Neulingen KW4323
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6 Neulinger Nachrichten Woche 43, Do. 26. Oktober 2023<br />
mit den Interessenten in Kontakt und wird sich zeitnah mit der<br />
Thematik beschäftigen, möchte jedoch auch so vorgehen, dass<br />
die Vergabe der Grundstücke nicht angreifbar ist.<br />
Ein Anlieger des Dorfangers im Ortsteil Bauschlott sprach die geplante<br />
Sanierung an und fragte nach dem Beginn der Arbeiten.<br />
Aufgrund der Umstrukturierung seines Betriebs im betroffenen<br />
Bereich ist es für ihn von Bedeutung, den Zeitpunkt zu kennen,<br />
um mögliche Beeinträchtigungen seiner Zufahrt zu minimieren.<br />
Zusätzlich interessiert ihn die Finanzierung und ob die Anwendung<br />
von § 154 des Baugesetzbuches zu Kosten für die Anlieger<br />
führen könnte. Bürgermeister Schmidt teilte mit, dass nicht<br />
vorgesehen ist, Kosten auf die Anlieger abzuwälzen. Die Sanierung<br />
wird derzeit mit der Firma STEG abgestimmt. Es besteht<br />
eine Umsetzungszeitspanne von 7 Jahren. Ralf Kilgus betonte<br />
ergänzend, dass die Abstimmung auch von der Sanierung der<br />
Ortsdurchfahrt Bauschlott abhängt, da nicht überall gleichzeitig<br />
in den Straßenkörper eingegriffen werden kann. Dies bedeutet,<br />
dass der Beginn der Sanierung des Dorfangers voraussichtlich<br />
erst im Jahr 2026 nach Abschluss der Sanierung der Ortsdurchfahrt<br />
erfolgen wird.<br />
Bürgermeister Schmidt bat die Verwaltung in dem Zusammenhang<br />
darum, das Gespräch mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe<br />
zu suchen, da die Sanierung der Ortsdurchfahrt die Kanaplanung<br />
der Gemeinde tangiert.<br />
Städtebauliche Erneuerung Bauschlott<br />
– Gestaltungsrichtlinien –<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Druckvorlage 23/070<br />
Herr Dr. Sperle von der STEG erläuterte anhand einer Präsentation<br />
die Richtlinie.Für die Sicherung und Erhaltung eines einheitlichen,<br />
historisch gewachsenen Ortsbildes können im Sanierungsgebiet<br />
allgemein gültige Gestaltungsrichtlinien erlassen<br />
werden. Ziel ist es, das ortstypische Erscheinungsbild zu stärken,<br />
den ursprünglichen dörflichen Charakter zu betonen sowie<br />
typisch bauliche Gestaltungsmerkmale zu bewahren bzw. wieder<br />
aufzugreifen. Er betonte dabei, dass es sich um eine Richtlinie<br />
und nicht um eine Satzung handelt, die als Orientierungshilfe und<br />
Sanierungsbegleiter angewendet wird.<br />
Herr Dr. Sperle ging auf den Anwendungsbereich ein und erläuterte<br />
die Ziele. In diesem Zusammenhang erwähnte er die besonders<br />
wertvolle Angersituation und die historische Baustruktur,<br />
die als baukulturelles Erbe erhalten bleiben sollte. Er sprach<br />
von einer Einzigartigkeit und der Attraktivität von <strong>Neulingen</strong>. Die<br />
Richtlinie bezieht sich auf die Vordergebäude, deren Ensemble<br />
und insbesondere das Sichtfachwerk möglichst erhalten werden<br />
sollte. Bei Neu- und Umbauten sollte auf einen Kniestock<br />
verzichtet werden, der Einbau von Fenstern sollte möglichst im<br />
Bestand vorgenommen werden. Prägendes Gestaltungselement<br />
sind Klapp- oder Schiebeläden. Für die Rückgebäude gilt das<br />
Ganze etwas abgeschwächt, Ziel ist jedoch auch, die Struktur<br />
möglichst zu erhalten. Danach erwähnte er Verbindungs- und<br />
Seitenbauten, Garagen und Stellplätze. Bei den Freiflächen soll<br />
möglichst eine Begrünung erfolgen, so dass ein geringer Versiegelungsgrad<br />
erreicht werden kann. Einfriedungen sind vorzugsweise<br />
aus Holz zu errichten. In seiner Präsentation sprach<br />
er ebenfalls solare Energien, Wärmepumpen und die zurückhaltende<br />
Gestaltung von Werbeanlagen an. Dr. Sperle ging noch<br />
auf die rückwärtigen Bereiche ein und bestätigte, dass dort der<br />
Freiheitsgrad deutlich höher ist.<br />
Nach eingehender Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig<br />
angenommen.<br />
Beschluss:<br />
Die Gestaltungsrichtlinie vom 24.07.2023 wird als Maßstab bei<br />
der Bewilligung von Zuschussmitteln aus der Städtebauförderung<br />
herangezogen.<br />
Bebauungsplan „Wolfsbaum-Gewerbe“,<br />
Gemarkung Göbrichen<br />
Errichtung eines Gewächshauses<br />
auf dem Flst. Nr. 7380/1, Nordweg 10<br />
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag<br />
auf Befreiung bzgl. der Abweichung von der Baugrenze<br />
Druckvorlage 23/075<br />
Bauamtsleiter Ralf Kilgus erläuterte anhand einer Präsentation<br />
die Sachdarstellung. Die Bauantragstellerin beabsichtigt die Errichtung<br />
eines Gewächshauses. Dieses hat eine Grundfläche<br />
von 12,00 m x 9,60 m, ist 5,00 m hoch und soll vom Nachbargrundstück<br />
