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Dorfblatt 83 - Gemeinde Hirzel

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Das Gebiet Wässeri ist heute über eine Stichstrasse erschlossen, welche sich in zwei<br />

Sackgassen aufteilt. Zurzeit ist auf der Quartierstrasse eine generelle Höchstgeschwindigkeit<br />

von 50 km/h erlaubt. Aufgrund der baulichen Ausführung ohne Trottoirs und eines<br />

reinen Ziel-Quell-Verkehrs herrscht bereits heute ein sehr tiefes Geschwindigkeitsniveau.<br />

Die theoretisch mögliche Maximalgeschwindigkeit würde schon alleine aufgrund der<br />

Sichtverhältnisse bei gewissen Einfahrten und der Mischnutzung der Verkehrsfläche zu<br />

Konflikten betreffend Verkehrssicherheit führen.<br />

Ziel der Begegnungszone<br />

Der bestehende Spielraum «Strasse für Kinder» soll legalisiert und so die Wohnqualität<br />

gesteigert werden. Dazu muss zwingend eine Vortrittsumkehr stattfinden. Das heisst, die<br />

spielenden Kinder sowie die Fussgänger sollen vortrittsberechtigt werden.<br />

Durch die Festsetzung einer Begegnungszone kann zudem verhindert werden, dass unnötiger<br />

Lärm und Schadstoffausstoss durch Beschleunigungs- und Abbremsmanöver<br />

auf den kurzen geraden Strecken entstehen. Das bereits bestehende ruhige Fahrverhalten<br />

wird unterstützt und gleichzeitig die rechtliche Verkehrssicherheit erhöht.<br />

Durch die offizielle Reduktion der Geschwindigkeit wird die Wahrnehmung der Automobillenker<br />

sensibilisiert.<br />

Was ist eine Begegnungszone?<br />

Mit der Begegnungszone wird den Fussgängerinnen und Fussgängern in Wohn- und<br />

Geschäftsbereichen die Verkehrsfläche für Spiel und Sport, zum Einkaufen und Flanieren<br />

oder als Begegnungsstätte zur Verfügung gestellt.<br />

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.<br />

In der Begegnungszone haben Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr<br />

Vortritt. Sie können jederzeit und überall die Fahrbahn queren, dürfen jedoch<br />

die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder<br />

Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.<br />

Die Begegnungszone ist seit dem 1. Januar 2002 in der Schweiz zugelassen. Die Signalisationsverordnung<br />

(SSV) beschreibt den Einsatz und die Regeln für die Einführung<br />

solcher Zonensignalisationen. Die Begegnungszonen dürfen auf Nebenstrassen in Bereichen<br />

mit Wohn- und/oder Geschäftsnutzung eingerichtet werden.<br />

3. Neues Reglement über die Feuerwehr<br />

Mit Beschluss Nr. 225 vom 5. Dezember 2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat, gestützt auf<br />

Art. 22 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung vom 15. Mai 2011, das Reglement über die Feuerwehr<br />

erlassen und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.<br />

Das kommunale Reglement über die Feuerwehrorganisation vom 7. April 1997 ist in verschiedenen<br />

Punkten veraltet. Mit der Inkraftsetzung der neuen <strong>Gemeinde</strong>ordnung wird<br />

zudem die Sicherheitskommission aufgehoben, und dadurch werden zusätzliche Verantwortlichkeiten<br />

auf das Feuerwehrkommando übertragen.<br />

Ressortchef Walter Reutimann hat zusammen mit den Offizieren und dem <strong>Gemeinde</strong>schreiber<br />

das Reglement total überarbeitet und es von der kantonalen Feuerwehr und<br />

vom Statthalteramt vorprüfen lassen.<br />

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