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Integrationskurse an der vhs Main-Taunus-Kreis - vhs MTK

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<strong>Integrationskurse</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>vhs</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Aufbau <strong>der</strong> <strong>Integrationskurse</strong> ................................................................................................. 1<br />

Kosten <strong>der</strong> <strong>Integrationskurse</strong> ................................................................................................. 2<br />

Anspruch auf einen Berechtigungsschein .............................................................................. 2<br />

Wie und wo bekomme ich einen Berechtigungsschein .......................................................... 2<br />

Anspruch/Antrag auf Kostenbefreiung gemäß § 9 Absatz 2 IntV ........................................... 2<br />

Anmeldung zu einem Integrationskurs <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>vhs</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong> .................................. 3<br />

Anmeldefristen ...................................................................................................................... 3<br />

Weitermelden in das nächste Kursmodul ............................................................................... 4<br />

Werden mir Fahrtkosten zum Integrationskurs durch das BAMF erstattet? ........................... 5<br />

Verwaltungsablauf bei <strong>der</strong> Auszahlung <strong>der</strong> Fahrtkosten ........................................................ 6<br />

Orientierungskurs/Orientierungskurstest ................................................................................ 6<br />

Antrag auf Zulassung zur einmaligen Wie<strong>der</strong>holung des Aufbausprachkurses ...................... 7<br />

Aufbau <strong>der</strong> <strong>Integrationskurse</strong><br />

Der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geför<strong>der</strong>te Integrationskurs besteht<br />

aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs.<br />

Der Sprachkurs besteht aus 3 Basiskursen und 3 Aufbaukursen mit jeweils 100<br />

Unterrichtsstunden. Der Orientierungskurs umfasst 45 Unterrichtsstunden.<br />

Nach insgesamt 645 Stunden k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Integrationskurs mit dem "Deutsch-Test für<br />

Zuw<strong>an</strong><strong>der</strong>er A2/B1" abgeschlossen werden. Das Ziel: Alle Teilnehmer sollen das<br />

Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreichen<br />

und einen Einblick in die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschl<strong>an</strong>ds<br />

bekommen.<br />

Eine grafische Darstellung über den Aufbau <strong>der</strong> <strong>Integrationskurse</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>vhs</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-<br />

<strong>Kreis</strong> finden Sie hier ».<br />

Eine Übersichtskala des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmes (GER)" finden Sie<br />

hier ».<br />

1


Kosten <strong>der</strong> <strong>Integrationskurse</strong><br />

1 Modul des <strong>Integrationskurse</strong>s = 100 Unterrichtsstunden á 45 Minuten<br />

abschließen<strong>der</strong> Orientierungskurs = 45 Unterrichtstunden á 45 Minuten.<br />

Kosten pro Kursmodul:<br />

Teilnehmende ohne Berechtigungsschein = 235,00 €; Orientierungskurs = 126,00 €.<br />

Teilnehmende mit Berechtigungsschein (ohne Kostenbefreiung) = 100,00 € (gültig für<br />

maximal für 6 Kursmodule und 1 Orientierungskurs); Orientierungskurs = 45,00 €.<br />

Teilnehmende mit Berechtigungsschein (inklusive Kostenbefreiung) = 0,00 € (gültig für<br />

maximal für 6 Kursmodule und 1 Orientierungskurs); Orientierungskurs = 0,00 €.<br />

Anspruch auf einen Berechtigungsschein<br />

Infos über den Anspruch auf einen Berechtigungsschein finden Sie auf <strong>der</strong> Webseite des<br />

Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (http://www.integration-indeutschl<strong>an</strong>d.de/cln_110/nn_283866/SubSites/Integration/DE/02__Zuw<strong>an</strong><strong>der</strong>er/Integrationsku<br />

rse/Teilnahme/teilnahme-node.html?__nnn=true).<br />

Wie und wo bekomme ich einen Berechtigungsschein<br />

Für neu zuw<strong>an</strong><strong>der</strong>nde Migr<strong>an</strong>ten ist die erste Anlaufstelle die Auslän<strong>der</strong>behörde des<br />

vorgesehenen Wohnortes (beziehungsweise die Erstaufnahmestelle in Friedl<strong>an</strong>d für<br />

