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Soz. Päd. Jens Dittmann Dipl. - Verbandsgemeinde Kirchen, Sieg

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Gliederung<br />

1.0 Leitsatz<br />

1.1 Leitbild des Landkreises Altenkirchen<br />

1.2 Ziele der <strong>Verbandsgemeinde</strong>-<strong>Kirchen</strong><br />

1.3 Zielsetzung der Jugendpflege der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong><br />

2.0 Allg. zum Kinder- und Jugendhilfegesetz und gesetzlicher Auftrag (§§ 11 – 14 KJHG)<br />

3.0 Standort der Jugendpflege<br />

4.0 Zielgruppe<br />

5.0 Tätigkeitsbereiche und Arbeitsschwerpunkte<br />

5.1 Lebenswelt- und sozialraumorientiertes Handeln<br />

5.2 Die Jugendtreffs<br />

5.3 Der freiwillige Angebotsbereich<br />

5.4 Jugendtreffteams und Schulungen<br />

5.5 Projektarbeit<br />

5.6 Multiplikatorenarbeit<br />

5.7 Ferienprogramm<br />

5.8 Freizeiten<br />

5.9 Ferienbetreuung<br />

5.10 Öffentlichkeitsarbeit<br />

5.11 Internetportal<br />

6.0 Eigenschaften, Fähigkeiten und Instrumentarium des Jugendpflegers<br />

7.0 Schlussbemerkung


Leitsatz<br />

„Mehr Aufmerksamkeit für Kinder und Jugendliche!“<br />

„Generell gilt, dass der Umgang mit der jungen Generation nicht nur eine professionelle<br />

Aufgabe ist, die man berufsmäßig abwickeln kann und die sich auf die Weitergabe von<br />

Wissen und Fertigkeiten konzentriert.<br />

Es ist eine zutiefst zwischenmenschliche Aufgabe, bei der jeder persönliches Profil und<br />

glaubwürdiges Vorbild aktiv einbringen sollte. Nur so kann die Jugend in durchaus<br />

kritischer Auseinandersetzung sensibel die Chancen und Herausforderungen modernen<br />

Lebens entdecken und beurteilen lernen.“ *<br />

* Prof. Dr. Bruno W. Nikles


Leitbild eitbild eitbild des des Landkreises Landkreises Altenkirchen<br />

Altenkirchen<br />

Wir wollen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Lebensbedingungen<br />

schaffen, in denen sie altersgerecht leben und ihre Fähigkeiten gut entwickeln<br />

können.<br />

Dazu wollen wir ...<br />

• Die Wünsche der jungen Menschen ernst nehmen.<br />

• Kindern und Jugendlichen die Grundwerte unserer Gesellschaftsordnung vermitteln, mit Rechten und<br />

Pflichten.<br />

• Räume, Treffpunkte und Freizeitangebote schaffen, sodass Jugendliche sich dort entfalten können.<br />

• Jugendliche stärker für gesellschaftliche Aufgaben interessieren und sie zur Übernahme von Verantwortung<br />

befähigen.<br />

• Ortsnahe, altersgemäße Formen der Beteiligung entwickeln.<br />

• Ein zeitgemäßes Bildungs- und Ausbildungssystem anbieten.<br />

• Jugendliche dabei unterstützen, ihre Zukunft selbst zu planen.<br />

• Kreative Tätigkeit von Kindern und Jugendlichen auch finanziell fördern.<br />

• Lebensräume kinder- und jugendfreundlich gestalten.<br />

• Benachteiligte Kinder und Jugendliche besonders fördern.<br />

• Jugendlichen Arbeitslosen Wege in Ausbildung und Beruf eröffnen.


Ziele der VG-<strong>Kirchen</strong><br />

Die Ziele der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> mit dem Themenschwerpunkt:<br />

Kinder und Jugendliche<br />

- Neue Formen des sozialen Engagements entwickeln für ein besseres<br />

Miteinander der Generationen.<br />

- Die zunehmende Gewaltbereitschaft nicht hinnehmen und<br />

Aggressionen entgegentreten.<br />

- Den Jugendlichen Gehör verschaffen für ihre Belange, sie zu<br />

Eigeninitiative und Eigenverantwortung anregen und ihnen unsere<br />

traditionellen Werte weitergeben.<br />

- Unsere umfangreichen Bildungsangebote weiterentwickeln.<br />

Quellenverzeichnis: Regionalbild für den Landkreis Altenkirchen; Herausgeber:<br />

Kreisverwaltung Altenkirchen – Texte: Lenkungsgruppe und Arbeitsgruppen des Kreises, der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und<br />

der Stadt Herdorf – Wissenschaftliche Begleitung: Frau Prof. Dr. Funke und Team, Fachhochschule Mainz<br />

