14.03.2023 Aufrufe

01_23_Nutzen_NW

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VERBAND DRUCK + MEDIEN NORD-WEST<br />

VERBAND<br />

Taxonomiekonformität lohnt sich<br />

Sie soll „Greenwashing“ verhindern: Durch die EU-Taxonomie-Verordnung sind kapitalmarktorientierte Unternehmen<br />

mit über 500 Mitarbeitenden verpflichtet, qualitative Angaben darüber zu machen, in welchem Umfang<br />

ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig im Sinne der Verordnung sind (sog. „Nachhaltigkeitsberichtserstattung“).<br />

Um eine deutliche Absenkung des CO2-Ausstoßes zu erreichen,<br />

ist ein klimafreundlicher Umbau sämtlicher<br />

Wirtschaftssektoren notwendig. Die EU-Taxonomie soll<br />

mehr private Investitionen in dieses Vorhaben lenken.<br />

Dadurch wird Nachhaltigkeit zu einem Kriterium des<br />

Risikomanagements in der Finanzwirtschaft.<br />

Die Verordnung sieht vor, dass (Anlagefinanz-) Produkte<br />

einen Hinweis enthalten müssen, zu welchem Prozentsatz<br />

sie taxonomiekonform sind.<br />

Handeln gilt dann als taxonomiekonform, wenn es<br />

eines der sechs EU-Klimaschutzziele wesentlich fördert<br />

und kein anderes beeinträchtigt.<br />

Klimaschutzziele sind …<br />

◼ Anpassung an den Klimawandel<br />

◼ Bekämpfung des Klimawandels<br />

◼ Kreislaufwirtschaft<br />

◼ Vermeidung von Verschmutzung<br />

◼ Schutz/Wiederherstellung von Biodiversität/Öko-<br />

systemen<br />

◼ nachhaltige Nutzung von Wasser/Meeresressourcen<br />

Sie sind davon betroffen, weil …<br />

die Regulatorik dazu führt, dass Kreditinstituten die CO2-<br />

Bilanz ihrer Kunden zugerechnet wird. Kreditnehmer mit<br />

einer schlechten CO2-Bilanz verschlechtern also auch die<br />

CO2-Bilanz des Kreditgebers und werden so unattraktiv.<br />

Auf diesem Weg dürfte die Beschaffung von Fremdkapital<br />

für nicht taxonomiekonforme Unternehmen teurer<br />

werden. Ebenso dürften kleinere Unternehmen verstärkt<br />

auf vertraglicher Ebene zu klimafreundlicher Produktion<br />

angehalten werden.<br />

Ansprechpartner:<br />

Peter Skutta / 0<strong>23</strong>06 . 20262 13<br />

skutta@vdmnw.de<br />

Jan Kröger / 040 . 399283 21<br />

kroeger@vdmnw.de<br />

LIEBE VERBANDSMITGLIEDER,<br />

im Rahmen unserer Funktion als Verbandsbetreuer liegt<br />

uns eine umfassende Beratung sehr am Herzen.<br />

Da momentan viele unserer Kunden unsicher sind, ob sie den gesetzlichen<br />

Neuerungen zum Betriebsrentenstärkungs-/Nachweisgesetz gerecht werden,<br />

möchten wir dieses Thema heute auch bei Ihnen ansprechen und Sie fragen:<br />

Sind Sie sicher, dass Sie Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Informationspflicht korrekt nachkommen und somit vor<br />

Haftungsrisiken geschützt sind?<br />

Falls nicht, dann lassen Sie sich von uns helfen. Gerne stellen wir Ihnen<br />

unser Konzept zur Verfügung.<br />

Um auf Ihre individuelle Situation eingehen zu können,<br />

wenden Sie sich bitte an nachweisgesetz@hdi.de.<br />

Ansprechpartnerin für den VDM Nord-West:<br />

Astrid Koch | fon: 0541.20<strong>01</strong>120 |<br />

mobil: <strong>01</strong>70 . 5214273 | astrid.koch@hdi.de<br />

<strong>01</strong>/20<strong>23</strong> 13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!