<strong>an</strong>kommende Spätaussiedler). Wer schon länger in Deutschl<strong>an</strong>d lebt, stellt einen Antrag <strong>an</strong>:<br />

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />

Fr<strong>an</strong>kfurt/<strong>Main</strong> - Flughafen<br />

Gebäude 587<br />

60549 Fr<strong>an</strong>kfurt.<br />

Den Antrag auf "Zulassung zu einem Integrationskurs" erhalten Sie auf <strong>der</strong> Webseite des<br />

Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und in unserem Servicebüro.<br />

Anspruch/Antrag auf Kostenbefreiung gemäß § 9 Absatz 2 IntV<br />

Anspruch auf eine Kostenbefreiung haben Berechtigungsscheininhaber die Leistungen nach<br />

SGB II (Arbeitslosengeld 2) o<strong>der</strong> nach SGB XII (Sozialhilfe) beziehen. Den Antrag auf<br />

Kostenbefreiung erhalten Sie auf <strong>der</strong> Webseite des Bundesamts für Migration und<br />

Flüchtlinge und in unserem Servicebüro.<br />

2


Anmeldung zu einem Integrationskurs <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>vhs</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-<br />

<strong>Kreis</strong><br />

Zur Anmeldung für einen Integrationskurs <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>vhs</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong> müssen Sie<br />

persönlich in unser Servicebüro (Hauptgebäude <strong>der</strong> <strong>vhs</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong>, Pfarrgasse 38<br />

in 65719 Hofheim) kommen.<br />

Die Öffnungszeiten des Servicebüros lauten wie folgt:<br />

montags bis donnerstags, von 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr<br />

freitags, von 09:00 bis 13:00 Uhr.<br />

Ausnahmeregelungen zu Semesterbeginn und in den Ferien beziehungsweise <strong>an</strong> Feiertagen<br />

können Sie unserem Programmheft und unserer Webseite » entnehmen.<br />

Sollten Sie im Besitz eines Berechtigungsscheins sein, d<strong>an</strong>n bringen Sie diesen bitte zur<br />

Anmeldung mit (bitte ausschließlich das Original).<br />

Sollten Sie vorher bei einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en Kursträger einen Integrationskurs mit Ihrem<br />

Berechtigungsschein besucht haben, so müssen Sie bei dem vorherigen Kursträger den<br />

Berechtigungsschein <strong>an</strong>for<strong>der</strong>n (sofern noch nicht geschehen).<br />

Vor <strong>der</strong> Anmeldung zum Integrationskurs ist die Durchführung eines kostenlosen<br />

Einstufungstests zur Ermittlung <strong>der</strong> vorh<strong>an</strong>denen Sprachkenntnisse zwingend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der Einstufungstest wird durch unser Servicebüro durchgeführt und dauert ca. 60 Minuten.<br />

Nach Auswertung des Einstufungstests erhalten Sie durch unser Servicebüro eine Auskunft<br />

über die in Frage kommenden Kurse. Nach <strong>der</strong> Auswahl des Kurses müssen Sie noch eine<br />

Anmeldeformular » ausfüllen, dass Ihnen durch unser Servicebüro ausgehändigt wird.<br />

Nach <strong>der</strong> Anmeldung erhalten Sie von unserem Servicebüro eine Anmeldebestätigung und<br />

den Stundenpl<strong>an</strong> Ihres Kurses.<br />

Anmeldefristen<br />

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur vor Kursbeginn möglich ist. Eine Anmeldung<br />

nach Kursbeginn ist lei<strong>der</strong> nicht möglich.<br />

Sollten Sie einen Berechtigungsschein in Anspruch nehmen wollen, so muss dieser vor<br />

