26.12.2012 Aufrufe

Grillhütte am Himmelreich

Grillhütte am Himmelreich

Grillhütte am Himmelreich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wir empfehlen Ihnen folgende Sachen mitzubringen:<br />

• Holz für Feuer, Feuerzeug, Material zum Anzünden<br />

• - ggf. Töpfe<br />

• Abfallsäcke, da Müll selbst entsorgt werden muss<br />

• Reinigungsgerät (Stahlbürste, Arbeitshandschuhe)<br />

• Verlängerungskabel und Vielfachstecker für elektrische<br />

Geräte<br />

• L<strong>am</strong>pen bei Abendveranstaltungen<br />

Hinweis:<br />

Ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke (z.B. durch Musikträger) auf<br />

Zimmerlautstärke zu reduzieren.<br />

<strong>Grillhütte</strong><br />

Nach Otterberg<br />

Ausstattung:<br />

• Großer Grill in einer Hütte<br />

• Überdachte Sitzplätze für 50 Personen<br />

• Große Wiese hinter der Hütte<br />

• Toilettenanlage<br />

• Küchenzeile<br />

• 5 Bierzeltgarnituren<br />

• Stromanschluss


Satzung zur Nutzung<br />

der Freizeitanlage „Grillplatz <strong>Himmelreich</strong>“ der Ortsgemeinde Otterbach<br />

1. Allgemeines<br />

Die Freizeitanlage „Grillplatz <strong>Himmelreich</strong>“ ist für Zwecke der Erholung und Freizeitgestaltung bestimmt<br />

und steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Sie kann von 10.00 bis 24.00 Uhr benutzt werden.<br />

2. Anmeldung<br />

Die Benutzung der <strong>Grillhütte</strong> ist im Voraus bei der Ortsgemeindeverwaltung Otterbach,<br />

montags von 09.00 –11.00 Uhr und 18:00-19:00 Uhr, freitags von 09.00-11:00 Uhr<br />

unter der Tel.-Nr.: 06301/9052 oder Fax-Nr. 06301/794409 zu beantragen.<br />

Bei der Anmeldung sind die Zeit der Benutzung, die voraussichtliche Anzahl der Benutzer, sowie die<br />

Anschrift, Telefon- bzw. Faxnummer des Verantwortlichen anzugeben.<br />

Der/Die Anmeldende ist gegenüber der Gemeinde für alle sich aus der Benutzung ergebenden Folgen<br />

und Verpflichtungen verantwortlich.<br />

3. Erlaubnis<br />

Der Ortsbürgermeister entscheidet über den Benutzungsantrag. Dies kann persönlich , telefonisch<br />

oder schriftlich erfolgen. Ein Vertreter kontrolliert die Benutzung des Grillplatzes.<br />

4. Gebühren und Kaution<br />

Für die Benutzung des Grillplatzes wird eine Pauschale von € 80.-<br />

pro Tag erhoben,<br />

für Wasser-, Kanal-, Stromkosten € 10.-/pro 25 Personen<br />

und Kaution € 50.-<br />

Kirchen und Vereine aus Otterbach und S<strong>am</strong>bach erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Benutzungspauschale.<br />

Schulklassen und Kindergärten der Ortsgemeinde Otterbach sind kostenfrei.<br />

Erforderlich ist jedoch die vorherige Anmeldung bei der Ortsgemeindeverwaltung Otterbach unter<br />

Angabe einer verantwortlichen Aufsichtsperson.<br />

Personen, welche ohne vorherige Anmeldung bei der Benutzung der Anlage angetroffen werden,<br />

haben die 5-fache Benutzungsgebühr und Nebenkostenpauschale zu entrichten.<br />

Die Kaution ist bei der Abholung des Schlüssels in der<br />

Ortsgemeindeverwaltung Otterbach (Bürgerhaus)<br />

Pestalozzistraße 1<br />

67731 Otterbach<br />

freitags in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr zu zahlen.<br />

Gleichzeitig ist ein Formblatt auszufüllen. Die Gebühren (ohne Kaution) werden von der Verbandsgemeinde<br />

Otterbach per Gebührenbescheid angefordert.<br />

Wanderer können den Grillplatz für eine kurzfristige Ruhepause benutzen.<br />

5. Ge- und Verbote<br />

a) Die Freizeitanlage und ihre Einrichtung dürfen nicht beschädigt und verschmutzt werden. Unrat<br />

und Abfälle hat der Benutzer selbst zu entsorgen. Die Anlage muss vor dem Verlassen gesäubert<br />

werden. Beschädigungen sind bei der Abgabe der Schlüssel zu melden.<br />

b) Das Freizeitgelände darf nur zu Fuß begangen werden. Ausnahmen sind zur Anlieferung oder<br />

Abtransport von Getränken und Speisen sowie von notwendigen Geräten, Bestuhlungen u.s.w.<br />

erlaubt.<br />

c) Das Zelten und Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist nur nach Rücksprache und<br />

Genehmigung des Ortsbürgermeisters oder dessen Vertreter möglich. Der Betrieb von Tonwiedergabegeräten<br />

ist im Hinblick auf die Lärmschutzverordnung so zu betreiben, dass die in<br />

Nachbarschaft gelegenen Vereine und Personen nicht gestört oder belästigt werden.<br />

d) Das Grillen ist nur mit Holzkohle, Holzbriketts oder trockenem Holz gestattet. Diese Brennstoffe<br />

sind von den Benutzern mitzubringen.<br />

e) Das Anlegen offener Feuerstellen ist auf dem ges<strong>am</strong>ten Freizeitgelände nicht gestattet.<br />

f) Nach Beendigung des Grillvorganges ist die Feuerstelle, sofern erforderlich, mit nur wenig Wasser<br />

abzulöschen, um ein starkes Verschmutzen des Aschekastens zu vermeiden.<br />

Außerdem sind im Stromverteilerkasten die Stromzuführung zu den einzelnen Räumen, Steckdosen<br />

und L<strong>am</strong>pen auszuschalten, der Hauptwasserhahn für die Wasserversorgung in den<br />

Toiletten und Außenbereich abzudrehen. Der Stromverteilerkasten, die Toiletten und der Abstellraum<br />

sind ordnungsgemäß zu verschließen und die Schlüssel im Bürgerhaus bei der Ortsgemeinde<br />

Otterbach montags zwischen 09.00 und 11.00 Uhr abzugeben.<br />

6. Haftung<br />

a) Die Gemeinde Otterbach haftet weder für Personen- noch für Sachschäden, die den Benutzern<br />

der Freizeitanlage entstehen.<br />

b) Benutzer haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit der Benutzung der Freizeitanlage und ihrer Einrichtungen der Ortsgemeinde<br />

Otterbach oder Dritten zufügen.<br />

c) Die Kaution verfällt bei Verstößen gegen die Satzung.<br />

7. Schlussbemerkung<br />

a) Den Anordnungen des Ortsbürgermeisters bzw. dessen Beauftragten ist Folge zu leisten.<br />

b) Ausnahmegenehmigungen nach dieser Ordnung können von der Ortsgemeinde Otterbach<br />

(Ortsbürgermeister bzw. dessen Vertreter) erteilt werden.<br />

c) Die Satzung tritt <strong>am</strong> Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.<br />

Der Ortsbürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!