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FF Fürstenzell - Geschäftsordnung

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<strong>Geschäftsordnung</strong> für den Verein der<br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e. V.<br />

Stand: 19.03.2023


<strong>Geschäftsordnung</strong> für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e. V.<br />

§ 1. Aufgabe, Name und Sitz<br />

1.1. Der Verein hat seinen Sitz im Markt <strong>Fürstenzell</strong><br />

1.1.1. Anschrift des Vereins ist das Gerätehaus: Abt-Bachmayer-Str. 7, 94081 <strong>Fürstenzell</strong><br />

1.1.2. Rechnungs- & Lieferanschriften können auch die Adressen der jeweiligen<br />

Vorstandsmitglieder sein.<br />

1.1.3. Die <strong>Geschäftsordnung</strong> ergänzt die Satzung des Vereins „Freiwillige Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong><br />

e.V.“.<br />

1.1.4. Die <strong>Geschäftsordnung</strong> soll den Vorstand bei seiner täglichen Arbeit unterstützen.<br />

§ 2. Vorstandssitzungen<br />

2.1. Die Einberufung der Vorstandschaft richtet sich nach §11 der Satzung.<br />

2.2. Zu den Vorstandssitzungen ist schriftlich oder in sonst geeigneter Weise einzuladen. Die<br />

Einladung erfolgt per schriftlicher Sendung an die dem Feuerwehrverein zuletzt mitgeteilte<br />

und bekannte Anschrift des Mitglieds. Bei digitaler Einladung (SMS) an die zuletzt mitgeteilte<br />

Mobilfunknummer.<br />

2.3. Die Vorstandsmitglieder haben an den Sitzungen persönlich teilzunehmen. Eine Vertretung<br />

durch andere Personen ist unzulässig.<br />

2.4. In dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, kann der Vorsitzende mit<br />

einem Stellvertreter entscheiden. Die Entscheidung ist in der nächsten Vorstandssitzung zur<br />

Genehmigung vorzulegen.<br />

2.5 Ablauf und Regelungen zu Vorstandssitzungen erfolgen nach §11 der Satzung<br />

§ 3. Sitzungsverlauf<br />

3.1. Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, leitet die Sitzung.<br />

3.2. Der Vorsitzende kann weitere Personen, Behörden und Organisationen einladen. Diese<br />

haben kein Stimmrecht. Die Beteiligung an sachlichen Aussprachen kann vom Sitzungsleiter<br />

zugelassen werden.<br />

§ 4. Öffentlichkeit<br />

4.1. Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Bei Bedarf kann für bestimmte Punkte die<br />

Öffentlichkeit hergestellt werden.<br />

4.2. Besonders gekennzeichnete Beschluss- und Beratungsergebnisse sind grundsätzlich<br />

vertraulich zu behandeln. Dabei sind auch die geltenden Bestimmungen des<br />

Datenschutzgesetzes zu beachten.<br />

4.3. Die in den Sitzungen gefassten Beschlüsse werden durch den Vorsitzende, bei dessen<br />

Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, oder - falls beide verhindert sind<br />

durch ein für den Einzelfall durch die Vorstandschaft hierzu ermächtigtes Vorstandsmitglied<br />

in der nächsten Monatsversammlung der Mitglieder bekannt gegeben und vollzogen.<br />

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<strong>Geschäftsordnung</strong> für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e. V.<br />

§ 5. Ausschüsse<br />

5.1. Die Vorstandschaft kann aus ihrer Mitte heraus für bestimmte Angelegenheiten Ausschüsse<br />

bilden.<br />

5.2. Ausschüsse haben keine Entscheidungsbefugnis. Sie unterstützen und beraten die<br />

Vorstandschaft, können Entscheidungen vorbereiten und als Beschlussvorlage in die<br />

Vorstandschaft einbringen.<br />

5.3. Die Vertretung in Fremdgremien erfolgt durch den Vorsitzenden oder eine von ihm<br />

beauftragte Person.<br />

§ 6. Erwerb der Mitgliedschaft / Mitglieder<br />

6.1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Dabei sind die<br />

jeweils gültigen Vordrucke der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e.V. zu verwenden.<br />

6.2. Das Eintrittsalter für jede natürliche Person wird auf 6 Jahre festgelegt. Kinder von 6-11<br />

Jahren treten in die Kinderfeuerwehr ein. Mit dem 12. Geburtstag erfolgt der Übertritt in die<br />

Jugend bis zum Alter von 18 Jahren. Mit Erwerb der Volljährigkeit geht der<br />

Feuerwehranwärter in die aktive Mannschaft über. Ab dem Erreichen der gesetzlichen<br />

Altersgrenze laut bayerischem Feuerwehrgesetz wird das Mitglied als passives oder<br />