Schaubild: Jugendpflege VG <strong>Kirchen</strong> ©2004


Zielsetzung der Jugendpflege VG-<strong>Kirchen</strong><br />

- Integration von sozial benachteiligten und/oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen in die<br />

Jugendgruppe, Jugendtreff und in die Gemeinde.<br />

- Professionelle Beratung, Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen in den Jugendtreffs<br />

durch z.B. soziale Gruppenarbeit und Einzelfallhilfe.<br />

- Zusammenarbeit mit den Gremien der Jugendarbeit in den verschiedenen Ortsgemeinden.<br />

- Kooperation mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen, VG Jugendpflege Betzdorf, Jugendschutzstelle,<br />

Schulsozialarbeit an der Dualen Oberschule <strong>Kirchen</strong>, Schulen, freien Trägern der Jugendhilfe,<br />

Vereinen und Verbänden.<br />

- Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz und Aufklärung über die Tätigkeitsfelder der Jugendpflege in<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>.<br />

- Schulungen von Jugendlichen zur Befähigung für die Mitarbeit in der offenen Jugendarbeit.<br />

- Motivieren von Jugendlichen für die Mitarbeit in der offenen Jugendarbeit.<br />

- Aufbau von Teams und die Absicherung und Unterstützung dieser Jugendgruppen<br />

„Jugendvorstand“ bei der Mitarbeit in den Jugendtreffs der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong>.<br />

- Jugendliche zur inhaltlichen und räumlichen Mitbestimmung und Mitgestaltung der<br />

Jugendtreffs ermutigen.<br />

- Organisation und Durchführung von Ferienprogrammen in Zusammenarbeit mit den Vereinen.<br />

- Projekte, Partizipationsmodelle und Spielleitplanung.<br />

- Ferienfreizeiten.


Allg. zum KJHG und gesetzlicher<br />

Auftrag (§§ 11- 14 KJHG)<br />

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) §§ 11, 12 und teilweise § 13 ist der Auftrag an die kommunale Jugendarbeit<br />

genau erläutert. Der § 13 der Jugendsozialarbeit darf nur in ständiger Vernetzungsarbeit mit anderen Institutionen der<br />

Jugendarbeit angegangen werden.<br />

Gleichermaßen sind im KJHG/SGB VIII Artikel 1, achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe in den §§ 2-4 und §§ 6-9 (Erstes<br />

Kapitel und allgemeine Vorschriften), sowie im zweiten Kapitel, die Leistungen der Jugendhilfe, erster Abschnitt:<br />

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, die zentralen Aufgaben der kommunalen<br />

Jugendarbeit (<strong>Verbandsgemeinde</strong> Jugendpflege) beschrieben.<br />

Da die offene Kinder- und Jugendarbeit einen Teilbereich der gesamten Kinder- und Jugendhilfe darstellt, findet sie ihre<br />

wesentlichen rechtlichen Grundlagen im 1991 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).<br />

Das als Leistungsgesetz ausgestattete KJHG zählt zum System sozialstaatlicher Sicherung, es ist als solches zugleich<br />

Teil des <strong>Soz</strong>ialgesetzbuches (SGB 8).<br />

Mit dem Anspruch einer Generalklausel enthält der § 1 den gesetzlich normierten Auftrag an die Kinder- und<br />

Jugendhilfe, dazu beizutragen, „...positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinderund<br />

familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (vgl. KJHG § 1 Abs. 3 Punkt 4).<br />

Die kommunale oder auch öffentliche Jugendarbeit (Jugendpflege) kann jedoch nur Teilaspekten des gesetzlichen<br />

Auftrages gerecht werden, da sonst die ständige Auseinandersetzung mit den theoretischen Abhandlungen des KJHG<br />

im Vordergrund stünden und nicht der junge Mensch.


Ein weiteres theoretisches Instrument ist das Jugendschutzgesetz, ohne diese gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen würden Kinder und Jugendliche einen fatalen Entwicklungsprozess durchlaufen.<br />

Den Eltern, der Jugendpflege und den <strong>Päd</strong>agogen erweist sich das Jugendschutzgesetz als Instrument,<br />

um so einen zeitlichen Orientierungsrahmen für die Auseinandersetzung mit den jungen Menschen<br />

bieten zu können.<br />

Des weiteren muss die Partizipation von Kinder und Jugendlichen auch per gesetzlichen Auftrag<br />

deutlicher angefordert werden, um so das demokratische Verständnis zu stärken, siehe dazu<br />

