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VERBAND DRUCK + MEDIEN NORD-WEST<br />
VERBAND<br />
Lieferkettengesetz bald<br />
auch für KMUs relevant<br />
Seit dem 1. Januar 20<strong>23</strong> gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen<br />
mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 findet es auf Unternehmen mit<br />
mehr als 1.000 Mitarbeitern Anwendung. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen<br />
entlang der Lieferkette zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte,<br />
so dass auch KMUs als Bestandteile der Lieferkette betroffen sein werden.<br />
Zusätzlich zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist<br />
eine EU-Lieferkettenrichtlinie in Arbeit, die Anwendung<br />
auf Unternehmen ab 250 Mitarbeiter finden soll. Aus<br />
diesem Grund werden sich Unternehmen – ob klein oder<br />
groß – solchen Sorgfaltspflichten nicht entziehen können.<br />
Grund genug, das Gesetz näher zu beleuchten:<br />
Ziele der Gesetzgebung:<br />
◼ Schutz vor menschenrechtlichen und umweltbezogenen<br />
Risiken entlang der Lieferkette.<br />
◼ Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette<br />
im eigenen Geschäftsbereich, gegenüber<br />
unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern.<br />
Sorgfaltspflichten umfassen …<br />
◼ die Feststellung einer betriebsinternen<br />
Zuständigkeit,<br />
◼ das Einrichten eines Risikomanagements,<br />
◼ das Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen,<br />
◼ die Abgabe und Veröffentlichung einer<br />
Grundsatzerklärung,<br />
◼ die Verankerung von Präventionsmaßnahmen,<br />
◼ das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,<br />
◼ die Einrichtung von Beschwerdeverfahren und<br />
die Dokumentation und Berichterstattung über<br />
das Lieferkettenmanagement.<br />
Kontrolle erfolgt durch …<br />
◼ das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle<br />
(BAFA)<br />
◼ für die Überwachung des Lieferkettenmanagements<br />
der Unternehmen wird die Behörde mit „effektiven<br />
Durchsetzungsinstrumenten“ ausgestattet<br />
Sanktionen …<br />
◼ Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen<br />
◼ Zwangsgelder bis zu 50.000 Euro<br />
◼ Hohes Bußgeld – bis zu 8 Mio. Euro oder höher<br />
Für KMU bedeutet das …<br />
◼ mittelbare Wirkung gegenüber kleineren Unternehmen<br />
◼ KMU werden entlang der Lieferkette Bestandteil<br />
der Risikoanalyse größerer Unternehmen<br />
◼ können durch ihre Vertragsbeziehung (in der z.B.<br />
menschenrechtsbezogene Erwartungen festgeschrieben<br />
sein könnten) zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten<br />
angehalten werden<br />
◼ Verlust der Konkurrenzfähigkeit, da „große“<br />
Geschäftspartner von Sanktionen bedroht<br />
Sprechen Sie uns gerne an!<br />
Peter Skutta<br />
0<strong>23</strong>06 . 20262 13<br />
skutta@vdmnw.de<br />
Wolfgang Kampermann<br />
0<strong>23</strong>06 . 20262 17<br />
kampermann@vdmnw.de<br />
Jan Kröger<br />
040 . 399283 21<br />
kroeger@vdmnw.de<br />
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