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Integrationskurse an der vhs Main-Taunus-Kreis - vhs MTK

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Das Gültigkeitsende des Berechtigungsscheins darf vor <strong>der</strong> erstmaligen Anmeldung zu<br />

einem Integrationskurs nicht überschritten werden, da <strong>der</strong> Berechtigungsschein <strong>an</strong>sonsten<br />

seine Gültigkeit verliert.<br />

Die oben gen<strong>an</strong>nten Fristen gelten ebenfalls für die Einreichung einer Kostenbefreiung.<br />

Sollten die oben gen<strong>an</strong>nten Fristen nicht eingehalten werden so ist das volle Kursentgelt in<br />

Höhe von 235,00 € beziehungsweise bei einer verspätet eingereichten "Kostenbefreiung" in<br />

Höhe von 100,00 € zu zahlen. Ausnahmen sind nicht möglich.<br />

Anmeldeschluss für den Orientierungskurs/Orientierungskurstest ist in <strong>der</strong> Regel drei<br />

Wochen vor Kursbeginn, da <strong>der</strong> Orientierungskurs/Orientierungskurstest vier Wochen vor<br />

dem Prüfungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtling gemeldet werden muss.<br />

Weitermelden in das nächste Kursmodul<br />

Teilnehmer die bereits für einen Integrationskurs <strong>an</strong>gemeldet sind haben ein Vorrecht auf<br />

eine Anmeldung für das nächste Kursmodul bis eine Woche vor dem Ende des aktuellen<br />

Kursmoduls.<br />

Nach diesem Zeitpunkt (eine Woche vor Ende des aktuellen Kursmoduls) wird das nächste<br />

Kursmodul für neue Teilnehmer freigegeben und <strong>der</strong> Anspruch auf eine Teilnahme am<br />

Nachfolgekursmodul erlischt.<br />

Zwei Wochen vor Kursende wird in den <strong>Integrationskurse</strong>n durch den Kursleiter eine so<br />

gen<strong>an</strong>nte "Weitermeldeliste" ausgeteilt. Durch eine verbindliche Unterschrift auf dieser<br />

"Weitermeldeliste" können sich die Teilnehmer für das Nachfolgekursmodul <strong>an</strong>melden.<br />

Die Teilnehmer akzeptieren mit <strong>der</strong> Unterschrift die Bedingungen, die Sie bei <strong>der</strong> Anmeldung<br />

zum aktuellen Kursmodul akzeptiert haben. Das Kursentgelt wird bei einer vorh<strong>an</strong>denen<br />

B<strong>an</strong>kverbindung, die bei <strong>der</strong> Anmeldung zum vorherigen Kursmodul <strong>an</strong>gegeben wurde, vom<br />

Konto des Teilnehmers abgebucht.<br />

Sollte das Kursentgelt für das aktuelle Kursmodul bar bezahlt worden sein so wird dem<br />

Teilnehmer die Kursgebühr in Rechnung gestellt.<br />

Sollte das Kursentgelt für das aktuelle Kursmodul durch den Arbeitgeber, o<strong>der</strong> durch eine<br />

öffentliche Einrichtung (mit Ausnahme des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bei<br />

einer Kostenbefreiung)bezahlt worden sein so ist eine Weitermeldung per Weitermeldeliste<br />

nicht möglich. In diesem Fall muss erneut eine Kostenübernahme des Arbeitgebers o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

öffentlichen Einrichtung vorgelegt werden.<br />

Sollte <strong>der</strong> Teilnehmer im aktuellen Kursmodul durch eine Kostenbefreiung kostenlos<br />

teilgenommen haben so gilt diese auch für das nächste Kursmodul (die Kostenbefreiung gilt<br />

für sechs Kursmodule sowie einem Besuch des Orientierungskurses).<br />

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