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NUTZEN<br />
RECHT<br />
Rechtsauffassung des Gerichts<br />
Das LAG Sachsen kam in seinem Urteil vom<br />
21.03.2022 zu dem Ergebnis, dass ein wichtiger<br />
Grund vorliege, der die außerordentliche Kündigung<br />
rechtfertige. Der Mitarbeiter habe seine arbeitsvertragliche<br />
Pflicht, auf die Vermögensinteressen des<br />
Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, verletzt. Er habe<br />
mit seinem vorsätzlichen Fehlverhalten das über die<br />
fast fünfjährige Dauer seines Arbeitsverhältnisses<br />
hinweg entstandene Vertrauen des Arbeitgebers in<br />
seine Loyalität gebrochen. Der Vertrauensverlust<br />
werde nicht durch die geringe Höhe des drohenden<br />
Schadens verhindert, da der Vertrauensverlust an<br />
die Illoyalität als solche anknüpfe.<br />
Das Gericht stellte fest, dass eine Abmahnung bei<br />
einer vorsätzlichen Falschabrechnung zur Verschaffung<br />
eines finanziellen Vorteils entbehrlich sei. Es<br />
sei auch für den Mitarbeiter klar gewesen, dass eine<br />
vorsätzliche Falschabrechnung nicht hinnehmbar<br />
sei. Des Weiteren überwiege das Lösungsinteresse<br />
des Arbeitgebers das Interesse des Mitarbeiters an<br />
der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Der Mitarbeiter<br />
sei jung, habe keine Unterhaltspflichten<br />
und sei noch keine fünf Jahre beschäftigt.<br />
Britta Oswald-Brügel<br />
Rechtsanwältin<br />
Syndikusrechtsanwältin<br />
vpdm südbaden e.V.<br />
Anderes Ergebnis bei langer<br />
Betriebszugehörigkeit?<br />
Möglicherweise wäre im Falle einer längeren<br />
Betriebszugehörigkeit das Ergebnis anders ausgefallen.<br />
So sei an dieser Stelle an die berühmte<br />
„Emmely“-Entscheidung des BAG aus 2<strong>01</strong>0 erinnert,<br />
nach welcher ein jahrzehntelang durch ein beanstandungsfreies<br />
Arbeitsverhältnis aufgebautes Vertrauen<br />
durch einen einmaligen Kündigungsgrund<br />
nicht zerstört worden war. Da es aber keine starre<br />
Grenze der Betriebszugehörigkeitsdauer gibt, sollten<br />
auch langjährige Mitarbeiter nicht darauf<br />
vertrauen, im Falle eines geringfügigen Spesenbetrugs<br />
ihre Arbeitsstelle behalten zu<br />
können. <br />
Grafik: eamesBot – Shutterstock<br />
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