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Die CH-Arroganz!

rechts-/verfassungswidriges Verhalten von Behörden/Gerichten

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IV - INVALIDENVERSI<strong>CH</strong>ERUNG <br />

<strong>Die</strong> <strong>CH</strong>-<br />

<strong>Arroganz</strong>!<br />

rechts-/verfassungswidriges<br />

Verhalten von Behörden/Gerichten.<br />

von Alexander Frutiger, Teil 1/2


<strong>Die</strong> <strong>CH</strong>-<strong>Arroganz</strong>, Teil 1/2!<br />

in Verbindung mit<br />

<strong>Die</strong> Wahrheit zählt nichts!<br />

rechts-/verfassungswidriges Verhalten von<br />

Behörden/Gerichten - und jeder schaut weg…<br />

von Alexander Frutiger


© Alexander Frutiger<br />

IV 756.0015.1538.16, geboren am 5. März 1968, rechte Hand<br />

gelähmt seit Geburt, cerebrale Bewegungsstörung, ganze<br />

rechte Seite - und ab 1999, 2003, 2012 stetige massive<br />

Verschlechterung der linken Hand (1999 Not-Hand-OP, links<br />

= jetzt nur noch 15% Leistungsvolumen) - weil der <strong>CH</strong>-Staat -<br />

eben >> (fast nur) Lügen erzählt, Unwahrheiten schreibt (!)<br />

Alexander Frutiger<br />

Bühlwiesenstrasse 15<br />

<strong>CH</strong>-8309 Nürensdorf, Zürich<br />

E-Mail: af@alexanderfrutiger.ch <br />

www.alexanderfrutiger.ch


Vorwort<br />

Ich erhebe sehr schwere Vorwürfe gegen die<br />

Schweizerische Judikative - nicht einfach so - aus gutem<br />

Grund - viel mehr, aus guten Gründen - dennoch, was bleibt<br />

- ist - sehr gelinde ausgedrückt eine totale Katastrophe von<br />

weitreichendem Ausmass mit noch weitreichenden<br />

Konsequenzen. Auch hier zeigt sich der <strong>CH</strong>-Staat wenig<br />

einsichtig, obschon - wenn ich „den Mahnfinger“ erhebe -<br />

ich ja nicht einfach so Fehler beanstanden muss, sondern<br />

weil das System „als solches“ keine andere Wahl zulässt -<br />

ich diese krasse Menschenrechtsverletzungen gemäss/<br />

nach Art. 264a) f./j. StGB nun aufdecken muss.


Publikation 2<br />

Anstand hat man oder man hat ihn nicht - die<br />

Gratwanderung, ob jemand wirklich Anstand hat<br />

ist „relativ“ klein, weil die Messlatte sehr hoch liegt<br />

- beim <strong>CH</strong>-Staat sowieso. Wer also „A“ sagt muss sich ganz<br />

bewusst sein, mit den Konsequenzen rechnen, wenn „A“<br />

eine Lüge ist, unwahr ist, eine Falschaussage ist.<br />

Wenn der <strong>CH</strong>-Staat zu solch „primitiven“ Massnahmen<br />

(zurück-)greift, um Recht erzwingen zu wollen, um Stärke<br />

zu zeigen - ist von Anfang an, das Scheitern „in Stein<br />

gemeisselt“ - denn so was geht immer schief. „Mit dem<br />

Kopf durch die Wand“ - Den Kollateralschaden nimmt man<br />

ganz bewusst in Kauf;


Viel mehr steht auf dem Spiel - von Anfang an steht „die<br />

Würde des Menschen“ nicht mehr im Vordergrund - die<br />

Sache auch nicht - weil man genau weiss beim <strong>CH</strong>-Staat,<br />

man hat gravierende Fehler begangen - „zugeben“ geht<br />

sowieso nicht - und somit „verschlimmbessert“ - eine noch<br />

nie da gewesene Katastrophe in Sachen Anstand. Eine<br />

Lösung kaum mehr möglich - aber genau das hat der <strong>CH</strong>-<br />

Staat dennoch zu erfüllen, weil dies eine Staats-Pflicht ist. <br />

Man kann es drehen und wenden wie mal will, der <strong>CH</strong>-<br />

Staat hat sich auch an Rechtsgrundsätze zu halten.<br />

<strong>Die</strong> Schweizerische Bundesverfassung<br />

hält eigentlich mehr als deutlich ganz klar fest - so steht<br />

es jedenfalls unter „Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung<br />

von Treu und Glauben“ geschrieben:<br />

>> Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen<br />

Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben<br />

behandelt zu werden.<br />

>> mehr noch, Art. 10 Abs. 3 <br />

„Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit“<br />

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. <strong>Die</strong><br />

Todesstrafe ist verboten. <br />

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche<br />

Freiheit, insbesondere auf körperliche und<br />

geistige Unversehrtheit und auf<br />

Bewegungsfreiheit.


