POPSCENE Juli 07/22
Das total umsonste Popkulturmagazin
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JOBS<br />
WAS BEDEUTET BETRIEBSRISIKO?<br />
Unter dem Begriff „Betriebsrisiko“ ist ein von<br />
der Rechtsprechung entwickelter Grundsatz zu<br />
verstehen, bei dem der Arbeitgeber bei Arbeitsausfall<br />
(für das er das Risiko trägt) den Arbeitslohn<br />
zu bezahlen hat - auch wenn die Leistung<br />
aufgrund dieser Umstände nicht erbracht<br />
werden kann (vgl. § 615 S. 3 BGB). Das Betriebsrisiko<br />
ist mithin das Risiko des Arbeitgebers,<br />
seinen Betrieb betreiben zu kö nnen. Wann und<br />
in welchen Grenzen sich das Betriebsrisiko des<br />
Arbeitgebers realisiert, ist gesetzlich nicht geregelt,<br />
sondern wird durch die Rechtsprechung<br />
geprägt. Nach der bisherigen Rechtsprechung<br />
gehören Störungen, bei denen von außen auf<br />
Betriebsmittel eingewirkt wird, sowie Fälle höherer<br />
Gewalt typischerweise zum Betriebsrisiko<br />
z.B. Ausfall von Rohstoffen, Ü berschwemmung,<br />
Brand, Frost etc. Auch behördliche Schließungen<br />
können hierunter fallen.<br />
Allgemeiner Lockdown ist kein Betriebsrisiko<br />
Das BAG entschied mit Urteil vom 13. Oktober<br />
2021 (5 AZR 211/21): Muss der Arbeitgeber<br />
seinen Betrieb aufgrund eines staatlich<br />
verfügten allgemeinen Lockdowns zur Bekämpfung<br />
der Corona-Pandemie vorübergehend<br />
schließen, trägt er nicht das Risiko<br />
des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet,<br />
den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt<br />
des Annahmeverzugs zu zahlen.<br />
Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ist hier<br />
vielmehr Folge eines hoheitlichen Eingriffs<br />
zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt<br />
treffenden Gefahrenlage. Es ist Sache<br />
des Staates für einen adäquaten Ausgleich zu<br />
sorgen z.B. durch Kurzarbeitergeld.<br />
ÜBER DIE AUTORIN:<br />
Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten<br />
Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Mehr unter: jurvita.de<br />
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