Die CH-Arroganz!
rechts-/verfassungswidriges Verhalten von Behörden/Gerichten
rechts-/verfassungswidriges Verhalten von Behörden/Gerichten
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IV - INVALIDENVERSI<strong>CH</strong>ERUNG <br />
<strong>Die</strong> <strong>CH</strong>-<br />
<strong>Arroganz</strong>!<br />
rechts-/verfassungswidriges<br />
Verhalten von Behörden/Gerichten.<br />
von Alexander Frutiger, Teil 1/2
<strong>Die</strong> <strong>CH</strong>-<strong>Arroganz</strong>, Teil 1/2!<br />
in Verbindung mit<br />
<strong>Die</strong> Wahrheit zählt nichts!<br />
rechts-/verfassungswidriges Verhalten von<br />
Behörden/Gerichten - und jeder schaut weg…<br />
von Alexander Frutiger
© Alexander Frutiger<br />
IV 756.0015.1538.16, geboren am 5. März 1968, rechte Hand<br />
gelähmt seit Geburt, cerebrale Bewegungsstörung, ganze<br />
rechte Seite - und ab 1999, 2003, 2012 stetige massive<br />
Verschlechterung der linken Hand (1999 Not-Hand-OP, links<br />
= jetzt nur noch 15% Leistungsvolumen) - weil der <strong>CH</strong>-Staat -<br />
eben >> (fast nur) Lügen erzählt, Unwahrheiten schreibt (!)<br />
Alexander Frutiger<br />
Bühlwiesenstrasse 15<br />
<strong>CH</strong>-8309 Nürensdorf, Zürich<br />
E-Mail: af@alexanderfrutiger.ch <br />
www.alexanderfrutiger.ch
Vorwort<br />
Ich erhebe sehr schwere Vorwürfe gegen die<br />
Schweizerische Judikative - nicht einfach so - aus gutem<br />
Grund - viel mehr, aus guten Gründen - dennoch, was bleibt<br />
- ist - sehr gelinde ausgedrückt eine totale Katastrophe von<br />
weitreichendem Ausmass mit noch weitreichenden<br />
Konsequenzen. Auch hier zeigt sich der <strong>CH</strong>-Staat wenig<br />
einsichtig, obschon - wenn ich „den Mahnfinger“ erhebe -<br />
ich ja nicht einfach so Fehler beanstanden muss, sondern<br />
weil das System „als solches“ keine andere Wahl zulässt -<br />
ich diese krasse Menschenrechtsverletzungen gemäss/<br />
nach Art. 264a) f./j. StGB nun aufdecken muss.
Publikation 2<br />
Anstand hat man oder man hat ihn nicht - die<br />
Gratwanderung, ob jemand wirklich Anstand hat<br />
ist „relativ“ klein, weil die Messlatte sehr hoch liegt<br />
- beim <strong>CH</strong>-Staat sowieso. Wer also „A“ sagt muss sich ganz<br />
bewusst sein, mit den Konsequenzen rechnen, wenn „A“<br />
eine Lüge ist, unwahr ist, eine Falschaussage ist.<br />
Wenn der <strong>CH</strong>-Staat zu solch „primitiven“ Massnahmen<br />
(zurück-)greift, um Recht erzwingen zu wollen, um Stärke<br />
zu zeigen - ist von Anfang an, das Scheitern „in Stein<br />
gemeisselt“ - denn so was geht immer schief. „Mit dem<br />
Kopf durch die Wand“ - Den Kollateralschaden nimmt man<br />
ganz bewusst in Kauf;
Viel mehr steht auf dem Spiel - von Anfang an steht „die<br />
Würde des Menschen“ nicht mehr im Vordergrund - die<br />
Sache auch nicht - weil man genau weiss beim <strong>CH</strong>-Staat,<br />
man hat gravierende Fehler begangen - „zugeben“ geht<br />
sowieso nicht - und somit „verschlimmbessert“ - eine noch<br />
nie da gewesene Katastrophe in Sachen Anstand. Eine<br />
Lösung kaum mehr möglich - aber genau das hat der <strong>CH</strong>-<br />
Staat dennoch zu erfüllen, weil dies eine Staats-Pflicht ist. <br />
Man kann es drehen und wenden wie mal will, der <strong>CH</strong>-<br />
Staat hat sich auch an Rechtsgrundsätze zu halten.<br />
<strong>Die</strong> Schweizerische Bundesverfassung<br />
hält eigentlich mehr als deutlich ganz klar fest - so steht<br />
es jedenfalls unter „Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung<br />
von Treu und Glauben“ geschrieben:<br />
>> Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen<br />
Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben<br />
behandelt zu werden.<br />
>> mehr noch, Art. 10 Abs. 3 <br />
„Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit“<br />
1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. <strong>Die</strong><br />
Todesstrafe ist verboten. <br />
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche<br />
Freiheit, insbesondere auf körperliche und<br />
geistige Unversehrtheit und auf<br />
Bewegungsfreiheit.
