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AUTOHAUS_19-2023_Mulfinger_Lohnkonzept (1)

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HANDEL<br />

Mitarbeitern wie auch von Familienmitgliedern<br />

angesehen werden kann, ohne<br />

dabei die betrieblichen Abläufe zu beeinträchtigen.<br />

Seit der Abrechnungsumstellung 2018<br />

fanden im Autohaus <strong>Mulfinger</strong> bereits zwei<br />

Lohnsteueraußenprüfungen und daran anschließend<br />

auch Sozialversicherungsprüfungen<br />

statt, die ohne Beanstandung absolviert<br />

worden sind. Hier zeigt sich einmal<br />

mehr, dass Unternehmen mit einem strukturierten<br />

Umsetzungskonzept die Vorteile<br />

steueroptimierter Lohnarten rechtssicher<br />

nutzen können. Mehr Zusatzleistungen<br />

und Benefits führen zu überdurchschnittlichen<br />

Bewertungen auf Arbeitgeberbewertungsplattformen<br />

(z. B. Kununu), helfen bei<br />

der Bindung von Mitarbeitern, erhöhen die<br />

Sichtbarkeit bei Bewerbern und tragen<br />

merklich dazu bei, sich als attraktiver Arbeitgeber<br />

zu positionieren. Das ist ein echtes<br />

Differenzierungsmerkmal.<br />

Fazit<br />

Man nutze die Steueroptimierungsmöglichkeiten<br />

– die Industrie macht das<br />

BERECHNUNGSBEISPIEL: EINMALIGE SONDERZAHLUNG<br />

Mitarbeiter mit Lohnsteuerklasse I,<br />

2.500 Euro brutto + einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.500 Euro<br />

KLASSISCH<br />

Monatslohn:<br />

2.500 Euro brutto = 1.627 Euro netto<br />

Sonderzahlung klassisch:<br />

1.500 Euro brutto = 772 Euro netto<br />

Netto aus Gehalt und Sonderzahlung:<br />

2.399 Euro<br />

Gesamtkosten Arbeitgeber:<br />

ca. 4.800 Euro<br />

INNOVATIV<br />

nicht anders –, um in die eigene Belegschaft<br />

zu investieren. Das sind Mehrleistungen<br />

für die Mitarbeiter ohne extra<br />

Kosten. Der Mittelstand sollte diese<br />

Möglichkeit viel stärker für sich nutzen.<br />

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer stoßen<br />

hier sichtbar an ihre Grenzen, da der<br />

ganzheitliche Lösungsansatz oft deutlich<br />

Monatslohn:<br />

2.500 Euro brutto = 1.627 Euro netto<br />

Sonderzahlung innovativ:<br />

840 Euro netto aus 3 Lohnarten:<br />

- Lohnart 1: (z. B. Erholungsbeihilfe)<br />

260 Euro<br />

- Lohnart 2: 250 Euro<br />

- Lohnart 3: 330 Euro<br />

Netto aus Gehalt und Sonderzahlung:<br />

2.467 Euro<br />

Gesamtkosten Arbeitgeber:<br />

ca. 3.987 Euro<br />

Das Unternehmen<br />

hat durch<br />

die innovative<br />

Form der<br />

einmaligen<br />

Sonderzahlung<br />

813 Euro eingespart,<br />

trotzdem<br />

hat der Mitarbeiter<br />

68 Euro<br />

mehr netto aus<br />

der Sonderzahlung<br />

erhalten.<br />

über das Fachgebiet Steuerrecht hinausgeht.<br />

Man will es nicht wahrhaben, aber<br />

es ist so. Der Professionalismus liegt darin,<br />

diese innovative Entlohnung rechtssicher,<br />

verwaltungsarm und in einem<br />

klar strukturierten Prozess – als individuell<br />

abgestimmte Komplettlösung –<br />

umzusetzen. <br />

■<br />

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