FF Fürstenzell - Geschäftsordnung
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<strong>Geschäftsordnung</strong> für den Verein der<br />
Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e. V.<br />
Stand: 24.03.2024
<strong>Geschäftsordnung</strong> für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e. V.<br />
§ 1. Aufgabe, Name und Sitz<br />
1.1. Der Verein hat seinen Sitz im Markt <strong>Fürstenzell</strong><br />
1.1.1. Anschrift des Vereins ist das Gerätehaus: Abt-Bachmayer-Str. 7, 94081 <strong>Fürstenzell</strong><br />
1.1.2. Rechnungs- & Lieferanschriften können auch die Adressen der jeweiligen<br />
Vorstandsmitglieder sein.<br />
1.1.3. Die <strong>Geschäftsordnung</strong> ergänzt die Satzung des Vereins „Freiwillige Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong><br />
e.V.“.<br />
1.1.4. Die <strong>Geschäftsordnung</strong> soll den Vorstand bei seiner täglichen Arbeit unterstützen.<br />
§ 2. Vorstandssitzungen<br />
2.1. Die Einberufung der Vorstandschaft richtet sich nach §11 der Satzung.<br />
2.2. Zu den Vorstandssitzungen ist schriftlich oder in sonst geeigneter Weise einzuladen. Die<br />
Einladung erfolgt per schriftlicher Sendung an die dem Feuerwehrverein zuletzt mitgeteilte<br />
und bekannte Anschrift des Mitglieds. Bei digitaler Einladung (SMS) an die zuletzt mitgeteilte<br />
Mobilfunknummer.<br />
2.3. Die Vorstandsmitglieder haben an den Sitzungen persönlich teilzunehmen. Eine Vertretung<br />
durch andere Personen ist unzulässig.<br />
2.4. In dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, kann der Vorsitzende mit<br />
einem Stellvertreter entscheiden. Die Entscheidung ist in der nächsten Vorstandssitzung zur<br />
Genehmigung vorzulegen.<br />
2.5 Ablauf und Regelungen zu Vorstandssitzungen erfolgen nach §11 der Satzung<br />
§ 3. Sitzungsverlauf<br />
3.1. Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, leitet die Sitzung.<br />
3.2. Der Vorsitzende kann weitere Personen, Behörden und Organisationen einladen. Diese<br />
haben kein Stimmrecht. Die Beteiligung an sachlichen Aussprachen kann vom Sitzungsleiter<br />
zugelassen werden.<br />
§ 4. Öffentlichkeit<br />
4.1. Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Bei Bedarf kann für bestimmte Punkte die<br />
Öffentlichkeit hergestellt werden.<br />
4.2. Besonders gekennzeichnete Beschluss- und Beratungsergebnisse sind grundsätzlich<br />
vertraulich zu behandeln. Dabei sind auch die geltenden Bestimmungen des<br />
Datenschutzgesetzes zu beachten.<br />
4.3. Die in den Sitzungen gefassten Beschlüsse werden durch den Vorsitzende, bei dessen<br />
Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, oder - falls beide verhindert sind<br />
durch ein für den Einzelfall durch die Vorstandschaft hierzu ermächtigtes Vorstandsmitglied<br />
in der nächsten Monatsversammlung der Mitglieder bekannt gegeben und vollzogen.<br />
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<strong>Geschäftsordnung</strong> für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e. V.<br />
§ 5. Ausschüsse<br />
5.1. Die Vorstandschaft kann aus ihrer Mitte heraus für bestimmte Angelegenheiten Ausschüsse<br />
bilden.<br />
5.2. Ausschüsse haben keine Entscheidungsbefugnis. Sie unterstützen und beraten die<br />