„Demokratie braucht Kinder- Kinder brauchen Demokratie“, die Broschüre des Ministeriums für Kultur,<br />

Jugend, Familie und Frauen in Mainz 1998 erschienen.<br />

§ 11 Jugendarbeit (Leitparagraph)<br />

Junge Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der<br />

Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen<br />

und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und<br />

zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.<br />

Jugendarbeit wird angeboten von Jugendverbänden, Vereinen, Gruppen und Initiativen der Jugend, von<br />

anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für<br />

Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.<br />

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:<br />

außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher,<br />

kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung<br />

- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit<br />

- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit<br />

- internationale Jugendarbeit<br />

- Kinder- und Jugenderholung<br />

- Jugendberatung


Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in<br />

angemessenem Umfang einbeziehen.<br />

§ 12 Förderung der Jugendverbände<br />

Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung<br />

ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.<br />

In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst<br />

organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und<br />

in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich auch an junge Menschen<br />

wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden<br />

Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.<br />

§ 13 Jugendsozialarbeit<br />

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung<br />

individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im<br />

Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und<br />

berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.<br />

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz<br />

Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und<br />

Jugendschutzes gemacht werden. Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor<br />

gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und<br />

Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.<br />

Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor<br />

gefährdeten Einflüssen zu schützen.


Standort der Jugendpflege


Die Jugendpflege der <strong>Verbandsgemeinde</strong> versteht sich als zentrale<br />

Anlaufstelle für eine Vielzahl von Kindern, Eltern, Jugendlichen und<br />

den diversen <strong>Soz</strong>ialgruppen aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong>, daher ist<br />

diese Stelle mit zwei hauptamtlichen Personalstellen,<br />

<strong>Dipl</strong>om-<strong>Soz</strong>ialpädagoge Felix Garcia Diaz und einer ½ Stelle<br />

<strong>Dipl</strong>om-<strong>Soz</strong>ialarbeiterin Siebel Schmick, in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung im Rathaus, eingegliedert im<br />

Fachbereich 1 Organisation und Personal Fachdienst 1.1.6<br />

„Jugendpflege“ angesiedelt worden (siehe dazu<br />

Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplan der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)).<br />

Das Büro in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung dient der<br />

Jugendpflege als zentrale Organisations- und Anlaufstelle um<br />

Vernetzung zu schaffen.<br />

Das umfangreiche Programmangebot der Jugendpflege steht<br />

hauptsächlich den Kindern und Jugendlichen der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> zur Verfügung.<br />

Der Kontakt zwischen Jugendpflege und Jugendlichen kommt<br />

vorwiegend in den Jugendtreffs zustande, jedoch ist der<br />

dezentralen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit, also die<br />

aufsuchende Arbeit in den Orten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>, ländlich<br />

geprägten Ortsgemeinden, eine zentrale Bedeutung zu zumessen.<br />

Die Jugendpflege der VG ist zu zirka 50 % im Außendienst in einer<br />

der 5 Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong>.<br />

Visitenkarte der Jugendpflege


Zielgruppe


Tätigkeitsbereiche und<br />

Arbeitsschwerpunkte


Lebenswelt- und<br />

sozialraumorientiertes Handeln<br />

„Lebensweltorientierung bedeutet konsequente<br />

Hinwendung zu und Orientierung an den Lebenslagen und<br />

Lebensverhältnissen sowie den Deutungsmustern und<br />

Sichtweisen der Adressaten.<br />

Damit werden, entgegen einem expertenhaft-distanzierten<br />

Handeln, verstärkt die Ressourcen der Beteiligten<br />

einbezogen und ihre Eigenverantwortung ihrer<br />

Teilhabemöglichkeiten gestärkt.<br />

(Elfter Kinder- und Jugendbericht, 2001).<br />

Lebensweltorientiertes Handeln bedeutet die Orientierung<br />

an der Problemdefinition der Jugendlichen und weniger an<br />

der Normalitätsvorstellung der Gesellschaft.“<br />

Entnommen:<br />

(<strong>Dipl</strong>.-Arbeit, Lebensweltorientierte Jugendarbeit. Dokumentarisches Filmprojekt am<br />

Beispiel des Jugendtreffs „No Limits“ in Dahlbruch / <strong>Dittmann</strong>, Surauf, Merl, 2004)


Die Methode der <strong>Soz</strong>ialraumanalyse<br />

„Der <strong>Soz</strong>ialraum ist der alltägliche Lebensraum von Menschen. Er definiert sich über bestimmte sozialstrukturelle<br />

