PLEISSENTAL-RUNDSCHAU 06/2022
Amtsblatt der Gemeinde Lichtentanne mit den Ortsteilen Ebersbrunn, Schönfels, Stenn und Thanhof
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JUNI 2022 ›› PLEISSENTALRUNDSCHAU AMTLICHER TEIL 09
tragspartnern sowie Teilnehmenden an der Veranstal tung
verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden an Ein richtungsgegenständen,
musealen Objekten und der technischen
Ausstattung in den Mieträumen.
(2) Der Nutzer hat für die Dauer der Überlassung eine Haftpflichtversicherung
abzuschließen.
(3) Die Benutzung der Räumlichkeiten geschieht auf eigene
Gefahr. Die Gemeinde Lichtentanne haftet auf der
Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet nicht
für vom Nutzer eingebrachte Gegenstände (Wertsachen,
Garderobe, technische Geräte usw.) sowie dafür, dass sich
der Raum für den Zweck der beabsichtigten Nutzung im
Einzelnen eignet.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet Schäden, die er zu vertreten hat
oder die während der Nutzung aufgetreten sind, unverzüglich
zu melden.
§ 15 INKRAFTTRETEN
Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekannt machung
in Kraft.
Lichtentanne, den 31.05.2022
Tino Obst Bürgermeister [ ‹‹ ]
›› Hinweis nach § 4 SächsGemO
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung des Freistaates
Sachsen gelten Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-
GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4
SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach
Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen.
Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung
der Satzung auf die Voraussetzungen für die
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor
schriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. [ ‹‹ ]
›› Geplante Sperrungen im Gemeindegebiet durch den
Landkreis Zwickau
VOR DEN SOMMERFERIEN
Ab 04. Juli bis einschließlich 16. Juli 2022 erfolgt die Vollsperrung
der Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 70 wegen
Erneuerung Hausanschluss.
WÄHREND DER SOMMERFERIEN
Ab 18. Juli bis einschließlich 26. August 2022 erfolgt der
1. Bauabschnitt zur Neuverlegung von Elektro ver sorgungsleitungen
unter Vollsperrung der Juri-Gagarin-Straße
zwischen Hausnummer 152 (Keßler Bäcker) und Hausnummer
125 (Feuerwehr Stenn).
NACH DEN SOMMERFERIEN
Ab 27. August beginnt der 2. Bauabschnitt zur Neuverlegung
von Elektroversorgungsleitungen auf der Juri-Gagarin-Straße
zwischen Hausnummer 125 (Feuerwehr Stenn) und Hausnummer
143 (Höhe Spielplatz Stenn) und dauert ca. 6 Wo chen.
Im Zuge des 2. Bauabschnittes erfolgt die Baumpflege des
kommunalen Baumbestandes auf der Juri- Gagarin-Straße, ab
Spielplatz Stenn bis Ortseingang Lichtentanne. Die Arbeiten
werden durch die Gemeindeverwaltung durchgeführt. Be troffene
Anlieger werden rechtzeitig informiert.
Sämtliche Umleitungen für alle Maßnahmen werden aus geschildert.
Ludwig, Ordnungsamt [ ‹‹ ]