Integrationskurse an der vhs Main-Taunus-Kreis - vhs MTK
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Das Gültigkeitsende des Berechtigungsscheins darf vor <strong>der</strong> erstmaligen Anmeldung zu<br />
einem Integrationskurs nicht überschritten werden, da <strong>der</strong> Berechtigungsschein <strong>an</strong>sonsten<br />
seine Gültigkeit verliert.<br />
Die oben gen<strong>an</strong>nten Fristen gelten ebenfalls für die Einreichung einer Kostenbefreiung.<br />
Sollten die oben gen<strong>an</strong>nten Fristen nicht eingehalten werden so ist das volle Kursentgelt in<br />
Höhe von 235,00 € beziehungsweise bei einer verspätet eingereichten "Kostenbefreiung" in<br />
Höhe von 100,00 € zu zahlen. Ausnahmen sind nicht möglich.<br />
Anmeldeschluss für den Orientierungskurs/Orientierungskurstest ist in <strong>der</strong> Regel drei<br />
Wochen vor Kursbeginn, da <strong>der</strong> Orientierungskurs/Orientierungskurstest vier Wochen vor<br />
dem Prüfungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtling gemeldet werden muss.<br />
Weitermelden in das nächste Kursmodul<br />
Teilnehmer die bereits für einen Integrationskurs <strong>an</strong>gemeldet sind haben ein Vorrecht auf<br />
eine Anmeldung für das nächste Kursmodul bis eine Woche vor dem Ende des aktuellen<br />
Kursmoduls.<br />
Nach diesem Zeitpunkt (eine Woche vor Ende des aktuellen Kursmoduls) wird das nächste<br />
Kursmodul für neue Teilnehmer freigegeben und <strong>der</strong> Anspruch auf eine Teilnahme am<br />
Nachfolgekursmodul erlischt.<br />
Zwei Wochen vor Kursende wird in den <strong>Integrationskurse</strong>n durch den Kursleiter eine so<br />
gen<strong>an</strong>nte "Weitermeldeliste" ausgeteilt. Durch eine verbindliche Unterschrift auf dieser<br />
"Weitermeldeliste" können sich die Teilnehmer für das Nachfolgekursmodul <strong>an</strong>melden.<br />
Die Teilnehmer akzeptieren mit <strong>der</strong> Unterschrift die Bedingungen, die Sie bei <strong>der</strong> Anmeldung<br />
zum aktuellen Kursmodul akzeptiert haben. Das Kursentgelt wird bei einer vorh<strong>an</strong>denen<br />
B<strong>an</strong>kverbindung, die bei <strong>der</strong> Anmeldung zum vorherigen Kursmodul <strong>an</strong>gegeben wurde, vom<br />
Konto des Teilnehmers abgebucht.<br />
Sollte das Kursentgelt für das aktuelle Kursmodul bar bezahlt worden sein so wird dem<br />
Teilnehmer die Kursgebühr in Rechnung gestellt.<br />
Sollte das Kursentgelt für das aktuelle Kursmodul durch den Arbeitgeber, o<strong>der</strong> durch eine<br />
öffentliche Einrichtung (mit Ausnahme des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bei<br />
einer Kostenbefreiung)bezahlt worden sein so ist eine Weitermeldung per Weitermeldeliste<br />
nicht möglich. In diesem Fall muss erneut eine Kostenübernahme des Arbeitgebers o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
öffentlichen Einrichtung vorgelegt werden.<br />
Sollte <strong>der</strong> Teilnehmer im aktuellen Kursmodul durch eine Kostenbefreiung kostenlos<br />
teilgenommen haben so gilt diese auch für das nächste Kursmodul (die Kostenbefreiung gilt<br />
für sechs Kursmodule sowie einem Besuch des Orientierungskurses).<br />
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