Kursbeginn im Original dem Servicebüro vorgelegt werden.<br />

Wird <strong>der</strong> Berechtigungsschein erst nach Kursbeginn vorgelegt werden so k<strong>an</strong>n dieser nicht<br />

für das aktuelle Kursmodul genutzt werden. Eine Nutzung für das Nachfolgekursmodul ist<br />

jedoch möglich.<br />

Das Ausstellungsdatum des Berechtigungsscheins vor dem Kursbeginn liegen und die<br />

Gültigkeit muss ebenfalls vor dem Kursbeginn liegen.<br />

3


Das Gültigkeitsende des Berechtigungsscheins darf vor <strong>der</strong> erstmaligen Anmeldung zu<br />

einem Integrationskurs nicht überschritten werden, da <strong>der</strong> Berechtigungsschein <strong>an</strong>sonsten<br />

seine Gültigkeit verliert.<br />

Die oben gen<strong>an</strong>nten Fristen gelten ebenfalls für die Einreichung einer Kostenbefreiung.<br />

Sollten die oben gen<strong>an</strong>nten Fristen nicht eingehalten werden so ist das volle Kursentgelt in<br />

Höhe von 235,00 € beziehungsweise bei einer verspätet eingereichten "Kostenbefreiung" in<br />

Höhe von 100,00 € zu zahlen. Ausnahmen sind nicht möglich.<br />

Anmeldeschluss für den Orientierungskurs/Orientierungskurstest ist in <strong>der</strong> Regel drei<br />

Wochen vor Kursbeginn, da <strong>der</strong> Orientierungskurs/Orientierungskurstest vier Wochen vor<br />

dem Prüfungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtling gemeldet werden muss.<br />

Weitermelden in das nächste Kursmodul<br />

Teilnehmer die bereits für einen Integrationskurs <strong>an</strong>gemeldet sind haben ein Vorrecht auf<br />

eine Anmeldung für das nächste Kursmodul bis eine Woche vor dem Ende des aktuellen<br />

Kursmoduls.<br />

Nach diesem Zeitpunkt (eine Woche vor Ende des aktuellen Kursmoduls) wird das nächste<br />

Kursmodul für neue Teilnehmer freigegeben und <strong>der</strong> Anspruch auf eine Teilnahme am<br />

Nachfolgekursmodul erlischt.<br />

Zwei Wochen vor Kursende wird in den <strong>Integrationskurse</strong>n durch den Kursleiter eine so<br />

gen<strong>an</strong>nte "Weitermeldeliste" ausgeteilt. Durch eine verbindliche Unterschrift auf dieser<br />

"Weitermeldeliste" können sich die Teilnehmer für das Nachfolgekursmodul <strong>an</strong>melden.<br />

Die Teilnehmer akzeptieren mit <strong>der</strong> Unterschrift die Bedingungen, die Sie bei <strong>der</strong> Anmeldung<br />

zum aktuellen Kursmodul akzeptiert haben. Das Kursentgelt wird bei einer vorh<strong>an</strong>denen<br />

B<strong>an</strong>kverbindung, die bei <strong>der</strong> Anmeldung zum vorherigen Kursmodul <strong>an</strong>gegeben wurde, vom<br />

Konto des Teilnehmers abgebucht.<br />

Sollte das Kursentgelt für das aktuelle Kursmodul bar bezahlt worden sein so wird dem<br />

Teilnehmer die Kursgebühr in Rechnung gestellt.<br />

Sollte das Kursentgelt für das aktuelle Kursmodul durch den Arbeitgeber, o<strong>der</strong> durch eine<br />

öffentliche Einrichtung (mit Ausnahme des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bei<br />

einer Kostenbefreiung)bezahlt worden sein so ist eine Weitermeldung per Weitermeldeliste<br />

nicht möglich. In diesem Fall muss erneut eine Kostenübernahme des Arbeitgebers o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