3 Folter und jede andere Art grausamer,<br />
unmenschlicher oder erniedrigender<br />
Behandlung oder Bestrafung sind verboten.“<br />
aber wenn sich sogar das Bundesgericht nicht an diesen<br />
Artikel hält, Politik macht (was mehr als rechtswidrig ist) >><br />
in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen so eingreift<br />
(unantastbar sind) dann ist jedes Urteil ungültig und<br />
nichtig.<br />
Eine ausführliche Würdigung erfolgt im Teil 2/2.<br />
Zuerst bitte ich Sie, zunächst meine Rüge zu lesen auf das<br />
Urteil vom 21. Februar 2020 des Sozialversicherungsgerichts<br />
des Kantons Zürich (jetzt integrierender<br />
Bestandteil dieser Dokumentation = schonungslose<br />
Offenlegung)<br />
Man muss nicht Strafrechtsprofessor sein, um in der<br />
Vergangenheit (seit 1848) bis heute (2020) festzuschreiben,<br />
dass Menschenrechtsverletzungen in diesem Ausmass nie,<br />
zu keinem Zeitpunkt geduldet werden - von mir jedenfalls<br />
nicht. Das alleine ist ja bekanntlich „nur die Spitze des<br />
Eisbergs“ (aussen vor) - von dem will der <strong>CH</strong>-Staat sowieso<br />
nichts wissen und überhaupt, wer sagt dann, dass das der<br />
<strong>CH</strong>-Staat nicht machen darf.<br />
Darum auf den Punkt gebracht, auf die Spitze getrieben:
„Schizophrenie ist weder eine Willensschwäche<br />
noch Irrsinn, sondern eine psychische<br />
Erkrankung…“<br />
in diesem Fall auf den <strong>CH</strong>-Staat bezogen (Namen haben<br />
hier noch keinen Stellenwert - es geht um das Ganze), weil<br />
die Behörden und Gerichte glauben etwas Tun zu dürfen,<br />
was in der Schweizerischen Bundesverfassung zu 100%<br />
klar unzulässig ist, immer unzulässig war und immer<br />
unzulässig sein wird. <br />
Warum das der <strong>CH</strong>-Staat dennoch mit klarer (politischer)<br />
Absicht tut, werde ich schonungslos aufklären und auch<br />
beweisen, welche Absicht dahinter steht.<br />
„Einbildung“ ist auch eine Bildung - die in Verbindung<br />
mit der staatlichen <strong>Arroganz</strong> von Lügen und Unwahrheit<br />
erzählen „dürfen“ als „Tugend“ als „Reiz“, als<br />
„Beschäftigungs-Therapie“ gilt = Falsch >> als „Psycho-<br />
Spiel“ bezeichnet werden muss und somit verstösst die<br />
Gesamtheit gegen die Bundesverfassung, ob der <strong>CH</strong>-Staat das<br />
nun wahrhaben will oder nicht - die schriftlichen Beweise<br />
liegen vor und reden eine klare Sprache gegen die<br />
Invalidenversicherung (inkl. SVA Zürich,<br />
Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, Bundesamt<br />
für Sozialversicherung, Bundesgericht Luzern/Lausanne)<br />
Dagegen wird, wie gesagt, nichts unternommen; somit<br />
bleibt mir keine andere Wahl als öffentlich zu berichten.<br />
Weitere Aufbereitungen in Vorbereitung.
Über den Autor<br />
<br />
Alexander Frutiger, ein ganz einfacher Mensch mit einer<br />
angeborenen Behinderung, der arbeiten möchte, dem man<br />
aber so viele Steine in Weg legt, so viele Schmerzen zufügt,<br />
dass der <strong>CH</strong>-Staat glaubt zu meinen, man könne einen<br />
behinderten Menschen mit diesem verfassungswidrigen<br />
Verhalten „in die Knie“ zwingen, der irrt, der „ist auf dem<br />
Holzweg“, weil der Ehrgeiz und die Vernunft ist die Kraft<br />
und der Erfolg fürs Leben - und der <strong>CH</strong>-Staat kann und<br />
wird mir das nicht (weg-)nehmen, auch wenn er es mit<br />
extremer Verbissenheit versucht. Das gelingt nicht/nie.<br />
Viel Spass beim Lesen.<br />
Anregungen jederzeit willkommen auf meine E-Mail-<br />
Adresse.