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VERBAND DRUCK + MEDIEN NORD-WEST<br />
VERBAND<br />
Taxonomiekonformität lohnt sich<br />
Sie soll „Greenwashing“ verhindern: Durch die EU-Taxonomie-Verordnung sind kapitalmarktorientierte Unternehmen<br />
mit über 500 Mitarbeitenden verpflichtet, qualitative Angaben darüber zu machen, in welchem Umfang<br />
ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig im Sinne der Verordnung sind (sog. „Nachhaltigkeitsberichtserstattung“).<br />
Um eine deutliche Absenkung des CO2-Ausstoßes zu erreichen,<br />
ist ein klimafreundlicher Umbau sämtlicher<br />
Wirtschaftssektoren notwendig. Die EU-Taxonomie soll<br />
mehr private Investitionen in dieses Vorhaben lenken.<br />
Dadurch wird Nachhaltigkeit zu einem Kriterium des<br />
Risikomanagements in der Finanzwirtschaft.<br />
Die Verordnung sieht vor, dass (Anlagefinanz-) Produkte<br />
einen Hinweis enthalten müssen, zu welchem Prozentsatz<br />
sie taxonomiekonform sind.<br />
Handeln gilt dann als taxonomiekonform, wenn es<br />
eines der sechs EU-Klimaschutzziele wesentlich fördert<br />
und kein anderes beeinträchtigt.<br />
Klimaschutzziele sind …<br />
◼ Anpassung an den Klimawandel<br />
◼ Bekämpfung des Klimawandels<br />
◼ Kreislaufwirtschaft<br />
◼ Vermeidung von Verschmutzung<br />
◼ Schutz/Wiederherstellung von Biodiversität/Öko-<br />
systemen<br />
◼ nachhaltige Nutzung von Wasser/Meeresressourcen<br />
Sie sind davon betroffen, weil …<br />
die Regulatorik dazu führt, dass Kreditinstituten die CO2-<br />
Bilanz ihrer Kunden zugerechnet wird. Kreditnehmer mit<br />
einer schlechten CO2-Bilanz verschlechtern also auch die<br />
CO2-Bilanz des Kreditgebers und werden so unattraktiv.<br />
Auf diesem Weg dürfte die Beschaffung von Fremdkapital<br />
für nicht taxonomiekonforme Unternehmen teurer<br />
werden. Ebenso dürften kleinere Unternehmen verstärkt<br />
auf vertraglicher Ebene zu klimafreundlicher Produktion<br />
angehalten werden.<br />
Ansprechpartner:<br />
Peter Skutta / 0<strong>23</strong>06 . 20262 13<br />
skutta@vdmnw.de<br />
Jan Kröger / 040 . 399283 21<br />
kroeger@vdmnw.de<br />
LIEBE VERBANDSMITGLIEDER,<br />
im Rahmen unserer Funktion als Verbandsbetreuer liegt<br />
uns eine umfassende Beratung sehr am Herzen.<br />
Da momentan viele unserer Kunden unsicher sind, ob sie den gesetzlichen<br />
Neuerungen zum Betriebsrentenstärkungs-/Nachweisgesetz gerecht werden,<br />
möchten wir dieses Thema heute auch bei Ihnen ansprechen und Sie fragen:<br />
Sind Sie sicher, dass Sie Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Informationspflicht korrekt nachkommen und somit vor<br />
Haftungsrisiken geschützt sind?<br />
Falls nicht, dann lassen Sie sich von uns helfen. Gerne stellen wir Ihnen<br />
unser Konzept zur Verfügung.<br />
Um auf Ihre individuelle Situation eingehen zu können,<br />
wenden Sie sich bitte an nachweisgesetz@hdi.de.<br />
Ansprechpartnerin für den VDM Nord-West:<br />
Astrid Koch | fon: 0541.20<strong>01</strong>120 |<br />
mobil: <strong>01</strong>70 . 5214273 | astrid.koch@hdi.de<br />
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