wirtschaftlichen Einheit des

land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zuzurechnen,

sondern als eigene wirtschaftliche Einheit als bebautes

Grundstück in einer gesonderten Erklärung zu erfassen.

Für jede eigenständige wirtschaftliche Einheit ist eine

Grundsteuererklärung abzugeben. Konkret bedeutet

dies, dass für jedes eigenständige bebaute oder

bebaubare Grundstück, jede Eigentumswohnung, jede

eigenständige Gewerbeeinheit eine eigene Grundsteuererklärung

abzugeben ist. Bei einem land- oder

forstwirtschaftlichen Betrieb, der eine wirtschaftliche

Einheit darstellt, können alle dem Betrieb zugehörigen

Flächen in einer Erklärung gemacht werden. Bei einem

gemeinsamen Eigentum einer wirtschaftlichen Einheit

ist eine gemeinsame Grundsteuererklärung abzugeben.

Abruf der Grundstücks/Gebäudedaten

Die Informationen zu Flurnummern und Grundstücksgrößen

können von allen Eigentümerinnen und

Eigentümern vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 über

einen kostenlosen Zugang im Bayernatlas abgerufen

werden (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas

Außerdem sind diese Informationen auch in

Katasterauszügen der jeweiligen Grundstücke (z.B. bei

Bauanträgen) oder in Notarverträgen verzeichnet. Bei

Grundsteuererklärung für Gebäude wird zwischen

Wohn- und Nutzflächen unterschieden.

Die Wohn- und Nutzflächen von Gebäuden können

aus den Bauantragsunterlagen bzw. den Bauplänen

der jeweiligen Gebäude entnommen werden. Bei

reinen Wohngebäuden wird die gesamte Gebäudefläche

inkl. Zubehörräume (z. B. Kellerräume,

Heizungsräume, auch häusliche Arbeitszimmer)

der Wohnnutzung zugeordnet. Wird ein Gebäude

ausschließlich zu anderen Zwecken als Wohnzwecken

(z. B. gewerbliche oder freiberufliche

Zwecke) genutzt, wird für das gesamte Gebäude die

Nutzfläche benötigt. In einem Gebäude, das

teilweise für Wohnzwecke und teilweise für andere

Zwecke genutzt wird (gemischt genutztes Gebäude;

z. B. ein Laden im Erdgeschoss und Wohnungen in

den Obergeschossen), werden die Flächen je nach

Nutzung unterschiedlich ermittelt. Dies bedeutet,

dass Zubehörräume unterschiedlich behandelt

werden, je nachdem welcher Fläche sie dienen bzw.

zugeordnet sind.

Die Erklärung kann ab dem 1. Juli 2022 bequem und

einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-

Finanzamt - unter https://www.elster.de abgeben.

Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können

Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie,

dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern

kann. Die Steuererklärung kann auch auf Papier

eingereicht werden: Die bayerischen Formulare

stehen hier in Kürze in einer grauen Variante

aussc hließlic h z um Ausfüllen am PC und

anschließendem Ausdruck bereit. Alternativ stehen

ab dem 1. Juli 2022 die bayerischen Formulare in

einer grünen Variante zum handschriftlichen

Ausfüllen in den Finanz ämtern sowie den

Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern

zur Verfügung.

Unter https://www.grundsteuer.bayern.de/ stehen

allen Bürgerinnen und Bürgern umfangreiche

Informationen zur Grundsteuerreform und zur

Abgabe der Grundsteuererklärung zur Verfügung. Auf

dieser Seite ist aktuell auch schon ein Grundlagenvideo

verfügbar, in dem erklärt wird, was zu tun

ist und welche Angaben ab 1. Juli in der

Grundsteuererklärung gemacht werden müssen. In

den kommenden Wochen werden hier auch noch

Videos mit Erklärungen zum konkreten Ausfüllen der

Erklärung für einzelne Fallbeispiele eingestellt,

sodass jede/r Steuerpflichtige auf dieser Internetseite

ein Fallbeispiel für seine Steuererklärung finden

dürfte.

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!