Verhältnisse, z.B. Wohnumwelt, Bevölkerung, soziale Einrichtungen und Kommunikation. Menschen<br />

beeinflussen ihren <strong>Soz</strong>ialraum und umgekehrt. <strong>Soz</strong>ialraumorientierte Jugendarbeit geht davon aus, dass die<br />

Beschaffenheit des Lebensumfeldes die Situation von jungen Menschen, von Mädchen und jungen Frauen<br />

prägt.<br />

Eine <strong>Soz</strong>ialraumanalyse hilft, bedarfs- und problemorientiert zu planen und zu arbeiten. Vor diesem<br />

Hintergrund untersuchen die Beteiligten in ihrem Umfeld die Situation für Mädchen und junge Frauen sowie<br />

Ressourcen und Schwächen von Jugendarbeit und -politik etc..<br />

Bezugspunkte können unter anderem die Attraktivität zur Lebensführung und -planung sowie berufliche<br />

Perspektiven und Umsetzungsmöglichkeiten in der regionalen Politik sein.<br />

Sinn dieser <strong>Soz</strong>ialraumanalyse ist es, zur Verbesserung der Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen<br />

beizutragen, indem der spezifische Bedarf der Mädchen und jungen Frauen dieser Regionen (z.B. besondere<br />

Freizeitangebote oder Hilfsangebote für genau definierte Zielgruppen) ermittelt wird.<br />

• die Kooperation zwischen allen Personen und Projekten, die Verantwortung für die<br />

<strong>Soz</strong>ialisationsbedingungen von Mädchen und jungen Frauen im Stadtteil tragen, verbessert wird<br />

• die vorhandenen Ressourcen besser genutzt werden, zusätzliche zielgerichtete Leistungen entwickelt<br />

werden<br />

• Transparenz schaffen.“<br />

Entnommen: http://www.projekt-p.de


Die Jugendtreffs<br />

Die Jugendtreffs sollen an den Freizeitbedürfnissen (freiwillige Angebote) von<br />

Jugendlichen ab 12 Jahren orientiert sein.<br />

Zur Grundausstattung eines Jugendtreffs gehören eine Theke (alkoholfrei),<br />

Internetzugänge, eine Musikanlage, ein Kicker, ein Dart-Automat, ein Billardtisch,<br />

ein TV-Gerät mit DVD Player und/oder Spielkonsole sowie diverse Brett- und<br />

Kartenspiele. Die Programmgestaltung im Jugendtreff erfolgt durch das Mitwirken<br />

der Jugendlichen. Freiwillige Programmangebote werden mit den Besuchern, im<br />

Jugendtreff organisiert, geplant und durchgeführt. Die Jugendpflege ist bei der<br />

Durchführung von inhaltlichen Angeboten und Veranstaltungen unterstützend dabei.<br />

Chilloutzone in <strong>Kirchen</strong>


Die Atmosphäre innerhalb der Jugendtreffs sollte einen Bistro oder Cafeteria ähnlichen<br />

Charakter besitzen. Und die passende Gemütlichkeit aufweisen. Da Jugendliche auch<br />

Ruhe und Entspannungsbedürfnisse haben, sollte eine Couchecke nicht fehlen.<br />

Während den Öffnungszeiten besteht für jeden Jugendlichen die Möglichkeit, den<br />

Jugendtreff freiwillig zu besuchen. Eine Ausschließung von einzelnen Jugendlichen oder<br />

Jugendcliquen aus dem offenen Treff ist nur zulässig, wenn sie gegen die bestehenden<br />

Hausregeln sowie das Jugendschutzgesetz verstoßen oder durch sie andere Jugendliche<br />

in der Wahrnehmung der Angebote eingeschränkt werden (Gewalt, Diskriminierung).<br />

Jugendtreffs bieten den Jugendlichen und Heranwachsenden Frei- und Schonräume. Sie<br />

sind hier geschützt vor Zugriffen von außen (Eltern, Schule, Ausbildungsbetrieb,<br />

Arbeitsstelle) und können somit andere und neue Verhaltensweisen ohne Angst ausleben<br />

und ausprobieren.<br />

Natürlich stellt auch die Jugendpflege der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> als professionelle<br />

Fachkraft einen Gegenpart zu den Jugendlichen dar. Sie ist in gewisser Hinsicht<br />

Kontrolle. Jedoch ist ein Ziel der sozialpädagogischen Tätigkeit, über die Methode der<br />

sozialen Gruppenarbeit, Beziehungen aber auch Konflikte sowie Handlungsspielräume<br />

und Handlungsweisen zu vermitteln und zu erweitern. Um überhaupt diese<br />

Beziehungsarbeit mit den Jugendlichen zu leisten, ist es von großer Bedeutung Räume<br />

dafür zu schaffen, bzw. bereitzustellen.


