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Gynäkologischen Sonographie - Klinik für Geburtshilfe ...

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● Abbau von Ängsten und Unsicherheit<br />

● Frühzeitiges Erkennen von Veränderungen und damit Möglichkeit frühzeitig zu<br />

intervenieren<br />

● Reduktion von Kosten.<br />

Da es sich beim Ultraschall um eine überwiegend diagnostische Leistung handelt,<br />

ist nur ein Nutzen zu erwarten, wenn aufgrund des Befundes auch tatsächlich die<br />

richtigen Konsequenzen gezogen werden.<br />

1.4 Potentielle Schäden<br />

1.4.1 Technische Sicherheitsaspekte<br />

Insbesondere bei der <strong>Sonographie</strong> des inneren Genitales soll bei Patientinnen im<br />

gebärfähigen Alter die Untersuchung nach den Sicherheitsaspekten der <strong>Sonographie</strong><br />

in der Schwangerschaft durchgeführt werden, d.h. die Schallleistung auf maximal<br />

100 mW/cm 2 beschränkt werden. Damit muss weder von kurzfristigen noch<br />

langfristigen schädlichen Einflüssen auf die Patientin oder eine allfällige Schwangerschaft<br />

ausgegangen werden. Es gilt grundsätzlich das ALARA-Prinzip.<br />

1.4.2 Psychische Folgen<br />

Mögliche psychische Folgen können sein:<br />

● induzierte Angst bei einer vermuteten Veränderung<br />

● induzierte Angst bei einer tatsächlich vorliegenden Veränderung<br />

● induzierter Ärger und Enttäuschung bei einer übersehenen Veränderung<br />

● induzierter Ärger und Enttäuschung bei einer fälschlicherweise diagnostizierten<br />

Veränderung.<br />

Die <strong>Sonographie</strong> muss darauf ausgerichtet werden, dass negative Auswirkungen<br />

möglichst vermieden werden. Ängste können während der Untersuchung abgebaut<br />

werden, in dem die wesentlichen anatomischen Strukturen kurz benannt werden<br />

(Blase, Uterus, Ovarien). Pathologische Veränderungen sollen bildlich dokumentiert<br />

und erst nach der Untersuchung, wenn die Patientin angekleidet ist, anhand<br />

der Bilder erläutert werden. Mit Interpretationen und Diagnosen sollte dabei sehr<br />

vorsichtig umgegangen werden. Die sonographischen Befunde sollen möglichst<br />

nur im Kontext mit der klinischen Untersuchung, der Anamnese, Laborbefunden<br />

und allenfalls weiteren bildgebenden Verfahren validiert werden.<br />

1.5 Erfahrungen des Untersuchers<br />

Sie sollen gynäkologisch-geburtshilflichen Ultraschall in einer Praxis nur durchführen,<br />

wenn Sie mindesten 50 Untersuchungen pro Jahr durchführen. Regelmässige<br />

Besuche von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema gynäkologisch-geburtshilflicher<br />

Ultraschall sind eine Selbstverständlichkeit.<br />

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