Richtlinie Lieferkettengesetz
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Nachhaltigkeitsrichtlinie<br />
MBN GmbH/MBN Bau GmbH/ARGEN<br />
Unsere Partner beachten die nachstehenden Prinzipien und stellen<br />
dadurch sicher, dass ihr Unternehmen einen positiven Beitrag zur<br />
Gesellschaft und Umwelt leistet, ethisch handelt und die Rechte und<br />
Bedürfnisse aller Beteiligten respektiert.<br />
1. Allgemeine Arbeitsbedingungen und Menschenrechte<br />
• Achtung der Menschenrechte: Respekt vor der Würde und den<br />
persönlichen Rechten der Mitarbeitenden und Dritter in<br />
Geschäftsbeziehungen<br />
• Kinderarbeit und junge Mitarbeitende: Beschäftigung nach aktuell<br />
geltender Gesetzeslage, wobei das Beschäftigungsalter von 15<br />
Jahren nicht zu unterschreiten ist<br />
• Ausbeutung und moderner Sklaverei werden nicht unterstützt, es<br />
gilt der Grundsatz der freigewählten Beschäftigung<br />
• Verbot der Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Hautfarbe,<br />
ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Nationalität, Behinderung,<br />
sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung.<br />
• Respektierung der Vereinigungsfreiheit, Recht auf Interessengruppen<br />
und Tarifverhandlungen<br />
• Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds durch<br />
Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards<br />
• Schutz im Arbeitsumfeld vor Belästigung und Missbrauch<br />
• Anerkennung und Wertschätzung der Leistungen und Beiträge<br />
der Mitarbeitenden<br />
3. Schutz und Kommunikation<br />
• Schutz der Privatsphäre und Einhaltung der Datenschutzgesetze<br />
• Etablierung eines wirksamen Systems zur Meldung von Verstößen<br />
gegen die Unternehmensrichtlinien oder gesetzliche Vorschriften<br />
• Untersuchung von gemeldeten Verstößen und Umsetzung angemessener<br />
Maßnahmen zur Abhilfe oder Sanktionierung<br />
• Diskretion von internen und dritten Hinweisgebern<br />
4. Umwelt und ökologische Verantwortung<br />
• Verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen und<br />
Förderung der Energieeffizienz<br />
• Mitwirkung zur Minimierung, Typisierung, Überwachung und Behandlung<br />
von Emissionen (Luft- und Lärmemissionen, Treibhausgasemissionen)<br />
• Reduzierung bzw. ressourcenschonender Einsatz von Energie;<br />
Monitoring und Bewertung des Energieeinsatz<br />
• Reduzierung von industriellen Schadstoffen, Abfällen und gefährlichen<br />
Stoffen; Monitoring und Bewertung sowie deren Wiederverwertung<br />
• Verbot der gesetzeswidrigen Ausfuhr oder Einfuhr gefährlicher<br />
Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens über die Kontrolle<br />
der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und<br />
ihrer Entsorgung in seiner jeweils geltenden Fassung<br />
2. Unternehmenswerte und Ethik<br />
• Verlässlichkeit, Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Sicherheit,<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Gesetzestreue bilden die<br />
Grundwerte des Unternehmens<br />
• Förderung einer offenen und transparenten Kommunikation<br />
innerhalb des Unternehmens<br />
• Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze sowie Regeln<br />
des fairen Wettbewerbs<br />
• Wachstum und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens durch<br />
Verlässlichkeit und Kompetenzen<br />
• Compliance-Management zur Förderung des werteorientierten<br />
Handelns und zur Gewährleistung der Rechtskonformität<br />
• Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Compliance-<br />
Maßnahmen, um den sich wandelnden gesetzlichen Anforderungen<br />
gerecht zu werden<br />
• Fairer Wettbewerb und Einhaltung der geltenden Regelungen<br />
• Entscheidungen basieren auf sachlichen Erwägungen und sind<br />
nicht von persönlichen Interessen geleitet<br />
• Entschiedenes Vorgehen gegenüber Bestechung, Korruption,<br />
Erpressung und Unterschlagung<br />
• Transparenz, Ehrlichkeit und respektvoller Umgang in geschäftlichen<br />
Verhältnissen<br />
• Unterstützung und Förderung der beruflichen Weiterentwicklung<br />
der Mitarbeitenden<br />
5. Lieferketten<br />
• Transparenz in der Lieferkette durch Identifizierung und Überprüfung<br />
der Zulieferer und deren Integration in diese Nachhaltigkeitsrichtlinie<br />
• Pflicht zur Sorgfältigkeit der relevanten Marktteilnehmer im Rohstoffsektor<br />
• Sicherstellung der Einhaltung von geltendem Recht einschließlich<br />
der internationalen Abkommen zu Menschenrechten und Umweltschutz<br />
durch Weitergabe der Pflichten in der Lieferkette und<br />
frühzeitige Information des AG bei Pflichtverstößen oder Risiken<br />
6. Kontinuierliche Verbesserungen<br />
• Managementsystem zur Identifizierung, Bewertung und<br />
Management von Risiken in Bezug auf ethische Fragestellungen,<br />
um proaktiv potenzielle Probleme zu erkennen und anzugehen.<br />
• Förderung einer kontinuierlichen Lernkultur, von Schulungen und<br />
Weiterbildungen<br />
• Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der ethischen<br />
Grundsätze und Aktivitäten des Unternehmens, Anpassung an<br />
sich ändernde gesellschaftliche Erwartungen, Gesetzgebung und<br />
Erkenntnisse<br />
• Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Compliance-<br />
Maßnahmen, um den sich wandelnden gesetzlichen Anforderungen<br />
gerecht zu werden<br />
• Partnerschaften mit Nachunternehmern und Lieferanten<br />
basierend auf gegenseitigem Respekt, Anerkennung und<br />
konstruktiver Zusammenarbeit<br />
Stand 07/2023 Seite 1 von 1