Grillhütte am Himmelreich
Grillhütte am Himmelreich
Grillhütte am Himmelreich
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Wir empfehlen Ihnen folgende Sachen mitzubringen:<br />
• Holz für Feuer, Feuerzeug, Material zum Anzünden<br />
• - ggf. Töpfe<br />
• Abfallsäcke, da Müll selbst entsorgt werden muss<br />
• Reinigungsgerät (Stahlbürste, Arbeitshandschuhe)<br />
• Verlängerungskabel und Vielfachstecker für elektrische<br />
Geräte<br />
• L<strong>am</strong>pen bei Abendveranstaltungen<br />
Hinweis:<br />
Ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke (z.B. durch Musikträger) auf<br />
Zimmerlautstärke zu reduzieren.<br />
<strong>Grillhütte</strong><br />
Nach Otterberg<br />
Ausstattung:<br />
• Großer Grill in einer Hütte<br />
• Überdachte Sitzplätze für 50 Personen<br />
• Große Wiese hinter der Hütte<br />
• Toilettenanlage<br />
• Küchenzeile<br />
• 5 Bierzeltgarnituren<br />
• Stromanschluss
Satzung zur Nutzung<br />
der Freizeitanlage „Grillplatz <strong>Himmelreich</strong>“ der Ortsgemeinde Otterbach<br />
1. Allgemeines<br />
Die Freizeitanlage „Grillplatz <strong>Himmelreich</strong>“ ist für Zwecke der Erholung und Freizeitgestaltung bestimmt<br />
und steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Sie kann von 10.00 bis 24.00 Uhr benutzt werden.<br />
2. Anmeldung<br />
Die Benutzung der <strong>Grillhütte</strong> ist im Voraus bei der Ortsgemeindeverwaltung Otterbach,<br />
montags von 09.00 –11.00 Uhr und 18:00-19:00 Uhr, freitags von 09.00-11:00 Uhr<br />
unter der Tel.-Nr.: 06301/9052 oder Fax-Nr. 06301/794409 zu beantragen.<br />
Bei der Anmeldung sind die Zeit der Benutzung, die voraussichtliche Anzahl der Benutzer, sowie die<br />
Anschrift, Telefon- bzw. Faxnummer des Verantwortlichen anzugeben.<br />
Der/Die Anmeldende ist gegenüber der Gemeinde für alle sich aus der Benutzung ergebenden Folgen<br />
und Verpflichtungen verantwortlich.<br />
3. Erlaubnis<br />
Der Ortsbürgermeister entscheidet über den Benutzungsantrag. Dies kann persönlich , telefonisch<br />
oder schriftlich erfolgen. Ein Vertreter kontrolliert die Benutzung des Grillplatzes.<br />
4. Gebühren und Kaution<br />
Für die Benutzung des Grillplatzes wird eine Pauschale von € 80.-<br />
pro Tag erhoben,<br />
für Wasser-, Kanal-, Stromkosten € 10.-/pro 25 Personen<br />
und Kaution € 50.-<br />
Kirchen und Vereine aus Otterbach und S<strong>am</strong>bach erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Benutzungspauschale.<br />
Schulklassen und Kindergärten der Ortsgemeinde Otterbach sind kostenfrei.<br />
Erforderlich ist jedoch die vorherige Anmeldung bei der Ortsgemeindeverwaltung Otterbach unter<br />
Angabe einer verantwortlichen Aufsichtsperson.<br />
Personen, welche ohne vorherige Anmeldung bei der Benutzung der Anlage angetroffen werden,<br />
haben die 5-fache Benutzungsgebühr und Nebenkostenpauschale zu entrichten.<br />
Die Kaution ist bei der Abholung des Schlüssels in der<br />
Ortsgemeindeverwaltung Otterbach (Bürgerhaus)<br />
Pestalozzistraße 1<br />
67731 Otterbach<br />
freitags in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr zu zahlen.<br />
Gleichzeitig ist ein Formblatt auszufüllen. Die Gebühren (ohne Kaution) werden von der Verbandsgemeinde<br />
Otterbach per Gebührenbescheid angefordert.<br />
Wanderer können den Grillplatz für eine kurzfristige Ruhepause benutzen.<br />
5. Ge- und Verbote<br />
a) Die Freizeitanlage und ihre Einrichtung dürfen nicht beschädigt und verschmutzt werden. Unrat<br />
und Abfälle hat der Benutzer selbst zu entsorgen. Die Anlage muss vor dem Verlassen gesäubert<br />
werden. Beschädigungen sind bei der Abgabe der Schlüssel zu melden.<br />
b) Das Freizeitgelände darf nur zu Fuß begangen werden. Ausnahmen sind zur Anlieferung oder<br />
Abtransport von Getränken und Speisen sowie von notwendigen Geräten, Bestuhlungen u.s.w.<br />
erlaubt.<br />
c) Das Zelten und Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist nur nach Rücksprache und<br />
Genehmigung des Ortsbürgermeisters oder dessen Vertreter möglich. Der Betrieb von Tonwiedergabegeräten<br />
ist im Hinblick auf die Lärmschutzverordnung so zu betreiben, dass die in<br />
Nachbarschaft gelegenen Vereine und Personen nicht gestört oder belästigt werden.<br />
d) Das Grillen ist nur mit Holzkohle, Holzbriketts oder trockenem Holz gestattet. Diese Brennstoffe<br />
sind von den Benutzern mitzubringen.<br />
e) Das Anlegen offener Feuerstellen ist auf dem ges<strong>am</strong>ten Freizeitgelände nicht gestattet.<br />
f) Nach Beendigung des Grillvorganges ist die Feuerstelle, sofern erforderlich, mit nur wenig Wasser<br />
abzulöschen, um ein starkes Verschmutzen des Aschekastens zu vermeiden.<br />
Außerdem sind im Stromverteilerkasten die Stromzuführung zu den einzelnen Räumen, Steckdosen<br />
und L<strong>am</strong>pen auszuschalten, der Hauptwasserhahn für die Wasserversorgung in den<br />
Toiletten und Außenbereich abzudrehen. Der Stromverteilerkasten, die Toiletten und der Abstellraum<br />
sind ordnungsgemäß zu verschließen und die Schlüssel im Bürgerhaus bei der Ortsgemeinde<br />
Otterbach montags zwischen 09.00 und 11.00 Uhr abzugeben.<br />
6. Haftung<br />
a) Die Gemeinde Otterbach haftet weder für Personen- noch für Sachschäden, die den Benutzern<br />
der Freizeitanlage entstehen.<br />
b) Benutzer haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit der Benutzung der Freizeitanlage und ihrer Einrichtungen der Ortsgemeinde<br />
Otterbach oder Dritten zufügen.<br />
c) Die Kaution verfällt bei Verstößen gegen die Satzung.<br />
7. Schlussbemerkung<br />
a) Den Anordnungen des Ortsbürgermeisters bzw. dessen Beauftragten ist Folge zu leisten.<br />
b) Ausnahmegenehmigungen nach dieser Ordnung können von der Ortsgemeinde Otterbach<br />
(Ortsbürgermeister bzw. dessen Vertreter) erteilt werden.<br />
c) Die Satzung tritt <strong>am</strong> Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.<br />
Der Ortsbürgermeister