Vorstandschaft, können Entscheidungen vorbereiten und als Beschlussvorlage in die<br />
Vorstandschaft einbringen.<br />
5.3. Die Vertretung in Fremdgremien erfolgt durch den Vorsitzenden oder eine von ihm<br />
beauftragte Person.<br />
§ 6. Erwerb der Mitgliedschaft / Mitglieder<br />
6.1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Dabei sind die<br />
jeweils gültigen Vordrucke der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e.V. zu verwenden.<br />
6.2. Das Eintrittsalter für jede natürliche Person wird auf 6 Jahre festgelegt. Kinder von 6-11<br />
Jahren treten in die Kinderfeuerwehr ein. Mit dem 12. Geburtstag erfolgt der Übertritt in die<br />
Jugend bis zum Alter von 18 Jahren. Mit Erwerb der Volljährigkeit geht der<br />
Feuerwehranwärter in die aktive Mannschaft über. Ab dem Erreichen der gesetzlichen<br />
Altersgrenze laut bayerischem Feuerwehrgesetz wird das Mitglied als passives oder<br />
Ehrenmitglied geführt. Als passives Mitglied werden alle ehemals aktiven Mitglieder geführt,<br />
wenn sie innerhalb von 2 Jahren unter 5 Stunden aktive Dienstzeit einbringen. Wenn dieser<br />
Zustand aufgrund von beruflichen oder gesundheitlichen Gründen zeitlich begrenzt ist, kann<br />
die Überführung von aktiver Mannschaft in passive Mitgliedschaft ausgesetzt werden. Diese<br />
Entscheidung obliegt der Vorstandschaft.<br />
§ 7. Mitgliedsbeiträge<br />
7.1 Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen<br />
Aktive, Ehrenmitglieder, Kinder, Jugendliche:<br />
kostenfrei<br />
Fördernde Mitglieder, Passive Mitglieder: € 25,-<br />
7.2 Der Beitragseinzug erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren und hat einmal im Kalenderjahr zu<br />
erfolgen.<br />
7.3 Bei Aufnahme von Mitgliedern im laufenden Kalenderjahr ist der volle Jahresbeitrag des<br />
Kalenderjahres zu entrichten. Mit der Beitrittserklärung wird auch die<br />
Einzugsbevollmächtigung erteilt (siehe Mitglieder-Anmeldung).<br />
7.4 Bei Austritt im laufenden Kalenderjahr kann keine Rückerstattung eines anteiligen Beitrages<br />
erfolgen.<br />
7.5 Kommt ein Vereinsmitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung mehr als 4 Wochen in Verzug,<br />
erfolgt eine Zahlungsaufforderung durch den Vorstand.<br />
7.6 Rücklastgebühren sind vom Mitglied zu tragen.<br />
§ 8. Zusammensetzung Vorstandschaft<br />
8.1. Die Vereinsvorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen:<br />
a) dem Vorstandsvorsitzenden (durch Wahl laut Satzung)<br />
b) zwei stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden (durch Wahl laut Satzung)<br />
c) dem 1. Kassier (durch Wahl laut Satzung)<br />
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d) dem Vertrauensmann/der Vertrauensfrau (durch Wahl laut Satzung)<br />
e) dem Schriftführer (durch Wahl laut Satzung)<br />
f) dem 1. Kommandanten<br />
g) dem 2. Kommandanten<br />
h) den Jugendwarten<br />
i) den Betreuern der Kinderfeuerwehr<br />
j) Gruppenführern der Aktiven Feuerwehr<br />
§ 9. Unterstützung der Jugendfeuerwehr / Kinderfeuerwehr<br />
9.1. Die Jugendordnung sieht eine eigene Kasse für die Jugendgruppe vor, damit kleinere<br />
Ausgaben ohne Zustimmung der Vorstandschaft unbürokratisch und in eigener<br />
Verantwortung der Jugendgruppe getätigt werden können.<br />
