Anzeiger 38-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 38 Freitag, 23. September 2022
Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Gemeindeurnenwahlen 2022
Die Urnenwahlen nach den Bestimmungen des Organisationsreglements
(OgR) vom 08.06.2006 und
des Reglements über Wahlen und Abstimmungen
an der Urne (RWA) vom 01.01.2016 wurden festgesetzt
auf
Sonntag, 27. November 2022
Allfälliger 2. Wahlgang (Majorzverfahren):
18. Dezember 2022
Für die Amtsdauer 2023 – 2026 sind zu wählen:
a) Nach dem Majorzverfahren
Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident
b) Nach dem Proporzverfahren
6 Mitglieder des Gemeinderates
Die Wahlvorschläge (Listen) sind der Gemeindeschreiberei
bis Freitag, 14. Oktober 2022, 17.00
Uhr, einzureichen. Der Wahlvorschlag muss von mindestens
zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages
ist nicht zulässig.
Im Weiteren wird auf die Bestimmungen im Organisationsreglement
und Reglement über Wahlen und
Abstimmungen an der Urne verwiesen, welche auf
unserer Homepage www.meiringen.ch, oder bei der
Gemeindeschreiberei erhältlich sind.
Meiringen, September 2022
Der Gemeindepräsident
Roland Frutiger
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Bauherrschaft:
Jürg Lucek-Anderegg, Underem Gfell 2,
3860 Meiringen
Projektverfasser:
Fritz Moor, Unterbach 216, 3857 Unterbach
Bauvorhaben:
Umbau und Sanierung Wohnhaus; Anbau-Nord an
das Wohnhaus für Dusche und Garderobe; Neue
Aussentreppe auf der Ostseite; Einbau einer Pelletsheizung
im Erdgeschoss.
Standort:
Steinmühlestrasse 40, Parzelle Nr. 953, Koordinaten:
2’657’666 / 1’175'342, Wohnzone 2
Schutzzonen:
Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet,
ISOS-Objekt Nr. 0902
Schutzobjekt:
Schützenswertes K-Objekt
Ausnahme:
Nichteinhalten der minimalen Kaminhöhe (Art. 89
BauV i.V. mit den Empfehlungen über die Mindesthöhe
von Kaminen über Dach, Version 2013 des
Bundes
Auflage- und Einsprachefrist:
17. Oktober 2022
Auflagestelle:
Gemeinde Meiringen, Rudenz 14, Postfach 532,
3860 Meiringen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sowie Lastenausgleichsbegehren sind
schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken
einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die
nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet
werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und
weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger
oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,
wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl
der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Bauherrschaft:
TAT Bau- und Immobilien Management AG,
Schützenstrasse 6, 6003 Luzern
Projektverfasser:
dito Bauherrschaft