Ausgabe Nr. 2/12 (PDF | 10.7 MB) - Gemeinde Gerbrunn
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6 der kleine anzeiger <strong>Nr</strong>. 2 / 20<strong>12</strong><br />
chen in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorstellen soll.<br />
Hierzu wurde Frau Andrea Gebhard vom vg. Büro eingeladen,<br />
auch Stadtplaner Dr. Holl war zu diesem Punkt der<br />
Tagesordnung zugegen.<br />
Frau Gebhard zeigte nach kurzer allgemeiner Vorstellung<br />
des Büros die im Raum Rosenheim realisierten Projekte auf.<br />
Hierzu zählt beispielsweise neben zahlreichen kleineren<br />
örtlichen Projekten auch ein regionales Fahrradkonzept. Besonders<br />
betont wurde auch die Möglichkeit, die Konzeption<br />
einer Anbindung an die LGS 2018, über Fördermittel des<br />
Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />
Verkehr und Technologie teilweise zu finanzieren.<br />
Bürgermeister Wolfshörndl bedankte sich für die Ausführungen<br />
und verwies anschließend hierzu auf die Chancen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>, im Rahmen kleinerer Satellitenprojekte zur<br />
LGS 2018 einen Beitrag sowohl zur Gartenschau selbst als<br />
auch für die <strong>Gerbrunn</strong>er Bürger leisten zu können.<br />
Frau Hauck-Göbel brachte ihrerseits zum Ausdruck, dass<br />
bereits viele Ideen vorhanden sind, die Projekte sollten<br />
sich an für <strong>Gerbrunn</strong> charakteristischen Merkmalen wie<br />
Wein oder Obstbau orientieren, beispielweise im Rahmen<br />
kleinerer Themengärten. Herr Dr. Holl bekräftigte dies und<br />
verwies darauf, dass die vorhandenen Ideen ausgearbeitet<br />
und qualitativ verdichtet werden sollen.<br />
Bürgermeister Wolfshörndl merkte abschließend an, dass<br />
die angestrebten Projekte vorwiegend <strong>Gerbrunn</strong>er Bürgern<br />
dienen sollten.<br />
Zweckvereinbarung kommunale<br />
Verkehrsüberwachung mit der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Eisingen<br />
Mit Beschluss vom 10. Oktober 2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
die Verwaltung beauftragt, Kontakt mit den <strong>Gemeinde</strong>n Eisingen,<br />
Kist und Randersacker aufzunehmen, um zu klären, ob<br />
und ggf. in welcher Form eine interkommunale Zusammenarbeit<br />
auf dem Gebiet der kommunalen Verkehrsüberwachung<br />
für den Bereich des fließenden Verkehr denkbar ist.<br />
Zur möglichen Vorgehensweise wurde mit den betroffenen<br />
<strong>Gemeinde</strong>n vereinbart, dass die <strong>Gemeinde</strong> Eisingen die<br />
personelle und organisatorische Leitung der kommunalen<br />
Verkehrsüberwachung übernehmen könnte. Für die technische<br />
Durchführung der Messungen würde die <strong>Gemeinde</strong><br />
Eisingen eine Firma beauftragen, so dass die übrigen Beteiligten<br />
nur eine Vereinbarung mit der <strong>Gemeinde</strong> Eisingen<br />
abschließen müssten.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Eisingen hat nun den Entwurf einer Zweckvereinbarung<br />
zur Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung<br />
vorgelegt. Die in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung<br />
enthält folgende wesentliche Eckpunkte:<br />
- Übertragung der hoheitlichen Befugnisse zur Durchführung<br />
von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen<br />
einschließlich der Durchführung von Zwangsbeitreibungsmaßnahmen<br />
nach der letzten Mahnung von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> auf die <strong>Gemeinde</strong> Eisingen.<br />
- Die <strong>Gemeinde</strong> Eisingen übernimmt alle hiermit verbundenen<br />
Innendienstaufgaben, richtet den / die notwendigen<br />
Arbeitsplätze ein und beschafft den Sachbedarf.<br />
Die Kosten für den Innendienst werden zwischen den<br />
<strong>Gemeinde</strong>n nach Verstoßzahlen aufgeteilt.<br />
- Technische Geräte einschl. Bedienungspersonal werden<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Eisingen von autorisierten Firmen zur Verfügung<br />
gestellt. Die Verträge werden direkt zwischen<br />
der Firma und der <strong>Gemeinde</strong> Eisingen abgeschlossen.<br />
Die Kosten der techn. Überwachung werden entsprechend<br />
den gebuchten Überwachungsstunden von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Eisingen 1:1 an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> weitergeleitet.<br />
- Sämtliche im <strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden Verwarnungsund<br />
Bußgelder gehen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> zu.<br />
- die Vereinbarung wird (zunächst) auf ein Jahr befristet.<br />
Parallel zur vg. Zweckvereinbarung müsste eine Vereinbarung<br />
mit dem Polizeipräsidium Würzburg abgeschlossen<br />
werden, wonach die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> wie die Polizei<br />
für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten<br />
zuständig ist. Die Vereinbarung enthält auch eine Regelung,<br />
wonach die Messstellen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />
Geschwindigkeitsüberwachung gemeinsam mit<br />
den Fachleuten der Polizei festgelegt werden.<br />
Herr Kies verwies in diesem Zusammenhang auf die aktuelle<br />
Medienberichterstattung. Hier äußerte sich die Polizeigewerkschaft<br />
kritisch gegenüber der Tatsache, dass<br />
Privatfirmen wie die vg. Fa. GKVS die Messgerätschaften<br />
einrichten und bedienen (hoheitliche Aufgaben). Auch<br />
verwies er auf die Kostensituation für die Messungen und<br />
Auswertungen der Verstöße. Bürgermeister Wolfshörndl<br />
verwies auf eine Stellungnahme zur Medienberichterstattung<br />
des bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tages. Die Messverfahren<br />
erfolgen mit geschultem Personal welches in den Dienst der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Eisingen gestellt wird um die hoheitlichen Aufgaben<br />
wahrnehmen zu können. Ein Probejahr sollte zeigen<br />
wie sich die Kostensituation entwickelt.<br />
Beschluss:<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> übt ab 1. April 20<strong>12</strong> ihre Zuständigkeit<br />
im Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 2 Abs. 3<br />
und 4 ZuVOWiG) für die Verfolgung und Ahndung von<br />
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz<br />
(StVG) aus und führt im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Gerbrunn</strong><br />
Geschwindigkeitsüberwachungen im übertragenen Wirkungskreis<br />
nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung<br />
geltenden Vorschriften mit<br />
monatlich max. 10 Überwachungsstunden durch.<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> schließt hierzu eine Vereinbarung<br />
mit dem Polizeipräsidium Würzburg entsprechend<br />
dem beiliegenden Entwurf ab.<br />
3. Zur Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung<br />
überträgt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> der <strong>Gemeinde</strong> Eisingen<br />
die entsprechenden hoheitlichen Befugnisse gemäß<br />
dem beiliegenden Entwurf einer Zweckvereinbarung.<br />
Die Zweckvereinbarung ist nach Unterzeichnung beider<br />
<strong>Gemeinde</strong>n dem Landratsamt Würzburg zur Genehmigung<br />
vorzulegen.“<br />
Abstimmungsergebnis: zu 1. zu 2. zu 3.<br />
Anwesend: 19 19 19<br />
Für den Beschluss: <strong>12</strong> <strong>12</strong> <strong>12</strong><br />
Gegen den Beschluss: 7 7 7<br />
Persönlich beteiligt: 0 0 0