Ausgabe Nr. 2/12 (PDF | 10.7 MB) - Gemeinde Gerbrunn
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<strong>12</strong> der kleine anzeiger <strong>Nr</strong>. 2 / 20<strong>12</strong><br />
Eichendorff - Volksschule <strong>Gerbrunn</strong><br />
Grundschule<br />
Eichendorffstr. 1, 97218 <strong>Gerbrunn</strong><br />
☎ 0931 707100, Fax 0931 702456<br />
Schulanmeldung<br />
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,<br />
am Mittwoch, 18.04.20<strong>12</strong>, findet in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr im Gebäude der Eichendorff-Volksschule<br />
<strong>Gerbrunn</strong> die Schuleinschreibung statt. Die Schuleinschreibung beginnt mit einer kurzen Information über die Themen<br />
„Sicherheit auf dem Schulweg“ und „Mittagsbetreuung“.<br />
Auch wenn Ihr Kind zurückgestellt werden oder eine andere Schule besuchen soll, muss es trotzdem bei uns angemeldet<br />
werden.<br />
Die Erziehungsberechtigten bzw. einer der Erziehungsberechtigten kommen bitte persönlich mit<br />
dem Kind zur Anmeldung.<br />
Kinder, die zur Schulanmeldung nicht vorgestellt werden können (Urlaub o.ä.), bitte ich schon vorher nach telefonischer<br />
Terminvereinbarung persönlich anzumelden.<br />
Anzumelden sind<br />
• Kinder, die bis zum 30.09.20<strong>12</strong> sechs Jahre alt werden, also spätestens am 30.09.2006 geboren sind. Aufgrund<br />
der neuen gesetzlichen Regelung sollen Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2006 geboren<br />
wurden, keinen Nachteil haben. Bei einem vorzeitigen Antrag auf Einschulung sollen hier der Elternwille und<br />
die vorausgegangenen Maßnahmen (z.B. Aufnahme in die Vorschulgruppe des Kindergartens) in besonderem<br />
Maße berücksichtigt werden, ebenso eine körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes, die einen<br />
erfolgreichen Unterrichtsbesuch erwarten lässt.<br />
• Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen)<br />
• ebenso Kinder, die die Erziehungsberechtigten zurückstellen lassen wollen, bzw. wenn nach der Einschreibung<br />
ein Wohnungswechsel geplant ist.<br />
Zurückstellungen vom Schulbesuch sind nur im begründeten Ausnahmefall möglich. Über die Teilnahme an einem<br />
Test wird rechtzeitig entschieden.<br />
Nach dem 31.<strong>12</strong>.2006 geborene Kinder müssen bei einer Schulaufnahme schulpsychologisch getestet werden.<br />
Vorzulegen sind<br />
• Frageblatt zur Schulanmeldung (soweit es nicht bereits der Schule über den Kindergarten vorliegt)<br />
• Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch (hiermit sind die Angaben im Anmeldeblatt zu belegen)<br />
• Bestätigung des Staatl. Gesundheitsamtes über Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest<br />
• Bestätigung über die Früherkennungsuntersuchung U 9<br />
Anstelle der Bestätigungen des Gesundheitsamtes können privatärztliche Untersuchungen anerkannt werden. Voraussetzung<br />
ist der Nachweis, dass das Ziel der schulärztlichen Untersuchung erreicht ist. Die Kosten für eine privatärztliche<br />
Untersuchung und Bescheinigung sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Die allgemeine Vorschuluntersuchung<br />
entfällt bereits ab dem Schuljahr 2001/2002.<br />
Mittagsbetreuung<br />
Im kommenden Schuljahr wird für die Grundschüler wieder eine Mittagsbetreuung ab 11.30 Uhr angeboten. Anmeldungen<br />
für die neuen Schüler der 1. Klasse können beim Schulanmeldetermin am 18.04.20<strong>12</strong> erfolgen.<br />
<strong>Gerbrunn</strong>, <strong>12</strong>.01.20<strong>12</strong><br />
gez.<br />
Alfred Schäffer, Rektor