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Richtlinie Lieferkettengesetz

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Nachhaltigkeitsrichtlinie<br />

MBN GmbH/MBN Bau GmbH/ARGEN<br />

Unsere Partner beachten die nachstehenden Prinzipien und stellen<br />

dadurch sicher, dass ihr Unternehmen einen positiven Beitrag zur<br />

Gesellschaft und Umwelt leistet, ethisch handelt und die Rechte und<br />

Bedürfnisse aller Beteiligten respektiert.<br />

1. Allgemeine Arbeitsbedingungen und Menschenrechte<br />

• Achtung der Menschenrechte: Respekt vor der Würde und den<br />

persönlichen Rechten der Mitarbeitenden und Dritter in<br />

Geschäftsbeziehungen<br />

• Kinderarbeit und junge Mitarbeitende: Beschäftigung nach aktuell<br />

geltender Gesetzeslage, wobei das Beschäftigungsalter von 15<br />

Jahren nicht zu unterschreiten ist<br />

• Ausbeutung und moderner Sklaverei werden nicht unterstützt, es<br />

gilt der Grundsatz der freigewählten Beschäftigung<br />

• Verbot der Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Hautfarbe,<br />

ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Nationalität, Behinderung,<br />

sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung.<br />

• Respektierung der Vereinigungsfreiheit, Recht auf Interessengruppen<br />

und Tarifverhandlungen<br />

• Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds durch<br />

Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards<br />

• Schutz im Arbeitsumfeld vor Belästigung und Missbrauch<br />

• Anerkennung und Wertschätzung der Leistungen und Beiträge<br />

der Mitarbeitenden<br />

3. Schutz und Kommunikation<br />

• Schutz der Privatsphäre und Einhaltung der Datenschutzgesetze<br />

• Etablierung eines wirksamen Systems zur Meldung von Verstößen<br />

gegen die Unternehmensrichtlinien oder gesetzliche Vorschriften<br />

• Untersuchung von gemeldeten Verstößen und Umsetzung angemessener<br />

Maßnahmen zur Abhilfe oder Sanktionierung<br />

• Diskretion von internen und dritten Hinweisgebern<br />

4. Umwelt und ökologische Verantwortung<br />

• Verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen und<br />

Förderung der Energieeffizienz<br />

• Mitwirkung zur Minimierung, Typisierung, Überwachung und Behandlung<br />

von Emissionen (Luft- und Lärmemissionen, Treibhausgasemissionen)<br />

• Reduzierung bzw. ressourcenschonender Einsatz von Energie;<br />

Monitoring und Bewertung des Energieeinsatz<br />

• Reduzierung von industriellen Schadstoffen, Abfällen und gefährlichen<br />

Stoffen; Monitoring und Bewertung sowie deren Wiederverwertung<br />

• Verbot der gesetzeswidrigen Ausfuhr oder Einfuhr gefährlicher<br />

Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens über die Kontrolle<br />

der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und<br />

ihrer Entsorgung in seiner jeweils geltenden Fassung<br />

2. Unternehmenswerte und Ethik<br />

• Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Sicherheit,<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Gesetzestreue bilden die<br />

Grundwerte des Unternehmens<br />

• Förderung einer offenen und transparenten Kommunikation<br />

innerhalb des Unternehmens<br />

• Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze sowie Regeln<br />

des fairen Wettbewerbs<br />

• Wachstum und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens durch<br />

Verlässlichkeit und Kompetenzen<br />

• Compliance-Management zur Förderung des werteorientierten<br />

Handelns und zur Gewährleistung der Rechtskonformität<br />

• Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Compliance-<br />

Maßnahmen, um den sich wandelnden gesetzlichen Anforderungen<br />

gerecht zu werden<br />

• Fairer Wettbewerb und Einhaltung der geltenden Regelungen<br />

• Entscheidungen basieren auf sachlichen Erwägungen und sind<br />

nicht von persönlichen Interessen geleitet<br />

• Entschiedenes Vorgehen gegenüber Bestechung, Korruption,<br />

Erpressung und Unterschlagung<br />

• Transparenz, Ehrlichkeit und respektvoller Umgang in geschäftlichen<br />

Verhältnissen<br />

• Unterstützung und Förderung der beruflichen Weiterentwicklung<br />

der Mitarbeitenden<br />

5. Lieferketten<br />

• Transparenz in der Lieferkette durch Identifizierung und Überprüfung<br />

der Zulieferer und deren Integration in diese Nachhaltigkeitsrichtlinie<br />

• Pflicht zur Sorgfältigkeit der relevanten Marktteilnehmer im Rohstoffsektor<br />

• Sicherstellung der Einhaltung von geltendem Recht einschließlich<br />

der internationalen Abkommen zu Menschenrechten und Umweltschutz<br />

durch Weitergabe der Pflichten in der Lieferkette und<br />

frühzeitige Information des AG bei Pflichtverstößen oder Risiken<br />

6. Kontinuierliche Verbesserungen<br />

• Managementsystem zur Identifizierung, Bewertung und<br />

Management von Risiken in Bezug auf ethische Fragestellungen,<br />

um proaktiv potenzielle Probleme zu erkennen und anzugehen.<br />

• Förderung einer kontinuierlichen Lernkultur, von Schulungen und<br />

Weiterbildungen<br />

• Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der ethischen<br />

Grundsätze und Aktivitäten des Unternehmens, Anpassung an<br />

sich ändernde gesellschaftliche Erwartungen, Gesetzgebung und<br />

Erkenntnisse<br />

• Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Compliance-<br />

Maßnahmen, um den sich wandelnden gesetzlichen Anforderungen<br />

gerecht zu werden<br />

• Partnerschaften mit Nachunternehmern und Lieferanten<br />

basierend auf gegenseitigem Respekt, Anerkennung und<br />

konstruktiver Zusammenarbeit<br />

Stand 07/2023 Seite 1 von 1

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