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Ausgabe Nr. 2/12 (PDF | 10.7 MB) - Gemeinde Gerbrunn

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<strong>12</strong> der kleine anzeiger <strong>Nr</strong>. 2 / 20<strong>12</strong><br />

Eichendorff - Volksschule <strong>Gerbrunn</strong><br />

Grundschule<br />

Eichendorffstr. 1, 97218 <strong>Gerbrunn</strong><br />

☎ 0931 707100, Fax 0931 702456<br />

Schulanmeldung<br />

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,<br />

am Mittwoch, 18.04.20<strong>12</strong>, findet in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr im Gebäude der Eichendorff-Volksschule<br />

<strong>Gerbrunn</strong> die Schuleinschreibung statt. Die Schuleinschreibung beginnt mit einer kurzen Information über die Themen<br />

„Sicherheit auf dem Schulweg“ und „Mittagsbetreuung“.<br />

Auch wenn Ihr Kind zurückgestellt werden oder eine andere Schule besuchen soll, muss es trotzdem bei uns angemeldet<br />

werden.<br />

Die Erziehungsberechtigten bzw. einer der Erziehungsberechtigten kommen bitte persönlich mit<br />

dem Kind zur Anmeldung.<br />

Kinder, die zur Schulanmeldung nicht vorgestellt werden können (Urlaub o.ä.), bitte ich schon vorher nach telefonischer<br />

Terminvereinbarung persönlich anzumelden.<br />

Anzumelden sind<br />

• Kinder, die bis zum 30.09.20<strong>12</strong> sechs Jahre alt werden, also spätestens am 30.09.2006 geboren sind. Aufgrund<br />

der neuen gesetzlichen Regelung sollen Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2006 geboren<br />

wurden, keinen Nachteil haben. Bei einem vorzeitigen Antrag auf Einschulung sollen hier der Elternwille und<br />

die vorausgegangenen Maßnahmen (z.B. Aufnahme in die Vorschulgruppe des Kindergartens) in besonderem<br />

Maße berücksichtigt werden, ebenso eine körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes, die einen<br />

erfolgreichen Unterrichtsbesuch erwarten lässt.<br />

• Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen)<br />

• ebenso Kinder, die die Erziehungsberechtigten zurückstellen lassen wollen, bzw. wenn nach der Einschreibung<br />

ein Wohnungswechsel geplant ist.<br />

Zurückstellungen vom Schulbesuch sind nur im begründeten Ausnahmefall möglich. Über die Teilnahme an einem<br />

Test wird rechtzeitig entschieden.<br />

Nach dem 31.<strong>12</strong>.2006 geborene Kinder müssen bei einer Schulaufnahme schulpsychologisch getestet werden.<br />

Vorzulegen sind<br />

• Frageblatt zur Schulanmeldung (soweit es nicht bereits der Schule über den Kindergarten vorliegt)<br />

• Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch (hiermit sind die Angaben im Anmeldeblatt zu belegen)<br />

• Bestätigung des Staatl. Gesundheitsamtes über Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest<br />

• Bestätigung über die Früherkennungsuntersuchung U 9<br />

Anstelle der Bestätigungen des Gesundheitsamtes können privatärztliche Untersuchungen anerkannt werden. Voraussetzung<br />

ist der Nachweis, dass das Ziel der schulärztlichen Untersuchung erreicht ist. Die Kosten für eine privatärztliche<br />

Untersuchung und Bescheinigung sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Die allgemeine Vorschuluntersuchung<br />

entfällt bereits ab dem Schuljahr 2001/2002.<br />

Mittagsbetreuung<br />

Im kommenden Schuljahr wird für die Grundschüler wieder eine Mittagsbetreuung ab 11.30 Uhr angeboten. Anmeldungen<br />

für die neuen Schüler der 1. Klasse können beim Schulanmeldetermin am 18.04.20<strong>12</strong> erfolgen.<br />

<strong>Gerbrunn</strong>, <strong>12</strong>.01.20<strong>12</strong><br />

gez.<br />

Alfred Schäffer, Rektor

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