Die Jugendlichen benötigen Zeit zur pädagogischen Fachkraft Vertrauen aufzubauen,<br />

während diese die Gelegenheit hat, durch Kontakte und Beobachtungen, Strukturen<br />

der einzelnen Cliquen und deren Gruppendynamik zu erkennen. Diese Erkenntnisse<br />

fließen in eine konstruktive und fruchtbare Arbeit mit ein.<br />

Durch Gespräche, Diskussionen, gemeinsamen Spielen erfolgt die gegenseitige<br />

Kontaktaufnahme und gleichzeitig die Befriedigung von Freizeitbedürfnissen lockerer<br />

Art. Weiterhin ist ein gelungener Kontaktaufbau die Voraussetzung für die Beteiligung<br />

der Jugendlichen an der Organisation des Jugendtreffbetriebs und um den Zugang zu<br />

Freizeitangeboten, jugendspezifischen Veranstaltungen aber auch zu Beratung und<br />

professionellen Hilfen zu schaffen. � Partizipation<br />

Somit hat die Arbeit der Jugendpflege in den Jugendtreffs einen prophylaktischen<br />

Charakter, d.h. Problemlagen können frühzeitig erkannt und entsprechende Hilfen<br />

angeboten werden.<br />

In allen fünf Jugendtreffs (bisher <strong>Kirchen</strong>, Mudersbach, Niederfischbach, Brachbach<br />

und Harbach) soll darauf hingearbeitet werden, dass die Besucher der Treffs<br />

Eigenverantwortung übernehmen. Die Jugendlichen sollen eigene Ideen entwickeln<br />

um die Attraktivität ihres Treffs nach außen hin zu erhöhen und somit neuen<br />

Besuchern zugänglich zu machen.<br />

Die Jugendpflege nimmt hierbei vor allem eine motivierende, beratende und in<br />

der Umsetzung der einzelnen Aktionen der Jugendlichen, unterstützende<br />

Position ein.


Alle fünf Treffs auf einen Blick<br />

Jugendtreff Jugendtreff in in Mudersbach<br />

Mudersbach<br />

„Jugendraum05“ „Jugendraum05“ in in Harbach Harbach<br />

Harbach<br />

„Club „Club 96“ 96“ in in Brachbach Brachbach<br />

„Spotlight“ „Spotlight“ in in <strong>Kirchen</strong><br />

<strong>Kirchen</strong><br />

„Felix“ „Felix“ „Felix“ in<br />

in<br />

Niederfischbach<br />

Niederfischbach


Der freiwillige Angebotsbereich<br />

Im Rahmen des Jugendtreffs sollen Selbstverwaltungs- und<br />

Mitgestaltungspotentiale sowie Verantwortungsgefühl der Jugendlichen durch<br />

die Übernahme von Thekendiensten und gemeinsamen<br />

Jugendvorstandssitzungen befähigt und aufgebaut werden.<br />

Die Freizeitgestaltung erfolgt durch diese Mitbestimmungs- und<br />

Mitgestaltungsmöglichkeiten unter der Berücksichtigung der Bedürfnisse und<br />

Interessen der Besucher. Freizeitangebote sollten also von den Jugendlichen<br />

innerhalb des Treffs organisiert, geplant und durchgeführt werden. Die<br />

Jugendpflege unterstützt die Jugendlichen bei diesen inhaltlichen Angeboten und<br />

Veranstaltungen. Die einzelnen Jugendtreffs stellen regelmäßig auf der<br />

Grundlage des ermittelten Bedarfs ein Angebotsprogramm auf, z.B.:<br />

- Videoabend<br />

- Raumgestaltungsaktionen, z.B. Thekenbau AG<br />

- Sportliche Angebote verschiedenster Art, wie z.B. Teilnahme an Turnieren<br />

- Spielparty z.B. Billard-, Kicker- und Dartturniere usw.<br />

- Koch- und Backaktionen<br />

- Infoveranstaltungen über Sexualität, Drogen, Gewalt usw.<br />

- Ferienfreizeiten<br />

- Internet-Café


Die Angebotspalette sollte auf die lokalen und regionalen Möglichkeiten und auf die<br />

vorzufindende Lebenssituation der Jugendlichen ausgerichtet sein. Dazu bedarf es gerade in<br />

der Jugendarbeit im ländlichen Raum einer flexiblen Mobilität, die Fahrten z.B. zum<br />

Bundesligaspiel, Skaterpark, zur „YOU“ (Jugendmesse), ins Jugendtheater oder zu<br />

Jugendbildungseinrichtungen und Ausstellungen usw. ermöglicht aber auch Fahrangebote z.B.<br />

zu Beratungsstellen oder zum nächsten Berufsinformationszentrum bereitstellt.<br />

Außerdem müssen von der Jugendpflege der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> fünf Jugendtreffs<br />

angefahren und für diese Anschaffungen getätigt werden, wie z.B. Getränke, Süß- und<br />

Knabberwaren usw. aber auch Transporte von Einrichtungsgegenständen koordiniert werden.