9.1.1. Die Kasse wird zu Beginn mit € 200,- aus der Vereinskasse eröffnet.<br />
9.1.2. Die Jugendgruppe wirtschaftet eigenständig.<br />
9.1.3. Abrechnung erfolgt am Jahresende gegen Vorlage der Belege.<br />
9.1.4. Die Jugendkasse unterliegt der Überprüfung durch die Kassenprüfer – siehe Vereinssatzung<br />
9.1.5. Bei Überschuss bleibt der Gewinn in der Jugendkasse.<br />
9.1.6. Bei einem Jahresend-Kassenstand unter € 200,- wird zu Beginn des neuen Kalenderjahres<br />
wieder aus der Vereinskasse auf € 200,- aufgefüllt.<br />
9.1.7. Löst sich die Jugendgruppe auf, fällt der gesamte Kassenbestand der Vereinskasse zu.<br />
9.1.8. Die Jugendkasse ist keine zweite Vereinskasse, sondern lediglich ein von der Vereinskasse<br />
ausgegliederter Anteil.<br />
9.2. Für die Kindergruppe des Vereins gelten Punkte 9.1.1. bis 9.1.8. in eigener Form.<br />
§ 10. Uniform & Dienstkleidung<br />
Mitglieder der gemeindlichen Feuerwehr (aktive Mitglieder), die zugleich auch Mitglieder des Vereins<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e.V. sind und Ehrenmitglieder, passive Mitglieder und fördernde<br />
Mitglieder, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen, sollen zu Vereinsveranstaltungen eine<br />
Feuerwehruniform (Dienstanzug) tragen. Diesen Vereinsmitgliedern wird im Rahmen des Vereins an<br />
Uniformteilen zur Verfügung gestellt. Falls kein Eigenanteil vermerkt ist, bleibt die dem Mitglied<br />
übergebene Kleidung Eigentum der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong>.<br />
10.1. Feuerwehranwärter ab 16 Jahre & Aktive Mannschaft:<br />
10.1.1. Uniformjacke (<strong>FF</strong>-Dienstrock)<br />
10.1.2. Schirmmütze bzw. Schiffchen<br />
10.1.3. Diensthemd bzw. Bluse (Kurzarm)<br />
10.1.4. Schwarze Krawatte<br />
10.1.5. Schwarze Hose (lang) bzw. schwarzer Rock (100% Eigenanteil)<br />
10.1.6. Schwarze Schuhe (100 % Eigenanteil)<br />
10.1.7. Winterjacke Verein (€ 25,- Eigenanteil)<br />
10.1.8. Softshelljacke (€ 25,- Eigenanteil)<br />
10.1.9. Wintermütze, Vereins T-Shirt, Kappe<br />
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<strong>Geschäftsordnung</strong> für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e. V.<br />
10.2. Jugendfeuerwehr bis. 16 Jahre<br />
10.2.1. T-Shirt<br />
10.2.2. Softshelljacke<br />
10.2.3. Winterjacke<br />
10.2.4. Schwarze Hose (lang) bzw. schwarzer Rock (100% Eigenanteil)<br />
10.2.5. Schwarze Schuhe (100% Eigenanteil)<br />
10.3. Bei Rückgabe der Uniformteile bzw. Umtausch wegen Größenänderung sind die Uniformteile in<br />
gereinigtem Zustand abzugeben. Bei Rückgabe von Dienstkleidung mit Eigenanteil wird kein Geld<br />
zurückerstattet.<br />
10.4. Bei Austritt aus dem Verein ist die überlassene Ausrüstung und Dienstkleidung in tadellosem,<br />
gereinigtem Zustand zurückzugeben.<br />
§11 Tradition<br />
11.1. Geburtstage von Vereinsmitgliedern: Den älteren Vereinsmitgliedern wird zum Geburtstag<br />
von einer Abordnung des Vereins gratuliert; erstmals zum 60. Geburtstag und danach in Folge alle 10<br />
Jahre (70,80,90,100 usw). Im Namen des Vereins wird ein Präsent im Wert von ca. € 100,- überreicht.<br />
Auf andere Geburtstage wird nur nach Einladung teilgenommen. Passive und Fördernde Mitglieder<br />
