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Rechliner Zeitung 12_01_02_2023 2024Doppelseitig 1

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8 Rechliner Zeitung

sere Gemeinde in Höhe von 212.000,- Euro

für die Fertigstellung unseres Mauerparkes

übergeben hat?

- dass wir den Besuch aber auch genutzt haben,

um zu weiteren Vorhaben zu verhandeln,

da in der Zukunft deutlich weniger

Fördergeld in Schwerin zur Verfügung steht,

unsere Heimatgemeinde als Konversionsgemeinde

aber besonders belastet ist.

- dass die Rechliner Foto-Jury getagt und

die besten Fotos ausgewählt hat und nun die

Preisträger 2024 feststehen?

- dass auch die Galerie im Haus des Gastes

wieder fertiggestellt ist, eine Ausstellung mit

den großartigen Fotos aller Preisträger

eröffnet wird?

- dass der Breitbandausbau in Rechlin in die

finale Phase geht: 140 von 222 km sind

fertiggestellt sowie 1400 von 2920 Hausanschlüsse

und die geplante Fertigstellung

(außer Rechlin Nord) im Juni 2024 sein

wird?

Wolf-Dieter Ringguth

Bürgermeister

Gebäude-Energie-Gesetz verabschiedet

Gemeinde wartet nicht ab -

Zukunft selbst gestalten!

Wenn in diesen Zeiten in der Berliner Politik

Gesetze verabschiedet werden, kommt man

als interessierter Bürger aus dem Staunen

nicht mehr heraus.

In Zeiten absoluten Fachkräftemangels gibt

es Bürgergeld, Migrationspolitik hat zunehmend

mit den finanziellen und tatsächlichen

Möglichkeiten dieses Landes und der

Kommunen immer weniger zu tun und das

Bundesverfassungsgericht urteilt (über 60

Milliarden Euro!) und erklärt einen Bundeshaushalt

als verfassungswidrig!

Und dieses Durcheinander betrifft leider

auch ein so wichtiges Gesetz, wie das Gebäude-Energie-Gesetz

(GEG).

Foto @ Gemeinde Rechlin, Staatssekretär Jochen Schulte

übergibt Bürgermeister Wolf-Dieter Ringguth 212.000,- Euro

Das gilt für die Art und Weise der Entstehung

des Gesetzes genauso, wie für eine komplett

verunglückte Kommunikation.

Hier wird nun also festgeschrieben, welche

Vorgaben wir zur Heizungsbau- und Klimatechnik

sowie zum Wärmedämmstandard

oder Hitzeschutz von Gebäuden ab 2024

einzuhalten haben.

Für den Ersatz von Heizungen ist dann kurz

vor Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens

noch festgelegt worden, dass die Gemeinden

zunächst einen kommunalen Wärmeplan

aufzustellen haben.

Gemeinden unserer Größenordnung müssen

die Kommunale Wärmeplanung bis zum

30. J

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