Jugendtreffteams und Schulungen<br />

Zur Wahrung von Kontinuität und Stabilität in der Jugendarbeit, ist auch die<br />

Jugendpflege auf ehrenamtliche Mitarbeiter angewiesen, deren persönliche<br />

Entwicklung und Lebenslage das kontinuierliche Funktionieren der<br />

Jugendtreffs gewährleistet.<br />

Die ehrenamtliche Mitarbeit ermöglicht mehr Chancen zur<br />

Selbstorganisation der Jugendtreffs. Ohne den Einsatz vieler engagierter<br />

Jugendlicher und junger Heranwachsender sind die Jugendtreffs nicht<br />

überlebensfähig. Dieses Engagement der Jugendlichen für ihren Jugendtreff<br />

wird von den Gemeinden unterstützt und gefördert.<br />

Die Anwerbung von neuen Jugendvorstandsmitgliedern erfolgt im täglichen<br />

Betrieb der Treffs. Oftmals melden sich die Jugendlichen selbst um dem<br />

Vorstandsteam beizutreten.<br />

Durch die Möglichkeit an Jugendgruppenleiterschulungen teilzunehmen,<br />

findet eine Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter statt.<br />

In wöchentlichen Treffen vor Ort zwischen den Jugendtreffteams und dem<br />

Jugendpfleger werden evtl. Konflikte und grundsätzliche Fragen zum Ablauf<br />

gemeinsam reflektiert.<br />

Die Hausordnung mit der Regelung der Öffnungszeiten ist gemeinsam mit<br />

den Jugendvorständen erstellt worden.


Dieses Bild ist nur als Karikatur zu<br />

verstehen und spiegelt nicht den<br />

Stellenwert des Jugendpflegers wieder.<br />

Hausordnung in den Jugendtreffs:<br />

• Besucher dürfen nicht jünger als 12 Jahre sein<br />

• Das Jugendschutzgesetz mit seinen Bestimmungen für<br />

Jugendliche unter 16 Jahren ist unbedingt einzuhalten,<br />

ansonsten greifen Verbote<br />

• Draußen ist Ruhe zu wahren; unbedingt das Verhältnis zur<br />

Nachbarschaft pflegen<br />

• Grundsätzlich kein Alkohol; alkoholisierte Personen haben<br />

keinen Zutritt<br />

• Schlüsselgewalt hat nur der Jugendvorstand nach<br />

Absprache mit der Ortsgemeinde und <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Jugendpfleger<br />

• Der Raum muss nach jeder Öffnungszeit sauber<br />

hinterlassen werden (Verantwortliche: Besucher, Vorstand<br />

und Jugendpfleger)<br />

• Toiletten sind sauber zu halten, Schlüssel wird an der<br />

Theke vom Jugendvorstand rausgegeben<br />

• Müll auf dem Schulgelände vermeiden; Pkws und Mofas<br />

sind an den vorhandenen Parkmöglichkeiten abzustellen.<br />

Wichtig: Ein unnötiges Herumfahren mit Mofas ist zu<br />

vermeiden<br />

• Unterweisungen durch die Vorstandsmitglieder-/innen sind<br />

einzuhalten<br />

• Das Auf- und Zuschließen des Jugendraumes wird vom<br />

Vorstand ermöglicht, daher sollte jeder Besucher sich<br />

unbedingt an die vereinbarten Öffnungszeiten halten<br />

• Haftung für mutwillige entstandene Sachschäden<br />

• Im Jugendraum herrscht ein absolutes Rauchverbot


Projektarbeit<br />

Zum Aufgabenfeld der Jugendpflege VG – <strong>Kirchen</strong> zählen einmalige Projekte sowie Projekte<br />

die eine gewisse Regelmäßigkeit aufweisen und mittlerweile feste Bestandteile der<br />

Jahresplanung sind.<br />

Hier einige Beispiele:<br />

Regelmäßig stattfindende Projekte:<br />

- „Lokal Global“ � mobiles Internetcafé des Landesfilmdienstes Rheinland Pfalz � Medienkompetenz<br />

- „Lange Sportnacht“� Projekt zur Kriminal- und Suchtprävention durch sportliche Betätigung<br />

