Gynäkologischen Sonographie - Klinik für Geburtshilfe ...
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● Abbau von Ängsten und Unsicherheit<br />
● Frühzeitiges Erkennen von Veränderungen und damit Möglichkeit frühzeitig zu<br />
intervenieren<br />
● Reduktion von Kosten.<br />
Da es sich beim Ultraschall um eine überwiegend diagnostische Leistung handelt,<br />
ist nur ein Nutzen zu erwarten, wenn aufgrund des Befundes auch tatsächlich die<br />
richtigen Konsequenzen gezogen werden.<br />
1.4 Potentielle Schäden<br />
1.4.1 Technische Sicherheitsaspekte<br />
Insbesondere bei der <strong>Sonographie</strong> des inneren Genitales soll bei Patientinnen im<br />
gebärfähigen Alter die Untersuchung nach den Sicherheitsaspekten der <strong>Sonographie</strong><br />
in der Schwangerschaft durchgeführt werden, d.h. die Schallleistung auf maximal<br />
100 mW/cm 2 beschränkt werden. Damit muss weder von kurzfristigen noch<br />
langfristigen schädlichen Einflüssen auf die Patientin oder eine allfällige Schwangerschaft<br />
ausgegangen werden. Es gilt grundsätzlich das ALARA-Prinzip.<br />
1.4.2 Psychische Folgen<br />
Mögliche psychische Folgen können sein:<br />
● induzierte Angst bei einer vermuteten Veränderung<br />
● induzierte Angst bei einer tatsächlich vorliegenden Veränderung<br />
● induzierter Ärger und Enttäuschung bei einer übersehenen Veränderung<br />
● induzierter Ärger und Enttäuschung bei einer fälschlicherweise diagnostizierten<br />
Veränderung.<br />
Die <strong>Sonographie</strong> muss darauf ausgerichtet werden, dass negative Auswirkungen<br />
möglichst vermieden werden. Ängste können während der Untersuchung abgebaut<br />
werden, in dem die wesentlichen anatomischen Strukturen kurz benannt werden<br />
(Blase, Uterus, Ovarien). Pathologische Veränderungen sollen bildlich dokumentiert<br />
und erst nach der Untersuchung, wenn die Patientin angekleidet ist, anhand<br />
der Bilder erläutert werden. Mit Interpretationen und Diagnosen sollte dabei sehr<br />
vorsichtig umgegangen werden. Die sonographischen Befunde sollen möglichst<br />
nur im Kontext mit der klinischen Untersuchung, der Anamnese, Laborbefunden<br />
und allenfalls weiteren bildgebenden Verfahren validiert werden.<br />
1.5 Erfahrungen des Untersuchers<br />
Sie sollen gynäkologisch-geburtshilflichen Ultraschall in einer Praxis nur durchführen,<br />
wenn Sie mindesten 50 Untersuchungen pro Jahr durchführen. Regelmässige<br />
Besuche von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema gynäkologisch-geburtshilflicher<br />
Ultraschall sind eine Selbstverständlichkeit.<br />
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