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Anzeiger 38-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 38 Freitag, 23. September 2022

Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Gemeindeurnenwahlen 2022

Die Urnenwahlen nach den Bestimmungen des Organisationsreglements

(OgR) vom 08.06.2006 und

des Reglements über Wahlen und Abstimmungen

an der Urne (RWA) vom 01.01.2016 wurden festgesetzt

auf

Sonntag, 27. November 2022

Allfälliger 2. Wahlgang (Majorzverfahren):

18. Dezember 2022

Für die Amtsdauer 2023 – 2026 sind zu wählen:

a) Nach dem Majorzverfahren

Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident

b) Nach dem Proporzverfahren

6 Mitglieder des Gemeinderates

Die Wahlvorschläge (Listen) sind der Gemeindeschreiberei

bis Freitag, 14. Oktober 2022, 17.00

Uhr, einzureichen. Der Wahlvorschlag muss von mindestens

zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages

ist nicht zulässig.

Im Weiteren wird auf die Bestimmungen im Organisationsreglement

und Reglement über Wahlen und

Abstimmungen an der Urne verwiesen, welche auf

unserer Homepage www.meiringen.ch, oder bei der

Gemeindeschreiberei erhältlich sind.

Meiringen, September 2022

Der Gemeindepräsident

Roland Frutiger

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Jürg Lucek-Anderegg, Underem Gfell 2,

3860 Meiringen

Projektverfasser:

Fritz Moor, Unterbach 216, 3857 Unterbach

Bauvorhaben:

Umbau und Sanierung Wohnhaus; Anbau-Nord an

das Wohnhaus für Dusche und Garderobe; Neue

Aussentreppe auf der Ostseite; Einbau einer Pelletsheizung

im Erdgeschoss.

Standort:

Steinmühlestrasse 40, Parzelle Nr. 953, Koordinaten:

2’657’666 / 1’175'342, Wohnzone 2

Schutzzonen:

Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet,

ISOS-Objekt Nr. 0902

Schutzobjekt:

Schützenswertes K-Objekt

Ausnahme:

Nichteinhalten der minimalen Kaminhöhe (Art. 89

BauV i.V. mit den Empfehlungen über die Mindesthöhe

von Kaminen über Dach, Version 2013 des

Bundes

Auflage- und Einsprachefrist:

17. Oktober 2022

Auflagestelle:

Gemeinde Meiringen, Rudenz 14, Postfach 532,

3860 Meiringen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sowie Lastenausgleichsbegehren sind

schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken

einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die

nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und

weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG).

Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,

wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl

der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Bauherrschaft:

TAT Bau- und Immobilien Management AG,

Schützenstrasse 6, 6003 Luzern

Projektverfasser:

dito Bauherrschaft

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