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Rheinische Hebammengeschichte im Kontext

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Hebammentätigkeit von katholischen Pflegeorden <strong>im</strong> Kaiserreich 199<br />

schaften. In vielen Punkten zur Hygiene und Pflegerinnenausbildung schlossen<br />

sich die Bischöfe den intervenierenden Ärzten an. Im Bereich der<br />

Wöchnerinnenpflege aber lässt sich nur eine ganz vorsichtige Richtungsänderung<br />

aufspüren:<br />

„Wöchnerinnen, besonders <strong>im</strong> Falle hinzutretender Krankheit,<br />

sollten ältere Schwestern ihre Pflege nicht versagen, jedoch alle<br />

eigentlichen Hebammendienste als für Gott geweihte Jungfrauen<br />

ungehörig ablehnen. In größeren Spitälern oder auf sonst hierzu<br />

geeigneten Stationen dürfte es sich zur Erwägung empfehlen, ob<br />

nicht eine religiös gesinnte weltliche Hebamme als Angestellte der<br />

Station beizuziehen wäre.“ 6<br />

Die Bischöfe griffen damit eine in den Orden herrschende St<strong>im</strong>mung auf.<br />

Die vergleichsweise aufgeschlossenen Augsburger Barmherzigen Schwestern,<br />

die mit einem Erholungshe<strong>im</strong> und größeren Badeeinrichtungen recht<br />

gut ausgestattet waren, zeigten sich in Ausbildungs- und Hygienefragen<br />

kompromissbereit, nicht aber in der Hebammenfrage. Entschieden erklärten<br />

sie:<br />

„Eine ganze Reihe von Schwestern würde nicht in unsern Orden<br />

gekommen sein, wenn man ihnen Hebammendienst zugemutet<br />

hätte. Auch dürften sich die weltlichen Hebammen bald über<br />

Konkurrenz und Brotentgang beschweren, wenn der Dienst der<br />

Wöchnerinnen von den Schwestern übernommen würde“. 7<br />

2. Das Verbot des Kölner Erzbischofs (1911)<br />

Im Gegensatz zu den Augsburger Vinzentinerinnen interessiert an der<br />

Pflege <strong>im</strong> Umfeld der Geburt zeigten sich die Cellitinnen von Neuss. Deren<br />

Generaloberin Mutter Elisabeth berichtete 1911 nach Köln:<br />

„Nach Mitteilung des hiesigen Kreisarztes Medizinalrates Dr.<br />

Niemeyer beabsichtigt der hiesige Kreis für die Landgemeinden<br />

eine Säuglings- und eine Wochenbettpflegerin anzustellen. Die<br />

Wochenbettpflege würde nur bei kranken Wöchnerinnen in Frage<br />

_________________________<br />

6 Diözesanarchiv München, Rep. 25/2, Erzbischöfe 1821-1917, Hirtenwort an die<br />

krankenpflegenden weiblichen Ordensgemeinschaften in Bayern, November 1905<br />

(abgedruckt in: Hainbuch 1988, 2-6, hier 5).<br />

7 Diözesanarchiv München, 15-5 Ärzteadresse in Sachen der krankenpflegenden Orden,<br />

Stellungnahme des Mutterhauses der barmherzigen Schwestern in Augsburg, o. D.

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