Berufsschule 1-24-Web
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Information<br />
Erhöhung Bildungsförderungsbeitrag<br />
ab 1. Jänner 20<strong>24</strong><br />
Ab 1. Jänner 20<strong>24</strong> werden die Beträge für Bildungsabschlüsse angehoben. Die<br />
Erhöhung betrifft ausschließlich Abschlüsse, die ab 1. Jänner 20<strong>24</strong> erworben<br />
werden.<br />
Es ist zu beachten, dass alle Abschlüsse, die innerhalb<br />
der einjährigen Nachreichfrist mit Abschluss<br />
2023 eingehen, nach den Beträgen des Jahres 2023<br />
berechnet werden. Nachzahlungen werden in diesem<br />
Zusammenhang nicht möglich sein. Besonders<br />
hervorzuheben ist die Mindestdauer von 12 Stunden<br />
für Ausbildungen, die weiterhin Gültigkeit behält.<br />
Die Antragstellung für Bildungsförderung<br />
ist jetzt online möglich.<br />
Detaillierte Informationen<br />
und häufig gestellte Fragen<br />
(FAQs) sind auf der GÖD-Homepage<br />
ersichtlich.<br />
Voraussetzungen:<br />
Förderbar sind Ausbildungen, die während aufrechter<br />
Mitgliedschaft absolviert wurden. Weitere Voraussetzungen<br />
sind Beitragswahrheit sowie keine<br />
Zahlungsrückstände. Der Bildungsförderungsbeitrag<br />
wird ab dem ersten Tag der aktiven Mitgliedschaft<br />
zu 50 %, nach 6 Monaten zu 100 % gewährt.<br />
Der Zeitpunkt des Ansuchens muss innerhalb der<br />
Mitgliedschaft liegen. Die Förderung wird nach Abschluss<br />
der Ausbildung gewährt. Eine Antragstellung<br />
ist bis längstens ein Jahr nach Abschluss laut<br />
Bestätigung möglich. Alle FAQs werden laufend auf<br />
goed.at ergänzt und sind dort im Detail einzusehen.<br />
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