Ehrenmitglied geführt.<br />

§ 7. Mitgliedsbeiträge<br />

7.1 Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen<br />

Aktive, Ehrenmitglieder, Kinder, Jugendliche: kostenfrei<br />

Fördernde Mitglieder, Passive: € 25,-<br />

7.2 Der Beitragseinzug erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren und hat einmal im Kalenderjahr zu<br />

erfolgen.<br />

7.3 Bei Aufnahme von Mitgliedern im laufenden Kalenderjahr ist der volle Jahresbeitrag des<br />

Kalenderjahres zu entrichten. Mit der Beitrittserklärung wird auch die<br />

Einzugsbevollmächtigung erteilt (siehe Mitglieder-Anmeldung).<br />

7.4 Bei Austritt im laufenden Kalenderjahr kann keine Rückerstattung eines anteiligen Beitrages<br />

erfolgen.<br />

7.5 Kommt ein Vereinsmitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung mehr als 4 Wochen in Verzug,<br />

erfolgt eine Zahlungsaufforderung durch den Vorstand.<br />

7.6 Rücklastgebühren sind vom Mitglied zu tragen.<br />

§ 8. Zusammensetzung Vorstandschaft<br />

8.1. Die Vereinsvorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen:<br />

a) dem Vorstandsvorsitzenden (durch Wahl laut Satzung)<br />

b) zwei stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden (durch Wahl laut Satzung)<br />

c) dem 1. Kassier (durch Wahl laut Satzung)<br />

d) dem Vertrauensmann/der Vertrauensfrau (durch Wahl laut Satzung)<br />

e) dem Schriftführer (durch Wahl laut Satzung)<br />

f) dem 1. Kommandanten<br />

g) dem 2. Kommandanten<br />

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<strong>Geschäftsordnung</strong> für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e. V.<br />

h) den Jugendwarten<br />

i) den Betreuern der Kinderfeuerwehr<br />

j) Gruppenführern der Aktiven Feuerwehr<br />

§ 9. Unterstützung der Jugendfeuerwehr / Kinderfeuerwehr<br />

9.1. Die Jugendordnung sieht eine eigene Kasse für die Jugendgruppe vor, damit kleinere<br />

Ausgaben ohne Zustimmung der Vorstandschaft unbürokratisch und in eigener<br />

Verantwortung der Jugendgruppe getätigt werden können.<br />

9.1.1. Die Kasse wird zu Beginn mit € 200,- aus der Vereinskasse eröffnet.<br />

9.1.2. Die Jugendgruppe wirtschaftet eigenständig.<br />

9.1.3. Abrechnung erfolgt am Jahresende gegen Vorlage der Belege.<br />

9.1.4. Die Jugendkasse unterliegt der Überprüfung durch die Kassenprüfer – siehe Vereinssatzung<br />

9.1.5. Bei Überschuss bleibt der Gewinn in der Jugendkasse.<br />

9.1.6. Bei einem Jahresend-Kassenstand unter € 200,- wird zu Beginn des neuen Kalenderjahres<br />

wieder aus der Vereinskasse auf € 200,- aufgefüllt.<br />

9.1.7. Löst sich die Jugendgruppe auf, fällt der gesamte Kassenbestand der Vereinskasse zu.<br />

9.1.8. Die Jugendkasse ist keine zweite Vereinskasse, sondern lediglich ein von der Vereinskasse<br />

ausgegliederter Anteil.<br />

9.2. Für die Kindergruppe des Vereins gelten Punkte 9.1.1. bis 9.1.8. in eigener Form.<br />

§ 10. Uniform & Dienstkleidung<br />

Mitglieder der gemeindlichen Feuerwehr (aktive Mitglieder), die zugleich auch Mitglieder des Vereins<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e.V. sind und Ehrenmitglieder, passive Mitglieder und fördernde<br />

Mitglieder, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen, sollen zu Vereinsveranstaltungen eine<br />

Feuerwehruniform (Dienstanzug) tragen. Diesen Vereinsmitgliedern wird im Rahmen des Vereins an<br />

Uniformteilen zur Verfügung gestellt. Falls kein Eigenanteil vermerkt ist, bleibt die dem Mitglied<br />

übergebene Kleidung Eigentum der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong>.<br />

10.1. Feuerwehranwärter ab 16 Jahre & Aktive Mannschaft:<br />

10.1.1. Uniformjacke (<strong>FF</strong>-Dienstrock)<br />

10.1.2. Schirmmütze bzw. Schiffchen<br />

10.1.3. Diensthemd bzw. Bluse (Kurzarm)<br />

10.1.4. Schwarze Krawatte<br />

10.1.5. Schwarze Hose (lang) bzw. schwarzer Rock (100% Eigenanteil)<br />

10.1.6. Schwarze Schuhe (100 % Eigenanteil)<br />

10.1.7. Winterjacke Verein (€ 25,- Eigenanteil)<br />

10.1.8. Softshelljacke (€ 25,- Eigenanteil)<br />

10.1.9. Wintermütze, Vereins T-Shirt, Kappe<br />

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<strong>Geschäftsordnung</strong> für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e. V.<br />