auf das Baugrundstück versetzt werden.<br />
Der neue Standort auf dem Baugrundstück liegt zum großen Teil<br />
außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.<br />
Die Bauherrin hat diesbezüglich eine Befreiung beantragt.<br />
Das Gremium fasste Woche einstimmig 43, Do. 26. folgenden Oktober 2023<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung bzgl.<br />
der Errichtung eines Gewächshauses Donnerstag, 26. außerhalb Oktober 2023 der überbaubaren<br />
Grundstücksfläche auf dem Flst. Nr. 7380/1, Nordweg 10<br />
wird erteilt.<br />
Donnerstag, 26. Oktober 2023<br />
Außenbereich Ortsteil Nußbaum<br />
Bauantrag auf Einhausung<br />
der bestehenden Donnerstag, Überdachung 26. Oktober auf dem 2023 Flst. Nr. 4701,<br />
Gewann Stumpenwiesen<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
über das gemeindliche Einvernehmen<br />
Druckvorlage 23/069<br />
Auch hier erläuterte Ralf Kilgus den Sachstand. Der Flugmodellsportclub<br />
<strong>Neulingen</strong> beabsichtigt die Einhausung der bestehenden<br />
Überdachung mit einer Holzverschalung auf dem Vereinsportgelände.<br />
Hintergrund für den Antrag KW ist 43 der / 27.10.2023 Wegfall des<br />
bisherigen Lager-/ Vereinsraumes in der Astrid-Lindgren-Schule,<br />
welcher seitens der Gemeinde für die Erweiterung der Hortbetreuung<br />
benötigt KW wird. 43 Der / 27.10.2023 Verein fragte an, ob die vorhandenen<br />
Container eingehaust werden können, um Langerfläche zu erhalten.<br />
Nach kurzer Beratung wurde der Beschlussantrag einstimmig<br />
angenommen.<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Einhausung<br />
der bestehenden Überdachung auf dem Flst. Nr. 4701, Gewann<br />
Stumpenwiesen, Gemarkung Woche Nußbaum, 43, Freitag, wird erteilt. 27. Oktober 2023<br />
Flächennutzungsplan<br />
Woche 43, Freitag, 27. Oktober 2023<br />
Gemeindeverwaltungsverband <strong>Neulingen</strong><br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
über die 7. Fortschreibung Freitag, 27. Oktober 2023<br />
Druckvorlage 23/076<br />
Der Sachstand wurde von Bauamtsleiter Ralf Kilgus erörtert. Die<br />
6. Fortschreibung Jahrgang des Flächennutzungsplanes 2023 des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
<strong>Neulingen</strong> wurde durch Bekanntmachung<br />
Freitag,<br />
der Genehmigung des Landratsamtes Enzkreis in den Amtsblättern<br />
der Verbandsgemeinden Jahrgang 2023 am 24.03.2023 wirksam. Zwi-Freitaschenzeitlich<br />
haben die Gemeinden Kieselbronn und Ölbronn-<br />
Dürrn die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei der<br />
Verbandsverwaltung 63. Jahrgang beantragt.<br />
Freitag<br />
Wohnbaufläche „Friedhofstraße-Nord“,<br />
Gemarkung Kieselbronn<br />
Zur Realisierung einer Wohnbebauung auf der Freifläche Nummer zwischen<br />
Friedhof und bestehender Bebauung wurde der Bebau-<br />
43<br />
ungsplan „Friedhofstraße-Nord“ nach § 13 b BauGB -Einbeziehung<br />
von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren<br />
- aufgestellt. Der Bebauungsplan ist am 12.05.2023 in Kraft getreten.<br />
Im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung in Bezug<br />
auf § 13 b BauGB vom Juli 2023, wonach Freiflächen außerhalb Nummer 4<br />
des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung überplant<br />
werden dürfen, ist noch offen, ob eine Heilung durch Nachholung<br />
einer Umweltprüfung möglich ist oder ein nochmaliges Bebauungsplanverfahren<br />
nach § 2 BauGB erforderlich wird. Im derzeit<br />
gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche teilweise als Grünfläche<br />
dargestellt. Insoweit ist der Flächennutzungsplan entsprechend<br />
anzupassen.<br />
„Solarpark Vogelherd“, Gemarkung Dürrn<br />
Auf dem Flst. Nr. 7517, Gemarkung Dürrn ist die Realisierung<br />
einer Freiflächenphotovoltaikanlage vorgesehen. Der Gemeinderat<br />
der Gemeinde Ölbronn-Dürrn hat diesbezüglich beschlossen,<br />
den Bebauungsplan „Solarpark Vogelherd“ aufzustellen. Im<br />
derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Landwirtschaftsfläche<br />
ausgewiesen, so dass auch hier der Flächennutzungsplan<br />
entsprechend anzupassen ist.<br />
Mit der Fortschreibung soll das Planungsbüro Schöffler.stadtplaner.architekten<br />
aus Karlsruhe, welches auch schon die 5.und 6.<br />
Fortschreibung durchgeführt hat, beauftragt werden. Die nächste<br />
Verbandsversammlung ist auf den 14.11.2023 terminiert.<br />
Ohne weitere Aussprache fasste das Gremium einstimmig folgenden.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde <strong>Neulingen</strong><br />
in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />
<strong>Neulingen</strong> wie folgt zu beschließen: