SGR Satzung in der aktuellen Fassung - SGR Bad Bramstedt Verein ...
SGR Satzung in der aktuellen Fassung - SGR Bad Bramstedt Verein ...
SGR Satzung in der aktuellen Fassung - SGR Bad Bramstedt Verein ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, im Falle se<strong>in</strong>er<br />
Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung die des 2. Vorsitzenden.<br />
Über die Sitzungen ist e<strong>in</strong> Protokoll anzufertigen. Es ist vom Sitzungsleiter und vom<br />
Protokollführer zu unterzeichnen.<br />
<strong>SGR</strong>_<strong>Satzung</strong>_2011_v7<br />
§ 9<br />
Beisitzer<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wählt bis zu 3 Beisitzer, die den Vorstand bei <strong>der</strong><br />
Wahrnehmung se<strong>in</strong>er satzungsgemäßen Aufgaben unterstützen.<br />
§ 10<br />
Kassenprüfer<br />
1. Der Kassenwart verwaltet die Vere<strong>in</strong>skasse. Die Kasse ist jährlich am Schluss des<br />
Geschäftsjahres durch zwei <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Mitglie<strong>der</strong>versammlung zu wählende Vere<strong>in</strong>smitglie<strong>der</strong><br />
zu prüfen.<br />
2. Die Kassenprüfer s<strong>in</strong>d jeweils für zwei Jahre zu wählen.<br />
3. E<strong>in</strong> Kassenprüfer scheidet am Jahresanfang aus und wird durch e<strong>in</strong>en auf <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
neu zu wählenden Kassenprüfer ersetzt. Die Wie<strong>der</strong>wahl <strong>in</strong> zwei aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong>folgenden<br />
Amtsperioden ist nicht zulässig.<br />
§ 11<br />
Sparten des Vere<strong>in</strong>s<br />
Der Vorstand richtet bei Bedarf Sparten e<strong>in</strong>. Zu diesem Zweck beauftragt er geeignete<br />
Vere<strong>in</strong>smitglie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> sportlichen Leitung und Betreuung <strong>der</strong> Sparten. Die Leiter <strong>der</strong><br />
Sparten s<strong>in</strong>d an die Weisungen des Vorstandes gebunden.<br />
§ 12<br />
Sportversicherung<br />
Der Vere<strong>in</strong> ist über den Landessportverband Schleswig-Holste<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sportversicherung<br />
angeschlossen.<br />
§ 13<br />
<strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen bedürfen <strong>der</strong> Zweidrittelmehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er<br />
ordentlichen o<strong>der</strong> außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Die <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ung muss<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Tagesordnung bekannt gegeben werden.<br />
Seite 5 von 6