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asim-Die-Lüge-2006

Menschenrechtsverletzungen...

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IV - INVALIDENVERSICHERUNG <br />

<strong>asim</strong> - <strong>Die</strong><br />

<strong>Lüge</strong>!<br />

Menschenrechtsverletzungen…<br />

von Alexander Frutiger, Teil 2/2


<strong>asim</strong> - <strong>Die</strong> (grosse) <strong>Lüge</strong>!<br />

in Verbindung mit<br />

<strong>Die</strong> CH-Arroganz, Teil 2/2!<br />

Menschenrechtsverletzungen…<br />

von Alexander Frutiger


© Alexander Frutiger<br />

IV 756.0015.1538.16, geboren am 5. März 1968, rechte Hand<br />

gelähmt seit Geburt, cerebrale Bewegungsstörung, ganze<br />

rechte Seite - und ab 1999, 2003, 2012 stetige massive<br />

Verschlechterung der linken Hand (1999 Not-Hand-OP, links<br />

= jetzt nur noch 15% Leistungsvolumen) - weil der CH-Staat -<br />

eben >> (fast nur) <strong>Lüge</strong>n erzählt, Unwahrheiten schreibt (!)<br />

Alexander Frutiger<br />

Bühlwiesenstrasse 15<br />

CH-8309 Nürensdorf, Zürich<br />

E-Mail: af@alexanderfrutiger.ch <br />

www.alexanderfrutiger.ch


Vorwort<br />

Ich erhebe sehr schwere Vorwürfe gegen die<br />

Schweizerische Judikative - nicht einfach so - aus gutem<br />

Grund - viel mehr, aus guten Gründen - dennoch, was bleibt<br />

- ist - sehr gelinde ausgedrückt eine totale Katastrophe von<br />

weitreichendem Ausmass mit noch weitreichenden<br />

Konsequenzen. Auch hier zeigt sich der CH-Staat wenig<br />

einsichtig, obschon - wenn ich „den Mahnfinger“ erhebe -<br />

ich ja nicht einfach so Fehler beanstanden muss, sondern<br />

weil das System „als solches“ keine andere Wahl zulässt -<br />

ich diese krasse Menschenrechtsverletzungen gemäss/<br />

nach Art. 264a) f./j. StGB nun aufdecken muss.


Publikation 3<br />

Alles was zählt ist - wäre die Ehrlichkeit und die<br />

uneingeschränkte Wahrheit - aber weit gefehlt -<br />

beim CH-Staat und der Invalidenversicherung<br />

stehen „<strong>Lüge</strong>n verbreiten, Unwahrheiten niederschreiben<br />

an der Tagesordnung - Ja, man kann es fast nicht glauben,<br />

aber so ist es nun - der Beweise, die Beweise liegen<br />

„schwarz auf weiss“ vor - und die Schwere der/dieser<br />

Menschenrechtsverletzungen sind so gravierend, dass es<br />

am Schluss - nach dem Lesen dieser Asim-Begutachtung -<br />

wieso macht bzw. vollzieht der CH-Staat solche IV-Psycho-<br />

Spiele.<br />

<strong>Die</strong> Vergangenheit holt jeden ein, wenn die involvierten<br />

Personen (über 180 Menschen) so viel Leid über einen


anderen behinderten Menschen vollziehen „Wer anderem<br />

eine Grube gräbt, fällt selbst hinein“ - bzw. <br />

Wenn der CH-Staat zu solch „primitiven“ Massnahmen<br />

(zurück-)greift bzw. greifen muss (ich wiederhole mich) -<br />

dazu gilt:<br />

<strong>Die</strong> Schweizerische Bundesverfassung<br />

hält ferner ganz klar und deutlich fest:<br />

>> mehr noch, Art. 10 Abs. 3 <br />

„Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit“<br />

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. <strong>Die</strong><br />

Todesstrafe ist verboten. <br />

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche<br />

Freiheit, insbesondere auf körperliche und<br />

geistige Unversehrtheit und auf<br />

Bewegungsfreiheit. <br />

3 Folter und jede andere Art grausamer,<br />

unmenschlicher oder erniedrigender<br />

Behandlung oder Bestrafung sind verboten.“<br />

aber was macht der einzelne Bürger<br />

Darum auf den Punkt gebracht, auf die Spitze getrieben:


„Schizophrenie ist weder eine Willensschwäche<br />

noch Irrsinn, sondern eine psychische<br />

Erkrankung…“<br />

in diesem Fall<br />

Dagegen wird, wie gesagt, nichts unternommen; somit<br />

bleibt mir keine andere Wahl als öffentlich zu berichten.<br />

<strong>Die</strong> (erneute) Staats-/Verfassungsklage 2022 per<br />

23.09.2022 sowie die Eingabe vom 16. August 2022 ans<br />

Bundesgericht sprechen eine deutliche Sprache.<br />

<strong>Die</strong> SVA Zürich IV-Stelle verletzt „elementare“Grundsätze<br />

der Schweizerischen Bundesverfassung (BV, 101)<br />

<strong>Die</strong> SVA Zürich zerstört „mutwillig, erbarmungslos“ die<br />

komplette Gesundheit behinderter Menschen. (Das hier ist<br />

definitiv kein Einzelfall.<br />

Weitere Aufbereitungen in Vorbereitung.<br />

Ausgangspunkt ist diese Seite 5/9 (aus <strong>2006</strong>) - in<br />

Verbindung mit der (erst durchgeführten) MRI-CT/EEG-<br />

Untersuchung vom 13.01.2021<br />

Wir beleuchten im Detail. Muss sein. Bald mehr.


Über den Autor


Alexander Frutiger, ein ganz einfacher Mensch mit einer<br />

angeborenen Behinderung, der arbeiten möchte, dem man<br />

aber so viele Steine in Weg legt, so viele Schmerzen zufügt,<br />

dass der CH-Staat glaubt zu meinen, man könne einen<br />

behinderten Menschen mit diesem verfassungswidrigen<br />

Verhalten „in die Knie“ zwingen, der irrt, der „ist auf dem<br />

Holzweg“, weil der Ehrgeiz und die Vernunft ist die Kraft<br />

und der Erfolg fürs Leben - und der CH-Staat kann und<br />

wird mir das nicht (weg-)nehmen, auch wenn er es mit<br />

extremer Verbissenheit versucht. Das gelingt nicht/nie.<br />

Viel Spass beim Lesen.<br />

Anregungen jederzeit willkommen auf meine E-Mail-<br />

Adresse.

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