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Ausgabe Nr. 2/12 (PDF | 10.7 MB) - Gemeinde Gerbrunn

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6 der kleine anzeiger <strong>Nr</strong>. 2 / 20<strong>12</strong><br />

chen in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorstellen soll.<br />

Hierzu wurde Frau Andrea Gebhard vom vg. Büro eingeladen,<br />

auch Stadtplaner Dr. Holl war zu diesem Punkt der<br />

Tagesordnung zugegen.<br />

Frau Gebhard zeigte nach kurzer allgemeiner Vorstellung<br />

des Büros die im Raum Rosenheim realisierten Projekte auf.<br />

Hierzu zählt beispielsweise neben zahlreichen kleineren<br />

örtlichen Projekten auch ein regionales Fahrradkonzept. Besonders<br />

betont wurde auch die Möglichkeit, die Konzeption<br />

einer Anbindung an die LGS 2018, über Fördermittel des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur,<br />

Verkehr und Technologie teilweise zu finanzieren.<br />

Bürgermeister Wolfshörndl bedankte sich für die Ausführungen<br />

und verwies anschließend hierzu auf die Chancen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>, im Rahmen kleinerer Satellitenprojekte zur<br />

LGS 2018 einen Beitrag sowohl zur Gartenschau selbst als<br />

auch für die <strong>Gerbrunn</strong>er Bürger leisten zu können.<br />

Frau Hauck-Göbel brachte ihrerseits zum Ausdruck, dass<br />

bereits viele Ideen vorhanden sind, die Projekte sollten<br />

sich an für <strong>Gerbrunn</strong> charakteristischen Merkmalen wie<br />

Wein oder Obstbau orientieren, beispielweise im Rahmen<br />

kleinerer Themengärten. Herr Dr. Holl bekräftigte dies und<br />

verwies darauf, dass die vorhandenen Ideen ausgearbeitet<br />

und qualitativ verdichtet werden sollen.<br />

Bürgermeister Wolfshörndl merkte abschließend an, dass<br />

die angestrebten Projekte vorwiegend <strong>Gerbrunn</strong>er Bürgern<br />

dienen sollten.<br />

Zweckvereinbarung kommunale<br />

Verkehrsüberwachung mit der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Eisingen<br />

Mit Beschluss vom 10. Oktober 2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

die Verwaltung beauftragt, Kontakt mit den <strong>Gemeinde</strong>n Eisingen,<br />

Kist und Randersacker aufzunehmen, um zu klären, ob<br />

und ggf. in welcher Form eine interkommunale Zusammenarbeit<br />

auf dem Gebiet der kommunalen Verkehrsüberwachung<br />

für den Bereich des fließenden Verkehr denkbar ist.<br />

Zur möglichen Vorgehensweise wurde mit den betroffenen<br />

<strong>Gemeinde</strong>n vereinbart, dass die <strong>Gemeinde</strong> Eisingen die<br />

personelle und organisatorische Leitung der kommunalen<br />

Verkehrsüberwachung übernehmen könnte. Für die technische<br />

Durchführung der Messungen würde die <strong>Gemeinde</strong><br />

Eisingen eine Firma beauftragen, so dass die übrigen Beteiligten<br />

nur eine Vereinbarung mit der <strong>Gemeinde</strong> Eisingen<br />

abschließen müssten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Eisingen hat nun den Entwurf einer Zweckvereinbarung<br />

zur Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung<br />

vorgelegt. Die in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung<br />

enthält folgende wesentliche Eckpunkte:<br />

- Übertragung der hoheitlichen Befugnisse zur Durchführung<br />

von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen<br />

einschließlich der Durchführung von Zwangsbeitreibungsmaßnahmen<br />

nach der letzten Mahnung von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> auf die <strong>Gemeinde</strong> Eisingen.<br />

- Die <strong>Gemeinde</strong> Eisingen übernimmt alle hiermit verbundenen<br />

Innendienstaufgaben, richtet den / die notwendigen<br />

Arbeitsplätze ein und beschafft den Sachbedarf.<br />

Die Kosten für den Innendienst werden zwischen den<br />

<strong>Gemeinde</strong>n nach Verstoßzahlen aufgeteilt.<br />

- Technische Geräte einschl. Bedienungspersonal werden<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Eisingen von autorisierten Firmen zur Verfügung<br />

gestellt. Die Verträge werden direkt zwischen<br />

der Firma und der <strong>Gemeinde</strong> Eisingen abgeschlossen.<br />

Die Kosten der techn. Überwachung werden entsprechend<br />

den gebuchten Überwachungsstunden von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Eisingen 1:1 an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> weitergeleitet.<br />

- Sämtliche im <strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden Verwarnungsund<br />

Bußgelder gehen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> zu.<br />

- die Vereinbarung wird (zunächst) auf ein Jahr befristet.<br />

Parallel zur vg. Zweckvereinbarung müsste eine Vereinbarung<br />

mit dem Polizeipräsidium Würzburg abgeschlossen<br />

werden, wonach die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> wie die Polizei<br />

für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten<br />

zuständig ist. Die Vereinbarung enthält auch eine Regelung,<br />

wonach die Messstellen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />

Geschwindigkeitsüberwachung gemeinsam mit<br />

den Fachleuten der Polizei festgelegt werden.<br />

Herr Kies verwies in diesem Zusammenhang auf die aktuelle<br />

Medienberichterstattung. Hier äußerte sich die Polizeigewerkschaft<br />

kritisch gegenüber der Tatsache, dass<br />

Privatfirmen wie die vg. Fa. GKVS die Messgerätschaften<br />

einrichten und bedienen (hoheitliche Aufgaben). Auch<br />

verwies er auf die Kostensituation für die Messungen und<br />

Auswertungen der Verstöße. Bürgermeister Wolfshörndl<br />

verwies auf eine Stellungnahme zur Medienberichterstattung<br />

des bayerischen <strong>Gemeinde</strong>tages. Die Messverfahren<br />

erfolgen mit geschultem Personal welches in den Dienst der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Eisingen gestellt wird um die hoheitlichen Aufgaben<br />

wahrnehmen zu können. Ein Probejahr sollte zeigen<br />

wie sich die Kostensituation entwickelt.<br />

Beschluss:<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> übt ab 1. April 20<strong>12</strong> ihre Zuständigkeit<br />

im Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 2 Abs. 3<br />

und 4 ZuVOWiG) für die Verfolgung und Ahndung von<br />

Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz<br />

(StVG) aus und führt im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Gerbrunn</strong><br />

Geschwindigkeitsüberwachungen im übertragenen Wirkungskreis<br />

nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung<br />

geltenden Vorschriften mit<br />

monatlich max. 10 Überwachungsstunden durch.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> schließt hierzu eine Vereinbarung<br />

mit dem Polizeipräsidium Würzburg entsprechend<br />

dem beiliegenden Entwurf ab.<br />

3. Zur Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung<br />

überträgt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerbrunn</strong> der <strong>Gemeinde</strong> Eisingen<br />

die entsprechenden hoheitlichen Befugnisse gemäß<br />

dem beiliegenden Entwurf einer Zweckvereinbarung.<br />

Die Zweckvereinbarung ist nach Unterzeichnung beider<br />

<strong>Gemeinde</strong>n dem Landratsamt Würzburg zur Genehmigung<br />

vorzulegen.“<br />

Abstimmungsergebnis: zu 1. zu 2. zu 3.<br />

Anwesend: 19 19 19<br />

Für den Beschluss: <strong>12</strong> <strong>12</strong> <strong>12</strong><br />

Gegen den Beschluss: 7 7 7<br />

Persönlich beteiligt: 0 0 0

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