Dorfblatt 83 - Gemeinde Hirzel
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Das Gebiet Wässeri ist heute über eine Stichstrasse erschlossen, welche sich in zwei<br />
Sackgassen aufteilt. Zurzeit ist auf der Quartierstrasse eine generelle Höchstgeschwindigkeit<br />
von 50 km/h erlaubt. Aufgrund der baulichen Ausführung ohne Trottoirs und eines<br />
reinen Ziel-Quell-Verkehrs herrscht bereits heute ein sehr tiefes Geschwindigkeitsniveau.<br />
Die theoretisch mögliche Maximalgeschwindigkeit würde schon alleine aufgrund der<br />
Sichtverhältnisse bei gewissen Einfahrten und der Mischnutzung der Verkehrsfläche zu<br />
Konflikten betreffend Verkehrssicherheit führen.<br />
Ziel der Begegnungszone<br />
Der bestehende Spielraum «Strasse für Kinder» soll legalisiert und so die Wohnqualität<br />
gesteigert werden. Dazu muss zwingend eine Vortrittsumkehr stattfinden. Das heisst, die<br />
spielenden Kinder sowie die Fussgänger sollen vortrittsberechtigt werden.<br />
Durch die Festsetzung einer Begegnungszone kann zudem verhindert werden, dass unnötiger<br />
Lärm und Schadstoffausstoss durch Beschleunigungs- und Abbremsmanöver<br />
auf den kurzen geraden Strecken entstehen. Das bereits bestehende ruhige Fahrverhalten<br />
wird unterstützt und gleichzeitig die rechtliche Verkehrssicherheit erhöht.<br />
Durch die offizielle Reduktion der Geschwindigkeit wird die Wahrnehmung der Automobillenker<br />
sensibilisiert.<br />
Was ist eine Begegnungszone?<br />
Mit der Begegnungszone wird den Fussgängerinnen und Fussgängern in Wohn- und<br />
Geschäftsbereichen die Verkehrsfläche für Spiel und Sport, zum Einkaufen und Flanieren<br />
oder als Begegnungsstätte zur Verfügung gestellt.<br />
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.<br />
In der Begegnungszone haben Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr<br />
Vortritt. Sie können jederzeit und überall die Fahrbahn queren, dürfen jedoch<br />
die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder<br />
Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.<br />
Die Begegnungszone ist seit dem 1. Januar 2002 in der Schweiz zugelassen. Die Signalisationsverordnung<br />
(SSV) beschreibt den Einsatz und die Regeln für die Einführung<br />
solcher Zonensignalisationen. Die Begegnungszonen dürfen auf Nebenstrassen in Bereichen<br />
mit Wohn- und/oder Geschäftsnutzung eingerichtet werden.<br />
3. Neues Reglement über die Feuerwehr<br />
Mit Beschluss Nr. 225 vom 5. Dezember 2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat, gestützt auf<br />
Art. 22 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung vom 15. Mai 2011, das Reglement über die Feuerwehr<br />
erlassen und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.<br />
Das kommunale Reglement über die Feuerwehrorganisation vom 7. April 1997 ist in verschiedenen<br />
Punkten veraltet. Mit der Inkraftsetzung der neuen <strong>Gemeinde</strong>ordnung wird<br />
zudem die Sicherheitskommission aufgehoben, und dadurch werden zusätzliche Verantwortlichkeiten<br />
auf das Feuerwehrkommando übertragen.<br />
Ressortchef Walter Reutimann hat zusammen mit den Offizieren und dem <strong>Gemeinde</strong>schreiber<br />
das Reglement total überarbeitet und es von der kantonalen Feuerwehr und<br />
vom Statthalteramt vorprüfen lassen.<br />
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