Flächendesinfektion AF - ROGG Verbandstoffe
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Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 00320-0019 Rev.1.22<br />
<strong>ROGG</strong> FLÄCHENDESINFEKTION <strong>AF</strong> Druckdatum 15.08.2011<br />
Seite 8/9 Überarbeitet 15.08.2011<br />
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15. Rechtsvorschriften<br />
Kennzeichnung<br />
Hinweis zur Kennzeichnung<br />
Nach der Gefahrstoffverordnung und den EG-Richtlinien ist das Produkt wie folgt zu kennzeichnen:<br />
Gefahrensymbole<br />
C Ätzend<br />
N Umweltgefährlich<br />
R-Sätze<br />
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.<br />
34 Verursacht Verätzungen.<br />
50 Sehr giftig für Wasserorganismen<br />
S-Sätze<br />
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.<br />
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz<br />
tragen.<br />
45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).<br />
60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.<br />
61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen /<br />
Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.<br />
Gefahren bestimmende Komponenten<br />
n-Alkylbenzyldimethylammoniumchlorid<br />
EU-Vorschriften<br />
Angaben zur VOC-Richtlinie<br />
VOC-Gehalt 5 %<br />
Nationale Vorschriften<br />
Beschäftigungsbeschränkung Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22<br />
JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter<br />
beachten (§§ 4 und 5 MuSchRiV).<br />
Störfallverordnung Bestimmungen der Störfallverordnung beachten.<br />
Technische Anleitung Luft II 5.2.5.II: Organische Stoffe bei m >= 0.5 kg/h: Konz. 0.10 g/m3<br />
Anteil 25 %<br />
Technische Anleitung Luft III 5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >=<br />
0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m 3<br />
Anteil 10%<br />
Wassergefährdungsklasse 3 - stark wassergefährdend<br />
Status Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3<br />
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