öffentlichen Einrichtung vorgelegt werden.<br />

Sollte <strong>der</strong> Teilnehmer im aktuellen Kursmodul durch eine Kostenbefreiung kostenlos<br />

teilgenommen haben so gilt diese auch für das nächste Kursmodul (die Kostenbefreiung gilt<br />

für sechs Kursmodule sowie einem Besuch des Orientierungskurses).<br />

4


Selbstverständlich können sich die Teilnehmer in unserem Servicebüro zu den oben<br />

gen<strong>an</strong>nten Öffnungszeiten für die weiteren Kurse <strong>an</strong>melden.<br />

Werden mir Fahrtkosten zum Integrationskurs durch das BAMF<br />

erstattet?<br />

Voraussetzung zur Erstattung von Fahrtkosten ist ein Bescheid über die Erstattung von<br />

Fahrtkosten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.<br />

Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung beziehungsweise Gewährung eines<br />

Fahrtkostenzuschusses gemäß § 4 Absatz 4 Integrationskursverordnung (IntV) erhalten Sie<br />

auf <strong>der</strong> Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und in unserem<br />

Servicebüro.<br />

Voraussetzungen zur Ausstellung des Bescheids:<br />

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen und vom Träger <strong>der</strong> Grundsicherung zur Teilnahme<br />

am Integrationskurs verpflichtet worden sind, werden Ihnen die notwendigen Fahrtkosten<br />

erstattet. Das gleiche gilt, wenn Sie vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit<br />

wurden.<br />

Einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten können Sie erhalten, wenn Sie von <strong>der</strong><br />

Auslän<strong>der</strong>behörde zur Teilnahme verpflichtet wurden und kein Arbeitslosengeld II<br />

bekommen. Für die Ermittlung des Zuschusses ist eine Einkommensprüfung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zudem erhalten Spätaussiedler unter bestimmten Voraussetzungen einen<br />

Fahrtkostenzuschuss.<br />

Bitte beachten Sie, dass Fahrtkosten nicht erstattet werden, wenn die Entfernung<br />

zwischen Ihrem Wohnort und dem Kursort bis zu 3 km beträgt. Darüber hinaus werden<br />

nur die Fahrtkosten bis zum nächstgelegenen Kursort erstattet.<br />

Bitte beachten Sie, dass Fahrtkosten nur bei einer ordnungsgemäßen Teilnahme am<br />

Integrationskurs erstattet werden.<br />

Die Erstattung von Fahrtkosten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tritt erst<br />

ab dem nach dem Ausstellungsdatum des Bescheides folgendem Kursmodul in Kraft.<br />

Weiteres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über die Erstattung <strong>der</strong> Fahrtkosten.<br />

Die Entscheidung über die Auszahlung <strong>der</strong> Fahrtkosten wird ausschließlich durch das<br />

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen.<br />

Wenden Sie sich bitte bei Fragen über die Erstattung von Fahrtkosten <strong>an</strong> das Bundesamt für<br />

Migration und Flüchtlinge. Die Kontaktdaten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge<br />

lauten wie folgt:<br />

Adresse und Kontakt:<br />

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />

5


Fr<strong>an</strong>kfurt/<strong>Main</strong> - Flughafen<br />

Gebäude 587<br />

60549 Fr<strong>an</strong>kfurt<br />

Fon: 069/69813-0<br />

Fax: 069/69813-199<br />

E-Mail: M8Posteing<strong>an</strong>g@bamf.bund.de<br />

Verwaltungsablauf bei <strong>der</strong> Auszahlung <strong>der</strong> Fahrtkosten<br />

Nach Kursende werden die <strong>Integrationskurse</strong> durch die <strong>vhs</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong> beim<br />

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgerechnet.<br />

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet die Abrechnung <strong>der</strong><br />

<strong>Integrationskurse</strong> und entscheidet über die Auszahlung <strong>der</strong> Fahrtkosten von Teilnehmern,<br />

die einen Bescheid über Erstattung von Fahrtkosten erhalten haben.<br />

Die Auszahlung hängt von den unter dem Punkt "Werden mir Fahrtkosten zum<br />

<strong>Integrationskurse</strong>s durch das BAMF erstattet?" gen<strong>an</strong>nten Bedingungen ab (die<br />

