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Neulingen KW4323

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6 Neulinger Nachrichten Woche 43, Do. 26. Oktober 2023<br />

mit den Interessenten in Kontakt und wird sich zeitnah mit der<br />

Thematik beschäftigen, möchte jedoch auch so vorgehen, dass<br />

die Vergabe der Grundstücke nicht angreifbar ist.<br />

Ein Anlieger des Dorfangers im Ortsteil Bauschlott sprach die geplante<br />

Sanierung an und fragte nach dem Beginn der Arbeiten.<br />

Aufgrund der Umstrukturierung seines Betriebs im betroffenen<br />

Bereich ist es für ihn von Bedeutung, den Zeitpunkt zu kennen,<br />

um mögliche Beeinträchtigungen seiner Zufahrt zu minimieren.<br />

Zusätzlich interessiert ihn die Finanzierung und ob die Anwendung<br />

von § 154 des Baugesetzbuches zu Kosten für die Anlieger<br />

führen könnte. Bürgermeister Schmidt teilte mit, dass nicht<br />

vorgesehen ist, Kosten auf die Anlieger abzuwälzen. Die Sanierung<br />

wird derzeit mit der Firma STEG abgestimmt. Es besteht<br />

eine Umsetzungszeitspanne von 7 Jahren. Ralf Kilgus betonte<br />

ergänzend, dass die Abstimmung auch von der Sanierung der<br />

Ortsdurchfahrt Bauschlott abhängt, da nicht überall gleichzeitig<br />

in den Straßenkörper eingegriffen werden kann. Dies bedeutet,<br />

dass der Beginn der Sanierung des Dorfangers voraussichtlich<br />

erst im Jahr 2026 nach Abschluss der Sanierung der Ortsdurchfahrt<br />

erfolgen wird.<br />

Bürgermeister Schmidt bat die Verwaltung in dem Zusammenhang<br />

darum, das Gespräch mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

zu suchen, da die Sanierung der Ortsdurchfahrt die Kanaplanung<br />

der Gemeinde tangiert.<br />

Städtebauliche Erneuerung Bauschlott<br />

– Gestaltungsrichtlinien –<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Druckvorlage 23/070<br />

Herr Dr. Sperle von der STEG erläuterte anhand einer Präsentation<br />

die Richtlinie.Für die Sicherung und Erhaltung eines einheitlichen,<br />

historisch gewachsenen Ortsbildes können im Sanierungsgebiet<br />

allgemein gültige Gestaltungsrichtlinien erlassen<br />

werden. Ziel ist es, das ortstypische Erscheinungsbild zu stärken,<br />

den ursprünglichen dörflichen Charakter zu betonen sowie<br />

typisch bauliche Gestaltungsmerkmale zu bewahren bzw. wieder<br />

aufzugreifen. Er betonte dabei, dass es sich um eine Richtlinie<br />

und nicht um eine Satzung handelt, die als Orientierungshilfe und<br />

Sanierungsbegleiter angewendet wird.<br />

Herr Dr. Sperle ging auf den Anwendungsbereich ein und erläuterte<br />

die Ziele. In diesem Zusammenhang erwähnte er die besonders<br />

wertvolle Angersituation und die historische Baustruktur,<br />

die als baukulturelles Erbe erhalten bleiben sollte. Er sprach<br />

von einer Einzigartigkeit und der Attraktivität von <strong>Neulingen</strong>. Die<br />

Richtlinie bezieht sich auf die Vordergebäude, deren Ensemble<br />

und insbesondere das Sichtfachwerk möglichst erhalten werden<br />

sollte. Bei Neu- und Umbauten sollte auf einen Kniestock<br />

verzichtet werden, der Einbau von Fenstern sollte möglichst im<br />

Bestand vorgenommen werden. Prägendes Gestaltungselement<br />

sind Klapp- oder Schiebeläden. Für die Rückgebäude gilt das<br />

Ganze etwas abgeschwächt, Ziel ist jedoch auch, die Struktur<br />

möglichst zu erhalten. Danach erwähnte er Verbindungs- und<br />

Seitenbauten, Garagen und Stellplätze. Bei den Freiflächen soll<br />

möglichst eine Begrünung erfolgen, so dass ein geringer Versiegelungsgrad<br />

erreicht werden kann. Einfriedungen sind vorzugsweise<br />

aus Holz zu errichten. In seiner Präsentation sprach<br />

er ebenfalls solare Energien, Wärmepumpen und die zurückhaltende<br />

Gestaltung von Werbeanlagen an. Dr. Sperle ging noch<br />

auf die rückwärtigen Bereiche ein und bestätigte, dass dort der<br />

Freiheitsgrad deutlich höher ist.<br />

Nach eingehender Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig<br />

angenommen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gestaltungsrichtlinie vom 24.07.2023 wird als Maßstab bei<br />

der Bewilligung von Zuschussmitteln aus der Städtebauförderung<br />

herangezogen.<br />

Bebauungsplan „Wolfsbaum-Gewerbe“,<br />

Gemarkung Göbrichen<br />

Errichtung eines Gewächshauses<br />

auf dem Flst. Nr. 7380/1, Nordweg 10<br />

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag<br />

auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze<br />

Druckvorlage 23/075<br />

Bauamtsleiter Ralf Kilgus erläuterte anhand einer Präsentation<br />

die Sachdarstellung. Die Bauantragstellerin beabsichtigt die Errichtung<br />

eines Gewächshauses. Dieses hat eine Grundfläche<br />

von 12,00 m x 9,60 m, ist 5,00 m hoch und soll vom Nachbargrundstück<br />

auf das Baugrundstück versetzt werden.<br />

Der neue Standort auf dem Baugrundstück liegt zum großen Teil<br />

außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.<br />

Die Bauherrin hat diesbezüglich eine Befreiung beantragt.<br />

Das Gremium fasste Woche einstimmig 43, Do. 26. folgenden Oktober 2023<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl.<br />

der Errichtung eines Gewächshauses Donnerstag, 26. außerhalb Oktober 2023 der überbaubaren<br />

