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Anzeiger 38-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 38 Freitag, 23. September 2022

Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen

schreibt das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 unter

anderem vor:

– Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen, allgemein

Anpflanzungen müssen seitlich mindestens

50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben.

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der

Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe

hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine

Höhe von 2.50 m freigehalten werden.

– Die Wirkung der Strassenbeleuchtung und Signalisationen

darf nicht beeinträchtigt werden.

– Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere

bei Kurven, Kreuzungen, Bahnübergängen,

dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art

inkl. Geäste und landwirtschaftliche Kulturen (z.B.

Mais), die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen,

weshalb ein je nach den öffentlichen Verhältnissen

ausreichender Seitenbereich frei zu halten ist.

2. Die Äste und andere Bepflanzungen müssen bis

spätestens 14. Oktober 2022 und im Verlauf des

Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene

Lichtmass zurückgenschnitten sein.

Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume,

Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche

Kulturen in einem genügend

grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen,

damit nicht ein Zurückschneiden

bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss.

Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere

Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen

nicht genügend Widerstand leisten und

auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig

zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche

von hinuntergefallenen Reisig und Blattwerk (im

Herbst) zu reinigen.

3. Bei Unklarheiten und Fragen stehen der zuständige

Werkhofchef, Martin Nägeli, Tel. 079 747 65

94 und der Abteilungsleiter Infrastruktur Thomas

Fuchs, Tel. 033 972 45 47 gerne zur Verfügung.

4. Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher

das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird

die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung

auf seine Kosten durch Mitarbeiter des

Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch

kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher

nicht zu.

Die Mitarbeiter des Werkhofs und des Bereichs Sicherheit

werden weitere Kontrollen betreffend der

erwähnten Vorschriften durchführen.

Alpen Energie

Einwohnergemeinde Meiringen

Abteilung Infrastruktur /

Bereich Sicherheit Meiringen

Verkehrsbehinderung Bahnhofstrasse 8 / 18

Im Rahmen von Werkleitungserweiterungen und

-erneuerungen wird

ab Montag, 03.10.2022 – Freitag, 28.10.2022

eine einspurige Sperrung des Strassenabschnittes

Bahnhofstrasse 8 (Ilufa Sushi & Wok) und Bahnhofstrasse

18 (Bäckerei Frutal) vorgenommen.

Die Zufahrten zu den Liegenschaften sind mit PW

jederzeit möglich.

Für den Schwerverkehr ist die Durchfahrt sowie der

Warenumschlag, via Bahnhofplatz abzuwickeln.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Alpen Energie

Alpen Energie

Verkehrsmassnahmen / Strassensperrung

Obersteinstrasse 17 bis Mühlefluhstrasse 44

Die Erneuerung der Werkleitungen Wasser, Strom

und Kanalisation hat zur Folge, dass ab Montag,

03.10.2022 – Freitag, 02.12.2022 eine Totalsperrung

des Strassenabschnittes Obersteinstrasse 17

bis Mühlefluhstrasse 44 vorgenommen wird.

In dieser Zeit wird die Strasse von Montag bis

Freitag komplett gesperrt.

Jeweils am Wochenende ist der Durchgang mit

Fahrrad oder zu Fuss möglich.

Wir danken der Bevölkerung für Ihr Verständnis.

Alpen Energie / Einwohnergemeinde Meiringen

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