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Berufsschule 1-24-Web

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Information<br />

Erhöhung Bildungsförderungsbeitrag<br />

ab 1. Jänner 20<strong>24</strong><br />

Ab 1. Jänner 20<strong>24</strong> werden die Beträge für Bildungsabschlüsse angehoben. Die<br />

Erhöhung betrifft ausschließlich Abschlüsse, die ab 1. Jänner 20<strong>24</strong> erworben<br />

werden.<br />

Es ist zu beachten, dass alle Abschlüsse, die innerhalb<br />

der einjährigen Nachreichfrist mit Abschluss<br />

2023 eingehen, nach den Beträgen des Jahres 2023<br />

berechnet werden. Nachzahlungen werden in diesem<br />

Zusammenhang nicht möglich sein. Besonders<br />

hervorzuheben ist die Mindestdauer von 12 Stunden<br />

für Ausbildungen, die weiterhin Gültigkeit behält.<br />

Die Antragstellung für Bildungsförderung<br />

ist jetzt online möglich.<br />

Detaillierte Informationen<br />

und häufig gestellte Fragen<br />

(FAQs) sind auf der GÖD-Homepage<br />

ersichtlich.<br />

Voraussetzungen:<br />

Förderbar sind Ausbildungen, die während aufrechter<br />

Mitgliedschaft absolviert wurden. Weitere Voraussetzungen<br />

sind Beitragswahrheit sowie keine<br />

Zahlungsrückstände. Der Bildungsförderungsbeitrag<br />

wird ab dem ersten Tag der aktiven Mitgliedschaft<br />

zu 50 %, nach 6 Monaten zu 100 % gewährt.<br />

Der Zeitpunkt des Ansuchens muss innerhalb der<br />

Mitgliedschaft liegen. Die Förderung wird nach Abschluss<br />

der Ausbildung gewährt. Eine Antragstellung<br />

ist bis längstens ein Jahr nach Abschluss laut<br />

Bestätigung möglich. Alle FAQs werden laufend auf<br />

goed.at ergänzt und sind dort im Detail einzusehen.<br />

4 • goed-berufsschule.at 1-<strong>24</strong>

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