Grundstücksfläche auf dem Flst. Nr. 7380/1, Nordweg 10<br />

wird erteilt.<br />

Donnerstag, 26. Oktober 2023<br />

Außenbereich Ortsteil Nußbaum<br />

Bauantrag auf Einhausung<br />

der bestehenden Donnerstag, Überdachung 26. Oktober auf dem 2023 Flst. Nr. 4701,<br />

Gewann Stumpenwiesen<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

über das gemeindliche Einvernehmen<br />

Druckvorlage 23/069<br />

Auch hier erläuterte Ralf Kilgus den Sachstand. Der Flugmodellsportclub<br />

<strong>Neulingen</strong> beabsichtigt die Einhausung der bestehenden<br />

Überdachung mit einer Holzverschalung auf dem Vereinsportgelände.<br />

Hintergrund für den Antrag KW ist 43 der / 27.10.2023 Wegfall des<br />

bisherigen Lager-/ Vereinsraumes in der Astrid-Lindgren-Schule,<br />

welcher seitens der Gemeinde für die Erweiterung der Hortbetreuung<br />

benötigt KW wird. 43 Der / 27.10.2023 Verein fragte an, ob die vorhandenen<br />

Container eingehaust werden können, um Langerfläche zu erhalten.<br />

Nach kurzer Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig<br />

angenommen.<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Einhausung<br />

der bestehenden Überdachung auf dem Flst. Nr. 4701, Gewann<br />

Stumpenwiesen, Gemarkung Woche Nußbaum, 43, Freitag, wird erteilt. 27. Oktober 2023<br />

Flächennutzungsplan<br />

Woche 43, Freitag, 27. Oktober 2023<br />

Gemeindeverwaltungsverband <strong>Neulingen</strong><br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

über die 7. Fortschreibung Freitag, 27. Oktober 2023<br />

Druckvorlage 23/076<br />

Der Sachstand wurde von Bauamtsleiter Ralf Kilgus erörtert. Die<br />

6. Fortschreibung Jahrgang des Flächennutzungsplanes 2023 des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

<strong>Neulingen</strong> wurde durch Bekanntmachung<br />

Freitag,<br />

der Genehmigung des Landratsamtes Enzkreis in den Amtsblättern<br />

der Verbandsgemeinden Jahrgang 2023 am 24.03.2023 wirksam. Zwi-Freitaschenzeitlich<br />

haben die Gemeinden Kieselbronn und Ölbronn-<br />

Dürrn die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei der<br />

Verbandsverwaltung 63. Jahrgang beantragt.<br />

Freitag<br />

Wohnbaufläche „Friedhofstraße-Nord“,<br />

Gemarkung Kieselbronn<br />

Zur Realisierung einer Wohnbebauung auf der Freifläche Nummer zwischen<br />

Friedhof und bestehender Bebauung wurde der Bebau-<br />

43<br />

ungsplan „Friedhofstraße-Nord“ nach § 13 b BauGB -Einbeziehung<br />

von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren<br />

- aufgestellt. Der Bebauungsplan ist am 12.05.2023 in Kraft getreten.<br />

Im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung in Bezug<br />

auf § 13 b BauGB vom Juli 2023, wonach Freiflächen außerhalb Nummer 4<br />

des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung überplant<br />

werden dürfen, ist noch offen, ob eine Heilung durch Nachholung<br />

einer Umweltprüfung möglich ist oder ein nochmaliges Bebauungsplanverfahren<br />

nach § 2 BauGB erforderlich wird. Im derzeit<br />

gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche teilweise als Grünfläche<br />

dargestellt. Insoweit ist der Flächennutzungsplan entsprechend<br />

anzupassen.<br />

„Solarpark Vogelherd“, Gemarkung Dürrn<br />

Auf dem Flst. Nr. 7517, Gemarkung Dürrn ist die Realisierung<br />

einer Freiflächenphotovoltaikanlage vorgesehen. Der Gemeinderat<br />

der Gemeinde Ölbronn-Dürrn hat diesbezüglich beschlossen,<br />

den Bebauungsplan „Solarpark Vogelherd“ aufzustellen. Im<br />

derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Landwirtschaftsfläche<br />

ausgewiesen, so dass auch hier der Flächennutzungsplan<br />

entsprechend anzupassen ist.<br />

Mit der Fortschreibung soll das Planungsbüro Schöffler.stadtplaner.architekten<br />

aus Karlsruhe, welches auch schon die 5.und 6.<br />

Fortschreibung durchgeführt hat, beauftragt werden. Die nächste<br />

Verbandsversammlung ist auf den 14.11.2023 terminiert.<br />

Ohne weitere Aussprache fasste das Gremium einstimmig folgenden.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde <strong>Neulingen</strong><br />

in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

<strong>Neulingen</strong> wie folgt zu beschließen:

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