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PLEISSENTAL-RUNDSCHAU 06/2022

Amtsblatt der Gemeinde Lichtentanne mit den Ortsteilen Ebersbrunn, Schönfels, Stenn und Thanhof

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JUNI 2022 ›› PLEISSENTALRUNDSCHAU AMTLICHER TEIL 09

tragspartnern sowie Teilnehmenden an der Veranstal tung

verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden an Ein richtungsgegenständen,

musealen Objekten und der technischen

Ausstattung in den Mieträumen.

(2) Der Nutzer hat für die Dauer der Überlassung eine Haftpflichtversicherung

abzuschließen.

(3) Die Benutzung der Räumlichkeiten geschieht auf eigene

Gefahr. Die Gemeinde Lichtentanne haftet auf der

Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet nicht

für vom Nutzer eingebrachte Gegenstände (Wertsachen,

Garderobe, technische Geräte usw.) sowie dafür, dass sich

der Raum für den Zweck der beabsichtigten Nutzung im

Einzelnen eignet.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet Schäden, die er zu vertreten hat

oder die während der Nutzung aufgetreten sind, unverzüglich

zu melden.

§ 15 INKRAFTTRETEN

Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekannt machung

in Kraft.

Lichtentanne, den 31.05.2022

Tino Obst Bürgermeister [ ‹‹ ]

›› Hinweis nach § 4 SächsGemO

Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung des Freistaates

Sachsen gelten Satzungen, die unter Verletzung von

Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande

gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von

Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt

ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt

worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-

GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet

hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des

Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,

schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4

SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach

Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

jedermann diese Verletzung geltend machen.

Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung

der Satzung auf die Voraussetzungen für die

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor

schriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. [ ‹‹ ]

›› Geplante Sperrungen im Gemeindegebiet durch den

Landkreis Zwickau

VOR DEN SOMMERFERIEN

Ab 04. Juli bis einschließlich 16. Juli 2022 erfolgt die Vollsperrung

der Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 70 wegen

Erneuerung Hausanschluss.

WÄHREND DER SOMMERFERIEN

Ab 18. Juli bis einschließlich 26. August 2022 erfolgt der

1. Bauabschnitt zur Neuverlegung von Elektro ver sorgungsleitungen

unter Vollsperrung der Juri-Gagarin-Straße

zwischen Hausnummer 152 (Keßler Bäcker) und Hausnummer

125 (Feuerwehr Stenn).

NACH DEN SOMMERFERIEN

Ab 27. August beginnt der 2. Bauabschnitt zur Neuverlegung

von Elektroversorgungsleitungen auf der Juri-Gagarin-Straße

zwischen Hausnummer 125 (Feuerwehr Stenn) und Hausnummer

143 (Höhe Spielplatz Stenn) und dauert ca. 6 Wo chen.

Im Zuge des 2. Bauabschnittes erfolgt die Baumpflege des

kommunalen Baumbestandes auf der Juri- Gagarin-Straße, ab

Spielplatz Stenn bis Ortseingang Lichtentanne. Die Arbeiten

werden durch die Gemeindeverwaltung durchgeführt. Be troffene

Anlieger werden rechtzeitig informiert.

Sämtliche Umleitungen für alle Maßnahmen werden aus geschildert.

Ludwig, Ordnungsamt [ ‹‹ ]

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