- „Ferienspaß“ � Jahresbroschüre siehe Ferienplaner VG – <strong>Kirchen</strong><br />

Einmalig und öfters stattfindende Projekte:<br />

- Selbstverteidigungskurs für Mädchen � Selbstbehauptung<br />

- Musikworkshops � Trommelworkshop � Schulung der Koordinationsfähigkeiten<br />

- Schreibwerkstatt<br />

- Videoworkshop � Medienkompetenz � Einführung in die Schnitttechnik


Multiplikatorenarbeit<br />

Darunter versteht man die Vernetzung von<br />

Gremien der Jugendarbeit.<br />

Bestandteile:<br />

- Hauptamtlichenkonferenzen im Landkreis Altenkirchen<br />

- Praxisaustausch Jugendhilfe – <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> und Betzdorf<br />

- Landesjugendpflegertagungen (Rheinland-Pfalz)<br />

- Kriminalpräventiver Rat – <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> und Betzdorf<br />

- Jugendpflegeausschuss der <strong>Verbandsgemeinde</strong> – <strong>Kirchen</strong><br />

- Jugendausschüsse der Ortsgemeinden Mudersbach, Harbach und <strong>Kirchen</strong><br />

- Aktionsgemeinschaft Jugendarbeit Niederfischbach<br />

- Kooperationspartner im Ferienspaß: Vereine und Jugendverbände<br />

- Kreisjugendring des Landkreises Altenkirchen<br />

- Universität <strong>Sieg</strong>en<br />

- Fachdienststelle Jugendamt Altenkirchen (Jugendpflege und Jugendschutz)<br />

Näheres hierzu findet sich im Jugendhilfeatlas des Landkreises Altenkirchen.


Ferienprogramm<br />

Das aktuelle Ferienspaß-Programm liegt aus � Auskunft erteilt die Jugendpflege der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong>


Freizeiten<br />

Einen wichtigen und großen Teil der jugendpflegerischen Arbeit nimmt die<br />

Organisation und Durchführung von Ferienfreizeiten ein.<br />

Ferienfreizeiten bieten in der Jugendarbeit ein Höchstmaß an pädagogischen<br />

Möglichkeiten und sind somit nicht nur beliebt unter den <strong>Päd</strong>agogen, sondern<br />

gleichermaßen unter den Kindern und Jugendlichen.<br />

Es werden diverse Ferienfreizeiten angeboten, welche jeweils in den Sommer-, Oster-,<br />

oder Herbstferien angeboten und unter verschiedenen Mottos durchgeführt werden.<br />

Der pädagogische Aspekt einer solchen Freizeit, kann als ausgesprochen wertvoll und<br />

von hoher Qualität beschrieben werden.<br />

Ferienfreizeiten:<br />

• Holland<br />

• Dänemark<br />

• Frankreich<br />

• Spanien<br />

• Neue Bundesländer: Senftenberger See und Oberhavel<br />

• Sommerlager vor Ort


Ferienbetreuung<br />

Beispiel einer Sommerferienbetreuung


Öffentlichkeitsarbeit<br />

Den Umgang mit Medien darf ein Jugendpfleger nicht scheuen.<br />

Ein wichtiger Teilbereich seiner Arbeit definiert sich durch die geschaffene<br />

Transparenz seiner Tätigkeiten, sei es durch Plakate, Pressetexte, Interviews,<br />

Ausschreibungen, Radiosendungen etc.<br />

Die Jugendpflege der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> überprüft regelmäßig ihre<br />

Fähigkeiten im Umgang mit den neuen Medien.<br />

Das Zurückgreifen auf professionelle Layouter und die damit verbundenen hohen<br />

Kosten entfallen.<br />

Gerade die Arbeit mit Jugendlichen erfordert ein hohes Maß an<br />

Medienkompetenz. Der Jugendpfleger muss am Puls der Zeit bleiben, und stets<br />

aktuellem offen gegenüberstehen.<br />

Gründe für eine gute Öffentlichkeitsarbeit:<br />

- Transparenz der Arbeit<br />

- Kosteneffizienz<br />

- Am Puls der Zeit � Interesse der Jugendlichen<br />

Einige Beispiele auf der folgenden Seite �


Hier einige Beispiele:<br />

Posterformat<br />

Folder / Flyer


Internetportal<br />

Zum Bereich der Öffentlichkeitsarbeit gehört eine beständige Präsenz der Jugendpflege im Internet.<br />

