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SGR Satzung in der aktuellen Fassung - SGR Bad Bramstedt Verein ...

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c) schwerer Verstoß gegen die Interessen des Vere<strong>in</strong>s<br />

d) unsportliches Verhalten<br />

e) unehrenhafte Handlungen<br />

Über den Ausschluss entscheidet <strong>der</strong> Vorstand. Der Ausschluss wird schriftlich unter<br />

Angabe <strong>der</strong> Gründe mitgeteilt. Der Ausschluss gilt drei Tage nach Versendung an die<br />

letzte bekannte Anschrift als zugegangen. Gegen den Beschluss kann <strong>der</strong> Betroffene<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 14 Tagen schriftlich wi<strong>der</strong>sprechen. Nach dem E<strong>in</strong>spruch entscheidet <strong>der</strong><br />

Vorstand endgültig.<br />

<strong>SGR</strong>_<strong>Satzung</strong>_2011_v7<br />

§ 5<br />

Beiträge<br />

1. Die Höhe <strong>der</strong> monatlichen Mitgliedsbeiträge wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

festgelegt. Die Zahlung <strong>der</strong> Beiträge erfolgt halbjährlich durch Banke<strong>in</strong>zug.<br />

2. Auf Antrag kann bei langfristiger Erkrankung <strong>der</strong> Vorstand über e<strong>in</strong>e Beitragsaussetzung<br />

entscheiden.<br />

3. Die Beitragspflicht endet durch:<br />

a) Austritt aus dem Vere<strong>in</strong> (Kündigung)<br />

b) Ausschluss aus dem Vere<strong>in</strong><br />

c) Tod<br />

Die Organe des Vere<strong>in</strong>s s<strong>in</strong>d<br />

a) die Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />

b) <strong>der</strong> Vorstand.<br />

Es können Ausschüsse gebildet werden.<br />

§ 6<br />

Organe des <strong>SGR</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Bramstedt</strong><br />

§ 7<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

1. Oberstes Organ des <strong>SGR</strong> ist die Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Ihre Beschlüsse s<strong>in</strong>d für alle<br />

Mitglie<strong>der</strong>, also auch für den Vorstand, b<strong>in</strong>dend.<br />

2. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>mal jährlich statt. Die E<strong>in</strong>ladung erfolgt vier<br />

Wochen vorher unter Angabe <strong>der</strong> Tagesordnung durch Veröffentlichung <strong>in</strong> <strong>der</strong> örtlichen<br />

Tagespresse (Segeberger Zeitung, <strong>Bad</strong> <strong>Bramstedt</strong>er Anzeiger) bzw. auf <strong>der</strong> Internetseite<br />

des Vere<strong>in</strong>s (www.sgr-badbramstedt.de). Anträge zur Tagesordnung müssen zwei<br />

Wochen vor <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung schriftlich beim Vorstand e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

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