10.2. Jugendfeuerwehr bis. 16 Jahre<br />

10.2.1. T-Shirt<br />

10.2.2. Softshelljacke<br />

10.2.3. Winterjacke<br />

10.2.4. Schwarze Hose (lang) bzw. schwarzer Rock (100% Eigenanteil)<br />

10.2.5. Schwarze Schuhe (100% Eigenanteil)<br />

10.3. Bei Rückgabe der Uniformteile bzw. Umtausch wegen Größenänderung sind die Uniformteile in<br />

gereinigtem Zustand abzugeben. Bei Rückgabe von Dienstkleidung mit Eigenanteil wird kein Geld<br />

zurückerstattet.<br />

10.4. Bei Austritt aus dem Verein ist die überlassene Ausrüstung und Dienstkleidung in tadellosem,<br />

gereinigtem Zustand zurückzugeben.<br />

§11 Tradition<br />

11.1. Geburtstage von Vereinsmitgliedern: Den älteren Vereinsmitgliedern wird zum Geburtstag<br />

von einer Abordnung des Vereins gratuliert; erstmals zum 60. Geburtstag und danach in Folge alle 10<br />

Jahre (70,80,90,100 usw). Im Namen des Vereins wird ein Präsent im Wert von ca. € 100,- überreicht.<br />

Auf andere Geburtstage wird nur nach Einladung teilgenommen. Passive und Fördernde Mitglieder<br />

erhalten eine Glückwunschkarte.<br />

11.2. Ehrungen: Im Zusammenhang mit größeren Vereinsfesten wie: Gründungsfest,<br />

Mitgliederversammlung, Fahnenweihe, Fahrzeugsegnung, gesonderter Termin udgl. kann eine<br />

Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder für langjährige Vereinszugehörigkeit mittels Urkunde erfolgen.<br />

In der Regel aber zur Mitgliederversammlung. Ebenso kann eine Ehrung für besondere fördernde<br />

Mitglieder oder Firmenehrungen getätigt werden. Über eine Ehrenmitgliedschaft wie in der Satzung<br />

definiert entscheidet die Vorstandschaft. Aktive, die die Altersgrenze des aktiven Dienstes erreichen,<br />

werden automatisch zu Ehrenmitgliedern laut Satzung ernannt.<br />

11.3. Beerdigung von verstorbenen Vereinsmitgliedern mit Funktionen (z.B. ehemalige Aktive,<br />

nahestehende Förderer der Wehr etc.): In Abstimmung mit den Angehörigen des verstorbenen<br />

Vereinsmitgliedes kann wie folgt verfahren werden: Teilnahme an der Beerdigung mit<br />

Fahnenabordnung. Handelt es sich bei dem Verstorbenen um ein Mitglied der aktiven Mannschaft,<br />

wird in voller Mannschaftsstärke in voller Dienst-Uniform teilgenommen. Im Namen des Vereins wird<br />

am Grab ein Nachruf gesprochen und ein Blumengebinde niedergelegt. Auf Wunsch der Angehörigen<br />

wird anderweitig verfahren.<br />

11.4. Besuch von Festen: Beim Besuch von Gründungsfesten, Fahnenweihen usw. erhält jeder<br />

Teilnehmende 2 Freigetränke a 0,5 Liter sowie ein Essen vor Ort. In der Regel wird sich nur an Festen<br />

im Landkreis Passau beteiligt. Abweichungen hiervon entscheidet der Vorstand innerhalb seines<br />

Verfügungsrahmens.<br />

11.5. Für die Organisation und Durchführung von Festlichkeiten ist ein Festausschuss aus den<br />

Mitgliedern der Vorstandschaft zu bilden. Vom Vereinsgesamtvorstand können zur Ergänzung des<br />

Festausschusses entsprechende Fachpersonen, die nicht unbedingt Mitglied des Vereins sind, um<br />

Mitwirkung gebeten werden. Hierbei ist der Versicherungsschutz dieser Helfer herzustellen.<br />

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<strong>Geschäftsordnung</strong> für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e. V.<br />

11.6. Heiratet ein aktives Mitglied, so wird vor der Kirche Spalier gestanden. Im Nachgang<br />

der Hochzeit wird ein Präsent im Wert von ca. € 200,- überreicht.<br />

11.7. Erhält ein aktives Mitglied Nachwuchs, so wird ein Präsent von ca. € 100,- überreicht.<br />

§12 Datenverarbeitung<br />

Die Verarbeitung aller Daten erfolgt nach dem Grundprinzip der DSGVO. Die Daten werden in einem<br />

EDV System gespeichert und sind nur der Vorstandschaft zugänglich zu machen. Die Daten dürfen<br />

nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden und dienen ausschließlich der<br />

Kommunikation innerhalb des Vereins.<br />

Ergänzender Hinweis: Zusätzlich zur Satzung gilt die von der Mitgliederversammlung beschlossene<br />

<strong>Geschäftsordnung</strong> der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Fürstenzell</strong> e.V. Diese ist allen Mitgliedern des<br />

Vereins vorzulegen und durch den Vorstand öffentlich zugänglich zu machen.<br />

Die <strong>Geschäftsordnung</strong> wurde am 19.03.2023 durch die Mitgliederversammlung einstimmig<br />

beschlossen.<br />

<strong>Fürstenzell</strong>, den 19.03.2023<br />

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