3 Folter und jede andere Art grausamer,<br />

unmenschlicher oder erniedrigender<br />

Behandlung oder Bestrafung sind verboten.“<br />

aber wenn sich sogar das Bundesgericht nicht an diesen<br />

Artikel hält, Politik macht (was mehr als rechtswidrig ist) >><br />

in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen so eingreift<br />

(unantastbar sind) dann ist jedes Urteil ungültig und<br />

nichtig.<br />

Eine ausführliche Würdigung erfolgt im Teil 2/2.<br />

Zuerst bitte ich Sie, zunächst meine Rüge zu lesen auf das<br />

Urteil vom 21. Februar 2020 des Sozialversicherungsgerichts<br />

des Kantons Zürich (jetzt integrierender<br />

Bestandteil dieser Dokumentation = schonungslose<br />

Offenlegung)<br />

Man muss nicht Strafrechtsprofessor sein, um in der<br />

Vergangenheit (seit 1848) bis heute (2020) festzuschreiben,<br />

dass Menschenrechtsverletzungen in diesem Ausmass nie,<br />

zu keinem Zeitpunkt geduldet werden - von mir jedenfalls<br />

nicht. Das alleine ist ja bekanntlich „nur die Spitze des<br />

Eisbergs“ (aussen vor) - von dem will der <strong>CH</strong>-Staat sowieso<br />

nichts wissen und überhaupt, wer sagt dann, dass das der<br />

<strong>CH</strong>-Staat nicht machen darf.<br />

Darum auf den Punkt gebracht, auf die Spitze getrieben:


„Schizophrenie ist weder eine Willensschwäche<br />

noch Irrsinn, sondern eine psychische<br />

Erkrankung…“<br />

in diesem Fall auf den <strong>CH</strong>-Staat bezogen (Namen haben<br />

hier noch keinen Stellenwert - es geht um das Ganze), weil<br />

die Behörden und Gerichte glauben etwas Tun zu dürfen,<br />

was in der Schweizerischen Bundesverfassung zu 100%<br />

klar unzulässig ist, immer unzulässig war und immer<br />

unzulässig sein wird. <br />

Warum das der <strong>CH</strong>-Staat dennoch mit klarer (politischer)<br />

Absicht tut, werde ich schonungslos aufklären und auch<br />

beweisen, welche Absicht dahinter steht.<br />

„Einbildung“ ist auch eine Bildung - die in Verbindung<br />

mit der staatlichen <strong>Arroganz</strong> von Lügen und Unwahrheit<br />

erzählen „dürfen“ als „Tugend“ als „Reiz“, als<br />

„Beschäftigungs-Therapie“ gilt = Falsch >> als „Psycho-<br />

Spiel“ bezeichnet werden muss und somit verstösst die<br />

Gesamtheit gegen die Bundesverfassung, ob der <strong>CH</strong>-Staat das<br />

nun wahrhaben will oder nicht - die schriftlichen Beweise<br />

liegen vor und reden eine klare Sprache gegen die<br />

Invalidenversicherung (inkl. SVA Zürich,<br />

Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, Bundesamt<br />

für Sozialversicherung, Bundesgericht Luzern/Lausanne)<br />

Dagegen wird, wie gesagt, nichts unternommen; somit<br />

bleibt mir keine andere Wahl als öffentlich zu berichten.<br />

Weitere Aufbereitungen in Vorbereitung.


Über den Autor<br />

<br />

Alexander Frutiger, ein ganz einfacher Mensch mit einer<br />

angeborenen Behinderung, der arbeiten möchte, dem man<br />

aber so viele Steine in Weg legt, so viele Schmerzen zufügt,<br />

dass der <strong>CH</strong>-Staat glaubt zu meinen, man könne einen<br />

behinderten Menschen mit diesem verfassungswidrigen<br />

Verhalten „in die Knie“ zwingen, der irrt, der „ist auf dem<br />

Holzweg“, weil der Ehrgeiz und die Vernunft ist die Kraft<br />

und der Erfolg fürs Leben - und der <strong>CH</strong>-Staat kann und<br />

wird mir das nicht (weg-)nehmen, auch wenn er es mit<br />

extremer Verbissenheit versucht. Das gelingt nicht/nie.<br />

Viel Spass beim Lesen.<br />

Anregungen jederzeit willkommen auf meine E-Mail-<br />

Adresse.

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