FF Kleingern - Satzung
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Anhang zur <strong>Satzung</strong> der <strong>FF</strong> <strong>Kleingern</strong><br />
Vorschlag zur <strong>Satzung</strong>sänderung wurde den Mitgliedern mit der Einladung zur<br />
Jahreshauptversammlung am 25.02.2023 zugesandt, mit altem und neuem Wortlaut.<br />
Als 10. Tagesordnungspunkt wurde per Handzeichen über >§4 Erwerb der Mitgliedschaft<<br />
abgestimmt. Genauer wurde die Änderung >das 14. Lebensjahr< auf >das 6. Lebensjahr<<br />
einstimmig beschlossen.<br />
Alter Wortlaut:<br />
5) Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Sie soll<br />
ihren Wohnsitz in den Gemeinen Fürstenzell und Neuburg/Inn haben.<br />
6) Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.<br />
Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.<br />
7) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, etwaige<br />
Ablehnungsgründe anzugeben.<br />
8) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstands durch die<br />
Vorstandschaft mit einer Mehrheit von zwei Drittel der erschienen und abstimmenden<br />
Vorstandsmitglieder.<br />
Neuer Wortlaut:<br />
1) Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 6. Lebensjahr vollendet hat. Sie soll<br />
ihren Wohnsitz in den Gemeinden Fürstenzell und/oder Neuburg/Inn haben.<br />
2) Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen.<br />
Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.<br />
3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, etwaige<br />
Ablehnungsgründe anzugeben.<br />
4) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstands durch die<br />
Vorstandschaft mit einer Mehrheit von zwei Drittel der erschienen und abstimmenden<br />
Vorstandsmitglieder.<br />
Schriftliches Abstimmungsergebnis: Wahlberechtigte 33<br />
Abgegebene Stimmen: 32 – JA Stimmen: 32 – NEIN Stimmen: 0 – ungültig: 0 – 1 Enthaltung<br />
<strong>Kleingern</strong>, den 25. Februar 2023<br />
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