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KHB_komplett_2023-1_WEB

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VERBANDSNACHRICHTEN<br />

(2) Zeitpunkt der Mitgliedschaft<br />

4.4 Nach einem anlässlich einer Hauptversammlung bekannt<br />

gegebenen Antrag und Überprüfung der eingereichten<br />

Unterlagen, entscheidet das geschäftsführende Präsidium<br />

(vereinsintern nach § 9 der Satzung) spätestens auf der übernächsten<br />

Hauptversammlung über die Aufnahme.<br />

4.5 Das Präsidium kann dem Antragsteller Auflagen erteilen,<br />

zu deren Erledigung Fristen setzen und nach inhaltlicher Prüfung<br />

entscheiden. Bei Nichteinhaltung von angemessener Frist<br />

und Nachfrist gilt der Aufnahmeantrag als zurückgezogen.<br />

4.6 Weitere Bedingungen für die Mitgliedschaft:<br />

- eine Aufnahmebearbeitungsgebühr in Höhe von e 5000,-<br />

ist mit AntragssteIlung zu zahlen.<br />

- die Investbeteiligung in Höhe von e 5000,- ist innerhalb<br />

eines Monats nach Aufnahme zu entrichten; bei Nichtzahlung<br />

innerhalb 14-tägiger Nachfrist ist die Aufnahme nichtig.<br />

- der Mitgliederbeitrag ist gemäß der gültigen Festsetzung in<br />

gleicher Frist zu begleichen. (siehe § 8 Beiträge.)<br />

- In den ersten fünf Jahren nach der Aufnahme in den Deutsch<br />

Kurzhaar - Verband dürfen Prüfungen, Zuchtschauen und<br />

sonstige Veranstaltungen nur unter Aufsicht des geschäftsführenden<br />

Präsidiums veranstaltet werden. Die Prüfungen<br />

und Zuchtschauen sind mindestens vier Wochen vorher<br />

beim Obmann für das Prüfungswesen anzumelden.<br />

Der Obmann für das Prüfungswesen im Deutsch-Kurzhaar-<br />

Verband bestellt für jede Veranstaltung jeweils einen Prüfungsleiter.<br />

Die Kosten sind vom Mitgliedsverein zu tragen.<br />

4.7 Die Entscheidung über die Mitgliedschaft und deren Beginn<br />

wird auf der entsprechenden HV verkündet und dem<br />

Antragsteller schriftlich mitgeteilt.<br />

VERBANDSNACHRICHTEN<br />

Antrag 3: Kommission für das Prüfungswesen - Änderung PO Dr. Kleemann<br />

Vorbemerkungen<br />

Die Jahreshauptversammlung 2021 hat die Prüfungskommission<br />

unter Leitung des Obmanns für das Prüfungswesen beauftragt,<br />

zur Jahreshauptversammlung <strong>2023</strong> eine Neufassung der<br />

Prüfungsordnung für die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung<br />

vom 1. April 2007 auszuarbeiten. Der Obmann für das Prüfungswesen<br />

hat dem Präsidium des DK Verbandes eine erste<br />

Zusammenfassung der Prüfungskommission zur Überarbeitung<br />

der PO Kleemann im Herbst 2021 zur Beratung vorgelegt.<br />

Die Vorschläge der Prüfungskommission und die Ergebnisse<br />

der Erörterungen im Präsidium fanden ihren Niederschlag<br />

in der anhängenden Synopse PO Kleemann 2007 und im<br />

Vorschlag einer neuen PO Kleemann. Die Synopse dient der<br />

weiteren Beratung und insbesondere als Grundlage für die<br />

Beratung im Gesamtpräsidium des DK Verbandes zu seiner<br />

planmäßigen Sitzung im Februar <strong>2023</strong>.<br />

Prüfungsordnung für die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung vom …. März 20….<br />

6 Kurzhaar Blätter 01.<strong>2023</strong><br />

www.deutsch-kurzhaar.de<br />

www.deutsch-kurzhaar.de Kurzhaar Blätter 01.<strong>2023</strong> 3<br />

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