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VERBANDSNACHRICHTEN<br />
(2) Zeitpunkt der Mitgliedschaft<br />
4.4 Nach einem anlässlich einer Hauptversammlung bekannt<br />
gegebenen Antrag und Überprüfung der eingereichten<br />
Unterlagen, entscheidet das geschäftsführende Präsidium<br />
(vereinsintern nach § 9 der Satzung) spätestens auf der übernächsten<br />
Hauptversammlung über die Aufnahme.<br />
4.5 Das Präsidium kann dem Antragsteller Auflagen erteilen,<br />
zu deren Erledigung Fristen setzen und nach inhaltlicher Prüfung<br />
entscheiden. Bei Nichteinhaltung von angemessener Frist<br />
und Nachfrist gilt der Aufnahmeantrag als zurückgezogen.<br />
4.6 Weitere Bedingungen für die Mitgliedschaft:<br />
- eine Aufnahmebearbeitungsgebühr in Höhe von e 5000,-<br />
ist mit AntragssteIlung zu zahlen.<br />
- die Investbeteiligung in Höhe von e 5000,- ist innerhalb<br />
eines Monats nach Aufnahme zu entrichten; bei Nichtzahlung<br />
innerhalb 14-tägiger Nachfrist ist die Aufnahme nichtig.<br />
- der Mitgliederbeitrag ist gemäß der gültigen Festsetzung in<br />
gleicher Frist zu begleichen. (siehe § 8 Beiträge.)<br />
- In den ersten fünf Jahren nach der Aufnahme in den Deutsch<br />
Kurzhaar - Verband dürfen Prüfungen, Zuchtschauen und<br />
sonstige Veranstaltungen nur unter Aufsicht des geschäftsführenden<br />
Präsidiums veranstaltet werden. Die Prüfungen<br />
und Zuchtschauen sind mindestens vier Wochen vorher<br />
beim Obmann für das Prüfungswesen anzumelden.<br />
Der Obmann für das Prüfungswesen im Deutsch-Kurzhaar-<br />
Verband bestellt für jede Veranstaltung jeweils einen Prüfungsleiter.<br />
Die Kosten sind vom Mitgliedsverein zu tragen.<br />
4.7 Die Entscheidung über die Mitgliedschaft und deren Beginn<br />
wird auf der entsprechenden HV verkündet und dem<br />
Antragsteller schriftlich mitgeteilt.<br />
VERBANDSNACHRICHTEN<br />
Antrag 3: Kommission für das Prüfungswesen - Änderung PO Dr. Kleemann<br />
Vorbemerkungen<br />
Die Jahreshauptversammlung 2021 hat die Prüfungskommission<br />
unter Leitung des Obmanns für das Prüfungswesen beauftragt,<br />
zur Jahreshauptversammlung <strong>2023</strong> eine Neufassung der<br />
Prüfungsordnung für die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung<br />
vom 1. April 2007 auszuarbeiten. Der Obmann für das Prüfungswesen<br />
hat dem Präsidium des DK Verbandes eine erste<br />
Zusammenfassung der Prüfungskommission zur Überarbeitung<br />
der PO Kleemann im Herbst 2021 zur Beratung vorgelegt.<br />
Die Vorschläge der Prüfungskommission und die Ergebnisse<br />
der Erörterungen im Präsidium fanden ihren Niederschlag<br />
in der anhängenden Synopse PO Kleemann 2007 und im<br />
Vorschlag einer neuen PO Kleemann. Die Synopse dient der<br />
weiteren Beratung und insbesondere als Grundlage für die<br />
Beratung im Gesamtpräsidium des DK Verbandes zu seiner<br />
planmäßigen Sitzung im Februar <strong>2023</strong>.<br />
Prüfungsordnung für die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung vom …. März 20….<br />
6 Kurzhaar Blätter 01.<strong>2023</strong><br />
www.deutsch-kurzhaar.de<br />
www.deutsch-kurzhaar.de Kurzhaar Blätter 01.<strong>2023</strong> 3<br />
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