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Rheinische Hebammengeschichte im Kontext

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Hebammentätigkeit von katholischen Pflegeorden <strong>im</strong> Kaiserreich 203<br />

Benzler (1901–1919), ebenfalls ein Benediktiner, ähnlich konziliant. Er<br />

erhob keinen Einspruch gegen die Teilnahme von zunächst drei Tutzinger<br />

Missionsbenediktinerinnen an einem zehnmonatigen Kurs zur Geburtshilfe<br />

bei den Soeurs de la Charité maternelle. 19 Diese Kongregation aus Metz<br />

nahm innerhalb der katholischen Kirche eine Sonderstellung ein. Obwohl<br />

auch ihr keine spezielle Erlaubnis zuteil geworden war, galt die 1862<br />

zugelassene Diözesankongregation als Gemeinschaft von Hebammen-<br />

Schwestern. Sie trug zu einer erheblichen Senkung der Mütter- und Kindersterblichkeit<br />

in Metz bei. 20 Davon wusste auch schon die Ruegenberg-<br />

Denkschrift von 1904. Ein Mitunterzeichner, der Kölner Medizinalrat<br />

Schwartz, wollte in Straßburg sogar erfahren haben, „mit päpstlicher Erlaubnis“<br />

würden <strong>im</strong> Elsaß Schwestern ausgebildet, die dann „bei Entbindungen<br />

wie in der Wochenbettpflege landauf landab in der segensreichsten<br />

Weise“ wirkten. 21<br />

Abb. 5: Willibrord Benzler OSB<br />

(1853–1921)<br />

Abb. 6: Thomas Spreiter<br />

OSB (1865–1944)<br />

Als der Missionsbischof und Benediktiner Thomas Spreiter 1908 in einem<br />

Schreiben nach Rom die Beschränkungen medizinischer Arbeit für katholische<br />

Ordensleute mit dem Wirken in der Geburtshilfe ausgebildeter<br />

evangelischer Missionarsehefrauen und Diakonissinnen kontrastierte, erhielt<br />

er keine Antwort – was Spreiter als „stillschweigende Tolerierung“ einer<br />

Erweiterung der medizinischen Befugnisse von Ordensleuten verstand. 22<br />

_________________________<br />

19 Vgl. ausführlich Walter 1992, 307ff.; Bruchhausen 2006, 449.<br />

20 Vgl. Walter 1992, 308f.<br />

21 Ärztliche Denkschrift vom 1. Februar 1904. In: Hainbuch 1988, 56.<br />

22 Bruchhausen 2006, 324; vgl. ebd., 323.

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