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Die-Menschenwürde!

Das "falsche Spiel" der Judikative! über 35 Jahre nur ein Ziel: Demütigung.

Das "falsche Spiel" der Judikative!
über 35 Jahre nur ein Ziel: Demütigung.

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IV - INVALIDENVERSICHERUNG <br />

<strong>Die</strong><br />

Menschen-<br />

Würde!<br />

Das „falsche Spiel“ der Judikative!


<strong>Die</strong> Menschen-Würde!<br />

in Verbindung mit<br />

Das „falsche Spiel“ der<br />

Judikative!<br />

von Alexander Frutiger


© Alexander Frutiger<br />

IV 756.0015.1538.16, geboren am 5. März 1968, rechte Hand<br />

gelähmt seit Geburt, cerebrale Bewegungsstörung, ganze<br />

rechte Seite - und ab 1999, 2003, 2012 stetige massive<br />

Verschlechterung der linken Hand (1999 Not-Hand-OP, links<br />

= jetzt nur noch 15% Leistungsvolumen) - weil der CH-Staat -<br />

eben >> (fast nur) Lügen erzählt, Unwahrheiten schreibt (!)<br />

Alexander Frutiger<br />

Bühlwiesenstrasse 15<br />

CH-8309 Nürensdorf, Zürich<br />

E-Mail: af@alexanderfrutiger.ch <br />

www.alexanderfrutiger.ch


Vorwort<br />

Ich erhebe sehr schwere Vorwürfe gegen die<br />

Schweizerische Judikative - nicht einfach so - aus gutem<br />

Grund - viel mehr, aus guten Gründen - dennoch, was bleibt<br />

- ist - sehr gelinde ausgedrückt eine totale Katastrophe von<br />

weitreichendem Ausmass mit noch weitreichenden<br />

Konsequenzen. Auch hier zeigt sich der CH-Staat wenig<br />

einsichtig, obschon - wenn ich „den Mahnfinger“ erhebe -<br />

ich ja nicht einfach so Fehler beanstanden muss, sondern<br />

weil das System „als solches“ keine andere Wahl zulässt -<br />

ich diese krasse Menschenrechtsverletzungen gemäss/<br />

nach Art. 264a) f./j. StGB nun aufdecken muss.


Publikation 4<br />

Alles begann mit der Bundesverfassung von 1848 -<br />

Nein - noch viel früher - 1291 - und wo stehen wir<br />

heute - 2020?<br />

was<br />

Wenn der CH-Staat zu solch „primitiven“ Massnahmen<br />

(zurück-)greift bzw. greifen muss (ich wiederhole mich) -<br />

dazu gilt:<br />

<strong>Die</strong> Schweizerische Bundesverfassung<br />

hält ferner ganz klar und deutlich fest:<br />

>> mehr noch, Art. 10 Abs. 3


„Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit“<br />

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. <strong>Die</strong><br />

Todesstrafe ist verboten. <br />

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche<br />

Freiheit, insbesondere auf körperliche und<br />

geistige Unversehrtheit und auf<br />

Bewegungsfreiheit. <br />

3 Folter und jede andere Art grausamer,<br />

unmenschlicher oder erniedrigender<br />

Behandlung oder Bestrafung sind verboten.“<br />

aber was macht der CH-Staat? Details folgen.<br />

Unglaubliches.<br />

Darum auf den Punkt gebracht, auf die Spitze getrieben:<br />

„Schizophrenie ist weder eine Willensschwäche<br />

noch Irrsinn, sondern eine psychische<br />

Erkrankung…“<br />

in diesem Fall. Was der CH-Staat macht ist „falsch“.<br />

Dagegen wird, wie gesagt, nichts unternommen; somit<br />

bleibt mir keine andere Wahl als öffentlich zu berichten.<br />

<strong>Die</strong> weitere Aufbereitung in Vorbereitung; siehe auch<br />

Staats-/Verfassungsklage 2022, Seite 33 als Einstieg. <br />

Fortsetzung folgt (ganz bestimmt).


Über den Autor<br />

<br />

Alexander Frutiger, ein ganz einfacher Mensch mit einer<br />

angeborenen Behinderung, der arbeiten möchte, dem man<br />

aber so viele Steine in Weg legt, so viele Schmerzen zufügt,<br />

dass der CH-Staat glaubt zu meinen, man könne einen<br />

behinderten Menschen mit diesem verfassungswidrigen<br />

Verhalten „in die Knie“ zwingen, der irrt, der „ist auf dem<br />

Holzweg“, weil der Ehrgeiz und die Vernunft ist die Kraft<br />

und der Erfolg fürs Leben - und der CH-Staat kann und<br />

wird mir das nicht (weg-)nehmen, auch wenn er es mit<br />

extremer Verbissenheit versucht. Das gelingt nicht/nie.<br />

Viel Spass beim Lesen.<br />

Anregungen jederzeit willkommen auf meine E-Mail-<br />

Adresse.

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