Entscheidung fällt ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).<br />

Nach Bearbeitung <strong>der</strong> Abrechnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dies<br />

k<strong>an</strong>n 2 bis 3 Monate dauern) erfolgt die Überweisung <strong>der</strong> Fahrtkosten auf das Konto <strong>der</strong> <strong>vhs</strong><br />

<strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong>.<br />

Die <strong>vhs</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-<strong>Kreis</strong> überweist d<strong>an</strong>n unverzüglich die Fahrtkosten, gemäß den<br />

Anweisungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge folgend, <strong>an</strong> die Teilnehmer.<br />

Orientierungskurs/Orientierungskurstest<br />

Der siebte und letzte Kursabschnitt des <strong>Integrationskurse</strong>s ist <strong>der</strong> Orientierungskurs mit<br />

einem Unterrichtsumf<strong>an</strong>g von 45 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.<br />

Wesentliche Themen im Orientierungskurs sind die deutsche Rechtsordnung, Geschichte<br />

und Kultur sowie Werte, die in Deutschl<strong>an</strong>d wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit,<br />

Toler<strong>an</strong>z und Gleichberechtigung.<br />

Der Orientierungskurs schließt in <strong>der</strong> letzten Unterrichtseinheit mit dem so gen<strong>an</strong>nten<br />

Orientierungskurstest ab, auf den die Teilnehmer in den vorhergehenden 44<br />

Unterrichtseinheiten vorbereitet wurden.<br />

Im Orientierungskurstest müssen 25 Fragen in 45 Minuten be<strong>an</strong>twortet werden, die Sie aus<br />

einem Gesamtfragenkatalog mit 250 Fragen aus den Themengebieten "Politik in <strong>der</strong><br />

Demokratie", "Geschichte und Ver<strong>an</strong>twortung" und "Mensch und Gesellschaft"<br />

zusammensetzen.<br />

Zum Bestehen <strong>der</strong> Prüfung müssen 13 <strong>der</strong> 25 Fragen richtig be<strong>an</strong>twortet werden.<br />

6


Das Ergebnis des Orientierungskurstests wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Migration und<br />

Flüchtlinge nach Hause geschickt.<br />

Den Gesamtfragenkatalog inklusive <strong>der</strong> Antworten zum Lernen finden Sie auf <strong>der</strong> Webseite<br />

des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und auf <strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong> <strong>vhs</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-<br />

<strong>Kreis</strong> jeweils zum downloaden und ausdrucken.<br />

Desweiteren erhalten Sie den Fragenkatalog inklusive <strong>der</strong> Antworten in unserem<br />

Servicebüro in Papierform für ein Entgelt in Höhe von 3,00 €.<br />

Anmeldeschluss für den Orientierungskurs/Orientierungskurstest ist in <strong>der</strong> Regel drei<br />

Wochen vor Kursbeginn, da <strong>der</strong> Orientierungskurs/Orientierungskurstest vier Wochen vor<br />

dem Prüfungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtling gemeldet werden muss.<br />

Antrag auf Zulassung zur einmaligen Wie<strong>der</strong>holung des<br />

Aufbausprachkurses<br />

Wenn Sie bereits 6 Kursmodule und den Orientierungskurs absolviert haben, sowie beim<br />

“Deutsch-Test für Zuw<strong>an</strong><strong>der</strong>er“ Niveaustufe A2 erreicht haben können Sie beim Bundesamt<br />

für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zur einmaligen Wie<strong>der</strong>holung des<br />

Aufbausprachkurses stellen.<br />

Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />

wie viele Kursmodule Sie bisher besucht haben und ob eine Antragsstellung möglich ist.<br />

Das Antragsformular finden Sie auf <strong>der</strong> Webseite des Bundesamts für Migration und<br />

Flüchtlinge und in unserem Servicebüro.<br />

Die Öffnungszeiten unseres Servicebüros finden Sie hier ».<br />

7

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