erhalten eine Glückwunschkarte.<br />
11.2. Ehrungen: Im Zusammenhang mit größeren Vereinsfesten wie: Gründungsfest,<br />
Mitgliederversammlung, Fahnenweihe, Fahrzeugsegnung, gesonderter Termin udgl. kann eine<br />
Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder für langjährige Vereinszugehörigkeit mittels Urkunde erfolgen.<br />
In der Regel aber zur Mitgliederversammlung. Ebenso kann eine Ehrung für besondere fördernde<br />
Mitglieder oder Firmenehrungen getätigt werden. Über eine Ehrenmitgliedschaft wie in der Satzung<br />
definiert entscheidet die Vorstandschaft. Aktive, die die Altersgrenze des aktiven Dienstes erreichen,<br />
werden automatisch zu Ehrenmitgliedern laut Satzung ernannt.<br />
11.3. Beerdigung von verstorbenen Vereinsmitgliedern mit Funktionen (z.B. ehemalige Aktive,<br />
nahestehende Förderer der Wehr etc.): In Abstimmung mit den Angehörigen des verstorbenen<br />
Vereinsmitgliedes kann wie folgt verfahren werden: Teilnahme an der Beerdigung mit<br />
Fahnenabordnung. Handelt es sich bei dem Verstorbenen um ein Mitglied der aktiven Mannschaft,<br />
wird in voller Mannschaftsstärke in voller Dienst-Uniform teilgenommen. Im Namen des Vereins wird<br />
am Grab ein Nachruf gesprochen und ein Blumengebinde niedergelegt. Auf Wunsch der Angehörigen<br />
wird anderweitig verfahren.<br />
11.4. Besuch von Festen: Beim Besuch von Gründungsfesten, Fahnenweihen usw. erhält jeder<br />
Teilnehmende 2 Freigetränke a 0,5 Liter sowie ein Essen vor Ort. In der Regel wird sich nur an Festen<br />
im Landkreis Passau beteiligt. Abweichungen hiervon entscheidet der Vorstand innerhalb seines<br />
Verfügungsrahmens.<br />
11.5. Für die Organisation und Durchführung von Festlichkeiten ist ein Festausschuss aus den<br />
Mitgliedern der Vorstandschaft zu bilden. Vom Vereinsgesamtvorstand können zur Ergänzung des<br />
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Festausschusses entsprechende Fachpersonen, die nicht unbedingt Mitglied des Vereins sind, um<br />
Mitwirkung gebeten werden. Hierbei ist der Versicherungsschutz dieser Helfer herzustellen.<br />
11.6. Heiratet ein aktives Mitglied, so wird vor der Kirche Spalier gestanden. Im Nachgang<br />
der Hochzeit wird ein Präsent im Wert von ca. € 200,- überreicht.<br />
11.7. Erhält ein aktives Mitglied Nachwuchs, so wird ein Präsent von ca. € 100,- überreicht.<br />
§12 Datenverarbeitung<br />
Die Verarbeitung aller Daten erfolgt nach dem Grundprinzip der DSGVO. Die Daten werden in einem<br />
EDV System gespeichert und sind nur der Vorstandschaft zugänglich zu machen. Die Daten dürfen<br />
nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden und dienen ausschließlich der<br />
Kommunikation innerhalb des Vereins.<br />
Ergänzender Hinweis: Zusätzlich zur Satzung gilt die von der Mitgliederversammlung beschlossene<br />
<strong>Geschäftsordnung</strong> der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e.V. Diese ist allen Mitgliedern des<br />
Vereins vorzulegen und durch den Vorstand öffentlich zugänglich zu machen.<br />
Die <strong>Geschäftsordnung</strong> wurde durch die Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen.<br />
<strong>Fürstenzell</strong>, den 24.03.2024<br />
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