Die Jugendpflege der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> gibt Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit über ein<br />

extra für sie gestaltetes Internetportal miteinander zu kommunizieren und mit der Jugendpflege in Kontakt<br />

zu treten.<br />

Die Jugendpflege ist offiziell über www.kirchen-sieg.de zu erreichen. Neue Webseiten sind in Arbeit um so<br />

dem Bedürfnisprofil der Zielgruppe Kinder und Jugendliche zu entsprechen.<br />

Hier die jugendspezifischen Internetseiten: www.jugendpflege-vgkirchen.de<br />

� header


Eigenschaften, Fähigkeiten und Instrumentarium<br />

des Jugendpflegers<br />

Um diese vielschichtigen Aufgaben erfüllen zu können, muss der Jugendpfleger über folgende<br />

persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:<br />

1. Wissenschaftliche (analytische, konzeptionelle, planerische)<br />

2. <strong>Päd</strong>agogische (im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern, Lehrern:<br />

methodisch- didaktisch)<br />

3. Rechtliche<br />

4. Führungsfähigkeiten ( Schulung von Mitarbeitern, Leitung von Teams, Aufgaben delegieren können ...)<br />

5. Verwaltungskenntnisse (Haushalt aufstellen und bewirtschaften, Kooperation mit verschiedenen<br />

Fachbereichen und Gremien der Verwaltung)<br />

6. Organisationsfähigkeit<br />

7. Kooperationsfähigkeit (Mitarbeit in Teams, mit Fachkollegen, anderen Trägern von Jugendarbeit ...)<br />

8. Kommunalpolitische Kenntnisse<br />

9. Starke Persönlichkeit, Vorbildfunktion, Umgänglichkeit<br />

Dieser Katalog verdeutlicht, wie vielseitig, aber damit auch herausfordernd und belastend die Aufgaben<br />

des Jugendpflegers sein können.


Schlussbemerkung<br />

Um eine schwierige Diskussion darüber, was „Provinz“ oder „Land“ eigentlich sei, an dieser Stelle zu<br />

vermeiden, halten wir uns an eine pragmatische Definition:<br />

„Wir verstehen unter ländlichen Regionen zunächst räumliche, entwicklungsgeschichtlich<br />

einheitliche Ensembles mit spezifisch eigenräumlichen Ausprägungen ökonomischer und<br />

kultureller Traditionen, Kommunikationsgeflechten, Zusammengehörigkeitsgefühlen,<br />

Dialekten usw., unter der Einbeziehung von Dörfern, Klein- oder Landstädten.“ (vgl. Stein,<br />

1987)<br />

Diese Definition, die unter „Land“ nicht das Dorf, sondern die ländliche Region unter Einschluss kleiner<br />

Landstädte versteht, bezieht sich auf Vorgaben der Landesplanung, nach der „zentrale Orte in ein<br />

besonderes Infrastrukturverhältnis zum dörflichen Umland gebracht werden sollen.“ Die meisten<br />

Analysen über Jugendarbeit orientieren sich an städtischen Entwicklungen oder nehmen diese als<br />

absoluten Maßstab an. So sind die Besonderheiten und Eigenarten der ländlichen Strukturen für die<br />

Jugendarbeit über Jahrzehnte hinweg vernachlässigt worden. Somit verstehen wir es als zentrale<br />

Aufgabe unserer Arbeit, den bisherigen Strukturen „im ländlichen Raum“ besondere Beachtung zu<br />

schenken.<br />

Die kommunale Jugendarbeit stellt niemals eine Konkurrenz zu der wichtigen und wertvollen<br />

Jugendarbeit der Vereine, Verbände und der Kirche dar. Die Jugendpflege versteht sich als zusätzliches<br />

öffentliches Angebot, die kooperative Zusammenarbeit wünscht und Partner bei Problemen sein kann.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>jugendpflege kann und möchte hier unterstützende Arbeit leisten.


Die ie ie Konzeption Konzeption Konzeption der der Jugendpflege Jugendpflege der<br />

der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong>:<br />

<strong>Kirchen</strong>:<br />

©Copyright dieser Konzeption liegt bei: <strong>Dipl</strong>.-<strong>Soz</strong>.-<strong>Päd</strong>. <strong>Jens</strong> <strong>Dittmann</strong><br />

Inhalt:<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Soz</strong>. <strong>Päd</strong>. Felix Garcia Diaz<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Soz</strong>. Arb. Siebel Schmick<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Soz</strong>. <strong>Päd</strong>. <strong>Jens</strong> <strong>Dittmann</strong><br />

Layout:<br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Soz</strong>. <strong>Päd</strong>. <strong>Jens</strong> <strong>Dittmann</strong><br />

<strong>Dipl</strong>.-<strong>Soz</strong>. <strong>Päd</strong>. Felix Garcia-Diaz

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